- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 03. 1. Kläger C ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0760 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um nicht erfolgte Steuerzahlung Alte Signatur: Wismar E 57 (W E n. 57) Laufzeit: (1783) 24.02.1783-17.03.1783, 21.07.1785-13.07.1787 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erfolgter Genehmigung des Tribunals vom 26.02. trägt Kl. am 17.03. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts vor. Kl. ist angeklagt worden, Tabak aus Hamburg in Wismar verkauft haben zu wollen, ohne Zoll und Akzise dafür bezahlt zu haben, verteidigt sich aber, er habe den Tabak vom Apotheker Kindt übernommen, der nicht in der Lage gewesen sei, ihn zu verkaufen und habe geglaubt, Kindt habe alle fälligen Abgaben entrichtet. Das Ratsgericht verurteilt ihn, die 14 Kisten aus der Stadt zu bringen und die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Dagegen wehrt sich Kl. und bittet darum, daß die Kramerkompanie als unbefugte Denuncianten" ihm alle Kosten ersetzen müssen. Das Tribunal fordert den Rat am 25.04.1786 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, nachdem Kl. am 21.07.1785 an den Fall erinnert hatte. Am 01.05., 10.07. und 23.10.1786, 22.01, 23.04 und 09.07.1787 erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen der Vorinstanz-Akten und erhält diese am 05.05., 14.07. und 27.10.1786, 26.01., 27.04. und 13.07.1787, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 23.01.1783; Ratsgerichtsurteil vom 15.01.1783; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Koch vom 15.07.1786 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1783-1787 Kläger: (2) David Erdtmann, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Procurator Civitatis (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0760 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1833 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung der Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar K 200 (W K n. 200) Laufzeit: (1781) 30.10.1781-07.11.1781 Fallbeschreibung: Parteien hatten sich 1779-1781 um die Rücknahme einer Ladung Teer, der nicht der gewünschten Qualität entsprach, vor Ratsgericht und Tribunal auseinandergesetzt, wobei Kl.n ihre Ansicht bestätigt worden war der Teer wurde zurückgenommen, hielt einer erneuten Prüfung in Wismar nicht stand, weshalb Bekl. den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzahlen mußte (Nr. 1832). Kl. wollen nun, daß Bekl. die Prozeßkosten der Appellationsinstanz, die er angerufen hatte, tragen muß. Bisher war nur über die Kosten vor dem Ratsgericht entschieden worden, wegen der danach aufgetretenen Kosten bitten Kl. um Entscheidung. Das Tribunal lehnt ihr Gesuch am 07.11.1781 als "unstatthaft" ab und beläßt es bei seinem gefaßten Urteil. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 09.05. und 13.07.1781 Instanzenzug: 1. Tribunal 1781 Kläger: (2) Johann Michael Croll und Sohn, Kaufleute in Lübeck Beklagter: Johann Andreas Köster, Ratsherr in Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Christian Koch (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1833 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0607 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar C 49 (W C 2 n. 49) Laufzeit: (1753-1754) 29.04.1754-09.11.1754 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 29.04.1754 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 03.05., trägt Kl.in am 08.06. vor, daß sie Bekl. 500 Rtlr dänische Kronen, 700 Rtlr dän. Cour. sowie hochwertigen Schmuck geliehen habe, deren Rückzahlung bzw. -gabe Bekl. verweigert. Bekl. behauptet, er habe sich mit seinem Schwiegersohn Johann Friedrich Segnitz verglichen, daß dieser alle Schulden des Bekl. begleichen würde gegen Überlassung des Hauses und der Tabaksfabrik des Bekl. Da Kl.in von diesem Vergleich nicht informiert wurde, läßt sie sich nicht darauf ein, sondern verklagt Bekl. vor dem Ratsgericht, das sie an Segnitz verweist. Dagegen queruliert Kl.in an das Tribunal, das ihren Antrag am 08.11.1754 ablehnt. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.06.1753 und 20.03.1754; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 29.03.1754; Ratsgerichtsurteil in Sachen Carl Christian Mahncke contra Johann Friedrich Segnitz in pcto zu erfüllenden Vergleichs vom 27.06.1753 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1753-1754 2. Tribunal 1754 Kläger: (2) Regina Catharina Croll, Ehefrau des Hauptmanns Croll (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Carl Christian Mahnke, Schwiegersohn der Kl.in (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0607 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3845 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um den Besitz an einer Weide Alte Signatur: Wismar W 194 (W W 5 n. 194) Laufzeit: (1751-1752) 29.01.1752-11.10.1752 Fallbeschreibung: Kahl hat das Gut Klein Woltersdorf an die St. Jakobshebung verkauft und es danach für 24 Jahre von der Hebung gepachtet und versucht, durch Pacht, angrenzende Ländereien für sich zu nutzen. So hat ihm die Stadtkämmerei die Kuh- und Pferdeweide der Kl., Stüveke genannt, für 50 Rtlr überlassen und den Kl.n damit die Möglichkeit genommen, ihr Vieh zu weiden. Da die Weide der alte Besitz der Kl. ist, bitten sie, sie in ihren alten Rechten zu schützen und dem Pächter während des Prozesses alle Neuerungen zu verbieten. Das Tribunal fordert den Rat am 11.02.1752 auf, die Beschwerde von selbst zu heben" und verbietet Kahl jegliche Neuerungen während des Prozesses. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 15.12.1751; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 28.12.1751 und Zeugenbefragung des Casper Dieckmann, Altenteiler zu Fliemstorf und des Hans Stark, Viehhirt zu Hinter-Wendorf vom 13.01.1752; Prozeßvollmacht der Kl. für Palthen vom 11.10.1752 Instanzenzug: 1. 2. Tribunal 1752 Kläger: (2) Peter Carow, Daniel Gillmeister und Daniel Schacht, Hausleute in Vor-Wendorf (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Kämmerei zu Wismar und Hans Kahl, Pächter zu Klein Woltersdorf (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A), Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3845 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0606 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Eingriff in Handelsrechte Alte Signatur: Wismar C 47 (W C 2 n. 47) Laufzeit: (1748) 17.07.1748-21.01.1750 Fallbeschreibung: Kl. hat seit vielen Jahren mit "Danziger Seife" gehandelt, als ihm Bekl. dies vor dem Gewett verbieten lassen wollen. Da das Gewett Bekl. auferlegt, ihr Exklusivprivileg zu beweisen, appellieren diese an Ratsgericht, das Kl. den Seifenhandel verbietet, da er keine Konzession des Rates dafür hat. Als er diese Konzession erbittet, lehnt der Rat die Erteilung ab. Dagegen queruliert Kl. an das Tribunal und bittet, das Urteil des Ratsgerichts aufzuheben und ihn in seinen alten Rechten zu schützen. Das Tribunal fordert Rat am 24.09. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 11.10.1748 ein und werden am 29.01.1749 auf Antrag der Bekl. vom 20.01. eröffnet. Am 21.04., 07.07. und 20.10.1749 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1750 hebt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts auf und gestattet Kl. den Seifenhandel, bis Bekl. ihr Alleinrecht auf deren Verkauf besser begründet haben. Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokoll vom 09.02.1748; Ratsgerichtsurteile vom 20.03. und 13.04.1748; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 19.04.1748; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 29.01.1749 und der Bekl. für Dr. Gröning vom 16.08.1749; Rationes decidendi des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Gewett 1747-1748 2. Ratsgericht 1748 3. Tribunal 1748-1750 Kläger: (2) Johann Carls, Schlachter zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Peter Pottmeyer und Christoph Andreas Odewahn als Älterleute des Amtes der Hacken zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0606 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0605 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Lossprechung von Gesellen Alte Signatur: Wismar C 46 (W C 2 n. 46) Laufzeit: (1748) 29.03.1748-15.06.1748 Fallbeschreibung: Kl. hat seine beiden ältesten Söhne bei sich ausgebildet, muß sie aber, damit sie Gesellen des Amts werden können, pro forma bei einem Amtsmeister in die Lehre geben und tut dies bei Cordes. Das Gewett hat ihm zunächst zugestanden, daß er dies nur pro forma und nicht für die Lehrzeit von 3 Jahren sondern nur für 8 Wochen tun müsse, verlangt dann aber eine Lehrzeit von wenigstens einem halben Jahr. Dagegen appellieren Kl. an das Ratsgericht, das das Gewettsurteil bestätigt und Kl. sowie ihren Anwalt zu je 2 Rtlr Strafe wegen Mißbrauch der Appellation verurteilt, weshalb sich Kl. an das Tribunal wenden und gegen das Ratsgerichtsurteil querulieren. Das Tribunal fordert den Rat am 14.05. auf, die "Gravamina zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 28.05. sendet der Rat die Akten ein, am 01.06. erbitten Kl. ihre Eröffnung, am 12.06.1748 erläßt das Tribunal Kl.n die Strafe, bestätigt aber im wesentlichen das Ratsgerichtsurteil und sendet am selben Tag die Akten zurück. Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokoll vom 08.03.1748; Ratsgerichtsurteil vom 20.03.1748; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 23.03.1748; Ratsgerichtsprotokoll vom 10.02.1748; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.06.1748 Instanzenzug: 1. Gewett 1748 2. Ratsgericht 1748 3. Tribunal 1748 Kläger: (2) Martin Rudolph Cordes, Amtsmeister der Schuster und Johann Wulf, Freischuster zu Wismar sowie der Advokat am Tribunal Theodor Johann Quistorp (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Gewett zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Lic. jur. Theodor Johann Quistorp (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0605 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0603 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar C 43 (W C 1 n. 43) Laufzeit: (1743-1744) 04.08.1744-24.01.1746 Fallbeschreibung: Kl. hat seinen Schreiber nach Wismar geschickt, um Gerste an Kaufmann Velthusen zu verkaufen. Da man sich nicht auf einen Preis einigen kann, bietet Velthusen dem Schreiber an, den Preis bei anderen Kaufleuten zu erfragen und ihm dann das höchste Gebot zu bezahlen. Der Schreiber verkauft die Gerste jedoch gleich an Bekl., der ihm kein Bargeld gibt, sondern die Gerste gegen vor zwei Jahren zwar versprochenen, aber nicht gelieferten Weizen aufrechnen will. Kl. verklagt Bekl. vor dem Gewett, das ihn verpflichtet, zunächst den Weizen zu liefern und Bekl. dann zur Bezahlung der Gerste auffordert. Dagegen appelliert Kl. an das Ratsgericht, das das Urteil des Gewetts bestätigt, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und um die Trennung beider Geschäfte bittet. Das Tribunal fordert den Rat am 30.10. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, erhält sie am 12.11.1744 und eröffnet sie am 13.05.1745 auf Antrag der Parteien vom 03.05. Am 05.07. und 18.10.1745 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1746 urteilt das Tribunal, daß Bekl. die Gerste mit Zinsen bar zu bezahlen, Kl. ihm aber eine ausreichende Bürgschaft für die Wiederklage auf Bezahlung des Weizens zu stellen habe. Prozessbeilagen: (7) Quittung des Bekl. vom 22.10.1743; Gewettsprotokoll vom 30.10.1743; Ratsgerichtsurteil vom 17.06.1744; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 23.06.1744; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gröning vom 21.06.1745 und des Bekl. für Dr. Schlaff vom 11.05.1745 Instanzenzug: 1. Gewett 1743 2. Ratsgericht 1743-1744 3. Tribunal 1744-1746 Kläger: (2) Hauptmann von Crohn zu Köchelstorf (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Franz Ludwig Barckey, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0603 |
|