-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G
290 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 4100
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um
Laufzeit: (1747-1798) 17.08.1798-06.07.1803
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 17.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 18.08. legen die Kl. am 17.10. ihren Schriftsatz vor. Sie erklären, daß sie seit vielen Jahren die 3 Bauernstellen in Vor-Wendorf besäßen und der Stadtkämmerei dafür jährlich 1.000 Mk. Dienstgeld bezahlen. Im Jahre 1796 ist die Feldmark vermessen und in 7 Schläge eingeteilt worden, die Schläge sind zudem bonitiert worden. Den Kl.n werden daraufhin Pachtverträge über 14 Jahre angeboten, bei denen sie während der ersten 7 Jahre 876 Rtlr 36 s / Jahr Pacht bezahlen sollen, in den 7 letzten 1.000 Rtlr / Jahr. Zusätzlich sollen sie alle bisherigen Abgaben weiterhin bezahlen und sich um die Instandhaltung der Gebäude kümmern. Damit fühlen sie sich über alle Maßen beschwert und protestieren vor dem Ratsgericht wegen der Höhe der Pacht und wegen der Umwandlung erblicher Stellen in Pachtstellen. Das Ratsgericht bestätigt die Pläne der Kämmerei, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren, an ihre alten Verträge und Rechte erinnern und darum bitten, sie darin zu schützen. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 15.12.1798 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 21.01., 08.04., 08.08. und 21.10.1799 sowie am 20.01.1800 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten und erhalten diese am 25.01., 12.04., 12.07. und 01.11.1799 sowie am 24.01.1800. Am 22.04.1800 bitten die Kl. um Erneuerung des Tribunalsmandates an den Rat und erhalten dieses am 02.05. Am 07.07. bitten die Kl. erneut um Fristverlängerung, die sie am 11.07. erhalten, am 20.10. bitten sie um ein Strafmandat an den Rat zur Einsendung der Akten und erhalten dieses am 24.10.1800. Am 19.01.1801 bitten die Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.01. auf den 26.01. festlegt. Am 20.04. und 06.07.1801 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1781 fordert das Tribunal die Bekl. zur Erwiderung auf den Schriftsatz der Kl. auf. Am 30.06.1802 verteidigen die Bekl. die Erhöhung der Pacht als angemessen und fordern Beweise für die Behauptung der Kl., sie hätten ihre Stellen seit Jahrhunderten frei vererbt oder verkauft. Das Tribunal fordert am 02.07. eine Erwiderung von den Kl.n, am 23.09. bitten die Bekl. um ein verschärftes Mandat an die Kl., das sie am 11.10. erhalten. Am 21.12. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 23.12.1802 erhalten. Am 21.01.1803 verteidigen die Kl. ihre alten Rechte, am 24.01. fordert das Tribunal die Bekl. zur abschließenden Erwiderung auf, die am 28.02. eingeht. Am 02.03.1803 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 25.04. und 04.07.1803 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 18.05.1798; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 25.05.1798; Anschlag der Kämmerei über Vor-Wendorf vom 09.11.1797; Kämmereiprotokolle vom 30.05.1747, 01.07.1751, 23.07.1771, 22.03.1798; Aufstellung über weitere Abgaben der Kl. (203 Rtlr 35 s); Quittung von E.J. Völschow, Sekretär der Kämmerei vom 31.05.1798; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Langemak vom 24.06.1798, Dr. Haupt vom 08.12.1801 und Dr. Pommeresche vom 07.01.1803 sowie der Bekl. für Dr. Schultesius vom 07.07.1801 und für Hofrat Kühl vom 30.12.1802; von Tribunalsbote B.S. Coglien ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 19.12.1798, 03.05. und 25.10.1800; Ratsgerichtsbescheid vom 15.01.1799; Heiratserlaubnise der Kämmerei für Daniel Gildemeister vom 18.06.1751 und für Maria Pehrlitz, Witwe des Christoph Carau, Schulze zu Vor-Wendorf vom 09.11.1754; Entlassung aus der Untertänigkeit für Jochim Schacht durch die Kämmerei vom 30.12.1760
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1798 2. Tribunal 1798-1803
Kläger: (2) Hans Hinrich Gildemeister, Schulze zu Vor-Wendorf, Johann Hinrich Schacht (seit 1803 dessen Witwe) und Peter Carow, Hausleute zu Vor-Wendorf
Beklagter: Kämmerei zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Friedrich Langemak (A & P), seit 08.12.1801: Dr. Gabriel Christian Anton Haupt (A & P), seit 21.12.1802: Johann Friedrich Dahlmann (A), Joachim Arnold Johann Pommeresche (P) Bekl.: Dr. Caspar Christian Blanck (A), Dr. Carl Christoph Schultesius (P), seit 21.01.1803: Johann Christian Kühl (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 4100


