  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2757 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz Alte Signatur: Wismar R 66 (W R 3 n. 66) Laufzeit: (1711) 21.03.1712-25.07.1712 Fallbeschreibung: Kl. hatte von Bekl. Schadensersatz für Kriegsschäden in Höhe von 400 Rtlr verlangt, die ihm auf seinem Hof entstanden sind, den er von der Hebung gepachtet hat, war aber mit besserer Beweisführung beauflagt und an die kgl. Kammer verwiesen worden. Dagegen appelliert er vor dem Tribunal und stellt seine Einbußen durch Requirierungen des schwedischen Militärs ausführlich dar. Da er mit der Hebung einen Pachtvertrag geschlossen habe, sei diese nach Lübschem Recht auch für alle Schadensersatzforderungen zuständig. Kl. bittet daher, das Urteil des Ratsgerichts zu korrigieren. Das Tribunal fordert am 22.03. die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht an und erhält diese am 30.03. Am 31.03. lädt es zu einem Vorbescheid auf den 02.04. ein, den Bekl. am 01.04. zurückweisen, weshalb das Tribunal am 02.04. urteilt, der Kl. habe seine Einbußen besser zu beweisen, die Bekl. ihm in Zukunft entsprechende Schäden bis 200 Rtlr zu ersetzen oder den Kl. aus seinem Pachtvertrag zu entlassen. Am 06.04. legen Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum ein, das Tribunal erklärt und bestätigt sein Urteil jedoch am 07.04.1712. Am 12.04. reicht Kl. seine Beweise ein, am 29.04. lädt das Tribunal beide Parteien auf den 06.05. vor, um einen Ausgleich zu versuchen. Die Bekl. weisen diesen Termin erneut zurück und erbitten ein Urteil. Das Tribunal lädt sie am 06.05. auf den 24.05. erneut zum Vorbescheid, sagt diesen aber am 21.05. ab, nachdem Bekl. am 20.05. neue Beweise vorgelegt haben. Am 24.05. reagiert Kl. darauf und legt Handwerkerrechnungen für 1711 vor. Am 12.07. lädt Tribunal zum Vorbescheid auf den 22.07. ein, dessen Durchführung Bekl. am 21.07. ablehnen. Am 22.07. lädt das Tribunal bei Strafe von 50 Rtlr beide Parteien auf den folgenden Tag vor. Da sich Bekl. weiterhin einer gütlichen Einigung verweigern, urteilt das Tribunal am 23.07.1712, Kl. habe für 1711 nur 100 Rtlr Pacht zu bezahlen. Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 18.03.1712; Ratsgerichtsurteil vom 18.03.1712; Spezifikation der Schäden am Hof des Kl.s; Aufstellung über Schäden durch Carl Friedrich Cornelius, Pächter des fraglichen Hofes vom 12.04.1712; Rechnungen des Schmiedes Jochim Pöhl über 35 Rtlr 7 s; Marten Mentz über 9 Rtlr 8 s, des Riemers Hinrich Holland über 12 Rtlr und des Stellmachers Daniel Jonas über 24 Rtlr 10 s aus dem Jahre 1711; Kosten des Kl.s für Einsaat 1712 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1712 2. Tribunal 1712 3. Tribunal 1712 Kläger: (2) Johann Rathcke Claussohn, Getreidehändler und Brauer in Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister Rathcke als Patron, Gabriel Lembke als Inspektor und Friedrich Trebbien, Michel Plagemann und Dietrich Feidtcke als Provisoren der St. Jacobs-Hebung (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Hinrich Georg Scheffel (A) Bekl.: Johann Dietrich Stemwede (A), Dr. Joachim Eversen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2757 |