-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  06.: 1. Kläger F
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 06. 1. Kläger F
128 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2254
Prozessgegenstand: Intercessionales Auseinandersetzung um Zahlung von Pachtgeld
Alte Signatur: Wismar N 1 (W N 1 n. 1)
Laufzeit: (1578-1765) 07.02.1765-15.05.1766
Fallbeschreibung: Beim Herzog von Mecklenburg haben sämtliche Armen des Armenhauses Weitendorf zu Poel um Hilfe bei der Eintreibung des ausstehenden Pachtgeldes gebeten. Der Herzog bittet das Tribunal, die aufgelaufenen Schulden durch den Verkauf der Lembkeschen Stelle zu decken. Eine Reaktion des Tribunals auf das herzogliche Schreiben vom 07.02. ist nicht überliefert. Am 15.05.1766 erneuert der Herzog seine Forderung, da er vom Oberstleutnant Both auf Zierow um Hilfe gebeten wurde, der Arrest auf Wismarer Gut legen will, wenn seine Forderung nicht befriedigt wird. Eine Reaktion des Tribunals ist erneut nicht dokumentiert.
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Armen des Hospitals zu Weitendorf auf Poel vom 01.02.1765; von Notar Ernst August Leich bestätigter Auszug aus dem Testament des Jochim Negendanck zu Zierow vom 05.08.1578; Schreiben Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin an den Küchenmeister auf Poel vom 20.10.1648; Mandate des Tribunals an den Grafen von Steinberg vom 27.02.1657 und 07.09.1667, an Amtmann Georg Paul Hannolt vom 01.09. und 06.11.1668 sowie 11.01.1669, an Dr. Adam von Bremen und den Lizentinspektor von Jarmerstedt vom 05.02.1689; Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 05.02.1704; Auszug aus dem Protokoll des Poeler Amtsgerichts vom 25.01.1704; Supplik der Vettern von Negendanck an das Tribunal vom 07.02.1708; Aufstellung über Forderungen an die Bauern zu Fährdorf von 1731 und 1764; Schreiben des Oberstleutnants von Both vom 01.05.1766; Schreiben der Rostocker Justizkanzlei an Both vom 22.02.1766; Schreiben von Georg Martin Hermes an Rostocker Justizkanzlei vom 15.02.1766; Aufstellung über Forderungen der Wismarer geistlichen Hebungen an die Güter Zierow und Eggerstorff
Instanzenzug: 1. Tribunal 1765-1766
Kläger: (2) Friedrich, Herzog zu Mecklenburg-Schwerin
Beklagter: Amt Poel

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2254


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0869
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo et non amplius turbando Auseinandersetzung um Besitz an Acker
Alte Signatur: Wismar F 84 (W F 3 n. 84)
Laufzeit: (1590-1727) 01.08.1727-08.05.1728
Fallbeschreibung: Seit 1593 besitzt die Familie des Kl.s den Krug in der Vorburg des Amtes Neukloster. Zum Krug gehören 3 Äcker und eine Wiese, die von Krügern bearbeitet werden und für die sie Abgaben bezahlen. Diese Besitzverhältnisse hat die schwedische Landesaufnahme 1695 bestätigt, die jüngste Kommission im Amt Neukloster hat Kl. die Äcker jedoch entzogen. Als Kl. die Äcker dennoch bestellt, läßt Bekl. sie abmähen. Kl. besteht auf seinem jus colonarium perpetuum und beweist es trotz lückenhafter Überlieferung der Verträge. Kl. bittet darum, ihm seinen Besitz ungestört zu belassen, bis Bekl. vor Gericht ein anderes Urteil erwirkt hat. Am selben Tag erläßt das Tribunal das gewünschte Mandat und fordert Bekl. zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 10.09. bietet Bekl. dem Kl. Acker gleicher Größe an anderem Ort an und teilt mit, daß er sich in der Sache nach Stockholm wegen eines Urteils gewendet habe, da die Entscheidung über die Äcker durch eine königliche Kommission gefällt worden sei. Das Tribunal teilt Kl. dies am 11.09. mit. Am 16.10. bittet Kl., die Sache vor dem Tribunal als höchstem Gericht im Reich zu entscheiden. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.10. auf, den Roggen binnen 8 Tagen zurückzugeben und sich abschließend zur Klage zu äußern. Am 04.11. verweigert Bekl. die Rückgabe bis zur Entscheidung der Hauptsache und stellt Forderungen an Kl. auf. Am 07.11. fordert Tribunal Kl. zur Antwort, Bekl. zur Bestellung eines Prokurators auf. Am 16.12.1727 wehrt sich Kl. gegen die Vorwürfe des Bekl., am 19.01.1728 fordert das Tribunal Bekl. erneut auf, den abgenommenen Roggen binnen 8 Tagen zurückzugeben. Am 30.01. ergreift Bekl. dagegen restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am selben Tag erteilt wird. Am 03.02. erbittet Kl. Vollstreckung des Mandats, wird am 04.02. aber auf den Bescheid vom 30.01. verwiesen. Am 11.02. äußert sich die Pommersche Kammer zugunsten des Bekl. und fordert das Tribunal auf, den Fall als "materia Commissionis" zu betrachten und das Urteil dem König zu überlassen, da Kammersachen nicht vor das Tribunal gehören und das Reichskammerkollegium befohlen hat, den neuen Pfandvertrag mit Bekl., nach dem dieser 1.500 Rtlr / Jahr mehr bezahlen soll, unbedingt durchzusetzen. Die Antwort des Tribunals darauf erhellt nicht, da ein Protokoll vom 13.02.1728, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt. Am 18.02. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am 19.04. lädt das Tribunal auf den 07.05. zu Güteverhandlungen ein. Am 04.05. sagt Bekl. den Termin ab, da er sich an seinen Vertrag mit der Kammer gebunden sieht und dessen Einhaltung fordert. Am 08.05.1728 bestätigt das Tribunal sein Urteil und fordert Bekl. zur Rückgabe des Roggens auf.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Landesaufnahme von Neukloster (Schwedisch und Deutsch); Resolution Herzog Ulrich von Mecklenburgs vom 20.05.1590; Species facti des Pfandinhabers von Neukloster von Plessen; Auszug aus dem Inventar über das Amt Neukloster von 1725/1726; "Extract aus dem Auszuge des Landmessers H.P. Müller was ein jeder Einwohner zum Neuen Closter vor den Ambts Acker umb den Einfall im Gebrauch hat"; "Extract aus dem Anschlag und Ertrag des bey Wismar befindlichen Königl. Ambts Neukloster so datiert Wismar den 20. April 1698 subscribiret W.v.Coyet, And. Scharnhorst"; "Extract aus der Specification des Landmessers Müllern, Was die Einwohner zu Neuen Kloster an Land und Wiesen, so wol bey ihren Städten, als auch Einfalls=Acker vom Ambte im Gebrauch haben Anno 1720"; Forderungen des Bekl. an Kl.; Auszug aus neuem Pfandvertrag mit Bekl. vom 28.08.1727; Auszug aus Schreiben des Stockholmer Reichskammerkollegiums an Pommersche Kammer vom 28.08.1727 (Schwedisch und Deutsch); Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s (18 Rtlr 15 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727-1728 2. Tribunal 1728
Kläger: (2) Andreas Fahl, Krüger zu Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Jochim von Plessen, Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0869


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0838
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um verweigerte Servicezahlungen
Alte Signatur: Wismar F 60 (W F 3 n. 60)
Laufzeit: (1642-1712) 24.05.1712-13.09.1712
