-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B
498 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3958
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Wahl der Prediger
Laufzeit: (1563-1688) vor 10.05.1688-12.09.1688
Fallbeschreibung: Die Kl. erinnern an die Auseinandersetzungen in der Marienkirche um die Predigerwahl im Jahre 1686. Bisher ist es zu keiner Unterredung zwischen den Parteien gekommen, es steht aber in Heilgeist eine Predigerwahl an, für die die Kl. wieder Turbulenzen befürchten, weshalb sie um ein Reskript an die Bekl. bitten, die Konferenz zwischen den Parteien durchzuführen und alle Unstimmigkeiten zu klären. Das Tribunal erneuert sein Reskript an die Bekl. am 10.05., am 02.06. erklären die Bekl. sie haben wegen der Krankheit des Syndikus Schwartzkopf nicht reagieren können. Sie bieten an, die Predigerwahl in Heilgeist zu verschieben, bis Schwartzkopf wieder im Dienst sei und die Konferenz stattgefunden habe. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 11.06. mit. Am 18.08. beschweren sich die Kl., daß die Zusammenkunft noch nicht stattgefunden habe, die Predigerwahl aber bereits vorbereitet werde und erbitten ein Verbot an die Bekl., mit der Predigerwahl fortzufahren, bevor nicht die Rahmenbedingungen klar sind. Das Tribunal erläßt das Verbot am 18.08. cum clausula und setzt einen Vorbescheid auf den 07.09. an. Am 20.08. tragen die Bekl. ihre Argumente gegen das Mandat vor und erbitten ein Urteil in der Sache. Am 21.08. bitten die Kl. erneut um Verbot der Predigerwahl, werden am 25.08. aber auf den Vorbescheid verwiesen. Am 24.08. berichten die Bekl. über ihre Beratungen mit dem Bürgerausschuß vom 22.08. und bitten darum, daß ihnen genau mitgeteilt wird, was der Ausschuß eigentlich verlangt. Das Tribunal weist die Kl. am 25.08. entsprechend an und verlegt den Vorbescheid auf den 31.08. Am 29.08. legen die Kl. ihre konkreten Forderungen wegen des Ablaufs der Predigerwahl und der Beteiligung der Gemeinde vor. Am selben Tag informiert das Tribunal die Bekl. davon, die am selben Tag eine Erklärung des Bürgerausschusses vom 28.08. vorlegen. Die Vergleichsverhandlungen dauern vom 31.08. bis 04.09.1688, ein Extrajudicialprotokoll vom 07.09. auf das verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Das Tribunal vergleicht die Parteien am 12.09.1688 über das künftige Vorgehen bei Predigerwahlen.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14.05. und 18.08.1688; Erklärungen des Bürgerausschusses vom 23. und 28.08.1688; Protokoll des Vorbescheides vom 31.08.1688-04.09.1688; Memorandum des Rates zur Predigerwahl (o.D.); Aufstellung über die Archidiakone und Diakone an der Marienkirche 1583-1686; Auszüge aus der Wismarer Konsistorialordnung; Aufstellung der Prediger zu Heilgeist 1563-1676; Auszug aus dem Huldigungsrezeß für Wismar vom 14.06.1653; Vocationsschreiben an Magister Joachim Brück vom 19.02.1655 und Magister Thomas Baltzer vom 07.03.1655; Mitteilung des Rates an die Gemeinde von St. Marien wegen Archidiakonatswahl vom 03.02.1686; Schreiben der Bekl. an Bernhard Stein, Archidiakon zu St. Marien vom 03.02.1686; Protokoll der Diakonatswahl vom 28.04.1660; Schreiben der Bekl. an Daniel Springinsgut vom 04.01.1661, an Laurentius Moritius vom 03.11.1676; Protokoll der Beratung der Bürgermeister mit Syndikus Schwartzkopf und dem Geistlichen Ministerium über Wiederbesetzung der Predigerstelle an Heilgeist vom 01.11.1676; Auszug aus Ratsprotokoll über die Predigerwahl an Heilgeist vom 14.03.1659; Protokoll über die Beratungen zur Predigerwahl an St. Georgen vom 24.06.1660; Memorandum über die Predigerwahl an St. Nicolai vom ??.??.1681; Protokoll des Vergleichs vom 12.09.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1688
Kläger: (2) gesamte Bürgerschaft zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3958


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0822
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Aufnahme eines Juden
Alte Signatur: Wismar F 44 (W F 2 n. 44)
Laufzeit: (1266-1697) 11.05.1697-08.09.1697
Fallbeschreibung: Bei Kl. hat sich der Jude Philip Levi aus Hamburg gemeldet und um kgl. Schutz gebeten. Fiskal hat ihm mitgeteilt, daß das Tribunal ihm diesen gegen bestimmte Auflagen und für eine Rekognition erteilen würde und bittet, die Assessoren Strahlenheim und Schleusing mit Untersuchung zu beauftragen, ob man dem Juden unbedenklich eine Konzession erteilen könne. Am 14.05. lehnt das Tribunal die Aufnahme des Juden ab und fordert Bekl. zur Stellungnahme auf. Am 17.05. teilt Kl. mit, daß Bekl. den Juden aus der Stadt vertreiben wollen, wendet sich dagegen, da dies die kgl. Rechte verletzt und erbittet Mandatum sine clausula an Bekl., damit einzuhalten. Das Tribunal lehnt das Gesuch am selben Tag ab. Am 15.06. erstatten Bekl. Bericht über die Politik des Rates gegenüber Juden. Das Tribunal teilt dem Fiskal dies am 03.09.1697 mit.
