-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B
498 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3787
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Steuergrundlage: Wismar ist verpflichtet worden, seit 1736 anstelle von 2.000 Rtlr Staatsgeld / Jahr 3.000 Rtlr / Jahr abzuführen. Die Kl. beschweren sich, daß zahlreiche Äcker, Scheunen und Gärten an Nichtbürger der Stadt verkauft worden seien und damit nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden würden. Sie bitten um Einbeziehung dieser Immobilien, um die Steuerlast der Bürger etwas zu mildern. Das Tribunal fordert am 25.09. eine Aufstellung aller betroffenen Nichtbürger. Am 02.10. bitten die Kl. um Reskript an den Rat wegen Beibringung einer solchen Liste. Das Tribunal erläßt das Schreiben am selben Tag. Am 06.10. weist der Rat darauf hin, daß nicht alle Eigentümer ihren Besitz zu Stadtbuch haben verzeichnen lassen und die Kl. dem Rat nicht mitgeteilt haben, um welche Leute es eigentlich gehe. Sobald dies geschehe, würde Auskunft erteilt. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 12.10.1736 mit.
Alte Signatur: Wismar Q 147 (W W 4 n. 147)
Laufzeit: (1681-1736) 22.09.1736-13.10.1736
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteil in Sachen sämtlicher Wismarer Prediger vs. Bürgermeister und Rat zu Wismar wegen Schoßzahlung vom 05.05.1690; Einigung zwischen Rat und Bürgerschaft vom 02.05.1681; Ratsgerichtsprotokoll vom 03.09.1736
Instanzenzug: 1. Tribunal 1736
Kläger: (2) Bürgerworthalter und gesamter Auschuß der Bürgerschaft
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3787


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3781
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Injurien
Alte Signatur: Wismar W 137 (W W 3 n. 137)
Laufzeit: (1731) 21.01.1732-26.04.1732
Fallbeschreibung: Die Kl. erbitten zunächst restitutionis in integrum contra lapsum fatalium, da sie die Frist zum Einreichen ihrer Appellation versäumt haben. Sie berichten, daß sie am 18.02.1730 im Schütting beisammensaßen und in Streit gerieten, da Bekl. sie provoziert hat. Segnitz nimmt einen Schluck Bier und spuckt den Bekl. damit an, der glaubt, es sei Urin und strengt einen Prozeß über mehrere Instanzen wegen Injurien an, an dessen Ende Segniutz zu 20 Rtlr Strafe, Bodenius zu 6 Rtlr Strafe verurteilt wird und zudem die Prozeßkosten übernehmen müssen (Nr. 3780). Die Kl. appellieren gegen das zu harte Urteil und bitten darum, zu berücksichtigen, daß sie provoziert worden seien und sich verteidigen mußten. Sie bitten, ihnen die Strafe und die Bezahlung der Prozeßkosten zu erlassen und den Bekl. zu verurteilen, weil er sie beleidigt habe. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 20.06.1731; Ratsgerichtsurteil vom 13.06.1731; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gröning vom 26.04.1743
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1731 2. Tribunal 1731
Kläger: (2) N N Bodenius, Auditeur und Ernst Johann Segnitz (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Jacob Wehrhagen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3781


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3765
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufhebung eines Vergleiches
Alte Signatur: Wismar W 124 (W W 3 n. 124)
Laufzeit: (1725-1742) 17.09.1742-01.10.1742
Fallbeschreibung: Die Kl. erinnern daran, daß sie mit der Kgl. Kommission im Jahre 1725 einen Vergleich getroffen haben. Danach wurde Dritten das Bierbrauen untersagt, die Kl. verpflichteten sich im Gegenzug, 4.000 Rtlr anstelle der Akzise zu bezahlen. Durch den wirtschaftlichen Niedergang der Stadt und den schlechten Absatz müssen sie seit Jahren Zuschüsse zu diesen 4.000 Rtlr leisten, da die Summe durch die Akzise nicht beizubringen ist. Die Kl. bitten daher, ihnen die Bezahlung der 4.000 Rtlr zu erlassen und bieten im Gegenzug an, daß die Wismarer Bürger wieder uneingeschränkt für den Hausgebrauch brauen dürfen. Das Tribunal lehnt die Bitte am 01.10.1742 ab und verweist die Kl. an den Hof in Stockholm.
Prozessbeilagen: (7) Befehl der Kgl. Kommission vom 31.08.1725; Auszug aus Akziseregistern 1726-1742; Aufstellung über die Akzisezahlung für Malz von in Wismar lebenden Adligen 1738-1742; Aufstellung über die Einfuhr von Bier von den Landgütern der in Wismar lebenden Adligen 1739-1742
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742
Kläger: (2) Brauerkompanie zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3765


