-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  05.: 1. Kläger E
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 05. 1. Kläger E
67 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0045
Prozessgegenstand: (5) Rescriptum Auseinandersetzung um Kostenübernahme
Alte Signatur: Wismar A 22 (W A 1 n. 22)
Laufzeit: 10.05.1724-13.05.1724
Fallbeschreibung: Bekl. haben Kl. aufgefordert, 1000 Rtlr Kosten der kgl. Kommission zu übernehmen, die nach dem Nordischen Krieg Wismar besichtigt und Lösungen für zahlreiche Probleme gesucht hat. Da diese Probleme an den kgl. Hof nach Stockholm verwiesen worden sind und Kl. einen Bevollmächtigten dorthin entsandt haben, erbitten sie ein Schreiben an den Rat wegen Zahlungsaufschub, bis der Hof die Sachen entschieden habe. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 12.05.1724 ab.
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1724
Kläger: (2) Sämtliche bei der kgl. Kommission Beschwerde führenden 26 Ämter zu Wismar
Beklagter: (3) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Joachim Eversen (P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0045


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0073
Prozessgegenstand: (5) Promotoriales Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar A 44a (W A 1 n. 44a)
Laufzeit: 25.10.1777-05.11.1777; 01.06.1779-05.06.1779
Fallbeschreibung: Kl. fordert von den Kindern und Erben der Frau von Lowtzow, die er in ihren Prozessen vor dem Rat vertreten hat, sein Honorar. Da seine ehemaligen Mandanten dort den Prozeß verschleppen, erbittet Kl. Fürschreiben an den Rat, ihm umgehend zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal lehnt dies am 04.11.1777 ab. Am 01.06.1779 erbittet Kl. erneut in dieser Sache Promotoriales, da er sein Geld immer noch nicht erhalten hat. Das Tribunal fordert den Rat am 05.06.1779 entsprechend zu einem Urteil in der Sache auf.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an den Rat vom 25.08., 22.09., 16.10.1777, 03.06.1778; Ratsgerichtsurteile vom 28.08., 25.09., 18.10.1777, 28.04., 13.05.1778
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1777, 1779
Kläger: (2) Johann am Ende, Notar
Beklagter: "(3) Rat zu Wismar "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0073


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0074
Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar A 44b (W A 1 n. 44b)
Laufzeit: (1768-1778) 27.06.1778-06.11.1778
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Fristsetzung an Kl. zur Einbringung seines Schriftsatzes vom 27.06. und erfolgtem Mandat des Tribunals vom 30.06. erbittet Kl. am 13.08. und 18.09. Fristverlängerungen, die ihm am 18.08. und 19.09. gewährt werden. Am 19.10. trägt Kl. seine Beschwerden gegen ein von zwei Instanzen des Ratsgerichts bestätigtes Urteil des Kriminalgerichts vor, das ihm aufträgt, 30 Rtlr 6 d Schulden aus seiner Zeit als Postsekretär der Bekl. aus dem Jahre 1768 mit allen Zinsen und Unkosten zu bezahlen. Bekl. will einen ihm angeblich von den Bekl. verursachten Schaden gegen deren Forderungen aufrechnen und verweigert die Bezahlung. Das Tribunal weist den Fall am 06.11.1778 zurück und fordert Kl. auf, das Gericht "auf die art nicht weiter zu behelligen".
