-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B
498 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2527
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Erlaubnis zum Backen
Alte Signatur: Wismar P 94 (W P 4 n. 94)
Laufzeit: (1600-1708) 29.03.1708-25.09.1708
Fallbeschreibung: Nach Intervention des Tribunals hat der Rat Walter trotz der Supplik der Kl. eine Backerlaubnis erteilt. Bekl. meldet sich beim Tribunal, da sie gehört hat, daß die Kl. gegen dieses Urteil appellieren wollen und bittet, Kl.n die Frist zur Einbringung ihrer Appellation auf 3 Wochen zu verkürzen. Das Tribunal erläßt am 30.03. ein entsprechendes Mandat. Am 18.08. wendet sich Walter an das Tribunal, berichtet, daß die Appellation immer noch nicht eingereicht wurde und bittet um erneute Befristung. Diese ergeht am 20.08. auf 3 Wochen, wird aber am 10.09. auf Antrag der Kl. von diesem Tag verlängert. Am 19.09. bringen Kl. ihre Appellation ein und argumentieren, es gäbe bereits zuviele Loosbäcker in Wismar, weshalb sie den Rat gebeten hätten, Walter nur als Fastbäcker zuzulassen. Da der Rat darauf nicht eingegangen sei, appellieren sie an das Tribunal und verweisen auf mehrere Vereinbarungen zwischen Rat und Bürgerschaft, königliche Privilegien, keine weiteren Bäcker in Wismar aufzunehmen sowie den bisherigen Gebrauch. Sie bitten daher, Walter abzuweisen. Das Tribunal lehnt dies am 25.09.1708 ohne Angabe von Gründen ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsuteile vom 24.03. und 27.08.1708; von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommene Appellationen vom 26.03. und 08.08.1708; Auszug aus dem Wismarer Bürgervertrag vom 19.03.1600; Auszug aus Kgl. Resolution vom 20.03.1680; Ratsgerichtsprotokolle vom 23.04.1704 und 28.07.1708
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1708 2. Tribunal 1708
Kläger: (2) Loos- und Fastbäcker in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Anna Havemann, Witwe des Loosbäckers Paul Paries, jetzt Verlobte des Loosbäckergesellen Hartwig Friedrich Walter sowie ihr Verlobter (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2527


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0283
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Braurechte
Alte Signatur: Wismar B 167 (W B 5 n. 167)
Laufzeit: (1600-1718) 20.01.1719-17.10.1719
Fallbeschreibung: Seit 1715 wehren sich Kl. dagegen, daß Bekl. Braurechte an Nichtmitglieder der Brauerkompanie vergeben, die das Geschäft der Brauer und die Einnahmen der Stadt schmälern. Außerdem fordern sie, daß den 4 Gewerken, denen 1696 erlaubt wurde, eine festgesetzte Menge Bier gegen Zahlung der Akzise zum Eigenbedarf zu brauen, das Braurecht wegen Unterschleifs wieder entzogen und die Anzahl der Weißbierbrauer begrenzt werde. Gegen widrige Ratsgerichtsurteile appellieren sie an das Tribunal und erbitten Aufhebung bzw. Korrektur der Ratsgerichtsurteile. Am selben Tag treten das Böttcheramt und die Schopenbrauerkompanie der Appellation bei. Am 25.01. erweitert Brauerkompanie ihre Klage und legt weitere Beweise vor. Am 24.03. erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, am 13.05. erläßt das Tribunal ein Reskript an Bekl. und fordert sie zur Abstellung der Beschwerden der Kl. auf. Am 12.06. bitten Bekl. darum, daß ihnen Klage mitgeteilt wird, am 21.06. fordern Kl., daß Bekl. dem Tribunalsurteil Folge leisten. Am 30.06. weist das Tribunal Bekl. entsprechend an. Am 11.09. beschweren sich Kl., daß Bekl. dem Mandat bisher keine Folge geleistet haben, das Beibrauen unter den Bürgern der Stadt anhielte und erbitten Durchsetzung der Mandate. Am 17.10.1719 erläßt das Tribunal ein entsprechendes Reskript an den Rat.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 19.12.1718; Ratsgerichtsurteil vom 12.12.1718; Prozeßvollmacht von 25 bzw. 33 Brauern für Matras vom 14. und 15.12.1718; von 63 Brauern unterschriebene Klage an das Tribunal vom 20.06.1715; Tribunalsurteile vom 27.06.1712 und 06.09.1715; Auszug aus dem Wismarer Bürgervertrag von 1600; Resolution des Tribunals wegen des Bürgervertrages vom 02.03.1658; Brauereid (o.D.); Bürgereid (o.D.); vom Tribunal vermittelter Vergleich zwischen Brauerkompanie, Kramerkompanie und 4 Gewerken wegen des Beibrauens vom 24.11.1696; Eid der Beibrauer (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 18.02. und 04.07.1715, 22.12.1718, 09.01. und 12.06.1719; Eid der Müller vom 12.05.1629; Auszüge aus Kämmereiregistern 1613-1620; Suppliken des Christoph Röllin an den Wismarer Rat vom 21. und 22.01.1657; Ständeordnung vom 27.03.1648; Gewettsprotokolle vom 26.07. und 02.08.1719