Prozessbeilagen: (7) Extract Privilegii Hinrici Hierosolymitani de anno 1266; Auszug aus einem Schreiben Heinrichs von Mecklenburg vom 13.04.1305; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Verhör des Hausdieners Jürgen Schmidt vom 17.05.1697; Ratsbeschluß über die Aufnahme von Juden von Sabbatho post Ascensionem Domini 1308; Auszüge aus Gewettsprotokollen vom 20. und 22.01., 03.08. und 22.12.1681, 23. und 25.10.1682, 29.07.1683, 20. und 22.01.1680, 03.10.1688, 25.10.1689, 28.03. und 17.07.1690; Tribunalsurteil in Sachen Moses Helmstedt vs. Bürgermeister und Rat zu Wismar in pcto juramenti vom 29.10.1683
Instanzenzug: 1. Tribunal 1697
Kläger: (2) Dr. Adam von Bremen als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Friedrich Wagner (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0822


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0292
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufnahmegebühr ins Amt
Alte Signatur: Wismar B 179 (W B 5 n. 179)
Laufzeit: (1554-1722) 21.03.1722-25.04.1722
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. um Beschränkung der Frist zum Einreichen der Appellation vom 21.03. und Aufforderung des Tribunals vom 24.03. an Kl., ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil binnen 8 Tagen vorzubringen, erbitten diese am 04.04. Fristverlängerung, werden wegen Überschreitung der Frist aber am 14.04. abgewiesen. Am 21.04. ergreifen Kl. dagegen restituionis in integrum und wehren sich dagegen, Bekl. für eine geringere Aufnahmegebühr als sie selbst seinerzeit geben mußten, ins Amt aufzunehmen. Das Tribunal verweist am 24.04.1722 auf sein Urteil vom 14.04. und weist den Fall endgültig ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 19.09.1714 und 14.03.1722; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 17.03.1722; Protokoll des Ratsgerichts vom 14.03.1722; Abrechnung der Kosten bei Aufnahme der Barbiere ins Amt 07.01.1689-27.06.1710; Auszug aus dem Amtsbuch der Barbiere 1554-1644
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1722 2. Ratsgericht 1722 3. Tribunal 1722 4. Tribunal 1722
Kläger: (2) Älteste und gesamtes Amt der Barbiere zu Wismar
Beklagter: Jochim Fleisch, Barbier zu Wismar
Anwälte: Kl.: Josias Matras (A) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0292


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1900
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit und Grenzfragen
Alte Signatur: Wismar L 36b (W L 1 n. 36 b)
Laufzeit: (1568-1700) 05.10.1700-17.04.1704; 03.12.1706-1715
Fallbeschreibung: Kl.in hat seit langem die Weidegerechtigkeit am Pyler Teich genossen. Diese wird ihr jetzt von den Bauern des angrenzenden Dorfes Nevern streitig gemacht, die von den Neuklosterschen Beamten unterstützt werden. Sie bittet das Tribunal darum, sie im Besitz des Teiches und der Weidegerechtigkeit zu schützen und den Neverschen Bauern weitere Übergriffe zu verbieten. Das Tribunal weist das Gouvernement am 11.10. an, sich zu den Vorwürfen zu äußern, am 22.12.1700 wird Kl.in angewiesen, ihre Klage den Bekl. mitzuteilen, nachdem diese am 21.12. darum gebeten hatten. Am 10.05.1701 erweitert Kl.in ihre Beschwerde gegen die Bauern, daß diese mehrere Bäume gefällt und weggefahren sowie die Deiche geöffnet hätten, so daß ihre Mühle beschädigt worden ist. Das Tribunal fordert die Bekl. am 12.05. auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern, den Damm zu reparieren und verbietet bei Strafe weitere Tätlichkeiten. Am 20.05. berichtet Kl.in von erneutem Dammdurchstich und bittet um Durchsetzung des Strafmandats, das das Gericht am selben Tag gegen die Bauern erläßt. Am 27.05.1701 befiehlt Tribunal dem Fiskal, den Prozeß für die Bekl. zu führen, nachdem diese am selben Tag darum gebeten und Artikel für Zeugenverhöre vorgelegt hatten, und lädt Kl.in und Zeugen nach Wismar vor. Bekl. weisen am 14.06. nach, daß Amt und Gouvernement in den letzten Jahrzehnten nicht über die Mittel