-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  12.: 1. Kläger L
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1865
Prozessgegenstand: Mandatum extraditionis Auseinandersetzung um Auslieferung von Untertanen
Alte Signatur: Wismar L 5 (W L 1 n. 5)
Laufzeit: 06.10.1673-05.02.1674
Fallbeschreibung: Vater des Kl.s hatte Tribunal um Mandat an den Amtmann von Poel gebeten, ihm seine entlaufenen Leibeigenen zurückzusenden und dieses erhalten. Da die Untertanen aber geflohen waren, konnte das Mandat nicht vollstreckt werden. Nun hat Kl. erfahren, daß sich sein Untertan erneut mit seiner Familie auf Poel aufhält und erbittet dessen Auslieferung. Das Mandat ergeht am 09.10.1673, der Bekl. läßt aber nur Vater und Mutter nach Mulsow ziehen und behält deren Kinder und Hab und Gut auf Poel. Kl. bittet am 23.01.1674 darum, diese den Eltern folgen zu lassen und verspricht Hilfe in ähnlichem Fall. Das Tribunal weist Bekl. am 28.01.1674 entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1673-1674
Kläger: (2) Hans Cordt von der Lühe auf Mulsow
Beklagter: Jürgen Elmhof, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Otto Christoph Marquardt (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1865


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1877
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um beschlagnahmten Tabak und Strafgeld
Alte Signatur: Wismar L 19 (W L 1 n. 19)
Laufzeit: (1674) 21.08.1674-03.10.1674
Fallbeschreibung: Kl. war nach Wismar gekommen, um Schulden einzutreiben und hatte nebenbei 2 Fässer Tabak zum Verkauf bei sich. Einige Proben hat er an eine Frau gegeben, die Käufer dafür finden sollte. Wegen dieser Proben ist er vor dem Gewett verklagt worden, da er die fälligen Abgaben nicht gezahlt hat und zu 50 Rtlr Strafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er vor dem Ratsgericht appelliert. Da dieses das Urteil der Erstinstanz bestätigt hat, wendet er sich an das Tribunal und macht geltend, er habe nichts von dem Verbot gewußt, in Wismar Proben zu verteilen. Das Tribunal weist das Ratsgericht am 15.09.1674 an, Kl. die Strafe zu erlassen.
Prozessbeilagen: (7) von Notaren Jacob Paris und Johannes Wagner aufgenommene Verhörprotokolle der Anna Ballhorn vom 28. und 29.04.1674, des Jacob Gildemeister und Jürgen Hasenfang vom 02.05.1674, des Peter Badendieck vom 08.05.1674 und des Jochim Prieschow vom 09.05.1674; Protokoll der Sitzungen im Gewette vom 24. und 25.04.1674; Appellation Lindemanns vor dem Ratsgericht, Zeugnis Hans Schultz für Lindemann vom 13.08.1674; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 25.05.1674; Ratsgerichtsurteil vom 20.05.1674; Summarischer Gegenbericht" des Kl.s (o.D.); Bürgschaft des David Draguhn vom 04.05.1674
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1674 2. Ratsgericht 1674 3. Tribunal 1674
Kläger: (2) Joachim Hinrich Lindemann zu Lübeck, Handelsdiener des Hans Schultz daselbst (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Marcus Burmester und Hinrich Tancke als Verordnete des Gewettes (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Peter Cluessen (A), Dr. Henning Christoph Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1877


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2018
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Zulässigkeit eines Verhörs
Alte Signatur: Wismar L 131 (W L n. 131)
Laufzeit: (1677-1772) 01.06.1772-30.06.1773
Fallbeschreibung: Bekl. hatte gegen die Mutter der Kl.in Maßnahmen des Wismarer Rates erwirkt, um diese zu veranlassen, ihr von der Familie von der Lühe verpfändete Dinge herauszugeben (Nr. 2015). Mit einem neuerlichen Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an den Wismarer Rat will er ein Verhör der Kl.in über weitere Pfänder veranlassen. Kl.in bittet Tribunal, die Vorladung des Ratsgerichts zum Verhör für nichtig zu erklären. Das Tribunal lehnt den Antrag am 11.09.1772 ab. Die Kl.in behält sich jedoch am 22.10. vor, neue Fakten vorzubringen und erbittet am 22.10. und 03.12.1772 sowie am 14.01., 24.02., 07.04., 21.05. und 24.06.1773 Fristverlängerung, bis die Schweriner Justizkanzlei ihr Urteil gefällt hat und erhält diese am 24.10. und 09.12.1772 sowie am 20.01., 27.02., 04.03, 22.05. und 30.06.1773. Der Fortgang des Falls erhellt nicht aus der Akte.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Wismarer Rat vom 15. und 20.01.1677, 17.02.1772 und 18.05.1773; Schreiben Kütemeiers an Schweriner Justizkanzlei vom 12.02. und 17.12.1772; Ratsgerichtsurteile vom 29.02. und 17.03.1772 sowie vom 11.06.1773; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 04.03.1772; Tribunalsurteil in Sachen der Witwe des Bürgerworthalters Fock vs. die Gewandschneiderkompanie vom 05.03.1765; Suppliken der Kl.in an die Schweriner Justizkanzlei vom 19.10.1772 und 24.06.1773
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1772 2. Tribunal 1772 3. Tribunal 1772-1773
Kläger: (2) Charlotta Amalia von Lowtzow zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Dr. C.F. Kütemeier zu Schwerin als gemeiner Anwalt des Gläubiger des Herrn von der Lühe zu Mulsow und Panzow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2018