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 20.02.1777, 21.02., 13.05., 06.06.1778; Bescheinigung des Amtes Konow (bei Dömitz) vom 04.09.1778; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 20.05.1778; Schuldverschreibung des Kl.s vom 04.10.1768; Urteil des Kriminalgerichts vom 02.02.1776; Aufstellung über Unkosten des Kl.s vom 16.12.1777 Quittung des Kl.s für empfangene Waren vom 03.04.1768
Instanzenzug: "(6) 1. Kriminalgericht 1775 2. Ratsgericht 1775-1778 3. Ratsgericht 1778 4. Tribunal 1778"
Kläger: (2) Johann am Ende, Notar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: (3) Jacob und Hirsch Levin, kgl. preußische Schutzjuden zu Havelberg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: (4) Bekl.: J.W. Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0074


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0339
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Biermenge
Alte Signatur: Wismar B 219 (W B 6 n. 219)
Laufzeit: 31.03.1730-01.04.1730; 27.03.1733-04.05.1733
Fallbeschreibung: Kl. war auf Versprechen des Wismarer Rates aus Lentzen nach Wismar gezogen, um dort eine "Breuhan"-Brauerei mit süßem Bier zu beginnen. Auf Intervention der Bekl. darf er jedoch maximal 4 Last Malz / Jahr brauen und erbittet ein Reskript an den Rat, ihm im Erfolgsfall eine größere Menge zu genehmigen. Das Schreiben ergeht am 31.03.1730, das Tribunal legt eine Kopie des 1729 getroffenen Vergleichs bei und fordert den Rat auf, Kl. unbeschränkt brauen zu lassen. Am 27.03.1733 erbittet Kl. eine Deklaration seines Brauprivilegs, da Bekl. ihn vor dem Rat aufgefordert haben, ein Brauhaus zu kaufen oder zu mieten, um sein Braurecht dort auszuüben. Das Tribunal verweist ihn am 02.05.1733 an den Rat, vor dem der Prozeß schwebt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1730, 1733
Kläger: (2) Daniel Hinrich Evers, Brauer zu Wismar
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0339


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0501
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Aufteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar B 316, Nr. 8 (W B n. 316, Nr. 8)
Laufzeit: (1764-1770) 17.05.1771-10.09.1771
Fallbeschreibung: Kl. fordert die Bezahlung einer Wechselschuld von 400 Rtlr Hamburger Banco aus dem Jahre 1764 sowie der Zinsen von 6% seit dem 09.04.1769, Bekl. fordert die Vorlage des Originalwechsels, das Tribunal weist Kl. am 28.05. entsprechend an. Am 13.06. übergibt Kl. das Original, kann jedoch nicht nachweisen, daß Bohse sich 1769 verpflichtet hat, 6% Zinsen zu zahlen und bittet um Anerkennung durch Bekl. Das Tribunal weist Bekl. am 21.06. entsprechend an, am 05.07. verweigert Bekl. die Zahlung der 6% Zinsen. Am 07.09. akzeptiert Kl. 5% Zinsen, das Tribunal teilt Bekl. dies am 09.09.1771 mit.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Protokoll der Tribunalssitzung vom 17.05.1771; Wechsel Samuel Gustav Bohses vom 09.04.1764; Schreiben des Kl.s an Witwe Bohse vom 25.09.1770
Instanzenzug: 1. Tribunal 1771
Kläger: (2) Hans Jacob Ehlers, Kaufmann zu Hamburg
Beklagter: Witwe des Postinspektors Samuel Gustav Bohse, geb. Crull bzw. ab 05.07.1771 Lic. jur. Joachim Heinrich Scheffel als gemeiner Anwalt des Bohseschen Konkurses
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0501


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0511
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um körperliche Züchtigung
Alte Signatur: Wismar B 319 (W B n. 319)
Laufzeit: (1771-1772) 26.08.1772-05.03.1773
Fallbeschreibung: Nach Bitten um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes vom 26.08., 07.10. und 18.11. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 27.08., 10.10. und 25.11. trägt Kl. am 25.11. vor, daß er Bekl. nach einem Streit um die Arbeit in Notwehr mit einem Stock geschlagen habe und dafür von diesem vor dem Kriminalgericht angeklagt und zur Bezahlung der Medikamente, Alimenten von 4 s / Tag sowie einer Strafe von 6 Rtlr verurteilt worden sei. Dagegen appelliert Kl. an den Rat, der das Urteil bestätigt, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert, das ihn am 04.03.1773 abweist.
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 21.07.1772; Ratsgerichtsurteil vom 15.07.1772; Protokoll des Kriminalgerichts vom 25.07.1771; ärztliches Attest des Chirurgen Ch. J. Weber vom 11.07.1771
Instanzenzug: 1. Kriminalgericht 1771 2. Ratsgericht 1772 3. Tribunal 1772-1773
Kläger: (2) Müller Bruhn zur Klußmühle in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Eggert, früherer Mühlenknecht auf der Klußmühle (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0511


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0689
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Leistung von Diensten
Alte Signatur: Wismar E 1 (W E 1 n. 1)
Laufzeit: (1639) 10.09.1656-25.09.1656
Fallbeschreibung: Bekl. hat einen Teil der Poeler Bauern aufgefordert, ihre Dienste durch Geldzahlungen abzulösen und zwingt den verbliebenen Teil dazu, sämtliche Dienste zu übernehmen. Kl. sind eingesperrt worden, weil sie sich geweigert haben, diese ungewöhnlichen Dienste zu leisten, bitten um ein Mandat zu ihrer Freilassung und ein Verbot an Bekl., so gegen sie vorzugehen. Am 11.09. erklären Kl., sie seien gegen Abgabe eines Drömts Hafer freigelassen worden und erbitten um Rückgabe des Hafers und der zuvor weggenommenen Kühe. Das Tribunal beauftragt am 12.09. Assessor Vogt mit Rücksprache mit Bekl., erläßt am 24.09.1656 das erbetene Mandat und fordert Bekl. zum Bericht auf.
