- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0003 Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung rückständigen Lohnes Alte Signatur: Wismar A 3 (W A 1 n. 3) Laufzeit: (1666-1674) 01.04.1674-26.06.1675 Fallbeschreibung: Kl. ist 1669 vom Bekl. für einen Jahreslohn von 130 Rtlr als Buchhalter angestellt worden, hat aber nur 49 Rtlr 44 s erhalten. Kl. erbittet daher ein entsprechendes Mandat über 109 Rtlr 25 s, das er am 04.04. erhält. Am 18.05. berichtet Bekl., daß Kl. ihn bereits in Hamburg verklagt und seine dort stehenden Gelder mit Beschlag belegt habe und wehrt sich dagegen, vor zwei Gerichte gezogen zu werden. Am 11.06. weist Kl. diese Einwände zurück und bittet, ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Am 16.06. fordert das Tribunal Bekl. auf, sich inhaltlich zu der Klage zu äußern, am 25.08. bittet Kl. um Vollstreckung seiner Forderung, am 26.08. erbittet Bekl. Fristverlängerung und erhält diese am 08.09. Am 16.10. erbittet Kl. erneut Vollstreckung, am 17.10. weist Bekl. die Forderungen des Kl.s wegen dessen schlechter Arbeit zurück. Am 05.11. besteht Kl. auf seiner Forderung, macht die Kosten für den Tribunalsprozeß geltend und fordert nunmehr 121 Rtlr 7 s, woraufhin das Tribunal am 07.11. das gewünschte Mandat erläßt. Am 21.12. weist Bekl. diese Forderungen erneut zurück, bezichtigt Kl. des Vertragsbruchs und der schlechten Arbeit und verweigert die Auszahlung des Geldes an ihn. Er erbittet die Prüfung der gegenseitigen Vorwürfe durch eine Kommission des Tribunals. Dieses setzt am 21.12.1674 Assessor Tobias Reimers ein. Am 11.05.1675 erbittet Kl. erneut die Auszahlung seines Geldes, das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag auf, den Kommissionsbericht vorzulegen und droht ihm widrigenfalls die Vollstreckung an. Am 21.06. übergibt Bekl. den Kommissionsbericht, den das Tribunal am 26.06.1675 zu den Akten nimmt. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Vertrag über die Anstellung des Kl.s als Buchhalter des Bekl. vom 24.12.1669; Forderungen des Kl.s vom 01.04.1674; Auszug aus Hamburger Ratsgerichtsprotokoll vom 25.02.1674; Bestätigung des Hamburger Schultheißen G. Becceler vom 01.06.1674; Bestätigung des Hamburgers Hermann Müller vom 02.01.1666; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 26.06.1674; Aufstellung über Prozeßkosten am Tribunal 1674; Auszüge aus Journal und Hauptbuch des Bekl. zwischen 21.02.1670-02.11.1670; Schreiben des Jochim Mattiesen aus Rostock an Kl. vom 05.07.1674; Rechnung Mattiesens 09.01.1670-11.02.1670; Einschätzung des Hendrik Evert Smit zu Danzig und Ludwig Siraults zu Wismar über die Buchführung des Kl.s; Schreiben Smits an Bekl. vom 17.11.1674; Kostenaufstellung des Kl.s vom 11.05.1675; Kommissionsbericht Reimers vom 30.03.1675 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1674-1675 Kläger: (2) Johann Sebastian Arnold(t), Buchhalter zu Wismar Beklagter: (3) Walter Block, Direktor der "Wismarschen Commercien und Niederlags Werck" Anwälte: (4) Kl.: Dr. Otto Christoph Marquart (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Anthoni (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0003 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0558 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar C 12 (W C 1 n. 12) Laufzeit: (1662-1684) 26.04.1684-01.05.1684 Fallbeschreibung: Maaß hatte der Kramerkompanie im Jahr 1661 200 Rtlr zur Einrichtung ihres Schießstandes zum Vogelschießen geliehen, bisher aber erst 100 Rtlr zurückerhalten, weshalb sein Schwiegersohn 1684 die Bezahlung der ausstehenden Summe fordert. Da Kl. mit ihrem Kompaniebuch beweisen wollen, daß die Summe bereits vollständig bezahlt worden ist, fordert Bekl. von ihnen vor dem Ratsgericht einen Calumnieneid, den das Ratsgericht ihnen in zwei Instanzen auferlegt und gegen den Kl. vor dem Tribunal appellieren. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses am 29.04.1684 ab. Prozessbeilagen: (7) Obligation der Kramerkompanie vom 20.10.1662; Auszüge aus dem Buch der Kramerkompanie vom 03.01.1668, 08.02.1671, 08.01.1674; Aufstellung über Prozeßkosten von 1662, Quittungen von Franz Maaß d.Ä. vom 13.10.1663, 07.12.1664; Ratsgerichtsurteile vom 02.01. und 16.02.1684; Schreiben der Bekl. an Ratsgericht (o.D.); von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 24.02.1684 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1684 2. Ratsgericht 1684 3. Tribunal 1684 Kläger: (2) Älterleute und Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Franz Maaß d.Ä., Kramer zu Wismar, jetzt sein Schwiegersohn Gebhard Lübcke zu Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0558 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0559 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar C 13 (W C 1 n. 13) Laufzeit: (1661-1685) 19.12.1685-20.10.1686 Fallbeschreibung: Maaß hatte der Krämerkompanie im Jahre 1661 zum Aufbau eines Schießstandes zum Vogelschießen 200 Rtlr geliehen, seither aber erst 100 Rtlr zurückerhalten. Als sein Schwiegersohn die Bezahlung der Summe vor dem Ratsgericht fordert, erklären Kl., daß Bezahlung bereits erfolgt sei und belegen dies mit dem Kompaniebuch. Das Ratsgericht erklärt Kl. in zwei Instanzen und nach Rechtsgutachten für schuldig, die 100 Rtlr nebst Zinsen und Prozeßkosten an Bekl. zu bezahlen, weshalb Kl. an das Tribunal querulieren, das am 02.03.1686 Ratsgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auffordert und diese am 23.03. erhält. Die Akten werden auf Antrag vom 19.04. am 12.06. eröffnet, am 18.10.1686 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 30.10.1685; Ratsgerichtsurteil vom 24.10.1685; Rechtsbelehrung der Juristenfakultät Jena vom 11.10.1685; Obligation der Kramerkompanie vom 20.10.1662; Quittungen Maaßvom 03.07.1668, 08.02.1671, 08.01.1674; Schreiben der Bekl. an Ratsgericht (o.D.); Prozeßkostenrechnung für Kl. vom 26.02.1662; Auszug aus dem Kassenbuch der Kramerkompanie von 1661, 1664; Aufstellung der 1685 noch lebenden Mitglieder der Kramerkompanie von 1662; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Gerdes vom 08.04.1686 und der Kl. für Dr. Bremen vom 25.08.1686 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1685 2. Tribunal 1685-1686 Kläger: (2) Älterleute und Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Franz Maaß d.Ä., Kramer zu Wismar, jetzt sein Schwiegersohn Gebhard Lübcke zu Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0559 |
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