- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0456 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Führung der Vormundschaft Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 564 Laufzeit: (1775) 26.07.1775-23.10.1775 Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß er nicht an der Führung der Vormundschaft beteiligt, ja an dieser behindert wird. Er hat sich deshalb an das Hofgericht gewendet und gebeten, der Bekl. möge eine Kaution für die Vormundschaft dort hinterlegen, ist von diesem aber an das Tribunal verwiesen worden, wo der Fall anhängig ist und trägt als Begründung vor, er wolle gegen eventuelle Schäden abgesichert sein. Am 21.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Prozeßvollmacht und erhält sie am 23.10. Das Tribunal fordert den Bekl. am 23.10.1775 auf, den Kl. in die Vormundschaftsakten Einblick nehmen zu lassen. Am 03.11. bittet der Kl. um Zusendung einiger Dokumente, um entscheiden zu können, ob er für sein Mündel Rechtsmittel gegen das Urteil in Nr. 0453 ergreifen solle. Das Tribunal sendet ihm die Kopien am 04.11. zu. Am 03.11. legt der Kl. seine Prozeßvollmacht vor. Am 28.11. fordert der Kl. Einsicht in das Testament Heydemanns, den Kaufvertrag, mit dem Heydemann die Güter gekauft hat sowie die Vormundschaftsrechnung. Das Tribunal weist den Bekl. am 29.11.1775 an, dem Kl. binnen 3 Wochen die geforderten Dokumente vorzulegen Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Greifswalder Hofgericht vom 08.06.1775; Schreiben des Bekl. und des Ehemannes seiner Schwester G.L. Taddel an ? vom 16.04.1775; Bescheid des Greifswalder Hofgerichts vom 12.06.1775; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Nürenberg vom 28.10.1775 Instanzenzug: 1. Tribunal 1775 Kläger: (2) N N von Glöden auf Gribow als Mitvormund der Dorothea Catharina Heidemann Beklagter: Ratsherr Hinrich David Justus zu Neukalen als Vormund der Dorothea Catharina Heidemann Anwälte: Kl.: Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Johann David Lembke (P), seit 03.11.1775: Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0456 |
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