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1719 2. Tribunal 1719
Kläger: (2) Brauerkompanie, Böttcheramt und Schopenbrauerkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Josias Matras (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0283


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0454
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um widerrechtliche Pfändung
Alte Signatur: Wismar B 303 (W B n. 303)
Laufzeit: (1600-1763) 08.10.1763-18.12.1765,
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 08.10. um Fristverlängerung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 10.10. tragen Kl. am 17.11.1763 ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Sie nutzen mit ihrem Vieh die Gemeine Stadtweide und lassen das Vieh nachts frei weiden, so daß dieses auch andere Weiden nutzen kann. Dieses Vorgehen ist durch das alte Herkommen und ein Ratsgerichtsurteil gedeckt. Bekl. hat ihr Vieh trotzdem mehrfach beschlagnahmt, so daß sie es wieder auslösen mußten, läßt jedoch seinerseits sein Vieh auf der Stadtweide weiden, ohne daß dieses beschlagnahmt werden darf. Auf die Klage der Bauern weist der Rat sie in 2 Instanzen ab und stellt es Bekl. frei, Vieh der Kl. auf seiner Weide zu beschlagnahmen und sein Vieh auf der Stadtweide zu weiden, wogegen Kl. an das Tribunal appellieren und auf ihren alten Rechten bestehen. Das Tribunal fordert den Rat am 05.03.1764 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf und erneuert seine Forderung am 15.05. auf Bitten der Parteien. Am 09.07. erbitten Kl. Fristverlängerung, die sie am 13.07. erhalten, am 20.10. gehen die Akten ein und werden am 31.10 auf Bitten der Parteien vom 22.10.1764 eröffnet. Am 21.01.1765 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 08.07. lädt das Tribunal auf den 27.09. zum Vergleich. Am 20.09. reichen Nebenbekl. einen Plan der Weiden ein, am 25.09. erbitten sie Verschiebung des Termins, woraufhin das Tribunal am 26.09. auf den 05.11. einlädt. Am 23.10. reichen Nebenbekl. Auszug aus dem Stadtackerbuch ein, am 05.11. vergleicht das Tribunal die Parteien und stellt es Kl.n frei, weitere Beweise für ihr Recht zur Nutzung der Stadtweide beizubringen. Am 13.12. erbitten Kl. Fristverlängerung für die Beweisführung und erhalten diese am 17.12.1765, am 06.03.1770 berichten sie, daß sie den Fall aus Geldmangel hatten ruhen lassen müssen, nun aber Einsetzung einer Kommission zur Besichtigung und für Zeugenverhör erbitten. Am 12.03. schlagen sie den Hauptmann Baron von Vegesack als Kommissar vor, am 13. überträgt das Tribunal ihm den Auftrag. Am 15.06. beschweren sich Kl., daß Bekl. die von Vegesack angesetzten Termine bisher mehrfach verschoben haben und erbitten bindende Ladung an Bekl., die sie am 16.06. erhalten. Am 25.06. erbitten Kl. Befragung weiterer Zeugen und erhalten Genehmigung am selben Tag, am 04.08. legen sie Fragenkatalog für Zeugen vor. Am 09.08. bitten Nebenbekl., das Protokoll der Zeugenbefragung erst zu veröffentlichen, wenn sie ihre Gegenbeweise vorgetragen haben und erreichen am 10.08. Zustimmung des Tribunals. Am 24.12.1770 erbitten Nebenbekl. Fristverlängerung zur Beweisführung und erhalten diese am 25.01.1771, am 04.03. tragen Nebenbekl. ihre Gegenbeweise vor und erbitten, Protonotar Sander zum Kommissar für Zeugenverhör zu bestellen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 19.04.1771, am 20.10.1773 erbitten Nebenbekl. Termin zur Eröffnung der Kommissionsakten und erhalten diesen am 22. auf den 30.10. An dem Tag erbitten beide Parteien Kopien der Rotuli und Protokolle der Gegenpartei und erhalten diese. Am 07.12. erbittet Kämmerei ihre vorgelegten Originale zurück