- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 01. 1. Kläger A ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0040 Prozessgegenstand: (5) Querulationis Auseinandersetzung um Akzisezahlung Alte Signatur: Wismar A 15 (W A 1 n. 15) Laufzeit: (1654-1717) vor 10.11.1718-07.12.1720 Fallbeschreibung: Brauer verdächtigen Kl., selbst Bier zu brauen und dieses nicht zu versteuern. Auf ihre Befragung gibt Kl. an, sein Bier aus den umliegenden Krügen zu holen, früher selbst gebraut, jetzt aber sein Braugerät verkauft zu haben und dies beeiden zu können. Da er kurz darauf trotz Aufforderung des Gewetts den Eid verweigert, wird er zu 50 Mk. lüb. Strafe verurteilt. Der Rat bestätigt dieses Urteil in 2. Instanz, weshalb Kl. sich an das Tribunal wendet und appelliert, da er sich der beschuldigten Tat nicht überführt fühlt. Das Tribunal fordert die Akten beider Instanzen am 10.11. vom Rat an. Dieser sendet die Akten am 07.12. unter Protest wegen zu geringen Streitwerts ein. Das Tribunal fordert Bekl. am 13.12. die Klage zur Stellungnahme auf. Dieser beharrt am 14.12. auf seiner Anklage, erläutert sie und fordert Kl. erneut zum Eid auf, um so seine Unschuld zu belegen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 07.01.1719 fordert der Rat, die Appellation abzulehnen, weil Kl. gegen Formalien verstoßen habe, erhält jedoch ebenfalls keine Reaktion. Am 09.01. fordert Matras Beweise für die Unschuld des Kl.s und eine "erkleckliche Geldbuße" wegen dessen Verfehlungen, erhält aber keine Antwort, weshalb er am 12.09. die Beschleunigung des Prozesses fordert. Am 22.11.1719 erläßt das Tribunal dem Kl. Eid und Beweisführung wegen fehlenden "Corpus delicti" und hebt die Urteile der Vorinstanzen auf. Am 02.01., 27.02. und 10.04.1720 erbittet Matras Fristverlängerung zum Einreichens der restitutionis integrum, bevor er am 02.09. auf seiner Argumentation besteht und Änderung des Tribunalsurteils erbittet. Das Tribunal fordert Kl. am 14.09. zur Antwort auf, am 26.11.1720 beschwert sich Matras, daß Kl. nicht geantwortet habe. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung an Kl. am 07.12.1720, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 03.05.1717; Ratsgerichtsurteil vom 24.02.1717; Aufstellung J.F. Zibeths über 1716 gekauftes Bier des Kl.s vom 20.02.1717; Auszüge aus dem Huldigungs-Rezess vom 05.08.1654 und aus einer Resolution des dänischen Königs vom 27.05.1676 Instanzenzug: "(6) 1. Gewett (1717)2. Ratsgericht (1717)3. Tribunal 1718-1719 4. Tribunal 1720" Kläger: (2) Jochim Allers zu Wismar, Schankwirt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: "(3) Josias Matras, Stadtfiskal zu Wismar sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)"
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0040 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0046 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Übernahme von Reparaturen Alte Signatur: Wismar A 23 (W A 1 n. 23) Laufzeit: (1540-1727) 30.05.1727-05.07.1727 Fallbeschreibung: Kl. hat die Mühle vor dem Roten Tor gekauft und sich mit der Stadt Wismar geeinigt, daß diese das Grundwerk, soweit es mit gepflasterten Wegen bedeckt ist, unterhalten sollte, er den Rest. Da das Grundwerk nun repariert werden muß, bittet er den Rat um Hilfe. Dieser läßt die Arbeiten jedoch kurz nach Beginn abbrechen und verweigert die Bezahlung, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und sich auf seinen Vertrag und den bisherigen Gebrauch beruft. Das Tribunal fordert Rat am 