-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  10.: 1. Kläger J
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1539
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 33 (W J n. 33)
Laufzeit: (1755) 01.09.1758-13.10.1758
Fallbeschreibung: Bekl. hat am 01.05.1755 von Jasters 100 Rtlr in Lübeckischem und 100 Rtlr in Wismarer Courant geborgt und versprochen, das Geld bis Michaelis bzw. Martini 1755 zurückzuzahlen. Da Zahlung bisher nicht erfolgt ist, wenden sich Kl. an das Tribunal, bitten um Hilfe bei Eintreibung des Kapitals und der seit 1755 fälligen Zinsen und erhalten am 02.09. ein Mandatum cum clausula an Bekl. Das Tribunal lädt beide Parteien zudem auf den 10.10. vor, wo Bekl. ihre Verschreibung anerkennt. Am 13.10.1758 verurteilt das Tribunal Bekl. zur Bezahlung von 200 Rtlr mitsamt Zinsen und Prozeßkosten.
Prozessbeilagen: (7) Verschreibung Christina Louisa Schneiders vom 01.05.1755; Protokoll der Tribunalssitzung vom 10.10.1758
Instanzenzug: 1. Tribunal 1758
Kläger: (2) Erben des Münzmeisters Johann Justus Jasters
Beklagter: Christina Louisa Schneider zu Lübeck
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1539


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1542
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bekanntmachung eines Testaments
Alte Signatur: Wismar J 36 (W J n. 36)
Laufzeit: (1764) 29.10.1764-14.12.1764
Fallbeschreibung: Kl. bitten um Eröffnung des Testaments ihres verstorbenen Vaters, das dieser bei B.G. Sander, dem Protonotar des Tribunals, hinterlegt hatte. Tribunal weist die Testamentseröffnung am selben Tag an, am 12.12. bitten Kl. um die Entsiegelung der Hinterlassenschaft, die am 13.12. vorgenommen wird und über die Protonotar Sander am 14.12.1764 berichtet.
Prozessbeilagen: (7) Vollmacht der Gertrud Elisabeth Jentzen und Sara Maria Jentzen, verheiratete Müller zu Göteborg für Dr. Christoph Erich Hertzberg zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten in Wismar vom 17.10.1764; Protokoll der Versiegelung des Hauses des verstorbenen Landrentmeisters Jentzen vom 07.10.1764 mit Hausinventar; Schreiben des J.P. von Schwerin an N N Gröning, Sekretär der Jura ducalia in Wismar vom 09.10.1764; Testament Jentzens vom 03.09.1764; Protokoll der Entsiegelung der Hinterlassenschaft Jentzens vom 13.12.1764
Instanzenzug: 1. Tribunal 1764
Kläger: (2) Gertrud Elisabeth, Johann Friedrich Jentzen, Sara Maria Müller, geb. Jentzen, Hedwig Lucia, Charlotta Margaretha und Christina Sophia Jentzen als Kinder des verstorbenen Landrentmeisters und Lizentinspektors Jentzen
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1542


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1543
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Einhaltung eines geschlossenen Vertrages
Alte Signatur: Wismar J 37 (W J n. 37)
Laufzeit: (1767) 26.03.1767-06.06.1767
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 26.03.1767 um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 27.03. an Kl., binnen 14 Tagen seinen Schriftsatz vorzulegen, trägt dieser am 09.04. folgendes vor Bekl. hat 1766 das Amt Neukloster gepachtet und mit Kl. und anderen Unterpachtverträge abgeschlossen. Kl. hat bereits 105 Rtlr Vorschuß auf die vom 01.05.1766 bis 01.05.1767 laufende Pacht gezahlt, da Bekl. das Amt aber noch nicht ausgeliefert wurde, ist auch der Unterpachtvertrag noch nicht wirksam. Kl. hat deshalb durch den Rat einen Arrest auf die Güter des Bekl. legen lassen. Rat befiehlt Bekl. auch, den Vorschuß, allerdings ohne Zinsen, zurückzuzahlen. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal und fordert auch die Bezahlung der Zinsen, wird aber am 26.05.1767 abgewiesen. Am 27.05. bittet Bekl. darum, Kl. anzuweisen, falls er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wolle, dies binnen 3 Tagen zu tun. Das Tribunal setzt Kl. am selben Tag eine Frist von 8 Tagen. Am 02.06. bittet Anwalt Sengebusch um Fristverlängerung, da sein Mandant in Holstein Vieh kauft, wird aber am 06.06.1767 abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 04.03.1767; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 07.03.1767
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1767 2. Tribunal 1767
Kläger: (2) Nicolaus Jesse, Pächter der Holländereien zu Neukloster und Strameus (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Daniel Joachim Philip Dahlemann, Pächter des Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1543


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1544
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Trennung von Tisch und Bett
Alte Signatur: Wismar J 39 (W J n. 39)
Laufzeit: (1771-1772) 12.03.1772-06.07.1772
Fallbeschreibung: Nach jahrelangem Streit mit ihrem Mann klagt Bekl. im Konsistorium auf Scheidung und verlangt 500 Rtlr / Jahr Unterhalt. Parteien werden geschieden, Kl. soll Bekl. pro Monat 10 Rtlr Unterhalt zahlen und ihr Möbel und Hausgerätschaft geben. Kl. appelliert gegen dieses Urteil, bittet es aufzuheben, die Bekl. zur Rückkehr aufzufordern und ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das Tribunal bestätigt am 06.07.1772 das Urteil des Konsistoriums nach Prüfung der vorinstanzlichen Akten (Nr. 1545).