Fallbeschreibung: Ende 1711 hat die Wismarer Garnison einen Ausfall unternommen, um den Ring der Feinde zu durchbrechen. Dabei sind die meisten Offiziere aus dem Regiment des Kl.s gefangengenommen worden. Während sie aus Schweden weiterhin ihren Sold erhalten, solange sie ihren Diensteid beachten, verweigern Bekl. die Bezahlung der Servicen an die in Dänemark befindlichen Gefangenen. Kl. erbittet ein Mandat an Bekl. zur Auszahlung des Geldes bei Androhung der Vollstreckung und erklärt, er habe bereits Reichsrat um Verordnung gebeten. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Zahlung oder Erstattung eines Gegenberichts auf. Am 01.06. argumentieren Bekl. mit kgl. Resolutionen und nachgerückter Besatzung gegen das Ansinnen des Kl.s, am 07.06. verweist das Tribunal die Parteien auf die Entscheidung des Reichsrates. Am 13.09.1712 reichen Bekl. die Antwort des Reichsrates zur Kenntnisnahme des Tribunals ein.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Erklärung der Bekl. vom 26.04.1712; Auszug aus Kgl. schwedischen Resolutionen vom 14.12.1642, 31.01.1651, 15.12.1660, 20.03.1680; Auszug aus kgl. dänischer Service-Ordnonanz vom 27.05.1676; Schreiben des schwedischen Reichsrates vom 23.06.1712
Instanzenzug: 1. Tribunal 1712
Kläger: (2) Oberst Fürstenberg
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0838


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0901
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Nachlaßverwaltung
Alte Signatur: Wismar F 111c
Laufzeit: (1644-1760) 26.01.1760-18.08.1780
Fallbeschreibung: Kütemeier berichtet am 26.01.1760 von seiner Reise nach Zarnekow zur Regelung des Nachlasses seines Mündels, von der Eröffnung des Testaments und von Maßnahmen, die er zur Verwaltung des Gutes getroffen hat und bittet darum, diese zu bestätigen. Das Tribunal folgt dem am 29.01. Am 18.02. berichten Vormünder über ihre Überlegungen zur Verpachtung des Gutes und legen die von ihnen ausgearbeiteten Bedingungen bei, am 26.02. ordnet das Tribunal die Versteigerung der Verpachtung des Gutes an, am 16.04. setzt es nach erfolgter Versteigerung Hans Christian Kippe als Pächter ein. Am 19.11. berichten Vormünder über den Stand der Inventarisierung des Nachlasses und damit verbundene Probleme, am selben Tag erbittet Kütemeier Ersatz seiner Ausgaben für die Führung der Vormundschaft, erhält jedoch keinen Bescheid. Am 9.12. legen Vormünder Beweise vor für die von Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg verliehenen Gerichtsprivilegien über das Gut Zarnekow, die vom Tribunal am 12.12.1760 ad acta genommen werden. Am 26.01.1761 reicht Kütemeier die Vormundschaftsrechnung ein, erbittet Prüfung und Entlastung und erneuert seine Bitte um Bezahlung für diese Vormundschaft. Das Tribunal fordert am 30.01. den Protonotar zur Prüfung der Rechnung auf, am 06.02. teilt dieser kritisch das Ergebnis mit, woraufhin Kütemeier sich am 10.02. rechtfertigt und eine Aufstellung über die Geldgeschäfte für sein Mündel nachreicht. Am 09.03. berichten Vormünder über eine Auseinandersetzung mit dem Kommissar von Lillienanker über die Bezahlung von Schulden in Höhe von 1.650 Rtlr und erbitten Zustimmung zu einem Vergleich, die sie am 11.03.1671 erhalten. Am 12.01.1762 bittet Kütemeier um Herausgabe eines gekündigten und bezahlten Wechsels über 200 Rtlr und erhält diesen am 13.01. Am 04.02. informieren Vormünder über nötigen Bau eines Katens in Zarnekow und erbitten Zustimmung. Am 02.04.1762 wird die Vormundschaftsrechnung für 1760 anerkannt und die Rechnung für 1761 gefordert. Am 19.06. reicht Kütemeier seine Vormundschaftrsrechnung ein, die das Tribunal dem Protonotar am 22.06. zur Prüfung zuleitet. Dieser erstattet am 28.06. seinen Bericht, am 01.07. listet Kütemeier Activa und Passiva seines Mündels auf, am 24.09.1762 bescheinigt das Tribunal ihm die Richtigkeit der Rechnung. Am 02.03.1763 berichten Vormünder vom Mißwuchs auf dem Gut Zarnekow und Maßnahmen zur Minderung der Pacht und erbitten Bestätigung durch das Tribunal, die am 04.03. ergeht. Am 13.08. erbitten Kl. Entscheidung des Tribunals wegen Münzsorte, in der Pacht zu zahlen sei, berichten über erneute Hagelschäden