-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0533
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 339 (W B n. 339)
Laufzeit: (1779-1783) 19.12.1783-24.01.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 19.12.1783 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 23.12. trägt Kl. am 12.01.1784 seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Kl. hatte im Oktober 1779 500 Bastmatten an Bekl. gesandt, im Februar 1780 zwei Schiffe für ihn befrachtet, wofür dieser ihm 237 Rtlr dän. Courant schuldet. Da Bekl. wiederholt die Bezahlung verweigert, verklagt Kl. ihn vor dem Ratsgericht, das ihn zur Zahlung der Summe binnen 3 Wochen verurteilt. Dagegen legt Bekl. restitutio in integrum ein, das Ratsgericht nimmt dies trotz abgelaufener Rechtsfrist an, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und um Bestätigung des ersten Ratsurteils bittet. Am 11.02. fordert das Tribunal Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 28.02. ein, am 09.03. erbittet Kl. ihre Eröffnung, die vom Tribunal am 10.03. auf den 13.03. angesetzt wird. Am 26.04.1784 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf, setzt das erste Urteil wieder in Kraft und verurteilt Bekl. zur Bezahlung der Prozeßkosten. Am 07.06. kündigt Bekl. restitutio in integrum an, erbittet zuvor aber Kopie der Appellation, die er am 09.06. erhält. Am 19.07. trägt Bekl. seine Beschwerden gegen das Urteil vor und zieht die Rechnungen des Kl.s in Zweifel. Am 15.09. erbittet Kl. Kopie des Schriftsatzes und erhält diesen am 16.09., am 18.10.1784 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil, erlegt Bekl. die Prozeßkosten auf und verwarnt ihn und seinen Anwalt wegen Mißbrauch des Rechtsmittels. Am 08.02.1785 sendet das Tribunal die Akten an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 05.07., 04.09. und 08.11.1783; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.11.1783; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 18.10.1779 und 19.06.1780; Schreiben Fürchtnichts an Bekl. vom 11.01.1783 mit Antwort (o.D.); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Nürenberg vom 21.02.1784 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 20.01.1785; Rechnungen der Firma Paris und Thomson für Bekl. vom 20.11.1781, 22.09.1780; Rechnung des Bekl. für Kl. vom 16.07.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783-1784 4. Tribunal 1784-1785
Kläger: (2) N N Borre, dänischer Etatsrat zu Kopenhagen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0533


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0528
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 334 (W B n. 334)
Laufzeit: (1779-1780) 19.08.1780-05.12.1780
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 19.08.1780 um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 22.08. trägt Kl. am 09.09. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Wegner sen. hatte bei dem Kaufmann Christian Ludwig Hundt Geld geborgt und ihm dafür Obligationen für 150 Mk. überlassen. Kl., der die Witwe Hundts heiratet, erbt diese Obligationen und verlangt von den Verordneten der Preußischen Kontributionskommission die Auszahlung. Die Kommission verweigert die Zahlung, da Wegner sen. bei ihr Schulden in Höhe von 170 Mk. 2 s hat und die Obligationen deshalb eingezogen werden. Deshalb wendet sich Kl. an Waisengericht und fordert vom Bekl. die 99 Mk. 13 s, die bei diesem für Wegner jun. angelegt sind. Das Waisengericht entscheidet für Kl., Bekl. appelliert dagegen aber an Ratsgericht, das in zwei Instanzen Bekl. Recht gibt und der Mutter des Wegner jun. das Geld zuspricht. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal und besteht auf seinem Anspruch auf Bezahlung der Schulden. Das Tribunal bestätigt am 05.12.1780 das Urteil der Vorinstanz und verurteilt Kl. zur Prozeßkostenerstattung.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 30.06.1779, 12.07.1780; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 21.07.1780; Protokoll des Waisengerichts vom 20.03.1779
Instanzenzug: 1. Waisengericht 1778-1779 2. Ratsgericht 1779 3. Ratsgericht 1779-1780 4. Tribunal 1780
Kläger: (2) Jochim Andreas Briesemann, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kaufmann N N Martens als Vormund des J. J. Wegner (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0528