30.05. auf, das "Gravamen zu heben" oder die Akten 1. Instanz einzusenden. Am 04.06. gehen diese ein, werden vom Tribunal geprüft und der Rat wird am 10.06. zur Reparatur des Grundwerkes aufgefordert. Am 17.06. erbittet Kl. ein Mandat an den Rat, da dieser bisher keine Arbeiten ausgeführt habe, und erhält dieses am selben Tag. Am 18.06. legen Bekl. Dokumente aus dem 16. Jh. vor, die beweisen sollen, daß Eigentümer der Mühle auch für Reparaturen am Grundwerk zuständig ist. Das Tribunal übergibt dies am selben Tag an Kl. zur Antwort. Kl. argumentiert gegen die Beweise am 20.06. und schlägt Aufteilung der Kosten vor. Das Tribunal fordert die Parteien am selben Tag zum gütlichen Vergleich auf oder die Bekl. zur Befolgung des Mandats vom 17.06. Am 04.07.1727 ergreifen Bekl. dagegen restitutionis in integrum, das Tribunal bestätigt sein Urteil am selben Tag. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 27.05.1727; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 29.05.1727; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Aussagen des Zimmermeisters Jörs Segebahn vom 29.05.1727 und des Stadtzimmermeisters Hinrich Kruse vom 27.06.1727; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem "Grundbuch" der Kämmerei über den Verkauf der "Roten Mühle" 1540 an Martin Polzow, Bürger zu Wismar Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 17272. Tribunal 1727 3. Tribunal 1727" Kläger: (2) Hans Christopher Amerpohl, Müller auf Flinkers Mühle (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Dammherren der Stadt Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: "(4) Kl.: Lucas Friedrich Schröder (A) "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0046 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0985 Prozessgegenstand: Appellation Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar G 23 (W G 1 n. 23) Laufzeit: (1626-1674) 20.07.1674-01.10.1675; 19.10.1676 Fallbeschreibung: M. Tancken d. Ä., Dr. jur. utr. und Syndikus Wismars, hatte im Jahre 1602 200 Mk. Kapital von den Verwaltern des Grotekordschen Testaments zinsbar aufgenommen, bis 1626 die Zinsen ordnungsgemäß bezahlt, in den Kriegswirren die Zahlungen jedoch eingestellt. Als dies 1639 festgestellt wurde, vereinbarten beide Seiten die Nachzahlung der Zinsen. Als Sicherheit war 1626 ein Haus am Markt gestellt worden, das 1638 wegen Kriges ruin verfallen" und auf Befehl des Rates "von den Grotekordschen Testaments geldern ... repariret werden" mußte. Martin Tancken d.J. hatte sich durch seine Bevollmächtigten Diedrich Wolfrath aus Rostock und Martin Röseler erboten, die verauslagten Baukosten zurückzuzahlen. Diese Kosten wurden vom Wismarer Rat auf 286 Mk. 10 1/2 s beziffert. Kl. bitten Tribunal, die Bekl. zur Zahlung der rückständigen Zinsen, der Baukosten und der Zinsen von den Baukosten zu veranlassen und wehren sich gegen Ratsgerichtsurteil, das ihnen Eid über Richtigkeit der Kosten auferlegt. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 28.09. an, am 26.10. erbitten Kl. Termin für deren Eröffnung, den das Tribunal am 27.11.1674 auf den 18.01.1675 ansetzt. An diesem Tag bestätigt das Tribunal das Ratsurteil in Bezug auf weitere Beweise wegen der 200 Mk. Kapital samt Zinsen, befreit Kl. aber von Beweisen für die Baukosten und fordert Bekl. zur Zahlung auf. Am 03.02. bitten Bekl. um Kopie des klägerischen Schriftsatzes, den sie am 05.02. erhalten. Am 26.02. erklären Bekl., restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbitten Fristverlängerung., die