und legen Vormundschaftsrechnung bei. Am 21.12.1763 genehmigt das Tribunal die Minderung der Pacht auf 200 Rtlr und stellt es Vormündern frei, sich mit Pächtern auf Ersatz des Hagelschadens zu einigen. Am 02.03.1764 beauftragt das Tribunal Assessor Engelbrechten mit Prüfung der Rechnung, am 28.02. berichten Vormünder über ihre Versuche zur Einigung mit Pächter wegen Regulierung der Hagelschäden, am 02.03. lädt das Tribunal die Parteien auf den 13. zur Schlichtung vor. Am 04.04. präsentiert Kütemeier den Bericht Engelbrechts über die Vormundschaftsrechnung und bittet um Entlastung, die er am 19.06. erhält. Am 01.06. machen Vormünder Vorschlag zur Pachtzahlung wegen der Münzveränderungen und erbitten Stellungnahme des Tribunals, das am 19.07. zustimmt. Am 28.08. überreicht Kütemeier seine Vormundschaftsrechnung, das Tribunal beauftragt am 04.09.1764 den Protonotar mit Prüfung. Am 12.10.1765 legt Kütemeier die Jahresrechnung für 1764/1765 vor, das Tribunal beauftragt den Protonotar am 13.06.1766 mit der Prüfung. Am 03.10.1765 legt Protonotar Sander seinen Bericht für das Jahr 1763/1764 vor, das Tribunal erteilt Kütemeier am 13.06.1766 Entlastung. Am 07.03.1767 erbittet Kütemeier Entlastung für das Geschäftsjahr 1765/1766, die ihm am 01.09.1770 erteilt wird. Am 22. und 26.07.1771 melden Kl., das sie mit Bekl. nicht einig werden, aber einen neuen Pächter gefunden haben und berichten über die Verhandlungen mit diesem. Das Tribunal lädt die Interessenten am 27.07. auf den 31.07.1771 vor und schließt den Vertrag mit dem neuen Interessenten A.H. Carstens. Am 06.05.1773 berichten Vormünder, daß die Scheune des Gutes repariert oder neu gebaut werden müsse, argumentieren nach Abwägung der Kosten und Nutzen für einen Neubau und bitten um Entscheidung des Tribunals. Am 15.05. teilen Vormünder die Meinung ihres Mitvormundes Johann Hermann Adam Müller mit, am 19.05. trägt das Tribunal ihnen auf, den Eigenanteil des Pächters beim Bau der Scheune zu erhöhen. Am 05.06. berichten Vormünder, daß Carstens sein Angebot erhöht habe, das Tribunal begrüßt dies am 08.06. Am 03.07.1772 legt Kütemeier die Vormundschaftsrechnung vor und erbittet ihre Genehmigung nach Prüfung, das Tribunal weist den Protonotar am 26.09.1772 entsprechend an. Am 23.07.1773 berichten Vormünder von der Übergabe des Gutes an Carstens, das Tribunal nimmt die Papiere am 24.07.1773 ad acta.. Am 07.03.1774 berichten Vormünder über die Veranlagung des Gutes durch die Preußische Kontributionskommission, das Tribunal genehmigt die Zahlung am 11.03.1774. Am 06.10.1773 reichen Vormünder den Prüfbericht des Protonotars zu ihrer Rechnung von 1765-1772 ein und erbitten Entlastung, die sie am 04.02.1775 erhalten. Am 20.06.1775 legt Anna Christina Schomer, Witwe Kütemeiers, Rechnung seit dem Tode ihres Mannes ab und bittet darum, diesem für die letzten Jahre die vereinbarte Anerkennung für die Übernahme der Vormundschaft zu bezahlen. Das Tribunal genehmigt dies am 12.07.1775. Am 04.12.1778 berichten Vormünder über ihre Maßnahmen zum Wiederaufbau der abgebrannten Scheune und die Verlängerung des Pachtvertrages. Das Tribunal bestellt sie am 10.12. auf den 22.12.1778 vor, erörtert Bedenken gegen den Pachtvertrag und verändert ihn zugunsten des Mündels. Am 25.02.1779 erbittet Witwe Kütemeiers erneut die Prüfung der vorgelegten Rechnung und Entlastung, das Tribunal fordert Protonotar Sander am 10.03.1779 entsprechend auf. Am 18.07.1780 legt die Witwe den Bericht Sanders vor und bittet um Ersatz der Auslagen ihres Mannes im Zusammenhang mit der Vormundschaft, die ihr von jetzigen Vormündern verweigert wurde. Am 18.08.1780 spricht das Tribunal der Witwe 250 Rtlr als Honorar für ihren Mann zu.