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsistoriums vom 12.02.1772; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.02.1772; Protokolle der Vorbescheide des Konsistoriums vom 24.09.1771 und 06.02.1772; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 13.05.1772;
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1771-1772 2. Tribunal 1772
Kläger: (2) Hinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Elisabeth Catharina Buchholz, frühere Ehefrau des Jörns (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. N N Goldschmidt (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1544


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1545
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ehescheidung
Alte Signatur: Wismar J 39 (W J n. 39)
Laufzeit: (1772) 29.07.1772-28.08.1772
Fallbeschreibung: Kl.in hat ihren Mann wegen seines Benehmens vor dem Konsistorium auf Scheidung und Unterhaltszahlung von 500 Rtlr / Jahr verklagt. Sie hat zwar ersteres erhalten, da ihr aber nur 10 Rtlr / Monat zugesprochen wurden, appelliert sie an das Tribunal, da sie als "Amtsmännin" von dieser Summe nicht standesgemäß leben könne und bittet, die Summe auf 20 Rtlr zu erhöhen. Am 26.03. bittet Kl.in um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 28.03. setzt das Tribunal dazu den 02.04. fest. Am 04.05. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. erhöht das Tribunal die monatlichen Unterhaltszahlungen auf 13 Rtlr und erlegt Bekl. die Prozeßkosten auf. Am 29.07. bittet Kl.in, Bekl. keine Fristverlängerungen für eventuelle Rechtsmittel zu genehmigen und erreicht am 30.07. einen entsprechenden Bescheid, am 20.08. erinnert sie an die abgelaufene Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln und bittet um Durchsetzung des Urteils. Das Tribunal weist das Konsistorium am 21.08. entsprechend an. Am 26.08. reicht Kl.in eine Aufstellung über ihre Prozeßkosten ein und erbittet deren Prüfung. Am 28.08.1772 setzt das Tribunal Kosten auf 15 Rtlr 35 s fest.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Konsistoriums vom 12.02. und 11.03.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 21.02.1772; Aufstellung der Unterhaltskosten der Kl.in; Aufstellung des Pastors Zastrow zu Poel über Unterhaltskosten für Kl.in und ihr Dienstmädchen vom 24.09.1771-22.10.1771 über 53 Rtlr 36 s vom 12.02.1772; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Quistorp vom 14.05.1772; Rationes decidendi des Konsistoriums; von Dr. Hasse ausgestellte Empfangsquiuttung für ein Tribunalsmandat vom 30.07.1772; Aufstellung der Anwaltskosten der Klin über 17 Rtlr 4 s vom 22.08.1772
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1772 2. Tribunal 1772
Kläger: (2) Elisabeth Catharina Ilsabe Buchholz, frühere Ehefrau des Amtmanns Jörns (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1545


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1546
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Leistung von Diensten
Alte Signatur: Wismar J 41 (W J n. 41)
Laufzeit: (1776) 13.08.1776-15.08.1776
Fallbeschreibung: Obwohl die Dienste der Bekl. im Pachtkontrakt des Kl.s genau geregelt sind und er diese bezahlt hat, wurden sie ihm nicht geleistet. Er verlangt in der zum Zeitpunkt der Klage laufenden Ernte sowohl Hand- und Spann-, als auch Erntedienste, wird vom Tribunal aber am 15.08.1776 an das Amtsgericht Poel verwiesen, das zuvor bereits erfolglos versucht hatte, zu vermitteln. Zugleich weist das Tribunal Advokat Sengebusch an, in dieser Sache nicht am Amtsgericht zu richten.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll des versuchten Vergleichs in der Sache vor dem Amtsgericht Poel mit genauer Aufstellung der verlangten Dienste im Amt Poel vom 07.08.1776
