-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K
357 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1745
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Veranlagung zu Steuern und angemaßte Jurisdiktion
Alte Signatur: Wismar K 138 (W K 5 n. 138)
Laufzeit: (1400-1744) 29.03.1745-09.07.1748
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 29.03. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 30.03., legt Kl. am 10.05. seinen Schriftsatz vor. Kl. besitzt das Gut Klein Woltersdorf. Da er bereits in der Stadt Wismar zu den Staatsgeldern veranlagt wird, ist er von dieser Steuer im Falle des Gutes befreit. Sobald er aber einen Verwalter auf das Gut setzt, hat dieser die Steuer zu erlegen. Kl. protestiert gegen diese Entscheidung des Rates und appelliert vor dem Tribunal außerdem gegen die angemaßte Jurisdiktion des Rates über Woltersdorf, der einen Knecht von Kahl mit Gewalt vor städtische Gerichte bringen wollte. Das Tribunal verbietet Rat am 30.03. die Ausübung der Gerichtsbarkeit bis zum Entscheid in der Sache. Am 09.04. behauptet der Rat, die Jurisdiktion über das Gut seit 1654 ungestört genossen zu haben, das Tribunal fordert Kl. am 13.04. zur Antwort auf. Am 10.05. begründet Kl. seine Beschwerden gegen das Ratsgerichtsurteil ausführlich, das Tribunal fordert am 17.09. die Akten der Vorinstanz vom Rat an. Am 17.12. begründet der Rat seine Ansprüche auf das Dorf ausführlich, am 21.12. beschwert sich Kl. über erneute Verletzung seiner Gerichtshoheit durch Rat. Am 20.12.1745 gehen die Akten des Ratsgerichts ein, am 24.01.1746 bitten Parteien um Eröffnung, die das Tribunal am 28.01. auf den 31.01. ansetzt. Am 25.04. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07.1746 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil. Kl. legt am 15.08.1746 dagegen restitutio in integrum ein, bittet aber zunächst am 15.08., 24.09. und 07.11. um Fristverlängerung, die er am 17.08., 26.09. und 10.11. erhält, bevor er am 21.11.1746 sein ausführlich begründetes Gesuch vorträgt. Am 23.01.1747 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal bestätigt am 17.04.1747 seinen Spruch, läßt aber die Beibringung weiterer Beweise zu. Am 29.05. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 31.05. erhält, am 10.07. verlangt er vom Rat alle das Gut betreffenden Akten aus dem Archiv. Am 22.02.1748 beschwert sich Kl., daß Bekl. bisher nicht reagiert haben, das Tribunal erneuert sein Mandat an den Rat am 23.02. Am 23.03. bitten Bekl. um Termin zur Begutachtung der Dokumente, das Tribunal setzt am 30.03. den 05.04. an. Am 04.04. bitten Bekl. um Terminverschiebung, am 06.04. setzt das Tribunal den 22.04. fest, an dem die Parteien die Akten begutachten. Am 09.05. bittet Kl. um Stellungnahme der Bekl., das Tribunal weist Bekl. am 10.05. entsprechend an, am 01.06. trifft Rat Aussagen zu den vorgelegten Dokumenten und reicht Auszüge aus dem Stadtbuch nach. Das Tribunal fordert Kl. am 05.06. zur abschleßenden Stellungnahme auf, am 19.06. bittet Kl. um Fristverlängerung und Eid der Bekl., daß sie über keine weiteren Dokumente verfügen. Das Tribunal setzt am 21.06. den 05.07. zur Eidesleistung an, am 04.07. bittet Rat um Bekanntgabe der Eidesformel und Terminverschiebung. Der Eid wird am 09.07.1748 abgelegt, der Prozeß damit geschlossen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 15.02. und 03.03.1745; Ratsgerichtsurteile vom 08.02. und 01.03.1745; von Notar Carl Friedrich Pälicke aufgenommene Aussage Daniel Kitzerows, Verwalter des Gutes Klein Woltersdorf wegen ausgeübter Exekution vom 17.03.1745; Kaufvertrag über die Güter Groß und Klein Woltersdorf