-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
78 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2643
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Anwaltshonorars
Alte Signatur: Wismar P 182 vol. 2 (W P n. 188)
Laufzeit: 31.07.1786-12.12.1786
Fallbeschreibung: Kl. reicht seine Prokuraturrechnung für mehrere Prozesse ein, in denen er die Poeler Hausleute vertreten hat und bittet um deren Anerkennung und die Aufforderung zur Bezahlung an die Bekl. Das Tribunal setzt die Kosten am 04.09. auf 69 Rtlr fest. Am 22.11. beschwert sich Kl., bisher seien erst 57 Rtlr 20 s bezahlt worden und bittet das Tribunal um ein verschärftes Mandat an Bekl. Am 01.12. beauftragt das Tribunal den Kanzlisten Anders, die insgesamt ausstehenden 20 Rtlr 4 s nach einer Frist von 8 Tagen per Exekution einzutreiben. Am 22.11. benennt Advokat Koch die Namen derjenigen Hausleute, die ihren Anteil noch nicht gezahlt haben und bittet für die übrigen, sie mit der Exekution zu verschonen. Das Tribunal weist Anders entsprechend an, der am 12.12.1786 Bericht über seine erfolgreiche Mission abstattet.
Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung über 69 Rtlr 36 s; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.09.1786; Quittung Nürenbergs über 20 Rtlr 4 s vom 11.12.1786
Instanzenzug: 1. Tribunal 1786
Kläger: (2) Dr. Friedrich Nürenberg, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: sämtliche Hausleute im Amt Poel kgl. schwedischen Anteils
Anwälte: Bekl.: Dr. Johann Christian Koch (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2643


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2553
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bestellung eines Schäfers
Alte Signatur: Wismar P 117 (W P 5 n. 117)
Laufzeit: 10.09.1728-09.12.1728
Fallbeschreibung: Kl. wehren sich gegen die Anstellung eines Schäfers mit Schmierschafen und fürchten um ihre gesunden Tiere, die sich mit der Räude infizieren und die Wolle verlieren könnten. Sie schlagen daher vor, dem Bekl. für das kommende Jahr einen Schäfer zu präsentieren, der in die Vertragsbedingungen des jetzigen Schäfers eintritt, aber reine Schafe hält. Am 15.10.1728 bestätigt das Tribunal den Vorschlag der Kl., fordert den Bekl. auf, den vorgeschlagenen Schäfer zu akzeptieren und genehmigt dem Bekl., eigene Schäfereien mit Schmierschafen zu unterhalten. Falls sich das Vieh der Kl. an diesen anstecken sollte, hat Bekl. Schadensersatz zu leisten. Am 10.11. teilt Bekl. mit, daß er den Bauern angeboten habe, ihre Schafe auf seine Kosten gegen Schmierschafe einzutauschen, die Kl. dies aber abgelehnt hätten und bittet, sie zur Raison zu bringen". Am 30.11. bitten die Kl. erneut um Hilfe des Tribunals bei Beibehaltung ihrer Schafe, das Tribunal zieht sich am 03.12.1728 aber auf den von ihm ausgehandelten Vergleich vom 21.11.1727 (Nr. 2551) zurück und verspricht, die dort vereinbarten Punkte sowie weitere Vorschläge der Kl. durchzusetzen.
Prozessbeilagen: (7) Protokolle einer Zusammenkunft zwischen beiden Parteien auf dem Amtshof zu Neukloster vom 30.10., 01.11., 02.11.1728; Schadensersatzberechnung für das Amt Neukloster vom 09.11.1728
Instanzenzug: 1. Tribunal 1728
Kläger: (2) sämtliche Dörfer im Amt Neukloster, in denen reine Schafe gehalten werden
Beklagter: Geheimer Rat D.J. von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2553