Instanzenzug: 1. Tribunal 1776
Kläger: (2) Hinrich Christopher Jörns, Amtmann zu Poel
Beklagter: Hausleute, Kossäten, Büdner und Kätner zu Poel
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1546


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1547
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Haltung von Schafen
Alte Signatur: Wismar J 42 (W J n. 42)
Laufzeit: (1771-1776) 29.08.1776-15.09.1778 (1778)
Fallbeschreibung: Kl. hat seit mehreren Jahren Probleme mit den jährlich wechselnden Inspektoren der Weide vor dem Altwismarer Tor. Im Jahre 1771 hat ihm der Rat untersagt, mehr als 50-60 Schafe auf seinem Hof zu halten und bestimmt, daß er keine Schafe auf der Stadtweide halten dürfe. Dagegen geht er 1776 in die Restituionsinstanz, in der der Rat sein Urteil bestätigt, so daß Kl. an das Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert am 15.11.1776 vom Rat die Akten der Vorinstanz an, am 20.01.1777 erbitten Kl. Fristverlängerung, die sie am 24.01. erhalten. Am 14.04. bitten Kl. um Termin zur Akteneröffnung, der vom Tribunal am 18.04. auf den 30.04. angesetzt wird. Am 07.07.1777 und 04.05.778 bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1778 urteilt das Tribunal, daß Kl. auf seinem Land soviel Schafe halten darf, wie er will, die gemeine Stadtweide aber nicht mit mehr Schafen nutzen darf als der Rat ihm dies zugesteht. Am 11.09. bittet Bekl. um Rückführung der Akten, die Tribunal am 15.09. verfügt und die am 16.09.1778 erfolgt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 21.09.1771, 24.07.1776, 11.01.1777; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 27.07.1776; von Notar Ernst August Leich aufgenommenes Zeugenverhör von Friedrich Möller und Samuel Gellper über die Verhältnisse der Schäferei vor dem Altwismarer Tor vom 30.09.1771, Rationes decidendi des Ratsgerichtes; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Lembke vom 05.07.1777
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1771 2. Ratsgericht 1771-1776 3. Tribunal 1776-1778
Kläger: (2) Anton Andreas Jesse, Eigentümer und Bauer auf dem Schäferhof vor dem Altwismarer Tor, seit 20.01.1777 seine Witwe und Erben (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Ratsherr Breslach als Inspektor der Weide vor dem Altwismarer Tor (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A) Bekl.: Dr. Johann Christoph Gabriel Hasse (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1547


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1549
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Betrug und Arrest
Alte Signatur: Wismar J 43 (W J n. 43)
Laufzeit: (1754-1766) 14.10.1776-05.07.1779
Fallbeschreibung: Kl. hat am 15.06.1774 14 Wagen mit Hafer nach Schwerin durch Wismar bringen und dort die Akzise von seinem Amtsschreiber bezahlen lassen. Dieser gab an, daß pro Wagen 2 Drömt gehäufte Maaße Hafer" zu versteuern seien und zahlt entsprechend Akzise. Bei der Ausfuhr werden 4 Wagen angehalten, der Inhalt wird nachgemessen, für mehr als bei der Akzise angegeben befunden und beschlagnahmt. Kl. wird vom Akzisegericht des Betrugs beschuldigt und zur Strafzahlung verurteilt. In der Appellation an den Rat wird das Urteil der ersten Instanz bestätigt, weshalb er an das Tribunal appelliert. Das Tribunal fordert am 31.01.1777 die Akten des Ratsgerichts an, die am 05.04. eingehen. Am 14.04. bitten Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 18.04. auf den 03.05. ansetzt. Am 07.07. und 20.10.1777, am 19.01., 04.05., 06.07. und 19.10.1778 sowie am 18.01. und 19.04.1779 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.07.1779 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanzen und verurteilt zudem Kl. und seinen Prokurator zu 10 Rtlr Strafe wegen "Mißbrauchs der Appellation".
