-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K
357 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0078
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Rückgabe einer Bürgschaft
Alte Signatur: Wismar A 45 (W A 1 n. 45)
Laufzeit: 08.05.1790-11.05.1790
Fallbeschreibung: Der verstorbene Vater der Kl. hatte 1783 für den schwedischen Agenten in Hamburg Averhof eine Bürgschaft zur Zahlung der Kosten des Konkursverfahrens übernommen. Da die Kosten mittlerweile bezahlt sind, erbitten Kl. die Rückgabe dieser Bürgschaft und erhalten diese am 11.05.1790.
Prozessbeilagen: (7) Quittung der curatores bonorum der Fa. Wahrendorff 1790 über die Zahlung der vom Ratsherrn Koester verbürgten Summe durch Johann Peter Averhoff, kgl. schwedischer Agent und Ritter des Wasa-Ordens vom 05.05.1790
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1790
Kläger: (2) Kinder des verstorbenen Ratsherrn Johann Andreas Koester zu Wismar
Beklagter: "(3) Verwalter der Konkursmasse des Handelshauses Wahrendorf zu Wismar"
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Johann Martin Koester (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0078


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1570
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Anwaltsgebühren
Alte Signatur: Wismar J 52 (W J n. 52)
Laufzeit: 24.03.1790-25.03.1790
Fallbeschreibung: Kl. bittet darum, ihm gegen einige seiner früheren Mandanten in der Konkurssache gegen den Kaufmann Jordan behilflich zu sein, die ihn wegen seiner Anwaltskosten auf die Verteilung der Konkursmasse verweisen. Da die meisten seiner Mandanten in dieser Sache bezahlen wollen, bittet Kl. um Festsetzung seiner Kosten, um mit den zahlungwilligen Mandanten abrechnen, Bekl. verklagen zu können. Er legt seine Anwaltskosten offen, das Tribunal moderiert diese am 25.03.1790 auf 20 Rtlr.
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung über 21 Rtlr 2 s in dem Fall Nr. 1568
Instanzenzug: 1. Tribunal 1790
Kläger: (2) Dr. Johann Christian Koch als früherer Anwalt der Jordanschen Kreditoren
Beklagter: einige nicht näher benannte frühere Mandanten
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1570


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1857
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Mälzgerechtigkeit und den Malzhandel
Alte Signatur: Wismar K 211 (W K n. 211)
Laufzeit: (1785) 31.05.1785-17.03.1787
Fallbeschreibung: Die Bitten der Kl. vom 31.05., 12.07. und 23.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil bescheidet das Tribunal am 01.06., 14.07. und 24.08. positiv. Am 12.09. legen Kl. ihren Schriftsatz vor. Nachdem das Tribunal dem Mitglied der Kramerkompanie, Ratsherr Breslach, das Mälzen in seinem Haus und den Malzhandel untersagt hatte, hatten Bekl. generell vor dem Ratsgericht auf Unterlassung des Mälzens und Malzhandels durch Brauerkompanie geklagt, diesen Prozeß aber bis 1784 ruhen lassen, als Breslach sein Haus an Röhring verkaufte. Das Ratsgericht verbietet Kl.n bei Strafandrohung von 30 Rtlr das Mälzen und weist Kaufmannskompanie an, immer für ausreichend gutes und preiswertes Malz zu sorgen. Dagegen querulieren Kl. und führen an, daß die Königliche Kommission den Brauern zwar 1725 das alleinige Brau- und Mälzrecht gegeben habe unabhängig vom Recht der Häuser und die Brauerkompanie dafür zugesagt habe, jährlich 4.000 Rtlr an Akzise an Kämmerei zu bezahlen. Da die Brauer mittlerweile aber nur noch 5-600 Rtlr Akzise bezahlen, sollte ihnen auch das Exklusivrecht am Brauen agesprochen werden. Kl. beschweren sich, daß Bekl. sich auf allen Feldern ihrer Nahrung angemaßt haben und bitten darum, ihnen im Gegenzug das Mälzen und den Malzhandel zu gestatten. Das Tribunal lehnt die Annahme der Querulation am 23.09.1786 ab und verurteilt Kl. und ihren Anwalt zu je 20 Rtlr Strafe. Die Bekl., die am 13.04. gebeten hatten, die Appellation als "frivol" abzulehnen, werden auf das Urteil des Tribunals verwiesen. Kl. kündigen an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen, erbitten aber zunächst am 02.11. und 15.12.1786 sowie am 26.01. und 09.02.1787 Fristverlängerung, die ihnen am 04.11. und 16.12.1786 sowie am 10.02.1787 gewährt wird. Bekl., die am 09.03. darum bitten, keine weitere Fristverlängerungen zu gewähren und das Ratsgerichtsurteil zu bestätigen, werden am 16.03.1687 darauf verwiesen, daß die letzte Frist noch läuft, weitere nicht bewilligt werden. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 26.04.1785; Ratsgerichtsurteil vom 20.04.1785; von Notar J.F. Nölting aufgenommene Aussagen des Arbeitsmannes Martin Ernst Uhr, der Ehefrau des Seefahrers Hasenfang, der Witwe des Zimmermanns Brandt und der Witwe des Musketiers Hensel über Einkauf von Kramwaren bei Kaufleuten vom 04.04.1785
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785-1786 3. Tribunal 1786-1787
Kläger: (2) Älteste und Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Brauer- und Kaufmannskompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P), seit 02.11.1786 Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1857