Prozessbeilagen: (7) Dienstordnung von Adolf Friedrich, Herzog von Mecklenburg für die Poeler Bauern von Michaelis 1639
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656
Kläger: (2) Drews und Hans Evers zu Malchow sowie Hans Borchward zu Golwitz auf Poel
Beklagter: Graf Anton von Steinberg
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0689


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0691
Prozessgegenstand: Citatonis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar E 2 (W E 1 n. 2)
Laufzeit: (1656) 09.12.1656-13.05.1662
Fallbeschreibung: Bekl. haben den Sohn der Kl. vor dem Rostocker Konsistorium verklagt, weil dieser sich mit Anna Hagemeister verlobt hat, die Hochzeit aber nicht vollziehen will. Da Bekl. behaupten, die angebliche Verlobung sei mit Zustimmung der Kl. erfolgt, fühlen sich Kl. durch Klage beleidigt, bitten, den Fall vor das Tribunal zu ziehen und Bekl. "ein ewiges Stillschweigen" aufzuerlegen. Am 09.12.1656 erläßt das Tribunal ein entsprechendes Subsidial an die Räte von Rostock und Güstrow und fordert Bekl. zum Erscheinen vor dem Tribunal auf. Am 03.02.1657 bitten Kl. um erneute Vorladung, da Bekl. der ersten Ladung nicht gefolgt sind und erhalten diese am 07.02. Am 19.03. rechtfertigen Bekl. sich damit, daß die Braut monatelang im Haus der Kl. gelebt habe und lehnen es ab, sich auf einen Diffamationsprozeß einzulassen. Das Tribunal fordert Kl. am 20.03. zur Erwiderung auf. Am 01.04. erbitten Kl. mündliches Verhör zur Prozeßbeschleunigung, das Tribunal lädt am 02.04. auf den 28.04. ein. Am 28.04. bestehen Bekl. auf ordentlichem Prozeß, das Tribunal lädt sie am selben Tag auf den 26.05. erneut vor. Auf die Bitten der Bekl. vom 22.05. und 18.06. um neue Termine wird am 27.05. der 19.06., am 25.06. der 10.07. angesetzt. Am 10.07. erklären Bekl., nicht zum Termin zu erscheinen, am 11.07. fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf. Am selben Tag fordert Brandanus jun., Bekl. bei 400 Rtlr Strafe erneut vorzuladen, am 18.08. leugnet Witwe Eggebrecht erneut ihren Konsens zum Eheversprechen des Sohnes und erbittet Ladung, die das Tribunal am 04.09. auf den 02.10. ergehen läßt. Am 01.10. bestehen Bekl. auf ihren Aussagen und fordern, den Prozeß vor dem Tribunal abzubrechen und dem vor dem Rostocker Konsistorium seinen Lauf zu lassen. Am 02. und 06.10. bittet Brandanus jun. um ein Urteil, da Bekl. zum Termin nicht erschienen sind Am 21.11. verurteilt das Tribunal Kl. dazu, sich binnen 14 Tagen zu seinem Ehegelöbnis zu erklären, am 07.12. geht der Bericht des Kl.s über die Verlobung ein. Das Tribunal fordert die Braut am 12.12.1657 auf, dazu Stellung zu nehmen. Am 22.01.1658 erbittet sie Fristverlängerung, die am selben Tag gewährt wird. Am 10.02. tragen Bekl. ihre Version vor, woraufhin das Tribunal am 12.02. entscheidet, das Eheversprechen sei gegeben und Parteien auffordert, sich zu dessen Umsetzung zu äußern. Am 23.03. beantragt Kl. dazu 14 Tage Fristverlängerung, die er am 23.03. erhält. Am 06.04. schildert Kl. den Fall erneut aus seiner Sicht und fordert Vorladung der Braut vor das Gericht, um sie zu diesen Artikeln zu befragen. Das Tribunal fordert Kl. am 24.04. zur Stellungnahme auf. Am 24.05. weisen Bekl. die Darstellung des Kl.s detailliert zurück. Das Tribunal lädt Parteien daraufhin am 28.05. auf den 05.07. zur Eidesleistung vor und nimmt die Eide von allen außer dem fehlenden Posselius entgegen. Ebenfalls am 05.07. charakterisiert Kl. die Entgegnung der Bekl. als unwahr und bittet um Beschleunigung der Sache trotz fehlendem Eid Posselius. Am 06.07. fordert das Tribunal Bekl. auf, sich zum Vollzug des Eheversprechens zu äußern. Am 24.07. äußert sich Bekl. zur Entgegnung des Kl.s und bittet um Befreiung von der Ehe sowie Schadensersatz durch Kl. Das