sie am selben Tag erhalten. Am 26.02.1675 bitten Kl., das Urteil zu vollstrecken und keine weiteren Rechtsmittel oder Fristverlängerungen zuzulassen. Das Tribunal lehnt dies am selben Tag ab. Am 04.03. erbitten Bekl. weitere Fristverlängerung, die sie am 05.03. erhalten. Am 29.04. tragen Kl. ihre Gründe gegen das Tribunalsurteil vor und bitten, es zu ändern. Am 01.10.1675 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1676 vermerkt der Rat, daß Akten aus dem Tribunalsarchiv nach Glückstadt "zu weiterer der Sach Ausübung" verschickt wurden, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 22.04.1674; Ratsgerichtsurteil vom 15.04.1674 = Rechtsgutachten der Juistenfakultät Frankfurt an der Oder; Auszug aus den Grotekordschen Testamentsrechnungen 1602-1670; Stadtbuchschrift vom 31.08.1639; Rechnung über die Baukosten am fraglichen Haus am Markt vom 20.09.1638-23.12.1647; Schreiben des Christoph Damerow, Sekretär der Juristenfakultät Frankfurt a.d.O. an Wismarer Rat vom 06.04.1674 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1674 2. Tribunal 1674-1675 3. Tribunal 1675-1676 Kläger: (2) Inspektor und Provisoren des Grotekordschen Testaments (Kl. in 1 Instanz) Beklagter: Otto Christoph Marquardt und Martin Röseler als Bevollmächtigte des verstorbenen Martin Tancken, kursächsischer Kammer- und Münzrat" (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthoni (A & P) Bekl.: Prof. Redecker (A), Otto Christoph Marquardt (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0985 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2442 Prozessgegenstand: Mandatum relaxatorium arresto Auseinandersetzung um Freigabe beschlagnahmten Geldes Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 40) Laufzeit: (1655-1674) 02.10.1674-24.03.1675 Fallbeschreibung: Die Mündel der Kl. erheben Anspruch auf zwei Kapitalien, die bei der Wismarer Akzisekammer angelegt worden sind und bitten darum, den Arrest, der auf diese Gelder gelegt wurde, zu lösen und ihnen die Zinsen auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat uff die Zinsen" am 13.10.1674. Am 12.11. und 27.11.1674 bitten Kl. erneut um Ausstellung des Mandates, das sie noch nicht erhalten haben. Das Tribunal läßt das Mandat am 27.11. ausfertigen, am 05.12.überbringen. Eine Bitte des Wismarer Rates vom 05.12., Kl. und Bekl. vor das Tribunal zu zitieren, wird am 09.12. abgeschlagen. Auf erneute Bedenken des Wismarer Rates vom 29.12.1674 ergehen am 07.01.1675 Subsidiales an die Räte von Lübeck und Flensburg sowie die Rostocker Universität, die Beteiligten an das Tribunal vorzuladen. Am 05.03.1675, dem anberaumten Termin, ist außer dem Vertreter der Kl. niemand anwesend, weshalb der Termin verschoben werden muß. Am 09.03. tritt das Tribunalskollegium erneut zusammen und nimmt 2.646 Rtlr 8 s zur Deponierung entgegen, am 13.03. bitten Kl. darum, ihnen die restlichen Zinsen des in Wismar angelegten Kapitals ebenfalls zuzusprechen und legen ein entsprechendes Mandat des RKGs vor. Das Tribunal teilt das Mandat des RKGs am 24.03.1675 zunächst Bekl. mit. Prozessbeilagen: (7) von Protonotar Joachim Grundt am 01.10.1674 bestätigte Obligation des Rostocker Magisters Hans Albrecht Hein über 500 fl.für Elisabeth Gerdes, Ehefrau des Dr. Friedrich Cothmann, vom 01.02.1655; Protokoll der Tribunalssitzung vom 05.03.1675; Schreiben des Bekl. (o.D.), des Lübecker Rates (03.03.), der Schweriner Justizkanzlei (05.03.), Dr. Henning Christoph Gerdes (04.03.), der Universität Rostock (03.03.1675) an