-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0617
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Vermietung einer Wohnung
Alte Signatur: Wismar C 58 (W C n. 58)
Laufzeit: (1778) 18.05.1778-23.09.1778
Fallbeschreibung: Nachdem der Rat die Kämmerei angewiesen hatte, für die Witwe des Ratsdieners Beckmann eine Wohnung mietfrei zur Verfügung zu stellen, kündigte die Kämmerei der Bekl. ihre mietsweise bewohnte Kämmereibude zu Michaelis und weist sie der Witwe Beckmann zu. Bekl. protestiert dagegen mit einem Memorial beim Rat, der die Entscheidung der Kämmerei aufhebt und die Kündigung zurücknimmt. Kl. erbitten Kopie des Schriftsatzes, erhalten diesen aber nicht und querulieren daher an das Tribunal. Dieses fordert den Rat am 08.08. auf, die Beschwerde der Kl. "selbst zu heben" und die Kündigung wirksam werden zu lassen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden, die am 03.09. eingehen. Am 04.09. erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, am 23.09.1778 bekräftigt das Tribunal sein Reskript vom 08.08.1778 und setzt so den Beschluß der Kämmerei durch.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 15.05.1778; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 16.05.1778; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778 2. Tribunal 1778
Kläger: (2) Kämmerer der Wismarer Stadtkämmerei sowie die Deputierten des Bürgerlichen Ausschusses zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Detlef Christoph Möller (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0617


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0640
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar D 17 (W D 1 n. 17)
Laufzeit: (1666-1674) 05.02.1674-21.04.1675
Fallbeschreibung: Otto Otte von Manderode, Gesandter der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg auf dem Reichstag, hatte seinen Kindern ein reiches Erbe hinterlassen. Die beiden Söhne sollten sich die Mobilien und Immobilien teilen, die Töchter wurden ausgesteuert. So auch die Ehefrau des Bekl., die 6.500 Rtlr erhalten und auf weitere Ansprüche an das väterliche Erbe verzichtet hat. Daher wenden sich Kl. gegen das Mandat des Tribunals für Bekl., der vom Drost Thomas von Gerstenberg die Auslieferung von Schmuck fordert, der angeblich seiner Ehefrau, der Schwester der Kl., gehören soll und erbitten Aufhebung des Mandats und Auslieferung des Schmucks an sie. Das Tribunal fordert am 07.02. Erklärung der Bekl. dazu. Am 09.02. erbitten Kl. Mandat an den Drost Gerstenberg, die Schmuckstücke nicht an Bekl. auszuliefern und erhalten dieses am 10.02. Am 30.03. besteht Kl. auf seinem Anteil an dem Erbe über die Mitgift hinaus, da seine Ehefrau ansonsten übervorteilt worden wäre. Das Tribunal fordert Bekl. am 04.04. zur Erwiderung auf. Am 19.05. erbittet Anwalt der Kl. um Fristverlängerung, am 29.06. bestehen Kl. auf der vom Vater getroffenen Verfügung und erbitten Lösung des von Bekl. auf ihr Erbe gelegten Beschlagnahme. Das Tribunal erklärt am 11.07. das Ende der Beweisaufnahme. Am 05.12.1674 erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1675 beauftragt das Tribunal Drost Thomas von Gerstenberg mit Vermittlung eines Vergleichs und beauftragt Bekl., falls Vergleich fehlschlägt mit weiteren Beweisen für seine Forderungen. Am 05.02. erbittet Bekl. Erklärung des Urteils und erhält dies am folgenden Tag, sie bitten zudem, Gerstenberg nicht zum Vermittler zu bestellen, da er parteiisch sei und stattdessen Parteien selbst die Möglichkeit zur Versöhnung einzuräumen. Am 23.03. bitten Kl. darum, daß Drost Gerstenberg die beschlagnahmten Dinge an die Tribunalskanzlei einliefert und erhalten am 14.04. ein entsprechendes Mandat. Am 23.03. erbittet Bekl. Anberaumung eines Vorbescheides, den das Tribunal am 14.04. auf den 15.06.1675 ansetzt, dessen Ausgang aber nicht erhellt.