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2033
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar L 143 (W L n. 143)
Laufzeit: (1785) 28.04.1785-30.04.1785
Fallbeschreibung: Kl. bittet um Fristverlängerung für die Einreichung seines Schriftsatzes, mit dem er gegen ein Urteil des Wismarer Rates appellieren will, um die Bezahlung der Liegetage eines 1783 beschlagnahmt gewesenen Schiffes zu erreichen. Das Tribunal genehmigt am 30.04.1785 die erbetene Frist von 6 Wochen, näheres zum Ausgang des Falls erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 19.03.1785; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 22.03.1785
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785
Kläger: (2) Franz Kindt als Bevollmächtigter der Rheederei zu Norburg (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Ratsherr Caspar Gabriel Hinrich Jordan zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2033


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1853
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Abtretung eines Scharrens
Alte Signatur: Wismar K 209 (W K n. 209)
Laufzeit: (1784) 07.10.1784-09.09.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 07.10. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 11.10. auf, seinen Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Am 15.10. berichten Kl., daß Bekl. seinen Fleischscharren aus Altersgründen an seinen Schwiegersohn Ungewitter übertragen wollte, der Rat übertrug ihn am 25.08.1784 aber an seinen Sohn J.E. Kalenberg, den Vater für unfähig zur Übernahme des Geschäfts erachtet. Bekl. ergreift dagegen restitutio in integrum und erhält vom Ratsgericht die Zusage, den Scharren an seinen Schwiegersohn übertragen zu dürfen. Gegen dieses Ratsgerichtsurteil appellieren Kl. Bekl. argumentiert, es sei üblich, daß der Rat nach Gutdünken über die Verpachtung der Scharren entscheide, da die Kämmerei diese vermiete. Das Tribunal folgt der Argumentation der Kl. und befiehlt dem Rat am 02.11.1784, seine Entscheidung vom 25.08. wieder in Kraft zu setzen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden, damit das Tribunal die Entscheidung des Rates überprüfen könne. Am 25.05.1785 bittet Kl. um Eröffnung der am 30.04. eingereichten Akten, am 27.05. setzt das Tribunal den 31.05. dazu an, am 04.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.09.1785 entscheidet das Tribunal, den Sohn in den Scharren einzusetzen und somit das Ratsgerichtsurteil vom 25.08.1784 zu bestätigen.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 25.08.1784; Ratsgerichtsurteil vom 11.09.1784; Supplik J.M. Kalenbergs an Rat; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 18.09.1784; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Nürenberg vom 23.08.1785 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 08.09.1785
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Ratsgericht 1784 3. Tribunal 1784-1785
Kläger: (2) Joachim Erdmann Kalenberg, Schlächtergeselle und das Amt der Garbräter in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Martin Kalenberg, Ältester der Schlächter (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1853