Tribunal; Schreiben Thurmanns (o.D.) und des Wismarer Rates (01.12.1674) an Schweriner Justizkanzlei; Subsidial des Tribunals vom 07.01.1675; Schreiben der Kl. an Rostocker Universität vom 03.03.1675; "Documenti insinuationis" der Universität Rostock (22.01.1675), des Lübecker (01.02.) und Flensburger Rates (26.01.1675); Protokoll der Tribunalssitzung vom 09.03.1675; Rechnung über Ansprüche der Kl.; Schreiben des Wismarer Konsistoriums an Wismarer Rat vom 13.01.1670 und 25.05.1671; Quittungen Anna Elisabeth Cothmanns über empfangene Zinsen vom 02.03.1670; 08.10.1670; Quittungen des Sekretärs des Wismarer Konsistoriums Daniel Lenz vom 03.11.1671 und 24.02.1672; Vollmacht der Kl. für Dr. v. Bremen vom 03.03.1675; Mandat des RKG vom 13.02.1675 mit Empfangsvermerk Dr. von Bremens vom 26.03.1675; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an RKG-Präsident Instanzenzug: 1. Tribunal 1674-1675 Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Elisabeth und Johanna von Hille, Töchter des Dr. Johann Christoph von Hille Beklagter: Dr. Caspar Thurmann zu Lübeck Anwälte: Kl.: Lic. Andreas Amsel (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2442 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2438 Prozessgegenstand: Mandatum de arrestatorio Auseinandersetzung um Bezahlung von Zinsen Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 49) Laufzeit: (1666-1672) 07.01.1673-28.06.1673 Fallbeschreibung: Kl. sind vom Konzil der Universität Rostock zu Vormündern der Hilleschen Kinder bestellt und vom RKG bestätigt worden und haben von deren Mutter, der Witwe Cothmann, Frau des Bekl., eine Spezifikation und Auslieferung der Habe ihrer Mündel gefordert, diese aber nicht erhalten. Da in Wismar und Stralsund noch 2000 bzw. 1000 Rtlr Kapital angelegt sind, die den Mündeln der Kl. zustehen, bitten Kl. um einen Arrest auf dieses Geld und entsprechende Schreiben an die Räte Wismars und Stralsunds und erhalten diese am 10.01.1673. Am 10.04. erklären Kl., daß sie von Dr. Döbel erfahren hätten, daß in Stralsund weitere 2.000 Rtlr angelegt seien und bitten, auch diese zu beschlagnahmen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 26.06.1673. Prozessbeilagen: (7) Bestätigung der Vormünder der Hilleschen Kinder durch das RKG und Ladung an Bekl. vom 07.08.1672; Citation der Schweriner Justizkanzlei an Prof. Johann Jacob Döbel vom 11.10.1669; Übertragung der Vormundschaft für die von Hilleschen Kinder durch Schweriner Justizkanzlei an Dr. Rahteck vom 13.02.1672; Aufstellung über von Bekl. seit 30.10.1666 eingezogene Gelder, die unmündigen Kindern zustehen, in Höhe von 29.018 fl; Schreiben Lic. Amsels an Notar Franz Mathias und an Witwe Cothmanns in Lübeck vom 06.10.1672; Bericht des Notars Franz Mathias über Übergabe des RKG-Mandats an Witwe Cothmans Instanzenzug: 1. Tribunal 1673 Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Kinder des verstorbenen Dr. Johann Christoph von Hille Beklagter: Dr. Caspar Thurmann zu Lübeck Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2438 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2441 Prozessgegenstand: Mandatum relaxatorium arresti Auseinandersetzung um Freigabe beschlagnahmten Geldes Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 40) Laufzeit: (1674) 12.08.1674-13.10.1674 Fallbeschreibung: Kl. haben 1673 um Arrest auf 1.000 Rtlr gebeten, die ihr Mündel von Dr. Friedrich Cothmann geerbt und die dieser bei der Stralsunder Akzisekammer angelegt hatte. Der Arrest war im Januar 1673 