-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  10.: 1. Kläger J
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
71 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1514
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Schutz der Privilegien
Alte Signatur: Wismar J 8 (W J 1 n. 8)
Laufzeit: (1689-1690) 30.01.1690-11.06.1690
Fallbeschreibung: Kl. hat mit königlichem Privileg einen Kraut- und Gewürzladen" eingerichtet, die Kramerkompanie hat jedoch vor dem Gewett ein Verbot für Kl. erreicht, den Laden zu betreiben. Kl. bittet das Tribunal um ein Reskript an Bürgermeister und Rat, ihn in seinem Privileg zu schützen. Am 04.02. fordert das Tribunal ihn auf, das Gewettsurteil und seine Supplik an den Rat vorzulegen und erhält diese am 11.02. Am 28.05. weist ihn das Tribunal zur Beibringung weiterer Beweise an, am 31.05. erklärt Kl., diese nicht zu besitzen. Daraufhin weist das Tribunal die Bekl. am 05.06.1690 an, Kl. nicht "behinderlich zu seyn"
Prozessbeilagen: (7) Privileg des Kgl. Kommerzkollegiums zu Stockholm für Kl. vom 30.05.1689; Supplik des Kl.s an Rat vom 14.09.1689; Ratsgerichtsurteil vom 11.10.1689; Gewettsprotokoll vom 22.01.1690
Instanzenzug: 1. Tribunal 1690
Kläger: (2) Jürgen Jordan, Gewürzhändler zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Johannes Oldenburg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1514


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1515
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 9 (W J 1 n. 9)
Laufzeit: (1709) 19.08.1709-21.08.1709
Fallbeschreibung: Angesichts einer Auseinandersetzung zwischen Ämtern und Rat im Jahre 1700 war in den Ämtern Geld gesammelt worden, um eine Deputation nach Stockholm an den Hof zu senden. Da das gesammelte Geld nicht ausreichte, war das Glaseramt zur Zahlung weiterer 20 Rtlr aufgefordert worden, konnte diese aber nicht aufbringen. Deshalb hat Kl. das Geld vorgestreckt. Als er es zurückgezahlt bekam, forderten andere Amtsmeister, er solle es in die Amtskasse einzahlen und verklagten ihn vor dem Gewett, das gegen ihn urteilt und das Urteil sofort durch eine Pfändung seines Eigentums vollstrecken läßt. Seine Appellation an das Ratsgericht bleibt erfolglos, weshalb er sich an das Tribunal wendet, das ihn am 20.08.1709 ebenfalls abweist.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 26.06.1709; von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 01.06.1709
Instanzenzug: 1. Gewett 1709 2. Ratsgericht 1709 3. Tribunal 1709
Kläger: (2) Friedrich Junge, Altermann des Glaseramtes zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Glaser zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1515


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1516
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verkauf gepfändeten Gutes
Alte Signatur: Wismar J 9 (W J 1 n. 9)
Laufzeit: 27.09.1709-28.09.1709
Fallbeschreibung: Gewett hat Eigentum des Kl.s pfänden lassen und will dieses verkaufen, um eine strittige Zahlung des Kl.s an das Glaseramt einzutreiben. Kl. bittet Tribunal, den Verkauf zu stoppen, da er seinen Fall der königlichen Kommission zur Entscheidung vortragen will. Das Tribunal weist sein Gesuch jedoch am selben Tag ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1709
Kläger: (2) Friedrich Junge, Altermann des Glaseramtes zu Wismar
Beklagter: Gewett zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1516


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1517
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Beschleunigung der Rechtsprechung
Alte Signatur: Wismar J 9 (W J 1 n. 9)
Laufzeit: 17.07.1711-18.07.1711
Fallbeschreibung: Kl. hat seine Beschwerden gegen das Glaseramt, das ihm seinen Lehrjungen entzogen hat und ihm als altem Mann damit die Nahrung genommen hat, am 28.04.1711 dem Rat vorgetragen. Bisher ist die Sache dort nicht verhandelt worden. Er bittet das Tribunal um ein Promotorial an den Rat zur Beschleunigung des Falles und erhält dieses am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Friedrich Junge, Glasermeister zu Wismar
Beklagter: Amt der Glaser zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1517


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1518
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Beisetzung eines kleinen Kindes
Alte Signatur: Wismar J 11 (W J 1 n. 11)
Laufzeit: 01.12.1711
Fallbeschreibung: Kl. hatte den ältesten Bürgermeister und Vorsteher von St. Nikolai gebeten, ihm zu gestatten, sein verstorbenes kleines Kind selbst zu bestatten. Obwohl er versprach, den Predigern und Schul Collegen das ihre dennoch zu geben", hat der Rat seine Bitte abgelehnt. Er wendet sich deshalb an das Tribunal und wird von diesem in seiner Bitte am selben Tag durch ein Reskript an Bekl. unterstützt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Caspar Jordan, Bürger zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1518