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1976
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar L 94 (W L 3 n. 94)
Laufzeit: (1682-1749) 27.09.1749-04.11.1750
Fallbeschreibung: Kl. macht Ansprüche an Wismar auf Zinszahlung aus zwei Obligationen über 300 Mk. lüb. und 600 Mk. lüb.geltend, die von Johann Heinrich und Joachim Christoph Pobertz der Stadt geliehen worden sind. Seit 1746 sind die Zinszahlungen der Stadt ausgeblieben, Kl. ist trotz Kündigung des Kapitals von Rat mit Rückzahlung vertröstet worden und bittet Tribunal um ein entsprechendes Mandat, um sein Geld zu erhalten. Dieses erhält er am 24.10.1749 mit 6wöchiger Frist. Die Stadt entschuldigt sich am 23.12.1749 und 13.01.1750 mit den schweren Zeiten, die es der Akzisekammer nicht erlauben, alle Zinsforderungen zu bedienen, verspricht aber künftig eine pünktliche Zinszahlung und bittet um Suspendierung des Mandats. Das Tribunal fordert Kl. am 14.01. zur Erwiderung auf, die am 09.02.1750 eingeht und in der Kl. um Vollstreckung des Mandats bittet, was ihm das Tribunal am 20.02. gewährt. Nachdem die Stadt nicht reagiert, droht Tribunal auf Bitte des Kl.s vom 03.07. am 10.07. mit dreiwöchiger Frist die Vollstreckung an. Am 19.09.beteuert die Stadt erneut ihre Zahlungsunfähigkeit, Kl. fordert am selben Tag sein Geld. Das Tribunal setzt am 22.09. einen Gütetermin auf den 27.10. an, der zunächst scheitert, bis sich Bekl. am 02.11. zur Zahlung im Januar 1751 bereiterklären, worauf Kl. am 02.11.1750 seine Bitte vom 31.10. um Vollstreckung zurückzieht.
Prozessbeilagen: (7) Obligation für Jochim Christoph Pobertz über 600 Mk. lüb. vom 23.09.1682; Obligation für Johann Hinrich Pobertz über 300 Mk. lüb. vom 21.06.1682; Bemerkungen der Akzisekammer vom 09.06.1694, 13.03.1703 und 05.08.1740 auf den Obligationen über Zinveränderungen und Überschreibungen; Ratsgerichtsurteile vom 07.10.1748 und 19.03.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 23.02. und 11.06.1750; Aufstellung über die Unkosten Lefers vom 03.07.1750 (13 Rtlr 45 s) und 31.10.1750 (24 Rtlr 35 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749-1750
Kläger: (2) Dietrich Lefers, Pächter zu Gischow
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: N N Rutz (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Johann Ehrenfried Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1976