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3713
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Anlage von Geld
Alte Signatur: Wismar W 73 (W W 2 n. 73)
Laufzeit: 30.01.1714-01.02.1714
Fallbeschreibung: Die Bekl. hatte bei der Kl.n 1.000 Rtlr aus dem Erbe ihres Vaters angelegt, diese aber gekündigt, um sie in Mecklenburg anzulegen. Auf das Geld ist vom Vormund der Bekl., Fiskal Dr. Gerdes, Beschlag gelegt worden. Die Kl. bitten darum, diesen Beschlag zu lösen und ihnen zu gestatten, das Geld in der Tribunalskanzlei zu deponieren. Das Tribunal stimmt dem am selben Tag zu. Am 01.02.1714 bitten die Kl., die Bekl. zur Auslieferung der Obligation binnen 8 Tagen an ihren Vormund zu veranlassen. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1714
Kläger: (2) Witwe des Dietrich Bing sowie Andreas Steffens
Beklagter: Magdalena Westphal, Tochter des verstorbenen Tribunalsassessors Joachim Westphal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3713


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3689
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Steuern
Alte Signatur: Wismar W 61 (W W 2 n. 61)
Laufzeit: 01.02.1702
Fallbeschreibung: Es geht um die Freiheit von der Bezahlung "einiger Weingefälle". Das Tribunal weist am 01.05.1702 an, daß die Kämmerei mit der "Bezahlung der Pantaleons= Schoß und anderer Neben Weine nicht mehr zu belästigen sey". Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702
Kläger: (2) Bürgerworthalter und Ausschuß der gesamten Bürgerschaft zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3689


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3686
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Pacht
Alte Signatur: Wismar W 60 (W W 2 n. 60)
Laufzeit: (1699) 09.10.1699-10.10.1699
Fallbeschreibung: Auf die Bitte des Kl.s vom 09.10.1699 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation gewährt das Tribunal ihm am 10.10.1699 eine 6wöchige Frist. Weiteres ist nicht überliefert, es geht um die strittige Bezahlung von Pachtrückständen des Bekl.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Neuklosteraner Amtsgerichts vom 10.07.1699; von Notar Christoph Koch aufgenommene Appellation vom 19.07.1699
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Neukloster 1699 2. Tribunal 1699
Kläger: (2) Adolf Behrens, Amtmann zu Neukloster (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jürgen Leonhard Weismuller, Gärtner zu Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3686