zwischen Hinrich Quitzow zu Vogdeshagen und dem Wismarer Rat vom 23.04.1400; Kaufvertrag über Lutken Woltersdorf zwischen Anna Niebur und Jacob Gronow vom 06.12.1590; Bestätigung des Kaufvertrages durch Hz. Ulrich von Mecklenburg vom 17.12.1590; Schreiben Andreas Lüders an Wismarer Rat vom 06.11.1655; von Tribunalsbote Carl Gustav Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 02.10.1745; Notizen des Rates über den Besitzwechsel des Gutes mit allen Gerechtigkeiten vom 06.11.1654, 10.08.1691, 18.02.1718; Gerichtsprotokoll über eine Verhandlung in Sachen Christine Liesch Schultze vs. Christian Mathias Cort Wulff in pcto stupri vom 09.12.1745; Ratsgerichtsprotokoll vom 14.12.1745 in Sachen Procurator Civitatis vs. Hans Kahl in pcto violatae jurisdictionis; Rationes decidendi des Wismarer Ratsgerichts; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. A.C. Gröning vom 01.02.1746 und des Kl.s für Dr. C.C. Gröning vom 29.04.1746; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.07.1747; Auszüge aus Wismarer Stadtbuch von 1576, 1587, 1588 und 1654
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Tribunal 1745-1746 3. Tribunal 1746-1748
Kläger: (2) Hans Kahl, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Rat und Quartierkammer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P); am 23.03. und seit 01.06.1748 Dr. Erich Hertzberg (P), am 22.04. Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1745


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0565
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um das Hausbraurecht
Alte Signatur: Wismar C 16 (W C 1 n. 16)
Laufzeit: (1430-1695) 11.10.1695-24.11.1696
Fallbeschreibung: Die Wismarer Brauer haben vor dem Ratsgericht gegen das Hausbraurecht der Kramer, der Kaufleute und der vier Gewerke geklagt und sind vom Rat bei der Zusammenstellung der Beweise tatkräftig unterstützt worden. Währenddessen wird der Gegenseite die Herausgabe von Dokumenten aus dem Stadtarchiv verweigert, weshalb sie gegen das Ratsurteil queruliert und das Tribunal bittet, das Urteil für nichtig zu erklären und den Rat zur Herausgabe der Dokumente aufzufordern. Am 13.12.1695 fordert das Tribunal den Rat zur Einsendung der geforderten Dokumente auf, die es am 11.01.1696 erhält. Das Tribunal lädt die Parteien am 14.02. auf einen Vorbescheid zum 03.03. vor. Am 20.02. bitten Bekl., die Vertreter der Kaufleute ebenfalls zum Vorbescheid einzuladen und erwirken eine entsprechende Ladung am 22.02. Am 20.02. erbitten Kl. Verschiebung des Termins wegen des Jahrmarktes und erhalten am 22.02. neuen Termin für einen Vergleich am 20.03., zu dem das Protokoll fehlt. Am 25.04. machen Bekl. Vorschläge zur Verbesserung der Qualität ihres Biers und reagieren somit auf die Beschwerden der Kl. Das Tribunal fordert Kl. am 29.04. zur Antwort auf, die am 11.06. um Fristverlängerung bitten, die sie am 15.06. erhalten. Am 04.08. fordern Bekl. die Antwort der Kl. ein und erhalten am 01.09. ein entsprechendes Mandat des Tribunals. Am 13.10. weisen Kl. die Vorschläge der Bekl. als unzureichend ab, fordern mehr und besseres Bier und verlangen vom Rat die Einsicht in weitere Akten, um ihre Klage besser beweisen zu können. Am 27.10. lädt das Tribunal auf den 24.11. erneut zum Vorbescheid ein. Zu diesem Termin widersprechen Bekl. den Argumenten der Kl., das Ergebnis des Vorbescheides erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Kommissionsbericht des Rates vom 09.08.1613 mit Zeugenaussagen des Barbiers Jürgen Urban, des Hufschmieds Hans Borchwart, des Wollenwebers Hans Homel, des Kaufmanns Asmus Behn, des Barbiers Luder van Stamen, des Bäckers