-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  09.: 1. Kläger I
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 09. 1. Kläger I

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0504
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar B 316, Nr. 11 (W B n. 316, Nr. 11)
Laufzeit: (1765) 17.05.1771-28.05.1771
Fallbeschreibung: Kl. fordert aus der Konkursmasse Bohses 250 Rtlr, die er ihm zu Trinitatis 1765 auf 6% Zinsen geliehen hatte. Bekl. erkennt die Schuld am 17.05.1771 an und reiht sie in die Forderungen an die Konkursmasse ein. Am 28.05.1771 wird Kl. das Original des Wechsels zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Sitzungsprotokoll des Tribunals vom 17.05.1771; vom Protonotar des Tribunals B.G. Sander bestätigte Kopie eines Wechsels Samuel Gustav Bohses von Trinitatis 1765
Instanzenzug: 1. Tribunal 1771
Kläger: (2) Michael Israel, Jude
Beklagter: Witwe des Postinspektors Samuel Gustav Bohse, geb. Crull
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0504


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0813
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar F 39 (W F 2 n. 39)
Laufzeit: (1691) 16.11.1691-14.05.1692;
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 16.11. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 18.11.1691 trägt Kl.in am 14.04.1692 ihre Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts vor, gegen das sie zwischenzeitlich restitutio in integrum ergriffen hatte, bei der das Ratsgerichtsurteil aber bestätigt worden war. Kl.in fordert ihren Anteil (1.000 Mk. lüb.) am Erbe von Johann Siltmann, der 1658 aus Wismar nach Hamburg und von dort nach Ostindien gegangen ist, kann aber nicht belegen, daß Siltmann wirklich verstorben ist und ob noch andere Erben Ansprüche auf dieses Geld haben. Sie bietet daher an, eine Kaution zu stellen, um eventuelle Ansprüche zu befriedigen. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 10.05.1692 an bzw. stellt es dem Ratsgericht frei, durch Annahme einer Kaution "das Gravamen selbst zu heben". Am 20.07.1694 bittet Michel Ahrens das Tribunal um ein Mandat an Ratsgericht, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzusenden, gleichzeitig geht ein Intercessional des Herzogs von Mecklenburg-Güstrow wegen Rechtshilfe für Kl. ein, woraufhin das Tribunal dem Rat am 20.07. befiehlt, Kl.in das Geld gegen Kaution auszuzahlen. Am 23.07. bezweifeln Nebenbekl. den Erbanspruch der Kl.in, das Tribunal fordert Ratsgericht am 24.07. erneut zur Einsendung der Akten auf. Am 02.08. machen Bekl. ihren Anspruch auf das Erbe geltend, am 23.10. erbitten Parteien einen Extrajudicialbescheid, der ihnen am 29.10.1694 versprochen wird. Weiteres erhellt nicht, am 25.01.1695 werden Dr. Gröning die Akten des Ratsgerichts wieder ausgehändigt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellationen vom 20.08.1691 und 04.02.1692; Ratsgerichtsurteile vom 20.08. und 16.12.1691, 16.07.1694; Implorationsschrift der Kl.in an Ratsgericht (o.D.); Supplik des Michel Ahrens zu Güstrow an Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow vom 06.07.1694; Intercessional des Herzogs Gustav Adolf von Mecklenbur-Güstrow an Tribunal vom 09.07.1694; Bürgschaft der Wismarer Bürger Johann Karnatz und Hinrich Fleisch vom 19.07.1694; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. von Bremen vom 16.11.1691 und der Bekl. für Dr. Gröning vom 23.10.1694
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1691 2. Ratsgericht 1691-1692 3. Tribunal 1691-1692, 1694
Kläger: (2) Anna Margarethe Ivendorf, Witwe des Henning Christoph Flügel zu Wismar, Ehefrau des Michel Ahrens zu Güstrow (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Johann Siltmann (Bekl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P) Nebenbekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0813