Prozessbeilagen: (7) Vollmacht des Johann Thomas von Manderode für seinen Bruder Otto Friedrich von Manderode vom 22.01.1674; Supplik des Bekl. an Tribunal vom 17.07.1673; Mandat des Tribunals vom 17.07.1673; Auszug aus dem Schreiben des Ottho Otthen von Manderoda an Oberst Sparre vom 03.12.1666; Auszug aus der Vollmacht des Ottho Otthen von Manderroda an Valentin Böhmer vom 19.03.1667 und aus seinem Schreiben an den Rat von Hannover vom 19.03.1667; Auszug aus dem Testament Ottho Otthens von Manderoda vom 12.10.1669; Auszug aus der Disposition Ottho Otthens von Manderoda wegen seiner Tochter, der Ehefrau des Bekl. vom 08.07.1670; Erklärung des Bekl. und seiner Ehefrau vom 13.01.1672; Auszug aus Schreiben des mecklenburgischen Reichstagsgesandten N N von Schwan an Bekl. vom 18.11.1671; Erklärung des Lucas Reif vom 13.01.1672; Auszug aus der Erklärung der Kl. an Bekl. (o.D.); Aufstellung über verschwundenen, einstmals dem Ottho Otthen von Manderoda gehörenden Schmuck (o.D.); Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Schabbel vom 11.02.1674 und der Bekl. für Dr. Caspar Friedrich Coch vom 02.12.1674; Auszüge aus Schreiben Gerstenbergs vom 20.03., 25.05. und 11.10.1674
Instanzenzug: 1. Tribunal 1674-1675
Kläger: (2) Otto Friedrich von Manderode für sich und in Vollmacht seines jüngeren Bruders Johann Thomas Manderode
Beklagter: Caspar von Düringshofen, mecklenburgischer Land- und Hofgerichtsrat und Oberkammerjunker, Erbherr auf Sabow und Lüttgeritsch für sich und seine Ehefrau Magdalena Elisabeth von Manderoda
Anwälte: Kl.: Lucas Reif (A), Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Coch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0640


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0661
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ableitung von Regenwasser
Alte Signatur: Wismar D 34 (W D 1 n. 34)
Laufzeit: (1739) 06.01.1740-23.09.1740
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 06.01. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen der Appellation fordert das Tribunal Kl. am 08.01. auf, seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil binnen 14 Tagen einzureichen. Am 22.01. trägt Kl. vor, daß sein Grundstück in der Hegede über das des Bekl. entwässert wird, durch bauliche Veränderungen des Bekl., der auf seinem Grundstück Roste angebracht hat, die den Schweinemist vom Grundstück des Kl.s daran hindern sollen, über das Grundstück des Bekl. gespült zu werden, das Wasser aber nicht mehr ungehindert abfließen kann. Kl. läßt die Roste entfernen, wird auf Beschwerde des Bekl. vor dem Ratsgericht aber dazu aufgefordert, die Roste auf seine Kosten wieder aufzubauen und appelliert dagegen vor dem Tribunal, das sein Gesuch am 30.06. ablehnt. Am 09.08. und 20.09. kündigt Kl. Rechtsmittel dagegen an und erbittet Fristverlängerung, die er am 10.08. und 22.09.1740 erhält. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.12.1739; Ratsgerichtsurteile vom 10.08. und 16.12.1739; Relationen der Inspektoren beim Wismarer Bauamt, Joachim Warnecke und Johann Carl Burmeister, sowie des Stadtzimmermeisters Hinrich Kruse und des Stadtmaurermeisters Johann Erhardt vom 29.07.1739; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Zeugenbefragung der Marie Liese Voigt und der Trin Marie Möller vom 21.01.1740
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1739 2. Tribunal 1740 3. Tribunal 1740
Kläger: (2) Albrecht Gottfried Drews, Bäcker zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Peter Christian Meyer (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0661