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1556
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Anwaltshonoraren
Alte Signatur: Wismar J 45 (W J n. 45)
Laufzeit: (1779) 09.06.1779-28.07.1779
Fallbeschreibung: Kl.in bittet Tribunal, den Bekl. dazu zu verurteilen, ihr die Anwaltskosten in Höhe von 12 Rtlr 39 s zu ersetzen, die er ihr durch seine ungerechtfertigte Klage vor dem Konsistorium verursacht hat. Das Tribunal folgt diesem Antrag am 11.06.1779 und moderiert die Kosten insgesamt zu 12 Rtlr. Bekl. legt gegen dieses Mandat am 22.07. restitutio in integrum ein, da der Direktor des Konsistoriums, Tribunalsassessor Joachim Friedrich Stemwede, ihn persönlich zu seiner Klage vor dem Konsistorium ermuntert hatte und er deshalb glaubte, am zuständigen Gericht zu prozessieren. Daraufhin hebt Tribunal am 28.07.1779 sein Mandat vom 11.06. auf und untersagt dem Advokaten Wegener die Advokatur am Tribunal, "bis er sich mit der Praxi besser bekant gemachet".
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen von Dr. Gröning bzw. Dr. Hasse im Fall Nr. 1555 vom 26.04.1779 (4 Rtlr 4 s) bzw. vom 09.06.1779 (12 Rtlr 39 s); von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 21.01.1779; Konsistorialurteil vom 19.01.1779
Instanzenzug: 1. Tribunal 1779
Kläger: (2) Elisabeth Catharina Buchholz, frühere Ehefrau des Amtmanns Jörns
Beklagter: Johann Friedrich Frick, Kaufmann zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gabriel Gröning (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Christoph Erich Wegener (A), Dr. Johann Christian Koch (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1556


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0522
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar B 332 (W B n. 332)
Laufzeit: 18.11.1778-08.05.1779
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s um Fristverlängerung vom 18.11.1778 und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 21.11. bitten Bekl. am 16.01.1779 um Bestätigung des Ratsgerichtsurteils und Zurückweisung der Appellation. Von diesem Schriftsatz erbittet Kl. am 04.02. Kopie, die er am 05.02. erhält, am 13.02. erbittet er erneut Fristverlängerung, am 18.02. trägt er seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Streit dreht sich um eine Obligation von 4.000 Rtlr, die der Rostocker Dr. Cothmann 1662 bei der Wismarer Akzisekammer angelegt und für deren Vererbung er strikte Regeln aufgestellt hatte. Der Erblasser der Parteien, Johann Daniel Detloff, hatte seinen Anteil an den Zinsen des Kapitals Kl. vererbt, obwohl er laut Verfügung Cothmanns in dessen Testament den Bekl. zugestanden hätte. Daher hat der Rat diesen Passus des Detloffschen Testaments aufgehoben. Kl., der dadurch benachteiligt ist, appelliert dagegen, wird vom Tribunal aber am 07.05.1779 ab- und er sowie sein Anwalt werden zur Bezahlung von 5 Rtlr Strafe wegen Mißbrauchs der Appellation angewiesen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 15.10.1778; Ratsgerichtsurteil vom 07.10.1778; Stammbaum der Erben des Dr. Cothmann; von Akzisebuchhalter Hinrich Gabriel Gröning am 11.01.1779 angefertigter Auszug aus dem Schuldbuch der Akzisekammer 1742-1748
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778 2. Tribunal 1778-1779
Kläger: (2) Mühlenmeister Boldt zu Wredenhagen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Ernst Wrede zu Suerin und Maria Elisabeth Reinholdt zu Norddorf (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Caspar Gabriel Gröning (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0522