Hans Grimm, des Kaufmanns Hinrich Durjahr, des Bäckers Jochim Goltstede und des Kaufmanns Nicolaus Hein; Beschwerden der gemeinen Bürgerschaft zu Wismar (außer den Brauern) an den Rat vom 01.10. und 12.12.1613 mit Antwort der Brauer vom 25.02.1614; Ratsgerichtsurteile vom 12.12.1694, 13.02. und 10.07.1695, 11.04. und 01.05.1696; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 19.07.1695; von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 11.07.1695; Memorandum der Bekl. an Rat vom 11.04.1696; Aufstellung über Ausgaben zum Brauen einer Tonne Bier vom 30.04.1696; zwischen Brauern und anderen Ämtern ausgehandelter Vergleich vom 20.09.1614; Erklärung der Brauerkompanie vom 09.09.1613; von Ratssekretär Ambrosius Emme am 08.01.1696 erstellter Auszug aus Wismarer Statuten von 1430 und der Ordnung, das Brauwesen betreffend vom 09.08.1681
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1694-1695 2. Tribunal 1695-1696
Kläger: (2) Älterleute und sämtliche Mitglieder der Kramerkompanie sowie die Älterleute und Amtsmeister der vier Gewerke und der Kaufmannskompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0565


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1713
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Konkurses
Alte Signatur: Wismar K 114 (W K 4 n. 114)
Laufzeit: (1520-1728) 07.03.1729-26.01.1731
Fallbeschreibung: Bei der Aufteilung der Konkursmasse Andreas Boches ist der Bekl. durch den Wismarer Rat mit seiner im Haus stehenden Hypothek gegenüber der Kämmerei und der Wasserkollekte der Stadt benachteiligt worden. Das Tribunal hat Kl. dazu aufgefordert, ihre Ansprüche auf Bevorzugung zu belegen; diese bringen nach Bitten um Fristverlängerung vom 07.03. und 18.04. und erteilten Genehmigungen vom 09.03. und 21.04. am 16.05. zahlreiche Beispiele dafür an, daß es im Lübischen Recht usus sei, die Ansprüche von Kämmerei und Wasserkollekte vor denen von Einzelgläubigern zu befriedigen und fordern, das in Nr. 1712 ergangene Urteil entsprechend zu ändern. Am 04.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.10. verlangt Tribunal Erwiderung des Bekl., die am 11.11. eingeht und in der Bekl. die Beweise der Kl. bestreitet und bittet, ihn bei der Aufteilung der Konkursmittel zu bevorzugen. Das Tribunal fordert Kl. am 12.11.1729 zur Erwiderung auf, die am 09.01.1730 eingeht und in der Kl. auf ihren Ansprüchen bestehen. Das Tribunal fordert Bekl. am 10.01. zur Erwiderung auf. Am 18.09. besteht Bekl. auf seinem Vorrang im Konkurs, am 20.09. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 23.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.12.1730 gibt der Rat zu bedenken, daß der Streitwert nur 5 Rtlr 24 s betrage und bittet, den Wismarer Appellationsrezeß zu beachten, der einen Streitwert von 200 Rtlr festlegt. Am 17.01.1731 argumentieren Kl. mit Gebrauch in anderen Wendischen Städten. Am 20.01.1731 teilt das Tribunal Bekl. dies mit und suspendiert das Urteil aus angeführten Uhrsachen annoch", weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus 27 Wismarer Urteilen zur Verteilung der Konkursmasse zwischen 1685 und 1728; Auszug aus dem Stadtbuch zu Besitzverhältnissen des Hauses zwischen 1520 und 1715; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gröning vom 14.10.1729; Auszug aus dem Schreiben des Lübecker Syndikus Johann Schaevius auf Anfrage des Wismarer Rates zum Rechtsgebrauch in Lübeck vom 13.01.1731
Instanzenzug: 1. Tribunal 1729-1731
Kläger: (2) Wismarer Kämmerei und Verordnete zur Wasserkollekte als Gläubiger Andreas Boches
Beklagter: Dr. Joachim Köckert, Prokurator am Tribunal, seit Oktober 1730 dessen Witwe