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0672
Prozessgegenstand: Appellationis Aueinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar D 44 (W D 2 n. 44)
Laufzeit: 06.02.1755
Fallbeschreibung: Kl. wird vom Bekl. vor dem Ratsgericht wegen der Bezahlung von 61 Rtlr angeklagt und entsprechend zur Zahlung des Kapitals mit Zinsen und Prozeßkosten verurteilt, wogegen er an das Tribunal appelliert und um Verrechnung für 6 Jahre Kostgeld bittet. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751-1755 2. Tribunal 1755
Kläger: (2) Joachim Daniel Donath, Fleischer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Peter Hinrich Meyer, Pächter zu Nesow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0672


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0767
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um sicheres Geleit
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: (1656) 16.03.1657-24.03.1657, 26.06.1658-03.12.1659
Fallbeschreibung: Kl. hat bei einer nicht von ihm begonnenen Schlägerei beim Krug in Alt Bukow Hans Havemann tödlich verwundet und erbittet sicheres Geleit für die Untersuchung des Falles. Das Tribunal verweist den Fall am 20.03. an den Fiskal (Nr. 0768 f.) und fordert ihn auf, Zeugen zu verhören. Am 26.06.1658 erneuert Kl. seine Bitte, wird aber am 01.07. erneut auf die Untersuchung des Fiskals verwiesen. Am 16.12.1658 erinnert Kl. an seine Bitte wegen sicheren Geleits und erbittet ein Mandat an den Pfarrer von Neukloster, Caspar Bussing, ihm die Beichte abzunehmen. Das Tribunal weist ihn am 07.01.1659 an, zuvor seine Unschuld zu beweisen. Am 18.02. bittet Kl., eine Kommission aus Assessor Dreyer und Protonotar Pascovius zu bilden und diese mit dem Verhör der Zeugen Karsten und Görries Frahm zu beauftragen. Das Tribunal setzt die Kommission am 22.02. ein und lädt Cyriacus Havemann vor. Am 10.06. erbittet dieser krankheitshalber Fristverlängerung, die er am 14.06. erhält. Am 02.09. beschwert sich Kl., daß die Justizkanzlei noch immer keine Rechtshilfe geleistet habe und erbittet Zeugenverhör durch Kommissare. Das Tribunal weist Kommissare am 16.09. entsprechend an und fordert Kl. auf, seine Unschuld zu erweisen. Am 25.10. legt Kl. die Zeugenaussagen vor, am 18.11.1659 läßt das Tribunal ihn daraufhin vom Amtmann von Neukloster festnehmen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Schumacher aufgenommene Befragung der Zeugen Carsten Frahm, Burgmann zu Bäbelin und Görries Frahm vom 14.07.1656; von Kl. vorgeschlagene Articuli probatorii vom 18.02.1659; Empfangsbescheinigung der Schweriner Regierungskanzlei für ein Tribunalmandat vom 16.04.1659; Rotulus Examinus Testium des Carsten und Görries Frahm vom 21.10.1659; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zander vom 15.10.1659; von Tribunalsbote Daniel Umbach ausgestellte Übergabequittungen für Ladungen vom 29.09. und 27.12.1659; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Leichenschauprotokoll des Hans Havemann vom 21.04.1656; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Protokoll der Befragung von Jochim Wede zu Kröpelin, Jochim Hiddesack & Hans Haresz vom 21.10.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659
Kläger: (2) Hans Meyer, Pächter zu Teplitz
Beklagter: Erben des Hans Havemann zu Kröpelin
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0767


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0770
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Begnadigung ihres Mannes
