-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N
78 Gerichtsakten «   21   -   30   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2312
Prozessgegenstand: Declarationis Auseinandersetzung um einen Vergleich
Alte Signatur: Wismar N 34 (W N 1 n. 34)
Laufzeit: 03.12.1753-12.12.1753
Fallbeschreibung: Kl. wendet sich gegen einen Punkt aus dem mit den Bekl. geschlossenen Vergleich, in dem es um das Leisten von Fuhren und die Viehhaltung geht, den sein Prokurator, da er auf diesen Punkt nicht hingeweisen wurde, bei Abschluß des Vergleiches am 13.11.1753 nicht bemerkt und deshalb zu seinem Nachteil bewilligt hatte. Kl. bittet daher das Tribunal, den Vergleich entsprechend zu verändern oder zu deklarieren. Das Tribunal deklariert am 11.12.1753, daß der strittige Punkt wegen der Fuhren nicht Bestandteil des Vergleiches sei und stellt beiden Parteien frei, deshalb neue Anträge zu stellen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1753
Kläger: (2) Kammerherr von Langen als Pächter des Amtes Neukloster
Beklagter: Bewohner der Vor- und Müggenburg im Amt Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2312


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2310
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bekanntgabe eines Protokolls
Alte Signatur: Wismar N 34 (W N 1 n. 34)
Laufzeit: 09.09.1751-09.02.1752
Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte Bekl. am 09.06.1751 aufgefordert, einen Vergleich zwischen Kl.n und dem Kammerherrn von Langen als Pächter des Amtes Neukloster zu vermitteln. Diese Kommission hat er ausgeführt, das Protokoll den Kl.n aber noch nicht zugestellt, so daß diese ihre Rechte gegenüber Langen nicht einfordern können. Das Tribunal fordert Gröning am 10.09. zur Einsendung des Protokolls auf. Am 03.02.1752 bitten Kl. erneut um das Protokoll, das Gröning immer noch nicht fertiggestellt hat und erhalten es am 08.02.1752.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751-1752
Kläger: (2) Einwohner der Müggen- und Vorburg zu Neukloster
Beklagter: Dr. Anthon Christoph Gröning, Assessor am Tribunal
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2310


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2304
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Injurien
Alte Signatur: Wismar N 31 (W N 1 n. 31)
Laufzeit: (1738) 17.02.1738-20.02.1738
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Bekl., der beim nächtlichen Kartenspiel erwischt wurde und betrunken den Wirt mit dem Degen bedrohte, damit ihm dieser Geld leihe. Als Kl. ihn daraufhin in der Schule mit dem Stock züchtigte, nahmen die Eltern Bekl. von der Schule. Als Kl. Bekl. erneut beim Kartenspiel erwischte, schrieb dieser ihm einen Schmähbrief, den auch andere Schüler zu Gesicht bekamen. Kl. bittet darum, ein nachdrückliches Exempel an Bekl. zu statuieren, um den anderen Schülern zu verdeutlichen, daß Verfehlungen dieser Art streng geahndet werden. Beide Parteien werden am 20.02.1738 vor das Tribunal geladen, wo Protonotar Lillienström und Registrator Scheffel den Fall untersuchen und Bekl. zu einer Entschuldigung verurteilen, die dieser am selben Tag leistet.
Prozessbeilagen: (7) Drohbrief des Bekl. vom 20.01.1738; Brief Jentzens an Oldenburg vom 13.02.1738
Instanzenzug: 1. Tribunal 1738
Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Corektor der Stadtschule zu Wismar
Beklagter: J.C. Jentzen, ältester Sohn des Landrentmeisters Jentzen

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2304


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2305
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Vormundschaft und Erziehung von Waiserkindern
Alte Signatur: Wismar N 32 (W N 1 n. 32)
Laufzeit: (1738) 23.05.1738-09.07.1738
Fallbeschreibung: Nach dem Tod ihrer Schwester, der Witwe des Schulzen Joachim Nevers zu Pepelow, wollten sich Kl. um deren unmündige Kinder und den Hof kümmern, sind aber vom Patronatsgericht der Marienstiftung nicht zu gelassen worden. Am 18.03. hat der Rat die Vormundschaft über die Kinder offiziell Johann Zarnekow und Christian Nevers beigelegt, die eigene Höfe in Pustow zu bewirtschaften haben, die Verwaltung des Neverschen Hofes und die Erziehung der Kinder aber dem Bekl. übertragen. Christian Zarnekow, der den Hof seiner verstorbenen Schwester geführt hatte, wird hingegen nicht berücksichtigt, da das Patronatgericht seine Fähigkeit dazu bezweifelt. Das Ratsgericht bestätigt dieses Urteil nach Appellation der Kl. und beauftragt Sandmann mit der Führung der Wirtschaft, bis der älteste Sohn der Witwe die Volljährigkeit erreicht hat. Am 07.07.1738 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10. und 17.03. sowie 15.04.1738; Protokolle im Patronatsgericht der Marienhebung vom 13. und 18.03.1738; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 17.04.1738; Stellungnahme von Bürgermeister und Rat Wismars vom 25.06.1738
Instanzenzug: 1. Patronatsgericht der Marienhebung 1738 2. Ratsgericht 1738 3. Tribunal 1738
Kläger: (2) Johann und Christian Zarnekow sowie Christian Nevers als Verwandte und Vormünder der Kinder Joachim Nevers (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Joachim Sandmann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2305