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3940
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Brechung des Postmonopols
Laufzeit: (1734) 29.11.1734-09.08.1735
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. überführen können, daß er trotz Verbots des Tribunals Briefe an den Rostocker Postillion mitgibt und der Schwedischen Post Konkurrenz macht. Der Kl. bittet um Vorladung des Bekl. und Vollstreckung des Strafmandates über 50 Rtlr. Das Tribunal lädt den Bekl. am 30.11.1734 auf den 11.01.1735 vor. Am 18.01.1735 verurteilt das Tribunal angesichts seiner unerheblichen Einreden" den Bekl. zu einer Geldstrafe von 50 Rtlr und fordert ihn auf, seine "Mecklenburgischen Vollmachten und Bestallungen allhie zu produciren". Am 09.03. beschwert sich der Kl., daß der Bekl. seine Strafe noch nicht bezahlt und die Vollmachten nicht vorgelegt habe und fordert die Bezahlung der Prozeßkosten von 6 Rtlr 10 s. Das Tribunal setzt dem Bekl. am 06.05. eine erneute Frist über 3 Wochen zur Befolgung des Mandates. Am 04.06. berichtet der Bekl., daß er sein Amt seit vielen Jahren unangefochten versehen würde und den mecklenburgischen Herzögen durch Diensteide verbunden sei, die er ebenso treu befolge wie die als Bürger Wismars geleisteten Eide. Er bittet, ihn von der Vorlage seiner Instruktion und Vollmacht zu entbinden und ihn sein Amt bei der Mecklenburger Post weiterhin ruhig führen zu lassen. Das Tribunal lehnt dies am 21.06. ab und fordert ihn auf, binnen 8 Tagen die geforderten Dokumente und den Eid, den er geleistet habe, vorzulegen, und seinen Anwalt zu benennen. Am 08.07. beschwert sich der Fiskal, daß der Bekl. dem Mandat keine Folge geleistet habe und bittet um Vollstreckung der Strafgelder. Am selben Tag fordert das Tribunal den Wismarer Rat zur Vollstreckung auf. Am 15.07. berichtet der Bekl., daß er seine Strafe bezahlt habe und erbittet Fristverlängerung zur Vorlage seiner Vollmachten und seines Eides, die er am 09.08.1735 erhält. Weiteres erhellt nicht, da ein Protokoll vom 09.08.1735, auf das Bezug genommen wird, der Akte nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) Postzettel der fürstl. Mecklenburgischen Post von Wismar nach Neubukow vom 03., 06., 10. und 13.11.1734, von Wismar nach Kröpelin vom 03., 10. und 13.11.1734, von Wismar nach Rostock vom 03., 06., 10. und 13.11.1734, von Wismar nach Doberan vom 03, 06. und 10.11.1734; Quittungen des hochfürstlich Mecklenburgischen Post Contoirs über weitergeleitetes Geld vom 21.12.1734, 25.01. und 26.02.1735; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.12.1734; Aufstellung über Prozeßkosten
Instanzenzug: 1. Tribunal 1734
Kläger: (2) Anthon Christoph Gröning als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Peter Leusmann, Postverwalter der fürstlich Mecklenburgischen Post in Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3940