und erhält diese am 10.12.1773. Der Ausgang der Sache erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 29.06.1763; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 09.07.1763; von Notar A. Rode aufgenommene Befragung des Maklers Marcus Peter Bernitt und des Nachtwächters Clas Christian Prange vom 28.10.1763; von Tribunalspedell C. G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 19.05.1764; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht der Nebenbekl. für Dr. Ungnade vom 03.12.1764 und der Kl. für Palthen vom 10.04.1765, kolorierter Plan der Wismarer Weiden vor Poeler und Altwismartor; Protokoll des Vergleichs vom 01.11.1765; Articuli probatoriales der Kl.; Schreiben Vegesacks an Tribunal vom 15.06.1770; Ladung Vegesacks an Bekl. vom 31.03.1770; Articuli reprobatoriales der Nebenbekl.; von Notar G.M. Hermes ausgestellte Bescheinigung über Ladung der Parteien vom 14.09.1773; Kommissionsprotokoll des Barons von Vegesack vom 25.06.1770; Interrogatoria, von Notar Georg Martin Hermes aufgenommenes Protokoll der Befragung der Zeugen Jürgen Hinrich Haber, Jacob Kobow, Andreas Vagt, Johann Bogislaw Ladewig, Benjamin Christian Jürgen Boll, Friedrich Wilhelm Olerich und Hinrich Schönfeld; Kommissionsprotokoll des Protonotars Sander vom 23.09.1773; Interrogatoria specialia; von Notar G. M. Hermes aufgenommenes Protokoll der Befragung der Zeugen Georg Beck und Johann Friedrich Frick; Gegenbeweise der Stadtkämmerei: Auszug aus einem Protokoll der Kgl. Kommission von 1722; Ratsgerichtsakten wegen der Wismarer Bauern von 1722, der Bauern vor dem Altwismartor vs die Stadtkämmerei wegen Abstellung von Neuerungen von 1723, die Stadtweiden- und Viehordnung betreffend 1723, Ratsprotokoll vom 22.03.1723, Protokoll einer Beratung zwischen Rat und Bürgerschaft vom 29.04.1723, Auszug aus dem Bürgervertrag vom 19.03.1600, Auszug aus Tribunalsakte Bauleute vor dem Altwismartor vs. Kämmerei wegen Neuerungen von 1723, Auszug aus der Resolution der Kgl. Kommission vom 10.09.1725, Auszug aus Viehordnung von 1667, Mitteilung des Lübecker Gewettes über Viehhaltung in Lübeck vom 08.04.1771, Aufstellung über Anzahl der Kühe und Pferde (mit Besitzer) auf der Bürgerweide vor dem Poeler Tor 1773, Kaufvertrag über Wiesen, Weiden und Äcker zwischen Adolf Friedrich, Herzog von Mecklenburg und Wismar vom 28.02.1619, Auszug aus den Wismarer Kämmereiregistern 1650-1653; Atteste des Kämmereischreibers Jochim Christian Eschert vom 04.03.1771 und des Provisors Caspar Parman vom ??.03.1771; Auszug aus der gedruckten Vieh- und Weideordnung vom 24.04.1726
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1763 2. Ratsgericht 1763 3. Tribunal 1763-1765, 1770-1771, 1773
Kläger: (2) Bauern zu Wismar vor dem Poeler und Altwismartor (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Pächter Pätow zu Müggenburg und die Wismarer Stadtkämmerei (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Johann Franz von Palthen (P) Nebenbekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0454


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0452
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verletzung der Grenzen
Alte Signatur: Wismar B 302b (W B n. 302b)
Laufzeit: (1603-1763) 16.09.1763-20.12.1763
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 16.08. um ein Subsidial des Herzogs von Mecklenburg und dessen Schreiben an das Tribunal vom 03.09. mit Bitte um Untersuchung des Vorfalls fordert das Tribunal am 20.09. Bericht von Bekl. an. Kl. schildert einen Überfall mehrerer reitender Diener der Bekl. auf den Feldern seiner Güter, die Bauern gezwungen hätten, Korn zu mähen und dieses nach Wismar zu bringen und bittet um Schadensersatz, der Rat berichtet am 15.12., Kl. habe wiederholt den öffentlichen Landweg untergepflügt und mit bestellt, so daß sie diesen bereits mehrfach mähen lassen mußten, um ihn für den Verkehr freizuhalten. Bekl. bitten, sie mit allen Mitteln in ihrem Handeln zu unterstützen, um die landesherrlichen Rechte zu verteidigen und den Weg zu erhalten und erwirken am 20.12.1763 ein Schreiben des Tribunal an den Herzog von Mecklenburg in diesem Sinne.
