-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2040
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 3 (W M 1 n. 3)
Laufzeit: (1654) 30.03.1654-04.04.1654
Fallbeschreibung: Kl. schuldet dem Bekl. 70 Dukaten, will aber ihre Bezahlung auf eine Haferlieferung und auf 50 Rtlr Alimentgelder für das Kind seiner Tochter anrechnen, die von einem Leutnant aus Volckmars Regiment geschwängert wurde. Da der Bekl. sich für letzteres als nicht zuständig erklärt, Kl. für ersteres keine Beweise vorlegen kann, akzeptiert das Ratsgericht die Forderung des Kl.s nicht und verurteilt ihn zur Zahlung. Kl. will gegen dieses Urteil appellieren, dieses wird ihm aber vom Rat am 20.03. mit Hinweis auf die Wismarer Appellationsprivilegien untersagt. Das Tribunal lehnt die Annahme der Appellation aus demselben Grund am 04.04.1654 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 04. und 20.03.1654; von Notar Johannes Röding aufgenommene Appellation vom 11.03.1654; Abrechnung über gegenseitige Ansprüche beider Parteien (o.D.); von Notar Johannes Röding aufgenommene Aussagen des Gödert Rotterdam vom 11.03.1654 und Daniel Blumenthal vom 29.03.1654
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1654 2. Tribunal 1654
Kläger: (2) David Macke, Wirt der "Hamburger Herberge" zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Oberst Joachim von Volckmar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2040


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2039
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Aufnahme von Zeugenverhören
Alte Signatur: Wismar M 2 (W M 1 n. 2)
Laufzeit: 05.01.1654-10.01.1654
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich beim Tribunal, daß keiner der in Wismar tätigen Notare Zeugenverhöre in seinem Fall gegen den Rat (Nr. 2038) aufnehmen wolle, da sie alle die Reaktion des Rates befürchteten und bittet Tribunal, den Bekl. zur Aufnahme der Verhöre anzuweisen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 10.01.1654 und weist den Bekl. bei Strafe von 100 Rtlr. entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1654
Kläger: (2) David Macke, Gastwirt der "Hamburger Herberge" zu Wismar
Beklagter: Johann Röding, Notar in Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2039


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2041
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um angedrohte Gefangensetzung
Alte Signatur: Wismar M 4 (W M 1 n. 4)
Laufzeit: 14.02.1654
Fallbeschreibung: Kl. befürchtet wegen seines Prozesses mit dem Rat wegen Bezahlung der Unterbringung von Standespersonen (Nr. 2038) Maßnahmen des Rates gegen sich, um seinen guten Leumund anzugreifen und ihm zu schaden. So hat er gehört, daß er wegen einer 3 Jahre zurückliegenden Anfrage über den Verbleib von Geldern aus der Akzisekammer belangt und wahrscheinlich inhaftiert werden soll und bittet das Tribunal, ihn unter seinen Schutz zu stellen. Das Tribunal ermahnt den Rat am selben Tag, Macke
icht wider die gebühr" zu beschweren.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1654
Kläger: (2) David Macke, Gastwirt der "Hamburger Herberge" zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2041


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2043
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Steuern
Alte Signatur: Wismar M 6 (W M 1 n. 6)
Laufzeit: 14.03.1655-27.04.1655
Fallbeschreibung: Kl. hat drei Jahre lang in einem der Krone gehörenden Stall beim Haus des Syndikus gewohnt und ist in dieser Zeit, da er kein Bürger Wismars ist, nicht zur Zahlung von Steuern und anderen bürgerlichen Lasten herangezogen worden. Nun aber will der Rat die Kontribution von ihm erlegen, wogegen er sich vor dem Tribunal wehrt und um dessen Schutz bittet. Das Tribunal erläßt am 17.03. ein Mandat an den Rat und befiehlt diesem, sich binnen 14 Tagen zu erklären oder alles im vorigen Stande zu belassen. Der Rat argumentiert am 08.04., der Kl. treibe seit einiger Zeit Landwirtschaft in Wismar, halte Vieh und habe 6 Morgen Acker, er könne deshalb auch besteuert werden. Der besagte Stall sei erst seit kurzem im Eigentum der Krone und müsse voll besteuert werden. Das Tribunal fordert Mewes am 27.04.1655 auf, sich wegen seiner bürgerlichen Nahrung zu erklären, ansonsten Steuern zu zahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655
Kläger: (2) Jasper Mewes
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Casper Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2043