verfügten, Besitzansprüche umliegender Adliger gegen den kgl. Besitz in den Ämtern zu prüfen und zurückzudrängen. Sie behaupten, Kl.in und ihre Vorbesitzer würden sich Rechte anmaßen, die ihnen nicht zustünden. Das Tribunal fordert Kl.in am 15.06. zu Kommentar auf, am selben Tag lehnt Kl.in das Zeugenverhör als unnötig" ab und informiert darüber, daß sie vom Mecklenburger Herzog die Einsetzung einer Kommission erbeten habe, um die territoriale Zuständigkeit zu klären. Das Tribunal setzt am selben Tag den 22.06. zum Zeugenverhör an und beharrt auf Entscheidung vor Tribunal. Am 18.06. bittet Kl.in um Bestrafung der Bauern, die den Damm bisher nicht repariert haben, am 21.06. weist das Tribunal die Beamten entsprechend an. Am 18.06. bittet Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 21.06. bis zum 30.06. erhält. An diesem Tag übergibt Kl.in Verhörartikel, am 05.07. übergibt Protonotar Schlaff das Protokoll des Zeugenverhörs. Am 11.07. weisen die Neuklosterschen Beamten die "nichtigen Beschwerden" der Kl.in zurück, das Tribunal fordert Kl.in am 18.07.1701 zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 04.04.1702 fordern die Neuklosterschen Beamten Antworten der Kl.in auf die Schriftsätze des Jahres 1701 und berichten von einem Übergriff der Kl.in auf den Schulzen von Tollow im vergangenen Herbst, der ihnen erst jetzt bekanntgeworden ist und den sie zu bestrafen bitten. Das Tribunal fordert Kl.in am 05.04. zur Stellungnahme, Rückgabe des beschlagnahmten Heus und Pfandgeldes binnen 6 Wochen auf. Am 26.07. bittet Kl.in um Einsetzung von Kommissaren zur Untersuchung und Festlegung der Grenze sowie Mandat an Bekl. während des Prozesses nichts am status quo zu verändern. Das Tribunal weist Kl.in am 01.08.1702 an, jemanden außerhalb des Assessorenkollegiums als Kommissar vorzuschlagen. Nachdem die Tollauer Bauern im April 1703 erneut den Deich durchgestoßen haben, ergeht am 17.04. nach Bitten der Kl.in vom 16.04. erneut ein Mandat an die Neuklosterschen Beamten, sich Tätlichkeiten zu enthalten und den Damm wieder instand zu setzen. Am 15.06. bittet Kl.in um Bestellung von Kommissaren "ex officio", die die umstrittene Grenze in Augenschein nehmen und dem Tribunal berichten, damit dieses die Sache erledigen kann. Das Tribunal fordert Kl.in am 18.06.1703 erneut auf, einen Kommissar zu benennen. Am 03.12.1706 bittet Kl.in um die Bestellung von Bürgermeister Wagner und Ratsherr Vogt zu Kommissaren zur Untersuchung vor Ort und legt neue Verhörartikel vor. Das Tribunal folgt dem Antrag am 10.12.1706 und beauftragt sie mit erneuten Zeugenverhören, die aber wegen Verzögerungen, die durch die Verpfändung des Amtes Neukloster bedingt sind, im November 1707 immer noch nicht stattgefunden haben, wie Kl.in am 08.11.1707 berichtet, die zudem um Subsidiales an das Rostocker Konsistorium bittet, Pastor Otto und dessen Mutter vor die Tribunalskommission vorladen zu dürfen. Das Tribunal erläßt dieses Subsidiales am 25.11.1707 und fordert Kommissare am selben Tag auf, die Zeugen zu verhören. Am 17.12. berichtet Oberkommissar von Steeb über Schwierigikeiten bei der Auswahl eines Concommissars und bittet, den Kapitän Heydebreck dazu zu bestimmen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.12.1707. Am 24.03.1708 bittet Kl.in um Zulassung weiterer Zeugen, das Tribunal weist Bürgermeister Wagner und Ratsherr Vogt als Kommissare sowie Kapitän Heydebreck als Conkommissar entsprechend an. Am 28.03. bittet Kl.in um beschleunigte Kommissionsarbeit, das Tribunal weist die Kommissare am 30.03. entsprechend an. Am 23.05. bittet Kl.in um Bestellung eines anderen Conkommissars, da Heydebreck sein Amt niedergelegt hat, das Tribunal weist Oberkommissar Steeb am 24.05. zu Vorschlägen an. Am 14.06. bittet Steeb, ein Mitglied des Assessorenkollegiums zu benennen, am 15.06.1708 ergeht das Mandat an Assessor Flemming. Streitigkeiten zwischen den Kommissaren verzögern die Arbeit bis Anfang 1710, wie die Kl.in am 