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1249
Prozessgegenstand: Mandatum poenali et de relaxando arresti Auseinandersetzung um Leistung von Hofdienst
Alte Signatur: Wismar H 21 (W H 1 n. 21)
Laufzeit: (1684) 16.06.1684-24.09.1684
Fallbeschreibung: Obwohl Kl. für zwei Jahre von allen Steuern freigestellt ist, fordert Bekl. Hofdienst von ihm und läßt diese Forderung vollstrecken. Kl. bittet das Tribunal Bekl. anzuweisen, sich bei Strafandrohung an die versprochenen Freijahre zu halten und erhält am 18.06. ein entsprechendes Mandat an Bekl. Am 25.06. berichtet Bekl. über die Mißwirtschaft des Kl.s. und bittet, es bei der Strafe zu belassen. Das Tribunal fordert Kl. am 27.06. zur Antwort auf. Am 05.07. berichtet Kl., er sei von Bekl. eingesperrt worden und bittet darum, seine Freilassung durchzusetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am selben Tag. Am 06.07. berichtet Kl., daß Bekl. ihn nicht freigelassen habe und erbittet erneut Mandat an Bekl., das er am 07.07. erhält. Am 15.09. trägt Bekl. erneut seine Forderungen gegen Kl. vor und bittet darum, ihn wieder zur Steuerzahlung heranziehen zu dürfen. Das Tribunal fordert Bekl. am 22.09.1684 zum Gegenbericht auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.07.1684; Tribunalsmandat in Sachen sämtlicher Eingesessenen zu Timmendorf vs. Christoph Junge und Thies Eichelberg in pcto contraventionis vom 15.01.1684; von Notar Johann Schacht aufgenommene Zeugenaussage von Hans Steinhagen, Jochim Schmidt und Christian Voigt, Einwohner zu Fehrdorf, und des Oberschulzen zu Poel Jochim Schwartz vom 29.08. bzw. 05.09.1684
Instanzenzug: 1. Tribunal 1684
Kläger: (2) Jasper Lembke, Hausmann zu Fehrdorf auf Poel
Beklagter: Christoph Junge, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1249


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1878
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar L 21 (W L 1 n. 21)
Laufzeit: (1684-1686) 19.04.1686-08.07.1686, 1687-1688
Fallbeschreibung: Kl. ist am 19.01.1685 in Hamburg als Hauslehrer der Söhne des Bekl. angestellt worden und hat bis Dezember des Jahres nur 4 Rtlr 16 s erhalten, obwohl er den Söhnen täglich 6 bis 8 Stunden Unterricht erteilt hat. Er bittet das Tribunal, ihm zu seinem Lohn und seinen Ausgaben in Höhe von 96 Rtlr 19 s zu verhelfen. Tribunal fordert Kl. am 19.04. zur Vorlage einer Rechnung auf. Am 18.05. bittet Bekl. zunächst um Mitteilung des Schriftsatzes des Kl.s, den er am 21.05. erhält. Am 20.05. legt Kl. seine Rechnung vor und bittet Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Das Tribunal erläßt am 21.05. ein Mandat cum clausula. Am 12.06. streitet Bekl. jedoch um die Höhe des Lohnes und bereits erfolgte Zahlungen, über die er Aufstellung vorlegt. Das Tribunal fordert Kl. am 14.06. zur Erwiderung auf. Diese geht am 21.06. ein, Kl. besteht auf seiner Forderung und weist Vorwürfe des Bekl. zurück. Am 22.06. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, am 22.06. bittet Kl. darum, Bekl., der aus Wismar abreisen will, zur Stellung einer Kaution für seine Forderungen anzuweisen. Am 30.06. weist Bekl. die Forderungen erneut zurück, das Tribunal schließt die Beweisaufnahme daraufhin am 03.07.1686. Am 07.10.1687 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1688 setzt das Tribunal den Lohn schließlich auf 80 Rtlr fest, zieht den bereits gezahlten Lohn davon ab und weist die Zahlung aus der Kaution des Bekl. an.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus mehreren Schreiben des Generalmajors von Vick an Lemmayer vom 11. und 22.02., 06.05.1685 und vom 17.03.1686; Zeugnisse für die Arbeit Lemmayers von mehreren Kollegen: J.G. Meurer, Theodor Röph, Magister Johann Conrad Helsing, Reinert Solcher, alle aus Hamburg vom 19.03.1686; Schreiben Lemmayers an Vick vom 27.03.1686 und o.D.; Schreiben Reinnert Sölschers zu Hamburg an Kl. vom 12.02.1686; der C.G. Werin aus Hamburg an Vick vom 01.06.1685; Schreiben der Söhne Nicolaus Heinrich und Georg Leonhart von Vick an ihren Vater vom 26. und 28.05.1686; Aussage des Magister Christian Keil, Pastor zu Ottensen vom 26.05.1686; Rechnung über bereits gezahlten Lohn an Kl. (32 Rtlr 19 s); Arbeitszeugnisse für Lemmayer von Christoph Andreas Weingab zu Berka vom 09.11.1684 und von Magister Theophil Rößer zu Vinaria vom 16.11.1684, Quittung Lemmayers über von Bekl. empfangene 5 Rtlr 13 s; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 19.06.1686
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1688
Kläger: (2) Tobias Lemmayer, Hauslehrer in Hamburg
Beklagter: Heinrich von Vick, Generalmajor und Landeshauptmann
Anwälte: Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1878