Prozessbeilagen: (7) Subsidial des Herzogs Friedrich von Mecklenburg an Tribunal vom 03.09.1763; von Notar J. C Baumgart aufgenommene Zeugenaussagen von Philipp Jacob Cleppien und Jürgen Rawe vom 30.07.1763; Protokoll des adligen Gerichts zu Groß Stieten vom 30.07.1763; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommenes Besichtigungsprotokoll des Rates vom 02.12.1763; Kommission des Herzogs von Mecklenburg Karl an Baltzer Schöneich zu Schönefeldt und Heinrich Stralendorf zu Goldebee vom 13.08.1603; Vergleich zwischen Jochim von Bülow zu Scharfstorf und den Vorstehern des Heilgeisthospitals von Wismar vom 28.03.1604; von Notar A. W. Rüdemann aufgenommene Befragung von Johann Kobau und Hans Jürgen Gössel vom 08.12.1763
Instanzenzug: 1. Tribunal 1763
Kläger: (2) Wilhelm Dietrich von Bülow auf Luttersdorf, kaiserlicher Kammerherr
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0452


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2382
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um ein Testament
Alte Signatur: Wismar P 2 (W P 1 n. 2)
Laufzeit: (1604-1654) 25.08.1654-21.10.1661
Fallbeschreibung: Parteien streiten sich um die Verteilung eines Erbes der Elisabeth Frahm, Witwe des Johann Garnatz, das Bekl. laut Testament nach Lübischem Recht, Kl. nach § 16 der Statuten der Stadt Wismar zustehen würde. Der Erstantrag an das Tribunal und die Erwiderung der Bekl. sowie die Replik der Kl. fehlen. Am 28.08.1655 fordert das Tribunal Bekl. auf, mit ihrer abschließenden Erklärung einzukommen, am 12.10. bittet deren Anwalt um Fristverlängerung, die er am 16.10. erhält. Am 22.10. bestehen Bekl. auf der Geltung des Lübischen Rechts in Wismar in der Frage, ob eine Frau ererbte Güter aus eigenem Recht vererben könne oder nur mit Konsens ihres Mannes. Das Lübische Recht verneint dies in Artikel 14, wohingegen Artikel 16 der Wismarer Statuten Frauen die Anfertigung eines Testaments erlaubt, das mit Erlaubnis des Bürgermeisters von zwei Ratsherren angenommen und vom Ratssekretär ausgefertigt wurde, solange es keine Nullitäten in sich berge. Während die Kl. darauf bestehen, daß die Erblasserin ihnen ihr Vermögen überlassen durfte und die Wismarer Statuten das Lübische Recht korrigieren, sehen Bekl. allein die Anfertigung des Testaments ohne Konsens des Mannes als Verstoß gegen das Lübische Recht und bitten, das Testament für ungültig zu erklären und ihnen das Erbe zuzusprechen. Am 22.10.1655 schließt das Tribunal daraufhin die Beweisaufnahme. Am 21.01.1656 fordert das Tribunal Kl. auf zu beweisen, daß ihre Erblasserin nach dem Wismarer Gebrauch berechtigt gewesen sei, an sie zu vererben und verlangt von Bekl. eine Aufschlüsselung der Erbstücke, die die Erblasserin nicht hätte vererben dürfen. Am 05.02. erklären Bekl., daß Kl. das Erbinventar hätten und bitten, sie zur Herausgabe aufzufordern. Das Tribunal setzt Kl.n am selben Tag eine 14tägige Frist zur Herausgabe des Originals. Am 25.02. legen Bekl. eine Abschrift des Inventars vor, bitten aber erneut um Anweisung an Kl. zur Vorlage des Originals. Ein entsprechendes Mandat ergeht am 15.04.1656, am 23.04. fordert das Tribunal Bekl. auf, die am 21.01. geforderte Liste der beanspruchten Erbstücke vorzulegen. Am 05.05. beschweren sich Bekl., daß Kl. bisher nicht auf das Mandat reagiert hätten und bitten um fiskalische Strafe gegen sie. Am 06.05. setzt das Tribunal Kl.n erneut 14tägige Frist zur Ablieferung des Originalinventars. Am 30.05. erklären Kl, über kein Inventar zu verfügen und fordern den Beweis von Bekl. über angeblich fälschlich verteilte Erbgüter. Das Tribunal erinnert Bekl. am 03.06. an sein Mandat vom 06.05. Am 12.06. bitten Bekl., Kl. zur Beeidigung ihrer Aussage anzuweisen, das Tribunal lädt Kl. am 13.06. auf den nächsten Rechtstag zur Eidesleistung vor. Daraufhin legen Kl. das Originalinventar am 28.06. vor. Am 26.07. fordern Bekl. Auskunft darüber, was beim Verkauf des Erbes erlöst worden ist, das Tribunal fordert Kl. am selben Tag entsprechend auf. Am 07.08. legen Kl. alle mit dem Erbe zusammenhängenden Beweise vor, die in ihrem Besitz sind, geben aber an, über kein Register über die Einnahmen zu verfügen. Am 19.09. verzichten Bekl. auf den Eid der Kl. und