- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 01. 1. Kläger A ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3935 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Entlassung aus dem Arrest Laufzeit: (1709) 22.11.1709-26.11.1709 Fallbeschreibung: Die Kl. haben "einige fette Wahren" aus Sonderburg nach Wismar gebracht, diese verkauft und konnten wegen widriger Winde nicht zurücksegeln. In der Zwischenzeit hat die dänische Krone den Krieg gegen Schweden deklariert und ist in Schonen eingefallen. Daraufhin arrestiert der Bekl. die Schiffe und Waren der Kl., die argumentieren, sie könnten nichts für den Krieg und seien im Frieden losgefahren, außerdem habe der dänische König erklärt, keinen Krieg gegen die deutschen Provinzen der schwedischen Krone führen zu wollen. Die Kl. bitten um ihre und die Freilassung ihrer Schiffe und Güter. Am selben Tag fordert das Tribunalskollegium den Bekl. zur Freilassung der Kl. zur "verhütung vieler ungelegenheiten" auf und fordert ihn auf, sich künftig vor solchen Entscheidungen mit dem Tribunal zu beraten. Am 29.11. berichtet Posse, daß er Anweisung des Generalgouverneurs von Pommern, Feldmarschall von Mellin, erbeten und sofort nach deren Erhalt den Schiffern Pässe ausgehändigt habe. Prozessbeilagen: (7) Schreiben Posses an Feldmarschall Graf von Mellin vom 20.11.1709 und dessen Antwort vom 23.11.1709 Instanzenzug: 1. Tribunal 1709 Kläger: (2) Asmus Asmussen und Jens Christensen, dänische Schiffer aus Sonderburg Beklagter: Oberst Baron Nils Posse, Stadtkommandant und Vizegouverneur von Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3935 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3934 Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Postgeheimnis und Beleidigung: Der Kl. ist von Postverwalter Meyer beauftragt worden, sich während dessen Abwesenheit um seine Geschäfte zu kümmern. Dazu gehört, daß er die Post Meyers beim Bekl. abholen will, dort aber nur ein erbrochenes Kuvert ausgehändigt bekommt, in dem angeblich weitere Briefe enthalten waren, die der Bekl. befördert hat. Der Kl. verwahrt sich gegen dieses Vorgehen und bittet, dem Bekl. dies zu untersagen. Außerdem fühlt er sich von der Ehefrau des Bekl. beleidigt und bittet, sie zu einer ansehnlichen Geldstrafe zu verurteilen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 05.03. ab und erinnert an die Kgl. Instruktion wegen Verbots der Beförderung mehrerer Briefe in einem Kuvert. Am 11.03.1700 erneuert Anthon seine Bitte und erweitert sie wegen willkürlicher Festlegung des Porto. Er bittet zudem erneut um Bestrafung der Ehefrau Wankyffs wegen Beleidigung, eine Antwort ist jedoch nicht überliefert. Alte Signatur: Wismar A com. Laufzeit: (1700) 04.03.1700-11.03.1700 Fallbeschreibung: Prozessbeilagen: (7) von Notar Jacob Paris aufgenommenes Gesprächsprotokoll mit Postinspektor Wankyff vom 01.03.1700 Instanzenzug: 1. Tribunal 1700 Kläger: (2) Dr. Friedrich Anthon, Advokat und Prokurator am Tribunal, für sich und namens des abwesenden Postverwalters Johann Georg Meyer Beklagter: Christian Wankyff, Postinspektor zu Wismar und Botenmeister des Tribunals sowie dessen Ehefrau
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3934 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3752 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Ausschank von französischem Wein im Ratskeller Alte Signatur: Wismar W 110 (W W 3 n. 110) Laufzeit: (1722) 11.01.1723-04.07.1724 Fallbeschreibung: Um dem Betreiber des Ratskellers zu helfen, haben die Bekl. im Jahr 1722 verfügt, daß der Ratskeller auch französische Weine ausschenken dürfe. Die Kl. wenden sich dagegen an das Ratsgericht, weil diese Verfügung in ihre Privilegien eingreift, werden aber abgewiesen, weshalb sie an das Tribunal appellieren und darum bitten, ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen. Sie stützen ihre Argumentation mit dem Gebrauch in den anderen Wendischen Städten und bitten darum, nach abgelaufenem Pachtvertrag über den Ratsweinkeller ab Ostern 1723 den Ausschank französischer Weine dort zu verbieten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 05.03.1723 