-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M
206 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2246
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar M 172 (W M n. 172)
Laufzeit: 07.12.1784-22.12.1784
Fallbeschreibung: Bekl. ist dazu verurteilt worden, die Prozeßkosten in Fall Nr. 2245 zu übernehmen. Die Kl. legen die Rechnungen ihres Anwalts und Prokurators vor und bitten das Tribunal darum, die Bezahlung anzuordnen. Das Tribunal erläßt am 10.12. ein entsprechendes Mandat und moderiert auf Bitten des Bekl. vom 18.12. am 22.12.1784 die Kosten auf insgesamt 44 Rtlr 12 s.
Prozessbeilagen: (7) Rechnung Schultesius über die Advokatur in Höhe von 29 Rtr 46 s und Nürenbergs über die Prokuratur in Höhe von 20 Rtlr 40 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Gebrüder David Christian und Jürgen Christopher Meinck zu Wismar
Beklagter: Johann Ludwig Fust, Zimmermeister zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2246


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2251
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Durchführung der Stadtwache
Alte Signatur: Wismar M 175 (W M n. 175)
Laufzeit: (1784-1785) 28.02.1785-27.05.1785
Fallbeschreibung: Das Maureramt war an der Reihe mit der Stadtwache, ist aber anstatt 4 bis 5 Leute zu schicken, mit dem gesamten Amt mit Gesellen gekommen und hat während des Wachdienstes am Tor einige Mädchen vom Dorf belästigt. Dafür verurteilt das Gewett es zu 10 Rtlr Strafe, die vom Rat in der Appellationsinstanz bestätigt werden. Die Kl. appellieren dagegen an das Tribunal, reichen ihren Schriftsatz jedoch nicht ein, obwohl sie am 28.02., 12.04. und 25.05. beim Tribunal um Fristverlängerung gebeten und diese am 02.03., 16.04. und 27.05.1785 erhalten haben. Weiteres erhellt nicht
Prozessbeilagen: (7) von Notar M.C.A. Hermes am 25.01.1785 aufgenommene Appellation; Ratsgerichtsurteil vom 19.01.1785; Gewettsprotokoll vom 30.06.1784, von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation an das Ratsgericht vom 01.12.1784; Gewettsurteil vom 24.11.1784
Instanzenzug: 1. Gewett 1784 2. Ratsgericht 1785 3. Tribunal 1785
Kläger: (2) Amt der Maurer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Wismarer Gewett
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2251


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2248
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Aufnahme ins Amt
Alte Signatur: Wismar M 174b
Laufzeit: (1784) 22.10.1784-02.11.1784
Fallbeschreibung: Obwohl er nie eine Lehre absolviert oder Unterricht genommen hat, hat Kl. eine Begabung für die Malerei, fertigt Portraits und Bilder an und verkauft diese. Als das Maleramt davon erfährt, will es ihm dies verbieten, versteht sich aber schließlich vor dem Ratsgericht dazu, ihm die Tätigkeit zu erlauben. Es läßt ihm aber verbieten, Gesellen oder Lehrburschen anzunehmen. Auch auf mehrfaches Bitten erhält Kl. die Erlaubnis dazu nicht, ebensowenig wird er ins Amt aufgenommen. Er bittet daher das Tribunal um ein Reskript an den Rat, damit dieser die Maler auffordere, ihn in ihr Amt aufzunehmen und bietet an, ein gefordertes Meisterstück zu liefern und alle Kosten für die Aufnahme zu bezahlen. Auf diese Weise könnte er seinen Lebensunterhalt in Wismar verdienen und seine verarmten Eltern unterstützen. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 02.11.1784 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 09.10.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Johann Joachim Meese, Bürger zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Maler zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2248


