-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1204
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestätigung der Übertragung einer Schuldverschreibung
Alte Signatur: Wismar G 140 (W G n. 140)
Laufzeit: (1770) 03.04.1770-24.02.1772
Fallbeschreibung: Tribunalassessor Gröning hätte zu Anthoni 1770 500 Rtlr an Bekl. zurückzahlen müssen, war dazu jedoch nicht in der Lage und hat Kl. darum gebeten. Dieser hat von Nettelbla eine Übertragung der Schuldforderung erhalten, die ihn in dieser Form nicht zufriedenstellt, weshalb er eine Erklärung des Tribunals zu diesem Vorgang erbittet, daß alle "Vorrechte und Befugnisse", die Nettelbla in Bezug auf das Geld genossen hatte, jetzt ihm zustehen sollen. Das Tribunal gibt die erwünschte Erklärung am 04.04.1770 ab. Eine erneute Übertragung von Ansprüchen Nettelblas an Kl. über weitere 500 Rtlr erfolgt am 24.01.1772. Gröning stellt dafür am 24.02.1772 eine Obligation aus.
Prozessbeilagen: (7) teilweise Überschreibung von Obligationen durch Bekl. an Kl. vom ??.02.1770, 24.01.1772; Obligationen A.C. Grönings für Kl. vom 22.03.1770, 24.02.1772; Quittung des Dr. med. Oerthling zu Rostock vom 11.04.1770
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770-1772
Kläger: (2) Kammerherr Johann Carl von Lange auf Belitz
Beklagter: Baron Christian von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1204


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1798
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar K 183 (W K n. 183)
Laufzeit: 01.09.1769-15.12.1769
Fallbeschreibung: Bekl. ist in Fall Nr. 1797 zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt worden. Kl. legen eine Aufstellung der Kosten vor, bitten um Prüfung und Zahlungsanweisung an Bekl. Das Tribunal ermäßigt die Prozeßkosten am 02.09. auf 20 Rtlr und weist Bekl. zur Bezahlung an. Am 11.12. bitten Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung und erwirken am 12.12.1769 ein entsprechendes Mandat an den Kanzlisten des Tribunals Hermes.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten in Nr. 1797 vom 01.09. (22 Rtlr 43 s) und 11.12.1769 (22 Rtlr 8 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1769
Kläger: (2) Peter Nootnagel und Kompanie, Kaufleute zu Hamburg
Beklagter: Jochim Ludolph Kahl, Kaufmann zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1798


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2323
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Störung im Besitz
Alte Signatur: Wismar N 40 (W n. 40)
Laufzeit: (1769) 27.04.1769-01.05.1769
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich darüber, daß Bekl. auf den ihnen zugewiesenen Feldern ackert, die Setzung eines Zaunes behindert und so den Austrieb des Viehs verhindert und erbitten ein Strafmandat über 500 Rtlr an Bekl., die bisher ergangenen Mandate des Tribunals zu befolgen.Das Tribunal befiehlt dem Bekl. am 28.04. bei 100 Rtlr Strafe, sich aller Tätlichkeiten zu enthalten. Am 01.05.1769 beschuldigt der Bekl. seinerseits die Kl. der Tätlichkeiten und erbittet ebenfalls ein Strafmandat, das am selben Tag ergeht.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.04.1769
Instanzenzug: 1. Tribunal 1769
Kläger: (2) Pastor Bartholdi zu Neukloster für sich und im Namen der Kirche, Pfarre und Küsterei daselbst wie auch der Dr. Lembke als Kurator der Kirche und Pfarre
Beklagter: Amtmann Hagemeister zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2323


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2322
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vergleiches