auf, die Kl. nach Ablauf des Vertrages gemäß ihren alten Rechten zu behandeln und "die gravamina zu heben." Am 13.04.1723 ergreifen die Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum, da die Regelung des Weinverkaufs eine nicht appellable Policey-Sache sei und bitten darum, die Beschlüsse des Rates zu beachten. Das Tribunal fordert die Kl. am 09.07. zur Erwiderung auf, die am 19.08. eingeht und in der die Kl. auf Beachtung ihrer Privilegien bestehen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 01.09. zur Antwort auf, am 21.10. bitten die Kl. darum, die Beweisaufnahme zu schließen, da die Bekl. nicht geantwortet haben. Das Tribunal setzt den Bekl. am 26.10. eine neue Frist zu Erwiderung, am 09.12. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 10.12. erhalten. Am 11.12. bitten die Kl. erneut um Aktenschluß und Urteil, das Tribunal verweist sie am 14.12.1723 auf die gewährte Fristverlängerung. Am 25.01.1724 erneuern die Kl. ihre Bitte um Aktenschluß und Urteil, am 03.07.1724 gesteht das Tribunal dem Ratsweinkeller den Ausschank von französischen Weinen zu, fordert beide Parteien aber auf, die Modalitäten und Mengen einvernehmlich zu regeln. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 12.12.1722; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 17.12.1722; Ratsgerichtsurteile vom 19.03.1687 und 14.12.1722; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.09.1723 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1722 2. Tribunal 1723 3. Tribunal 1723 Kläger: (2) Jochim Allers, Ludwig Roussel und Johann Peter Leusmann als sämtliche Weinschenke in Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P), seit 19.08.1723: Dr. O.F. Hempel (A) Bekl.: Dr. Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3752 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3233 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 11 (W S 8 n. 293,Nr. 11) Laufzeit: (1740) 18.09.1742-16.01.1743; 24.04.1750- Fallbeschreibung: Schlaff fordert für seinen Mandanten die Zahlung von 120 Rtlr Honorar, die der Resident im Niedersächsischen Reichskreis Carl Christoph von Strahlenheim dem Kl. seit dem Jahre 1740 schuldet. Das Tribunal erkennt die Forderung am 21.09. an und fordert den Kl. auf, Originalbelege aus dem Prozeß Strahlenheims vs. von der Lühe auszuliefern, um die Ansprüche Strahlenheims besser nachweisen und den Ertrag der Konkursmasse zuführen zu können. Am 09.11.1742 bescheinigt der Kl. die Auslieferung mehrerer Dokumente, am 14.01.1743 und 24.04.1750 bittet er um Auslieferung seiner Original-Obligation, am 27.04.1750 erhält er sie. Am 23.11.1758 legt Hasse seine Berechtigung zum Kassieren der Zinsen vor und erhält das Geld am 24.11.1758 ausgezahlt, am 08.07.1760 bevollmächtigt der Kl. Hasse förmlich zum Erheben der Zinsen, am 09.07.1760 zahlt das Tribunal das Geld aus. Am 21.01. und 12.04.1785 erbitten die Kl. die Auszahlung ihrer Forderung nach dem Verteilungsplan über die Konkursmasse, am 20.04.1785 erteilt das Tribunal die Genehmigung. Prozessbeilagen: (7) Obligation Strahlenheims vom 01.06.1740; Prozeßvollmacht Amsels für Dr. Schlaff vom 20.10.1742; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse von Trinitatis 1760 Instanzenzug: 1. Tribunal 1742-1785 Kläger: (2) Dr. Georg Friedrich Amsel aus Schwerin, seit 1785: Hedwig Hintze geb. Scharff, Sophia Hinrica Amsel, Lorenz Andreas Christian Amsel als Erben des Dr. Amsel Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses Anwälte: Kl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P), seit 1758: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P); seit 1785 Johann Franz von Palthen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3233 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2442 Prozessgegenstand: Mandatum relaxatorium arresto Auseinandersetzung um Freigabe beschlagnahmten Geldes Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 40) Laufzeit: (1655-1674) 02.10.1674-24.03.1675 Fallbeschreibung: Die Mündel der Kl. erheben Anspruch auf zwei Kapitalien, die bei der Wismarer Akzisekammer angelegt worden sind und bitten darum, den Arrest, der auf diese Gelder gelegt wurde, zu lösen und ihnen die Zinsen auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat uff die Zinsen" am 13.10.1674. Am 12.11. und 27.11.1674 bitten Kl. erneut um Ausstellung des Mandates, das sie noch nicht erhalten haben. Das Tribunal läßt das Mandat am 27.11. ausfertigen, am 05.12.