28.01.1710 klagt und erneut um Prozeßbeschleunigung bittet. Am 30.01. weist das Tribunal die Kommission entsprechend an. Am 05.05. legt Kl.in weitere Frageartikel vor und bittet, die Zeugen darauf zu vernehmen, das Tribunal weist die Kommissare am 05.05. entsprechend an. Am 07.05. bittet Kl.in erneut um Beschleunigung der Kommissionsarbeit, am selben Tag ergeht ein Mandat des Tribunals. Am 29.11. wehrt sich Kl.in gegen neue Übergriffe der Bekl. und erbittet erneut Mandat an diese, das sie am 05.12. erhält. Am 23.12.1710 leugnet Oberkommissar Steeb den angeblichen Übergriff und beschuldigt seinerseits die Goldebeer. Das Tribunal teilt dies am selben Tag der Kl.in mit. Am 01.12.1711 übergibt Kl.in die Papiere der Kommission und bittet um Eröffnung, die das Tribunal am 04.12. auf den 08.12. ansetzt. Am 22.12.1711 dankt Kl.in für Eröffnung der Protokolle der Zeugenverhöre und bittet, auch Einblick in die Relation der Kommissare zu erhalten. Das Tribunal lehnt dies am 19.02.1712 ab. Am 06.10.1712 bittet Kl.in Tribunal erneut um Hilfe gegen die Bekl., die mehrere Bäume auf ihrem Besitz fällen wollen und um ein Endurteil in der Sache. Dieses weist beide Seiten am 20.10.1712 an, den Status quo zu beachten und weist Bekl. zur Erwiderung binnen 6 Wochen an. Am 23.03.1713 beschwert sich Kl.in darüber, daß die Antwort der Bekl. bisher nicht ergangen ist und bittet um Ende der Beweisaufnahme. Das Tribunal weist Bekl. am 28.03. erneut zur Antwort binnen 6 Wochen an. Am 03.07. bittet Kl.in erneut um Ende der Beweisaufnahme, da Bekl. nicht geantwortet haben, wird am 03.08. aber auf das Mandat vom 20.10.1712 verwiesen. Am 14.11. bittet Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 21.11. erhalten. Am 20.11. erneuert Kl.in ihre Bitte, wird aber am 21.11. auf die gewährte Fristverlängerung verwiesen. Am 28.12.1713 bitten Bekl. um Eröffnung und Prüfung weiterer Vernehmungsprotokolle, das Tribunal setzt am 05.01.1714 den Termin auf den 10.01. an. Am 23.01. bitten Bekl. erneut um Fristverlängerung, die sie am 05.02. erhalten, am 28.02. tragen sie ihre auswertende Meinung zu den Zeugenbefragungen und den Ergebnissen der Kommission vor und beharren auf ihrer Meinung zum Grenzverlauf. Am 01.03. schließt das Tribunal daraufhin die Beweisaufnahme, am 26.04. und 21.11.1714 sowie am 22.02.1715 bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung. Am 18.06.1715 spricht das Tribunal der Kl.in Schadensersatz für einen Teil der von ihr angeführten Schäden zu, spricht die Bekl. aber von einem anderen Teil der Vorwürfe frei.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Vizegouverneurs von Wismar Oberst Magnus Palmquist an Kl.in vom 14. und 21.07.1700; von Notar Stephan Raiser abgegebener Bericht über die Auseinandersetzungen vom 15.07.1700; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 31.12.1700; Vertrag zwischen Mitgliedern der Familien Stralendorf über die Gerechtigkeiten an Goldebee vom 13.02.1568; von Bekl. vorgelegte Verhörartikel für Hans Burmeister und Claus Runge zu Nevern sowie Hinrich Drewes zu Tollow vom 27.05.1701; von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 01.06.1701 und 02.12.1712; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandat vom 21.05.1701; Verhörartikel der Kl.in vom 30.06.1701; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Tribunal mit Bitte um Hilfe für Kl.in vom 01.06.1702; Suppliken der Kl.in an Justizkanzlei vom 04.06.1701 und 04.08.1702; Articuli Probatoriales der Kl.in für Pastor Ulrich Friedrich Otto und seine Ehefrau, Ernst Jürgen Schierholtz, Jochim Cossmann, Jochim Klost, Heinrich Lentsch, Carl Rhem, Küster zu Goldebee, Hans Cordes, Müller, Catharina Paris, Michel Westphal, Christian Lewerentz, Elisabeth Westphal, Erich Corbau und seine Frau Elisabeth Schmedes, Hans Clasen, Kuhhirt, Berent Bolt aus Neukloster, Michel Hacker, Hinrich Kruse, Jochim Hacker, Peter Winter und N. Satau aus Nevern, Berend Borchward, Daniel Fischer und Claus Fischer aus Tollau vom 26.07.1702 und 03.12.1706; "Articuli additionales" vom 05.05.1710; Aussage des Notars Anton von Dahle über ein Gespräch mit Oberkommissar von Steeb vom 07.10.1710; Protokoll der Kommission zu Goldebee vom 06.05.