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P); am 09.01.1730 für die Kämmerei: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P) Bekl.: Viktor Dahlmann (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1713


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1577
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ausübung des Gewandschnitts
Alte Signatur: Wismar K 6 (W K 1 n. 6)
Laufzeit: (1539-1656) 06.10.1656-26.01.1657
Fallbeschreibung: Bekl. haben das Gesuch des Kl.s um Aufnahme in ihre Kompanie zurückgewiesen, da er nicht nachweisen kann, 6 Jahre bei einem Gewandschneider gedient zu haben und somit das Handwerk zu verstehen. Da der Rat diese Sichtweise bestätigt, appelliert Kl. an Tribunal und bestreitet, daß Wismar bisher überhaupt eine Gewandschneiderkompanie mit Amtsrolle und bestätigten Privilegien hatte wie diese in anderen Hansestädten zu finden sind. Am 07.10. bittet der Wismarer Rat, die Appellation nicht zuzulassen und erklärt das Zustandekommen des Urteils, mit dem er die Bekl. habe schützen wollen. Am 01.11. appelliert Kl. erneut gegen ein Urteil des Ratsgerichts, das ihm den Gewandschnitt erneut verbietet und die Beschlagnahme des Tuchs androht. Das Tribunal fordert das Ratsgericht auf, während der schwebenden Appellation nichts gegen Kl. zu unternehmen und fordert Einsendung von Beweisen zur Existenz der Gewandschneiderkompanie. Diese werden am 24.11. vom Rat vorgetragen, am 02.12.1656 fordert das Tribunal Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, die am 03.01.1657 eingehen. Am 26.01.1657 begründet Kl. sein Anliegen ausführlich, die Reaktion des Tribunals darauf erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfriedt Reichardt aufgenommene Appellation vom 12.09.1656; Ratsgerichtsurteil vom 01. und 20.09.1656; Supplik der Wismarer Gewandschneider an den Rat vom 25.08.1656; Supplik des Kl.s an den Rat vom 01.10.1656; von Notar Johannes Schröder aufgenommene Appellation vom 28.09.1656; Bestätigung des Wismarer Rates für Martin Schepel zur Ausübung des Gewandtschnitts von Montag nach Francisci 1539; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 29.11. und 04.12.1656; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Wilcken vom 16.01.1657
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1656-1657
Kläger: (2) Bernd Kampe, Bürger und früherer Ältester der Grobtuchmacher zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gewandschneiderkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1577


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1715
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nachbarschaftsrechte
Alte Signatur: Wismar K 115 (W K 4 n. 115)
Laufzeit: (1564-1729) 01.03.1730-28.04.1732
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung vom 01.03., 16.03. und 17.04. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 02.03. und 18.03., erklärt das Tribunal die Frist am 19.04. für abgelaufen. Kl. ergreifen dagegen am 22.04. Rechtsmittel, das Tribunal gewährt am 24.04. eine letztmalige Fristverlängerung. Am 13.05. tragen Kl. vor, daß seit 1564 auf ihrem Grundstück ein Wasserrohr existiert, das die benachbarten Grundstücken der Parteien versorgt und dessen Reparaturkosten im Schadensfall hälftig geteilt werden. Bei einem Rohrbruch im Winter 1729 hat sich die Bekl. jedoch geweigert, ihren Teil zur Reparatur beizutragen. Ein Beauftragter des Rates vermittelt einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien, der jedoch von der Bekl. nicht akzeptiert wird. Der Rat entscheidet daraufhin, daß die Kl. bessere Beweise für die hälftige Teilung der Reparaturkosten beibringen