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0518
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar B 329 (W B n. 329)
Laufzeit: 02.09.1778-05.09.1778
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. in einem Fall vor dem Wismarer Ratsgericht, dem Konsulat und dem Tribunal vertreten, bisher aber nur für den Prozeß am Ratsgericht sein Honorar erhalten können, weshalb er das Tribunal bittet, Bekl. zur Zahlung des Honorars binnen 3 Wochen bei Strafandrohung aufzufordern und am 04.09. ein entsprechendes Mandat erhält.
Prozessbeilagen: (7) Advokatur- und Verlagsrechnung Fürchtnichts vom 02.09.1778 (10 Rtlr 32 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1778
Kläger: (2) J.W. Fürchtnicht, Advokat am Tribunal
Beklagter: Hermann Hinrich Beckmann, Bildhauer zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0518


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0520
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar B 331 (W B n. 331)
Laufzeit: (1778) 17.11.1778-30.05.1780
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation vom 17.11. und 30.12. und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 21.11. und 31.12.1778 trägt Kl. am 10.02.1779 seine Beschwerden gegen ein Ratsurteil vor, in dem er in zwei Instanzen gegenüber Bekl. im Streit um die Verteilung der Konkursmasse des Schiffers Linow benachteiligt wurde. Kl. hatte Linow 1.000 Rtlr vorgeschossen, um ein Schiff zu kaufen, dessen Reparatur in Stockholm Bekl. bezahlt hatten. Bei der Verteilung des Konkurses werden die Ansprüche des Kl.s jedoch als nachrangig gegenüber denen der Bekl. eingestuft, weshalb er vor dem Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert den Rat am 04.05. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 05.07. und 18.10. erbittet Kl. Fristverlängerung, am 19.10. gehen die Akten ein, am 20.10. bittet Kl. um Eröffnung, die auf den 26.10.1779 angesetzt wird, am 24.01.1780 erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am 10.04. hebt das Tribunal das Ratsurteil auf und reiht die Ansprüche des Kl.s vor denen der Bekl. ein. Am 30.05.1780 sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Heinrich Proehl aufgenommene Appellation vom 15.10.1778; Ratsgerichtsurteile vom 01.07. und 07.10.1778; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Befragung der Schiffer Johann Andreas Steinhagen und Ernst Jochim Linow vom 01. und 04.02.1779; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Nürenberg vom 10.05.1779; Ratsgerichtsbescheid vom 26.08.1779
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778 2. Ratsgericht 1778 3. Tribunal 1778-1780
Kläger: (2) Jacob Caspar Ungnade, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Philipp von Bippen und Gesellschaft zu Stockholm (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0520


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0517
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 329 (W B n. 329)
Laufzeit: (1777) 04.07.1777-22.10.1777
Fallbeschreibung: Kl. hatte zwischen 1769 und 1771 im Hause Frahms zur Miete gewohnt, ihm in dieser Zeit mehrfach Geld im Gesamtwert von 24 Rtlr 35 s geliehen und Frahm dafür Rechnungen ausgestellt, die jener, obwohl er sie als Analphabet nicht überprüfen konnte, akzeptiert hat. Nachdem Kl. sein Geld vor dem Rat von Frahm fordert, stellt dieser ihm selbst 67 Rtlr 44 s in Rechnung und fordert deren Bezahlung. Kl. gibt vor, diese Rechnung bereits bezahlt zu haben und fordert sein Geld, das Ratsgericht gibt aber Bekl. Recht, weshalb Kl. an das Konsulat appelliert, nach dessen zweimaliger Bestätigung des Urteils an das Tribunal queruliert und bittet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Am 22.10.1777 verwarnt das Tribunal den Anwalt des Kl.s wegen seiner lückenhaften Beweisführung und hebt die Forderungen beider Parteien geneinander auf.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsulats vom 28.05.1777; von Notar G.M. Hermes aufgenommene Appellation vom 06.06.1777; von Notar G.M. Hermes aufgenommene Zeugenbefragung von Anna Maria Marckwardt und Trine Ilse Becker vom 27.06.1777
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1776 2. Konsulat 1776 3. Konsulat 1776-1777 4. Tribunal 1777
Kläger: (2) Hermann Hinrich Beckmann, Bildhauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jürgen Gottlieb Frahm, Kunstdrechsler sowie der gemeine Anwalt des Frahmschen Konkurses (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0517