Tribunal fordert Kl. am 03.09. zur Erwiderung auf, jener bittet am 13.10. zunächst um ordnungsgemäße Antwort auf seine Entgegnung und erhält am 29.10. ein entsprechendes Mandat. Bekl. übergeben am selben Tag Beweise für das Eheversprechen, deren Anerkennung durch Kl. sie erbitten. Am 02.11. und 18.12.1658 sowie am 03.02.1659 erbittet Kl. Urteil, da Bekl. ihrer Pflicht zu antworten nicht nachgekommen sind, erhält aber keine Antwort des Tribunals. Am 08.02. antworten Bekl. auf die Entgegnung des Kl.s, der am selben Tag dazu aufgefordert wird, seine Probationsschrift einzubringen, was er am 19.03. tut, indem er die Geschehnisse erneut schildert. Am 22.03. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, die am 19.04. eingeht und auf die Tribunal am 29.04. erneut Stellungnahme des Kl.s fordert. Am 01.09. fordert Kl. Ersatz für alle verursachten Kosten, Geschenke und Kleidungsstücke, die seine ehemalige Braut empfangen hat. Am 02.09.1659 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 30.01.1660 verurteilt es Kl. zum Vollzug des Eheversprechens und droht widrigenfalls "ernste straffe" an. Am 09.03. kündigen Kl. und seine Mutter an, restitutio in integrum zu ergreifen, erbitten dazu aber Fristverlängerung. Das Tribunal lehnt dies ab und fordert Kl. bei Androhung von 500 Rtlr Strafe zum Vollzug der Ehe auf. Am 14.04. begründen Mutter und Sohn ihre Einwände gegen das Urteil, eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 07.05. bitten Bekl., Kl. bei 1.000 Rtlr Strafe zur Umsetzung des Urteils aufzufordern, am 11.05. überträgt das Tribunal dem Fiskal die Bestrafung des Kl.s und läßt Kl. 6 Wochen Zeit, um sein Eheversprechen einzulösen. Am 28.05. verweigert Kl. die Heirat, am 05.06. trägt Tribunal Fiskal auf, ihn entsprechend zu bestrafen. Am 25.06. erbitten Bekl. 6wöchige Fristverlängerung, die sie am 28.06. erhalten. Am 17.07. erbittet Bekl. Durchsetzung des Urteils des Fiskals bei Strafe von 1.000 Rtlr., am 24.07. lädt das Tribunal die Parteien auf den 17.09. zum Vergleich vor. Am 04.09. erbittet Kl. Fristverlängerung beim Einlegen seiner restitito in integrum gegen diese Vorladung, am 17. und 18.09. entschuldigt Bekl. ihr Fernbleiben mit Unsicherheit der Wege, erbittet neuen Termin und Verurteilung des Kl.s zur Zahlung der fiskalischen Strafe und verwahrt sich gegen die Injurien der Gegenseite. Kl. erbittet am 17.09., ihn von dem Prozeß bei Erstattung aller Unkosten zu entbinden, wird aber vom Tribunal am 21.09. zur Bezahlung der fiskalischen Strafe und zur Antwort auf den Schriftsatz der Bekl. verurteilt. Am 08.10. legt Kl. seine restitutio in integrum ein, deren Annahme vom Tribunal am 19.10. abgelehnt wird. Am 13.11. leugnet Kl. die Beleidigungen, verweigert aber erneut den Vollzug der Verlobung. Das Tribunal erneuert am 07.12.1660 seine Forderung nach Bezahlung der 600 Rtlr. Am 07.01.1661 leugnet Kl. erneut, Injurien begangen zu haben und bittet um Gnade bei Strafmaß, das vom Tribunal am 09.01. bestätigt wird. Am 16.09. erbittet Kl., ihn vom Eheversprechen zu entbinden. Das Tribunal fordert Bekl. am 20.09. zur Stellungnahme auf. Am 04.11. besteht Bekl. auf dem Vollzug des Eheversprechens und fordert Verbot für Kl., sich anderweitig zu verheiraten und Schadensersatz. Das Tribunal fordert Kl. am 05.11.1661 zur Stellungnahme auf, die am 30.01.1662 eingeht und in der Kl. um Erlaß des Eheversprechens bittet. Am 17.03. fordert Bekl. die Zahlung von 1.000 Rtlr Strafe und Ersatz aller Unkosten und wird vom Tribunal am 21.03. zur Aufstellung ihrer Kosten verpflichtet. Am 17.04. erbittet Kl. erneut Dispens, der ihm am 18.04. vom Gericht gewährt wird, während Bekl. ihre Schadensersatzklage freigestellt wird. Am 12.05. erbittet Bekl. ebenfalls Dispens vom Verlöbnis, den sie am 13.05.1662 erhält.