-24.05.1710 mit Verhörprotokoll des Ulrich Friedrich Otto, Jochim Lohmann, Hans Cordes, Catharina Paries, Michel Westphal, Claus Westphal, Erich Currebach, Michel Haker, Jochim Haker und Peter Winter sowie des Tile und Hans Schacht, Peter Classen und Franz Greve; Protokoll der Grenzbsichtigung vom 10.05.1710 mit ausführlicher Beschreibung des Grenzverlaufs zwischen Mecklenburg und dem Amt Neukloster; Aussage von Rudolph Grube, Protonotar am Rostocker Konsistorium über schwebenden Prozeß zwischen Kl.in und Pastor Otto zu Goldebee vom 01.07.1712; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18.05. und 25.09.1713; Protokoll des Zeugenverhörs des Hans Burmeister, Claus Runge und Hinrich Dreves vom 30.06.1701; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gröning vom 22.01.1715
Instanzenzug: 1. Tribunal 1700-1704; 1706-1715
Kläger: (2) Magdalena Dorothea von Barner (Berner, Barnim), Witwe des Majors von Lüdow, zu Goldebee in Mecklenburg
Beklagter: königliches Gouvernement in Wismar sowie die Beamten des Amtes Neukloster und die Bauern des Dorfes Nevern
Anwälte: Kl.: Pastor Otto (A), Dr. Joachim Hinrich Gröning (P); 1706: Dr. Christoph Gröning (A & P); seit 08.11.1707: Dr. Simon Andreas Stemwede (A), Dr. Joachim Eversen (P); seit 06.12.1712: Dr. Schwabe (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Stephan Raiser (A), Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1900


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0555
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Gerichtsbarkeit in der Kramerkompanie
Alte Signatur: Wismar C 10 (W C 1 n. 10)
Laufzeit: (1570-1681) 07.01.1682-27.01.1683
Fallbeschreibung: Bei den Einladungen zum Vogelschießen der Kramerkompanie ist es zwischen den Parteien zum Streit gekommen, den Bekl. vor das Gewett ziehen, anstatt ihn vor dem Gericht der Kompanie entscheiden zu lassen. Dagegen appellieren Kl. an den Rat, der das Vorgehen der Bekl. in zwei Instanzen unterstützt, weshalb Kl. an das Tribunal appellieren und darum bitten, den alten Instanzenzug einzuhalten und Probleme zunächst innerhalb der Kompanie zu klären. Das Tribunal fordert am 10.02. die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht an, am 02.05. beantragt Kl. deren Eröffnung, die das Tribunal auf den 15.05. ansetzt. Am 17.05. legen Bekl. die Gründe für ihr Handeln dar und bitten, ihr Vorgehen zu bestätigen. Am 30.10. bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 09.12.1682 ergreifen Kl. dagegen restitutio in integrum und erbitten Fristverlängerung. Am 20.01.1683 erbitten Kl. erneut Fristverlängerung und erhalten diese am 23.01.1683, weiteres erhellt nicht
Prozessbeilagen: (7) von Notar Christoph Koch aufgenommene Appellationen vom 04.10. und 19.11.1681; Ratsgerichtsurteile vom 27.09. und 16.11.1681; Auszug aus dem Amtsbuch der Kramerkompanie von 1570; Urteil des Gewetts vom 30.07.1681; Gewettsprotokoll vom 12.10.1681; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Bremen vom 30.11.1681 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 02.05.1682; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21.02.1682
Instanzenzug: 1. Gewett 1681 2. Ratsgericht 1681 3. Ratsgericht 1681 4. Tribunal 1682-1683
Kläger: (2) Jochim Baltzer und die anderen Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Christoph Müller und Christian Zincke als Älterleute der Kramerkompanie (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0555


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0111
Prozessgegenstand: (5) Rescriptum Auseinandersetzung um Aufhebung einer Beschlagnahme
Alte Signatur: Wismar B 20 (W B 1 n. 20)
Laufzeit: (1581-1660) 30.06.1660-11.07.1660
