- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0535 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um bauliche Veränderungen Alte Signatur: Wismar B 340 (W B n. 340) Laufzeit: (1783-1784) 05.06.1784-25.11.1785 Fallbeschreibung: Bekl. läßt ohne Zustimmung des Kl.s einen Stall auf seinem Hof errichten, der teilweise auf dem angrenzenden Hof des Kl.s steht. Kl. läßt den Weiterbau durch den Rat verbieten, organisiert Vor-Ort-Besichtigungen, muß aber zusehen, wie Bekl. den Stall vollenden läßt. Das Ratsgericht holt ein Rechtsgutachten der Juristenfakultät Göttingen ein, das dem Stall Bestandsschutz einräumt und Kl. abweist. Daraufhin appelliert Kl. an das Tribunal und fordert den Abriß des Stalles, der ihm die Aussicht auf den Hafen versperrt und ohne seinen Konsens gebaut wurde. Das Tribunal fordert am 01.09. die Akten der Vorinstanz vom Rat an, die am 18.10. eingehen, am 25.10. nach Antrag des Kl.s vom 18.10.1784 eröffnet werden. Am 24.01., 11.04. und 04.07.1785 erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am 17.10. lädt das Tribunal beide Parteien auf den 11.11. zu einem Vergleich vor, bei dem Kl. für 80 Rtlr einen Teil des Grundstücks des Bekl. erhält, der zudem den Stall soweit abreißen muß, daß die Aussicht wiederhergestellt wird. Am 25.11.1785 bestätigt das Tribunal den getroffenen Vergleich und verurteilt den Anwalt des Bekl. zu 20 Rtlr Strafe wegen ordnungswidriger Schreibart". Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 21.04.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 01.05.1784; Relationen des Stadtzimmermeisters J.L. Fust und des Stadtmaurermeisters J.F. Strempel (o.D.) bzw. vom 15.08.1783; vom Kämmereisekretär E.J. Völschow aufgenommenes Besichtigungsprotokoll vom 05.08.1783 ; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 28.11.1784; Auszug aus Protokoll der Vergleichsverhandlungen vom 11.11.1785 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783-1784 2. Tribunal 1784-1785 Kläger: (2) Oberstleutnant Hartwig Gotthard Hans von Both auf Fahren (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Daniel Borgwardt, Kaufmann und Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0535 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0762 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung eines Lagerplatzes Alte Signatur: Wismar E 59 (W E n. 59) Laufzeit: (1783) 01.09.1783-05.07.1784 Fallbeschreibung: Nach unbeantworteter Bitte des Bekl. vom 01.09. um Befristung der Appellationsfrist reicht Kl. am 03.09. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts ein. Kl. hat von Kaufmann Mau eine Ladung Holz gekauft und sie am Hafen zwischen zwei anderen Holzladungen ausladen und lagern lassen. Bekl. fühlt sich dadurch in seinem Platz eingeschränkt und läßt das Holz mit Hilfe des Ratsherrn Briesemann und unter Handgreiflichkeiten gegen Kl. wegbringen. Bekl. wird vom Ratsgericht bei 5 Rtlr Strafe aufgefordert, kein weiteres Holz auf dem Platz zu lagern. Bekl. läßt das Holz wegbringen, wogegen Kl. protestiert, da der Platz Bekl. nicht gehört. Vor dem Gewett findet Kl. jedoch kein Gehör, sondern ihm wird bei Strafe untersagt, sein Holz weiter auszuladen. Dagegen appelliert Kl. an das Ratsgericht, das das Gewettsurteil bestätigt und ihm befiehlt, den Platz sofort zu räumen. Kl. appelliert dagegen an das Tribunal und bittet das Urteil und die ihm auferlegte Strafzahlung aufzuheben. Am 03.09. ergänzt Kl. seinen Schriftsatz, am 22.09. bestätigt das Tribunal nach Prüfung der Akten der Vorinstanzen das Ratsgerichtsurteil. Am 30.10.1783 ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum und beharrt auf seinen Ansprüchen. Am 19.01.1784 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 26.04. lädt das Tribunal Parteien auf den 22.06. zum gütlichen Vergleich vor, am 05.07.1784 bestätigt das Tribunal den Vergleich, nachdem Kl. den Platz bis Michaelis zu räumen hat, verpflichtet den Rat aber, ihm künftig einen Lagerplatz anzuweisen. Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an Rat vom 30.08.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 29.08.1783; Bescheid des Ratsgerichts vom 30.08.1783; Gewettsprotokoll vom 14. und 20.08.1783; Ratsgerichtsurteil vom 29.08.1783; von Notar Nölting aufgenommene Zeugenverhöre des Jacob Stapp, Kirchenvogt zu St. Nikolai, sowie des Kaufmanns David Mau vom 02.09. und 08.10.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 08.11.1783 und des Kl.s für Dr. Koch vom 23.01.1784 Instanzenzug: 1. Gewett 1783 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783 4. Tribunal 1783-1784 Kläger: (2) David Erdtmann, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Joachim Ernst Borgwardt, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0762 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1559 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Zuständigkeit des Gerichts Alte Signatur: Wismar J 47 Laufzeit: (1781-1782) 29.03.1782-30.07.1782 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 29.03. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 30.03. legt Kl.in am 07.05. ihren Schriftsatz vor. Wegen Ehebruchs hat sich die Kl.in im Jahre 1781 vom Bekl. scheiden lassen. Dieser wurde vom Konsistorium dazu verurteilt, ihr die Mitgift, die Prozeßkosten und einen Unterhalt von 60 Rtlr / Jahr zu zahlen. Bekl. akzeptiert das Urteil, fordert im Gegenzug jedoch von Kl.in Zinsen für Güter, die sie in die Ehe gebracht hat. Da er diese Zinsen während der 20jährigen Ehe nicht gefordert hatte, verweigert Kl.in die Zahlung. Im Gegenzug zahlt Bekl. der Kl.in keinen Unterhalt und verweigert Rückgabe der Mitgift. Kl.in bittet das Konsistorium darum, die Forderungen des Bekl. an das zuständige Gericht zu verweisen und ihr zu ihren Unterhaltszahlungen zu verhelfen. Als das Konsistorium dies in zwei Instanzen ablehnt und sie stattdessen zur Zahlung der Zinsen verurteilt, appelliert sie an Tribunal und bestreitet dem Konsistorium die Zuständigkeit in der Sache, wird jedoch wegen offenbahrer Unerheblichkeit" am 30.07.1782 abgewiesen. Ihr Anwalt wird zu 10 Rtlr Strafe "ob abusum beneficii" verurteilt. Prozessbeilagen: (7) vom Rostocker Notar Elias Gottfried Wellnitz aufgenommene Appellation vom 27.02.1782; Urteile des Konsistoriums vom 14. und 30.06.1781 sowie 20.02.1782; Schreiben der Kl.in an das Konsistorium vom 15.11.1781 Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1781 2. Konsistorium 1781-1782 3. Tribunal 1782 Kläger: (2) Elisabeth Catharina Buchholz, frühere Ehefrau des Amtmanns Jörns (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Hinrich Christopher Jörns, Amtmann auf Poel (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Michael Eberhard Prehn (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1559 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0493 Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Rückgabe zweier Obligationen Alte Signatur: Wismar B 316 (W B n. 316) Laufzeit: (1781) 21.11.1781-16.01.1782 Fallbeschreibung: Kl. fordert von der Bekl. die Auslieferung zweier Obligationen seines verstorbenen Bruders, des Postmeisters Samuel Gustav Bohse, über insgesamt 1.650 Mk. lüb., die ihm durch Urteil des Tribunals zugesprochen worden sind. Er beschwert sich über den gemeinen Anwalt des Konkurses, den er für die Auslieferung der Obligationen verantwortlich macht und bittet das Tribunal um eine entsprechende Anweisung an Scheffel. Das Tribunal verweist ihn am 30.11. an die Bekl., am 17.12. erbittet Kl. aber ein Subsidial an den Hamburger Rat, die Bekl. zur Herausgabe der Obligationen aufzufordern. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 28.12.1781 ab und fordert Kl. auf, sich mit Bekl. zu einigen. Am 07.01.1782 berichtet Kl. über seinen fehlgeschlagenen Versuch und bittet um ein Strafmandat an Bekl., die Obligationen auszuliefern. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.01.1782 zur Herausgabe auf. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an Lic. jur. Joachim Heinrich Scheffel, gemeiner Anwalt des Bohseschen Konkurses vom 17.11.1781 und dessen Antwort vom 18.11.1781; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 03.12.1781 und deren Antwort vom 11.12.1781 Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1782 Kläger: (2) Dietrich Carl Bohse, Regierungssekretär zu Wismar Beklagter: N N Schubart, Witwe des Postmeisters Dittmer zu Hamburg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0493 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0530 Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando sine clausula Auseinandersetzung um Steuerfreiheit Alte Signatur: Wismar B 334b (W B n. 334b) Laufzeit: (1780) 06.05.1780-29.11.1780 Fallbeschreibung: Kl. hat das von seiner Großmutter, der Frau des Dr. Evers, geerbte Haus in der Lübschen Straße an Carl Crull, dieser an den Pelzer Meincke verkauft. Letzterer fordert jedoch eine öffentliche Proklamation des Hauses, um über eventuell auf ihm haftende Schulden informiert zu werden. Daraufhin fordern die Nachtwachen-Collecte, die Wasser-Collecte und die Kämmerei Steuern von dem Haus für die vergangenen 22 Jahre nach. Kl. beweist jedoch vor dem Rat, daß das Haus immer steuerfrei gewesen sei und bittet, ihn in dieser Immunität zu schützen und ein Mandat an den Rat zu erlassen, alle Forderungen sofort zu tilgen und ihn von der Tilgung zu benachrichtigen. Am 03.07. lädt das Tribunal zu einem Schlichtungsversuch auf den 26.09. ein. Der Ausgang des Vergleichs erhellt nicht, am 15.11.erbittet Kl. einen Liberations-Schein" des Rates für Crull, damit dieser das restliche Geld von Meincke ausgezahlt erhalten könne. Am 22.11. informieren Bekl. das Tribunal, daß sie Kl. vorgeschlagen haben, sich mit 60 Mk. lüb. zufriedenzugeben. Am 29.11.1780 fordert das Tribunal Kl. auf, die 60 Mk. zu bezahlen und weist den Rat zur Ausstellung des Scheines an. Prozessbeilagen: (7) Niedergerichtsprotokoll vom 27.01.1780; Schreiben des Kl.s an den Rat vom 07. und 16.02., 07.04.1780; Ratsgerichtsurteile vom 10.02., 03.04. und 02.05.1780; Schreiben der Kämmerei an den Rat vom 29.02.1780 Instanzenzug: 1. Tribunal 1780 Kläger: (2) Dietrich Carl Bohse, Regierungssekretär, als ehemaliger Eigentümer des Everschen Hauses Beklagter: Kämmerei zu Wismar Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0530 |
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