Alte Signatur: Wismar N 40 (W N n. 40)
Laufzeit: (1767-1769) 15.04.1769-29.04.1769
Fallbeschreibung: Beide Parteien haben einen Vergleich miteinander geschlossen, nach dem sie Acker-, Garten- und Weideflächen ausgetauscht haben. Bekl. hält sich jedoch nicht an diesen Vergleich, gibt dem Kl. weniger Holz als verabredet, verweigert ihm Weide- und Ackerfläche und teilt ihm schließlich am 03.04. mit, daß er vom Vergleich zurücktreten wolle. Kurz danach pflügt er Land um, das Kl. zusteht und das dieser bereits bestellt hat. Die Kl. bitten das Tribunal darum, den Bekl. aufzufordern, sich nach dem Vergleich zu richten. Am 17.04. weist das Tribunal den Bekl. an, sich aller Störungen zu enthalten und sich binnen 8 Tagen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 25.04. leugnet Bekl. die Existenz des Vergleichs und behauptet, sich nach seinem Pachtvertrag aus dem Jahre 1767 gerichtet zu haben. Er bittet daher, die gegnerische Klage abzuweisen. Am 28.04. setzt das Tribunal einen Vergleichstermin auf den 03.05.1769 fest. Dieser ist in einem geheimen Protokoll niedergelegt, das den Akten nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar G.M. Hermes bestätigte Kopie des Schreibens des Bekl. an Bartholdi vom 29.06.1768; von Notar Hermes aufgenommene Zeugenbefragungen des Küsters Caspar Heinrich Held, des Amtsschreibers Langhoff, des Holländerhirten Hans Knieff, des Tischlers Konrad Wessel, des Viertelbauern Johann Leveknecht und des Pastorenknechts Johann Wolf vom 06.04.1769; Attest des Landmessers Ehrenström vom 03.04.1769; Protokoll der von Notar Hermes durchgeführten Befragung Hagemeisters vom 06.04.1769; von Notar Hermes aufgenommene Zeugenbefragung des Küstersohnes Johann Carl Friedrich Heldt vom 11.04.1769; von Notar Johann Friedrich Strahlmann beglaubigte Kopie der Punktation des Pachtvertrages über das Amt Neukloster zwischen Trinitatis 1767 und Trinitatis 1768 vom 11.07.1767; Kopien der Punktationen über die Verlängerung des Pachtvertrages vom 29.04.1768 und 21.02.1769; Befragung des Holländers Gustav Friedrich und des Holländerhirten Hans Knieff vom 24.04.1769, des Vollbauern Christian Haker und des Schulzen Johann Haker zu Nevern vom 25.04.1769 sowie des N N Grell zu Madsow vom 25.04.1769; Übergabequittung des Tribunalspedellen C.G. Wolf für ein Tribunalsmandat vom 18.04.1769
Instanzenzug: 1. Tribunal 1769
Kläger: (2) Pastor Bartholdi zu Neukloster für sich und im Namen der Kirche, Pfarre und Küsterei daselbst wie auch der Dr. Lembke als Kurator der Kirche und Pfarre
Beklagter: Amtmann Hagemeister zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P) Bekl.: Dr. N N Richelmann (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2322


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2324
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 41 (W N n. 41)
Laufzeit: (1767-1769) 08.08.1769-12.08.1769
Fallbeschreibung: Kl. beziehen sich auf einen 1753 vor dem Tribunal ausgehandelten Vergleich, nach dem sie 30 volle Tage Fachdienste in der Erntezeit zu leisten haben. Diese Dienste sollen nach einem Protokoll der Kgl. Kommission von 1721 um 07.00 Uhr morgens beginnen. Ungeachtet dessen fordert sie Bekl. um 04.00 Uhr morgens zum Dienst und läßt sie im Weigerungsfall vom Militär zuführen. Das Amtsgericht hat dieses Vorgehen für rechtens erklärt und den Kl.n weitere Strafen für den Weigerungsfall angedroht. Dagegen querulieren die Kl. vor dem Tribunal und bitten, sie bei ihren alten Rechten zu schützen. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.08. auf, mit der Vollstreckung einzuhalten und sich vor dem Tribunal zu rechtfertigen. Der Kl. erwidert am 11.08., er sei in die Befugnisse des Kammerherrn von Langen eingetreten, genieße diese seit 2 Jahren, ohne das Kl. sich beschwert hätten, hätte erst kürzlich über seine Rechte eine Bestätigung des Tribunalspräsidenten von Schwerin erhalten und bitte, ihn dabei zu schützen. Das Tribunal ordnet am 12.08.1769 an, die Kl. sollen ihre Dienste in gewohnter Weise verrichten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar G.M. Hermes bestätigte Kopie eines Schreibens des Tribunalspräsidenten von Schwerin an Bekl. vom 10.12.1768; Urteil des Amtsgerichts vom 07.08.1769; von Notar Hermes aufgenommene Appellation vom 08.08.1769; von Notar Jochim Christoph Lehmann bestätigter Auszug aus der Punktation über den Arrhendevertrag vom 11.07.1767, Bescheid der Pommerschen Einrichtungskommission über die Verlängerung des Vertrages vom 21.02.1769; von Notar Lehmann aufgenommenes Zeugenverhör des Georg Hinrich Langhoff, des Vogts N N Stahl, des Schäfers N N Utermaier und des Kuhhirten N N Knieff vom 10.08.1769; Bescheid des Tribunalspräsidenten von Schwerin vom 22.03.1769
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Neukloster 1769 2. Tribunal 1769
Kläger: (2) Conrad Wessel, Christian Knief und Christoph Salomon Schmidt namens der Bewohner der Vor- und Müggenburg zu Neukloster (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amtmann Hagemeister zu Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2324


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2317
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 39 (W N 1 n. 39)
Laufzeit: (1762-1768) 12.07.1768-29.05.1772
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. 4.000 Rtlr geliehen, diese zu Trinitatis des Jahres 1767 ordnungsgemäß zurückgefordert, sie bisher aber nicht erhalten. Kl. bittet darum, ein entsprechendes Mandat an Bekl. zu erlassen und die Pächter von Gröningshof und Viereckenhof anzuweisen, die fällige Pacht an ihn zu entrichten. Das Tribunal erläßt am 13.07. das gewünschte Mandat an Bekl., fordert ihn auf, eventuelle Einwände vorzutragen und am 11.10. im Tribunal die Originalobligation anzuerkennen. Gröning wendet am 10.10. ein, die Kündigung sei nicht termingemäß erfolgt, er stellt aber die Bezahlung zu Anthoni 1769 in Aussicht, da ein Dritter, den er in 4 Wochen benennen will, die Obligation übernehmen will. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Erwiderung auf. Am 10.12. erbittet Kl. die Vollstreckung des Mandats, da derjenige, der die Obligation übernehmen will, noch nicht benannt wurde und er das Geld benötigt. Das Tribunal fordert Bekl. am 13.12.1768 zur Zahlung zu Anthoni 1769 auf und droht Beschlagnahme im Weigerungsfalle an. Ein geheimes Extrajudicialprotokoll vom 14.12.1768, auf das in einer Notiz verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Am 22.02.1769 klagt Nettelbla, er habe sein Geld nicht erhalten, und bittet, die Müller auf den Gröningschen Höfen anzuweisen, die Pacht an ihn auszuzahlen. Das Tribunal weist die Müller Walter auf Gröningshof und Wulff auf der Viereggenmühle sowie den Holländer Zietz zu Viereggenhof am 24.02. an, die Pacht ad depositum in der Tribunalskanzlei einzuzahlen und den Kanzlisten Hermes, die 4.000 Rtlr per Vollstreckung bei Gröning einzutreiben. Am 01.03.1769 ergreift Bekl. dagegen restitutio in integrum und beschuldigt Kl., durch seine Klage seinen Kredit beschädigt zu haben, so daß derjenige, der seine Obligation übernehmen wollte wegen des Prozesses zurückgetreten ist. Er bietet nun an, den Viereckenhof zu verkaufen, benötigt dafür aber Zeit. Das Tribunal setzt am 02.03. einen Vorbescheid auf den 08.03. an, dessen Protokoll fehlt. Am 03.11.1769 teilt Kl. mit, daß Bekl. dem Vergleich nicht gefolgt ist und bittet um Vollstreckung seiner Forderungen und Beschlagnahme des Gehaltes des Bekl. Das Tribunal gibt Bekl. am 06.11. 