Prozessbeilagen: (7) Klage der Bekl. vor dem Rostocker Konsistorium vom 11.11.1656; von den Güstrower Notaren Andreas Wedel und Konrad Krüger ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13. und 19.12.1656; vom Rostocker Notar Arend Baudt (?) ausgestellte Übergabequittungen vom 15.12.1656 und 10.09.1657; Ladung des Rostocker Konsistoriums an Brandanus d.J. vom 19.11.1656; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Wilcken vom 08.05.1658; von Notar Johannes Balthasar ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.06.1658; von Notar Konrad Krüger aufgenommene Befragung des Daniel Klandrian vom 19.12.1656; vom Rostocker Notar Michael Dringher aufgenommene Aussage des Winhold Schrader vom 22.12.1657; Briefe Brandanus jn. an Anna Hagemeister vom 09.03. und 13.07.1656; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Befragung des Brandanus Eggebrecht jun. vom 05.05.1660; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 26.07.1660
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1660 2. Tribunal 1660-1662
Kläger: (2) Brandanus Eggebrecht sen., Bürgermeister von Wismar, für sich und seine Ehefrau, ab 11.07.1657 Brandanus Eggebrecht jun. für sich und seine Mutter Dorothea Eggebrecht, geb. Clandrian
Beklagter: Anna Hagemeister und Sigismund Clevenow zu Güstrow, Winhold Schrader, Caspar Hornemann und Johann Posselius, Bürger zu Rostock
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 14.05.1658: Dr. Christoph Krauthoff (A), Dr. Caspar Wilcken (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0691


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0693
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar E 2 (W E 1 n. 2)
Laufzeit: 25.01.1664-14.07.1668
Fallbeschreibung: Kl. legt eine Aufstellung aller Unkosten seiner Frau in deren Prozeß gegen Bekl. vor (0691) und erbittet ein Mandat des Tribunals an Bekl. zur Bezahlung binnen 3 Wochen. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.01. zur Antwort auf, der am 26.04. darum bittet, den Punkt bis zum Ende des Prozesses aufzuschieben. Das Tribunal fordert Kl. am 29.04. zur Erwiderung auf, die am 04.06.1664 eingeht und in der Kl. auf Bezahlung besteht. Am 30.01.1665 fordert das Tribunal Bekl. auf, sich auf die Klage einzulassen, am 10.03. legt dieser dagegen restitutio in integrum ein und fordert, zunächst den Hauptprozeß zuende zu führen, bevor über die Kostenerstattung entschieden werde. Das Tribunal nimmt dies am selben Tag zur Erwägung an. Am 22.10.1666, anderthalb Jahre nach dem Tode Eggebrechts, lädt das Tribunal dessen Mutter zur Entgegennahme des Urteils vor, am 30.11.1666 bittet diese, Kl. abzuweisen. Am 23.01. und 22.04.1667 kündigt das Tribunal Urteil im Fall an und fordert Mutter des Bekl. zum Erscheinen auf. Am 08.07. lehnt Bekl. die Übernahme der Kosten in dem Fall ab und erbittet Urteil. Am 21.10. erbittet Kl. Urteil, am 24.10.1667 schließt das Gericht die Beweisaufnahme, am 06.04.1668 verurteilt es Bekl. zur Zahlung von 152 Rtlr 26 s. Am 25.05. übergibt Dr. Petersen seine Rechnung und erbittet Zahlungsanweisung an Bekl., die von Tribunal am selben Tag zur Antwort aufgefordert wird. Am 16.06. akzeptiert Bekl. das Urteil und bittet um Prüfung des Anwaltshonorars des Kl.s, die am 06.07. durch Tribunal erfolgt. Am 10.07. zahlt Bekl. das Geld bei Tribunalskanzlei ein, am 14.07.1668 erhält es Kl.
