- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2217 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar M 160 (W M n. 160) Laufzeit: (1594-1742) 25.04.1769-06.11.1773 Fallbeschreibung: Im Jahre 1594 haben die herzoglich mecklenburgischen Professoren 3.000 fl. bei Bekl. auf jährliche Zinsen von 150 fl. angelegt. Als der Kl. dieses Kapital hat kündigen wollen, wurde ihm von Bürgermeister Schlaff entgegnet, dieses "Capital wäre unablöslich". Kl. bittet, den Bekl. zu befehlen, ihnen das Kapital mit Zinsen auszuzahlen. Am 28.04. ordnet das Tribunal an, die Stadt habe das Geld binnen 6 Wochen auszuzahlen oder am 09.06. vor dem Tribunal ihre Argumente dagegen vorzutragen. Am 03.06. und 12.09. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 03.06. und 13.09. erhalten. Am 26.10. argumentieren Bekl., die Obligation verpflichte sie nur, die Kündigung des Kapitals "aus Gunst und Freundschaft" zu bewilligen, sie seien jetzt aber nicht in der Lage, das Kapital auszuzahlen und bitten das Tribunal, die Klage nicht anzunehmen. Das Tribunal fordert Kl. am 27.10.1769 zur Antwort auf, die am 27.04.1770 eingeht und in der Kl. auf ihrer Forderung bestehen. Am 01.05. fordert das Tribunal Bekl. auf, sich wegen "der rückständigen Zinsen sub poena executionis abzufinden.", am 26.06. erklären Kl., daß dies nicht geschehen sei und erbitten Vollstreckung. Am 27.06. erneuert das Tribunal sein Mandat an Bekl., am 16.10. beschwert sich Kl. erneut, daß Bekl. dem Mandat nicht gefolgt sind. Das Tribunal schließt am 17.10. die Beweisaufnahme, am 22.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 23.10. bitten Bekl. um die Zulassung neuer Beweise und Fristverlängerung, die ihnen am 26.10. gewährt wird. Am 05.12. bitten Bekl. erneut um Fristverlängerung, die sie am 07.12. erhalten. Am 21.12. legen sie die Stellungnahme der Kämmerei vor, in welcher Münzsorte und -güte die Zinsen bisher bezahlt worden sind. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin erneut am 22.12.1770. Am 21.01., 15.04. und 08.07.1771 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.05.1772 lädt das Tribunal Parteien zum 16.06. zu einem Vergleichstermin vor. Am 10.06. bitten Bekl. um Terminverschiebung, da sie ein Schreiben aus Stockholm wegen der Kostenübernahme für den Krieg mit Preußen erwarten. Das Tribunal setzt den Vergleich am 12.06. "auf einige Zeit aus." Am 18.08. bitten Kl. um neuen Termin, am 02.10. setzt das Tribunal den 03.11. an. Am 30.10. erklären Bekl., sie arbeiteten an einem außergerichtlichen Vergleich und bitten daher um Aufhebung des Vorbescheides. Am 08.06.1773 vergleichen sich die Parteien schließlich über Kündbarkeit, Münzart und Nachzahlung der Zinsen und Mindestrestdauer des Vertrages, das Tribunal bestätigt den Vergleich am 05.11.1773, nachdem Kl. am 30.10., Bekl. am 04.11. eine Kopie vorgelegt und um Prüfung gebeten hatten. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Gottfried Vorndran bestätigte Kopie der Obligation Wismars für die Rostocker Professoren vom 17.01.1594, von Notar Johann Daniel Strasburg ausgestelltes Attest über vorgenommene Kündigung der Obligation vom 05.04.1769; von Notar J.G. Vorndran bestätigte Quittung über Zinsenzahlung von 1742; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Lembcke vom 11.05.1770 und der Bekl. für Dr. Ungnade vom 14.03.1771; Promemoria der Akzisekammer vom 05.12.1770; Quittung der Rostocker Professoren für Wismarer Rat von Antoni 1760, Quittungen Dethardings namens der Universität Bützow für Wismar vom 11.05.1766 und 10.05.1770; Ratifikation des Vergleiches vom 29.06.1773; Vergleich vom 08.06.1773 Instanzenzug: 1. Tribunal 1769-1773 Kläger: (2) J.C. Detharding, Hofrat und Professor zu Bützow namens der herzoglich mecklenburgischen Professoren (seit 1772: Prof. Samuel Simon Witte) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: Prof. N N Martini (A), Dr. Johann David Lembcke (P) Bekl.: Victor Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2217 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0944 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung und Beschlagnahme Alte Signatur: Wismar G 8 (W G 1 n. 8) Laufzeit: 11.12.1662-21.12.1663 Fallbeschreibung: Kl. appelliert gegen einen Arrest, den Kl. vor seiner Abreise auf ihn und seine Güter wegen angeblich falscher Rechnungslegung hat legen lassen, stellt Bürgen und bittet um Lösung des Arrests. Das Tribunal trägt dem Bekl. am 12.12. auf, sich zu dem Fall und zur Aufhebung des Arrestes zu äußern. Am 13.12. fordert Bekl. vom Kl. zureichende Kaution und verspricht, ihn dann umgehend freizulassen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 15.12. mit. Am 18.12. berichtet Kl., daß er Kaution angeboten habe, diese aber als unzureichend abgelehnt worden sei und erbittet diesbezüglichen Bescheid des Gerichts. Am 19.12. fordert das Tribunal Rittmeister von Bülow zur Annahme der Kaution bzw. zur Stellungnahme auf, am selben Tag berichtet Kl. von weiterer Beschlagnahme und bittet, ihn davor zu schützen. Das Tribunal weist Bekl. am selben Tag entsprechend an. Am 23.12. legt Kl. die Kaution zur Prüfung vor, berichtet über seine gescheiterten Versuche, Bekl. Kaution zu übergeben und freigelassen zu werden und erbittet Mandat, ihn freizulassen. Am 23.12. weist Tribunal Bekl. an, Summe zu benennen, auf die die Bürgschaft ausgestellt werden soll und Kl. schließlich freizulassen. Am 24.12. bittet Bülow, mit der Festlegung der Kautionssumme und Freilassung des Kl.s bis zur Rückkehr des Grafen zu warten. Das Tribunal teilt Kl. dies am selben Tag mit, am 29.12.1662 wehrt sich Kl. gegen die geforderte Summe von 8.000 Rtlr und erbittet Hilfe des Gerichts, das am selben Tag Bekl. entsprechend auffordert. Am 02.01.1663 erklärt Bülow, er sei nicht bevollmächtigt, Kl. für eine andere Kaution als auf 8.000 Rtlr freizulassen und bittet um 6wöchige Fristverlängerung. Am 17.12.1663 beschwert sich Kl. über schleppenden Prozeßverlauf und erbittet Beschleunigung der Sache. Der Ausgang des Falles erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 11.12.1662; von Tribunalsbote Erich Wiese ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13., 20. und 24.12.1662; Forderungen des Bekl. vom 14.12.1662; Bürgschaft des Kl.s vom 17.12.1662; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 18.12.1662; Kautionserklärung des Kl.s vom 23.12.1662; Empfangsquittung für Suppliken des Kl.s vom Amtmann Francois de la Croix vom 27.10.1663 und von Dr. Scheffel vom 14.08.1663 Instanzenzug: 1. Amtsgericht Neukloster 1662 2. Tribunal 1662-1663 Kläger: (2) Jochim Gericke, Küchmeister im Amt Neukloster (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Christof Delphicus, Burggraf und Graf zu Dohna, General der Infanterie in der schwedischen Armee bzw. Rittmeister Bartolt von Bülow zu Zurow als dessen Beauftragter (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (P), Dr. Anton Scheffel (A) (seit 17.12.1663)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0944 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0682 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51) Laufzeit: 23.05.1780-03.11.1780 Fallbeschreibung: Da Bekl. durch das Tribunal angewiesen worden sind, den Kl.n ihre Prozeßkosten im Prozeß 0681 zu erstatten, machen Kl. ihre Kosten geltend und erbitten Mandat des Tribunals an Bekl. Da Witwe Wahrendorf Rechtsmittel einlegt (0681), verzögert sich die Bezahlung bis zum 02.09., als Kl. bitten, die Rechtsfrist für das angekündigte Rechtsmittel für abgelaufen zu erklären und das Urteil umzusetzen, da Bekl. ihren Schriftsatz nicht eingereicht hat. Das Tribunal folgt dem Antrag, setzt am 15.09. die Prozeßkosten fest und weist Bekl. zur Bezahlung an. Am 31.10. beschweren sich Kl., daß die Prozeßkosten noch nicht bezahlt sind und erbitten erneut Mandat, das sie am 03.11.1780 erhalten. Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Advokatur (20 Rtlr 24 s) und Prokuratur (11Rtlr 32 s) im Prozeß 0681 Instanzenzug: 1. Tribunal 1680 Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0682 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0681 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verkauf von Getreide Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51) Laufzeit: (1779) 17.12.1779-20.06.1780 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 17.12.1779 und 28.01.1780 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 18.12.1779 und 31.01.1780 tragen Kl. am 09.03. vor, daß sie Bekl. 39.390 holländische Gulden geschickt hätten, um Getreide für den Amsterdamer Markt einzukaufen. Bekl. hätten ihnen darauf im Jahr 1776 Getreide zum Verkauf gesandt, für das sich in Amsterdam wegen des schlechten Marktes nicht der von Bekl. geforderte Preis erzielen ließ. Kl. bitten mehrfach um Reduzierung der Preisvorstellung der Bekl., um das Korn verkaufen zu können, erhalten aber keine entsprechende Verkaufserlaubnis und auch keine Rückerstattung ihres Vorschusses. Stattdessen werden sie über Auflösung der Wismarer Handelskompanie benachrichtigt und daß alle Geschäfte auf Jordan übergegangen seien. Da auch dieser sie nicht bezahlt, verkaufen sie Getreide und fordern vor dem Ratsgericht von Witwe Wahrendorf ihr vorgestrecktes Geld zurück. Da sie vom Gericht in zwei Instanzen an Jordan verwiesen werden, appellieren sie an Tribunal und fordern ihr verauslagtes Geld samt Abrechnung von der Witwe Wahrendorf. Am 25.04. erhalten sie ein Reskript des Tribunals an das Ratsgericht, die Beschwerden von selbst zu heben". Am 03.06. erbittet Witwe Wahrendorf Fristverlängerung zum Einreichen ihres Rechtsmittels, die ihr am 20.06.1780 bewilligt wird. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 06.11.1779; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.11.1779 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1779 2. Ratsgericht 1779 3. Tribunal 1779-1780 4. Tribunal 1780 Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: D. Lembcke (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0681 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0680 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar D 50 (W D n. 50) Laufzeit: (1780) 02.02.1780-27.05.1780 Fallbeschreibung: Bekl. ist vom Tribunal in zwei Instanzen zur Bezahlung der Prozeßkosten in Prozeß 0679 verurteilt worden, Kl. macht diese entsprechend geltend und erbittet ein Mandat an Bekl. Das Tribunal weist Bekl. am 05.02. an, sich mit Kl. über die Bezahlung zu einigen. Am 17.03. bezweifelt Bekl. die Höhe der Kosten und bittet um Moderation durch das Tribunal, das die Rechnungen am 18.03. auf 24 Rtlr, 27 Rtlr und 42 Rtlr heruntersetzt und Bekl. zur Zahlung anweist. Am 24.04. beschwert sich Kl. über noch nicht gezahlte Rechnung, am 25.05. erläßt das Tribunal einen Vollstreckungsbescheid an den Kanzlisten Anders. Am 27.05.1780 quittiert Kl. die Bezahlung und zeigt sie dem Tribunal an, daß die Quittung ad acta nimmt. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Unkosten des Kl.s (30 Rtlr 12 s) vom 01.02.1780; Advokaturrechnung (37 Rtlr 16 s) vom 02.02.1780; Prokuraturrechnung (45 Rtlr 8 s) vom 02.02.1780; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.02.1780 Instanzenzug: 1. Tribunal 1780 Kläger: (2) Georg Carl Dahlmann, Pächter zu Neuendorf Beklagter: Heinrich Christopher Jörns, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: E.L. Pitschner aus Schwerin (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: N N Bötticher (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0680 |
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