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 23.07.1776; Ratsgerichtsurteil vom 11.07.1776; Auszug aus der Dienstordnung des Amtes Poel vom 15.07.1754; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 06.05.1777; Rechnung Dr. Hasses für die Prokuratur
Instanzenzug: 1. Akzisegericht zu Wismar 1776 2. Ratsgericht 1776 3. Tribunal 1776-1779
Kläger: (2) Heinrich Christoph Jörns, Amtmann zu Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: August Wilhelm Rüdemann, Prokurator der Stadt Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1549


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1557
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 46 (W J n. 46)
Laufzeit: (1746-1770) 06.11.1781-04.07.1785
Fallbeschreibung: Kl. hatte dem verstorbenen Sohn des Bekl., Hofrat Heinrich Jacob Ungnade, während dessen Studienaufenthalt in Göttingen im Jahre 1770 400 Rtlr geliehen. Mit Zinsen und Unkosten, die Kl. wegen Eintreibung der Schulden hatte, beläuft sich seine Forderung auf 670 Rtlr, für die er ein entsprechendes Mandat an Bekl. erbittet. Das Tribunal weist Bekl. am 12.11. zur Erwiderung an. Am 19.12.1781 beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht nachgekommen sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 08.01.1782 erhält. Am 18.02. erklärt Bekl., daß weder er noch sein anderer Sohn, auf den die Wechsel gezogen wurden, diese nie akzeptiert hätten und lehnt die Zahlung ab. Das mütterliche Erbe, auf das Kl. für die Bezahlung der Schulden reflektiert, hat Heinrich Jacob Ungnade bereits verzehrt. Bekl. bittet, Kl. zum Stellen einer Kaution aufzufordern. Das Tribunal folgt dem am 19.02. und fordert Kl. zur Erwiderung auf. Am 15.08. besteht Kl. auf seiner Forderung und bringt Kaution bei. Das Tribunal fordert am 16.08. Erwiderung von Bekl., am 05.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat bisher nicht gefolgt sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 06.11. erhält. Am 16.12. lehnt Bekl. die Kaution als unzureichend ab, das Tribunal weist Bekl. am 17.12.1782 zur Kautionsleistung an. Am 14.01.1783 erklärt Kl., bei seinem Anwalt Kaution hinterlegt zu haben. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 15.01. mit und fordert Erwiderung. Am 07.02. lehnt Bekl. die Kaution ab, woraufhin das Tribunal Kl. am 11.02. zu ausreichender Kautionsleistung auffordert. Am 17.04. weist Kl. Kaution nach, das Tribunal weist Bekl. am 19.04. zur Antwort an, der die Kaution am 27.05. erneut zurückweist. Das Tribunal weist Kl. am 28.05. zur Einzahlung der geforderten Summe an. Am 14.06. bietet Kl. die Einzahlung von 35 Rtlr in Gold an, wird am 16.06. vom Tribunal aber zur Einzahlung der vollen Summe angewiesen, was am 14.07. erfolgt. Am 16.07. weist das Tribunal Bekl. an, sich inhaltlich auf die Klage einzulassen, am 23.09. beschwert Kl. sich, daß dies bisher nicht geschehen ist und erbittet Anweisung an Bekl., die am 22.10. erfolgt. Am 06.11. weist Bekl. diese Anschuldigungen zurück, zeiht Kl. der Prozeßverschleppung, weist die Klage inhaltlich zurück und fordert die Bezahlung der Prozeßkosten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 11.11.1783 in Kopie mit, schließt aber die Beweisaufnahme. Am 19.01., 26.04., 05.07. und 18.10.1784 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 weist das Tribunal Kl. ab und verurteilt ihn zur Übernahme der Prozeßkosten. Kl. ergreift am 07.03.1785 gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet zunächst am 07.03. und 18.04. Fristverlängerungen, die er am 08.03. und 20.04. erhält. Am 30.05. begründet er seine Rechtsmittel, am 04.07.