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3651
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das Patronatsrecht in den Wismarer Kirchen
Alte Signatur: Wismar W 27 (W W 1 n. 27)
Laufzeit: (1654-1665) 05.09.1665-21.11.1665
Fallbeschreibung: Bei der Reparatur des Hauses des Predigers an St. Marien, Magister Adrian Christoph Bodenius, ist es zu einem Streit zwischen ihm und dem Küster der Marienkirche um das Bauholz gekommen, das seit alters her den Küstern zusteht. Da Bodenius dem Küster dies verweigert, schließt dieser sich mit dem Küster von St. Nikolai zusammen und wendet sich an den Rat, der für die Küster entscheidet. Bodenius hingegen wendet sich an das Geistliche Ministerium der Stadt, das für ihn entscheidet und den Küstern jede usammenrottierung" verbietet. Die Kl. erinnern an die ihnen von der schwedischen Krone bestätigten Rechte und bitten darum, sie in ihrem Patronatsrecht zu schützen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 06.09. zum Bericht auf und verbietet ihnen jegliche Neuerung bei der geistlichen Jurisdiktion. Am 03.10. bitten die Kl., die Zusendung der Reverse durch die Bekl. durchzusetzen. Das Tribunal teilt am 03.10. mit, daß die Küster schriftliche Abbitte geleistet hätten und es damit sein Bewenden haben solle. Am 12.10. wehren sich die Kl. gegen die von Küstern geleistete Abbitte, da sie ihren Privilegien zuwider sei und bitten, diese zu schützen. Das Tribunal nimmt dies am 21.11.1665 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) "Confirmation Wismarscher Privilegiorum d.d. Stockholm 5. Aug. 1654; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 14.09.1665; Notiz des Ratssekretärs Gerhard Schlaff über ein Gespräch mit Magister Joachim Schmidt als Senior des Ministeriums vom 24.08.1665
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Geistliches Ministerium zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3651


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3647
Prozessgegenstand: Mandatum Auseinandersetzung um verweigerte Eheschließung
Alte Signatur: Wismar W 23 (W W 1 n. 23)
Laufzeit: (1664) 27.03.1664
Fallbeschreibung: Ein durchreisender Scherenschleifer katholischer Konfession hat eine Dienstmagd in Wismar geschwängert, sich aber zur Ehe bereiterklärt. Die Eheschließung wird durch die Bekl. verhindert, weshalb die Kl. mit Reichsabschieden argumentieren und um Mandat an die Bekl. bitten, die Ehe sofort zu vollziehen. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokolle vom 18. und 21.03.1664; Bericht des Ratssekretärs Gerhard Schlaff über ein Gespräch mit Adrian Christoph Bodenius, Prediger an St. Marien vom 24.03.1664
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: David Kluge, Superintendent zu Wismar sowie das Geistliche Ministerium zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3647


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3646
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Beleidigungen
Alte Signatur: Wismar W 22 (W W 1 n. 22)
Laufzeit: (1666) 01.09.1674-31.12.1674
Fallbeschreibung: Die Prozeßparteien hatten sich unter Vermittlung des Tribunals im Jahre 1666 auf eine öffentliche Entschuldigung des Bekl. beim Kl. verglichen, der vom Bekl. wiederholt öffentlich beleidigt worden war. Da der Bekl. den Kl. erneut beleidigt hat, kündigt der Kl. an, sich an den ausgehandelten Vergleich nicht mehr gebunden zu fühlen und bittet um juristische Verfolgung des Bekl. durch das Tribunal. Am 29.12. bittet der Bekl. um Akteneinsicht in die Verhandlungen des Jahres 1666. Das Tribunal gesteht ihm dies am 30.12.1674 zu, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Beleidigungen des Bekl. (o.D.); Auszug aus dem Protokoll der Tribunalssitzung vom 26.03.1666
Instanzenzug: 1. Tribunal 1674
Kläger: (2) Marcus Burmeister, Ratsherr zu Wismar
Beklagter: Magister Joachim Köckert, Prediger an St. Georg
Anwälte: Kl.: Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3646


