-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  04.: 1. Kläger D
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D
58 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0687
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar D 55 (W D n. 55)
Laufzeit: (1785) 29.04.1785-01.09.1785
Fallbeschreibung: Bekl. hat die Kl.in des Diebstahls von 4 Paar Strümpfen bezichtigt, weshalb diese sie vor das Kriminalgericht zieht und zur Abbitte auffordert. Das Gericht fordert Kl.in zum Eid auf, wogegen sie an das Ratsgericht appelliert. Da sie dort zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt wird, queruliert sie an das Tribunal, bittet um Rücknahme der Beschimpfung , Schadens- und Kostenersatz sowie Prozeßführung im Armenrecht. Das Tribunal lehnt den Antrag am 01.09.1785 ab.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Kriminalgerichts vom 31.03.1785 und Ratsgerichts vom 20.04.1785; von Notar Friedrich Christoph Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 23.04.1785
Instanzenzug: 1. Kriminalgericht 1785 2. Ratsgericht 1785 3. Tribunal 1785
Kläger: (2) Eleonora Elisabeth Diedrichs, Dienstmagd zu Wismar (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: A.M. Wettengel, Ehefrau des Sekretärs Wettengel zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0687


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0686
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schwängerung
Alte Signatur: Wismar D 53b (W D n. 53b)
Laufzeit: (1783) 10.12.1783-22.03.1784
Fallbeschreibung: Kämling hat Kl.in geschwängert und wird auf ihre Klage hin vom Kriminalgericht zu Schadensersatz, Unterhalt und Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt. Dagegen appelliert Bekl. an das Ratsgericht, verstirbt aber während des Prozesses. Seine Witwe lehnt jede Verantwortung für die Tat ihres Mannes ab, das Ratsgericht verweigert den weiteren Prozeß. Dagegen appelliert Kl.in an das Tribunal, fordert Schadensersatz von Bekl. und erreicht am am 22.03.1784 ein Rescriptum de tollendo an den Rat.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Kriminalgerichts vom 14.01.1783; Ratsgerichtsurteile vom 21.05., 03.10., 05.11. und 03.12.1783; von Notar Friedrich Christoph Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 12.11.1783
Instanzenzug: 1. Kriminalgericht 1782-1783 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783-1784
Kläger: (2) Eleonora Elisabeth Diedrichs, Dienstmagd zu Wismar (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: N N Kämling, Kuhlengräber zu Wismar bzw. dessen Witwe für sich und ihre Kinder (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0686


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0685
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bürgschaft
Alte Signatur: Wismar D 53 (W D n. 53)
Laufzeit: (1781) 18.04.1781-16.05.1781
Fallbeschreibung: Der aus Wismar entwichene Johann Nikolaus Kindt ist im Jahr 1777 in Schwerin als herzoglich mecklenburgischer Postmeister angestellt worden. Kl. hat sich auf Bitten Kindts mit 300 Rtlr für diesen verbürgt und hat Bekl. als Rückbürgen über dieselbe Summe gewonnen. Als die Bürgschaft 1780 bei der Flucht Kindts aus Schwerin fällig wurde, forderte die Schweriner Kammer von Kl. die Bezahlung der Bürgschaft, der sie jedoch an Bekl. als Rückbürgen verwies. Da Bekl. die Bezahlung verweigert, verklagt Kl. ihn vor dem Wismarer Rat auf Einhaltung des Vertrages. Das Ratsgericht verurteilt Bekl. zur Bezahlung, dieser ergreift restitutio in integrum und erbittet Aktenverschickung an eine Juristenfakultät. Der Rat gesteht dies zu, Kl. appelliert dagegen an das Tribunal, weil er die Verschleppung des Prozesses befürchtet. Das Tribunal weist die Querulation am 16.05.1781 ab und fordert Ratsgericht auf, für zügigen Prozeß zu sorgen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 15.03.1681; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 23.03.1781; Schreiben des N N Sengebusch an Dr. Koch vom 03.04.1781 und o.D.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1780-1781 2. Ratsgericht 1781 3. Tribunal 1781
Kläger: (2) Johann Danckwarth, Akziserat zu Rostock (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Caspar Ungnade, Weinhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0685


