- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1857 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Mälzgerechtigkeit und den Malzhandel Alte Signatur: Wismar K 211 (W K n. 211) Laufzeit: (1785) 31.05.1785-17.03.1787 Fallbeschreibung: Die Bitten der Kl. vom 31.05., 12.07. und 23.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil bescheidet das Tribunal am 01.06., 14.07. und 24.08. positiv. Am 12.09. legen Kl. ihren Schriftsatz vor. Nachdem das Tribunal dem Mitglied der Kramerkompanie, Ratsherr Breslach, das Mälzen in seinem Haus und den Malzhandel untersagt hatte, hatten Bekl. generell vor dem Ratsgericht auf Unterlassung des Mälzens und Malzhandels durch Brauerkompanie geklagt, diesen Prozeß aber bis 1784 ruhen lassen, als Breslach sein Haus an Röhring verkaufte. Das Ratsgericht verbietet Kl.n bei Strafandrohung von 30 Rtlr das Mälzen und weist Kaufmannskompanie an, immer für ausreichend gutes und preiswertes Malz zu sorgen. Dagegen querulieren Kl. und führen an, daß die Königliche Kommission den Brauern zwar 1725 das alleinige Brau- und Mälzrecht gegeben habe unabhängig vom Recht der Häuser und die Brauerkompanie dafür zugesagt habe, jährlich 4.000 Rtlr an Akzise an Kämmerei zu bezahlen. Da die Brauer mittlerweile aber nur noch 5-600 Rtlr Akzise bezahlen, sollte ihnen auch das Exklusivrecht am Brauen agesprochen werden. Kl. beschweren sich, daß Bekl. sich auf allen Feldern ihrer Nahrung angemaßt haben und bitten darum, ihnen im Gegenzug das Mälzen und den Malzhandel zu gestatten. Das Tribunal lehnt die Annahme der Querulation am 23.09.1786 ab und verurteilt Kl. und ihren Anwalt zu je 20 Rtlr Strafe. Die Bekl., die am 13.04. gebeten hatten, die Appellation als "frivol" abzulehnen, werden auf das Urteil des Tribunals verwiesen. Kl. kündigen an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen, erbitten aber zunächst am 02.11. und 15.12.1786 sowie am 26.01. und 09.02.1787 Fristverlängerung, die ihnen am 04.11. und 16.12.1786 sowie am 10.02.1787 gewährt wird. Bekl., die am 09.03. darum bitten, keine weitere Fristverlängerungen zu gewähren und das Ratsgerichtsurteil zu bestätigen, werden am 16.03.1687 darauf verwiesen, daß die letzte Frist noch läuft, weitere nicht bewilligt werden. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 26.04.1785; Ratsgerichtsurteil vom 20.04.1785; von Notar J.F. Nölting aufgenommene Aussagen des Arbeitsmannes Martin Ernst Uhr, der Ehefrau des Seefahrers Hasenfang, der Witwe des Zimmermanns Brandt und der Witwe des Musketiers Hensel über Einkauf von Kramwaren bei Kaufleuten vom 04.04.1785 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785-1786 3. Tribunal 1786-1787 Kläger: (2) Älteste und Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Brauer- und Kaufmannskompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P), seit 02.11.1786 Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1857 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1853 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Abtretung eines Scharrens Alte Signatur: Wismar K 209 (W K n. 209) Laufzeit: (1784) 07.10.1784-09.09.1785 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 07.10. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 11.10. auf, seinen Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Am 15.10. berichten Kl., daß Bekl. seinen Fleischscharren aus Altersgründen an seinen Schwiegersohn Ungewitter übertragen wollte, der Rat übertrug ihn am 25.08.1784 aber an seinen Sohn J.E. Kalenberg, den Vater für unfähig zur Übernahme des Geschäfts erachtet. Bekl. ergreift dagegen restitutio in integrum und erhält vom Ratsgericht die Zusage, den Scharren an seinen Schwiegersohn übertragen zu dürfen. Gegen dieses Ratsgerichtsurteil appellieren Kl. Bekl. argumentiert, es sei üblich, daß der Rat nach Gutdünken über die Verpachtung der Scharren entscheide, da die Kämmerei diese vermiete. Das Tribunal folgt der Argumentation der Kl. und befiehlt dem Rat am 02.11.1784, seine Entscheidung vom 25.08. wieder in Kraft zu setzen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden, damit das Tribunal die Entscheidung des Rates überprüfen könne. Am 25.05.1785 bittet Kl. um Eröffnung der am 30.04. eingereichten Akten, am 27.05. setzt das Tribunal den 31.05. dazu an, am 04.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.09.1785 entscheidet das Tribunal, den Sohn in den Scharren einzusetzen und somit das Ratsgerichtsurteil vom 25.08.1784 zu bestätigen. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 25.08.1784; Ratsgerichtsurteil vom 11.09.1784; Supplik J.M. Kalenbergs an Rat; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 18.09.1784; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Nürenberg vom 23.08.1785 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 08.09.1785 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Ratsgericht 1784 3. Tribunal 1784-1785 Kläger: (2) Joachim Erdmann Kalenberg, Schlächtergeselle und das Amt der Garbräter in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Jochim Martin Kalenberg, Ältester der Schlächter (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1853 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1847 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines Verkaufserlöses Alte Signatur: Wismar K 204 (W K n. 204) Laufzeit: (1784) 18.03.1784-14.05.1784 Fallbeschreibung: Die Ladung des Schiffes Wilhelmina" ist versteigert worden. Der Erlös betrug 9.449 Rtlr 6,5 s, abzüglich der Kosten von 653 Rtlr 26 s 8.795 Rtlr 28,5 s. Die Kl., denen der Erlös der Ladung zugesprochen worden war, haben aber nur 6.225 Rtlr ausgezahlt erhalten und bitten um ein Mandat an die Bekl. ihnen auch den Restbetrag auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 22.03. cum clausula und fordert die Bekl. zur Stellungnahme auf. Diese geht am 30.03. ein, Bekl. erklären, sie hätten das Geld für die Auszahlung zweier anderer Obligationen und das Begleichen der Unkosten verwendet, da Kl. nur den Erlös aus dem Verkauf des Weizens, nicht aber den aus dem Verkauf des Schiffes zugesprochen bekommen hätten. Das Tribunal fordert Kl. am 31.03. zur Erwiderung auf. Am 19.04. bitten Bekl. um verschärftes Mandat an Kl., da bisher keine Antwort eingegangen sei und werden am 20.04. auf die Antwort der Kl. vom 19.04. verwiesen. Am 26.04. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, ein Vergleich vom 06.05.1784 legt fest, das Geld aus der Konkursmasse zu ersetzen. Am 10.05. ratifizieren Bekl. den Vergleich, am 14.05.1784 wird er vom Tribunal bestätigt. Prozessbeilagen: (7) Bericht Dr. Lembckes über den Verkauf der Schiffsladung vom 24.01.1784 mit Stellungnahmen von Dr. Hasse, Dr. Burmeister, Dr. Quistorp, Dr. Schultesius, Johann Wilhelm Fürchtnicht und Carl Friedrich Fabricius vom 26.-28.01.1784; Protokoll des Vergleichs vom 06.05.1784 Instanzenzug: 1. Tribunal 1784 Kläger: (2) Handelshaus Franz Klefecker und Paschen zu Hamburg Beklagter: gemeiner Anwalt und Curator bonorum der Kreditoren des Handelshauses Wahrendorfs Witwe und Sohn in Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1847 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1845 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Benachteiligung bei Aufteilung der Konkursmasse Alte Signatur: Wismar K 204 (W K n. 204) Laufzeit: (1783) 05.04.1783-14.05.1784 Fallbeschreibung: Das Ratsgericht hat in einem Prioritätsurteil vom 22.02.1783 die Konkursmasse der Bekl. aufgeteilt und die Forderungen der Kl. als nachrangig beurteilt. Kl. appellieren gegen dieses Ratsgerichtsurteil, da es in das laufende Verfahren vor dem Tribunal eingreift, in dem sie gefordert hatten, ihre Ansprüche direkt und nicht aus der Konkursmasse zu entschädigen. Kl. bitten darum, Ratsgericht zum Ersatz ihrer Kosten anzuweisen und stellen Regreßforderungen. Diese lehnt das Tribunal am 05.05. ab und verwarnt Kl. wegen despektierlicher Schreibweise gegen den Rat. Am 16.06. erbitten Kl. Fristverlängerung, die sie am 17.06. erhalten. Am 28.07. ergreifen Kl. restitutio in integrum gegen den Teil des Tribunalsurteils vom 05.05.1783, der sie unter die anderen Schuldner einreiht, die nicht durch Pfänder, sondern nur durch Verträge versichert sind. Bei einem Vergleich am 04.05.1784 einigen sich die Parteien darauf, daß Kl. 3.500 Mk. Banco aus dem Verkauf erhalten, die anderen 2.500 Mk. Banco unter die anderen Gläubiger verteilt werden. Am 07.05. legen Bekl. die Ratifikation des Vergleichs vor, am 14.05.1784 bestätigt das Tribunal den Vergleich, am selben Tag sendet es die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurück. Prozessbeilagen: (7) Prioritätsurteil des Wismarer Ratsgerichts vom 22.02.1783; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Druck "Etwas vom Vorzugsrechte der vorgeschossenen Frachtgelder bey Gelegenheit des Wahrendorffschen Concurses zu Wismar, Hamburg 1784 in doppelter Ausführung mit Kommentaren Hamburger bzw. Stockholmer Kaufleute Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783-1784 3. Tribunal 1784 Kläger: (2) Handelshaus Franz Klefecker und Pasche in Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: gemeiner Anwalt und Curator bonorum der Kreditoren des Handelshauses Wahrendorfs Witwe und Sohn in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1845 |
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