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1519
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 12 (W J 1 n. 12)
Laufzeit: (1710-1712) 13.04.1712-31.01.1713
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 13.04.1712 um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 18.04. an Kl., ihren Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen, erklären diese am 05.05.1712, daß die Mutter bzw. Großmutter der Kl., Gertrud Jordan, 1689 200 Rtlr Kapital von der Kämmerei geborgt und in ihrem Brauhaus auf dem Spiegelberg zinsbar angelegt hat. Als sie starb, haben die Kl. das Haus an Kantor Laackman mit allen Rechten und Pflichten verkauft und dies den Bekl. gemeldet. Als Laackman nach einigen Jahren keine Zinsen mehr an die Kämmerei zahlte, wandte sich diese an Kl. mit ihren Forderungen und forderte die 200 Rtlr nebst Zinsen zurück. Vor dem Ratsgericht hatten die Kl. mit ihren Klagen in mehreren Instanzen keinen Erfolg, sondern werden dazu verurteilt, die geliehenen 200 Rtlr samt Zinsen binnen 3 Wochen zurückzuzahlen, weshalb sie sich an das Tribunal wenden. Das Gericht fordert am 29.06.1712 die Akten der Vorinstanz an, am 16.03.1713 bitten Kl. um neues Mandat an Rat, da die Akten bisher nicht eingeschickt worden sind und erhält dieses am 17.03. Am 05.10. gehen die Akten ein, am 09.10. wird auf Antrag des Kl.s vom 05.10. der 11.10. zur Prüfung der Akten angesetzt. Am 31.10.1713 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts und gibt die Akten am 30.01.1714 an den Rat zurück
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 16.03.1712; Ratsgerichtsurteile vom 27.08. und 17.12.1710, 09.03.1712; von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 06.07.1712; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1710 2. Ratsgericht 1710 3. Ratsgericht 1710-1712 4. Tribunal 1712-1714
Kläger: (2) Erben des Wismarer Ratsherrn Georg Jordan (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Stadtkämmerei zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Friedrich Stemwede (A), Dr. Joachim Evers (P) Bekl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1519


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1520
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 13 (J 1 n. 13)
Laufzeit: (1621-1712) 09.05.1713-17.11.1713; 20.12.1714-1716
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 09.05.1713 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 10.05.1713 legen Kl. am 12.06. ihren Schriftsatz vor. 1673 haben der Archidiakon der Marienkirche Magister Baltzer und Ratsherr Jörck vom Bürgermeister Schwartzkopf 200 Rtlr zum Kauf eines Brauhauses in der Bademutterstraße geliehen, das sie vermietet, 1687 verkauft haben. Der Kreditor bzw. seine Erben erhalten die ihnen zustehenden Zinsen seitdem von den Mietern bzw. nach 1687 von den neuen Eigentümern des besagten Hauses. Erst 1712, nach dem Tod der Witwe Schwartzkopfs, wenden sich die Bekl. an Kl. und fordern die gesamten 200 Rtlr zurück. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung der gesamten Summe nebst Zinsen. Kl. querulieren dagegen an das Tribunal und bitten um Aufhebung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Rat am 22.08. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, obwohl Bekl. die Querulation am 19.08.1713 als "frivol" zurückweisen. Am 24.10. bitten Kl. um Fristverlängerung, die sie am 26.10.1713 erhalten. Am 19.01.1714 bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 20.01. setzt das Tribunal den 24.01,. dafür an. Am 12.02. bekräftigen Bekl. ihre Ansprüche an Kl., das Tribunal bestätigt das Ratsgerichtsurteil am 16.11.1713. Am 20.12.1714 legen die Kl. restitutio in integrum gegen dieses Urteil ein, erbitten aber zunächst am 20.12.1714 und 12.02.1715 Fristverlängerung, die sie am 29.12.1714 erhalten, die ihnen aber am 18.02.1715 verwehrt wird. Am 21.02. bitten Kl., ihnen das Rechtsmittel trotzdem zu gewähren und erbitten Fristverlängerung, die sie am 22.02. erhalten. Am 20.03., 27.04. und 03.06. werden weitere Fristverlängerungen wegen der Inhaftierung des Dr. Jörcke in Rostock, später Bützow erbeten, am 22.03., 29.04. und 13.06. gewährt. Am 25.06. erbitten Bekl. ein rasches Urteil, am 05.07. gewährt das Tribunal eine letztmalige Fristverlängerung. Am 02.10. begründen Kl. ihre Ansprüche auf Änderung des Urteils, am 17.12. bittet Hinrich Georg Scheffel für Bekl. um ein abschließendes Urteil, das das Tribunal am 31.01.1716 fällt und in dem es sein Urteil bestätigt. Am 09.04.1716 sendet es die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 17.02.1713; Ratsgerichtsurteile vom 12.01.1712, 08.02.1713; Bescheinigungen über die Zahlung der Zinsen durch die Eigentümer des Hauses vom 11.01.1694, 18.07.1696, 02.09.1697, 14.05.1700, 27.08.1701; Auszug aus dem Reversal des mecklenburgischen Herzogs von 1621; Supplik der Erben Schwartzkopfs an den Wismarer Rat um Beschlag auf Güter der Erben des Kapitäns Löwenheim vom 12.01.1712; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für Tribunalsmandate vom 02.09.1713; Kopie der Obligation vom 31.12.1673; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Aussage Joachim Havemanns, Provisor der Marienkirche, wegen beschlagnahmter Gelder des Kapitäns Löwenheim vom 15.11.1713
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713 3. Tribunal 1714-1716
Kläger: (2) Erben des Wismarer Ratsherrn Johann Jörckes (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Bürgermeisters Caspar Schwartzkopf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Dietrich Stemwede (A), seit 12.06.1713: Dr. J.J. Jörcke (A) Bekl. Hinrich Georg Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1520