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3711
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Niederlegung der Vormundschaft
Alte Signatur: Wismar W 73 (W W 2 n. 73)
Laufzeit: 28.12.1713-28.09.1714
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, die Vormundschaft für die Bekl. niederlegen zu dürfen, da diese eigenmächtig Absprachen über die Anlage ihres Vermögens vornimmt, ohne ihn einzubeziehen, und sich eigenmächtig aufs Land begeben hat, um bei Kapitän Thom zu leben. Das Tribunal lehnt den Antrag am 30.12.1713 ab und fordert den Kl. auf, dem "ertheilten gerichtlichen curatorio Genüge zu thun". Am 21.02.1714 wehrt sich die Bekl. gegen schlechte Beratung des Kl.s bei der Geldanlage, erinnert an das väterliche Testament, daß den Rat und Konsens des Kl.s nicht zwingend vorschreibt und bittet, ihr das Geld zur Anlage auszuzahlen. Das Tribunal weist die Bekl. am 23.02.1714 an, sich dem Willen des Kl.s zu beugen, erlaubt ihr aber, Vorschläge für die Geldanlage mit ihm zu beraten. Am 13.03. lehnt der Kl. es erneut ab, das Geld bei Kapitän Thom anzulegen, da dieser verschuldet ist und schlägt vor, das Geld im Gut Kehdenhagen in Pommern anzulegen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.03. auf, alle väterlichen Obligationen an den Kl. einzusenden, damit der darüber disponieren könne. Am 06.04. ergreift die Bekl. dagegen restitutio in integrum und bittet um Fristverlängerung, die sie am selben Tag erhält. Am 14.04. legt sie ihren Schriftsatz vor und besteht auf den Festlegungen des väterlichen Testaments. Am 21.04. lädt das Tribunal die Bekl. auf den 01.05. zur Abstattung des juramentum malitiae vor. Am 01.05. erbittet sie Aussetzung des Termins, da sie auf eine gütliche Einigung hofft. Das Tribunal setzt am 04.05. einen neuen Termin auf den 29.05. an, an dem Dr. Arend erneut um Fristverlängerung bittet. Am 01.06. setzt das Tribunal den 19.06. an. An diesem Tag bittet die Bekl., ihr den Eid in ihrem Quartier bei Michael Plagemann abzunehmen. Das Tribunal lehnt dies am 20.06. ab. Am 23.06. bittet der Kl. um Bestätigung einer Geldanlage seines Mündels in Höhe von 1.000 Rtlr im von Landvogt von Rügen übernommenen Gut Udars und erhält diese am selben Tag. Am 07.09. bittet der Kl. um Mandat an die Bekl., ihm alle Obligationen und das Testament des Vaters zuzusenden, damit er darüber verfügen könne. Das Tribunal erläßt am selben Tag ein entsprechendes Mandat. Am 21.09. beschwert sich der Kl., daß die Bekl. das Mandat nicht entgegennehme, am 28.09.1714 beschlagnahmt das Tribunal alle Zinzzahlungen aus Mecklenburg an die Bekl. so lange, bis diese die Obligationen ausgeliefert habe.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an Bekl. (o.D.); Auszug aus dem Schreiben des Stralsunderer Kämmerers Westphal an Kl. vom 06.03.1714; Entwurf der Obligation des Landvogts von Rügen, Wulfrath (o.D.); Bericht des Tribunalsboten Jacob Taumann über erfolglose Zustellung eines Tribunalsmandates vom 19.09.1714
Instanzenzug: 1. Tribunal 1713-1714 2. Tribunal 1714
Kläger: (2) Dr. David Gerdes, Fiskal am Tribunal, Vormund der Bekl.
Beklagter: Margaretha Westphal, Tochter des verstorbenen Assessor Westphal
Anwälte: Bekl.: seit 06.04.1714: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3711


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3704
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium poenale Auseinandersetzung um Inbetriebnahme von Feuerstellen
Alte Signatur: Wismar W 71 (W W 2 n. 71)
Laufzeit: 23.03.1705-02.05.1705
Fallbeschreibung: Die Kl.in bittet, dem Bekl. bei Strafandrohung von 50 Rtlr die Inbetriebnahme seiner zwei neuen Feuerstellen im Nachbarhaus zu verbieten und erhält das erbetene Mandat am 27.03. auf 25 Rtlr. Am 03.04. bittet der Bekl. darum, das Mandat aufzuheben, das Tribunal lehnt dies am 01.05.1705 ab.
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Johannes Schade über Vorortbesichtigung vom 19.03.1705
Instanzenzug: 1. Tribunal 1705
Kläger: (2) Elisabeth Gerken, Witwe des Magisters Adrian Christoph Bodenius
Beklagter: Friedrich Gottlieb Weyl, Kramer zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Johann Jakob Lauterbrunn (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3704


