- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1525 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Steueranschlag Alte Signatur: Wismar J 19 (W J 1 n. 19) Laufzeit: (1721-1723) 15.03.1723-26.04.1723 Fallbeschreibung: Kl. waren ehemals Schiffer in Wismar, wurden durch den Krieg aber gezwungen, sich in Lübeck niederzulassen und dort das Bürgerrecht zu gewinnen. Nach dem Krieg haben sie sich wieder in Wismar angesiedelt und hatten von Bekl. die Zusage erhalten, nicht höher besteuert zu werden als vordem. Diese Zusage ist nicht gehalten worden, stattdessen sind Kl. höher besteuert worden als vergleichbare Schiffer und Kaufleute, weshalb sie sich an den Rat wenden, der ihre Bitte um Steuerermäßigung ablehnt. Das Tribunal weist den Rat am 23.04.1723 an, die Schiffer " nicht höher als einen jeden zu setzen." und die Steueranschläge für Jungmann und Schriver auf 12. Mk. zu senken. Prozessbeilagen: (7) Steuerzettel der Kämmerei für die Staatskollekte vom 28.08.1721, 22.09.1722 und 08.12.1722; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 01.03.1723; Ratsgerichtsurteile vom 24.02.1723 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1723 2. Tribunal 1723 Kläger: (2) Jochim Jungman, Jacob Wilckens und Diderich Schriver, Schiffer zu Wismar, früher zu Lübeck (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: vom Wismarer Rat verordnete Taxatoren sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1525 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1524 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung erbrachter Dienste Alte Signatur: Wismar J 18 (W J 1 n. 18) Laufzeit: 02.12.1721-03.12.1721; 21.07.1722-25.07.1722 Fallbeschreibung: Kl. haben mit den Inspektoren der Gassenreinigung in Wismar am 02.01.1708 einen Vertrag über die Gassenreinigung abgeschlossen, der jedem der Kl. monatlich 12 Rtlr zusicherte. Bis Juni 1709 ist das Geld ordnungsgemäß bezahlt worden, danach sind Rückstände von 879 Mk. aufgelaufen. Kl. haben sich deshalb in den vergangenen Jahren mehrfach an den Rat gewandt, das Geld ist ihnen aber nicht bezahlt worden. Kl. bitten um Promotoriales an den Rat, damit sie ihr Geld erhalten. Nachdem das Tribunal am 02.12.1721 dem Rat geschrieben hatte und dieser nicht reagierte, wenden sich Kl. am 21.07.1722 erneut an das Tribunal und erhalten am 23.07.1722 ein weiteres Fürschreiben an den Rat. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.12.1721 Instanzenzug: 1. Tribunal 1721-1722 Kläger: (2) Hinrich Jesse, Witwe des Johann Podey, Witwe des Joachim Schütt, Matthias Michelsen, Witwe Jürgen Dreyers und Hinrich Voigt, Bürger und Bauern zu Wismar Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1524 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1531 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bauten auf benachbartem Grundstück Alte Signatur: Wismar J 25 (W J 1 n. 25) Laufzeit: (1738) 06.06.1738-26.03.1740 Fallbeschreibung: Bekl. hat entgegen anderer Abmachungen ein Hinterhaus an seinem Haus errichtet, von dem bei Regen Wasser auf das kgl. Lizenthaus fällt und dieses langsam zerstört. Bekl. hat zwar mehrfach versprochen, dies abstellen zu lassen und für alle eventuellen Schäden aufzukommen, kommt dem aber nicht nach, weshalb Kl. am 15.06.1739 ein entsprechendes Mandat erbittet. Am 19.06.1739 verpflichtet das Tribunal Bekl. dazu, die Regenrinne entsprechend zu verlegen oder sein Hinterhaus soweit abzureißen, daß kein Regenwasser auf das Lizenthaus gelangen kann. Am 08.08.1739 berichtet Protonotar Lillienström von der ihm aufgetragenen Kommission aus dem vorhergehenden Jahr, am 07.09. bittet Kl. erneut darum, das benachbarte Hintergebäude soweit abreißen zu lassen, daß es nicht über dem Lizenthaus liege. Das Tribunal fordert Bekl. am 23.02.1740 zur Erwiderung auf. Am 22.03. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 26.03.1740 erhält. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Kommissionsprotokoll des Protonotars Carl Claudius von Lillienström vom 18.9.1738, von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Besichtigungsprotokolle des Baus durch Johann Bücker und Nicolaus Zieger, Maurergesellen sowie Jacob Beck, Handlanger, vom 15.09.1738 sowie durch Stadtmaurermeister Johann Erhardt, Stadtzimmermeister Hinrich Kruse, Maurergeselle Johann Bücker und Zimmerergesell Philip Randau vom 04.08.1738; detaillierte Verschreibung Grönings für den Bau des Hinterhauses vom 14.05.1738; Verpflichtung Grönings, für alle Schäden aus dem Tropfenfall aufzukommen vom 02.06.1738; Tribunalsbescheid vom 06.06.1738; Memorial Jentzens, was bei der Veränderung der Rinnenführung zu beachten sei vom 20.09.1738; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommenes Besichtigungsprotokoll vom 12.02.1739 Instanzenzug: 1. Tribunal 1738-1740 Kläger: (2) Landrentmeister und Lizentinspektor Jentzen Beklagter: Dr. Anton Christoph Gröning, Fiskal am Tribunal
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1531 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1537 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Bezahlung einer Hypothek Alte Signatur: Wismar J 31 (W J 1 n. 31) Laufzeit: (1741-1742) 07.05.1754-31.10.1754 Fallbeschreibung: Die Güstrower Kaufleute Hansen haben dem Hauptmann zu Lepel auf Rambow 1.500 Rtlr geliehen und Kl. diese Obligation überlassen. Beim Konkurs des Gutes Rambow reichte die Masse nicht aus, um Ansprüche des Kl.s zu befriedigen, weshalb er seine Ansprüche auf den Viereckenhof geltend macht, den Lepel dem Bekl. verkauft hat. Kl. bittet das Tribunal Bekl. anzuweisen, daß er ihm solange die Nutzung des Viereckenhofes gestatten soll, bis seine Forderungen befriedigt sind. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.05. zur Erwiderung auf, am 11.07. bittet Kl. um erneutes Mandat, da Bekl. sich nicht gemeldet habe. Am 14.09. wendet Bekl. ein, daß er den Hof gekauft hatte, bevor Lepel das Geld geborgt hatte und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann. Das Tribunal fordert Kl. am 16.09. zur Erwiderung auf, der am 29.10. erklärt, er wolle das Urteil der Schweriner Justizkanzlei zum Lepelschen Konkurs abwarten. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 30.10.1754 mit, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Obligation Johann Georg Friedrich von Lepels über 1.500 Rtlr von Antoni 1742; Verkauf der Obligation an Jahncke von Trinitatis 1742; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.05.1754; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 16.08.1754; Kaufvertrag über den Viereckenhof vom 08.06.1741 Instanzenzug: 1. Tribunal 1754 Kläger: (2) Dietrich Joachim Jahncke, königlich preußischer Domainen- und Kammerrat Beklagter: Dr. Anton Christoph Gröning, Assessor am Tribunal Anwälte: Kl.: Dr. N N Voss (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1537 |
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