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Unkosten der Anna Hagemeister wegen des Ehegelübdes sowie über Prozeßkosten (192 Rtlr 31 s); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Petersen vom Juli 1666 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 01.06.1667; Prozeßkostenrechnung des Dr. Petersen vom 25.05.1668 (32 Rtlr 36 s); Quittung des Kl.s vom 13.06.1668; Quittung der Tribunalskanzlei über Einzahlung der Prozeßkosten von 169 Rtlr 40 s durch Barthold Eggebrecht vom 10.07.1668
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664-1665 2. Tribunal 1665-1668
Kläger: (2) Nikolai Ratich in ehelicher Vormundschaft seiner Frau Anna Hagemeister
Beklagter: Brandanus Eggebrecht jun., seit 22.10.1666: seine Mutter Dorothea Klandrian, Witwe des Bürgermeisters Brandanus Eggebrecht sen.
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit Juli 1666: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0693


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0694
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Rückgabe von Pfändern und Verleihung von Privilegien
Alte Signatur: Wismar E 3 (W E I n. 3)
Laufzeit: (1655-1656) 15.02.1656-12.06.1657
Fallbeschreibung: Kl. ist von Bekl. durch vielfältige Privilegien und Versprechen (Freiheit von Steuern und bürgerlichen Lasten, einziger Uhrmacher der Stadt) veranlaßt worden, sich in Wismar niederzulassen und Bürger zu werden. Als er aufgefordert wird, seinen Bürgereid zu leisten, weigern sich Bekl., ihm die Versprechen schriftlich zu bestätigen und pfänden seine Habe, um ihn an Abreise zu hindern. Kl. erbittet Rückgabe der Pferde und Bestätigung der versprochenen Freiheiten und erhält das gewünschte Mandat am selben Tag. Am 28.02. leugnen Bekl. derartige Versprechen und bitten, Kl. zu Steuern veranlagen zu dürfen, da dieser vermögend sei und seit 6 Jahren mit Familie in der Stadt in einem Bürgerhaus lebe. Am 28.03. fordert das Tribunal Bekl. zur Rückgabe der Pfänder und Kl. zur Erwiderung auf. Am 01.05. besteht Kl. auf seiner Bitte und fordert seine beschlagnahmte Habe zurück. Das Tribunal fordert ihn am 02.05. auf zu beweisen, daß er die Mandate des Gerichts übergeben lassen hat, der Beweis erfolgt am 06.05., das Tribunal erneuert sein Mandat am selben Tag. Am 19.06. erneuert Kl. seine Bitte, da Bekl. die Pfänder nur nach Abstattung des Bürgereides herausgeben wollen. Das Tribunal fordert ihn am 20.06. zur Eidesleistung und zum Beweis der versprochenen Freiheiten auf. Am 07.11. bittet Kl. um Vermittlung des Tribunals bei Aushandlung seiner Steuerlasten, das Tribunal fordert den Syndikus am 11.11.1656 auf, Kl. beim Rat klaglos zu stellen". Am 18.03.1657 beschwert sich Kl., daß er gleich hohe Steuern wie seine Nachbarn zahlen solle und seine Pfänder ablösen solle, wogegen er ein Mandat erbittet. Das Tribunal droht Bekl. am 20.03. 100 Rtlr Strafe an, wenn sie Kl. Pfänder nicht unentgeltlich zurückgeben. Am 08.06. erbittet Kl. ein Strafmandat über 200 Rtlr an Bekl., wird am 12.06.1657 jedoch ab- und zur Einigung mit Rat angewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ratsprotokoll vom 28.08.1655; Art 35 der Bürgerlichen Statuten Wismars; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 19.03.1656 und 23.03.1657; Bestätigung des Notars Johannes Rödingk vom 03.05.1656; Supplik des Kl.s an Bekl. vom 28.03.1656; Ratsgerichtsurteil vom 14.04.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657
Kläger: (2) Nicolaus Eickhoff, Uhrmacher
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbelt (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0694
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