Fallbeschreibung: Bekl. hat durch das Rostocker Niedergericht eine Partie Seife des Kl.s, die dieser bei Martin Ruß aufbewahren lassen hatte, beschlagnahmen und Kl. vor Rostocker Gerichte laden lassen. Kl. hat dem Rostocker Rat mitgeteilt, daß er als kgl. schwedischer Untertan nicht vor andere Gerichte gezogen werden könne und gebeten, Glimmen aufzufordern, seine Klage vor dem Tribunal anhängig zu machen. Da die Rostocker dies verweigern, erbittet Kl. ein Schreiben des Tribunals an den Rostocker Rat und erhält dieses am 06.07.1660.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Rostocker Stadtrichter Andreas Schmalbach und Caspar Fuhrmann an Wismarer Rat vom 02.05.1660; Schreiben des Kl.s an Rostocker Rat vom 20.02.1660; Kaiserliches Privileg für die Stadt Wismar vom 12.01.1581
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1660
Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Faktor zu Wismar
Beklagter: (3) Claus Glimmen, Bürger zu Rostock, und als Nebenbekl. der Rat zu Rostock
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Heinrich Schabbell (A & P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0111


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3484
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar T 53 (W T 2 n. 53)
Laufzeit: (1581-1718) 08.12.1718-18.04.1720
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 08.12. um Zurückweisung der Appellation, Bestätigung des Ratsgerichtsurteils und Bestrafung der Appellantin, fordert der Oberlanddrost die Kl.in am 09.12.1718 auf, ihre Appellation binnen 3 Wochen vorzutragen. Die Kl.in erbittet am 02.01.1719 eine dreiwöchige Verlängerung der Appellationsfrist und erhält diese am 18.01. Am 08.02.1719 trägt sie ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Die Kl.in hat verschiedene Kramwaren in Hamburg bei den Bekl. auf Kredit gekauft und ihre Raten abgezahlt, bis der Krieg das Geschäft lahmlegte und sie nicht mehr zahlungsfähig war. Die Bekl. haben daraufhin gefordert, daß die Schuld in ihrem Haus im Stadtbuch verzeichnet wird. Da dies lt. Testament ihres Mannes bis zum Tode der Kl.in nicht möglich ist, bietet diese "eydliche caution" an. Diese wird von den Bekl. abgelehnt und die Versteigerung von Haus und Krambude gefordert. Die Versteigerung wird durch ein Ratsgerichtsurteil angeordnet, gegen das die Kl.in appelliert. Sie argumentiert, daß die wirtschaftliche Notlage, in der sie sich befindet, nicht durch ihr Verschulden, sondern durch den Krieg eingetreten ist. Die Bekl. weisen die Gründe der Kl.in am 19.09. zurück und fordern die Zwangsversteigerung des Hauses. Das Tribunal fordert am 14.10. die Akten der Vorinstanz vom Rat an und erhält sie am 30.12.1719. Am 16.03.1720 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil und sendet die Akten an den Rat zur Vollstreckung zurück. Am 13.04.1720 ergreift die Kl.in restitutio in integrum, deren Annahme durch den Oberlanddrosten am 18.04.1720 abgelehnt wird.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Wismarer Appellationsrezeß vom 12.12.1581; Auszug aus der Bestätigung der Privilegien der Stadt Wismar durch Königin Christina vom 14.06.1653; Ratsgerichtsurteil vom 27.04.1718; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 06.05.1718; Protokoll der Tribunalssitzung vom 16.03.1720
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1718 2. Tribunal 1718-1720 3. Tribunal 1720
Kläger: (2) Catharina Brandt, Witwe des Albert Thiessen zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Claus Hinrich Oldenburg, N N Sommer, N N Heidfeld, N N Willems sowie Johann Rottmer, Kaufleute aus Hamburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Heinrich Pladecius (A & P) Bekl.: Josias Matras (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3484


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0132
Prozessgegenstand: Mandatum de edendo Auseinandersetzung um Ausstellung einer Bescheinigung
Alte Signatur: Wismar B 37 (W B 1 n. 37)
Laufzeit: (1600-1661) 26.04.1664-10.05.1664