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2245
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um eine Kaufvollmacht
Alte Signatur: Wismar M 172 (W M n. 172)
Laufzeit: (1783) 01.08.1783-22.10.1784
Fallbeschreibung: Kl. wollten den Speicher des Kaufmanns Kampe kaufen und bitten den Bekl. als Sachverständigen, den Speicher zu besichtigen und dessen Wert zu schätzen. Fust schätzt ihn auf 250 - 300 Rtlr, die Kl. bevollmächtigen ihn, Kampe diesen Betrag zu bieten und erhöhen auf 400 Rtlr, als Kampe mehr fordert. Fust kauft den Speicher aber schlielßich für 485 Rtlr von Kampe an und übersteigt damit den gesetzten Rahmen beträchtlich. Deshalb verweigern die Kl. die Annahme des Speichers zu diesem Preis. Kampe verklagt Fust vor dem Gewett, das Fust dazu bestimmt, den Speicher zu kaufen. Zwei Jahre später, als Kl. längst ein anderes Haus gekauft haben, verklagt Fust sie vor dem Ratsgericht, um ihnen den Speicher, den sie nicht mehr brauchen, nunmehr für 400 Rtlr zu verkaufen. Das Ratsgericht verurteilt Kl. dazu, zu beschwören, daß ihre Vollmacht sich nur auf 400 Rtlr erstreckte und diese 400 Rtlr an Bekl. zu zahlen und von ihm den Speicher anzunehmen. Dagegen appellieren Kl. an das Tribunal, da sie den Speicher nicht mehr benötigen und ihr Auftrag an Bekl. nach zwei Jahren längst erloschen war. Das Tribunal fordert am 05.12.1783 vom Ratsgericht die Akten der Vorinstanz an und erneuert die Forderung nach Bitte der Kl. vom 19.01.1784 am 27.01. Am 26.04. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am selben Tag bitten Parteien um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 30.04. auf den 03.05. ansetzt. Am 05.07. und 18.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.10.1784 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf und verurteilt Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 02.07.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting am 07.07.1783 aufgenommene Appellation; Prozeßvollmachten Fusts für Dr. Hasse und der Kl. für Dr. Nürenberg vom 24.11.1783 bzw. 29.12.1783; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.12.1783
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783-1784
Kläger: (2) Gebrüder David Christian und Jürgen Christopher Meinck zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Ludwig Fust, Zimmermeister zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2245


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2244
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Prüfung und Festsetzung der Anwaltskosten
Alte Signatur: Wismar M 170 (W M n. 170)
Laufzeit: 04.01.1782-08.01.1782
Fallbeschreibung: Kl. sendet die Rechnungen seines Anwalts und Prokurators aus dem Fall Nr. 2241 ein und bittet das Tribunal um Prüfung. Das Tribunal moderiert beide Rechnungen am 08.01.1782 auf 7 bzw. 12 Rtlr.
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung über 7 Rtlr 34 s und Advokaturrechnung über 17 Rtlr 36 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1782
Kläger: (2) Jürgen Meinck, Pelzer zu Wismar
Anwälte: Kl.: Christian Hinrich Christoph Wegener (A), Dr. Johann Christian Koch (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2244


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2249
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Pflichtverletzung
Alte Signatur: Wismar M 174c (W M n. 174c)
Laufzeit: (1782-1783) 05.04.1783-12.04.1783
Fallbeschreibung: Bekl. geriet mit dem Sohn des Kl.s auf der Wanderschaft in Streit, woraufhin das Wismarer Gewett dem Glaseramt befahl, den Streit zu schlichten. Der Bruder des Bekl. nahm diesen als Gesellen an und Bekl. zeigte dies dem Kl. nach der üblichen Zeit an. Kl. lehnt es ab, den Bekl. in das Amt aufzunehmen, weshalb dieser sich beim Gewett beschwert, das in der Restitutionsinstanz dem Kl. schließlich befiehlt, Bekl. aufzunehmen und die Prozeßkosten zu übernehmen. Der Kl. appelliert gegen dieses Urteil, ergreift, nachdem es erneut bestätigt wurde, dagegen restitutio in integrum und appelliert schließlich an das Tribunal. Da sich der Streit bereits seit mehr als einem Jahr hinzieht, bittet Bekl. am 05.04., dem Kl. zu befehlen, seinen Schriftsatz binnen 3 Tagen einzureichen. Das Tribunal räumt Kl. am 07.04. 8 Tage Frist ein, woraufhin dieser am 11.04.1783 mitteilt, er erkenne das Ratsgerichtsurteil an und ziehe seine Appellation zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02.11.1782, 26.02. und 27.03.1783; Gewettsprotokoll vom 19.07.1782
Instanzenzug: 1. Gewett 1782 2. Gewett 1782 3. Ratsgericht 1782 4. Ratsgericht 1783 5. Tribunal 1783
Kläger: (2) Matthias Mackeprang, Altermann der Glaser zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Gottfried Schuster, Glasergeselle (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2249


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2243
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verschonung mit einer Strafe
Alte Signatur: Wismar M 170 (W M n. 170)
Laufzeit: 17.12.1781-21.12.1781
Fallbeschreibung: Meinck ist am 06.11. vom Tribunal zu einer Strafe von 5 Rtlr wegen Mißbrauchs der Appellation verurteilt worden. Er bittet das Tribunal, ihn mit dieser Strafe zu verschonen, da sein Anwalt ihm zur Appellation geraten und er durch den Prozeß bereits erhebliche Kosten zu bestreiten habe. Das Tribunal erläßt ihm die Strafe am 21.12.1781.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781
Kläger: (2) Jürgen Meinck, Pelzer zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2243