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3645
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar W 22 (W W 1 n. 22)
Laufzeit: (1664-1665) 19.05.1665-26.03.1667 (1674)
Fallbeschreibung: Der Bekl. hatte den Ratsherrn Marcus Burmeister wiederholt im Gottesdienst beleidigt, weshalb die Kl. ihn im Konsistorium auf Unterlassung verklagt hatten, dort aber zu einem gütlichen Vergleich vorgeladen worden waren. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten darum, dem Bekl. seine Beleidigungen bei Strafe zu verbieten, das Tribunal fordert das Konsistorium am 26.05. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf.. Am 12.06. bitten die Kl. dem Bekl. bei Strafe der Amtsentsetzung zu verbieten, weitere Beleidigungen gegen sie auszustoßen und die Akten sofort abzufordern. Das Tribunal lehnt dies am 14.06. ab. Am 19.06. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am 20. setzt das Tribunal den 27.06. zur Eröffnung der Akten an. Nach Bitten beider Parteien vom 28. und 29.06. verschiebt das Tribunal die Eröffnung der Akten am 30.06. auf den 05.07. Am 08.07. bittet Syndikus Schwartzkopf fehlende Prozeßakten der Vorinstanz zu ergänzen, am 23.08. bittet der Kl. um Verhör des Bekl. und um Verbot an ihn, weitere Beleidigungen gegen die Kl. in der Kirche auszustoßen sowie um das Gebot, Burmeister die Beichte abzunehmen und das Heilige Abendmahl zuzugestehen. Am 01.09. weist das Tribunal das Geistliche Ministerium in Wismar an, Burmeister an allen religiösen Handlungen teilnehmen zu lassen, es beschließt zudem, durch die Assessoren Schlüter, Engelbrecht und Lofeld einen Vergleich zwischen den Parteien aushandeln zu lassen und weist diese entsprechend an. Am 20.09. laden die Assessoren die Prozeßparteien vor und einigen sich mit dem Bekl. darauf, daß er eine Erklärung abgibt, daß er mit jedem "gern in Frieden lebe". Am 03.10. beschwert sich der Kl., daß Burmeister noch immer nicht zur Beichte zugelassen worden ist, da sich das Geistliche Ministerium noch nicht getroffen und über seinen Fall gesprochen habe. Er bittet um umgehende Anweisung an das Ministerium und erhält am 04.10. ein entspechendes Mandat. Am 05.10. bitten die Ratsherren Caspar Schwartzkopf, Cyriacus Burmeister und Caspar Voigt die drei Assessoren darum, eine förmliche Relation über die Vergleichsverhandlungen abzufassen und dem Tribunal vorzutragen und dafür zu sorgen, daß der Rat seine Satisfaktion erhalte, indem der Bekl. öffentlich im Gottesdienst eine Entschuldigung vortrage. Die Assessoren laden die Prozeßparteien auf den 17.10. erneut vor, der Bekl. weigert sich dort jedoch, sich öffentlich zu entschuldigen. Am 18.10. fordert Schwarzkopf namens des Rates eine öffentliche Entschuldigung vom Bekl. sowie die Zulassung Burmeisters "ad Sacra". Am 23.10. fordert das Tribunal den Bekl. auf, sich zu der Klage zu äußern. Am 20.11. fordert Schwartzkopf, dem Bekl. das juramentum dandorum et respondendorum abzunehmen, das Tribunal lädt den Bekl. am 21.11. dazu auf den 22.01.1666 vor. Am 20.11. bittet Schwartzkopf erneut zum Anweisung, Burmeister wieder "ad sacra" zuzulassen. Am 01.12. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 06.12.1665 erhält, am 22.01.1666 legt der Bekl restitutio in integrum ein und leugnet, den Rat verleumdet zu haben, sondern besteht darauf, nur Kritik an Burmeister geübt zu haben, von dem er ebenfalls einen Eid fordert. Am 23.01. bitten die Kl. darum, den Eid in der Ratsstube nach der öffentlichen Audienz am Gerichtstag ablegen zu dürfen und werden am selben Tag entsprechend beschieden. Am 21.03. beschweren sich die Kl., daß der Bekl. sie erneut in einer Predigt beleidigt habe und bitten, ihm dies nachdrücklich zu verbieten. Das Tribunal erläßt am 23.03. ein entsprechendes Mandat an den Bekl. Am 