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: 16.04.1660-17.04.1660
Fallbeschreibung: Hans Meyer ist wegen Totschlags zu 40 Staupenschlägen und Verlassen der schwedischen Provinzen auf Lebenszeit verurteilt worden. Kl.in bittet um Gnade und sicheres Geleit für ihren Mann, da sie und ihre 11 unmündigen Kinder von den Gläubigern ihres Mannes bedrängt werden. und verelenden Das Tribunal weist die Bitte am 17.04.1660 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Kläger: (2) Cathrin Meyer, Ehefrau des Hans Meyer, ehemaliger Pächter zu Teplitz im Amt Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0770


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0788
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar F 17 (W F 1 n. 17)
Laufzeit: 28.08.1675-30.08.1675
Fallbeschreibung: Kl. ist vom Bekl. beschuldigt worden, fiskalische Strafen, die der Bremer Landesregierung zugestanden hätten, an die Tribunalskasse überweisen zu lassen haben und erbittet daher Vorladung an Bekl., um diesen Vorwurf zu beweisen oder ihn niemals zu wiederholen. Das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag auf den 18.10. vor. Da Bekl. diesen Termin nicht einhält, erbittet Kl. am 18.10. erneute Vorladung und erhält diese am 22.10.1675, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Emanuel Groß ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 02.09.1675
Instanzenzug: 1. Tribunal 1675
Kläger: (2) Gottfried Christian Michaelis, Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Hintz, Fiskal der Landesregierung in Stade

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0788


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0795
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Rangfragen und gotteslästerliche Reden
Alte Signatur: Wismar F 23 (W F 1 n. 23)
Laufzeit: (1674) 03.04.1682-12.11.1685, 23.04.1689-30.01.1692
Fallbeschreibung: Kl. bittet um Vorladung des Bekl. auf den 06.04., Verhör nach bestimmten Artikeln (Streitigmachen des Rangs gegenüber Syndikus von Greifswald, Schlichtkrull, Abkündigen eines erlogenen Mandats von der Kanzel in Gristow, gotteslästerliche Reden, Mißachtung des Rates) und Verurteilung. Das Tribunal läßt die Ladung am 05.04. ergehen, am 07.04.1682 erfolgt das Verhör durch Assessor Klinckow. Am 22.01.1683 beschwert sich Kl., daß sich Bekl. nicht weiter zu den Vorwürfen geäußert habe und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.01. zur Antwort auf, am 24.04. und 16.06. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 04.05. und 29.06. erhält. Am 06.12. erbittet Kl. Ende der Beweisaufnahme, da Bekl. keine Erwiderung vorgetragen hat, und erreicht diese am 07.12.1683. Am 18.01.1684 trägt Bekl. Verteidigung vor, erbittet Benennung eines geeigneten Kommissars zum Zeugenverhör und Subsidial an den Lübecker Rat zur Befragung des Syndikus Pommeresche wegen Beibringung weiterer Beweise. Am 09.02. schlägt Kl. Hofgerichtsassessor Christian von Schwartzer als Kommissar vor, der am 11.02. ernannt wird. Am 03.03. bittet Kl. den Bekl. aufzufordern, seine Fragen an die Zeugen binnen 6 Wochen vorzulegen und erreicht ein entsprechendes Mandat am 08.03. Am 28.04. beschwert sich Kl., daß das Mandat nicht befolgt wurde, wird vom Tribunal am 01.05. aber angewiesen, bis zum nächsten Posttag zu warten. Am 15.05. beschwert sich Kl. erneut über nicht eingegangene Beweismittel des Bekl., am 17.05. läßt das Tribunal das Subsidial an den Lübecker Rat ergehen. Am 08.09.1684 bittet Kl. um Anweisung, ob