müssen, bevor die Bekl. zu deren Übernahme verurteilt werden kann. Dagegen appellieren die Kl. vor dem Tribunal, am 22.08. fordert das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 23.10. bitten Bekl., Kl. zur Auslösung des Mandates aufzufordern, das Tribunal weist Kl. am selben Tag entsprechend an. Am 12.12. tragen Kl. weitere Beweise vor, die vom Tribunal am 15.12. angenommen werden. Am 19.12. werden die am 29.11. eingegangenen Akten der Vorinstanz eröffnet, am 09.04.1731 wird das Urteil des Ratsgerichts bestätigt. Die Kl. ergreifen dagegen am 19.05.1731 restitutio in integrum, erbitten jedoch zunächst Fristverlängerung, die sie am 21.05. erhalten. Am 14.07. tragen Kl. ihre Argumente vor, am 12.10. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 28.04.1732 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verurteilt Kl. zu 6 Rtlr Strafe wegen Mißbrauchs der Rechtsmittel und zur Übernahme der Unkosten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 02.12.1729; Ratsgerichtsurteile vom 26.11.1729 und 18.01.1730; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch vom 30.11.1564; Bestätigung eines vormaligen Nachbarn des Hauses der Kl., Johann Mollendorf, über die Aufteilung der Reparaturkosten vom 06.05.1729; Entwurf des Vergleichs zwischen den Parteien vom 02.08.1729; Aufkündigung des Vergleichs durch Bekl. vom 07.10.1729; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch 1592-1728; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommenes Zeugenverhör des Johann Mellendorf vom 20.05.1731
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1729 2. Ratsgericht 1729-1730 3. Tribunal 1730-1731 4. Tribunal 1731-1732
Kläger: (2) sämtliche Interessierte am Kröpelinschen Haus (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Nathanael Langeclaus, jetzt Ehefrau des Goldschmieds Caspar Augustin Falck zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Hinrich Georg Scheffel (A) Bekl.: Johann Philipp Treffner (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1715


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2257
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Rechtshilfe
Alte Signatur: Wismar N 6 (W N 1 n. 6)
Laufzeit: (1568-1669) 22.11.1669-25.11.1669
Fallbeschreibung: Vor dem Tribunal haben Caspar Bussing, Prediger zu Neukloster, und Jürgen Pfeil, Küster zu Böblin, gegen Bekl. wegen ihrer jährlichen Hebungen geklagt. Das Konsistorium hat die Ansprüche der Kl. als gerechtfertigt anerkannt. Da Bekl. jedoch unmittelbar dem Tribunal unterworfen ist, bittet das Konsistorium bei diesem um Amtshilfe bei Vollstreckung des Urteils. Das Tribunal weist Bekl. am 24.11.1669 bei Strafe von 100 Rtlr an, binnen 14 Tagen dem Mandat des Konsistoriums zu folgen.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsistoriums vom 04.11.1669; Auszug aus dem Böbliner Kirchenbuch 1568-1606; Schreiben des Konsistoriums an Lampe vom 11.11.1669; Schreiben Jürgen Pfeils an Konsistorium (o.D.); Übergabequittung des Notars AndreasVictor für die Ablieferung des Konsistorialmandats an Lampe vom 18.11.1669
Instanzenzug: 1. Tribunal 1669
Kläger: (2) Konsistorium zu Wismar
Beklagter: Hans Lampe, Amtsverwalter zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2257


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1593
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um verweigerte Justiz
Alte Signatur: Wismar K 21 (W K 1 n. 21)
Laufzeit: (1578-1664) 14.01.1664-12.02.1664