Prozessbeilagen: (7) Testament der Eva Laurentia Köppe, Witwe des Pastors Freude vom 11.04.1749; Protokoll der Testamentseröffnung vom 18.01.1760; Protokoll der Übergabe der Wirtschaft auf Zarnekow an Schreiber Hasse vom 19.01.1760; Bedingungen für die Verpachtung Zarnekows; Auszug aus dem Protokoll der Tribunalssitzung vom 26.02.1760; Rechnung über Vormundschaftsführung durch J.C. Kütemeier (104 Rtlr); Kaufvertrag über Zarnekow zwischen Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg und Christoph Bockenheuser, kgl. schwedischer Sekretär vom 13.11.1644; "Curatel-Rechnung von den für Catharina Ilsabe Johanna Freuden erhobenen Geldern pro Anno 1760; Kommissionsprotokolle des Protonotars Engelbrecht zur Prüfung der Vormundschaftsrechnung vom 05.02.1761, 28.06.1762, 03.04.1764; Schreiben Dr. Ikes an Kütemeier vom 30.03.1761; Vergleich über die Bezahlung der Lillienankerschen Schulden vom 28.02.1761; Besichtigungsprotokoll von Peter Harnack und O.D. Grell über Schäden auf Gut Zarnekow vom 26.07.1762; Punktation zwischen den Vormündern und Pächter Klitzing wegen des Mißwuchses vom 26.02.1763; Besichtigungsprotokoll der Hagelschäden auf Zarnekow vom 25.07.1763; Schreiben Hieronymus Weichlers an Kütemeier vom 22.07.1763; Kommissionsprotokolle des Protonotars Sander zur Prüfung der Vormundschaftsrechnung vom 03.10.1765, 05.03.1767, 07.09.1773, 20.09.1779; Schreiben Klitzings an Vormünder vom 08.05.1770; Besichtigungsprotokoll von Otto D. Grell und Jochim Hinrich See wegen der Zarnekower Hagelschäden vom 10.08.1770; Aufstellung über Hagelschäden (596 Rtlr 14 s); Schreiben des H. Weichler an Kütemeier vom 24.07.1771; Protokoll der Verhandlungen vor dem Tribunal vom 31.07.1771; Schreiben des August Heinrich Carstens zu Stieten an Kütemeier vom 28.07.1771; Voranschläge des Zimmermeisters C. Gildemeister zu Gersdorf für Neubau bzw. Reparatur der Scheune vom 04.12.1772; Stellungnahme H. Weichlers vom 30.04.1773; Punktation zwischen Vormündern und Pächter Carstens vom 30.04.1773; Stellungnahme des Baumeisters Nils Ahsberg vom 05.05.1773 und des Mitvormunds und Pastors zu Malchin Johann Hermann Adam Müller vom 12.05.1773; Verpflichtung des A.H. Carstens vom 21.05.1773; Pachtvertrag zwischen Vormündern und Carstens von Trinitatis 1772; Aufstellung über Aktiva und Passiva des Mündels vom 06.10.1773; Kuratelrechnung Juli 1772-31.12.1774; Punktation über den Bau der neuen Scheune zu Zarnekow zwischen Vormündern und H. Wichmann vom 09.07.1778; erneuerter Pachtvertrag von Trinitatis 1779; Pachtvertrag von Trinitatis 1772; Schreiben der Vormünder Palthen und Ahrends an Protonotar Sander vom 07.02.1780; Schreiben der Witwe Kütermeier an Sander vom 30.05.1780; zahlreiche Einzelbelege für die Vormundschaftsrechnungen von 1760-1778
Instanzenzug: 1. Tribunal 1760-1780
Kläger: (2) Johann Christoph Kütemeier, Registrator am Tribunal und Jacob Johann Arends, Subrektor zu Wismar, als Vormünder der Waise Catharina Ilsabe Johanna Freude, seit 1768 David Johann Arends anstelle seines verstorbenen Vaters, seit 1778 Johann Franz von Palthen anstelle des verstorbenen Kütemeier

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0901


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0799
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitz an einem Hof
Alte Signatur: Wismar F 26 (W F 1 n. 26)
Laufzeit: (1649-1682) 01.05.1682-25.02.1684
Fallbeschreibung: 1674 hat Bürgermeister Voigt den Fischerhof für 860 Mk. lüb. vom Bruder des Kl.s gekauft und Kl. erlaubt, dort zu fischen und Bier auszuschenken. Sobald Kl. dazu in der Lage wäre, sollte er laut mündlicher Absprache den Hof zurückkaufen dürfen. Beim Tode Voigts bestehen dessen Erben auf eigener Nutzung des Hofes und erlauben Kl. die Rückkehr nicht. Das Ratsgericht bestätigt diese Ansicht gemäß den schriftlich vorliegenden Verträgen, spricht Bekl. den Hof zu und verurteilt Kl. zur Zahlung der Prozeßkosten. Kl. bietet an, einen Eid zu leisten, daß Voigt den Hof ihm zu gute" gekauft habe und bittet um Korrektur des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert am 26.05. die Akten der Vorinstanz an und erhält sie am 12.06. Am 22.06. trägt Kl. weitere Beweise vor, am 30.10.1682 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, läßt aber Kl. den Beweis offen, daß 1674 andere Interessenten mehr für den Hof geboten hätten als Voigt und er den Zuschlag nur wegen des Angebots erhalten habe, Kl. dort wirtschaften zu lassen. Am 20.01.1683 legt Kl. Verhörartikel für Zeugenbefragung vor und erbittet Benennung eines Kommissars zur Beweisaufnahme. Am 26.01. beauftragt Tribunal Protonotar Westphal., am 16.04. übergibt Kl. den Rotulus, der am 02.05. eröffnet wird. Am 