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0682
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51)
Laufzeit: 23.05.1780-03.11.1780
Fallbeschreibung: Da Bekl. durch das Tribunal angewiesen worden sind, den Kl.n ihre Prozeßkosten im Prozeß 0681 zu erstatten, machen Kl. ihre Kosten geltend und erbitten Mandat des Tribunals an Bekl. Da Witwe Wahrendorf Rechtsmittel einlegt (0681), verzögert sich die Bezahlung bis zum 02.09., als Kl. bitten, die Rechtsfrist für das angekündigte Rechtsmittel für abgelaufen zu erklären und das Urteil umzusetzen, da Bekl. ihren Schriftsatz nicht eingereicht hat. Das Tribunal folgt dem Antrag, setzt am 15.09. die Prozeßkosten fest und weist Bekl. zur Bezahlung an. Am 31.10. beschweren sich Kl., daß die Prozeßkosten noch nicht bezahlt sind und erbitten erneut Mandat, das sie am 03.11.1780 erhalten.
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Advokatur (20 Rtlr 24 s) und Prokuratur (11Rtlr 32 s) im Prozeß 0681
Instanzenzug: 1. Tribunal 1680
Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam
Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0682


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0680
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar D 50 (W D n. 50)
Laufzeit: (1780) 02.02.1780-27.05.1780
Fallbeschreibung: Bekl. ist vom Tribunal in zwei Instanzen zur Bezahlung der Prozeßkosten in Prozeß 0679 verurteilt worden, Kl. macht diese entsprechend geltend und erbittet ein Mandat an Bekl. Das Tribunal weist Bekl. am 05.02. an, sich mit Kl. über die Bezahlung zu einigen. Am 17.03. bezweifelt Bekl. die Höhe der Kosten und bittet um Moderation durch das Tribunal, das die Rechnungen am 18.03. auf 24 Rtlr, 27 Rtlr und 42 Rtlr heruntersetzt und Bekl. zur Zahlung anweist. Am 24.04. beschwert sich Kl. über noch nicht gezahlte Rechnung, am 25.05. erläßt das Tribunal einen Vollstreckungsbescheid an den Kanzlisten Anders. Am 27.05.1780 quittiert Kl. die Bezahlung und zeigt sie dem Tribunal an, daß die Quittung ad acta nimmt.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Unkosten des Kl.s (30 Rtlr 12 s) vom 01.02.1780; Advokaturrechnung (37 Rtlr 16 s) vom 02.02.1780; Prokuraturrechnung (45 Rtlr 8 s) vom 02.02.1780; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.02.1780
Instanzenzug: 1. Tribunal 1780
Kläger: (2) Georg Carl Dahlmann, Pächter zu Neuendorf
Beklagter: Heinrich Christopher Jörns, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: E.L. Pitschner aus Schwerin (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: N N Bötticher (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0680


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0681
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verkauf von Getreide
Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51)
Laufzeit: (1779) 17.12.1779-20.06.1780
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 17.12.1779 und 28.01.1780 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 18.12.1779 und 31.01.1780 tragen Kl. am 09.03. vor, daß sie Bekl. 39.390 holländische Gulden geschickt hätten, um Getreide für den Amsterdamer Markt einzukaufen. Bekl. hätten ihnen darauf im Jahr 1776 Getreide zum Verkauf gesandt, für das sich in Amsterdam wegen des schlechten Marktes nicht der von Bekl. geforderte Preis erzielen ließ. Kl. bitten mehrfach um Reduzierung der Preisvorstellung der Bekl., um das Korn verkaufen zu können, erhalten aber keine entsprechende Verkaufserlaubnis und auch keine Rückerstattung ihres Vorschusses. Stattdessen werden sie über Auflösung der Wismarer Handelskompanie benachrichtigt und daß alle Geschäfte auf Jordan übergegangen seien. Da auch dieser sie nicht bezahlt, verkaufen sie Getreide und fordern vor dem Ratsgericht von Witwe Wahrendorf ihr vorgestrecktes Geld zurück. Da sie vom Gericht in zwei Instanzen an Jordan verwiesen werden, appellieren sie an Tribunal und fordern ihr verauslagtes Geld samt Abrechnung von der Witwe Wahrendorf. Am 25.04. erhalten sie ein Reskript des Tribunals an das Ratsgericht, die Beschwerden von selbst zu heben". Am 03.06. erbittet Witwe Wahrendorf Fristverlängerung zum Einreichen ihres Rechtsmittels, die ihr am 20.06.1780 bewilligt wird.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 06.11.1779; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.11.1779
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1779 2. Ratsgericht 1779 3. Tribunal 1779-1780 4. Tribunal 1780
Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: D. Lembcke (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0681