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0516
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vertrages
Alte Signatur: Wismar B 328 (W B n. 328)
Laufzeit: (1776) 12.11.1776-13.11.1776
Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl. die Holländerei und Schäferei auf Poel ab Martini 1776 verpachtet, als Kl. aber mit seinem Vieh seinen Hof beziehen will, erklärt Bekl., seinen bisherigen Schäfer behalten zu wollen, da es den Schäfern wegen Viehseuchen verboten sei, in Mecklenburg herumzuziehen. Kl. klagt dagegen an das Tribunal, benennt die Seuchendistrikte, bringt Zeugnisse für Gesundheit seines Viehs und Verordnungen der Schweriner Regierung bei und fordert die Einhaltung seines Vertrages. Noch am selben Tag zieht Kl. seine Klage zurück, da Bekl. versprochen hat, den Vertrag zu halten, das Tribunal nimmt den Fall am 13.11.1776 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Pachtvertrag über Holländerei und Schäferei zu Poel zwischen Parteien vom 28.05.1776; Nachtrag zum 44. Stück der Mecklenburg-Schwerinschen Anzeigen vom 02.11.1776 (Druck); Bestätigung des S. Lehmann, Amtsschreiber zu Tessin vom 08.11.1776; Passierschein des E.L. v. Bülow zu Zaschendorf, des G.E. Siggelkow zu Schimm, des N N von Hintzenstern zu Maslow, des Jacob Hinrich Kasch zu Rubow, des C.F. Bade zu Lewetzow und des C.F. v. Both zu Rohlstorf vom 08.11.1776
Instanzenzug: 1. Tribunal 1776
Kläger: (2) Daniel Bartels, Holländer und Schäfer zu Poel
Beklagter: N N Jörns, Amtmann zu Poel
Anwälte: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0516


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0489
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Verkauf eines Hauses
Alte Signatur: Wismar B 316 (W B n. 316)
Laufzeit: (1776) 12.02.1776-12.11.1776
Fallbeschreibung: Das bisher an die Witwe des Postmeisters Bohse vermietete Eversche Haus in der Lübschen Straße soll aus der Konkursmasse für 400 Rtlr verkauft werden. Kl., dem das Haus zur Hälfte gehört, will das Haus zu diesem Preis anstelle des ursprünglichen Interessenten aufgrund des Näherechts kaufen und erbittet die Unterstützung des Tribunals dabei. Dieses weist Bekl. an, das Haus dem anderen Interessenten erneut anzubieten. Am 21.02. berichtet Bekl., daß Interessent sein Gebot nicht erhöhen wolle, am 22.02. spricht Tribunal dem Kl. das Haus zu den selben Bedingungen wie dem anderen Interessenten, d.h. Barzahlung, zu. Am 13.04. berichtet Bekl. über Ausgestaltung des Kaufvertrages, beschwert sich, daß Kl. nicht bar zahlen, sondern andere Schulden des Postsekretärs abtreten will und erbittet Hilfe des Tribunals. Das Tribunal fordert Bekl. am 04.05. auf, Vertrag binnen 8 Tagen zu akzeptieren. Am 08.05. ergreift Bekl. dagegen restitutio in integrum, erbittet aber Fristverlängerung zum Einreichen des Schriftsatzes, die ihm das Tribunal am 09.05. verwehrt. Am 15.06. trägt er seine Gründe gegen das Tribunalsurteil vor, besteht auf seinem Näherecht und auf der Möglichkeit, eigene Forderungen an den Konkurs auf den Kaufpreis anzurechnen. Am 08.11.1776 ändert das Tribunal sein Urteil dahin, daß der Kaufpreis nur teilweise bar zu entrichten ist und erst nach Kündigung einer Geldanlage bezahlt werden muß.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Bekl. an Gläubiger vom 04., 09. und 26.02.1776 mit Stellungnahmen von Johann Franz von Palthen vom 05. und 26.02.1776, Dr. Joachim Christoph Ungnade vom 05.02.1776, Dr. Theodor Johann Quistorp (o.D.), Dr. Johann David Lembcke vom 09. und 26.02.1776; Taxation des Evertschen Hauses durch Stadtmaurermeister Johann Michael Bernith und Stadtzimmermeister Friedrich Fust vom 30.01.1776; Kaufvertrag über das Evertsche Haus in der Lübschen Straße von Ostern 1776; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 11. und 12.04.1776
Instanzenzug: 1. Tribunal 1776 2. Tribunal 1776
Kläger: (2) Dietrich Carl Bohse, Regierungssekretär zu Wismar
Beklagter: Lic. Joachim Heinrich Scheffel als gemeiner Anwalt des Konkurses des Postmeisters Samuel Gustav Bohse

