  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2456 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Rückzahlung beschlagnahmter Gelder und Strafgeld Alte Signatur: Wismar P 42 (W P 3 n. 42) Laufzeit: 17.06.1669-04.09.1669; 19.12.1671 Fallbeschreibung: Am 17.06. teilt Fiskal Thurmann mit, daß Bekl. die Strafe, zu der ihn das Tribunal in Fall Nr. 2454 verurteilt hatte, noch nicht bezahlt hat und bittet um ein entsprechendes Mandat an ihn, das das Tribunal am 23.06. erteilt. Bekl. zahlt am 23.07. die Strafgelder an Bauern zurück und bittet darum, ihm die fiskalische Strafe zu erlassen, da er mittellos ist. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert. Am 11.08. erbitten die Kl. die Auszahung des deponierten Geldes und erhalten es am 04.09.1669 Am 19.12.1671 erbittet der Nachfolger Thurmanns, Gottfried Christian Michaelis, ein Mandatum de solvendo an Bekl. zur Bezahlung der 50 Rtlr 12 s, zu der Bekl. bereits 1669 verurteilt worden ist. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Instanzenzug: 1. Tribunal 1669, 1671 Kläger: (2) Lic. Johann Thurmann, Fiskal am Tribunal, ab19.12.1671: Gottfried Christian Michaelis Beklagter: Georg Paul Hannolt, Amtmann zu Poel
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2456 |