überbringen. Eine Bitte des Wismarer Rates vom 05.12., Kl. und Bekl. vor das Tribunal zu zitieren, wird am 09.12. abgeschlagen. Auf erneute Bedenken des Wismarer Rates vom 29.12.1674 ergehen am 07.01.1675 Subsidiales an die Räte von Lübeck und Flensburg sowie die Rostocker Universität, die Beteiligten an das Tribunal vorzuladen. Am 05.03.1675, dem anberaumten Termin, ist außer dem Vertreter der Kl. niemand anwesend, weshalb der Termin verschoben werden muß. Am 09.03. tritt das Tribunalskollegium erneut zusammen und nimmt 2.646 Rtlr 8 s zur Deponierung entgegen, am 13.03. bitten Kl. darum, ihnen die restlichen Zinsen des in Wismar angelegten Kapitals ebenfalls zuzusprechen und legen ein entsprechendes Mandat des RKGs vor. Das Tribunal teilt das Mandat des RKGs am 24.03.1675 zunächst Bekl. mit. Prozessbeilagen: (7) von Protonotar Joachim Grundt am 01.10.1674 bestätigte Obligation des Rostocker Magisters Hans Albrecht Hein über 500 fl.für Elisabeth Gerdes, Ehefrau des Dr. Friedrich Cothmann, vom 01.02.1655; Protokoll der Tribunalssitzung vom 05.03.1675; Schreiben des Bekl. (o.D.), des Lübecker Rates (03.03.), der Schweriner Justizkanzlei (05.03.), Dr. Henning Christoph Gerdes (04.03.), der Universität Rostock (03.03.1675) an Tribunal; Schreiben Thurmanns (o.D.) und des Wismarer Rates (01.12.1674) an Schweriner Justizkanzlei; Subsidial des Tribunals vom 07.01.1675; Schreiben der Kl. an Rostocker Universität vom 03.03.1675; "Documenti insinuationis" der Universität Rostock (22.01.1675), des Lübecker (01.02.) und Flensburger Rates (26.01.1675); Protokoll der Tribunalssitzung vom 09.03.1675; Rechnung über Ansprüche der Kl.; Schreiben des Wismarer Konsistoriums an Wismarer Rat vom 13.01.1670 und 25.05.1671; Quittungen Anna Elisabeth Cothmanns über empfangene Zinsen vom 02.03.1670; 08.10.1670; Quittungen des Sekretärs des Wismarer Konsistoriums Daniel Lenz vom 03.11.1671 und 24.02.1672; Vollmacht der Kl. für Dr. v. Bremen vom 03.03.1675; Mandat des RKG vom 13.02.1675 mit Empfangsvermerk Dr. von Bremens vom 26.03.1675; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an RKG-Präsident Instanzenzug: 1. Tribunal 1674-1675 Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Elisabeth und Johanna von Hille, Töchter des Dr. Johann Christoph von Hille Beklagter: Dr. Caspar Thurmann zu Lübeck Anwälte: Kl.: Lic. Andreas Amsel (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2442 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2441 Prozessgegenstand: Mandatum relaxatorium arresti Auseinandersetzung um Freigabe beschlagnahmten Geldes Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 40) Laufzeit: (1674) 12.08.1674-13.10.1674 Fallbeschreibung: Kl. haben 1673 um Arrest auf 1.000 Rtlr gebeten, die ihr Mündel von Dr. Friedrich Cothmann geerbt und die dieser bei der Stralsunder Akzisekammer angelegt hatte. Der Arrest war im Januar 1673 genehmigt worden (Nr. 2438). Mittlerweile haben Kl. ein Compulsorial und ein Interlocut des RKGs erhalten und sollen 70 Rtlr dafür bezahlen. Da sie dies nicht aus ihren Mitteln tun wollen, bitten sie das Tribunal, dem Stralsunder Rat zu befehlen, ihnen die Zinsen der letzten zwei Jahre auszuzahlen (80 Rtlr). Das Tribunal erläßt am 12.09. einen entsprechenden Bescheid, verpflichtet Kl. aber, die Schreiben des RKGs notariell bestätigen zu lassen. Dem folgen Kl. am 09.10.1674. Prozessbeilagen: (7) Kopie des RKG-Mandats vom 11.06.1674, von Protonotar Grundt bestätigte Kopie des RKG-Mandats vom 11.06.1674 Instanzenzug: 1. Tribunal 1674 Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Elisabeth von Hille, Tochter des Dr. Johann Christoph von Hille Beklagter: Bürgermeister und Rat von Stralsund Anwälte: Kl.: Matthias Liebeherr (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2441 |
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