- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2044 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Zinszahlung und Schadensersatzansprüche Alte Signatur: Wismar M 7 (W M 1 n. 7) Laufzeit: (1656) 08.09.1656-20.02.1657 Fallbeschreibung: Joachim Christoph von Stralendorf und Kl. namens Moritz von Lange haben einen Vertrag abgeschlossen, in dem Lange Stralendorf 1.450 Rtlr borgt. Da Kl. vor dem letzten Zahlungstermin abreisen mußte, hat er Bekl. bevollmächtigt, die letzte Rate von 500 Rtlr einzuziehen. Er hat ihm aufgetragen, streng auf die Zahlunsgfrist zu achten und diese auf keinen Fall zu verlängern. Macke ist dieser Anordnung nicht gefolgt, sondern hat die Zahlungsfrist um ein Vierteljahr verlängert und Kl. damit in Reval in Verlegenheit gebracht. Kl. kehrt nach Wismar zurück, um von Bekl. Schadensersatz zu fordern und sich mit ihm gütlich über eine Regulierung des Schadens zu einigen, wird aber vom Ratsgericht zurückgewiesen, so daß er sich an das Tribunal wendet und um Promotoriales an den Rat bittet. Er erhält diese am 09.09., die Sache wird am 12.09. vor dem Ratsgericht verhandelt, endet aber ergebnislos, da Bekl. leugnet, von Kl. entsprechend beauftragt worden zu sein. Kl. bittet Tribunal am 19.09., den Fall an sich zu ziehen und zu erledigen. Das Tribunal lehnt dies am 19.09. ab. Am 22.09. bittet Kl. das Tribunal,. Ratsgericht erneut anzuweisen, den Fall zügig zu entscheiden. Das Tribunal verweist ihn am 23.09. erneut an den Rat. Am 06.10. erbittet Kl. Promotorial an Ratsgericht, das Tribunal weist am 07.10.1656 den Rat an, ohne Ufschub" summarisch zu urteilen. Am 20.02.1657 beklagt sich Müller darüber, daß Rat entgegen der Anweisung des Tribunals einen ordentlichen Prozeß begonnen hat und bittet das Tribunal erneut um ein Promotorial an den Rat, er möge den Prozeß summarisch führen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 20.02.1657 ab. Prozessbeilagen: (7) Obligation vom 23.04.1656; Vollmacht des Rates von Reval für Heinrich Müller, die bei Macke stehenden Gelder einzufordern vom 21.07.1656; Bestätigung des Wismarer Notars Joachim Morhoff über das gescheiterte Angebot Müllers an Macke für eine gütliche Einigung vom 07.09.1656; Protocollum Commissionis vom 12.09.1656; Bestätigung Henning Bothes zu Guldenhorn vom 12.09.1656; von Notar Joachim Moorhoff vorgenommenes Verhör des Ratsherrn Johann Nieman vom 14.09.1656; Supplikation Müllers an das Wismarer Ratsgericht (o.D.); Zeugnis des Lübecker Rates über Eidesleistung des Schiffers Hieronymus Schade vom 03.10.1656, Ratsgerichtsurteile vom 18.12.1656 und 16.02.1657 Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657 Kläger: (2) Heinrich Müller aus Reval Beklagter: Daniel Macke, Ratsherr zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Rudolphus Stadtlander (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2044 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0767 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um sicheres Geleit Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1) Laufzeit: (1656) 16.03.1657-24.03.1657, 26.06.1658-03.12.1659 Fallbeschreibung: Kl. hat bei einer nicht von ihm begonnenen Schlägerei beim Krug in Alt Bukow Hans Havemann tödlich verwundet und erbittet sicheres Geleit für die Untersuchung des Falles. Das Tribunal verweist den Fall am 20.03. an den Fiskal (Nr. 0768 f.) und fordert ihn auf, Zeugen zu verhören. Am 26.06.1658 erneuert Kl. seine Bitte, wird aber am 01.07. erneut auf die Untersuchung des Fiskals verwiesen. Am 16.12.1658 erinnert Kl. an seine Bitte wegen sicheren Geleits und erbittet ein Mandat an den Pfarrer von Neukloster, Caspar Bussing, ihm die Beichte abzunehmen. Das Tribunal weist ihn am 07.01.1659 an, zuvor seine Unschuld zu beweisen. Am 18.02. bittet Kl., eine Kommission aus Assessor Dreyer und Protonotar Pascovius zu bilden und diese mit dem Verhör der Zeugen Karsten und Görries Frahm zu beauftragen. Das Tribunal setzt die Kommission am 22.02. ein und lädt Cyriacus Havemann vor. Am 10.06. erbittet dieser krankheitshalber Fristverlängerung, die er am 14.06. erhält. Am 02.09. beschwert sich Kl., daß die Justizkanzlei noch immer keine Rechtshilfe geleistet habe und erbittet Zeugenverhör durch Kommissare. Das Tribunal weist Kommissare am 16.09. entsprechend an und fordert Kl. auf, seine Unschuld zu erweisen. Am 25.10. legt Kl. die Zeugenaussagen vor, am 18.11.1659 läßt das Tribunal ihn daraufhin vom Amtmann von Neukloster festnehmen. Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Schumacher aufgenommene Befragung der Zeugen Carsten Frahm, Burgmann zu Bäbelin und Görries Frahm vom 14.07.1656; von Kl. vorgeschlagene Articuli probatorii vom 18.02.1659; Empfangsbescheinigung der Schweriner Regierungskanzlei für ein Tribunalmandat vom 16.04.1659; Rotulus Examinus Testium des Carsten und Görries Frahm vom 21.10.1659; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zander vom 15.10.1659; von Tribunalsbote Daniel Umbach ausgestellte Übergabequittungen für Ladungen vom 29.09. und 27.12.1659; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Leichenschauprotokoll des Hans Havemann vom 21.04.1656; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Protokoll der Befragung von Jochim Wede zu Kröpelin, Jochim Hiddesack & Hans Haresz vom 21.10.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659 Kläger: (2) Hans Meyer, Pächter zu Teplitz Beklagter: Erben des Hans Havemann zu Kröpelin Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0767 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2053 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar M 19 (W M 1 n. 19) Laufzeit: (1659) 18.10.1660-19.10.1660 Fallbeschreibung: Maaß d.Ä. hat Bekl. Waren im Wert von 130 Mk. lüb. 6 s geliefert, Maaß d.J. dem Bekl. Kredit für 381 Mk. lüb. 7 s gegeben. Als sie erfahren, daß er aus Wismar abreisen will, fordern sie ihn zur Bezahlung auf, können jedoch nichts erhalten, weshalb sie das Tribunal bitten, Bekl. aufzufordern, ihnen das ausstehende Geld sowie 1 Jahr Zinsen zu bezahlen. Das Tribunal verweist die Kl. am 19.10.1660 an "die gehörige Instantz". Prozessbeilagen: (7) Quittung über 130 Mk. lüb. 6 s vom 11.04.1659 von Bekl. an Maaß d.Ä.; Aufschlüsselung von Waren im Wert von 381 Mk. lüb 7 s, die Maaß d.J. für Bekl. bezahlt hat vom 17.02.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1660 Kläger: (2) Franz Maaß, der Jüngere und der Ältere, Vettern, Seidenkrämer zu Wismar Beklagter: Major Jeremias Rosenklinge, Kommandant auf der Warnemünder Schanze und dessen Ehefrau Margaretha Sophia von Stralendorf
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2053 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2050 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorio Auseinandersetzung um die Bezahlung der Pacht Alte Signatur: Wismar M 13 (W M 1 n. 13) Laufzeit: 24.03.1659-07.05.1659 Fallbeschreibung: Deylen hat seinen Pachtvertrag über Klein Warin im Jahre 1658 um ein Jahr zu den bisher geltenden Bedingungen bis Trinitatis 1659 verlängert, will nun aber ohne Zahlung der Pacht das Gut verlassen und hat seine Schafe bereits fortgetrieben. Bekl. hat auch den zum Gut gehörenden Knecht Hinrich Deden mitgenommen. Kl. fordert, Bekl. zu befehlen, die Pacht zu erlegen und den Knecht zurückzuschicken. Bis Bekl. diesem Antrag nachgekommen ist, soll auf seine noch auf dem Gut befindliche Habe Beschlag gelegt werden. Das Tribunal folgt diesem Antrag am selben Tag. Auf Gegenvorstellung des Bekl. vom 31.03., der die Klage Mylichs wegen des Knechts als "bloße Calumnie" bezeichnet, sich gegen die Beschlagnahme seiner Güter wehrt und um Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Sache bittet, fordert das Tribunal Kl. am 15.04. zum Bericht binnen 14 Tagen auf. Da Kl. diese Frist verstreichen läßt, bittet Nekl. am 03.05. erneut um Einsetzung der Kommission. Am 06.05.1659 wird eine Kommission aus den Assessoren Schlüter und Dreyer verordnet, um die Ansprüche der Parteien gegeneinander aufzuwiegen. Der Ausgang dieser Kommission erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1659 Kläger: (2) Johann Bartelt Mylich, Amtmann zu Neukloster Beklagter: Hermann von Deylen, Pächter des Meierhofes zu Klein Warin Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2050 |
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