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0489


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0519
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 331 (W B n. 331)
Laufzeit: (1775-1778) 07.02.1778-29.05.1778
Fallbeschreibung: Linow ist als Bürger von Stockholm und Wismar mit seinem Schiff "Anna Elsabe" seit Jahren zwischen beiden Städten gereist, gerät 1774 in schweren Sturm und muß das Schiff in Stockhom reparieren lassen. Die Werft geht davon aus, daß das Schiff beim Wismarer Kaufmann Ungnade gegen derartige Schäden versichert ist, sie durch diesen bezahlt wird und läßt ihn wieder fahren. Da keine Versicherung existiert, beschlagnahmt die Werft das Schiff. Linow bittet Kl. um Bezahlung der Schulden gegen Auszahlung eines Bodmereibriefes, damit er seine Fracht nach Wolgast bringen kann. Kl. gehen darauf ein und machen ihre Forderungen beim Wismarer Rat geltend, werden aber abgewiesen, da Linow sein Schiff in Stralsund an Schiffer aus Apenrade verkauft hat. Auf den Kaufpreis wird durch Kaufmann Ungnade Beschlag gelegt, der Linow zum Kauf des Schiffes 1.000 Rtlr geliehen hatte. Mittlerweile mußte Linow in Wismar Konkurs erklären, wobei Kl. Ratsgericht darum bitten, die Bodmereigelder nicht zur Konkursmasse zu schlagen, sondern Kl. separat zu befriedigen. Da Rat Beweise für die Forderung verlangt und die Ansprüche nachrangig behandelt, appellieren Kl. gegen das Urteil und verlangen Beurteilung nach schwedischem Seerecht und bevorzugte Bezahlung. Am 26.05.1778 weist das Tribunal den Rat an, die Forderung bevorzugt zu behandeln.
Prozessbeilagen: (7) Bodmereibrief Ernst Jochim Linows vom 24.11.1775 (Schwed. und Dt.); Urteil der Stralsunder Kämmerei vom 01.10.1776 und des Stralsunder Ratsgerichts vom 19.12.1776; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 17.11.1777; Urteil des Wismarer Ratsgerichts vom 08.11.1777; von Notar Heinrich Proehl aufgenommene Befragung des Ernst Jochim Linow vom 27.01.1778; Rechnung der Stockholmer Schiffswerft vom 31.12.1777 (Schwed. & Dt.)
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1777 2. Tribunal 1778
Kläger: (2) Philipp von Bippen und Kompanie zu Stockholm (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: gemeiner Anwalt der Gläubiger des Schiffers Ernst Jochim Linow zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0519
498 Gerichtsakten «   21   -   30   »