Fallbeschreibung: Kl. hat den Lübecker Schiffer Jochim Kemmenow davon überzeugt, Wismarer Bürger zu werden, will ihm 1/8 seiner Schute verkaufen und eine Last Mumme darin verschiffen lassen. Bekl. fordern jedoch Abstattung des Bürgereides vor Zulassung zu Privilegien, was Kemmenow wegen bleibender Verbindung zu Lübeck um ein Jahr verschieben möchte. Da Rat darauf nicht eingeht, klagt Block wegen Herausgabe einer Bescheinigung für den Zoll und erbittet für Kemmenow Unterstützung des Tribunals. Dieses erläßt am selben Tag ein Mandat an Rat, Kemmenow zum Bürger anzunehmen. Am 29.04. und 02.05. wehrt sich Rat gegen die falsche Darstellung des Kl.s, da Kemmenow nicht die Absicht hat, Wismarer Bürger zu werden, sondern nur deren Zollprivilegien nutzen will. Am 03.05. beschwert sich Kl., das Rat dem Mandat keine Folge geleistet habe und erbittet Durchsetzung des Befehls. Am 10.05.1665 zieht das Tribunal sein Mandat zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ernennung des Kl. zum kgl. schwedischen Oberfaktor vom 22.11.1661; "Certification" des Rats für den Schiffer David Evers vom 22.04.1664; Auszüge aus der Wismarer Bürgersprache, aus dem Bürgervertrag vom 19.03.1600 und aus den am 23.01.1651, 18.05. und 24.12.1653 und 15.12.1660 bestätigten und verliehenen Privilegien der Stadt; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 27.04.1664; Bürgschaft des Kl. für die Aufnahme des Schiffers Kemmenow als Wismarer Bürger vom 28.04.1664
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Oberfaktor zu Wismar
Beklagter: Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0132


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0082
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Dienste
Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1)
Laufzeit: (1600-1664) 26.04.1664-11.12.1665
Fallbeschreibung: Seit 1627 steht dem Pastor von Neukloster "Ackerhilfe" aus den vier eingepfarrten Dörfern zu, die ihm nun vom Bekl. verweigert wird. Kl. erbittet die Unterstützung des Tribunals bei der Besitzstandswahrung und erhält am 28.04. ein entsprechendes Mandat. Am 10.05. fordert Bekl. Beweise für die Behauptung des Kl.s an und verweigert bis dahin die Dienste. Das Tribunal teilt Kl. dies am 16.05. mit, am 03.06. reicht Kl. seine Beweise ein und fordert die Befolgung des Mandates. Das Tribunal setzt am 06.06.die Assessoren Schlüter und Owstin als Kommissare in der Sache ein und beauftragt sie, einen Vergleich zu vermitteln. Am 20.07. erbittet Kl. ein Strafmandat von 100 Rtlr an Bekl., damit dieser seinen Amtsuntertanen aufträgt, die üblichen Mistfuhren zu leisten, am 27.06. wiederholt Kl. seine Bitte und erhält am 28.06. ein entsprechendes Mandat des Tribunals an Bekl. Am 07.07. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat keine Folge geleistet habe, woraufhin das Tribunal Bekl. am 08.07. bei 100 Rtlr Strafandrohung die Befolgung des Mandates befiehlt. Am 20.07.1664 vergleichen Schlüter und Owstin die Parteien. Am 20.07.1665 erbittet Kl. erneut die Hilfe des Tribunals, da der Vertrag vom Bekl. noch nicht ratifiziert wurde und sie ihm weiterhin Bauern für bestimmte Arbeiten vorenthalten. Am 21.07. befiehlt das Tribunal dem Bekl. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe die Bedingungen aus dem Vergleich zu erfüllen. Am 23.10. wehrt sich Bekl. gegen die Vorwürfe und bestreitet sie, gibt aber nach und befolgt das Mandat. Am 04.12. weist Kl. die Vorwürfe zurück und macht seine Prozeßkosten geltend. Am 11.12.1665 vergleicht das Tribunal die Parteien erneut miteinander.