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2247
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 173 (W M n. 173)
Laufzeit: (1781-1783) 13.08.1783-08.07.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 13.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 15.08. legt Kl.in am 24.09. ihren Schriftsatz vor. Der Wismarer Schiffer Haack schuldete Kl.in aus 2 Verschreibungen 180 und 100 Rtlr. Bei seinem Konkurs vergleicht sie sich mit ihm, daß sie 230 Rtlr erhalten soll. Sie erhält einen Wechsel über 50 Rtlr und eine Verschreibung vom Vater des Bekl. über 180 Rtlr, die in dem Hause Haacks angelegt sind. Als dieses Haus an Kaufmann Schultesius verkauft wird, will dieser das Kapital daraus ablösen lassen und fordert den Bekl. dazu auf. Dieser gibt an, die Kl.in bereits befriedigt zu haben und bezieht sich auf einen Wechsel von 200 Rtlr, den Kl.in im Jahre 1770 erhalten hatte. Sie argumentiert hingegen, daß er zwei Geschäfte miteinander verquickt, die nichts miteinander zu tun haben und daß sie seinem Vater 200 Rtlr über die 180 Rtlr hinaus bar geliehen habe. Das Ratsgericht, vor dem sie Ungnade auf Zahlung der 180 Rtlr samt Zinsen verklagt hat, hat 1781 zunächst Bekl. verurteilt, das Geld an sie zu bezahlen. Auf die restitutio in integrum des Bekl. ändert das Ratsgericht sein Urteil dahingehend, daß das Geld bereits bezahlt ist und die Kl.in nichts mehr zu fordern habe. Daher appelliert sie an Tribunal, das am 21.11.1783 die Akten der Vorinstanz anfordert. Diese gehen am 31.03.1784 ein und werden geprüft, am 05.07. und 18.10.1784 sowie am 24.01.1785 bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 11.04.1785 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts. Am 23.05. kündigt Kl.in dagegen restitutio in integrum an, da sie hofft, in den Besitz neuer Beweismittel zu gelangen und bittet zunächst am 23.05. und am 04.07. um Fristverlängerung, die ihr am 25.05. und 08.07.1785 gewährt wird. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 21.11.1781 und 02.07.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 10.07.1783; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht der Kl.in für Palthen vom 05.04.1785
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1781 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783-1785 4. Tribunal 1785
Kläger: (2) H.C. Möller, Witwe des Tribunalsassessors Carl Hinrich Möller (Kl.in in 1. Instanz))
Beklagter: Jacob Caspar Ungnade, Kaufmann und Weinhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2247


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2233
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar M 167 (W M n. 167)
Laufzeit: (1778) 18.11.1778-24.02.1779
Fallbeschreibung: Bekl. und seine Frau haben sich an das Ratsgericht gewandt, um Schadensersatz zu erhalten für eine Haussuchung und Verhaftung im Jahre 1773, die aus der Anklage Maus gegen seine Dienstmagd Elisabeth Catharina Züteln erwuchs. Mau wehrt sich dagegen, er habe die Frau Ulrichs niemals beschuldigt, ihn bestohlen zu haben und sei für das weitere Procedere nicht verantwortlich. Das Ratsgericht verurteilt Mau ungeachtet dessen zu 50 Mk. lüb. Strafe, die er an Ulrich zahlen soll. In der Restitutionsinstanz bestätigt das Ratsgericht sein Urteil, weshalb Mau an das Tribunal appelliert, das die Annahme der Appellation am 23.02.1779 wegen Unbeträchtlichkeit" ablehnt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.10.1778; von Notar Heinrich Proehl aufgenommene Appellation vom 15.10.1778
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778 2. Ratsgericht 1778 3. Tribunal 1778-1779
Kläger: (2) Jochim Johann Mau, Walkmüller zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Georg Ulrich, Soldat, namens seiner Frau (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2233


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0617
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Vermietung einer Wohnung
Alte Signatur: Wismar C 58 (W C n. 58)
Laufzeit: (1778) 18.05.1778-23.09.1778
Fallbeschreibung: Nachdem der Rat die Kämmerei angewiesen hatte, für die Witwe des Ratsdieners Beckmann eine Wohnung mietfrei zur Verfügung zu stellen, kündigte die Kämmerei der Bekl. ihre mietsweise bewohnte Kämmereibude zu Michaelis und weist sie der Witwe Beckmann zu. Bekl. protestiert dagegen mit einem Memorial beim Rat, der die Entscheidung der Kämmerei aufhebt und die Kündigung zurücknimmt. Kl. erbitten Kopie des Schriftsatzes, erhalten diesen aber nicht und querulieren daher an das Tribunal. Dieses fordert den Rat am 08.08. auf, die Beschwerde der Kl. "selbst zu heben" und die Kündigung wirksam werden zu lassen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden, die am 03.09. eingehen. Am 04.09. erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, am 23.09.1778 bekräftigt das Tribunal sein Reskript vom 08.08.1778 und setzt so den Beschluß der Kämmerei durch.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 15.05.1778; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 16.05.1778; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778 2. Tribunal 1778
Kläger: (2) Kämmerer der Wismarer Stadtkämmerei sowie die Deputierten des Bürgerlichen Ausschusses zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Detlef Christoph Möller (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0617
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