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2326
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um das Ausmaß der Schweinemast
Alte Signatur: Wismar N 44a (W N n. 44a)
Laufzeit: (1603-1780) 24.04.1781-06.09.1782 (1798)
Fallbeschreibung: Seit einigen Jahren herrscht Streit zwischen den Parteien um die Bestimmung der vollen und halben Mast, der die alten Rechte des Kl.s beschneidet und durch den er und der Küster weniger Schweine als zuvor mästen dürfen. Kl. bittet um Wiederherstellung der alten Verhältnisse. Am 27.04. trägt das Tribunal dem Bekl. auf, sich entweder mit dem Kl. gütlich zu vergleichen oder seine Einwände binnen 3 Wochen vorzutragen. Bekl. antwortet am 26.05., er habe beim Abschluß seines Vertrages nichts von den besonderen Privilegien des Kl.s gewußt, sei nicht der Pächter des Amtes, gegen den sich die Klage richten müßte, glaube den Einträgen im Kirchenbuch nicht, und bittet daher, nicht zu deren Einhaltung gezwungen zu werden. Das Tribunal fordert Kl. am 30.05. zur Erwiderung auf, die am 13.08. eingeht und in der Kl. noch einmal sehr ausführlich seine Forderungen begründet. Das Tribunal fordert am 14.08. Antwort vom Bekl., der am 10.09. seine Sichtweise bekräftigt. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 10.09. Am 22.10.1781, 21.01. und 15.04.1782 bitten Parteien um Prozeßbeshcleunigung, am 08.07.1782 setzt das Tribunal einen Vergleichstermin auf den 06.09. fest und zitiert zu diesem Vergleich auch den Prokurator Domaniorum Palthen. Der Vergleich findet am 06.09.1782 erfolgreich statt. Am 28.11.1798 findet sich auf dem Protokoll des Vergleichs der Vermerk "Revisum".
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Nölting bestätigte Auszüge aus dem Neuklosterschen Kirchenbuch vom 13.09.1603, 30.11.1620 und 29.11.1639; Bescheid des Kgl. Gouvernements zu Wismar vom 10.10.1780; Prozeßvollmacht Sengebuschs für Lembke vom 19.09.1781; Auszug aus dem Protokoll des Vorbescheids beim Tribunal vom 06.09.1782
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1782
Kläger: (2) Magister Ernst Johann Conrad Walter, Pastor zu Neukloster, namens der Pfarre und Küsterei
Beklagter: Kammerrat Sengebusch, Amtshauptmann zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2326


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2325
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verfolgung einer Straftat
Alte Signatur: Wismar N 42 (W N n. 42)
Laufzeit: 26.02.1770-09.07.1770
Fallbeschreibung: Heidereiter Hesse hat mehrere Anzeigen wegen Holzdiebstahls an Kl. übergeben. Da diese jedoch das Dorf Bäbelin betreffen, das dem Kammerherrn von Langen verpfändet und damit in der Rechtsprechung direkt dem Tribunal unterstellt wurde, reichen die Kl. die Anzeige an dieses weiter. Das Tribunal beaufragt am 02.03. den Prokurator Dr. Christoph Erich Hertzberg, den angezeigten Fall zu untersuchen. Am 09.07.1770 erstattet dieser Bericht über die angeordneten Strafen.
Prozessbeilagen: (7) Anzeige des Heidereiters Johann Jürgen Hesse vom 27.01.1770; Protokolle Hertzbergs vom 20.04. und 19.06.1770
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770
Kläger: (2) Verordenete zum Neuklosterschen Amtsgericht
Beklagter: einige Bauern zu Bäbelin

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2325


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2324
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 41 (W N n. 41)
Laufzeit: (1767-1769) 08.08.1769-12.08.1769
Fallbeschreibung: Kl. beziehen sich auf einen 1753 vor dem Tribunal ausgehandelten Vergleich, nach dem sie 30 volle Tage Fachdienste in der Erntezeit zu leisten haben. Diese Dienste sollen nach einem Protokoll der Kgl. Kommission von 1721 um 07.00 Uhr morgens beginnen. Ungeachtet dessen fordert sie Bekl. um 04.00 Uhr morgens zum Dienst und läßt sie im Weigerungsfall vom Militär zuführen. Das Amtsgericht hat dieses Vorgehen für rechtens erklärt und den Kl.n weitere Strafen für den Weigerungsfall angedroht. Dagegen querulieren die Kl. vor dem Tribunal und bitten, sie bei ihren alten Rechten zu schützen. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.08. auf, mit der Vollstreckung einzuhalten und sich vor dem Tribunal zu rechtfertigen. Der Kl. erwidert am 11.08., er sei in die Befugnisse des Kammerherrn von Langen eingetreten, genieße diese seit 2 Jahren, ohne das Kl. sich beschwert hätten, hätte erst kürzlich über seine Rechte eine Bestätigung des Tribunalspräsidenten von Schwerin erhalten und bitte, ihn dabei zu schützen. Das Tribunal ordnet am 12.08.1769 an, die Kl. sollen ihre Dienste in gewohnter Weise verrichten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar G.M. Hermes bestätigte Kopie eines Schreibens des Tribunalspräsidenten von Schwerin an Bekl. vom 10.12.1768; Urteil des Amtsgerichts vom 07.08.1769; von Notar Hermes aufgenommene Appellation vom 08.08.1769; von Notar Jochim Christoph Lehmann bestätigter Auszug aus der Punktation über den Arrhendevertrag vom 11.07.1767, Bescheid der Pommerschen Einrichtungskommission über die Verlängerung des Vertrages vom 21.02.1769; von Notar Lehmann aufgenommenes Zeugenverhör des Georg Hinrich Langhoff, des Vogts N N Stahl, des Schäfers N N Utermaier und des Kuhhirten N N Knieff vom 10.08.1769; Bescheid des Tribunalspräsidenten von Schwerin vom 22.03.1769
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Neukloster 1769 2. Tribunal 1769
Kläger: (2) Conrad Wessel, Christian Knief und Christoph Salomon Schmidt namens der Bewohner der Vor- und Müggenburg zu Neukloster (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amtmann Hagemeister zu Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2324


