- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1877 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um beschlagnahmten Tabak und Strafgeld Alte Signatur: Wismar L 19 (W L 1 n. 19) Laufzeit: (1674) 21.08.1674-03.10.1674 Fallbeschreibung: Kl. war nach Wismar gekommen, um Schulden einzutreiben und hatte nebenbei 2 Fässer Tabak zum Verkauf bei sich. Einige Proben hat er an eine Frau gegeben, die Käufer dafür finden sollte. Wegen dieser Proben ist er vor dem Gewett verklagt worden, da er die fälligen Abgaben nicht gezahlt hat und zu 50 Rtlr Strafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er vor dem Ratsgericht appelliert. Da dieses das Urteil der Erstinstanz bestätigt hat, wendet er sich an das Tribunal und macht geltend, er habe nichts von dem Verbot gewußt, in Wismar Proben zu verteilen. Das Tribunal weist das Ratsgericht am 15.09.1674 an, Kl. die Strafe zu erlassen. Prozessbeilagen: (7) von Notaren Jacob Paris und Johannes Wagner aufgenommene Verhörprotokolle der Anna Ballhorn vom 28. und 29.04.1674, des Jacob Gildemeister und Jürgen Hasenfang vom 02.05.1674, des Peter Badendieck vom 08.05.1674 und des Jochim Prieschow vom 09.05.1674; Protokoll der Sitzungen im Gewette vom 24. und 25.04.1674; Appellation Lindemanns vor dem Ratsgericht, Zeugnis Hans Schultz für Lindemann vom 13.08.1674; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 25.05.1674; Ratsgerichtsurteil vom 20.05.1674; Summarischer Gegenbericht" des Kl.s (o.D.); Bürgschaft des David Draguhn vom 04.05.1674 Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1674 2. Ratsgericht 1674 3. Tribunal 1674 Kläger: (2) Joachim Hinrich Lindemann zu Lübeck, Handelsdiener des Hans Schultz daselbst (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Marcus Burmester und Hinrich Tancke als Verordnete des Gewettes (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Peter Cluessen (A), Dr. Henning Christoph Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1877 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2018 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Zulässigkeit eines Verhörs Alte Signatur: Wismar L 131 (W L n. 131) Laufzeit: (1677-1772) 01.06.1772-30.06.1773 Fallbeschreibung: Bekl. hatte gegen die Mutter der Kl.in Maßnahmen des Wismarer Rates erwirkt, um diese zu veranlassen, ihr von der Familie von der Lühe verpfändete Dinge herauszugeben (Nr. 2015). Mit einem neuerlichen Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an den Wismarer Rat will er ein Verhör der Kl.in über weitere Pfänder veranlassen. Kl.in bittet Tribunal, die Vorladung des Ratsgerichts zum Verhör für nichtig zu erklären. Das Tribunal lehnt den Antrag am 11.09.1772 ab. Die Kl.in behält sich jedoch am 22.10. vor, neue Fakten vorzubringen und erbittet am 22.10. und 03.12.1772 sowie am 14.01., 24.02., 07.04., 21.05. und 24.06.1773 Fristverlängerung, bis die Schweriner Justizkanzlei ihr Urteil gefällt hat und erhält diese am 24.10. und 09.12.1772 sowie am 20.01., 27.02., 04.03, 22.05. und 30.06.1773. Der Fortgang des Falls erhellt nicht aus der Akte. Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Wismarer Rat vom 15. und 20.01.1677, 17.02.1772 und 18.05.1773; Schreiben Kütemeiers an Schweriner Justizkanzlei vom 12.02. und 17.12.1772; Ratsgerichtsurteile vom 29.02. und 17.03.1772 sowie vom 11.06.1773; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 04.03.1772; Tribunalsurteil in Sachen der Witwe des Bürgerworthalters Fock vs. die Gewandschneiderkompanie vom 05.03.1765; Suppliken der Kl.in an die Schweriner Justizkanzlei vom 19.10.1772 und 24.06.1773 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1772 2. Tribunal 1772 3. Tribunal 1772-1773 Kläger: (2) Charlotta Amalia von Lowtzow zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Dr. C.F. Kütemeier zu Schwerin als gemeiner Anwalt des Gläubiger des Herrn von der Lühe zu Mulsow und Panzow (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2018 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1976 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar L 94 (W L 3 n. 94) Laufzeit: (1682-1749) 27.09.1749-04.11.1750 Fallbeschreibung: Kl. macht Ansprüche an Wismar auf Zinszahlung aus zwei