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2639
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um ungerechtfertigte Exekution eines Tribunalsmandates
Alte Signatur: Wismar P 182 vol. 1 (W P n. 182)
Laufzeit: 15.10.1774
Fallbeschreibung: Kl. sind am 11.10. Soldaten ins Haus gelegt worden, um ihn zu zwingen, seinen Anteil an den Holzfuhren des Amtes zu leisten. Da er sich nie geweigert hatte, diese Fuhren zu leisten und sich auch nicht an der Klage der Hausleute vor dem Tribunal beteiligt hat, bittet er, ihn mit der Exekution zu verschonen. Das Tribunal befreit ihn am selben Tag von der Exekution.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1774
Kläger: (2) Georg Carl Dahlmann, Pächter zu Seedorf auf Poel
Beklagter: Heinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2639


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0503
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar B 316, Nr. 10 (W B n. 316, Nr. 10)
Laufzeit: (1769) 17.05.1771-13.02.1772,
Fallbeschreibung: Kl.in fordert aus der Konkursmasse seit 1769 rückständige Postgelder der Jahre 1768/1769 in Höhe von 413 Rtlr 6 s samt Zinsen. Der Verstorbene hatte ihrem Mann als Sicherheit zwei Obligationen von 1683 und 1684 verpfändet, so daß Kl. fordert, seine Schulden bevorzugt zurückzuzahlen. Bekl. behauptet, die Obligationen hätte der Verstorbene nicht ohne Zustimmung seines Bruders Dietrich Carl Bohse, mit dem sie ihm gemeinschaftlich gehören, verpfänden dürfen. Das Tribunal trägt Nebenbekl. am 28.05. auf, dazu Stellung zu beziehen. Am 04.07. streitet dieser ab, der Verpfändung der Obligationen zugestimmt zu haben und fordert ihre Rückgabe an ihn, dem sie zur Hälfte gehören. Das Tribunal fordert Kl.in am 10.07. zur Antwort auf. Am 07.09. besteht Kl.in auf ihrer Forderung und weist die Ansprüche des Nebenbekl. zurück. Das Tribunal weist Nebenbekl. am 09.09. zur Antwort an, der am 18.10. seine Ansprüche bekräftigt. Das Tribunal fordert Kl.in am 23.10.1771 zur Antwort auf, am 17.01.1772 bittet Nebenbekl. um Erneuerung der Aufforderung, da bisher keine Reaktion erfolgt sei und erreicht am 22.01. erneut ein Mandat. Am 12.02.1772 besteht Kl.in erneut auf ihrer Forderung, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag. Am 25.01.1774 legt Nebenbekl. die Prozeßvollmacht für seinen Anwalt vor. Am 05.07.1779 bestätigt das Tribunal den Anspruch des Nebenbekl. auf die Hälfte der verpfändeten Wechsel.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Protokoll einer Tribunalssitzung vom 17.05.1771; vom Hamburger Notar Franz Hinrich Anderson bestätigte Obligation Samuel Gustav Bohses vom 10.08.1769; Empfangsbescheinigung Johann Hinrich Dittmers vom 10.08.1769; Schreiben S.G. Bohses an Dittmer vom 10.08.1769; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung eines Tribunalsmandates vom 30.10.1771; Prozeßvollmacht des Nebenbekl. für Dr. Hertzberg vom 20.01.1774
Instanzenzug: 1. Tribunal 1771-1772, 1774, 1779
Kläger: (2) Witwe des Johann Hinrich Dittmer, Postmeister in Hamburg
Beklagter: Witwe des Postinspektors Samuel Gustav Bohse, geb. Crull bzw. ab 08.07.1771 Lic. jur. Joachim Heinrich Scheffel als gemeiner Anwalt des Konkurses des Postmeisters Samuel Gustav Bohse Nebenbekl.: Cand jur. Dietrich Carl Bohse zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P) Bekl. & Nebenbekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0503


