- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B   OAI-PMH
| Signatur: (1) 3325 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bestätigung der Vormundschaft Alte Signatur: Wismar S 355 (W S n. 355) Laufzeit: (1762) 17.12.1762-07.01.1763 (1763) Fallbeschreibung: Nach dem Tode Stahlkopfs sind die Kl. nach dem letzten Willen des Verstorbenen zu Vormündern dessen Kindern erklärt worden. Sie wenden sich jedoch dagegen, sowohl dem Rat als auch dem Konsistorium rechenschaftspflichtig zu sein. Als sie darum bitten, allein vom Konsistorium zu Vormündern erklärt zu werden, lehnt das Gericht dieses ab, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und darum bitten, die alleinige Zuständigkeit des Konsistoriums zu bestätigen, um Beeinträchtigungen durch die Ratsjurisdiktion zu vermeiden. Da die Akten der Vorinstanz dem Tribunal bereits vorliegen, erbitten die Kl. am 17.12. deren Eröffnung und erreichen sie am 22.12.1762. Am 07.01.1763 folgt das Tribunal dem Antrag der Kl. und erklärt das Konsistorium für allein zuständig, am 10.01.1763 sendet es die Akten an das Konsistorium zurück. Prozessbeilagen: (7) Protokoll der Kommission im Sterbhaus des Konsistorialsekretärs Stahlkopf vom 25.11.1762; Schreiben des Konsistoriums zu Wismar an Tribunalsfiskal Palthen vom 19.11.1762; Ratsgerichtsurteil vom 20.11.1762; letztwillige Verfügung Nathanel Stahlkopfs vom 09.10.1762; Urteil des Konsistoriums vom 06.12.1762; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Appellation vom 07.12.1762; Blankovollmacht Bauers vom 26.11.1762; von Kl.n ausgestellte Prozeßvollmacht für Dr. Hertzberg vom 16. und 30.12.1762; Vertrag zwischen dem Direktor des Konsistoriums Anton Christoph Gröning und dem wortführenden Bürgermeister Wismars Carl Christoph Gröning vom 18.11.1762 Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1762 2. Tribunal 1762-1763 Kläger: (2) Johann Daniel Bauer, Justizrat und Bürgermeister zu Altona und Johann Ernst Karthaus, Kaufmann in Wismar als im Testament benannte Vormünder der Kinder des verstorbenen Sekretärs des Konsistoriums und Ratsherrn Nathanel Stahlkopf (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Konsistorium zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3325 |
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