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) vom Göttinger Notar Johann Carl Christian Grimm bestätigte Kopien der Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 07.05.1770, 28.05.1770 und 04.06.1770 auf den Weinschenk Hieronymus Christian Ungnade in Wismar; Wechsel des Kl.s für Dr. Koch in Wismar über 30 Rtlr vom 22.07.1782; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Koch vom 18.11.1782 und des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 18.11.1783; Schreiben Dr. Kochs an Bekl. vom 01.11.1780; Brief Hieronymus Christian Ungnades an Alexander Jeremias vom 28.05.1770 wegen Ablehnung des Wechsels; Testament der Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 23.01.1750; Vereinbarung zwischen Dr. Joachim Christoph Ungnade und seiner Schwiegermutter Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 06.12.1746 über Unterhalt; Protokoll über Aufteilung der Erbschaft der M.E. v. Möllendorf vom 10.11.1750; Quittung über Auszahlung von Geldern aus der Erbschaft der Frau des Bürgermeisters Tancke für Heinrich Jacob Ungnade vom 15.11.1781; Schreiben des J.H. Mau zu Stralsund an Bekl. vom 28.10.1775; Quittungen des M. v. Reichenbach zu Stralsund vom 29.09.1778, des Carl Friedrich Brunslow zu Wismar vom 19.05.1780 und Heinrich Jacob Ungnades zu Altona über den Empfang von 250 Rtlr vom 31.10.1776; Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 17.08. und 23.10.1776; Aufstellung über Wechsel Hieronymus Jacob Ungnades vom 16.12.1771-14.09.1772
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1785 2. Tribunal 1875
Kläger: (2) Alexander Jeremias, in Göttingen wohnhafter Schutzjude
Beklagter: Dr. Joachim Christoph Ungnade, Prokurator am Tribunal
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Friedrich Christoph Gustav Lehmann (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1557


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1561
Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um die Mast von Schweinen
Alte Signatur: Wismar J 48 (W J n. 48)
Laufzeit: (1782-1783) 15.01.1783-30.03.1784
Fallbeschreibung: Parteien haben verabredet, daß Kl. Bekl. 250 Schweine zur Mästung überläßt, die dieser gemeinsam mit seinen Schweinen in seinem Eichenwald mästen will und dafür von Kl. Mastgeld in gleicher Höhe wie von seinen Nachbarn erhält. Bekl. mästet die Schweine jedoch nur im Buchenwald, weshalb sie nicht das gewünschte Gewicht erreichen und nicht vom Kl. mit dem erhofften Profit verkauft werden können. Da die Schweine wegen des Winterwetters nicht draußen gehalten werden können, bittet Kl. dem Bekl. bei Strafe von 1.000 Rtlr zu befehlen, daß er sie ihm zurückgeben solle, damit er sie nach Hamburg treiben und verkaufen könne, den Bekl. aber zu Schadensersatz zu verurteilen. Das Tribunal erläßt das Mandat am 20.01. bei 100 Rtlr Strafe. Am 12.02. bestreitet Bekl. die Angaben des Kl.s, da er sich nur verpflichtet hatte, 200 Schweine zu mästen, bestreitet, daß diese im Buchen- und nicht im Eichenwald gemästet wurden und fordert das vereinbarte Mastgeld. Das Tribunal fordert Kl. am 13.02. zur Antwort auf, am 03.05. beschwert sich Bekl., daß diese Antwort noch nicht eingegangen sei und erbittet erneutes Mandat, das er am 07.05. erhält. Am 20.05. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 21.05. erhält. Am 05.06. legt er weitere Beweise für seine Klage vor und fordert Schadensersatz für entgangene Einnahmen. Das Tribunal fordert Bekl. am 06.06. zur Erwiderung auf, die am 09.07. eingeht und in der Bekl. auf seinen Angaben besteht. Daraufhin schließt das Tribunal am 10.07. die Beweisaufnahme, am 20.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.12.1783 bringt Kl. weitere Beweise bei. Am 19.01.1784 lädt das Tribunal Parteien auf den 19.03. zu Vergleichsverhandlungen vor, verurteilt den Bekl. wegen "injurieuser Schreibarth" zu 20 Rtlr, den Anwalt des Kl. zu 10 Rtlr Strafe. Am 31.01. lehnt Bekl. den Vergleich ab, beschuldigt Kl. der Beweisfälschung und erbittet Urteil. Das Tribunal beläßt es am 03.02. bei dem Vorbescheid. Am 15.03. legt Kl. seine Kostenrechnung für Ankauf der Schweine, Mast und entgangenen Kaufpreis vor und fordert diese bei den Verhandlungen zu berücksichtigen. Der am 19.03.1784 ausgehandelte Vergleich beinhaltet die Zahlung von 300 Rtlr durch Jörns an Sengebusch für dessen Auslagen für die Mast und die Aufhebung aller weiteren Forderungen, das Tribunal bestätigt diesen Vergleich am 30.03.1784.