- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3962 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Errichtung von Schlagbäumen Laufzeit: 18.05.1702-18.07.1702 Fallbeschreibung: Die Bauern zu Kobarg haben einen Schlagbaum vor ihrem Dorf, das unter lübeckischer Herrschaft steht, errichtet, den sie für die Schwedische Post nach Hamburg nicht öffnen wollen, so daß diese über unpassierbare Nebenwege ausweichen muß. Der Kl. erbittet ein Fürschreiben an den Lübecker Rat, damit dieser den Bauern befiehlt, den Schlagbaum wegzunehmen. Das Tribunal erläßt das Schreiben am selben Tag, am 20.05. berichtet der Lübecker Rat, daß er einen Bericht von den Kobarger Bauern angefordert habe und bittet, in der Zwischenzeit dem Postillion zu untersagen, über die Saat der Kobarger Felder zu fahren. Dies geschieht am 24.05. in der Tribunalskanzlei, am 02.06. berichtet der Lübecker Rat über die Antwort der Bekl., die sich darüber beschweren, daß der Postillion von der üblichen Landstraße abgewichen und über ihre Wege und Felder gefahren sei, welche Zufahrt sie ihm durch einen seit vielen Jahren vorhandenen Schlagbaum versperrt hätten. Das Tribunal verlangt daraufhin am selben Tag einen schriftlichen Bericht des Kl.s, der am 08.06. eingeht und in dem der Kl. den Eid des Postillions und des Postknechts anbietet, daß an der Stelle seit 11 bzw. 16 Jahren kein Schlagbaum vorhanden gewesen sei. Er bestreitet auch, daß die Schwedische Post jemals einen anderen Weg als diesen genommen habe und bittet um ein Fürschreiben an den Lübecker Rat, diesen Weg wiederzueröffnen. Das Tribunal erläßt daraufhin am 09.06. erneut ein Reskript an den Lübecker Rat. Am 20.06. bietet der Lübecker Rat an, eine Kommission zur Untersuchung der Zustände in Kobarg abzuordnen. Über diese Kommission berichtet der Lübecker Rat am 18.07.1702 und schlägt vor, daß die Schwedische Post den Weg durch Kobarg nutzen dürfe, wenn sie sich verpflichte, nicht über die Felder zu fahren. Das Tribunal weist den Kl. am selben Tag entsprechend an. Prozessbeilagen: (7) Kanzleivermerk vom 24.05.1702; Bericht der Bekl. an den Lübecker Rat vom 27.05.1702; nicht unterzeichnetes Protokoll über die Befragung der Kobarer Bauern (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1702 Kläger: (2) Johann Georg Meyer, Postverwalter der Schwedischen Post nach Hamburg Beklagter: Bauern zu Kobarg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3962 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3945 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Störung im Besitz Laufzeit: (1689) 13.09.1690-07.01.1691 Fallbeschreibung: Der Kl. hat vor einigen Jahren das Gut Holdorf in Mecklenburg-Schwerin gekauft, das an der Postroute der Schwedischen Post nach Hamburg liegt. Der Kl. hat den Postwagen mehrfach den Weg versperrt, woraufhin die Postillions die Hindernisse beseitigt haben oder über seine Äcker und Wiese gefahren sind. Der Kl. bittet darum, den Bekl. anzuweisen, daß dieser dies seinen Postillionen untersagen solle. Das Tribunal fordert den Bekl. am 16.09. zum Beweis auf, daß die ordinaire Postfahrstrasse" durch Holdorf führe. Der Bekl. bringt am 26.09. Beweise dafür bei und bittet, den Kl. per Subsidial an die Schweriner Regierung zur Reparatur der Holdorfer Brücke auffordern zu lassen. Das Tribunal fordert den Kl. am 29.09. zur Erwiderung binnen 6 Wochen bzw. dazu auf, der Post den Weg nicht zu versperren. Am 22.12.1690 bittet der Kl. erneut darum, der Schwedischen Post den "ordinairen" Weg über Gadebusch anzuweisen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.01.1691 zur Antwort auf. Prozessbeilagen: (7) Mandat der Schweriner Regierung an den Verwalter Krolow zu Holdorf vom 09.10.1689; Aussage des Jochim Bruhn zu Lübeck vom 26.11.1690; vom Lübecker Notar Johannes Christoph Sunder bestätigte Erklärungen von Bürgermeister und Rat zu Gadebusch über den Postweg von Wismar nach Hamburg vom 10.10.1690, des Verwalters von Holdorf Christian Krolow vom 21.10.1690, des Küchmeisters des Amts Gadebusch Mathias Oldenburg vom 12.10.1690; von Notar Joachim Hintzmann aufgenommene Befragung des Jakob Krolow, Pächter zu Holdorf, des Paul Holst, Vogt zu Holdorf, der Untertanen von Holdorf Barteld Bern, Ernst Detmar, Albrecht Ehrtmann und Hinrich Lüdemann sowie des Behrend Bielefeld, Wirt "auf der Vorstadt Jarmstorf" vom 10.10.1690 Instanzenzug: 1. Tribunal 1690-1691 Kläger: (2) Oberst Johann von Mell, Kommandant von Lübeck Beklagter: Johann Cannolt von Treuenfels, Postinspektor zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3945 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3626 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar W 6 (W 1 n. 6) Laufzeit: (1660) 05.07.1660-19.10.1660 Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um Hilfe bei der Eintreibung von Schulden des Nadlers Siemens, der ihnen seit 1659 194 Mk. lüb. 6 s bzw. 441 Mk. lüb. 12 s 6 d schuldet. Die Kl. haben diese Schuld bereits vor dem Ratsgericht eingeklagt, Siemens hat sie anerkannt und sich zur Bezahlung verpflichtet, ist aber verstorben. Da seine Erben die Bezahlung verweigern, bitten die Kl. um Fürschreiben an den Wismarer Rat zur umgehenden Vollstreckung ihrer Forderungen und erhalten am 06.07. ein entsprechendes Schreiben. Am 18.07. erklärt der Rat, daß sich die Bekl. auf bestimmte Zahlungstermine verpflichtet hätten und bitten, die Vollstreckung abzuweisen. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 19.06. mit. Am 25. und 27.09. erneuern die Kl. ihre Bitte um sofortige Vollstreckung, da die Bekl. einen Zahlungstermin nicht eingehalten haben. Das Tribunal erneuert hingegen am 05.10. sein Promotorial an den Rat um schleunige Rechtshilfe. Am 10.10. schildert der Rat, daß die Bekl. über 3 Häuser in der Krämerstraße verfügen, die sie den Kl.n als Sicherheit für die Zahlung gesetzt haben. Das Tribunal nimmt dies am 19.10.1660 ad acta. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 19. und 28.06.1660, Ratsgerichtsprotokolle vom 03. und 12.07.1660 Instanzenzug: 1. Tribunal 1660 Kläger: (2) Johann Werrieder und Johann Müntermann, Kaufleute aus Lübeck Beklagter: Witwe und Kinder des Berndt Siemens, Nadler zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3626 |
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