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1553
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar J 44b (W J n. 44b)
Laufzeit: (1784) 18.03.1785-31.03.1785
Fallbeschreibung: Koch meldet die Ansprüche der 8 Kinder Blumenthals, die in mehreren Ländern Europas wohnen, an das Debitwesen der Oertzen zu Vogelsang an, und bittet Tribunal, ihn bei der Eintreibung dieser Ansprüche zu unterstützen. Das Tribunal erklärt sich am 29.03.1785 für nicht zuständig in dieser Sache.
Prozessbeilagen: (7) vom Sekretär des Vormundschaftsgerichts Scheffel bestätigte Vollmacht der Kinder Blumenthals für Dr. Johann Christian Koch vom 02.03.1785; Schreiben des Hofrates F.A. Bouchholtz aus Schwerin an Dr. Burmeister zu Wismar vom 04. und 19.07.1784, 16.03.1785; Vollmacht Dr. Lembckes vom 03.03.1785; Erklärung Dr. W. Berners vom 12.03.1785
Instanzenzug: 1. Tribunal 1785
Kläger: (2) Dr. Johann Christian Koch, Prokurator am Tribunal und Bevollmächtigter sämtlicher Kinder 1. und 2. Ehe des verstorbenen Kaufmanns Daniel Blumenthal als Erben der Witwe Jörs
Beklagter: weitere Erben des verstorbenen Ehepaars Nicolaus und Dorothea Jörs
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1553


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1856
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Festsetzung einer Strafe und Kostenerstattung
Alte Signatur: Wismar K 210 (W K n. 210)
Laufzeit: (1784) 18.01.1785-21.02.1785
Fallbeschreibung: Der Bitte der Kl. vom 18.01. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen das Urteil des Patronatsgerichts stimmt das Tribunal am 21.01. zu. Klüssendorf und Peters sind zu 4, Knaack zu 2 Wochen Gefängnis und Erstattung aller Kosten im Zusammenhang mit dem Totschlag an Johann Möller verurteilt worden, appellieren dagegen aber vor dem Tribunal. Dieses hebt am 18.02.1785 die Gefängnisstrafe auf, verurteilt aber die beiden ersten Kl. zur Übernahme von 5/6, Knaack zur Übernahme von 1/6 der Kosten. Näheres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Patronatsgerichts der Heilgeisthebung vom 07.12.1784=Gutachten der Juristenfakultät Göttingen; von Notar Friedrich Christoph Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.12.1784
Instanzenzug: 1. Patronatsgericht der Heilgeisthebung 1784 2. Tribunal 1785
Kläger: (2) Joachim Klüssendorf für sich und seine Dienstleute Friedrich Peters und Adam Hinrich Knaack zu Hinter-Wendorf (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Patronatsgericht der Heilgeisthebung
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1856


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1847
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines Verkaufserlöses
Alte Signatur: Wismar K 204 (W K n. 204)
Laufzeit: (1784) 18.03.1784-14.05.1784
Fallbeschreibung: Die Ladung des Schiffes Wilhelmina" ist versteigert worden. Der Erlös betrug 9.449 Rtlr 6,5 s, abzüglich der Kosten von 653 Rtlr 26 s 8.795 Rtlr 28,5 s. Die Kl., denen der Erlös der Ladung zugesprochen worden war, haben aber nur 6.225 Rtlr ausgezahlt erhalten und bitten um ein Mandat an die Bekl. ihnen auch den Restbetrag auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 22.03. cum clausula und fordert die Bekl. zur Stellungnahme auf. Diese geht am 30.03. ein, Bekl. erklären, sie hätten das Geld für die Auszahlung zweier anderer Obligationen und das Begleichen der Unkosten verwendet, da Kl. nur den Erlös aus dem Verkauf des Weizens, nicht aber den aus dem Verkauf des Schiffes zugesprochen bekommen hätten. Das Tribunal fordert Kl. am 31.03. zur Erwiderung auf. Am 19.04. bitten Bekl. um verschärftes Mandat an Kl., da bisher keine Antwort eingegangen sei und werden am 20.04. auf die Antwort der Kl. vom 19.04. verwiesen. Am 26.04. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, ein Vergleich vom 06.05.1784 legt fest, das Geld aus der Konkursmasse zu ersetzen. Am 10.05. ratifizieren Bekl. den Vergleich, am 14.05.1784 wird er vom Tribunal bestätigt.
Prozessbeilagen: (7) Bericht Dr. Lembckes über den Verkauf der Schiffsladung vom 24.01.1784 mit Stellungnahmen von Dr. Hasse, Dr. Burmeister, Dr. Quistorp, Dr. Schultesius, Johann Wilhelm Fürchtnicht und Carl Friedrich Fabricius vom 26.-28.01.1784; Protokoll des Vergleichs vom 06.05.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Handelshaus Franz Klefecker und Paschen zu Hamburg
Beklagter: gemeiner Anwalt und Curator bonorum der Kreditoren des Handelshauses Wahrendorfs Witwe und Sohn in Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1847


