- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0067 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung Alte Signatur: Wismar A 40 (W A 1 n. 40) Laufzeit: 26.05.1767-15.09.1767 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. um Fristsetzung zum Einreichen der Appellation vom 26.05. und ergangenem Mandat des Tribunals an Kl. vom 02.05. reichen Kl. am 12.06. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil ein. Bekl. hatte 1765 das havarierte Schiff in Norwegen übernommen und sollte es zurück nach Wismar bringen. Er verursacht jedoch zahlreiche unnötige Kosten und führt das Schiff nicht wirtschaftlich, so daß Kl. von ihm Schadensersatz verlangen. Bekl. stellt seinerseits Ansprüche an Kl. wegen Monatslohn und anderer Ausgaben. Das Ratsgericht bestätigt in zwei Instanzen die Forderungen des Bekl. und fordert Kl. zur Zahlung auf, wogegen diese appellieren, auf ihren Forderungen bestehen und die des Bekl. ablehnen. Das Tribunal verweist den Fall am 09.09.1767 zurück an den Rat und fordert ihn auf, die Rechnungen des Bekl. verifizieren zu lassen und Kl. bis dahin mit Zahlungsaufforderungen zu verschonen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 07.03. und 04.04.1767; Abrechnungen des Bekl. über seine "Reisekosten", die Aufwendungen in den einzelnen Häfen und die Kosten einer Havarie mit Prüfung durch Kl. vom 25.02.1767; Ratsgerichtsprotokoll vom 27.02.1767; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 11.04.1767 Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1767 2. Ratsgericht 1767 3. Tribunal 1767" Kläger: (2) Witwe von Johann Ernst Karthaus, N N Rahm, N N Hornemann, N N Pieht, N N Anders, N N Köster und Witwe Heitmann zu Wismar als Rheeder des Schiffes "Jungfrau Agneta Elisabeth" (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Schiffskapitän Johann David Schwabe zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: (4) Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Johann Nikolaus Kindt (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0067 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0308 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beendigung eines Pachtvertrages Alte Signatur: Wismar B 194 (W B 5 n. 194) Laufzeit: (1720-1725) 30.06.1725-24.07.1725 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. um Fristverkürzung zum Einreichen der Appellation an Kl. fordert das Tribunal diesen am selben Tag auf, binnen 6 Tagen seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vorzutragen. Am 06.07. erbittet Kl. Fristverlängerung um 6 Wochen, erhält am 09.07. aber nur weitere 6 Tage zugestanden. Am 07.07. erbitten Bekl. erneut Fristverkürzung, werden aber auf das am 09.07. ergangene Urteil verwiesen. Am 13.07. trägt Kl. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Nachdem er den Hof seit 1710 gepachtet hatte, haben Bekl. ihn 1724 an den Verwalter Schröder zu Levitzow verpachtet. Da dieser in Levitzow wohnen bleiben will, bittet Kl. darum, weiterhin auf dem Hof wohnen zu können. Bekl. lehnen ab, Kl. fordert von ihnen vor seinem Abzug die Bezahlung alter Forderungen, woraufhin Bekl. vor dem Rat das Urteil erreichen, daß Kl. den Hof sofort zu verlassen und seine Halbjahrespacht zu bezahlen habe. Kl. appelliert wegen Höhe der geforderten Pacht, Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit (24 Stunden) und Weigerung, ihm Schadensersatz zu leisten und erbittet Korrektur des Urteils der Vorinstanz. Das Tribunal erläßt am 17.07. ein Reskript an den Rat, die wesentlichen Beschwerden abzustellen. Am 24.07. beschwert sich Kl., daß sich Bekl. weigern, auf seine Forderungen zu reagieren, bevor er den Hof nicht geräumt und die Pacht nicht bezahlt habe, und stellt weitere Forderungen auf, die er vor Abzug erfüllt haben möchte. Das Tribunal verweist ihn am selben Tag auf das Urteil vom 27.06.1725. Prozessbeilagen: (7) Rechnung Bartels über Forderungen an Bekl. vom 19.06. und 24.07.1725; Antwort der Bekl. vom 20.06.1725; Ratsgerichtsurteile vom 27., 28. und 29.06., 19.07.1725; Suppliken der Bekl. vom 28. und 29.06.1725; Supplik des Kl.s vom 29.06.1725; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 29.06.1725; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 30.06.1725; Ratsgerichtsprotokoll vom 23.06.1725; Schreiben des H.J. Mack zu Maslow an Kl. vom 30.06.1725; von Notar P.H. Pladecius