Obligationen über 300 Mk. lüb. und 600 Mk. lüb.geltend, die von Johann Heinrich und Joachim Christoph Pobertz der Stadt geliehen worden sind. Seit 1746 sind die Zinszahlungen der Stadt ausgeblieben, Kl. ist trotz Kündigung des Kapitals von Rat mit Rückzahlung vertröstet worden und bittet Tribunal um ein entsprechendes Mandat, um sein Geld zu erhalten. Dieses erhält er am 24.10.1749 mit 6wöchiger Frist. Die Stadt entschuldigt sich am 23.12.1749 und 13.01.1750 mit den schweren Zeiten, die es der Akzisekammer nicht erlauben, alle Zinsforderungen zu bedienen, verspricht aber künftig eine pünktliche Zinszahlung und bittet um Suspendierung des Mandats. Das Tribunal fordert Kl. am 14.01. zur Erwiderung auf, die am 09.02.1750 eingeht und in der Kl. um Vollstreckung des Mandats bittet, was ihm das Tribunal am 20.02. gewährt. Nachdem die Stadt nicht reagiert, droht Tribunal auf Bitte des Kl.s vom 03.07. am 10.07. mit dreiwöchiger Frist die Vollstreckung an. Am 19.09.beteuert die Stadt erneut ihre Zahlungsunfähigkeit, Kl. fordert am selben Tag sein Geld. Das Tribunal setzt am 22.09. einen Gütetermin auf den 27.10. an, der zunächst scheitert, bis sich Bekl. am 02.11. zur Zahlung im Januar 1751 bereiterklären, worauf Kl. am 02.11.1750 seine Bitte vom 31.10. um Vollstreckung zurückzieht. Prozessbeilagen: (7) Obligation für Jochim Christoph Pobertz über 600 Mk. lüb. vom 23.09.1682; Obligation für Johann Hinrich Pobertz über 300 Mk. lüb. vom 21.06.1682; Bemerkungen der Akzisekammer vom 09.06.1694, 13.03.1703 und 05.08.1740 auf den Obligationen über Zinveränderungen und Überschreibungen; Ratsgerichtsurteile vom 07.10.1748 und 19.03.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 23.02. und 11.06.1750; Aufstellung über die Unkosten Lefers vom 03.07.1750 (13 Rtlr 45 s) und 31.10.1750 (24 Rtlr 35 s) Instanzenzug: 1. Tribunal 1749-1750 Kläger: (2) Dietrich Lefers, Pächter zu Gischow Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: N N Rutz (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Johann Ehrenfried Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1976 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1249 Prozessgegenstand: Mandatum poenali et de relaxando arresti Auseinandersetzung um Leistung von Hofdienst Alte Signatur: Wismar H 21 (W H 1 n. 21) Laufzeit: (1684) 16.06.1684-24.09.1684 Fallbeschreibung: Obwohl Kl. für zwei Jahre von allen Steuern freigestellt ist, fordert Bekl. Hofdienst von ihm und läßt diese Forderung vollstrecken. Kl. bittet das Tribunal Bekl. anzuweisen, sich bei Strafandrohung an die versprochenen Freijahre zu halten und erhält am 18.06. ein entsprechendes Mandat an Bekl. Am 25.06. berichtet Bekl. über die Mißwirtschaft des Kl.s. und bittet, es bei der Strafe zu belassen. Das Tribunal fordert Kl. am 27.06. zur Antwort auf. Am 05.07. berichtet Kl., er sei von Bekl. eingesperrt worden und bittet darum, seine Freilassung durchzusetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am selben Tag. Am 06.07. berichtet Kl., daß Bekl. ihn nicht freigelassen habe und erbittet erneut Mandat an Bekl., das er am 07.07. erhält. Am 15.09. trägt Bekl. erneut seine Forderungen gegen Kl. vor und bittet darum, ihn wieder zur Steuerzahlung heranziehen zu dürfen. Das Tribunal fordert Bekl. am 22.09.1684 zum Gegenbericht auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.07.1684; Tribunalsmandat in Sachen sämtlicher Eingesessenen zu Timmendorf vs. Christoph Junge und Thies Eichelberg in pcto contraventionis vom 15.01.1684; von Notar Johann Schacht aufgenommene Zeugenaussage von Hans Steinhagen, Jochim Schmidt und Christian Voigt, Einwohner zu Fehrdorf, und des Oberschulzen zu Poel Jochim Schwartz vom 29.08. bzw. 05.09.1684 Instanzenzug: 1. Tribunal 1684 Kläger: (2) Jasper Lembke, Hausmann zu Fehrdorf auf Poel Beklagter: Christoph Junge, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1249 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1878 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar L 21 (W L 1 n. 21) Laufzeit: (1684-1686) 19.04.1686-08.07.1686, 1687-1688 Fallbeschreibung: Kl. ist am 19.01.1685 in Hamburg als Hauslehrer der Söhne des Bekl. angestellt worden und hat bis Dezember des Jahres nur 4 