versprechen, ihre Aufstellung sobald wie möglich vorzulegen. Am 20.10. erklären Bekl., daß die Erblasserin von ihren Eltern 2.900 Mk. lüb. geerbt habe, die sie nach Lübischem Recht nicht hätte weitervererben dürfen, weshalb Bekl. diese Summe von Kl. fordern. Am 04.12. machen Bekl. ihre Ansprüche geltend an Äckern, die nicht im Inventar verzeichnet waren, das Tribunal fordert Kl. am 08.12.1656 zur Antwort auf. Am 26.01.1657 beschweren sich Kl. über die falsche Aufstellung der Bekl., am 14.04. verteidigen die Bekl. diese Liste und bitten darum, daß Kl. ihnen die von der Erblasserin vermachten Güter aus dem Erbe des Johann Garnatz mit Zinsen seit dem Tode der Erblasserin überlassen müssen. Am 06.07. erklären Kl., daß ihre Erblasserin weit größere Ausgaben für die Erziehung und den Unterhalt der Kinder hatte, als bisher dem Gericht bekannt sei, bitten dies anzurechnen und das Urteil zu sprechen. Am 06.07. fordert das Tribunal von Bekl. eine abschließende Erklärung. Diese geht am 20.10. ein, Bekl. bekräftigen erneut ihre Ansprüche. Am selben Tag fordert das Tribunal Kl. zur abschließenden Erklärung auf, am 31.10.1657 bitten Bekl., dies zurückzuziehen, da Kl. bereits abschließend Stellung bezogen haben. Eine Antwort des Tribunals darauf erhellt nicht, am 26.01.1658 bestehen Kl. erneut auf ihren Ansprüchen und bekräftigen diese, woraufhin das Tribunal die Beweisaufnahme am 28.01. schließt. Am 18.10.1658 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz und erkennt damit Erbregeln des Lübischen Rechts an. Das Gericht fordert Bekl. aber auf, ihre Ansprüche an einzelnen Erbstücken zu beweisen. Am 24.01.1659 bitten Bekl. daraufhin, Kl. zur Herausgabe eines Inventar zu veranlassen, was die Erblasserin von ihren Eltern geerbt habe. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag entsprechend auf. Am 10.03. beschweren sich Bekl., daß Kl. dem Mandat keine Folge geleistet haben und bitten um verschärftes Mandat, das sie am 11.03. erhalten. Am 26.03. erklärt Jochim Kardorf, daß er vom Rat für volljährig erklärt worden sei und den Prozeß nicht weiterführen wolle, am selben Tag legen Kl. Erklärung des Erasmus Hagelschacht vor, daß dieser sich mit ihnen vergleichen wolle. Am 30.06. weisen Bekl. diese Erklärungen zurück und erklären, Jochim Kardorf könne den Prozeß nicht ohne Wissen seines Vaters aufgeben, sie fordern zugleich die Herausgabe des Inventars binnen 14 Tagen. Das Tribunal erläßt am selben Tag bei Strafandrohung von 30 Rtlr ein entsprechendes Mandat an Kl., die am 13.07. das geforderte Inventar einreichen und erneut erklären, sie hätten sich mit Hagelschacht und Jochim Kardorf verglichen und um Bestätigung dieses Vergleichs bitten. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.07. auf, sich binnen 4 Wochen zu äußern, ob sie bei dem Vergleich bleiben oder nicht. Am 13.08. erklärt Harding Peters, nichts von dem Vergleich zu wissen und bittet um Vorladung aller Involvierten zu einem Vorbescheid. Das Tribunal lädt die Parteien am 15.08. auf den 06.09. vor. Dieser Vorbescheid kann wegen des Fehlens Hagelschachts nicht stattfinden, Harding Peters deponiert aber 800 Mk. lüb. in Tribunalskanzlei, die Jochim Kardorf ausgezahlt werden sollen, wenn Vergleich bestätigt worden ist. Am 26.09. erklärt Jochim Kardorf, daß der Vergleich mit ihm nicht zustande gekommen sei und erbittet Vorbescheid, zu dem das Tribunal am 30.09. auf den 25.11. einlädt. Zu diesem Termin fordert Kardorf 1000 fl., um von der Appellation zurückzutreten, das Tribunal gibt Parteien Bedenkzeit. Am 08.12.1659 bitten Bekl. erneut um ein Mandat an Kl., ihnen binnen 14 Tagen ein Inventar über die Erbgüter der Witwe zuzuschicken und erhalten es am 02.03.1660. Am 06.04. beschweren sich Bekl., daß Kl. kein Inventar vorgelegt haben und erbitten erneut Mandat., das sie am 10.04. erhalten. Am 09.05. zeigt Witwe Peters an, sich mit Hagelschacht verglichen zu haben, erklärt, kein anderes als das vorliegende Inventar zu haben und fordert, auch den Vergleich mit Kardorf jun. anzuerkennen. Das Tribunal fordert Hagelschacht am 22.05. auf, sich mit Kl.n auf einen Vorbescheidstermin zu einigen und die anderen Kl., die Witwe Peters in ihre Vergleichsverhandlungen einzuschließen. Am 