  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3020 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo et arrestatorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 147 (W S 5 n. 147) Laufzeit: (1693-1704) 28.02.1704-17.05.1710 Fallbeschreibung: Kl. ist wegen Schulden der Bekl. von 1.000 Rtlr ein Teil von deren Besitz verpfändet worden, u.a. eine Obligation der Witwe des Assessors Friedensschildt über 600 Rtlr. Er hat die Witwe Friedensschildt aufgefordert, die Zinsen von dieser Obligation künftig an ihn zu bezahlen, die Bekl. fordert dagegen das Geld für sich. Kl. bittet um Anweisung an die Witwe Friedensschildt, die Zinsen an ihn zu bezahlen, an die Bekl. ein Mandat zur Rückzahlung ihrer Schulden und um Beschlagnahme der Bibliothek ihres verstorbenen Mannes. Das Tribunal weist die Bekl. am 04.03. entsprechend an. Am 11.04. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die sie am 12.04. erhält. Am 17.09. beschwert sich Kl., bisher keine Antwort von Bekl. erhalten zu haben und bittet um Vollstreckung seiner Forderung, eine Antwort des Tribunals ergeht nicht. Am 30.10. erneuert Kl. seine Bitte und erhält ein entsprechendes Mandat an Bekl. zur Bezahlung binnen 4 Wochen. Am 18.12.1704 klagt er, daß er sein Geld noch nicht erhalten habe und bittet um Vollstreckung. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.01.1705 zur Stellungnahme auf. Am 08.06. wehrt sich Kl. dagegen, daß Bekl. nicht für die Schulden ihres verstorbenen Ehemannes mit den von ihrem Vater ererbten Gütern haften will und fordert erneut die Bezahlung. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.06. zur Stellungnahme auf. Am 09.07. wendet sich Generalmajor Müller von der Lühne gegen den Versuch der Kl.in, sich der Zahlung ihrer Schulden zu entziehen, weist ihre Beweise zurück und erbittet Deponierung des bei der Auktion der Bibliothek eingenommenen Geldes. Das Tribunal folgt dem Antrag am 14.07. und fordert Kl.in entsprechend auf. Am 01.08. teilt Bekl. mit, daß das Geld bereits in Hamburg beschlagnahmt sei und widerspricht der Beschlagnahme der Gelder. Am 05.07.1706 urteilt das Tribunal, daß Kl. seine Forderungen aus dem Nachlaß des Assessors zu ziehen habe. Es setzt den 02.09. als Termin für die Eidesleistung der Bekl. über ihr Erbe an und regelt die Aufteilung von Kosten und Geschenken während der Ehe. Am 16.08. bittet Bekl. um 6wöchige Fristverlängerung, um zu entscheiden, ob sie gegen das Urteil vorgeht oder es akzeptieren kann und erhält am 19.08. die Einwilligung des Tribunals. Am 04.09. ergreift Kl. restitutio in integrum, fordert einen Katalog aller verkauften Bücher und erwirkt am 10.09. eine entsprechende Anweisung des Tribunals an Bekl. Am 27.09. erbittet Bekl. erneut Fristverlängerung und eine Erklärung, ob die Friedensschildtsche Oligation mit zur strittigen Masse gerechnet wird oder nicht. Das Tribunal bejaht letzteres und räumt am 20.10. die Fristverlängerung ein. Am 09.10. beschwert sich Kl., daß Bekl. den geforderten Schwur am 21.09. nicht geleistet und es versäumt hat, das Erbe ihres Mannes zusammenzubringen und taxieren zu lassen, wie ihr aufgetragen worden war. Das Tribunal setzt am 20.10. einen neuen Termin auf den 23.10. an. Am 26.10. berichten Protonotar Schlaff und Registrator Dahlmann von der Eidesleistung der Bekl und fügen verschiedene Beweise bei, am 01.12.1706, 11.01., 22.02., 06.04., 18.05., 28.06. und 09.08.1707 erbittet Bekl. erneute Fristverlängerung und erhält sie am 02.12.1706, 27.01., 25.02., 08.04. und 10.08.1707. Am 01.02.1707 fordert Kl. weitere Erklärungen wegen der Bibliothek, am 19.04. will Bekl. nach Wismar zurückkehren und erbittet die Freigabe ihrer persönlichen Habe, die bei verschiedenen Wismarern beschlagnahmt ist. Der am selben Tag um Antwort gebetene Kl. lehnt die Freigabe der Sachen ab, woraufhin Bekl. ihren Antrag erneuert und das Tribunal am 20.04. die Freigabe unter der Bedingung verfügt, daß Bekl. Eid leistet, nichts von ihrer Habe zu veräußern. Der Eid wird am 29.04. geleistet, am 31.08. trägt Bekl. ihre Einwände gegen das Urteil vor, am 08.07.1709 bestätigt das Tribunal sein Urteil aus dem Jahre 1706, fordert Bekl. aber zu weiteren Beweisen auf. Am 19.08. und 21.10. erbittet Bekl. Fristaufschub und erhält diesen am 21.08. und 25.10. Am 06.12.1709 erklärt Bekl. ihre Mutter, die Zeugnis hätte ablegen sollen, sei verstorben und bittet darum, unter Eid aussagen zu dürfen. Am 21.01.1710 wird dies genehmigt, am 06.03. erbittet Bekl. ein Schreiben an das Amtskammergericht Lübben zur Vernehmung des Amtskammerrates Haberkorn. Das Tribunal fordert am 11.03. eine Stellungnahme des Kl.s, der am 08.05.1710 jedoch eine Fristverlängerung erbittet, die das Tribunal am 15.05.1710 gewährt. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Kopie der Obligation von Barbara Mevius, Witwe von Friedensschildt, vom 05.05.1693; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabebestätigungen für Tribunalsmandate vom 17.03. und 05.11.1704; Katalog der Bibliothek des Tribunalsassessors Christian Adam Schleusing vom 16.06.1704; Protokoll der Eidesleistung vom 22.10.1706; Ergänzung des Erbinventars Schleusings; Aufstellung über Bücher aus Schleusings Bibliothek, die der älteste Sohn an sich genommen hat; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 21.10.1706; Eidesformel der Bekl.; Protokoll der Eidesleistung der Bekl. vom 29.04.1707; Aufstellung des Vaters der Bekl. über Zahlungen an seinen Schwiegersohn (o.D.); Nachricht des Heinrich Peter von Haberkorn, Amtskammerrat des Markgrafentums Niederlausitz vom 04.07.1707; Verhörartikel für Haberkorn Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1706 2. Tribunal 1706-1710 Kläger: (2) Generalmajor (seit 1706 Generalleutnant) Carl Leonhard Müller von der Lühne zu Stettin Beklagter: Catharina Sibylla Marsmann, Witwe des Assessors Christian Adam Schleusing Anwälte: Kl.: Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P), seit 16.08.1706: Dr. David Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3020 |