- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3560 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Hilfe bei der Verfolgung eines Diebstahls Alte Signatur: Wismar V 22 (W V I n. 22) Laufzeit: (1710) 11.04.1710-04.10.1710 Fallbeschreibung: Viebahn wird vom Gesandten des Zaren, dem General der Kavallerie Carl von Rönne, abgeordnet, nach dessen entwichenem Kammerdiener Fiedler zu suchen, der Rönne zahlreiche Wertgegenstände gestohlen hat. Da Fiedler aus Wismar stammt und seinem Vater, der Schreiber in Wismar ist, mehrere gestohlene Sachen übergeben hat, bittet der Kl. um Unterstützung bei der Suche nach ihm und Auslieferung der gestohlenen Sachen. Das Tribunal berät am 13.04., wie man sich gegenüber dem Anliegen des Kriegsgegners verhalten soll, beschließt, dem Rat die Auslieferung zu empfehlen und erläßt am 15.04. ein entsprechendes Schreiben. Am 23.03. übersendet der Rat die Prozeßakten des Niedergerichts und berichtet, daß Gouverneur Posse den Bekl. unter seinen Schutz gestellt hat, am 24.04. vertröstet das Tribunal den Kl. auf baldige Entscheidung. Am 25.04. teilt das Tribunal der schwedischen Krone das Problem mit, am 26.04. unterrichtet es die preußische Regierung und den schwedischen Botschafter in Berlin, daß es den Fall nach Stockholm gemeldet habe und nach Eingang einer Antwort entprechend handeln werde. Am 11.07. weist die schwedische Regierung das Tribunal an, den Bekl. entsprechend zu bestrafen, am 12.08. teilt das Tribunal dem Kl. mit, daß ihm die Sachen übergeben werden können und dem Rat, daß es sie gegen Quittung ausliefern solle. Am 17.09.1710 bittet Dr. Schuckmann um Anweisung an den Rat, ihm die Sachen Rönnes auszuliefern und erhält diese am 18.09., am 19.09. wird der Rat angewiesen, die Sachen an Dr. Hertzberg auszuliefern. Am 30.09. fragt Wismarer Rat, ob die Vollmacht für Schuckmann ausreichend sei, das Tribunal weist die Auslieferung am 03.10.1710 erneut an. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des außerordentlichen Gesandten des Zaren in Berlin, Albrecht von der Lieth, an Kg. v. Preußen vom 24.03.1710; Schreiben Friedrichs I. von Preußen an Tribunal vom 29.03.1710; Bestätigung der Grafen von Wartenberg und Wittgenstein über den Diebstahl Fiedlers vom 25.01.1710; Aufstellung über gestohlene Dinge im Wert von 2.406 Rtlr; Meinungsäußerungen des Tribunalskollegiums über den Fall vom 13.04.1710, o.D. (2x); Supplik des Bekl. an den Wismarer Rat und an Gouverneur Oberst Posse (2x o.D.); Ratsgerichtsurteil vom 10.02.1710; Schutzbrief des Oberst Niels Posse für Fiedler vom 01.02.1710; Vollmacht Viebahns und Albrecht von der Lieths für Schuckmann vom 01.09.1710; Schreiben von der Lieths an Schuckmann vom 01.09.1710; Vollmacht Schuckmanns für Dr. Hertzberg vom 18.09.1710 Instanzenzug: 1. Tribunal 1710 Kläger: (2) Franz Moritz Viebahn, kgl. preußischer Hof- und Kammergerichtsadvokat, seit 17.09.1710 Dr. Hermann Albrecht Schuckmann Beklagter: Johann Wilhelm Fiedler, ehemals Feldscher im Gyldensternschen Regiment, nach seiner Gefangenschaft Kammerdiener des Generals der russischen Kavalerie Carl von Rönne Anwälte: Kl.: ab 17.09.1710: Dr. Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3560 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3562 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar V 25 (W V I n. 25) Laufzeit: (1716-1720) 02.03.1720-11.11.1720 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 02.03. um Fristsetzung zum Einreichen der Appellation, fordert der Oberlanddrost die Kl. am 04.03. auf, ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen einzureichen. Am 18.03. erbitten die Kl. Fristverlängerung und erhalten diese bis zum Ende der Osterwoche am selben Tag. Am 06.04. reichen die Kl. ihre Appellation ein, die sich gegen eine Vorladung des Ratsgerichts bei Strafandrohung von 2 Rtlr richtet. Die Kl. sollten zu einem Vorbescheid wegen des Testaments ihres Vaters erscheinen, das sie anfechten wollen, da sie in ihm nichts erben. Die Kl. wollten sich mit den Bekl. außergerichtlich einigen, der Rat hat die Sache jedoch an sich gezogen, weshalb die Kl. an den Oberlanddrosten appellieren. Dieser fordert den Rat am 09.04. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, die er am 26.04. erhält. Am 24.04. tragen die Bekl. vor, daß die Kl. mehrfach vorgeladen wurden, aber nicht erschienen sind und bitten darum, den Kl.n aufzutragen, ihre Einwände gegen das väterliche Testament binnen 14 Tagen vorzutragen. Am 13.06. weist das Tribunal die Kl. entsprechend an und fordert die Bekl. auf, das Testament binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 28.06. legen die Bekl. das Testament und das Erbinventar vor. Am 13.07. fechten die Kl. auch namens ihrer abwesenden Brüder Christoph und Friedrich das Testament an ud bitten um eine andere Aufteilung des Erbes. Der Oberlanddrost lädt die Parteien daraufhin am 29.08. zum Vorbescheid am 02.09. in das Tribunal vor und führt diesen durch. Den Parteien wird aufgetragen, sich binnen 8 Tagen zum Verkauf der Häuser an den höchstbietenden zu erklären, um daraus alle Forderungen zu bestreiten. Am 07.09. wehrt sich Johann Jacob Vehlhering gegen den Verkauf der Häuser, wenn er nicht seinen rückständigen Lohn erhalten sollte. Der Oberlanddrost teilt den Bekl. dies am 14.09. mit und fordert Stellungnahme. Am 27.09. bestehen die Bekl. darauf, das Testament dem Grundsatz nach zu erfüllen und ihren Mündeln das auszuzahlen, was nach Abzahlung der Schulden aus dem Hausverkauf übrigbleibt. Am 18.10. untersucht der Oberlanddrost im Beisein der Parteien einen Einbruch in das Vehlheringsche Haus, bei dem Geld gestohlen wurde. Am 01.11. einigen sich Parteien auf einen Vergleich, der am 11.11.1720 vor dem Oberlanddrosten geprüft und erörtert wird und nach dem J.J. Vehlhering die Häuser für 1.300 Rtlr kauft, die Schulden bezahlt und aus dem Rest seine jüngeren Geschwister auszahlt. Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 28.02.1720; Testament Johann Vehlherings vom 18.12.1719; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommenes Inventar über das Erbe Johann Vehlherings vom 19.01.1720; Erklärungen Johann Vehlherings vom 26.04.1716 und Hans Jacob Brandts vom 09.02.1720; Schreiben Christoph Vehlherings aus Kopenhagen an Rat vom 12.03.1720; Protokoll des Vorbescheids vom 02.09.1720; Protokoll des Tribunalspedells Jürgen Müller über aufgebrochene Geldkassette in Vehlherings Haus vom 12.09.1720; Verhandlungsprotokolle vom 18.10. und 11.11.1720; Vergleich zwischen Parteien vom 01.11.1720 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1720 2. Tribunal 1720 Kläger: (2) Jochim und Johann Jacob Vehlhering, älteste Gebrüder Vehlhering, zu Wien (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Mathias Rogmann und Johann Peter Leusmann als Vormünder der drei jüngsten Kinder des Kaufmanns Johann Vehlhering zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3562 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3566 Prozessgegenstand: Mandatum poenale de non offendendo Auseinandersetzung um Androhung von Gewalt Alte Signatur: Wismar V 25 (W V I n. 25) Laufzeit: (1721) 14.10.1721-05.12.1722 Fallbeschreibung: Der Kl. beherbergt seine Geschwister seit dem Tode des Vaters im Haus, wird aber von den Bekl. bedroht und geschmäht und bittet das Tribunal, den Bekl. dies bei Strafandrohung zu untersagen. Das Tribunal setzt am 17.10. einen Vorbescheid auf den 21.10. an und lädt die Parteien dazu ein, am 24.10. setzt es fest, daß die Schwester gegen eine Zahlung von 10 Rtlr / Quartal bei anderen Leuten untergebracht werden soll und droht Joachim empfindliche Strafe bei weiterem Fehlverhalten an. Am 06.11. bittet der Kl. erneut, Joachim aus dem Haus zu entfernen - die Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 10.11. fordert Joachim die Zahlung von 100 Rtlr, bevor er das Haus verläßt, das Tribunal setzt am 14.11. einen Vergleichstermin auf den 18.11. an. Am 20.11. urteilt es, der Kl. habe Joachim 100 Rtlr zu bezahlen, dieser daraufhin das Haus zu räumen. Am 28.11.1721 erklärt der Kl. erneut, er könne kein Geld zahlen und bittet, stattdessen seinen Bruder zur Räumung des Hauses aufzufordern. Am 14.10.1722 schildert der Kl., daß er sich mit seinem Bruder Joachim im März d.J. darauf verglichen habe, daß dieser das Haus verlassen und er ihm dafür 150 Rtlr zahlen solle. Da die Bekl. auf seine Kosten Schulden gemacht hat, will er diese von der vereinbarten Summe abziehen und bittet das Tribunal um Bestätigung und Aufforderung an den Bekl., das Haus zu räumen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 05.12.1722 ab. Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen Johann Jacob und Joachim Vehlhering vom 07.03.1722; Rechnung des Kl.s für Joachim Vehlhering vom 10.06.1722; Aufstellung über Erbe des Kl.s und übernommene Schulden vom 19.09.1721 Instanzenzug: 1. Tribunal 1721-1722 Kläger: (2) Johann Jacob Vehlhering, Kaufmann zu Wismar Beklagter: Joachim und Catharina Dorothea Vehlhering, Geschwister des Kl.s Anwälte: Kl.: Joachim Dietrich Stemwede (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3566 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3569 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Mälzgerechtigkeit Alte Signatur: Wismar V 27 (W V I n. 27) Laufzeit: (1706-1723) 05.04.1723-13.11.1724 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 05.04., die Appellation nicht zuzulassen, erbittet der Kl. am 08.06. Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erhält diese am 09.06. Am 22.06. trägt der Kl. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor, in dem ihm das Mälzen bei Strafe von 10 Rtlr untersagt wird und erbittet weitere 3 Wochen Frist, um weitere Beweise vorlegen zu können. Diese Frist wird ihm am 26.06. gewährt. Am 16.07. stellt er dar, daß sein Vater im Jahre 1706 ein Mälzhaus in der Altwismarstraße gekauft und darin zeitlebens gemälzt hat. Seit 1720 wird ihm die Mälzgerechtigkeit von den Bekl. streitig gemacht, er bittet das Tribunal, ihn in seinen alten Rechten zu schützen. Das Tribunal fordert am 24.09. die Akten der Vorinstanz an, am 18.10. gehen die Akten ein, am 26.10. werden sie nach Antrag der Bekl. vom 15.10.1723 eröffnet. Am 24.04.1724 lädt das Tribunal die Parteien zu einem Schlichtungstermin auf den 12.05. vor, der am 10.05. von den Bekl. abgesagt wird, die um ordentliches Urteil bitten. Das Tribunal lädt sie am 12.05. dennoch auf den 11.07. zum Vorbescheid vor, dessen Ergebnis nicht erhellt. Am 17.10. bittet der Kl. darum, die Ergebnisse des Vorbescheides rechtskräftig werden zu lassen. Das Tribunal vertröstet ihn am 13.11.1724 bis zur Stellungnahme der Bekl., weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an Rat vom 17.03.1723; Ratsgerichtsurteile vom 10. und 17.03. sowie vom 14.06.1723; von Notar Georg August Pladecius aufgenommene Appellation vom 11.03.1723; Auszug aus Beschwerden der Brauerkompanie bei der kgl. Kommission vom 15.09.1722; Resolution der kgl. Kommission vom 21.09.1722; Kaufvertrag über ein Haus zwischen Johann Oldenburg und Johann Vehlhering vom 15.01.1706; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Eversen vom 24.04.1724 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1723 2. Tribunal 1723-1724 Kläger: (2) Johann Jacob Vehlhering, Kaufmann zu Wismar Beklagter: Brauer- und Kaufmannschaft von Wismar Anwälte: Kl.: Johann Dietrich Stemwede (A) Bekl.: Josias Matras (A), Dr. Joachim Eversen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3569 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3571 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um die Stellung einer Kaution Alte Signatur: Wismar V 29 (W V I n. 29) Laufzeit: (1687-1723) 31.08.1723-29.03.1724 Fallbeschreibung: Der Kl. hat für den dänischen Reeder Benedict Jensen Barby (Broby?) aus Kopenhagen 400 Rtlr Kaution gestellt, da eines seiner Schiffe dabei ertappt worden ist, keinen Lizent bezahlt zu haben. Beide Parteien einigen sich darauf, das Kammerkollegium in Stockholm wegen eines Urteils anzurufen. Bevor dieses tätig werden kann, fordert der Bekl. aber bereits die 400 Rtlr Kaution vom Kl. Dieser bittet um ein Mandat an den Bekl., die Forderung bis zu einem Entscheid des Kammerkollegiums zurückzustellen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, ein Protokoll extrajudicale vom 03.09., auf das verwiesen wird, liegt nicht bei. Am 28.03.1724 erbittet der Kl. erneut ein Reskript an den Bekl., das Urteil des Stockholmer Kommerzkollegiums abzuwarten und vorher nichts in dem Fall zu unternehmen. Am 29.03.1724 fordert Vizepräsident Thessin den Bekl. entsprechend auf. Der Ausgang der Sache erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Protokolle der Verhandlung in der Wismarer Lizentkammer vom 16. und 22.07.1723; Bürgschaft des Kl.s für Schiffer Jacob Brandt aus Burg / Fehmarn; Schreiben des Bekl. an Stockholmer Kammerkollegium vom 25.07.1723 und dessen Antwort vom 31.07.1723 sowie des Kgl. Kommerzkollegiums vom 13.08.1723; Auszug aus dem Schreiben des Oberdirektors Ehrenpreus, Stockholm, 15.10.1723; Schreiben von Ehrenpreus an Bekl. vom 11.11.1723; Schreiben des Bekl. an das Stockholmer Kommerzkollegium (?) vom 14.02.1724; Auszug aus kgl. Lizentordnung vom 06.06.1687; Kopie des Schreibens des Bekl. an Stockholmer Kammerkollegium vom 25.11.1724 Instanzenzug: 1. Tribunal 1723-1724 Kläger: (2) Johann Jürgen Velthusen, Kaufmann zu Wismar Beklagter: Johann Heinrich Böckling, Oberlizentinspektor in Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3571 |
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