08.06. akzeptieren andere Kl. dies und fordern, Vater und Sohn Kardorf zu veranlassen, sich wegen des Vergleichsangebots zu äußern. Das Tribunal fordert Bekl. am 20.06. dazu auf, am 07.07. lehnen Bekl. das Angebot ab und fordern die ihnen beim Tode der Erblasserin zugesprochenen Erbgüter. Am 29.10.1660 bestätigt das Tribunal den zwischen Kardorf jun. und Kl.n getroffenen Vergleich, stellt aber Kardorf sen. frei, seine Ansprüche zu erstreiten. Am 21.01.1661 gibt Kardorf jun. seine Ansprüche auf und erkennt die Gültigkeit des Vergleichs an, Kardorf sen. fordert aber Zinsen für die Zeit des Prozesses bis zum Mündigwerden seines Sohnes. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Erwiderung auf, die die Forderung am 29.04. zurückweisen. Das Tribunal fordert Kardorf sen. am 01.05. zur abschließenden Erklärung auf. Dieser lehnt am 10.06. weiteren Disput über die Zinsen als unnötig ab und weist die Forderung erneut zurück. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin am 12.06., am 05.07. beharren Kl. trotzdem erneut auf der Zahlung der Zinsen und erreichen, daß ihr Schriftsatz am 12.07. doch noch zugelassen wird. Am 21.10.1661 erläßt das Tribunal Bekl. die Zinszahlung. (6) 1. Ratsgericht 1650-1654 2. Tribunal 1654-1661
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommenes Verhörprotokoll der Witwe des Magisters Johannes Crudopius und des Johannes Crudopius jun vom 04.02.1656 sowie des letzteren vom 27.03.1656; "Theilungs Vorzeichnis Weylandt Sehl. Jochim Framen Kinder" vom 11.12.1606; Quittung des Claus Brun vom 21.01.1625 und des Berendt Rehme vom 21.05.1627; Inventar des Erbes des Joachim Frahm und seiner Ehefrau vom 16.05.1605; separate Vormundschaftsrechnungen für Elisabeth Frahm, Jasper Frahm, Catharina Frahm, Engel Frahm 1604-1608; Vormundschaftsrechnung des Hans Garnatz für die Kinder Frahms 1607-1614; Verzeichnis, was aus dem Erbe des Joachim Frahm verkauft worden ist (o.D.); von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.02. und 10.11.1659, 16.03.1660; Auszug aus Ratsprotokoll vom 19.02.1659 über Mündigkeitserklärung des Jochim Kardorf; Erklärung des Erasmus Hagelschacht vom 23.01.1659; Inventar über die von Johann Garnatz und seiner Frau Elisabeth Frahm hinterlassenen Güter; von Notar Johannes Röding aufgenommenes Zeugenverhör des Erasmus Hagelschacht und Jochim Kardorf vom 07.07.1659; Vergleichsangebot des Harding Peters an Jochim Kardorf vom 28.02.1659; Vereinbarung zwischen Kl.n vom 14.08.1658; Bestätigung der Dorothea Bauman, Ehefrau des Franz Maaß, über empfangene Alimente von Kardorf sen. vom 18.05.1660; Erklärung von Kardorf jun. über Zahlungen Kardorf sen. vom 02.01.1661
Kläger: (2) Harding Peters namens seiner Ehefrau Elisabeth Baumann (seit 09.05.1660 Witwe Peters), Jochim Baumann, Franz Maaß d. J. namens seiner Ehefrau Dorothea Baumann, Andreas Bendtschneider für seine Ehefrau Sophia Baumann sowie Jürgen Vehlhering zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erasmus Hagelschacht, Pastor zu Damshagen und Michael Kardorf, Ratsherr zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Schabbelt (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2382


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0408
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Durchsetzung eines Urteils
Alte Signatur: Wismar B 264 (W B 7 n. 264)
Laufzeit: (1607-1748) 04.11.1748-12.11.1748
Fallbeschreibung: Bernd Hinrich Becker, ehemaliger Stadtsoldat und Kesselflicker auf dem Land, verdient seit der Mitte der 1730er Jahre in Wismar sein Geld mit Schröpfen, Aderlassen und Kurieren, auch wenn ihm dies auf Bitten der Kl. vom Gewett mehrfach rechtskräftig untersagt worden ist. Mittlerweile hat er seinen Bruder angestellt, die Bauern lassen sich von den beiden Pfuschern kurieren, wodurch Kl.n erheblicher Schaden entsteht. Sie beschweren sich beim Ratsgericht und bitten, Becker aus der Stadt zu jagen. Das Ratsgericht weist das Gewett zwar entsprechend an, dieses setzt das Urteil jedoch nicht um, weshalb Kl. sich an das Tribunal um Hilfe wenden und an die bisher erfolgte Rechtsprechung in ähnlichen Fällen erinnern. Das Tribunal erläßt am 08.11.1748 Promotoriales an Bekl., Kl.n zu ihrem Recht zu verhelfen.
Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokoll vom 02.11.1735, 07.09.1736; Urteile des Gewetts vom 02.11.1735, 07.09.1736; Ratsgerichtsprotokoll vom 07.08.1748; Auszug aus der Amtsrolle der Barbiere vom 25.08.1607; Auszüge aus kgl. Reskripten vom 11.09.1685 und 25.03.1694
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748
Kläger: (2) Amt der Barbiere zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0408


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0090
Prozessgegenstand: (5) Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 4 (W B 1 n. 4)
Laufzeit: (1611-1627) 05.10.1655-06.10.1655
Fallbeschreibung: Jürgen Krage hatte 1611 und 1615 je 1.000 Mk. lüb. vom Vater der Kl.in, Martin Böckel, geliehen und ihm dafür sein Wohnhaus mit Buden und Torweg in der Krämerstraße verpfändet. 1627 hat Böckel diese Obligation an verstorbenen Ehemann der Kl.in als deren Mitgift übertragen. Da Bekl. seit 1655 keine Zinsen mehr bezahlt, fordert Kl.in, dem Assessor Borcke als Mieter des fraglichen Hauses aufzutragen, die Miete bis zum Austrag des Streites nicht an Bekl. zu bezahlen, sondern bei sich zu behalten. Das Tribunal verweist den Fall am 06.10.1655 an das zuständige Ratsgericht.
Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibungen des Jürgen Krage, Bürger zu Wismar, und seiner Frau Anna, geb. Böckel, über insgesamt 2000 Mk. lüb. für Martin Böckel, herzoglich mecklenburgischer Sekretär, vom 16.03.1611, 13.04. und 21.10.1615; Übertragung der Obligation auf J. Beckmann vom 28.04.1627
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1655
Kläger: (2) Ursula Beckmann, geb. Böckel, Witwe des herzoglichen Kammersekretärs Jacob Beckmann, zu Schwerin
Beklagter: "(3) Anna Schwartzkopf, geb. Krage, Witwe des Bartholomäus Schwartzkopf, zu Wismar "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0090


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0079
Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Zahlung des Lohnes
Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1)
Laufzeit: (1612-1654) 17.11.1654-26.01.1655
Fallbeschreibung: Bekl. verweigert Kl. wegen der schlechten äußeren Bedingungen des Amtes die Auszahlung des Gehaltes. Kl. fordert seine vereinbarte Bezahlung und erbittet ein entsprechendes Mandat, das er am 21.11. mit 14tägiger Zahlungsfrist an Bekl. erhält. Am 12.12.1654 beschwert sich Kl. darüber, daß Bekl. sich geweigert habe, sich dem Mandat zu fügen und erbittet verschärftes Mandat. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 02.01.1655 weist Bekl. die Vorwürfe zurück und belegt die Zahlungen an Kl. Am 08.01. trägt Kl. neue Vorwürfe wegen Verbots des Holzmachens vor und erbittet die Androhung von 200 Rtlr fiskalischer Strafe, wenn Bekl. nicht sofort Zahlungen veranlaßt. Am 09.01. lädt das Tribunal die Parteien für den 25.01. zum Vergleich vor und schlichtet den Streit.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt ausgestellte Mitteilung des Johannes Kuntze, stud. theol. vom 28.11.1654; Abrechnung über gezahltes Gehalt und an Kl. abgegebene Sachwerte (Trinitatis 1651-1654); Quittung des Kl.s vom 12.07.1654; Auszug aus einem Vergleich zwischen dem Pastor zu Neukloster und den Bauern zu Nakendorf vom 17.08.1612; Protokoll der Tribunalssitzung vom 25.01.1655; Artikel der Befragung der Witwe Schwartzkopf (o.D.); Vergleich zwischen den Parteien 1655
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1654-1655
Kläger: (2) Casparus Bussingius (Busching, Poussing), Pastor zu Neukloster
Beklagter: (3) Heinrich Hertzog, Inspektor des Amts Neukloster
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0079


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0081
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit
Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1)
Laufzeit: (1612-1655) 06.02.1656-20.02.1657, 02.03.1664-04.03.1664
Fallbeschreibung: Bekl. besteht auf seinem Recht, Holz im Schuebruch zu schlagen und dieses für sich zu nutzen. Kl. fordert ihn auf, Beweise für dieses Privileg vorzulegen und erbittet ein entsprechendes Mandat des Tribunals. Am 08.02. fordert das Tribunal beide Seiten auf, ihre Ansprüche an der Holzung binnen 14 Tagen zu belegen. Am 17.02. legt Bekl. seine Beweise vor und bittet, ihn in seinem Nutzungsrecht zu schützen, am 20.02.1657 erhält er ein entsprechendes Mandat an Kl., wird aber beauftragt, seine Bestallung nachzureichen. Wegen des bald darauf ausbrechenden Krieges reicht Bekl. erst am 02.03.1664 seine Bestallung nach, die das Tribunal am 04.03. zu den Akten nimmt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Christoph Schanz aufgenommenes Zeugenverhör des Müllers Zacharias Voß, des Bauern Joachim Danckwart, des Schäfers Hans Krüger, des Claus Danckwardt, des Hans Wilcken, des Jürgen Schlottow, des Landreiters Heinrich Wendt, des Holzvogts Claus Bolte und des Tischlers Hans Knieff, alle zu Neukloster vom 11.01.1655, des früheren Holzvogts Jasper Mewes vom 26.01.1656, des Schmieds Joachim Possehl, des Landreiters Heinrich Westphal, des Käters Heinrich Kruse und des früheren Schulzen Joachim Sieverdt vom 01.02.1656; von Notar Schantz aufgenommene Stellungnahme des Bekl. zu den Zeugenaussagen vom 11.01.1655; Vertrag zwischen dem Pastor zu Neukloster und den Bauern zu Nakendorf vom 17.08.1612; Bestallung des Pastors von Neukloster durch Schweriner Herzogs Adolf Friedrich II. vom 27.03.1637, Schreiben Adolf Friedrichs II. an Johann Stuerke, Hauptmann von Neukloster, vom 29.11.1639 und 23.10.1642, dess. an Magister Joachim Hertzberg, Superintendent zu Wismar, über die Berufung des Bekl. als Substitut und zukünftigen Pastor zu Neukloster vom 04.07.1638; Bestätigung der Wismarer Pastoren vom 01.03.1664 über die Examinierung und Ordination des Bekl.