Fallbeschreibung: Kl. hat namens der Jacobikirche von Daniel Heine die rückständige Pacht für Hof und Mühle für das Jahr 1662 gefordert. Da Heine irrtümlich eine falsch datierte Quittung ausgestellt worden ist, bezieht er sich auf diese und verweigert die Zahlung für 1662. Die Klage Kotes gegen Heine wird vom Wismarer Niedergericht nicht mit dem nötigen Nachdruck befördert, so daß Kl. Tribunal um ein entsprechendes Fürschreiben zur Beschleunigung des Verfahrens bittet und dieses am 15.01. erhält. Am 28.01. beschwert sich Kl. über die mittlerweile ergangenen Ratsgerichtsurteile als ehrabschneidend und bittet, dem Ratsgericht zu verbieten, ihn mit einer Geldstrafe von 20 Rtlr zu bestrafen. Am 30.01. wehren sich Bekl. gegen die erlogenen Beschuldigungen des Kl.s. Das Tribunal teilt Kl. dies am 03.02. in Kopie mit, am 10.02. beschwert sich Kl. erneut über Prozeßverzögerung und bittet, den Fall vor das Tribunal zu ziehen. Das Tribunal lehnt dies am 12.02.1664 ab.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Niedergerichts vom 30.03., 30.06., 20.07., 31.08. und 24.09.1663, 11. und 26.01.1664; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandat vom 19.01.1664; Protokoll der Niedergerichtssitzung vom 20.01.1664; Auszug aus Prozeßordnung des Wismarer Ratsgerichts von 1578; Gemeiner Bescheid zur Prozeßordnung des Ratsgerichts vom 07.06.1611; Supplik des Daniel Hein an Ratsgericht vom 09.11.1663
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Gabinus Kote, Vorsteher zu St. Jacobi Wismar
Beklagter: Niedergericht zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1593


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1858
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando possessionis Auseinandersetzung um Störung im Besitz
Alte Signatur: Wismar L 2 (W L 1 n. 2)
Laufzeit: (1587-1654) 25.09.1654-20.11.1654
Fallbeschreibung: Kl. hatte 1645 den halben Teil des Gutes Klein Wolterstorf mit allem Zubehör und Privilegien inkl. der Mühlengerechtigkeit und Wasserstauung gekauft. Er war in diesem Besitz ungestört, bis der Rat ihm am 11.09.1654 bei Strafandrohung befahl, umgehend den Damm zu öffnen und den angestauten Mühlenteich abzulassen. Als er dies nicht tat, ließ Rat den Damm mit Gewalt einreißen und pfändete 10 Rtlr Strafe bei ihm. Kl. bittet, dem Rat zu befehlen, den Damm wiederzuerrichten, ihm das Strafgeld zurückzuzahlen und dem Rat ähnliche Störungen zu verbieten. Das Tribunal erläßt am 25.09. das gewünschte Mandat cum clausula und verbietet Bekl. während Anhängigkeit des Verfahrens weitere Störungen des Kl.s. Rat argumentiert am 12.10., daß städtische Mühlen wegen der großen Trockenheit kein Wasser gehabt hätten und Kl. trotz mehrfacher Bitten den Damm nicht öffnen wollte, um die Stadt zu versorgen. Da er dazu kein Recht hatte, mußte Rat handeln. Die Duplik des Kl.s, zu der er am 20.10. vom Tribunal aufgefordert wird und für die er am 06.11. um Fristverlängerung erbittet, die er am 20.11.1654 erhält sowie die Entscheidung des Tribunals sind nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag über Lutken Wolterstorf vom 29.10.1645; Schreiben Lüders an Landrat Daniel von Plessen auf Hoykendorf vom 12.01.1653 Protokoll in Schuldsachen Daniel von Plessens vs. Gerd Dirks, Hofmeister zu Lütken Woltersdorf, vom 18.12.1652; Ratsgerichtsurteil vom 11.02.1653; Schreiben Jacob Gronows an Rat vom 23.02.1625; Auszug aus Stadtbuch vom 03.06.1587 über Kauf von Lutken Wolterstorf; Rechtsgutachten der Greifswalder Juristenfakultät vom 23.05.1590
Instanzenzug: 1. Tribunal 1654
Kläger: (2) Andreas Lüders, Branntweinbrenner zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1858


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1596
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung wegen Beleidigung des Rates