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2044
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Zinszahlung und Schadensersatzansprüche
Alte Signatur: Wismar M 7 (W M 1 n. 7)
Laufzeit: (1656) 08.09.1656-20.02.1657
Fallbeschreibung: Joachim Christoph von Stralendorf und Kl. namens Moritz von Lange haben einen Vertrag abgeschlossen, in dem Lange Stralendorf 1.450 Rtlr borgt. Da Kl. vor dem letzten Zahlungstermin abreisen mußte, hat er Bekl. bevollmächtigt, die letzte Rate von 500 Rtlr einzuziehen. Er hat ihm aufgetragen, streng auf die Zahlunsgfrist zu achten und diese auf keinen Fall zu verlängern. Macke ist dieser Anordnung nicht gefolgt, sondern hat die Zahlungsfrist um ein Vierteljahr verlängert und Kl. damit in Reval in Verlegenheit gebracht. Kl. kehrt nach Wismar zurück, um von Bekl. Schadensersatz zu fordern und sich mit ihm gütlich über eine Regulierung des Schadens zu einigen, wird aber vom Ratsgericht zurückgewiesen, so daß er sich an das Tribunal wendet und um Promotoriales an den Rat bittet. Er erhält diese am 09.09., die Sache wird am 12.09. vor dem Ratsgericht verhandelt, endet aber ergebnislos, da Bekl. leugnet, von Kl. entsprechend beauftragt worden zu sein. Kl. bittet Tribunal am 19.09., den Fall an sich zu ziehen und zu erledigen. Das Tribunal lehnt dies am 19.09. ab. Am 22.09. bittet Kl. das Tribunal,. Ratsgericht erneut anzuweisen, den Fall zügig zu entscheiden. Das Tribunal verweist ihn am 23.09. erneut an den Rat. Am 06.10. erbittet Kl. Promotorial an Ratsgericht, das Tribunal weist am 07.10.1656 den Rat an, ohne Ufschub" summarisch zu urteilen. Am 20.02.1657 beklagt sich Müller darüber, daß Rat entgegen der Anweisung des Tribunals einen ordentlichen Prozeß begonnen hat und bittet das Tribunal erneut um ein Promotorial an den Rat, er möge den Prozeß summarisch führen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 20.02.1657 ab.
Prozessbeilagen: (7) Obligation vom 23.04.1656; Vollmacht des Rates von Reval für Heinrich Müller, die bei Macke stehenden Gelder einzufordern vom 21.07.1656; Bestätigung des Wismarer Notars Joachim Morhoff über das gescheiterte Angebot Müllers an Macke für eine gütliche Einigung vom 07.09.1656; Protocollum Commissionis vom 12.09.1656; Bestätigung Henning Bothes zu Guldenhorn vom 12.09.1656; von Notar Joachim Moorhoff vorgenommenes Verhör des Ratsherrn Johann Nieman vom 14.09.1656; Supplikation Müllers an das Wismarer Ratsgericht (o.D.); Zeugnis des Lübecker Rates über Eidesleistung des Schiffers Hieronymus Schade vom 03.10.1656, Ratsgerichtsurteile vom 18.12.1656 und 16.02.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657
Kläger: (2) Heinrich Müller aus Reval
Beklagter: Daniel Macke, Ratsherr zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Rudolphus Stadtlander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2044