14 Tage Zeit zur Antwort. Am 22.11. und 11.12. erbittet dieser Fristverlängerung, die er am 24.11. und 12.12. erhält. Am 11.12. bittet Kl., keine weiteren Fristverlängerungen zuzulassen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal sagt dies am 12.12. zu. Am 19.12. stellt Bekl. dar, daß am 16.03. ein Vergleich getroffen worden sei, daß er dem Kl. jährlich zu Anthoni 500 Rtlr bezahlen würde, wofür sein Sohn, Anthon Gröning, bürgt. Das Tribunal setzt am 21.12.1769 einen weiteren Vorbescheid auf den 12.01.1770 an, dessen Protokoll nicht beiliegt. Im Januar 1770 zahlt Bekl. die erste Rate seiner Schulden, Kl. fordert aber auch die Bezahlung seiner Unkosten und Sicherheiten für die Rückzahlung. Das Tribunal fordert beide Parteien am 07.02. zu einem außergerichtlichen Vergleich auf. Am 26.02. beschwert sich Dr. Quistorp, daß dieser Versuch gescheitert ist und bittet um Bescheid des Tribunals. Am 12.03. vermittelt und protokolliert das Tribunal den Vergleich zwischen den Parteien. Am 18.04.1771 klagt Nettelbla, daß er die 2. Rate des Vergleichs nicht erhalten habe, weshalb er erneut um Anweisung an die Pächter bittet, ihm die Pacht von den Gröningschen Höfen direkt auszuzahlen. Das Tribunal weist Bekl. am 20.04. an, binnen 3 Wochen die 500 Rtlr zu bezahlen, dieser gibt am 16.05. vor, es sei allein die Schuld des Kl.s, das dieser sein Geld nicht erhalten habe, weil er dem Kammerherrn von Lange nicht die gewünschte Überschreibung geben wollte (Nr. 2318). Das Tribunal fordert Nettelbla am 17.05. zur Antwort auf, die am 22.06. eingeht und in der Kl. seine Forderung bekräftigt und um Vollstreckung seiner Forderungen bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Erwiderung auf, der am 13.09. und 06.11. Fristverlängerung erbittet, die er am 17.09. und 08.11. nach Protest des Kl.s vom 05.11. erhält. Am 02.12. weist Bekl. die Vorwürfe des Kl.s zurück, am 06.12.1771 setzt das Tribunal einen neuen Vergleichstermin auf den 07.01.1772 an, das Protokoll liegt den Akten nicht bei. Kl. lehnt diesen Vergleich am 21.02.1772 ab und fordert die Bezahlung der Gesamtsumme. Das Tribunal entscheidet am 05.03., Kl. habe dem Kammerherrn von Langen jeweils Teilüberschreibungen der Obligation auszustellen, Bekl. die Bezahlung der ausstehenden 500 Rtlr zu erreichen. Gegen dieses Urteil ergreift Bekl. am 16.04.1772 restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, bevor er am 14.05. seinen Schriftsatz einreicht und bittet, die ausstehenden 500 Rtlr im nächsten Jahr mit bezahlen zu dürfen. Das Tribunal weist dies am 29.05.1772 zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Ernst Friedrich Babst beglaubigte Kopie der Obligation Grönings und Verschreibung auf seine Höfe Gröningshof und Viereckenhof an Nettelbla von Antoni 1762; von Notar Godofredus Johannes Pfundheller überbrachtes Kündigungsschreiben des Akziserates Oertling im Namen Nettelblas an Gröning vom 13.07.1767; Prozeßvollmacht Nettelblas für Quistorp vom 29.03.1768; Übergabebescheinigung des Tribunalspedellen Carl Gustav Wolf für mehrere Dokumente Nettelblas an Gröning vom 19.10.1768; Vergleich zwischen den Parteien vom 16.03.1769; Project eines Neben-Reverses; Entwurf eines Vergleichs von Quistorp; Schreiben Nettelblas an Tribunal vom 06.01.1770; Anlage zum Abschied vom 12.03.1770; Schreiben des Akziserates Oertling an Gröning vom 31.01., 18.02. und 04.03.1771; Schreiben des Kammerherrn von Langen an Gröning vom 06.03.1771; Verpflichtung von Langens vom 26.01.1770; Brief Grönings an Quistorp vom 16.03.1771