19.06. erbittet Kl., Bekl. zu vereidigen, am 22.06. fordert das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf. Am 08.08. weisen Bekl. die Beweise zurück und beharren auf der Stadtbuchschrift. Das Tribunal fordert Kl. am 01.09. zur Antwort auf, die am 12.10. eingeht. Am 07.11.1683 legen Bekl. weitere Beweise vor, am 28.01.1684 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, erläßt Kl. aber die Prozeßkosten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Christoph Koch aufgenommene Appellation vom 04.02.1682; Ratsgerichtsurteil vom 01.02.1682; Stadtbuchschrift von Galli 1674; Aussage Cord Häses über Verkauf des Hofes (o.D.); von Notar Johann Helmke aufgenommene Zeugenaussage des Nehls Jarnsen vom 09.10.1681; Quittung über Auszahlung der Kaufsumme aus Verkauf des Fischerhofes an Frohes Gläubiger vom 04.02.1675; Kaufvertrag über einen Acker zwischen den Witwen Adam Meinckes und Christoph Frohs vom 28.02.1667; Quittung des David Gronow über empfangene Kaufsumme von Christoph Froh vom 27.07.1649; von Pedell J.E. Ries aufgenommene Übergabequittung eines Tribunalmandates vom 09.10.1682; Verhörartikel für Cort Häse; Kommissionsbericht des Protonotars Westphal vom 16.04.1683; Schreiben der Bekl. an Westphal (o.D.); Protokoll des Zeugenverhörs vom 31.03.1683; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 04.08.1683; Supplik der Gebrüder Brandanus und Gabriel Froh an den Rat vom 26.04.1673 und dessen Antwort vom 28.04.1673
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1682 2. Tribunal 1682-1684
Kläger: (2) Brandanus Frohe, Fischer und Bierschenk zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Voigt für sich und seine sämtlichen Miterben des verstorbenen Bürgermeisters Caspar Voigt (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0799


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0802
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar F 30 (W F 1 n. 30)
Laufzeit: (1652-1685) 27.06.1685-14.02.1688 (1703)
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. auf Bezahlung von Schulden über 500 Rtlr aus den Jahren 1651/1652 verklagt, sieht sich aber selbst mit Forderungen über 800 Rtlr konfrontiert, die er leugnet. Da keine der beiden Seiten Beweise für ihre Forderungen vorlegen kann, verurteilt das Ratsgericht sie auf Rat der Helmstedter Juristenfakultät dazu, ihre Angaben zu beschwören. Kl.appelliert und bittet Tribunal, ihm den Eid zu erlassen, Bekl. hingegen schwören zu lassen und sie zu verpflichten, ihre Beweise vorzulegen. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 08.12.1685 an und eröffnet sie am 08.02. nach Antrag der Parteien vom 19.01.1686. Am 11.04.1687 beauftragt das Tribunal die Assessoren Anton Scheffel und Joachim Christian Koch mit Vermittlung eines Vergleichs und fordert Bekl. zum Einreichen ihrer Beweise auf. Letzteres bestätigt das Tribunal am 07.07. Am 17.10. tragen Bekl. ihre Beweise vor und erbitten die Bezahlung der Schulden. Am 17.10. berichten Kommissare von gescheiterten Güteverhandlungen, am 01.11.1687 werden die Kommissionspapiere in der Kanzlei eröffnet und diskutiert, am 09.02.1688 zeigen die Parteien an, daß sie sich verglichen haben. Das Tribunal nimmt dies am 14.02.1688 zu den Akten, am 04.01.1703 werden die Originalakten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 22.04.1685; Ratsgerichtsurteil vom 15.04.1685 = Rechtsgutachten der Juristenfakultät Helmstedt; von Pedell J.E. Pries ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18.12.1685; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.12.1685; Rechnung des Kl.s vom 29.09.1652-12.02.1663; Kommissionsprotokoll vom 07.09.1687; detaillierte Rechnungen Daniel Blumenthals 1652-1659; Quittung D. Blumenthals von Pfingsten 1658 und 1659; Quittungen Carl Emanuel Wrangels für empfangene Waren vom 18. und 23.02.1657, 15.03.1659
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1685 2. Tribunal 1685-1688
Kläger: (2) Hermann von Fersen auf Rellstab und Kahlenberg, Oberstleutnant (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Schacht, Joachim Hase, Daniel Blumenthal und andere Erben des Daniel Blumenthal (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Gottfried Christian Michaelsen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0802


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0845
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Milderung der Steuern
Alte Signatur: Wismar F 65 (W F 3 n. 65)
Laufzeit: (1653) 01.02.1719
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich darüber, daß ihn die Quartierkammer zu 6 Mk. lüb. Service monatlich veranlagt hat und bittet um Minderung, erhält aber keine Antwort des Tribunals darauf.