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0767
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um sicheres Geleit
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: (1656) 16.03.1657-24.03.1657, 26.06.1658-03.12.1659
Fallbeschreibung: Kl. hat bei einer nicht von ihm begonnenen Schlägerei beim Krug in Alt Bukow Hans Havemann tödlich verwundet und erbittet sicheres Geleit für die Untersuchung des Falles. Das Tribunal verweist den Fall am 20.03. an den Fiskal (Nr. 0768 f.) und fordert ihn auf, Zeugen zu verhören. Am 26.06.1658 erneuert Kl. seine Bitte, wird aber am 01.07. erneut auf die Untersuchung des Fiskals verwiesen. Am 16.12.1658 erinnert Kl. an seine Bitte wegen sicheren Geleits und erbittet ein Mandat an den Pfarrer von Neukloster, Caspar Bussing, ihm die Beichte abzunehmen. Das Tribunal weist ihn am 07.01.1659 an, zuvor seine Unschuld zu beweisen. Am 18.02. bittet Kl., eine Kommission aus Assessor Dreyer und Protonotar Pascovius zu bilden und diese mit dem Verhör der Zeugen Karsten und Görries Frahm zu beauftragen. Das Tribunal setzt die Kommission am 22.02. ein und lädt Cyriacus Havemann vor. Am 10.06. erbittet dieser krankheitshalber Fristverlängerung, die er am 14.06. erhält. Am 02.09. beschwert sich Kl., daß die Justizkanzlei noch immer keine Rechtshilfe geleistet habe und erbittet Zeugenverhör durch Kommissare. Das Tribunal weist Kommissare am 16.09. entsprechend an und fordert Kl. auf, seine Unschuld zu erweisen. Am 25.10. legt Kl. die Zeugenaussagen vor, am 18.11.1659 läßt das Tribunal ihn daraufhin vom Amtmann von Neukloster festnehmen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Schumacher aufgenommene Befragung der Zeugen Carsten Frahm, Burgmann zu Bäbelin und Görries Frahm vom 14.07.1656; von Kl. vorgeschlagene Articuli probatorii vom 18.02.1659; Empfangsbescheinigung der Schweriner Regierungskanzlei für ein Tribunalmandat vom 16.04.1659; Rotulus Examinus Testium des Carsten und Görries Frahm vom 21.10.1659; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zander vom 15.10.1659; von Tribunalsbote Daniel Umbach ausgestellte Übergabequittungen für Ladungen vom 29.09. und 27.12.1659; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Leichenschauprotokoll des Hans Havemann vom 21.04.1656; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Protokoll der Befragung von Jochim Wede zu Kröpelin, Jochim Hiddesack & Hans Haresz vom 21.10.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659
Kläger: (2) Hans Meyer, Pächter zu Teplitz
Beklagter: Erben des Hans Havemann zu Kröpelin
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0767


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2046
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung ausstehender Pacht
Alte Signatur: Wismar M 10 (W M 1 n. 10)
Laufzeit: 13.05.1658
Fallbeschreibung: Seit "undenklichen Jahren" hat die Bützowsche fürstliche Ökonomie aus dem Amt Neukloster 2 Rtlr 16 s für den Unterhalt von Kirchen, Predigern und Schulen eingezogen. Seit 1650 wird diese Pacht verweigert, weshalb Kl. das Tribunal bittet, dem Bekl. Anweisung zu geben, die geringe Summe innerhalb von 14 Tagen an ihn zu zahlen. Eine Stellungnahme des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658
Kläger: (2) Heinrich Meinicke, Oeconom zu Bützow
Beklagter: Johann Bartelt Mylich, Amtmann zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2046