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3703
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Anlegung neuer Feuerstellen
Alte Signatur: Wismar W 71 (W W 2 n. 71)
Laufzeit: 17.04.1704-21.07.1704
Fallbeschreibung: Der Kl. wohnt neben dem Haus des Bekl., der einen neuen Branntweinofen und eine neue Feuerstelle in einer Stube angelegt hat. Der Kl. fürchtet Brandgefahr, wird durch den Rauch beeinträchtigt und bittet darum, dem Bekl. die Benutzung dieser neuen Feuerstellen zu verbieten. Eine Reaktion des Tribunals darauf erhellt nicht. Am 17.07. erklärt der Kl., er habe sich entschlossen "diese Sache dem lieben Gott zu empfehlen". Das Tribunal nimmt dies am 18.07.1704 zur Kenntnis."
Kläger: (2) Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal
Beklagter: Friedrich Gottlieb Weyl, Kramer zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3703


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3700
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar W 69 (W W 2 n. 69)
Laufzeit: 02.11.1708-06.11.1708
Fallbeschreibung: Der Kl. hatte die Bekl. in ihre Prozessen gegen die Kinder des verstorbenen Oberstleutnants von Wachenfeldt vertreten, dafür bisher aber trotz mehrfacher Bitten noch kein Honorar erhalten. Der Kl. macht seine Forderungen geltend und bittet um ein entsprechendes Mandat mit Androhung der Vollstreckung. Das Tribunal erläßt am 06.11.1708 ein einfaches Mandat.
Prozessbeilagen: (7) Rechnung des Kl.s über Advokatur und Prokuratur in seinen Prozessen für die Bekl. (54 Rtlr 26 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1708
Kläger: (2) Dr. Christoph Gröning, Advokat und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnant von Wachenfeldt

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3700


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3699
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Unkosten und Entlassung vom Amt des Vormundes
Alte Signatur: Wismar W 69 (W W 2 n. 69)
Laufzeit: 08.02.1706-01.04.1706
Fallbeschreibung: Die Kl. haben die Bezahlung der Unkosten für die Führung des Prozesses der Kinder des verstorbenen Oberstleutnants von Wachenfeldt von deren Vormündern in Güstrow gefordert. Diese haben sich aber geweigert, da sie kein Geld haben. Die Kl. bitten darum, die Bekl. zur Bezahlung anzuweisen oder sie von der Vormundschaft und der Führung der Prozesse zu entbinden. Das Tribunal lehnt es am 19.02. ab, das Mandat zu erlassen und fordert sie auf, sich an Gottfried Tietke in Güstrow zu wenden, auf dessen Bitte hin sie zu Vormündern bestellt worden waren (Nr. 3694). Am 01.04.1706 erklären die Kl., daß sie nicht wissen, wo Tiedke geblieben sei und auf ihre Anfrage in Güstrow keine Antwort erhalten hätten. Da sie nicht wissen, von wem sie ihre Auslagen für den Prozeß ersetzt erhalten sollen, bitten sie darum, ihnen die Vormundschaft zu erlassen. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1706
Kläger: (2) Dr. Jacob Gerdes und Dr. Joachim Köckert, Anwälte und Prokuratoren am Tribunal
Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnants David Friedrich von Wachenfeldt

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3699


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3567
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 25 (W V I n. 25)
Laufzeit: 23.10.1721-26.10.1721
Fallbeschreibung: Der Kl. hat seine Schuldforderungen in Höhe von 1.221 Mk. 8 s lüb. bereits nach dem Tode Johann Vehlherings eingebracht und vom Rat ein Mandatum de solvendo erhalten. Er erfährt, daß Johann Jacob Vehlhering die beiden Häuser seines Vaters unter der Bedingung erhalten hat, alle Gläubiger zu befriedigen bzw. ausreichende Kaution zu stellen. Da der Kl. diese Kaution nicht erhalten hat, protestiert er gegen den Erbvergleich und fordert die Bezahlung seiner Forderungen. Das Tribunal verweist ihn am 24.10.1721 mit seiner Klage an das Ratsgericht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1721
Kläger: (2) Andreas Gossler, Kaufmann in Hamburg
Beklagter: Erben des Wismarer Kaufmanns Johann Vehlhering
Anwälte: Kl.: Dr. Josias Matras (A), Dr. Johann Eversen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3567


