  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0251 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 448 Laufzeit: (1745-1746) 15.05.1750-10.06.1752 Fallbeschreibung: Der Kl. hat die Bezahlung der Prozeßkosten für seine ehemaligen Mitkläger in dem Prozeß gegen die Gebrüder von Goeben wegen Herausgabe von Semlow und Breesen allein bezahlt, ist aber nur für ein Viertel der Kosten zuständig. Da seine Brüder und Vettern sich weigern, ihren Anteil zu übernehmen, erbittet er ein entsprechendes Mandat an sie und erhält dieses sowie Subsidiale an das Land- und Hofgericht zu Güstrow am 26.05.1750. Am 17.07. wehrt sich Georg Ludwig von Behr gegen das Mandat, da er von seinem Bruder nie eine Rechnung erhalten habe und nicht im Guten nach seinem Zahlungswillen gefragt worden sei. Er bittet darum, seinen Bruder zur Rechnungslegung anzuweisen. Das Tribunal fordert den Kl. am 01.09. zur Stellungnahme auf, der am 21.09. seine Forderung an seinen Bruder verteidigt und um deren Vollstreckung bittet. Das Tribunal fordert am 26.09. eine Antwort von G.L. von Behr. Am 22.09. bittet der Kl. ebenso um Vollstreckung seiner Forderung bei seinen Vettern auf Nustrow und Grambow, die sich auf die Mandate bisher gar nicht gemeldet haben. Am 25.09. verweigern die Gebr. von Behr zu Nustrow die Bezahlung, da sie mit dem Kl. einen Vergleich getroffen haben, einmal 9.000 Rtlr zu bezahlen, dafür das Gut Lübchin zu erhalten und darüber hinaus nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt zu werden. Das Tribunal fordert den Kl. am 26.09. zur Antwort auf, dieser besteht am 13.10. auf seinen Forderungen und legt den Vergleich auszugsweise vor. Das Gericht fordert die bekl. Vettern am 22.10. erneut zur Antwort auf, die am 08.12. erneut alle Forderungen zurückweisen, woraufhin das Tribunal am 09.12.1750 die Beweisaufnahme schließt. Am 18.01.1751 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 12.02. bittet der Kl. seinen Bruder zur abschließenden Antwort binnen 3 Wochen anzuweisen und erwirkt ein entsprechendes Mandat am 13.02. Am 01.03. weist G.L. von Behr erneut die Forderungen zurück, das Tribunal schließt am 22.03. die Beweisaufnahme. Am 26.04.1751 verurteilt es die Gebrüder von Behr auf Nustrow und Grambow zur Bezahlung der Hälfte der aufgelaufenen Prozeßkosten binnen 6 Wochen. In der Sache zwischen C.A. und G.L. von Behr bitten die Parteien am 26.04. und 05.07. um Prozeßbeschleunigung. Am 15.07. bittet der Kl. um Akteneinsicht für seinen Prokurator, um die Kosten, die seinem verstorbenen Prokurator Dr. Zylius zustehen zu erfahren und sie bei den Vettern Behr eintreiben zu können. Das Gericht gewährt dies am 16.07., am 30.07. legt der Kl. die Prokuraturrechnungen vor und bittet um Mandate an die Bekl.. Am 14.08. moderiert das Tribunal die Kosten auf 24 Rtlr Prokuratur und 173 Rtlr Prozeßkosten insgesamt, weist die bekl. Vettern zur Bezahlung an und erläßt Subsidiale an das Land- und Hofgericht Güstrow. Am 20.10.1751 fordert das Tribunal G.L. von Behr zur Bezahlung des 4. Teils der Anwaltskosten nebst Zinsen seit 1749 auf. Am 19.11. bitten die Gebr. von Behr zu Nustrow um Zahlungsaufschub Anthoni 1752, werden damit am 23.11.1751 aber an den Kl. verwiesen. Am 15.01.1752 beschwert sich der Kl. über die nichterfolgte Bezahlung und bittet um Vollstreckung. Das Tribunal erläßt am 17.01. erneut ein Subsidial an das Land- und Hofgericht. Am 08.06. bittet der Kl. um Vollstreckung der Forderungen gegen seinen Bruder G.L. von Behr und erhält dieses am 09.06.1752. Prozessbeilagen: (7) vom Kl. anerkannte Bilanz über Forderungen und Zahlungen zwischen ihm und Georg Ludwig von Behr vom 19.05.1745; vom Güstrower Notar Melchior Uterharg ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 10.07.1750; Auszug aus dem Vergleich zwischen den Gebrüdern und Vettern von Behr vom 06.04.1746; Prozeßvollmachten von M.M. und J.E. v. Behr für Dr. Quistorp vom 24.10.1750, von Georg Ludwig von Behr für Dr. Gröning vom 02.06.1750 und von C.A. v. Behr für Dr. Ungnade vom 23.01.1751; Prokuraturrechnungen Dr. Ungnades (20 Rtlr 46 s); vom Güstrower Notar Friedrich Ludwig Rumpf ausgestellte Übergabequittung für ein Subsidial vom 07.10.1751 Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1752 Kläger: (2) Carl August von Behr, kaiserlicher Kammerherr Beklagter: Leutnant Georg Ludwig von Behr sowie die Gebrüder Melchior Mathias von Behr, Hauptmann und Joachim Ehrenreich von Behr, kgl. dänischer Kammerjunker zu Nustrow und Grambow Anwälte: Kl.: Dr. Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 22.09.1750 Dr. Joahim Christoph Ungnade (P) Bekl.: N N Weber (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) für Georg Ludwig von Behr; Dr. N N Burgmann (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) für di Brüder M.M. und J.E. von Behr
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0251 |