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1656-1657, 1664
Kläger: (2) Johann Mylich, Inspektor des Amts Neukloster
Beklagter: "(3) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0081


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0084
Prozessgegenstand: (5) Denunciationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit
Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1)
Laufzeit: (1620-1674) 21.03.1674-15.01.1675
Fallbeschreibung: Kl. hatte von den Eichen und Buchen, die auf dem Pfarracker wachsen, das herabgefallene Holz aufgesammelt und wollte es wegfahren, als ihm Pferd und Wagen von Bekl. beschlagnahmt wurde. Kl. bittet das Tribunal um Schutz in seinen Rechten, dieses weist Bekl. am 22.03. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen an. Am 10.04. bittet Kl. das Tribunal, die Tribunalsurteile von 1655 und 1664 zu bekräftigen und Bekl. deren Beachtung zu befehlen und erhält ein entsprechendes Mandat am selben Tag. Am 13.05. weisen Bekl. die Beschuldigungen zurück und bezichtigen Kl. des Diebstahls von Eigentum des Pfandinhabers von Neukloster. Das Tribunal fordert Kl. am 13.05. zur Erwiderung binnen 6 Wochen auf. Am 29.06. besteht Kl. auf seinen Angaben und bittet, die Assessoren Klinckow und Reimers zu Kommissaren zu verordnen und die Sache zu untersuchen. Das Tribunal beauftragt beide Assessoren am 11.07. entsprechend. Am 23.09. weisen Bekl. die Kommission zurück, da mit Kl. kein Übereinkommen zu erzielen ist, und erbitten Urteil. Am 24.10. fordert das Tribunal Parteien auf, bei Bedarf an weiterer gerichtlicher Untersuchung entsprechende Schriftsätze vorzulegen. Am 02.12. erbitten Kl. Fristverlängerung und erhalten diese am selben Tag. Am 21.12.1674 erbittet Kl. Durchführung der Kommission, in jedem Fall aber Besitzstandswahrung. Am 12.01.1675 erbitten Bekl. eine Erklärung des Urteils, die ihnen vom Tribunal am 14.01.1675 aber versagt wird.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Amtsgerichts Neukloster vom 02.04.1672; 10.01.1674; Mandate des Tribunals vom 26.06.1655 und 28.04., 28.06., 08. und 20.07.1664, 21.07.1665; Auszug aus einem Vergleich zwischen dem Feldmarschall Graf Dohna, Pfandherrn des Amts Neukloster, und dem Kl. vom 11.12.1665; Aktenstücke des Amtsgericht zu Neukloster u.a. über den Streit der Bauern zu Reinstorf mit dem Kl. vom 28.01. und 11.04.1673; Amtsgerichtsprotokolle vom 25.06.1673 und 11.05.1674; Schreiben des Kl.s an Dr. Schwartzkopf vom 01.08.1673; Auszug aus fürstl. Bestallungsbrief für den Pastor von Neukloster vom 30.11.1620; Schreiben des Kl.s an Tribunal vom 26.04.1664; Schreiben des Kl.s an Amtmann von Neukloster Hans Lange vom 06.11.1671; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Zeugenaussagen von Michel Jobst und Berndt Bolte vom 09.01.1674; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Schabbel vom 06.10.1674
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1674-1675
Kläger: (2) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster
Beklagter: (3) Dr. Caspar Schwartzkopf und Rittmeister Barthold von Bülow als Vertreter des Amtsgericht zu Neukloster
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0084
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