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1521
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Grenzen der Amtszuständigkeit
Alte Signatur: Wismar J 14 (W J 1 n. 14)
Laufzeit: (1719) 05.07.1719-19.08.1719
Fallbeschreibung: Nachdem in Zellin im Amt Neukloster ein Pferd gestorben ist, ist der Kl. gerufen worden, um sich um den Kadaver zu kümmern. Der Knecht des Kl.s ist nach Zellin geritten, dort aber auf den Schweriner Scharfrichter Eichenfeld getroffen, der die Arbeit in Zellin für sich reklamiert. Er arrestiert den Wismarer Knecht und dessen Pferd und läßt Kl. durch die Justizkanzlei Schwerin zu 12 Rtlr Strafgeld verurteilen. Nebenkl. bitten Oberlanddrost um Fürschreiben an die Schweriner Justizkanzlei zur Rücknahme dieses Urteils, das Tribunal fordert sie am 10.07. jedoch auf, sich zunächst selbst an die Schweriner Justizkanzlei zu wenden, um Auslieferung von Knecht und Pferd zu erbitten. Am 14.07. legen Nebenkl. das Urteil der Justizkanzlei vor und bitten erneut um Fürschreiben des Oberlanddrosten. Am 25.07. bittet Kl. persönlich um Fürschreiben des Tribunals. Am 17.08. fordert das Tribunal einen Bericht des Geheimen Rates von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster über die Zugehörigkeit des Dorfes Zellin an und erhält ihn am 19.08.1719, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an den Wismarer Rat vom 04.07.1719; Urteil der Schweriner Justizkanzlei vom 13.07.1719; Protokoll der Verhandlung des Justizkollegiums vom 13.07.1719; Aufstellung über verursachte Schäden und Unkosten durch die Aktivitäten Jeltzers (11 Rtlr 1 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1719
Kläger: (2) Carl Jeltzer, Fronmeister zu Wismar sowie Bürgermeister und Rat als Nebenkl.
Beklagter: Justizkanzlei in Schwerin

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1521


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1522
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Behinderung im Mandat
Alte Signatur: Wismar J 15 (W J 1 n. 15)
Laufzeit: (1720) 02.01.1721 - 08.01.1721
Fallbeschreibung: Mandant des Kl.s ist vom Rat verurteilt worden, daß ihm wegen Totschlags öffentlich eine Hand abgeschlagen werden soll. Rat verweigert die Herausgabe der Rationes decidendi an Verteidiger des Kl.s, so daß dieser in der Abfassung der Appellationsschrift behindert wird. Rat wirft Kl. auch vor, seinen Schriftsatz unziemlich verfaßt zu haben und will ihn deshalb belangen. Das Tribunal weist Rat am 08.01.1721 zur Bekanntgabe der Rationes decidendi an.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 06.12.1720 und 11.12.1720; Supplik des Kl.s an den Wismarer Rat um Übermittlung der Rationes decidendi (o.D.); von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 21.12.1720
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1720 2. Tribunal 1721
Kläger: (2) Verteidiger des Scharfrichters zu Wismar, Carl Jeltzer (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1522


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1524
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung erbrachter Dienste
Alte Signatur: Wismar J 18 (W J 1 n. 18)
Laufzeit: 02.12.1721-03.12.1721; 21.07.1722-25.07.1722
Fallbeschreibung: Kl. haben mit den Inspektoren der Gassenreinigung in Wismar am 02.01.1708 einen Vertrag über die Gassenreinigung abgeschlossen, der jedem der Kl. monatlich 12 Rtlr zusicherte. Bis Juni 1709 ist das Geld ordnungsgemäß bezahlt worden, danach sind Rückstände von 879 Mk. aufgelaufen. Kl. haben sich deshalb in den vergangenen Jahren mehrfach an den Rat gewandt, das Geld ist ihnen aber nicht bezahlt worden. Kl. bitten um Promotoriales an den Rat, damit sie ihr Geld erhalten. Nachdem das Tribunal am 02.12.1721 dem Rat geschrieben hatte und dieser nicht reagierte, wenden sich Kl. am 21.07.1722 erneut an das Tribunal und erhalten am 23.07.1722 ein weiteres Fürschreiben an den Rat.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.12.1721
Instanzenzug: 1. Tribunal 1721-1722
Kläger: (2) Hinrich Jesse, Witwe des Johann Podey, Witwe des Joachim Schütt, Matthias Michelsen, Witwe Jürgen Dreyers und Hinrich Voigt, Bürger und Bauern zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1524
71 Gerichtsakten «   11   -   20   »