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1881
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden
Alte Signatur: Wismar L 25 (W L 1 n. 25)
Laufzeit: (1685-1690) 13.09.1690-05.12.1692
Fallbeschreibung: Die Witwe und Erben Peter Marquardts hatten mit dem Bruder des Bekl., Lorentz Wolters zu Danzig, in einem Wechsel vereinbart, Bekl. 600 Rtlr auszuzahlen. Kl. hatte den Wechsel akzeptiert, aber sein aus Danzig kommendes Schiff und Gut bei Unwetter eingebüßt. Als Bekl. deshalb vor Ratsgericht klagte, hat Kl. ihm angeboten, ihn mit Gütern, die er in Danzig zu stehen hatte, zu entschädigen. Dies akzeptiert Bruder des Bekl.. und fordert zusätzlich 3 Tonnen Mumme. Als deren Auslieferung sich wegen Aufenthalts des Kl.s in Livland verzögert, klagt er erneut vor dem Ratsgericht und fordert sein Geld. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung des Wechsels samt Zinsen und Unkosten innerhalb von 3 Wochen. Dagegen queruliert Kl. vor dem Tribunal, das am 12.12.1690 die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht anfordert. Der Rat wehrt sich am 04.02.1691 gegen die Querel und beschwert sich über den Mißbrauch des Rechtsmittels, das Tribunal erklärt am 13.03., sich dazu nach Prüfung der Akten der Vorinstanz äußern zu wollen. Am 28.04. bittet Kl., Rat zur Einsendung der Akten anzuhalten und erhält am 01.05. entsprechendes Reskript. Am 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 11.07. erhält. Am 04.09. werden die Akten eröffnet, am 03.10. beschuldigt Bekl. den Kl. der "falsa narrata", das Tribunal sagt am 07.10. zu, dies beim Urteil zu berücksichtigen. Am 30.11. beschwert sich Kl., daß ihm Schriftsätze des Bekl. nicht mitgeteilt worden seien und er deshalb nicht darauf geantwortet habe, was er zu berücksichtigen bittet. Am 11.01.1692 legt Kl. weitere Beweise für seine Forderung vor, am 16.01. erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 18.01. lädt das Tribunal Parteien auf den 12.02. zu einem Vergleich vor, am 10.02. verweigert Bekl. den Vergleich und erbittet Urteil, am 20.02. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen abschließender Bemekrungen, erhält diese aber nicht. Am 22.02.1692 verurteilt das Tribunal Kl. und dessen Anwalt zu 6 Rtlr Strafe wegen "mißbrauchten beneficii" und verweist den Fall an den Rat zurück. Kl. ergreift dagegen am 01.03. das Remedium impugnativum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 03.03. verwehrt wird. In einem undatierten Schreiben bittet Kl. erneut um Fristverlängerung für eine Reise nach Riga, die ihm am 19.04. verwehrt wird. Am selben Tag lehnt das Tribunal die Annahme der "Paritionsschrift" des Kl.s als "unförmlich" ab und trägt ihm auf, binnen 3 Wochen einen ordentlichen Schriftsatz vorzulegen. Dem folgt Kl. am 09.05. mit einer ausführlichen Begründung seiner Klage. Am 03.09. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1692 bestätigt das Tribunal zwar sein Urteil, verweist wegen der Bezahlung des Wechsels aber auf einen gütlichen Vergleich, der am 06.12.1692 stattfinden soll. Dessen Ergebnis ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 21.08.1690; Ratsgerichtsurteile vom 31.01., 28.04., 05. und 20.08.1690 sowie vom 31.03.1691; Wechsel vom 24.02.1685; Schreiben Hinrich Marquardts an Hinrich Löper vom 04.09.1686 und 05.07.1690; Schreiben Lorenz Wolters an Hinrich Löper vom 06.12.1689; Briefe Löpers an Rat Wismars (o.D.), Klage Liebert Wolters vor Rat vom 01.11.1689; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 17. und 26.01.1691; Schreiben des Wismarer Rates an Tribunal vom 04.02.1691; vom Danziger Notar Georg Janus gemachte Aussage über den fraglichen Wechsel vom 28.09.1681; Wechsel der Witwe und Erben des Peter Marquardt vom 14.03.1685; Vergleich zwischen Löper und Lorentz Wolters vom 26.06.1689; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. von Bremen vom 27.11.1691; Schreiben des Bekl. an Dr. Oldenburg vom 15.01. und 26.02.1692; Quittung des Kl.s für erhaltene Schreiben aus der Tribunalskanzlei vom 03.11.1691; Schutzbrief des Tribunals für Hinrich Löper vom 09.05.1685
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1692 3. Tribunal 1692
Kläger: (2) Hinrich Löper, Kaufmann in Lübeck, jetzt in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Liebert Wolters, schwedischer Kommissar in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1881