das Verhör in Lübeck fortgesetzt werden soll, da Zeuge Pommeresche nach Speyer abreisen will und wird am 03.04.1685 angewiesen, zunächst die anderen Anklagepunkte zu untersuchen. Am 10.06. legt Kl. den Bericht Schwartzers vor, am 10.08. erbittet Kl. ein neues Subsidial an Lübecker Rat zum Zeugenverhör des Dr. Pommeresche und einen erweiterten Auftrag an das Pommersche Hofgericht zum Zeugenverhör und erhält die gewünschten Schreiben am 05.09. Am 28.09. erbittet er Geld für die Bezahlung der Kommission aus der Extraordinairkasse des Tribunals und erhält diese am 03.11.1685. Am 23.04.1689 verfolgt Kl. den Fall - nach dem Tod Pommeresches - weiter und bittet darum, Bekl. unter Eid aussagen zu lassen. Am 14.05. ergehen Mandate an Arnold Schlichtkrull zur Benennung von Zeugen und das Pommersche Hofgericht wegen Zeugenverhör. Am 15.04.1690 erstattet das Hofgericht Bericht. Am 02.09. erbittet Kl. weiteres Zeugenverhör durch das Pommersche Hofgericht zu veranlassen, das Tribunal beauftragt das Hofgericht am 06.09.1690 entsprechend, das am 20.01.1691 sein Verhörprotokoll vorlegt. Am 03.03. erbittet Kl. Verhör weiterer 6 Zeugen und erreicht am 04.03. Kommission an Hofgericht. Am 27.04. geht der Bericht des Hofgerichts ein, der nach Antrag der Parteien vom 27.04. am 08.05. eröffnet wird. Am 06.07. erbittet Kl. erneute Befragung Schlichtkrulls, das Tribunal lehnt dies am 10.09. ab. Am 19.10. faßt Kl. die Erkentnnisse der Verhöre zusammen und fordert eine "ansehnliche Geldstrafe" für Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 31.10. zur Erwiderung auf. Da diese bis zum 18.12. nicht eingeht, bittet Kl. um Ende der Beweisaufnahme und Urteil. Das Tribunal setzt Bekl. am 19.12.1691 erneut Frist und schließt die Akten erst am 30.01.1692 nach weiteren Anträgen des Kl.s. Ein Urteil ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Articuli inquisitionis; Protokoll in Inquisitionssachen vom 07.04.1682; Schreiben der Pommerschen Landesregierung an Bürgermeister Nürnberg zu Greifswald vom 12.12.1674; von Notar Maevius Völschow ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.03.1684; Bericht des Notars Johannes Wagner aus Lübeck vom 06.08.1684; Schreiben Wagners an Kl. vom 30.08.1684, 07.07.1686, 05.02.1687, 29.08.1688; Schreiben Christian von Schwartzers an Kl. vom 06.06.1685; Kommissionsbericht Schwartzers vom 10.06.1685; Protokoll des Zeugenverhörs des Bürgermeisters Claus Jürgen Schmiterlow durch Schwartzer vom 05.06.1684; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für 2 Tribunalsmandate vom 29.09.1685; Schreiben Arnold Schlichtskrulls aus Greifswald an Kl. vom 04.01.1686, 16.10.1689; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 27.02.1691; Verhörprotokolle des Greifswalder Hofgerichts vom 04.12.1690 und 22.04.1691; von Hofgerichtsfiskal Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.04.1691
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1685, 1689-1692
Kläger: (2) Gottfried Christian Michaelis als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Dr. Bernhard Diekmann, Bürgermeister zu Greifswald
Anwälte: Bekl.: Dr. Bernhard Diekmann (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0795


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0796
Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium et edendo inventario Auseinandersetzung um Zahlung von Erbschaftssteuer
Alte Signatur: Wismar F 24 (W F 1 n. 24)
Laufzeit: 30.12.1682-17.04.1684