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2323
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Störung im Besitz
Alte Signatur: Wismar N 40 (W n. 40)
Laufzeit: (1769) 27.04.1769-01.05.1769
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich darüber, daß Bekl. auf den ihnen zugewiesenen Feldern ackert, die Setzung eines Zaunes behindert und so den Austrieb des Viehs verhindert und erbitten ein Strafmandat über 500 Rtlr an Bekl., die bisher ergangenen Mandate des Tribunals zu befolgen.Das Tribunal befiehlt dem Bekl. am 28.04. bei 100 Rtlr Strafe, sich aller Tätlichkeiten zu enthalten. Am 01.05.1769 beschuldigt der Bekl. seinerseits die Kl. der Tätlichkeiten und erbittet ebenfalls ein Strafmandat, das am selben Tag ergeht.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.04.1769
Instanzenzug: 1. Tribunal 1769
Kläger: (2) Pastor Bartholdi zu Neukloster für sich und im Namen der Kirche, Pfarre und Küsterei daselbst wie auch der Dr. Lembke als Kurator der Kirche und Pfarre
Beklagter: Amtmann Hagemeister zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2323


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2322
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vergleiches
Alte Signatur: Wismar N 40 (W N n. 40)
Laufzeit: (1767-1769) 15.04.1769-29.04.1769
Fallbeschreibung: Beide Parteien haben einen Vergleich miteinander geschlossen, nach dem sie Acker-, Garten- und Weideflächen ausgetauscht haben. Bekl. hält sich jedoch nicht an diesen Vergleich, gibt dem Kl. weniger Holz als verabredet, verweigert ihm Weide- und Ackerfläche und teilt ihm schließlich am 03.04. mit, daß er vom Vergleich zurücktreten wolle. Kurz danach pflügt er Land um, das Kl. zusteht und das dieser bereits bestellt hat. Die Kl. bitten das Tribunal darum, den Bekl. aufzufordern, sich nach dem Vergleich zu richten. Am 17.04. weist das Tribunal den Bekl. an, sich aller Störungen zu enthalten und sich binnen 8 Tagen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 25.04. leugnet Bekl. die Existenz des Vergleichs und behauptet, sich nach seinem Pachtvertrag aus dem Jahre 1767 gerichtet zu haben. Er bittet daher, die gegnerische Klage abzuweisen. Am 28.04. setzt das Tribunal einen Vergleichstermin auf den 03.05.1769 fest. Dieser ist in einem geheimen Protokoll niedergelegt, das den Akten nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar G.M. Hermes bestätigte Kopie des Schreibens des Bekl. an Bartholdi vom 29.06.1768; von Notar Hermes aufgenommene Zeugenbefragungen des Küsters Caspar Heinrich Held, des Amtsschreibers Langhoff, des Holländerhirten Hans Knieff, des Tischlers Konrad Wessel, des Viertelbauern Johann Leveknecht und des Pastorenknechts Johann Wolf vom 06.04.1769; Attest des Landmessers Ehrenström vom 03.04.1769; Protokoll der von Notar Hermes durchgeführten Befragung Hagemeisters vom 06.04.1769; von Notar Hermes aufgenommene Zeugenbefragung des Küstersohnes Johann Carl Friedrich Heldt vom 11.04.1769; von Notar Johann Friedrich Strahlmann beglaubigte Kopie der Punktation des Pachtvertrages über das Amt Neukloster zwischen Trinitatis 1767 und Trinitatis 1768 vom 11.07.1767; Kopien der Punktationen über die Verlängerung des Pachtvertrages vom 29.04.1768 und 21.02.1769; Befragung des Holländers Gustav Friedrich und des Holländerhirten Hans Knieff vom 24.04.1769, des Vollbauern Christian Haker und des Schulzen Johann Haker zu Nevern vom 25.04.1769 sowie des N N Grell zu Madsow vom 25.04.1769; Übergabequittung des Tribunalspedellen C.G. Wolf für ein Tribunalsmandat vom 18.04.1769
Instanzenzug: 1. Tribunal 1769
Kläger: (2) Pastor Bartholdi zu Neukloster für sich und im Namen der Kirche, Pfarre und Küsterei daselbst wie auch der Dr. Lembke als Kurator der Kirche und Pfarre
Beklagter: Amtmann Hagemeister zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P) Bekl.: Dr. N N Richelmann (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2322