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2052
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 18 (W M 1 n. 18)
Laufzeit: (1659) 26.08.1659-15.03.1660
Fallbeschreibung: Backmeister hat vom Rostocker Stadtkasten namens der Kl. 45 Rtlr für einen Studenten in Rostock eingezogen, das Geld aber nicht an den Studenten ausgezahlt, sondern für sich verwendet. Da Bekl. zu keiner gütlichen Einigung bereit ist, bitten Kl. um ein Promotorial an das Rostocker Konzil, das Bekl. befehlen soll, das Geld zurückzuzahlen. Das Tribunal erläßt am selben Tag das gewünschte Promotorial und erneuert dieses am 02.03.1660, da das erste Schreiben offenbar kein Ergebnis gezeitigt hatte.
Prozessbeilagen: (7) Quittung Backmeisters vom 08.08.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659-1660
Kläger: (2) Geistliches Ministerium zu Wismar
Beklagter: Magister Lucas Backmeister, Prof. extraord. theol. zu Rostock
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbel

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2052


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2053
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 19 (W M 1 n. 19)
Laufzeit: (1659) 18.10.1660-19.10.1660
Fallbeschreibung: Maaß d.Ä. hat Bekl. Waren im Wert von 130 Mk. lüb. 6 s geliefert, Maaß d.J. dem Bekl. Kredit für 381 Mk. lüb. 7 s gegeben. Als sie erfahren, daß er aus Wismar abreisen will, fordern sie ihn zur Bezahlung auf, können jedoch nichts erhalten, weshalb sie das Tribunal bitten, Bekl. aufzufordern, ihnen das ausstehende Geld sowie 1 Jahr Zinsen zu bezahlen. Das Tribunal verweist die Kl. am 19.10.1660 an "die gehörige Instantz".
Prozessbeilagen: (7) Quittung über 130 Mk. lüb. 6 s vom 11.04.1659 von Bekl. an Maaß d.Ä.; Aufschlüsselung von Waren im Wert von 381 Mk. lüb 7 s, die Maaß d.J. für Bekl. bezahlt hat vom 17.02.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Kläger: (2) Franz Maaß, der Jüngere und der Ältere, Vettern, Seidenkrämer zu Wismar
Beklagter: Major Jeremias Rosenklinge, Kommandant auf der Warnemünder Schanze und dessen Ehefrau Margaretha Sophia von Stralendorf

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2053


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2050
Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorio Auseinandersetzung um die Bezahlung der Pacht
Alte Signatur: Wismar M 13 (W M 1 n. 13)
Laufzeit: 24.03.1659-07.05.1659
Fallbeschreibung: Deylen hat seinen Pachtvertrag über Klein Warin im Jahre 1658 um ein Jahr zu den bisher geltenden Bedingungen bis Trinitatis 1659 verlängert, will nun aber ohne Zahlung der Pacht das Gut verlassen und hat seine Schafe bereits fortgetrieben. Bekl. hat auch den zum Gut gehörenden Knecht Hinrich Deden mitgenommen. Kl. fordert, Bekl. zu befehlen, die Pacht zu erlegen und den Knecht zurückzuschicken. Bis Bekl. diesem Antrag nachgekommen ist, soll auf seine noch auf dem Gut befindliche Habe Beschlag gelegt werden. Das Tribunal folgt diesem Antrag am selben Tag. Auf Gegenvorstellung des Bekl. vom 31.03., der die Klage Mylichs wegen des Knechts als "bloße Calumnie" bezeichnet, sich gegen die Beschlagnahme seiner Güter wehrt und um Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Sache bittet, fordert das Tribunal Kl. am 15.04. zum Bericht binnen 14 Tagen auf. Da Kl. diese Frist verstreichen läßt, bittet Nekl. am 03.05. erneut um Einsetzung der Kommission. Am 06.05.1659 wird eine Kommission aus den Assessoren Schlüter und Dreyer verordnet, um die Ansprüche der Parteien gegeneinander aufzuwiegen. Der Ausgang dieser Kommission erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Johann Bartelt Mylich, Amtmann zu Neukloster
Beklagter: Hermann von Deylen, Pächter des Meierhofes zu Klein Warin
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2050
206 Gerichtsakten «   11   -   20   »