Rtlr 16 s erhalten, obwohl er den Söhnen täglich 6 bis 8 Stunden Unterricht erteilt hat. Er bittet das Tribunal, ihm zu seinem Lohn und seinen Ausgaben in Höhe von 96 Rtlr 19 s zu verhelfen. Tribunal fordert Kl. am 19.04. zur Vorlage einer Rechnung auf. Am 18.05. bittet Bekl. zunächst um Mitteilung des Schriftsatzes des Kl.s, den er am 21.05. erhält. Am 20.05. legt Kl. seine Rechnung vor und bittet Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Das Tribunal erläßt am 21.05. ein Mandat cum clausula. Am 12.06. streitet Bekl. jedoch um die Höhe des Lohnes und bereits erfolgte Zahlungen, über die er Aufstellung vorlegt. Das Tribunal fordert Kl. am 14.06. zur Erwiderung auf. Diese geht am 21.06. ein, Kl. besteht auf seiner Forderung und weist Vorwürfe des Bekl. zurück. Am 22.06. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, am 22.06. bittet Kl. darum, Bekl., der aus Wismar abreisen will, zur Stellung einer Kaution für seine Forderungen anzuweisen. Am 30.06. weist Bekl. die Forderungen erneut zurück, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin am 03.07.1686. Am 07.10.1687 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1688 setzt das Tribunal den Lohn schließlich auf 80 Rtlr fest, zieht den bereits gezahlten Lohn davon ab und weist die Zahlung aus der Kaution des Bekl. an. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus mehreren Schreiben des Generalmajors von Vick an Lemmayer vom 11. und 22.02., 06.05.1685 und vom 17.03.1686; Zeugnisse für die Arbeit Lemmayers von mehreren Kollegen: J.G. Meurer, Theodor Röph, Magister Johann Conrad Helsing, Reinert Solcher, alle aus Hamburg vom 19.03.1686; Schreiben Lemmayers an Vick vom 27.03.1686 und o.D.; Schreiben Reinnert Sölschers zu Hamburg an Kl. vom 12.02.1686; der C.G. Werin aus Hamburg an Vick vom 01.06.1685; Schreiben der Söhne Nicolaus Heinrich und Georg Leonhart von Vick an ihren Vater vom 26. und 28.05.1686; Aussage des Magister Christian Keil, Pastor zu Ottensen vom 26.05.1686; Rechnung über bereits gezahlten Lohn an Kl. (32 Rtlr 19 s); Arbeitszeugnisse für Lemmayer von Christoph Andreas Weingab zu Berka vom 09.11.1684 und von Magister Theophil Rößer zu Vinaria vom 16.11.1684, Quittung Lemmayers über von Bekl. empfangene 5 Rtlr 13 s; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 19.06.1686 Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1688 Kläger: (2) Tobias Lemmayer, Hauslehrer in Hamburg Beklagter: Heinrich von Vick, Generalmajor und Landeshauptmann Anwälte: Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1878 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1881 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden Alte Signatur: Wismar L 25 (W L 1 n. 25) Laufzeit: (1685-1690) 13.09.1690-05.12.1692 Fallbeschreibung: Die Witwe und Erben Peter Marquardts hatten mit dem Bruder des Bekl., Lorentz Wolters zu Danzig, in einem Wechsel vereinbart, Bekl. 600 Rtlr auszuzahlen. Kl. hatte den Wechsel akzeptiert, aber sein aus Danzig kommendes Schiff und Gut bei Unwetter eingebüßt. Als Bekl. deshalb vor Ratsgericht klagte, hat Kl. ihm angeboten, ihn mit Gütern, die er in Danzig zu stehen hatte, zu entschädigen. Dies akzeptiert Bruder des Bekl.. und fordert zusätzlich 3 Tonnen Mumme. Als deren Auslieferung sich wegen Aufenthalts des Kl.s in Livland verzögert, klagt er erneut vor dem Ratsgericht und fordert sein Geld. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung des Wechsels samt Zinsen und Unkosten innerhalb von 3 Wochen. Dagegen queruliert Kl. vor dem Tribunal, das am 12.12.1690 die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht anfordert. Der Rat wehrt sich am 04.02.1691 gegen die Querel und beschwert sich über den Mißbrauch des Rechtsmittels, das Tribunal erklärt am 13.03., sich dazu nach Prüfung der Akten der Vorinstanz äußern zu wollen. Am 28.04. bittet Kl., Rat zur Einsendung der Akten anzuhalten und erhält am 01.05. entsprechendes Reskript. Am 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 11.07. erhält. Am 04.09. werden die Akten eröffnet, am 03.10. beschuldigt Bekl. den Kl. der "falsa narrata", das Tribunal sagt am 07.10. zu, dies beim Urteil zu berücksichtigen. Am 30.11. beschwert sich Kl., daß ihm Schriftsätze des Bekl. nicht mitgeteilt worden seien und er deshalb nicht darauf geantwortet habe, was er zu berücksichtigen bittet. Am 11.01.1692 legt Kl. weitere Beweise für seine Forderung vor, am 16.01. erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 18.01. lädt das Tribunal Parteien auf den 12.02. zu einem Vergleich vor, am 10.02. verweigert Bekl. den Vergleich und erbittet Urteil, am 20.02. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen abschließender Bemekrungen, erhält diese aber nicht. Am 22.02.1692 verurteilt das Tribunal Kl. und dessen Anwalt zu 6 Rtlr Strafe wegen "mißbrauchten beneficii" und verweist den Fall an den Rat zurück. Kl. ergreift dagegen am 01.03. das Remedium impugnativum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 03.03. verwehrt wird. In einem undatierten Schreiben bittet Kl. erneut um Fristverlängerung für eine Reise nach Riga, die ihm am 19.04. verwehrt wird. Am selben Tag lehnt das Tribunal die Annahme der "Paritionsschrift" des Kl.s als "unförmlich" ab und trägt ihm auf, binnen 3 Wochen einen ordentlichen Schriftsatz vorzulegen. Dem folgt Kl. am 09.05. mit einer ausführlichen Begründung seiner Klage. Am 03.09. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1692 bestätigt das Tribunal zwar sein Urteil, verweist wegen der Bezahlung des Wechsels aber auf einen gütlichen Vergleich, der am 06.12.1692 stattfinden soll. Dessen Ergebnis ist nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 21.08.1690; Ratsgerichtsurteile vom 31.01., 28.04., 05. und 20.08.1690 sowie vom 31.03.1691; Wechsel vom 24.02.1685; Schreiben Hinrich Marquardts an Hinrich Löper vom 04.09.1686 und 05.07.1690; Schreiben Lorenz Wolters an Hinrich Löper vom 06.12.1689; Briefe Löpers an Rat Wismars (o.D.), Klage Liebert Wolters vor Rat vom 01.11.1689; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 17. und 26.01.1691; Schreiben des Wismarer Rates an Tribunal vom 04.02.1691; vom Danziger Notar Georg Janus gemachte Aussage über den fraglichen Wechsel vom 28.09.1681; Wechsel der Witwe und Erben des Peter Marquardt vom 14.03.1685; Vergleich zwischen Löper und Lorentz Wolters vom 26.06.1689; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. von Bremen vom 27.11.1691; Schreiben des Bekl. an Dr. Oldenburg vom 15.01. und 26.02.1692; Quittung des Kl.s für erhaltene Schreiben aus der Tribunalskanzlei vom 03.11.1691; Schutzbrief des Tribunals für Hinrich Löper vom 09.05.1685 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1692 3. Tribunal 1692 Kläger: (2) Hinrich Löper, Kaufmann in Lübeck, jetzt in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Liebert Wolters, schwedischer Kommissar in Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1881 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1879 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden Alte Signatur: Wismar L 23 (W L 1 n. 23) Laufzeit: (1686) 28.09.1686-06.11.1686 Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. bereits 1682 wegen Wechselschulden in Höhe von 200 Rtlr vor dem Wismarer Ratsgericht verklagt, sein Geld jedoch nicht erhalten, da Bekl. behauptet, er habe Kl. bereits teilweise zufriedengestellt, für den Rest sei Kl. auf die Wechselschuld eines Stettiner Kaufmanns verwiesen worden und habe diese akzeptiert. Beweise für diese Behauptungen hat Bekl. bisher nicht erbracht - da das Ratsgericht ihm in seinem Urteil vom 28.08.1686 aber erneut die Möglichkeit einräumt, diese beizubringen, appelliert Kl. an das Tribunal und bittet darum, ihm seine Schulden und Unkosten ersetzen zu lassen. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 06.11.1686 bittet Dr. Anthon darum, Parteien etwas Zeit für eine Schlichtung einzuräumen und die Appellation erst dann fortführen zu dürfen, wenn die gütliche Einigung mißglücken sollte. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 28.08.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 06.09.1686 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1686 2. Tribunal 1686 Kläger: (2) Jochim Lütkens, Bürger und Seidenhändler aus Hamburg Beklagter: Gödert Prösche Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1879 |
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