Prozessbeilagen: (7) Resolution Königin Christinas über Rechte der Stadt Wismar vom 24.12.1653; "Designation der alten und neuen Restanten bey der Wasser-Collecte"
Instanzenzug: 1. Tribunal 1719
Kläger: (2) Hermann von der Fehr, Brauer zu Wismar
Beklagter: Quartierkammer zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0845


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0894
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das forum competens
Alte Signatur: Wismar F 107
Laufzeit: (1653-1752) 13.01.1752-16.09.1754,
Fallbeschreibung: Kl. haben erfahren, daß sich Advokat Rüdemann mit der Tochter des verstorbenen Bürgermeisters Voigt verheiratet hat. Da dies ohne ihre Zustimmung und außerhalb Wismars geschah, hat der Prokurator Civitatis Klage vor dem Ratsgericht erhoben. Diese wird dadurch gestört, daß der Prozeß durch den Fiskal vor das Tribunal gezogen worden ist. Kl. protestieren aufgrund ihrer Gerichtsprivilegien dagegen, beweisen anhand bisherigen Gebrauchs, daß sie Rüdemann vor ihr Ratsgericht hätten ziehen dürfen und bitten, dem Ratsprozeß seinen Lauf zu lassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.03. zur Erwiderung auf. Am 19.04. rechtfertigt dieser seinen Prozeß vor dem Tribunal mit der Tribunalsordnung und dem bisherigen Gebrauch und weist die Klage zurück, am 20.04. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf. Am 28.06. und 19.10. beschwert sich Bekl. über nicht erfolgte Antwort, das Tribunal fordert Kl. am 05.07. letztmalig zur Erwiderung auf, die Reaktion des Gerichts vom 31.10. erhellt nicht, da ein Exjudicialprotokoll von diesem Tag, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt. Am 26.12.1752 geht ein Schreiben des schwedischen Königs an das Tribunal ein, in dem Kl. aufgefordert werden, das Urteil des Tribunals abzuwarten und zu akzeptieren. Am 19.02.1753 bittet Bekl. darum, das Mandat des Tribunals an Kl. zu wiederholen, da bisher keine Reaktion erfolgt sei. Das Tribunal fordert Kl. am 20.02. ultimativ zur Erwiderung auf, Kl. erbitten am 05.04. Fristverlängerung und erhalten diese am 07.04. Am 12.05. beharren Kl. auf ihrer Sicht und begründen sie mit dem Gebrauch am Reichskammergericht, woraufhin das Tribunal Bekl. am 15.05. zur Erwiderung auffordert. Am 03.07. widerlegt Bekl. die Forderungen der Kl., woraufhin das Tribunal am 04.07. die Beweisaufnahme schließt. Am 09.07. und 22.10.1753 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1754 urteilt das Tribunal, daß es auch erstinstanzlich für die Advokaten am Tribunal zuständig sei. Am 01.03. ergreifen Kl. Revision gegen dieses Urteil, die das Tribunal am 12.03. zuläßt und zur Deponierung von 300 fl. auffordert. Am 08.03. erbitten Kl. Erklärung des Urteils bzw. Vergleichsverhandlungen, am 12.03. erklärt das Tribunal sein Urteil, am 29.03. erbitten Kl. weitere Erklärung, die das Tribunal am 03.04. zurückweist. Am 30.04. teilen Kl. mit, sie hätten die geforderte Summe deponiert und kündigen den Schriftsatz zur Revision an, der am 21.06. eingeht. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Antwort auf. Diese geht am 05.09. ein, Bekl. bekräftigt ausführlich seine bisherigen Argumente. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 10.09.1754. Am 12.07.1799 fordert das Tribunal Kl. auf, angesichts der anstehenden Visitation des Tribunals, bei der die Revision behandelt werden soll, die zwischenzeitlich zurückerstatteten Succumbentzgelder" in der Kanzlei einzuzahlen.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Wismarer Huldigungsrezeß vom 14.06.1653; von Dr. Ungnade ausgestellte Quittungen für Tribunalsmandate vom 20.04. und 06.07.1752; Schreiben Adolf Friedrichs von Schweden an Tribunalspräsidenten von Putbus vom 16.11.1752; Prozeßvollmacht des Rates für Dr. Ungnade vom 16.06.1753; Quittung des Registrators J.C. Kütemeyer vom 29.04.1754; Auszug aus Ludolffs Obersv. for.; Auszug aus kgl. Resolutionen für Stadt Wismar vom 24.2.1653 und 14.07.1663
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1754 2. Tribunal 1754, 1799