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Jörns an Bekl. vom 01., 02., 04., 06. 10.1782 und dessen Antworten vom 02., 03., 05. 10.1782, Schreiben des Heinrich Collasius an Jörns vom 03., 06., 11. und 13.01.1783 und dessen Antworten vom 05. und 12.01.1783; von Notar Gustav Heinrich Collasius aufgenommene Protokolle von Zeugenbefragungen von Johann Theede, Einlieger zu Lüdersdorf, Christian Burmeister, Hirte zu Lüdersdorf, Friedrich Christian Grobbeker, Johann Gotthard Engeler, beide Drescher zu Neukloster, N N Koehn, Krüger zu Neukloster, Christian Landers, Grobschmied vom 04.02.1783, des Erich Jacob Gildemeister und Hans Peter Funck vom 21.01.1783; Mitteilung des F.G. Spalding zu Groß Kussewitz über Mastgeldzahlung vom 24.01.1783, des A. Rodeler, Forstinspektor zu Rövershagen vom 25.01.1783, des J.J. v. Lowtzow zu Passee vom 29.01.1783, Aufteilung der 290 zu mästenden Schweine des Kl.s auf die einzelnen Dörfer des Amtes Neukloster; Berechnung des Mastgeldes für die Schweine des Kl.s vom 06.02.1782; Schreiben des N N von Cramon an Amtsschreiber Collasius vom 04.01.1783; von Notar M.C.A. Hermes aufgenommene Zeugenaussagen des Johann Westphal, Müller auf Poel, Hans Körner, Vogt zu Lutterstorf und Daniel Bartels, Schäfer und Holländer auf Poel vom 20.03.1783; Schreiben Sengebuschs an Jörns vom 30.09. und 02.10.1782; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Zeugenbefragung von Hans Möller, Johann Halbkarth, Drescher, Jasper Freier, Johann Christopher Tempel, Amtszimmermeister, Jochim Hinrich Hermann, Drescher, Hans Körner, Vogt, Jochim Möller, Strandreiter, Hans Köster, Drescher, Christian Mau, Drescher und Johann Kunckel, Drescher, alle zu Poel, vom 20.03.1783, von Hans Steinhagen, Schäferknecht zu Oertzenhof und Johann Friedrich Wellmann, Holländerknecht zu Oertzenhof vom 20.03.1783; von Johann Gabriel Wegner, Pächter zu Neuhof, Jacob Steinhagen, Schulze in Seedorf und Peter Steinhagen, Schulze in Wangern aufgestelltes Zeugnis über den Zustand der Schweine vom 23.01.1783; Schreiben von N N Cramon an Kl. vom 04.03.1783; von Notar Matthias Babst aufgenommene Aussagen des Schneiders Wilhelm Liphardt, des Bauern Hinrich Lange, der Drescher Köhn Zander und Burchard Schwieso vom 04.03.1783; Pro Memoria von Jürgen Friedrich Seer, Pächter zu Lutterstorf und Carl Sasse, Einwohner auf Poel über Schweinehandel in Hamburg vom 26.02.1783; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 21.07.1783 und des Kl.s für Dr. Lembke vom 18.07.1783; von Michael Ludwig Gruber und Johann Lütje Schultz aus Hamburg abgegebene Information über den Zustand der Schweine vom 06.12.1783; von Notar Ernst Heinrich Collasius aufgenommene Aussage der Bauern Wilhelm Severin und Wilhelm Lange vom 06.10.1783; Schreiben des M. Babst zu Buckow an Kl. vom 14.02.1784; Aussage des J. Gramskow zu Buschmühlen vom 13.02.1784; von Notar Matthias Gregor Bölte zu Neubukow aufgenommene Aussage des Rektors Hauthal, des Chirurgs Röhrig, des Kaufmanns Wiegert vom 13.02.1784, des Schusters Peter Steinfatt vom 14.02.1784; Aussagen von Peter Kahrow, Schulze in Vorwendorf, Daniel Gillmeister, Hauswirt zu Vorwendorf, Christopher Meier und Jochim Borwin vom 23.02.1784; Aussage des Magnus Friedrich Helm, Verwalter zu Gersdorf vom 17.02.1784; von Notar M.C.A. Hermes aufgenommene Aussagen von Daniel Bartels, Holländer im Amt Poel, Friedrich Grewe, Holländer auf Oertzenhof, Carl Sasse, Büdner auf Poel, Hans Hinrich Dittmann, Büdner auf Poel, Johann Lieth, Büdner auf Poel, Jochim Müller, Strandreiter auf Poel, Jochim Hinrich Lorchner, Bürckenwärter auf Poel und Hans Gagzow, Büdner in Fehrdorf vom 24.02.1784; Protokoll des Vergleichs vom 19.03.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783-1784
Kläger: (2) Hinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel
Beklagter: Kammerrat Sengebusch zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1561
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