26.03. vergleicht das Tribunal die Prozeßparteien miteinander, der Bekl. verspricht, den Kl. nicht mehr beleidigen zu wollen. Am 28.04. fordert der Bekl. Burmeister sehr aggressiv auf, auf seinen Restitutionsschriftsatz zu antworten und in seinen Predigten, die er "durch Gottes Geist halte" nicht mehr nach mißverständlichen Formulierungen zu suchen. Das Tribunal weist die Kl. am 05.05. entsprechend zur Erwiderung an. Diese wehren sich am 05.06. gegen die erneuten Beleidigungen und bitten, ihre Aussagen über den Inhalt der Predigten durch Zeugenaussagen bekräftigen zu dürfen. Nach erneuter Bitte der Kl. vom 03.09. beauftragt das Tribunal sie am 07.09. zunächst ihre Probatoriales einzubringen. Dies geschieht am 22.09., am 25.09. beauftragt das Tribunal die Assessoren Schlüter, Engelbrecht und Lofeldt mit dem Zeugenverhör, am 08.10. ergänzen die Kl. ihre Probatoriales. Am 22.10.1666 bestätigt das Tribunal sein Urteil vom 23.10.1665, am 23.11. erbittet der Bekl. Fristverlängerung und wird am selben Tag an die Kommissare verwiesen. Am 04.12. wendet sich der Bekl. dagegen, daß der Sekretär der Stadt den Eid abtatten soll anstelle des Syndikus und fordert, daß sich alle Bürgermeister und Ratsherren dazu äußern und dem Syndikus eine Spezialvollmacht für die Ablegung des Eides geben sollen, gleichzeitig erbittet er restitutio in integrum, die ihm das Tribunal am 07.12.1666 abschlägt. Am selben Tag trägt der Bekl. Zusätze zu den Probatoriales vor und ergreift erneut restitutio in integrum. Das Tribunal lehnt den Antrag am 08.12.1666 erneut ab. Am 21.01.1667 bittet der Bekl., ihn von der öffentlichen Ablegung des Eides zu entbinden, am 23.01. verweist das Tribunal den Fall erneut an die Kommission. Am 21.01. legen die Kl. die Protokolle der Zeugenbefragung vor und bitten um ihre Eröffnung. Am 13. und 26.03.1667 arbeiten die Prozeßparteien mit der Kommission eine Erklärung aus, die der Bekl. am kommenden Palmsonntag verlesen soll. Am 31.01.1674 bittet der Rat um Kopie des Protokolls für einen schwebenden Prozeß zwischen Burmeister und Köckert und erhält dieses am 07.02. Am 23.06. bittet Burmeister um das gesamte Protokoll und erhält es am 11.07.1674.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Wismarer Konsistoriums vom 02.12.1664, 08. und 11.05.1665; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellationen vom 13. und 17.05.1665; von Gerichtspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 27. und 29.05. sowie 07.09.1665; Protokolle der Vergleichsverhandlungen im Tribunal vom 20.09. und 17.10.1665; Erklärung des Bekl. vor Kommission (o.D.); Vollmacht des Wismarer Rates für Sekretär Gerhard Schlaff zur Eidesleistung vom 22.10.1666; Probatoriales der Kl. mit Zusätzen von Bekl. und Kl.n; Prozeßvollmacht des Bekl. für Lic. Thurmann vom 21.10.1666; Aussage von Joachim Schmidt, Pastor an St. Nikolai, Johann Hinrich Brandt, Pastor an St. Marien, Thomas Baltzer, Archidiakon, David Clinth, Prediger an St. Nikolai und Adrian Christoph Bodenius, Prediger an St. Marien vom 04.12.1666; Schreiben Daniel Springinsguth an Bekl. und dessen Antwort (2x o.D.)
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1664-1665 2. Tribunal 1665-1667, 1674 3. Tribunal 1666 4. Tribunal 1666
Kläger: (2) Marcus Burmeister, Ratsherr und Caspar Schwartzkopf, Syndikus zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenkl.
Beklagter: Magister Joachim Köckert, Prediger zu St. Georg (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Caspar Schwartzkopf (A & P); ab 23.01.1666: Dr. Ambrosius Petersen (P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (bis 22.01.1666), seit 21.10.1666: Lic. Johann Thurmann

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3645
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