aufgenommene Aussage des Christian Holst, Verwalter auf den Stintenborgschen Gütern bei Ratzeburg vom 14.05.1725; Auszüge aus den Pachtverträgen über Steffin, Klüssendorf und Martenstorf; Auszug aus Pachtvertrag der Parteien vom 17.02.1720 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1725 2. Tribunal 1725 Kläger: (2) Hans Jacob Bartels, Pächter des Hofes "Große Flöte" (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe und Erben des Bürgermeisters Johann Kuhlmann (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0308 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0310 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Räumung eines Gutes Alte Signatur: Wismar B 194 (W B 5 n. 194) Laufzeit: 02.08.1725-03.08.1725 Fallbeschreibung: Kl. soll auf Forderung der Bekl. das von ihm seit 1710 gepachtete Gut räumen. Da beide Seiten noch Forderungen aneinander haben, auf deren Abgeltung sie sich nicht einigen können, sollen sie diese zunächst vor dem Rat beschwören, damit der die zu zahlenden Summen festlegen kann. Bekl. dringen auf Veränderung ihres Eides und setzen diese vor Rat durch, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und auf seinem Recht, der Abstattung der vereinbarten Eide, besteht. Außerdem bittet er um Bleiberecht auf dem Hof für sich und sein Vieh. Am 03.08.1725 lehnt das Tribunal das Gesuch ab. Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an den Rat vom 28.07.1725; Ratsgerichtsurteile vom 27. und 31.07.1725 (2); von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 01.08.1725; Auszug einer Supplik, die der Pächter Schröder zu Lewitzow bei der Schweriner Justizkanzlei eingereicht hat, vom 24.05.1725 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1725 2. Tribunal 1725 Kläger: (2) Hans Jacob Bartels, Pächter des Hofes "Große Flöte" (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe und Erben des Bürgermeisters Johann Kuhlmann (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Peter Rudolph Schröder (A), Dr. Cajus Matthias Arend (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0310 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0327 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Einkauf von Fellen Alte Signatur: Wismar B 211 (W B 6 n. 211) Laufzeit: (1724-1728) 10.03.1728-17.06.1730 Fallbeschreibung: Am 10.03. erbitten Bekl. Fristsetzung für Kl. wegen des Einbringens der Appellation und erreichen am 11.03. ein entsprechendes Mandat des Tribunals. Am 28.04. erbitten Kl. Fristverlängerung und erhalten diese am 12.05. auf 3 Wochen, am 11.05. tragen sie ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Strittig ist, ob Kl., wie 1710 vereinbart, Felle von jedermann und an jedem Ort einkaufen dürfen oder nur von den Wismarer Pelzern, Auslöser des Streits ist die Beschlagnahme eines Packens Felle aus Rostock für den Ältermann Martin Struck, der 1725 auf Bitten der Bekl. durch Rat beschlagnahmt worden ist, wogegen Kl. appellieren. Am 24.01.1729 erbitten Bekl. Prozeßbeschleunigung, am 04.02. weist das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an, die am 21.04. eingehen und um deren Eröffnung am 02.05. von Bekl. gebeten wird. Am 11.05. werden die Akten der Vorinstanz geprüft, am 04.07. und 17.10.1729 erbitten Bekl. Urteil, am 23.01.1730 bestätigt das Tribunal teilweise das Urteil des Rates. Am 06.03.1730 bittet die Witwe des Altermanns Martin Struck um Fristverlängerung zum eventuellen Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil und erhält diese am 08.03. für 3 Monate, am 15.06.1730 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 11.02.1728; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 18.02.1728; kgl. Resolution für das Amt der Knochenhauer und Garbräter vom 16.06.1724; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 18.02.1729; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gröning vom 23.01.1730 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1725-1728 2. Tribunal 1728-1730 Kläger: (2) Martin Struck namens der Ältesten und Meister des Bundmacheramts (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Älteste und Meister des Kürschneramts (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Viktor Dahlmann (P) seit 06.03.1730 Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0327 |
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