Instanzenzug: 1. Tribunal 1768-1772
Kläger: (2) Dr. Christian Baron von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar
Beklagter: Dr. Anthon Christian von Gröning, Assessor am Tribunal zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. N N Riechelmann (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2317


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2313
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prokuratur und Advokatur
Alte Signatur: Wismar N 34 (W N 1 n. 34)
Laufzeit: (1757-1764) 17.10.1764-05.11.1764
Fallbeschreibung: Kl. hat für die Bekl. die Prozesse gegen den Kammerherrn von Langen, den Assessor von Gröning und den Prokurator domaniorum, Franz von Palthen, geführt, hat bisher aber erst 19 Rtlr 2 s dafür erhalten und bittet das Tribunal um ein entsprechendes Mandat an Bekl. zur Bezahlung des Restbetrages. Das Tribunal setzt die schuldige Summe am 02.11.1764 auf 70 Rtlr fest, fordert darüber hinaus 1 Rtlr 32 s Kosten für Kl. und setzt eine 3wöchige Frist zur Bezahlung.
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung über 39 Rtlr 25 s vom 31.12.1757, Advokaturrechnung über 36 Rtlr 7 s vom 31.12.1757; Quittungen über empfangenes Geld in Höhe von 19 Rtlr 2 s vom 14.04.1764
Instanzenzug: 1. Tribunal 1764
Kläger: (2) Dr. Theodor Johann Quistorp, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Einwohner der Müggen- und Vorburg zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2313


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0442
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 287 (W B 8 n. 287)
Laufzeit: (1755) 08.01.1756-30.06.1756
Fallbeschreibung: Bekl. hat am 21.03.1755 sein Haus in der Bademutterstraße für 1.100 Rtlr an Kl. verkauft. Dieser zahlt bei Vertragsabschluß 100 Rtlr, soll am 29.09.1755 die restlichen 1.000 Rtlr bezahlen und dafür das Haus schuldenfrei und bezugsfertig erhalten. Dazu verpflichtet sich Bekl. zur Proklamation seines Hauses, führt diese jedoch nicht durch, weshalb Kl. sich weigert, die ausstehende Kaufsumme zu bezahlen. Nedder verklagt ihn daraufhin vor dem Rat, der Butler zur Bezahlung binnen 3 Wochen verurteilt. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal und bittet durchzusetzen, daß Bekl. zunächst die vereinbarte Voraussetzung für den Hauskauf schafft, bevor er zur Bezahlung angewiesen wird. Das Tribunal fordert Rat am 23.01. auf, die Akten der Vorinstanz vorzulegen, erhält diese am 12.02. und eröffnet sie auf Antrag des Bekl. vom 16.02.1756 am 20.02. Am 07.04. teilt Bekl. mit, er habe von Kl. 500 Rtlr des Kaufpreises erhalten und bittet, den Prozeß auf den Rest der Summe auszurichten. Am 22.04. bittet Dr. Hasse um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Prozeßvollmacht und erhält diese am 24.04. Am 23.04. teilt Kl. mit, daß er bereits 500 Rtlr bezahlt habe, den Rest des Geldes bezahlen wolle und bittet um Prozeßbeschleunigung. Am 29.04. erklärt Bekl., er habe das ausstehende Geld bisher nicht erhalten und erbittet Urteil. Am 03.05. bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 15.06.1756 sendet es die Akten der Vorinstanz zurück.
Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag zwischen den Parteien vom 21.03.1755; Ratsgerichtsurteile vom 27.11.1755 und 07.01.1756; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 05.12.1755; Schreiben des Bekl. an Rat vom 22.03.1755; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 03.02.1756; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Quittung des Bekl. über den Empfang von 500 Rtlr vom 05.04.1756; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 30.06.1756
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Tribunal 1756
Kläger: (2) Baron J.F. von Butler (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Jürgen Nedder, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0442


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2314
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Realinjurien
Alte Signatur: Wismar N 35 (W N 1 n. 35)
Laufzeit: 21.10.1754-16.11.1754
Fallbeschreibung: Die Wismarer Wache ist am Morgen des 21.10. in das Haus der Kl.in eingebrochen, um nach einer flüchtigen Untertanin zu suchen. Dabei wurde ein Fenster zerbrochen. Die Kl.in bietet an, Kaution für ihre Dienerin bis zur Entscheidung des Ratsgerichts zu stellen, dies wird jedoch abgeschlagen und der Kl.in wird befohlen, der Wache bei Strafe von 50 Rtlr alle Schlüssel des Hauses zur Verfügung zu stellen. Kl.in wehrt sich gegen diese Gewalt und bittet das Tribunal, dem Bekl. zu befehlen, sie mit derartigen Hausdurchsuchungen zu verschonen und das Ratsgericht zu einer Strafe zu verurteilen. Das Tribunal befiehlt dem Ratsgericht am 22.10., sich zu dem Fall zu äußern und sich allen weiteren Vorgehens gegen Kl.in zu enthalten. Als der Kl.in am 22.10. vom Ratsgericht eine Wache zur Festnahme der Gesuchten ins Haus gelegt wird, bittet sie das Tribunal erneut um dessen Hilfe, das am 24.10. der Kl.in befiehlt, eine Kaution zu stellen und dem Ratsgericht danach aufträgt, die Wache abzuziehen. Das Ratsgericht begründet sein Vorgehen am 29.10. als Hilfe in einem schwebenden Prozeß wegen einer entlaufenen Magd, wegen der das Ratsgericht die Kl.in mehrfach zur Hilfe aufgefordert habe, diese aber nicht habe erhalten können, so daß man sich zu dem Vorgehen gezwungen sah. Das Tribunal verurteilt daraufhin die Kl.in am 01.11. zur Erstattung der Prozeßkosten. Am 04.11. ergreift Hauptmann Niemann gegen das Urteil restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 05.11. erhält. Er wird aber vom Tribunal ermahnt, er werde zu einer Strafe verurteilt, wenn er das Rechtsmittel mißbrauche. Daraufhin beugt sich Kl. und übergibt die Magd am 12.11. an Bekl. Am 15.11.1754 werden die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Carl Friedrich Pälicke aufgenommene Befragung der Frau des Stallmeisters Wancke und der Sophia Fahlberg vom 21.10.1754
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1754 2. Tribunal 1754 3. Tribunal 1754
Kläger: (2) Catharina Margaretha Niemann, geb. Krüger. Ehefrau des Hauptmanns Zacharias Niemann zu Wismar bzw. ab 04.11.1754 Hauptmann Zacharias Niemann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: wortführender Bürgermeister zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2314


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2315
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar N 36 (W N 1 n. 36)
Laufzeit: (1754) 04.02.1755-19.02.1755
Fallbeschreibung: Niemann ist von Rümkers vor dem Ratsgericht wegen Auslieferung einer entlaufenen Magd verklagt und zur Bezahlung der dabei entstandenen Unkosten von 26 Mk. 1 s binnen 14 Tagen verurteilt worden. Dagegen queruliert Kl. vor dem Tribunal, wird aber am 07.02.1755 abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.12.1754; Ratsgerichtsurteil vom 18.12.1754
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1754 2. Tribunal 1755
Kläger: (2) Hauptmann Zacharias Niemann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Rümker, Pächter zu Ravensberg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2315
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