Fallbeschreibung: Lucretia Schlaff ist unter Hinterlassung eines beträchtlichen Erbes verstorben. Da die Erben ausschließlich Auswärtige sind, besteht Kl. auf die Zahlung eines Abschosses auf das Erbe an den Fiskus. Kl. bittet um Anweisung an den Rat, ihm ein vollständiges Erbinventar auszuhändigen und Verbot, etwas von dem Erbe aus der Stadt bringen zu lassen. Das Tribunal erläßt am 03.01.1683 entsprechende Mandate an Rat. Am 15.01. reklamiert der Rat den Abschoß für sich, da das Erbe der Verstorbenen unter städtischer Jurisdiktion stand. Das Tribunal fordert Kl. am 23.01. zur Antwort auf. Am 03.02. bittet Christoph Schlaff, die Mobilien an Erben auszureichen und nur auf die Immobilien Arrest zu legen, da diese die Erbschaftssteuer abdecken. Das Tribunal fordert Kl. am 05.02. zur Erwiderung auf. Dieser besteht am 03. und 17.02. auf seiner Klage und fordert die Vorlage des Inventars von Nebenbekl. Das Tribunal fordert Nebenbekl. am 05.02. zur Antwort auf. Am 26.02. und 16.03. argumentieren Nebenbekl. mit Gebrauch am RKG und bitten, der Stadt den Abschoß zu lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 03.03. zur Erwiderung und Nebenbekl. zur Abgabe des Inventars auf, nachdem Kl. am 28.02. erneut darum gebeten hatte. Am 16.03. entschuldigen sich Bürgermeister Bockheuser und Sekretär Ringwicht für die Verzögerung bei Erstellung des Inventars damit, daß das Erbe sehr verstreut sei und sie nicht über alle Informationen verfügten. Am 20.03. besteht Kl. auf seinem Anspruch gegenüber der Stadt Wismar, am 03.04. bittet Kl., Bekl. zur Benennung eines Anwaltes am Tribunal zu verpflichten. Das Tribunal fordert Bekl. am 23.04. entsprechend auf. Am 12.04. fordert Kl. ein Mandat an Bekl. zum schnellen Einbringen des Inventars und erhält es am 23.04. Am 18.05. reichen Bekl. die Prozeßvollmacht für ihren Anwalt ein, am 12.06. besteht Kl. erneut auf Bezahlung des Abschosses, am 03.07. bittet er Tribunal um ein Strafmandat an Bockheuser und Ringwicht wegen Vorlage des Inventars und erhält dieses am 09.07. bei Strafandrohung von 50 Rtlr. Am 04.07. weisen Nebenbekl. darauf hin, daß das RKG in derartigen Fällen nicht entscheidet, sondern Kommissare ernennt und bittet, ebenso zu verfahren. Am 05.07. weisen Bekl. die Klage zurück, woraufhin das Tribunal am 09.07. die Beweisaufnahme schließt, am 30.08. aber die Erwiderung des Kl.s noch ad acta nimmt. Am 23.08. bitten Bockheuser und Ringwicht, das Strafmandat gegen sie zu kassieren, am 27.09. rechtfertigt Kl. seine Aktion gegen sie, um für seine Klage eine Grundlage zu bekommen. Nachdem Bockheuser und Ringwicht das Mandat am 21.11.1683 erneut zurückgewiesen haben, einigen sich Parteien am 14.04.1684 vor dem Tribunal darauf, daß Bekl.anstelle des Abschosses "einen Bagger zur Reinigung des Stadtgrabens" bezahlen.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.01., 30.04. und 13.07.1683; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 13.05.1683
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1684
Kläger: (2) Gottfried Christian Michaelis als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Ehefrau des Dr. Nikolaus Schomer zu Lübeck, N N Cothmann zu Hamburg sowie Christoph Schlaff in Holland als auswärtige Erben der Lucretia Schlaff, Witwe des Dr. Heinrich Friedrich Schabbel, Anwalt am Tribunal sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte: Bekl.: Dr. Nikolaus Schomer (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Nebenbekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0796


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0806
