  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0909 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar F 112 Laufzeit: (1748-1760) 09.08.1760-07.06.1763 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 09.08. und 22.09. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Querulation und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 13.08. und 22.09. tragen Kl. am 05.11. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Kl. sind die Erben der Margaretha Francke, die Kapitalien in Wismar, Mecklenburg, Lübeck und Dithmarschen angelegt hat, diese aber verliert, da sie vom Ehemann ihrer Cousine betrogen wird, der umfangreiche Schulden auf ihren Namen macht. Als sie 1755 stirbt, verzögert Dr. Gröning die Eröffnung des Testaments. Kl. bleiben ein Jahr in Wismar, ohne daßs sich Gläubiger oder Miterben melden. Kurz vor ihrer Abreise meldet Dr. Gröning Schulden der Verstorbenen in Höhe von 1.021 Rtlr an, fordert deren Bezahlung und erreicht Beschlagnahme aller auswärts angelegten Kapitalien. Kl. versuchen, die Höhe des Erbes und der Schulden beim Rat zu erfahren, werden aber erst nach Eingreifen der Kieler Justizkanzlei informiert. Kl. verwahren sich gegen Bezahlung einiger Ansprüche, da sie sie nicht anerkennen, werden vom Rat aber zur Bezahlung verurteilt. Dagegen querulieren sie an das Tribunal, erklären, warum sie die einzelnen Posten nicht bezahlen wollen und erbitten Aufhebung des Urteils. Am 07.11.1760 berichtet Trendelenburg als Vormund des Franckeschen Erbes über die Verwaltung des Vermögens und bittet um schnelle Entscheidung. Das Tribunal fordert Rat am 19.02.1761 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 13.04. erbitten Kl. Fristverlängerung, die sie am 16.04. erhalten, am 06.07. bitten Kl. um erneute Aufforderung an Rat, die Akten einzusenden und erreichen am 10.07. entsprechendes Reskript. Am 19.10. erbitten Kl. letztmalige Aufforderung und Strafandrohung an Rat, die durch Einsendung der Akten am 26.10.1761 hinfällig wird. Am 13.01.1762 werden Akten eröffnet, am 28.01., 26.04., 05.07. und 18.10.1762 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1763 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts. Am 05.03.1763 bittet Kl. um Fristverlängerung, da er Bekl. Vergleichsangebote unterbreitet hat und abwarten will, ob diese akzeptiert werden. Das Tribunal genehmigt die Frist am 08.03. Am 14.04. erbittet Elisabeth Sophia Maria Hünemörder namens ihrer Kinder 3. Ehe zweimonatige Fristverlängerung zur Einlegung von Rechtsmitteln, am 20.04. werden ihr 6 Wochen bewilligt. Am 06.06.1763 sendet das Tribunal die Akten zurück an das Ratsgericht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 10.07.1760; Prozeßvollmacht der Kl. für Palthen vom 07.08.1760; Mitteilung des Advokaten Georg Andreas Gronau zu Kiel vom 17.09.1760; Quittung der Margaretha Francke vom 29.11.1748; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 28.02. und 11.07.1761; Rationes decidendi des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1760 2. Tribunal 1760-1763 3. Tribunal 1763 Kläger: (2) Gebrüder Cand jur. Carl Gottfried Buster und Wachtmeister Johann Thomas Ludwig Buster zu Kiel als Erben der Margaretha Francke, geb. Leschenkahl (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Gläubiger der Margaretha Francke, geb. Leschenkahl, vor allem Dr. Gröning, Bürgermeister zu Wismar sowie Kaufmann Johann Trendelenburg als Vormund des Nachlasses der Margaretha Francke (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: J.O. Stahl (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0909 |