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Fiskal des Tribunals
Anwälte: Kl.: Johann Ehrenfried Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0894


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0798
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erhalt der Privilegien
Alte Signatur: Wismar F 25 (W F 1 n. 25)
Laufzeit: (1654) 31.03.1682-02.08.1682
Fallbeschreibung: Kl. ist auf Veranlassung von Tribunalspräsident Oxenstierna und -vizepräsident Mevius im Jahre 1654 zum Bürger in Wismar angenommen worden. Der Rat hat ihm versprochen, neben ihm nur einen weiteren Sattler in der Stadt zu beschäftigen, will jetzt aber mit der Aufnahme eines weiteren Meisters dagegen verstoßen. Da die Arbeit nicht für alle reicht, bittet Kl. das Tribunal, ihn in seinem Privileg zu schützen und erhält am selben Tag ein entsprechendes Schreiben an den Rat. Am 24.04. bitten Bekl., Kl. abzuweisen, da die Stadt weiter wachsen soll und dazu entsprechend Handwerker aufgenommen werden müssen. Am 08.05. verlangt das Tribunal vom Kl. Erwiderung darauf, die am 30.05. eingeht und in der Kl. sein Anliegen verteidigt. Am 12.06. werden Bekl. noch einmal zur Stellungnahme aufgefordert, die am 28.07. eingeht und die vorherige Argumentation bekräftigt. Am 29.07.1682 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Bengt Oxenstiernas an David Mevius vom 28.05.1654
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682
Kläger: (2) Hans Fischer, Sattler in Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0798


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0768
Prozessgegenstand: Subsidiales Auseinandersetzung um einen Totschlag
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: (1656-1657) 10.07.1657-12.04.1659
Fallbeschreibung: Fiskal ist mit der Untersuchung des Totschlags an Hans Havemann aus Kröpelin durch Bekl. beauftragt worden und berichtet über die Befragung verschiedener Zeugen durch Notare. Das Tribunal fordert ihn am 13.07. auf, die Untersuchung "besser und fleissiger" durchzuführen. Am 04. und 08.08. erbittet Kl. ein Subsidial an den Amtsschreiber von Varpen wegen Zeugenverhör. Das Tribunal erläßt am 08.08. ein entsprechendes Schreiben an den Herzog von Mecklenburg, am 22.09. bittet Kl. um erneutes Subsidial, das er am gleichen Tag erhält. Am 13.10. erbittet Kl. weitere Befehle, da bisher nichts in der Sache erfolgt sei. und erhält am 21.11.1657 ein weiteres Subsidial. Am 09.03.1658 klagt Fiskal, er habe erneut keine Antwort aus Schwerin erhalten und erbittet Subsidial an Herzog Christian von Mecklenburg-Schwerin und erhält dieses am 01.07. Am 02.08. antwortet die Schweriner Kanzlei, der Fall sei vor ihr rechtshängig, da Meyer zur Zeit des Totschlags mecklenburgischer Untertan gewesen sei und bitten, Täter zu überstellen. Am 05.11.1658 sendet das Tribunal das Schreiben wegen fehlerhafter Titulatur zurück. Am 22.02.1659 sendet das Tribunal erneut ein Subsidial an die Justizkanzlei und erbittet Zeugenverhör.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Christian Wüsthoff aufgenommene Befragung der Zeugen Jochim Werde, Bürger von Kröpelin, Jochim Hildesack und Hans Barner vom 20.04.1656; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Befragung der Zeugin Trine Bruns, Ehefrau des Krügers Jochim Bruns zu Altbukow vom 15.05.1657; Empfangsbestätigung der Schweriner Regierungskanzlei für Tribunalsmandat vom 25.08.1657; Schreiben des Cyriacus Haveman für sich und im Namen der Witwe und deren 9 Kinder an Schweriner Justizkanzlei vom 10.06.1656; von Notar Christian Wuesthoff aufgenommenes Leichenschauprotokoll des Hans Havemann vom 21.04.1656; Supplik der Ehefrau des Hans Meyer, Catharina Sture an Schweriner Justizkanzlei vom 02.01.1657; von Notar Joachim Schumacher aufgenommenes Protokoll des Verhörs der Zeugen Carsten und Görries Frahm aus Bäbelin vom 14.07.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Schweriner Justizkanzlei

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0768
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