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari, Subsidiales, Intercessionalis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vertrages
Alte Signatur: Wismar F 32 (W F 1 n. 32)
Laufzeit: (1676-1685) 06.11.1685-09.03.1688
Fallbeschreibung: Klinckow und Bekl. haben in Lübeck einen Vertrag geschlossen, daß Bekl. in der Chimi aus ein Marck Luna sechs biß acht Ducaten Goldt scheiden" solle. Klinckow zahlt Bekl. dafür sofort 750 Rtlr, verpfändet ihm den Schmuck seiner Frau (knapp 60 Lot Gold sowie Diamanten) und verspricht weitere 750 Rtlr bei Erfolg. Als dieser ausbleibt und Klinckow das Pfand zurückfordert, erfährt er, daß Werner die Sachen weiterverpfändet hat an Antonio Haack in Lübeck. Nach seinem Tod fordert Kl.in die Einhaltung des Vertrages und Rückgabe des Pfandes vor dem Tribunal, erbittet Citatio an Bekl. und Subsidial an den König von Dänemark und Lübecker Rat zur Verfolgung des Bekl. bzw. zur Herausgabe der Pfänder, die sie am 13.11.1685 sowie auf Bitte vom 10.03.1686 am 22.03. mit verbesserter Titulatur erhält. Am 14.09. bittet Kl.in um Hilfe, da die Annahme der Citatio erneut in Kopenhagen verweigert worden ist und erhält am 29.10. ein Schreiben an den schwedischen Gesandten in Kopenhagen Levenclow. Am 15.11. beschwert sich Kl.in über die Haltung des Lübecker Rates, der ihr nicht zur Rückgabe ihrer Pfänder verhelfen will, bevor ihr Prozeß mit Bekl. nicht entschieden sei und erbittet erneutes Fürschreiben, das sie am 16.11. erhält. Am 23.11. berichtet Levenclow von seinen erfolglosen Bemühungen in Kopenhagen um Annahme des Schreibens, am 26.11.1686 und 07.02.1687 sendet das Tribunal Argumentationshilfen. Am 07.01.1687 bittet Kl.in erneut um Hilfe wegen der Ladung an Bekl. und erhält sie am 07.02., am 04.04. erbittet sie neue Ladung an Bekl. und erhält diese am 16.04. Am 02.09. erfolgt eine weitere Ladung an Bekl. auf Bitten den Kl.in vom 23.07. Am 03.11.1687 bescheinigt Kl.in die Übergabe dieser Ladung. Da Bekl. ihr nicht folgt, bittet sie, ihm "ewiges Stillschweigen" aufzuerlegen und ihn zur Rückgabe der Pfänder aufzufordern. Am 23.01.1688 erlegt das Tribunal Bekl. ewiges Stillschweigen und Bezahlung der Prozeßkosten von 11 Rtlr 40 s auf, wegen der übrigen Forderungen verweist es Kl.in an das "forum competens". Am 17.02. erbittet Kl.in Intercessionales an König von Dänemark zur Beförderung ihres Anspruchs an Bekl. und erhält dieses am 28.02.1688
Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen Friedrich Klinckow und Christian Werner vom 31.07.1676; Quittung des Bekl. über empfangenen Schmuck (o.D.); Schreiben des Bekl. an Klinckow bzw. Kl.in vom 23.06.1683, 05.10.1685; Schreiben des Stockholmer Reichsrates an Assessorenkollegium zu Wismar vom 17.02.1686 wegen der Titulatur der Kurfürsten des Reiches; Auszug aus dem Rezeß zwischen König von Schweden und Kurfürst von Brandenburg vom 07.01.1684 wegen Titulatur; Schreiben der Erben Anton Haacks an Lübecker Rat vom 26.11.1685; Schreiben Levenclows an Vizepräsident Owstin vom 17.07.1686; Empfangsquittungen der Kopenhagener Kanzlei für Tribunalsladungen vom 14.04.1683, 28.05. und 18.09.1687; Auszug aus Handelsbuch des Anton Haack; Forderungen der Kl.in an Bekl. (825 Rtlr 24 s sowie 15 Rtlr 14 s Prozeßkosten)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1685-1688
Kläger: (2) Barbara Mevius, Witwe des Assessors am Tribunal Friedrich Klinckow von Friedensschildt
Beklagter: Christian Werner zu Kopenhagen
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0806
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