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3556
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar V 16 (W V I n. 16)
Laufzeit: 31.03.1694-02.04.1698
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. in den Jahren 1692 bis 1694 in dessen Prozessen gegen die Vorbürger von Neukloster vertreten, bisher aber noch kein Honorar erhalten, weshalb er um ein entsprechendes Mandat an ihn bittet und dieses am 02.04.1698 erhält.
Prozessbeilagen: (7) Honorarforderung Gerdes (8 Rtlr 40 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1698
Kläger: (2) Dr. Jacob Gerdes, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Adolf Behrens, Amtmann zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3556


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3520
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung
Alte Signatur: Wismar T 80 (W T n. 80)
Laufzeit: (1751-1762) 17.11.1762-21.01.1765
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 17.11.1762 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Querel und erteilter Genehmigung durch das Tribunal vom 17.11.1762 reicht der Kl. am 05.01.1763 seinen Schriftsatz ein. Nach dem Tode Caspar Teppes im Jahre 1741 hat die Witwe Chr. Fanter und Lorenz Jürgen Ahrensen zu Vormündern der gemeinsamen Söhne bestellt, ein Erbinventar aufgestellt und sich mit dem Brenner Johann Dietrich Flohr wiederverheiratet. Nach dem Tode der Lesch wird auch über ihr Erbe ein Inventar errichtet. Da über die Verwaltung beider Vermögen von Fanter bisher nie ordnungsgemäß Rechnung abgelegt wurde, fordert der Kl. dies als Vormund der Tochter des in Norwegen verstorbenen Christoph Teppe. Mit den vorgelegten Rechnungen, die vom Waisengericht bestätigt worden sind, ist er wegen grober Fehler nicht zufrieden, weshalb er vom Waisengericht eine erneute Rechnungslegung fordert, diese aber erst nach Appellation an den Rat erhält. Auch mit der neuen Rechnung ist der Kl. nicht zufrieden und appelliert erneut an das Ratsgericht, das Jahre später jedoch das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Deshalb appelliert der Kl. an das Tribunal und fordert eine schlüssige Abrechnung über die Verwaltung des Erbes. Das Tribunal fordert den Rat am 15.03. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, erhält am 09.07. nach zwei Mahnungen des Kl.s vom 22.04. und 11.07. das Versprechen des Rates, die Angelegenheit zu beschleunigen. Dieses Versprechen wird am 15.10. durch den Rat erneuert. Am 11.11.1763 gehen die Akten ein, am 30.01.1764 werden sie eröffnet, am 07.05., 09.07. und 22.10. erbittet der Kl. Urteil und wird vom Tribunal am 11.05., 13.07. und 26.10.1764 vertröstet, bevor am 21.01.1765 das Urteil ergeht, das die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Auf Bitten des Kl.s vom 08.02.1765 werden die Akten am selben Tag an das Ratsgericht zurückgegeben, um das Urteil durchzusetzen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 12.07.1758, 06.10.1762; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 11.10.1762, Waisengerichtsprotokolle vom 03.12.1757, 11.01., 26.06. und 20.10.1759; Monita Gramms vor dem Ratsgericht (o.D.); Urteil des Waisengerichts vom 16.12.1758; Appellation Gramms an den Rat (o.D.); Auszug aus der Fanterschen Replik vor dem Waisengericht vom Oktober 1758; Auszüge aus Vormundschaftsrechnungen Fanters (o.D.); Schreiben Teppes an Fanter vom 20.06.1751, 16.02.1754; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 30.04.1763; Rationes decidendi des Wismarer Rates
Instanzenzug: 1. Waisengericht zu Wismar 1757-1759 2. Ratsgericht 1759 3. Ratsgericht 1759-1762 4. Tribunal 1762-1765
Kläger: (2) Johann Michael Gramm als Bevollmächtigter der Vormünder der Witwe Magdalena Lesch, verehelichte Teppe, dann verehelichte Flohr sowie der Kinder von Christoph Teppe aus Friedrichstadt in Norwegen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christopher Fanter, Vormund von Christoph und Daniel Hinrich Teppe, Kinder des Caspar Teppe, Brantweinbrenner in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3520
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