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2321
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 39 (W N n. 39)
Laufzeit: 02.03.1775-12.08.1775
Fallbeschreibung: Bekl. hat 1770 für die Schulden seines Vaters, des verstorbenen Tribunalsassessors Anthon Christoph von Gröning, gebürgt und die fristgerechte Bezahlung der vereinbarten Raten garantiert. Da Kl. in den Jahren 1774 und 1775 kein Geld erhalten hat, bittet er das Tribunal um ein Mandat an Bekl., ihm die ausstehenden 2.000 Rtlr nebst Zinsen und Kosten binnen 6 Wochen zu bezahlen. Das Tribunal läßt das gewünschte Mandat am 08.03.1775 ergehen. Bekl. gesteht am 18.04.1775 seine Zahlungsunfähigkeit und bittet das Tribunal, ihm auf seine Pachteinkünfte 1.000 Rtlr auf übliche Zinsen zu leihen. Das Tribunal verweist Bekl. auf den "ad acta generalia convocationis" am 12.08.1775 ergangenen Bescheid.
Prozessbeilagen: (7) Übergabebescheinigung des Tribunalspedellen C.G. Wolf für ein Tribunalsmandat vom 08.03.1775
Instanzenzug: 1. Tribunal 1775
Kläger: (2) Dr. Christian Baron von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar
Beklagter: Anton Gröning, Protonotar am Pommerschen Hofgericht zu Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2321


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2320
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um die Stellung einer Bürgschaft
Alte Signatur: Wismar N 39 (W N n. 39)
Laufzeit: 23.11.1770-01.12.1770
Fallbeschreibung: Der Sohn des Kl.s, Anton, ist durch das Verlangen Nettelblas, eine Kaution für die Schulden seines Vaters zu stellen, so aufgebracht, daß er jede Bürgschaft für seinen Vater verweigert. Da Kl. dem Bekl. als Sicherheit bereits seine beiden Höfe und der Sohn ihm das mütterliche Erbe überschrieben hat, und beides etwa das Doppelte der Forderungen des Bekl. ausmacht, fordert Kl., Bekl. möge es dabei bewenden lassen und bittet das Tribunal, ihn mit weiteren Bürgschaften zu verschonen. Dieses lehnt den Antrag am 01.12.1770 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770
Kläger: (2) Dr. Anthon Christoph von Gröning, Assessor am Tribunal zu Wismar
Beklagter: Dr. Christian Baron von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2320


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2319
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um eine Bürgschaft
Alte Signatur: Wismar N 39 (W N n. 39)
Laufzeit: 26.10.1770-21.03.1771
Fallbeschreibung: Kl. bittet darum, den Bekl. zu veranlassen, als Sicherheit für den Vergleich, den er mit dessen Vater, dem Tribunalsassessor Anthon Christoph v. Gröning, abgeschlossen hat, eine Bürgschaft für die fristgerechte Zahlung zu übernehmen. Das Tribunal gibt dem Bekl. am 30.10. 14 Tage Zeit, sich zu dem Antrag zu äußern. Dieser weigert sich am 09.11., eine neuerliche Bürgschaft zu übernehmen, wird aber vom Tribunal am 01.12.1770 erneut nachdrücklich dazu aufgefordert. Am 16.03.1771 wendet sich Kl. erneut an das Tribunal wegen der Kaution und erreicht, daß dieses dem Bekl. am 19.03.1771 aufträgt, die Kaution binnen 14 Tagen auszustellen.
Prozessbeilagen: (7) Konzept der Kautionsnote (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770-1771
Kläger: (2) Dr. Christian Baron von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar
Beklagter: Anton Gröning, Protonotar am Pommerschen Hofgericht zu Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2319
78 Gerichtsakten «   11   -   20   »