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0674
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar D 45b (W D n. 45b)
Laufzeit: (1759-1760) 08.05.1760-01.07.1760
Fallbeschreibung: Kl. will Bekl. wegen der Bezahlung von Schulden des Assessors Möller belangen, erbittet dazu aber zunächst die Bestellung von Vormündern. Das Tribunal fordert die Witwe des Assessors am 14.05. auf, sich binnen 8 Tagen zu erklären, ob sie die Vormundschaft über ihre Kinder übernehmen wolle. Da sie sich bis zum 19.06. nicht erklärt, trägt das Tribunal ihr am 21.06. die Vormundschaft auf. Am 19.06. fordert Kl. die Bezahlung von 200 Rtlr für einen Wechsel, 45 Mk. für eine Brunnenkur, 100 Mk. für Holzlieferungen und 31 Mk. für Wein und legt die Rechnungen bei. Das Tribunal lädt die Parteien am 21.06. auf den 01.07. zur gütlichen Einigung vor. Am 30.06.1760 erklärt Kl., man habe sich bereits außergerichtlich geeinigt.
Prozessbeilagen: (7) Wechsel des Assessors Möller über 200 Rtlr von Trinitatis 1759; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 14.05.1760; Rechnung für Brunnenreise, Holzlieferung und Wein vom 21.01.1760
Instanzenzug: 1. Tribunal 1760
Kläger: (2) Johann Peter Dettgens, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Erben des Assessors am Tribunal Carl Hinrich Möller
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0674


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3368
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz wegen ungerechten Urteils
Alte Signatur: Wismar S 395 (W S n. 395)
Laufzeit: (1754-1773) 08.03.1773-14.07.1775; 20.01.1777-31.01.1777
Fallbeschreibung: Der Kl. hat sich bei einem Hofdienst im November 1772 geweigert, über Gebühr Dienste zu leisten und ist daher vom Amtsgericht 14 Tage später zu 10 Stockschlägen verurteilt worden, in deren Folge er wochenlang das Bett hüten muß. Er queruliert gegen dieses Urteil, bittet darum, seine Ehre wiederherzustellen und ihm 200 Rtlr Schadensersatz zu bezahlen. Das Tribunal fordert am 18.03. die Prozeßakten der Vorinstanz an. Am 05.07. klagt Dr. Hasse, daß die Akten noch nicht eingegangen seien und fordert ein verschärftes Mandat an das Amtsgericht, das am 09.07. ergeht, am 04.09. beschwert sich Schwartz darüber, daß die Akten immer noch nicht eingegangen sind und erreicht daraufhin am 07.09. vom Tribunal ein Mandat an das Amtsgericht, bei Strafe von 50 Rtlr die Akten einzureichen und die bisherigen Prozeßkosten zu übernehmen. Am 18.10. erbittet der Kl. ein verschärftes Strafmandat über 100 Rtlr an die Bekl., da die Akten immer noch nicht eingereicht worden sind und erhält dieses am 22.10. Am 17.11. gehen die Akten ein, am 20.11. bittet Hasse um ihre Eröffnung und erreicht diese für den 27.11.1773. Am 17.10.1774 verurteilt das Tribunaldie Bekl. zur Bezahlung von 20 Rtlr Schadensersatz für den Kl. sowie der Übernahme aller Gerichtskosten. Am 26.11. kündigen die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil an und erbitten Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, die ihnen am 30.11.1774 gewährt wird. Am 05.01.1775 tragen sie ihre Beschwerde gegen das Tribunalsurteil vor und bitten um dessen Berichtigung. Am 01.05. und 10.07.1775 erbitten die Parteien Beschleunigung des Prozesses, am 20.01.1777 bestätigt das Tribunal sein Urteil, verurteilt den Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten und 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauch des Rechtsmittels, am 23.01. legt der Kl. seine Rechnung vor und bittet um deren Bestätigung und die Zahlungsanweisung an die Bekl. Am 28.01.1777 folgt das Tribunal dem Antrag.
Prozessbeilagen: (7) Protokolle des Poeler Amtsgerichts vom 20. und 27.11.1772; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1773; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Poel vom 06.08.1754; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 22.05., 12.07. und 08.09.1773; Rationes decidendi des Poeler Amtsgerichts; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Lembke vom 06.04.1774 und des Kl.s für Dr. Hasse vom 22.10.1774; Honorarrechnung Hasses über 43 Rtlr 6 s
Instanzenzug: 1. Amtsgericht Poel 1773 2. Tribunal 1773-1774 3. Tribunal 1774-1777
Kläger: (2) David Schwartz, Büdner in Vorwerk auf Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Tiefentrunck, Inspektor auf Poel und das Poeler Amtsgericht (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Cand. jur. Berg (A), Dr. Johann David Lembke (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3368
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