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1845
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Benachteiligung bei Aufteilung der Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar K 204 (W K n. 204)
Laufzeit: (1783) 05.04.1783-14.05.1784
Fallbeschreibung: Das Ratsgericht hat in einem Prioritätsurteil vom 22.02.1783 die Konkursmasse der Bekl. aufgeteilt und die Forderungen der Kl. als nachrangig beurteilt. Kl. appellieren gegen dieses Ratsgerichtsurteil, da es in das laufende Verfahren vor dem Tribunal eingreift, in dem sie gefordert hatten, ihre Ansprüche direkt und nicht aus der Konkursmasse zu entschädigen. Kl. bitten darum, Ratsgericht zum Ersatz ihrer Kosten anzuweisen und stellen Regreßforderungen. Diese lehnt das Tribunal am 05.05. ab und verwarnt Kl. wegen despektierlicher Schreibweise gegen den Rat. Am 16.06. erbitten Kl. Fristverlängerung, die sie am 17.06. erhalten. Am 28.07. ergreifen Kl. restitutio in integrum gegen den Teil des Tribunalsurteils vom 05.05.1783, der sie unter die anderen Schuldner einreiht, die nicht durch Pfänder, sondern nur durch Verträge versichert sind. Bei einem Vergleich am 04.05.1784 einigen sich die Parteien darauf, daß Kl. 3.500 Mk. Banco aus dem Verkauf erhalten, die anderen 2.500 Mk. Banco unter die anderen Gläubiger verteilt werden. Am 07.05. legen Bekl. die Ratifikation des Vergleichs vor, am 14.05.1784 bestätigt das Tribunal den Vergleich, am selben Tag sendet es die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) Prioritätsurteil des Wismarer Ratsgerichts vom 22.02.1783; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Druck "Etwas vom Vorzugsrechte der vorgeschossenen Frachtgelder bey Gelegenheit des Wahrendorffschen Concurses zu Wismar, Hamburg 1784 in doppelter Ausführung mit Kommentaren Hamburger bzw. Stockholmer Kaufleute
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783-1784 3. Tribunal 1784
Kläger: (2) Handelshaus Franz Klefecker und Pasche in Hamburg (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: gemeiner Anwalt und Curator bonorum der Kreditoren des Handelshauses Wahrendorfs Witwe und Sohn in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1845


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1846
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Auszahlung von 1.000 Rtlr aus einem Pfand
Alte Signatur: Wismar K 204 (W K n. 204)
Laufzeit: (1783) 10.07.1783-28.07.1783
Fallbeschreibung: Aus der Konkursmasse des Handelshauses Wahrendorf waren 1.000 Rtlr beim Landrat von Bohl zinsbar angelegt. Nachdem der Vertrag auslief, bitten Kl., ihnen dieses Geld auszuzahlen und auf ihre Forderungen aus dem Konkurs anzurechnen. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.07. zur Erwiderung auf, die am 24.07. zustimmen, woraufhin das Tribunal am 28.07.1783 die Auszahlung anordnet.
Prozessbeilagen: (7) Stellungnahmen der Anwälte Lembke, Hasse, Burmeister, Schultesius, Fürchtnicht und Fabricius als Vertreter der anderen Gläubiger vom 28.06.-02.07.1783 sowie vom 10.07.-12.07.1783
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Kläger: (2) Handelshaus Franz Klefecker und Paschen in Hamburg
Beklagter: gemeiner Anwalt und Curator bonorum der Kreditoren des Handelshauses Wahrendorfs Witwe und Sohn in Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1846
357 Gerichtsakten   1   -   10   »