Alte Signatur: Wismar K 22 (W K 1 n. 22)
Laufzeit: (1607-1665) 25.09.1665-14.07.1666 (1703)
Fallbeschreibung: Bekl. haben Kl. nach einem Gutachten der Universität Helmstedt zur Zahlung von 300 Rtlr Strafe verurteilt, da er "grobe injurien wieder seine Obrigkeit in Schriften" verbreitet habe. Diese rühren aus dem Prozeß, den Kote als Vorsteher der St. Jakobi-Hebung gegen Daniel Heine als Pächter der Wassermühle und des Bauernhofes der Jakobikirche wegen Ausständen in der Pachtzahlung führt (Nr. 1593f.). Kl. gibt an, daß sein Advokat, Dr. Henning Christoph Gerdes, die Schriftsätze verfaßt habe und er diese weder gelesen noch inhaltlich beeinflußt habe. Das Tribunal fordert Rat am 06.10. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 06.11. bitten Bekl. zu prüfen, ob Sache appellabel sei und erinnern an den Wismarer Appellationsrezeß. Am 11.11. fordert das Tribunal die Akten erneut an. Diese gehen am 20.11. ein und werden am 28.11.1665 eröffnet. Am 30.04.1666 erlegt das Tribunal Kl. Eid auf, daß er den Inhalt der Schriftsätze nicht gekannt und veranlaßt habe und fordert ihn zur Abbitte gegenüber Bekl. auf. Am 09.07. leistet Kl. den Eid, am 11.07.1666 stellt das Tribunal ihm frei, die 300 Rtlr Geldstrafe bei seinem Anwalt Dr. Gerdes einzuklagen. Am 04.01.1703 werden die Prozeßakten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 28.06.1665; Ratsgerichtsurteil vom 28.06.1665; Wismarischer Appellation Recess" von 1607 (Druck); Auszug aus der Bestätigung der Privilegien der Stadt Wismar vom 05.08.1654
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1665 2. Tribunal 1665-1666
Kläger: (2) Gabin Kote, Bäcker in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Lic. Johannes Thurmann (A & P) Bekl.: Caspar Schwarzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1596


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3677
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Gebietsaustausch zwischen Mecklenburg und der Herrschaft Wismar
Alte Signatur: Wismar W 53 (W W 2 n. 53)
Laufzeit: (1609-1695) 27.03.1695-11.05.1695
Fallbeschreibung: Am 27.03. fordert der schwedische König das Tribunal zu einem mit dem Wismarer Rat abgestimmten Bericht über den Plan Friedrich Wilhelms, Herzog von Mecklenburg, auf, Teile des zu Mecklenburg gehörenden Dorfes Martensdorf gegen Teile des zur Wismarer Heilgeisthebung gehörenden Dorfes Klein Rogahn einzutauschen. Das Tribunal verspricht am selben Tag schnelle Erledigung und fordert am selben Tag den Wismarer Rat zur Stellungnahme auf. Am 02.05. geht diese ein, der Wismarer Rat begrüßt den angeregten Tausch, um weitere Grenzstreitigkeiten auszuschließen und den Besitz abzurunden. Er regt aber eine andere Bemessung der Einkünfte und ein anderes Tauschobjekt an, um den Besitztausch für Wismar und die schwedische Krone profitabler zu gestalten. Am 11.05.1695 berichtet das Tribunal und rät zum Tausch unter bestimmten Bedingungen (anstelle von Martensdorf Metelsdorf als Reservoir für das Wismarer Trinkwasser).
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des mecklenburgischen Gesandten in Stockholm E.E. v. Roggelow an Karl XII. vom 23.02.1695; Bericht der Schweriner Kammer an Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg vom 29.06.1694 über die Einnahmen aus Martensdorf (7.059 fl. 21 s) und Rogahn (3.135 fl. 12 s); Auszug aus einem Vergleich vom 07.09.1609; Bericht des H. Reimers über die Einkünfte aus Klein Rogahn vom 22.06.1693
Instanzenzug: 1. Tribunal 1695
Kläger: (2) Karl XII., König von Schweden

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3677
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