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1879
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden
Alte Signatur: Wismar L 23 (W L 1 n. 23)
Laufzeit: (1686) 28.09.1686-06.11.1686
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. bereits 1682 wegen Wechselschulden in Höhe von 200 Rtlr vor dem Wismarer Ratsgericht verklagt, sein Geld jedoch nicht erhalten, da Bekl. behauptet, er habe Kl. bereits teilweise zufriedengestellt, für den Rest sei Kl. auf die Wechselschuld eines Stettiner Kaufmanns verwiesen worden und habe diese akzeptiert. Beweise für diese Behauptungen hat Bekl. bisher nicht erbracht - da das Ratsgericht ihm in seinem Urteil vom 28.08.1686 aber erneut die Möglichkeit einräumt, diese beizubringen, appelliert Kl. an das Tribunal und bittet darum, ihm seine Schulden und Unkosten ersetzen zu lassen. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 06.11.1686 bittet Dr. Anthon darum, Parteien etwas Zeit für eine Schlichtung einzuräumen und die Appellation erst dann fortführen zu dürfen, wenn die gütliche Einigung mißglücken sollte. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 28.08.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 06.09.1686
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1686 2. Tribunal 1686
Kläger: (2) Jochim Lütkens, Bürger und Seidenhändler aus Hamburg
Beklagter: Gödert Prösche
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1879


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0560
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo executoriale Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar C 13 (W C 1 n. 13)
Laufzeit: 03.12.1686-08.02.1687 (1703)
Fallbeschreibung: Kl. ist im Prozeß Nr. 0559 die Bezahlung von 100 Rtlr mit Zinsen zugesprochen worden, die sein Schwiegervater Franz Maaß d.Ä. den Bekl. im Jahre 1661 geliehen hatte. Da Bekl. das Geld bisher nicht bezahlt haben, erbittet Kl. die Vollstreckung des Tribunalsurteils. Das Tribunal fordert Bekl. am 06.12.1686 zur Bezahlung binnen 6 Wochen auf. Am 08.02.1687 erneuert Kl. seine Bitte, da Bekl. fordern, den Anteil Maaßals Mitglied der Kramerkompanie an der Obligation von der Summe abzuziehen. Ein undatierter Aktenvermerk berichtet von einem Vergleich zwischen den Parteien.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.12.1686
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1687
Kläger: (2) Gebhard Lübcke zu Hamburg
Beklagter: Kramerkompanie zu Wismar
Anwälte: Kl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0560


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1897
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar L 34 (W L 1 n. 34)
Laufzeit: (1687-1699) 17.04.1699-12.09.1699
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s um Fristverlängerung vom 17.04. und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 18.04. trägt Kl. am 10.07.seine Beschwerden gegen ein Urteil des Poeler Amtsgerichts vor. Lembcke hatte 1687 mit seiner Wirtschaft Konkurs anmelden müssen. Die Gläubiger, die sich binnen Frist gemeldet hatten, wurden befriedigt, allen anderen ewiges Schweigen befohlen. 1697 macht Dohnstein seine ererbten Ansprüche gegen Lembcke geltend. Das Amtsgericht erkennt diese an und befiehlt Lembcke, sie zu befriedigen. Dies befiehlt es auch Bernitt, dem zu Beginn seiner Pacht versprochen worden war, auf die Zahlung aller alten Schulden zu verzichten. Das Tribunal weist das Amtsgericht am 08.09.1699 an, sein Urteil zu überprüfen oder die Akten an das Tribunal zur Prüfung einzusenden.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 24.01.1699; Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 16.01.1699; Zeugnis des Notars Jacob Olvenstedt über den Gebrauch bei Konkursen in Mecklenburg vom 15.05.1698; Protokoll zur Konkurseröffnung Jasper Lembckes vom 29.01.1687; Zeugnis des Poeler Pastors Martin Cassius für Harmen Lebcke vom 07.07.1699; Bericht über den Zustand des Hofes von Jasper Lembcke vom 01.01.1687; Taxierung des Hofes von Lembcke und Aufstellung seiner Schulden vom 01.01.1687; Inventar des Hofes von Bernitt; Aufstellung der Schulden Bernitts
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1698-1699 2. Tribunal 1699
Kläger: (2) Harmen Lembcke und Gabriel Bernitt, Bauern auf Poel (Bekl. in . Instanz)
Beklagter: Hinrich Christoph Dohnstein als Nachfolger des Adam Harder im mütterlichen Erbe (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Gottfried Christian Michaelis (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1897
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