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1512
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung
Alte Signatur: Wismar J 6 (J 1 n. 6)
Laufzeit: (1656-1664) 11.04.1665-14.04.1665
Fallbeschreibung: Kl. hatte dem Bekl. 9 Jahre lang gedient, wollte 1664 aber in die Dienste des schwedischen Reichskanzlers wechseln und bat Bekl., ihm seinen ausstehenden Lohn zu zahlen und eventuelle Ansprüche an ihn anzumelden. Bekl. verweigert jedoch die Zahlung des Lohnes und die Rechnungslegung. Das Tribunal verweist den Fall am selben Tag an den Wismarer Rat und hält diesen zu schleuniger Erledigung an. Am 14.04. protestiert Bekl. dagegen, vor den Rat gezogen zu werden, das Tribunal beläßt es am 14.04.1665 bei seiner Entscheidung.
Prozessbeilagen: (7) Fürschreiben des Reichskanzlers Johann Gabriel de la Gardie aus Stockholm vom 14.12.1664 und des Tribunalspräsidenten Axel Sparre aus Sundby vom 11.12.1664 wegen schneller Erledigung des Prozesses; Schreiben Ickes an de la Gardie und Sparre um Fürschreiben an das Tribunal; Ratsgerichtsurteil vom 12.04.1665; Auszug aus einem Vergleich des Bekl. mit dem Wismarer Rat vom 17.06.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665
Kläger: (2) Heinrich Icke, ehemaliger Diener des Bekl.
Beklagter: Walter Block, königlicher Oberfaktor in Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1512


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1532
Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um den Wiederaufbau einer eingefallenen Mauer
Alte Signatur: Wismar J 26 (W J 1 n. 26)
Laufzeit: (1739-1740) 16.06.1740-12.12.1740
Fallbeschreibung: Zwischen den benachbarten Häusern stand eine dem Bekl. gehörende Mauer, die eingefallen ist. Kl. hat den Bekl., seinen Schwager, aufgefordert, die Mauer wieder aufzubauen oder wenigstens die Steine aus seinem Garten zu räumen, hatte damit aber keinen Erfolg und wendet sich nun an das Tribunal um Hilfe, das Bekl. am 17.06. befiehlt, die Mauer binnen 8 Tagen wiederaufzubauen oder in dieser Zeit seine Gegenargumente einzubringen. Am 30.06. weist Bekl. die Klage zurück, da Kl. für die Unterhaltung der Mauer verantwortlich sei, berichtet von seinen Plänen zur Wiederherstellung der Grundstücksgrenze und bittet um Einsetzung einer Kommission zur Beurteilung der Situation. Am 08.07. weist das Tribunal Kl. zur Erwiderung an und vertagt die Einsetzung der Kommission. Am 12.12. bekräftigt Kl. seine Beschwerde. In einer Schlichtungsverhandlung verpflichtet sich Bekl. am 16.12.1740, künftig für den Unterhalt der Mauer aufzukommen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Protokolle der Zeugenbefragungen von Martin Niclas Vehsted und Maria Halbach über Besitzverhältnisse an der Mauer vom 07.04.1739 und 09.06.1740 und des Zimmermeisters Johann Heyl vom 11.06.1740, Gutachten des Maurermeisters Johann Georg Müller vom 20.06.1740; von Iden vorgelegter Entwurf einer Bestätigung Scheffels, daß diesem die Mauer gehöre und er für ihre Unterhaltung zuständig sei vom ??.11.1740, von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Zeugenaussage des Notars Christoph Vögelcke vom 22.07.1740; Auszüge aus Brief Georg Gustav Gerdes an Bekl. vom 13.08.1740 und o.D., C.F. Corswants an Postinspektor Bohse vom 26.10.1740; Protokoll der Schlichtungsverhandlungen vom 16.12.1740
Instanzenzug: 1. Tribunal 1740
Kläger: (2) Gustav Rüdiger Iden, Kanzlist am Tribunal
Beklagter: Joachim Martin Scheffel, Registrator am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1532