genehmigt worden (Nr. 2438). Mittlerweile haben Kl. ein Compulsorial und ein Interlocut des RKGs erhalten und sollen 70 Rtlr dafür bezahlen. Da sie dies nicht aus ihren Mitteln tun wollen, bitten sie das Tribunal, dem Stralsunder Rat zu befehlen, ihnen die Zinsen der letzten zwei Jahre auszuzahlen (80 Rtlr). Das Tribunal erläßt am 12.09. einen entsprechenden Bescheid, verpflichtet Kl. aber, die Schreiben des RKGs notariell bestätigen zu lassen. Dem folgen Kl. am 09.10.1674. Prozessbeilagen: (7) Kopie des RKG-Mandats vom 11.06.1674, von Protonotar Grundt bestätigte Kopie des RKG-Mandats vom 11.06.1674 Instanzenzug: 1. Tribunal 1674 Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Elisabeth von Hille, Tochter des Dr. Johann Christoph von Hille Beklagter: Bürgermeister und Rat von Stralsund Anwälte: Kl.: Matthias Liebeherr (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2441 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0032 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung wegen überhöhten Portos Alte Signatur: Wismar A 8 (W A 1 n. 8) Laufzeit: (1675-1693) 09.05.1693-01.09.1695 Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Unordnung bei der Post, teilweise überhöhtes Porto und andere Unregelmäßigkeiten und erbittet Bestrafung des Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.05. zur Erklärung auf. Da dies bis zum 20.05. nicht erfolgt, fordert Kl. den Ersatz des Portos und der Prozeßkosten. Das Tribunal fordert Bekl. am 20.05. erneut zur Stellungnahme auf, dieser bittet am 22. und 27.05. um Fristverlängerung und erhält diese am 24. Am 31.05. weist Bekl. die Vorwürfe zurück. Das Tribunal fordert Kl. am 02.06. zur Antwort auf, dieser besteht am 23.06. auf seiner Klage und bittet um Bestrafung des Bekl. wegen Beleidigung. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.06. zur Erwiderung auf, am 11.07. trägt Kl. weitere Beweise gegen Bekl. vor, die Bekl. am 12.07. und 31.08. zu entkräften versucht. Das Tribunal teilt Kl. dies am 12.07. und 01.09. mit und schließt die Beweisaufnahme, Bekl. liefert am 18.09. aber weitere Beweise nach. Am 18.10.1693, 27.01. und 16.11.1694 erbittet Kl. baldiges Urteil und erhält entsprechende Zusagen des Tribunals am 19.10.1693, 21.02. und 20.11.1694, ein Urteil des Tribunals ist nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Tuchmacheramtes Anklam an Kl. vom 17.05.1692, Schreiben des Kl.s an das Anklamer Tuchmacheramt vom 01.04., 21.05., 13.06., 12.09.1692, 31.03., 25.06.1693; Schreiben des Anklamer Postmeisters Nikolaus Crohn vom 24.05.1692; Briefkuverts an Kl. (o.D.), Schreiben des Dr. J. Hercules an Kl. vom 29.04.1692; Aufstellung der Briefe von Anklam nach Wismar mit Porto vom 30.04.1693; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 10.05.1693; Liste mit Briefen und Porto aus Wismar vom 05.01.-30.12.1692, Schreiben Crohns an Bekl. vom 17.05.1693; Schreiben des Greifswalder Postmeisters Johann Palthen an Bekl. vom 20.05.1693; Schreiben Dr. Hinrich Konows aus Rostock, Gottfried Kohtes aus Stralsund, des Stettiner Postmeisters, Christian Pascovius Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1693-1695 Kläger: (2) Dr. Friedrich Anthoni, Advokat und Prokurator am Tribunal Beklagter: (3) Johann Cannolt von Treuenfels, Postinspektor und Botenmeister des Tribunals Anwälte: (4) Kl.: Dr. Friedrich Anthoni (A & P) Bekl.: Dr. Bilderbeck in Schwerin (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0032 |
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