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid des Herzogs Johann Albrecht über Gehalt und Deputate für den Pastor David Lichtefeld zu Neukloster vom 30.11.1620; von Tribunalsboten Erich Wiese ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 29.07.1664; Protokoll des Vorbescheides vom 20.07.1664; Anweisung Herzog Ulrichs von Mecklenburg an Dietrich von Stralendorf, Hauptmann zu Neukloster, vom 01.02.1600; von Notar Christoph Schantz aufgenommener Vergleich über die Kl. zustehenden Dienste und Einkünfte vom 22.02.1654; Supplik der Einwohner von Nakenstorf vom 12.06.1612; Schreiben Herzog Hans Albrechts von Mecklenburg an Matthias und Hartig von Bülow, Amtsleute zu Neukloster vom 18.06.1612 sowie an Hartich Lützow, Amtmann zu Neukloster vom 20.09.1613; von Amtmann Hartich von Bülow verzeichneter Vergleich zwischen dem Pastor zu Neukloster und den Nakenstorfern Einwohnern vom 17.08.1612; Supplik des Kl.s an Burggrafen von Dohna vom 19.05.1663; Anträge des Kl.s an die kgl. Kommission (o.D.); Schreiben des Bekl. an Kommission vom 20.07.1664; von Notar Andreas Viktor aufgenommene Befragung der Zeugen Zacharias Köhn, Hans Krüger, Lucia Schlottow aus Neukloster, des Hans Mietich, Jürgen Schlottow und Hans Kruse aus Nakenstorf vom 05.07.1664; Vergleich zwischen den Parteien vom 20.07.1664
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1664-1665
Kläger: (2) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster
Beklagter: (3) Francois de la Croix, Amtmann des Grafen Dohna zu Neukloster
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 04.12.1665: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anton Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0082


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0195
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bestellung von Inspektoren beim Waisenhaus
Alte Signatur: Wismar B 96 (W B 3 n. 96) war R.A. XXIII.16 Waisenhaus
Laufzeit: (1600-1695) 11.12.1695-19.12.1696,
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Appellation vom 11.12.1695 und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 12.02.1696 tragen Kl. ihre Beschweden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Rat hat nach Meinung der Kl. bei der Aufsicht über das Waisenhaus gegen den Bürgervertrag verstoßen, nach dem neben einem Ratsherrn drei verordnete Bürger, die alle gesondert vereidigt sein sollten, als Provisoren zu benennen gewesen wären. Der Rat hat anstelle dessen drei Ratsherren zu Inspektoren ernannt, die bisher noch keine Rechnung vorgelegt haben und lehnt die Forderung der Kl. ab, weshalb diese appellieren und das Tribunal um Wahrung ihrer im Bürgervertrag von 1600 zugesicherten Rechte bitten. Am 23.04. reichen Kl. Beweismittel nach, am 12.05. fordert das Tribunal einen Bericht des Rates an, den es am 09.09. erhält und in dem Rat sein Vorgehen verteidigt. Am 13.11. schlägt das Tribunal die Annahme der Prozesse ab. Am 20.11. kündigen Kl. Rechtsmittel dagegen an, erbitten Fristverlängerung und Aufforderung an Rat, ihnen ein Protokoll in Kopie mitzuteilen. Das Tribunal fordert den Rat am 24.11. zur Einsendung der Kopie auf, am 19.12.1696 ergreifen Kl. restitutionis in integrum, berufen sich erneut auf den Bürgervertrag und bestehen auf dessen Einhaltung. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses am 11.02.1698 ab.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 01.09.1695; Ratsgerichtsurteile vom 31.05. und 20.11.1695; Auszug aus einem Memorial der Kl. (o.D.); Auszug aus dem Bürgervertrag von 1600; Namen der Provisoren des Marienkirchgebäudes von 1607 und der Dominikanerkirche 1614; Eid der Provisoren (o.D.); Auszug aus der Wismarer Konsistorialordnung von 1657; Protokolle der Ratssitzungen vom 06. und 15.04.1685; Auflistung der Inspektoren des Waisenhauses 1687-1693; Mitteilung über die Rechnungslegung des Waisenhausprovisors Christian Walter 1694-1695; Auszug aus kgl. Privilegien für Wismar vom 05.08.1654; Auszug aus Huldigungsrezeß der Stadt Wismar vom 14.06.1653
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1695 2. Tribunal 1695-1696 3. Tribunal 1696-1698
Kläger: (2) Worthalter und Ausschuß der Wismarer Bürgerschaft (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P), seit 23.04.1696: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0195
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