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1534
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Handel mit Holz und Weitertransport
Alte Signatur: Wismar J 28 (W J 1 n. 28)
Laufzeit: (1722-1745) 24.08.1745-26.01.1746
Fallbeschreibung: Kl. hat Holz vom Oberstleutnant von Hagen zu Stieten in Mecklenburg gekauft und will dieses in Wismar zum Kauf anbieten. Er bittet das Tribunal um Erlaubnis, dies tun und das unverkaufte Holz nach Lübeck ausführen zu dürfen. Das Tribunal holt am 31.08. zunächst die Stellungnahme des Rates ein. Dieser wendet sich am 22.09. wegen des Holzmangels und hoher Preise für Holz gegen einen Verkauf außerhalb Wismars und weist auf entsprechende Verbote des Tribunals hin. Das Tribunal teilt Kl. dies mit und setzt am 28.09. einen Termin auf den 05.10. zur Schlichtung an. Am 01.10. bitten Bekl. in Abstimmung mit Kl. um Terminverlegung auf den 12.10., das Tribunal stimmt dem am 04.10. zu. Am 28.10. überreicht Kl. eine Liste mit dem Holz, das er zu verkaufen hat und den Wismarer Bürgern anbietet, er bittet gleichzeitig um Durchfuhrerlaubnis, für alles Holz, das er nicht in Wismar verkaufen kann. Das Tribunal teil Bekl. dies am 29.10. mit. Am 18.11. setzt sich der Lübecker Rat für Kl. ein, am 30.11. bittet Kl. um kurze Frist an Bekl., sich zu dem Geschäft zu erklären und erreicht am 01.12. ein entsprechendes Reskript. Am 09.12. berichtet Rat, daß er Abnehmer für das Holz in der Stadt organisiert habe, woraufhin das Tribunal am 10.12. alle Beteiligten erneut zu Vergleichsverhandlungen vorlädt und den Antrag des Kl.s vom 09.12. auf Durchfuhrerlaubnis auf die Verhandlungen verweist. Am 14.12.1745 bescheidet das Tribunal die Bitte des Kl.s auf Durchfuhr abschlägig. Dagegen legt Kl. am 22.01.1746 restitutio in integrum ein, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 24.01.1746 erhält. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Kommissionsprotokoll vom 05.09.1722; Preisliste Ihlenfeldts für das von ihm zu verkaufende Holz; Schreiben des Rates zu Lübeck an das Tribunal zur Unterstützung Ihlenfelds vom 16.11.1745; Bescheid des Wismarer Rates vom 29.10.1745; Protokolle von der Zusammenkunft der Kramerkompanie vom 03.12.1745 und der Papagoyenkompanie vom 09.11.1745 sowie Erklärung des Freibäckers Gramm vom 03.11.1745 über garantierten Ankauf bestimmter Holzmengen von Ihlenfeldt; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.12.1745; Auszug aus Tribunalsprotokoll vom 14.12.1745
Instanzenzug: 1. Tribunal 1745 2. Tribunal 1746
Kläger: (2) Jochim Christopher Ihlenfeldt aus Lübeck
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P), am 08.12.1745 Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1534


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1540
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Abfallentsorgung
Alte Signatur: Wismar J 34a (W J 1 n. 34a)
Laufzeit: (1758-1759) 23.01.1759-10.10.1759; 1761
Fallbeschreibung: Kl. nutzt seit 35 Jahren in seinem Haus an der Lübschen Straße einen Misthaufen zur Entsorgung von Küchenabfällen, seit 10 Jahren wohnt Bekl. neben ihm und hat die Nutzung geduldet. Vor einigen Monaten bat Bekl., den Misthaufen auf die andere Grundstücksseite zu verlegen, was Kl. jedoch ablehnte. Nachdem Bekl. tätlich geworden war, wandte sich Kl. an den Rat, um ihm weitere Aktionen untersagen zu lassen. Der Rat verurteilte Kl. jedoch zur Verlegung des Misthaufens, wogegen Kl. vor dem Tribunal queruliert und um Aufhebung des Urteils bittet. Am 13.03. erklärt Kl. aus guter Nachbarschaft zur jetzigen Bewohnerin des Hauses des Bekl., seinen Mist auf die andere Seite bringen zu lassen, soweit die anderen Nachbarn dies gestatten würden. Er bittet aber darum, Bekl. für seine Tätlichkeiten zu bestrafen. Am 16.03.1759 weist das Tribunal Kl. gemäß seines Vorschlages zur Umsetzung des Haufens an, verurteilt Bekl. zur Bezahlung der Prozeßkosten und stellt es Kl. frei, wegen der Tätlichkeiten zu klagen. Am 04.04. ergreift Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum, da Kl. den Mist angeblich über seine Grundstücksgrenze geworfen habe, am 04.05. bittet er um Prozeßbeschleunigung. Am 30.06. fordert das Tribunal Beweise für die Behauptungen des Kl.s, am 23.07. erklärt Bekl., er habe Kl. angeboten, daß jeder seine Prozeßkosten tragen solle und bietet an, seine Aussage wegen des Mistes zu beeiden. Das Tribunal fordert Kl. am 04.09. zur Erklärung auf, die am 24.09. eingeht und in der Kl. dem Eid zustimmt. Das Tribunal setzt daraufhin Protonotar Stemwede ein, um die Parteien über die Kostenverteilung zu vergleichen. Am 23.10.1761 berichtet Kl. von dem gescheiterten Schlichtungsversuch, beschwert sich, daß Bekl. den angebotenen Eid bisher nicht geleistet habe und bittet, dessen Schuld anzuerkennen und ihn zur Bezahlung der Prozeßkosten zu verurteilen. Ein Urteil des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Anton Rode aufgenommene Protokolle von Zeugenverhören von Catharina Jörs, geb. Bentschneider; Agneta Elisabeth Zeller, geb. Donath, Marentz Lische Rostock, Maria Rachau vom 17.01.1759 und 20.07.1759; Supplik Gramms an das Ratsgericht zu Wismar vom 14.11.1758, Ratsgerichtsurteile vom 16.11. und 13.12.1758; Ratsgerichtsprotokoll vom 22.11.1758, Genehmigung der Witwe Pälicke zur Verlegung des Misthaufens auf ihre Seite vom 07.12.1758; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 18.12.1758; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Quistorp vom 09.04.1759; von Notar Philipp Wilhelm Schultesius aufgenommene Aussagen des Dieners der im Haus des Bekl. wohnenden Drostin von Bülow, Friedrich Stamm und des Dienstmädchens Louisa Bockin vom 20.07.1759; Kommissionsprotokoll vom 02.10.1761 zur Verteilung der Prozeßkosten
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1758 2. Tribunal 1759 3. Tribunal 1759, 1761
Kläger: (2) Gustav Rüdiger Iden, Kanzlist am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Michael Gramm, Losbäcker zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Lic. Johann Hinrich Scheffel (A) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1540


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1548
Prozessgegenstand: Declarationis Auseinandersetzung um Interpretation eines Urteils
Alte Signatur: Wismar J 42 (W J n. 42)
Laufzeit: 27.10.1779-09.11.1779
Fallbeschreibung: Bekl. hat nach Erhalt des Tribunalsurteils um die Nutzung der Weiden vom 06.06.1778 (Nr. 1547) nicht nur auf den Weiden, die ihm eigentümlich gehören, sondern auch auf Pachtland seine Schafe geweidet. Er will außerdem gepachtete Äcker, von denen das Getreide geerntet wurde, als Weide nutzen. Kl. meinen, daß er damit gegen das Urteil handelt und bitten um dessen nähere Interpretation. Das Tribunal weist den Antrag am 09.11.1779 als überflüssig und unstatthaft" zurück.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1779
Kläger: (2) Inspektor und Provisoren der Weide vor dem Altwismarer Tor
Beklagter: Anton Andreas Jesse, Eigentümer und Bauer auf dem Schäferhof vor dem Altwismarer Tor
Anwälte: Dr. Johann Christoph Gabriel Hasse (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1548