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2303
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar N 30 (W N 1 n. 30)
Laufzeit: (1735-1736) 24.04.1736-28.04.1736
Fallbeschreibung: Bekl. sind im Fall Nr. 2302 dazu verurteilt worden, die Prozeßkosten des Kl.s zu übernehmen. Nolcken spezifiziert sie und bittet das Tribunal um ein Mandat an die Bekl. zur Bezahlung der Kosten. Das Tribunal moderiert die Unkosten am 27.04.1736 auf 35 Rtlr 19 s und weist Bekl. binnen 6 Wochen zur Zahlung an.
Prozessbeilagen: (7) Auszahlungsquittung des A v. Segen zu Schwaan an Dr. Arend vom 24.12.1735; Aufstellung über Anwalts- und Prokuraturkosten Gerdes vom 18.04.1736 über 18 Rtlr 43 s bzw. 25 Rtlr 24 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1736
Kläger: (2) Regierungsrat E. M. von Nolcken
Beklagter: Erben des Carsten Rohde
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2303


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2301
Prozessgegenstand: Mandatum sine clausula Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 29 (W N 1 n. 29)
Laufzeit: 01.06.1733-03.06.1733
Fallbeschreibung: Die Ehefrauen der Kl. haben bisher im gesamten Jahr 12 Tage Gartenarbeit beim Bekl. leisten müssen, seit neuestem sollen sie einen Tag / Woche dienen. Im Krankheitsfall müssen neuerdings 4 s bar gezahlt werden. Deshalb erbitten die Kl. ein Mandat an den Bekl., sie bei ihren alten Rechten zu lassen. Das Tribunal befindet den Fall am 02.06.1733 "als nicht anhero erwachsen".
Instanzenzug: 1. Tribunal 1733
Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einlieger des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Michael Zylius (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2301


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2302
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz für unrechtmäßige Beschlagnahme
Alte Signatur: Wismar N 30 (W N 1 n. 30)
Laufzeit: (1733-1734) 24.01.1735-18.04.1736
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.01. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.01. legt Kl. am 04.03. seinen Schriftsatz vor und berichtet darin, daß der Regierungsfeldscher Thielcke eine Obligation über 29 Rtlr 21 s an den Vater der Bekl., Carsten Rohde, ausgestellt und ihn auf seinen in Hamburg ausstehenden Lohn verwiesen habe, den der Bürgermeister Kuhlmann in den Händen hatte. Kuhlmann zahlte das Geld aber nicht an ihn, sondern an den Oberst Nolcken, Vater des Kl.s, aus, der seinerseits gegen Quittung 43 Rtlr 30 s an Zwanziger, Thielckes Gesellen, auszahlt. Daher wird Oberst Nolcke vom Ratsgericht für schuldig befunden, 29 Rtlr 21 s an Rhode zu bezahlen. Da er dies nicht tat, legten die Erben Rhodes Beschlag auf Koffer, die Vater des Kl.s im Hause des Andreas Steffen deponiert hatte und verweigern Kl. im Jahre 1730 deren Herausgabe. Deshalb hat Kl. vor dem Ratsgericht auf Herausgabe der Koffer und Schadensersatz geklagt, das die Bekl. wegen der Schulden an Thielcke verweist und die Beschlagnahme für unrechtmäßig erklärt. Kl. erhält vom Ratsgericht aber keinen Schadensersatz für diese Beschlagnahme und appelliert daher vor dem Tribunal. Dieses fordert am 15.03. die Akten der Vorinstanz vom Rat an, die am 29.03. eingehen. Am 25.04. bittet Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 30.04. auf den 06.05. ansetzt. Am 04.07. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.09. lädt das Tribunal Bekl. zur Urteilsverkündung vor und verurteilt am 17.10.1735 die Bekl. dazu, Nolcken Ersatz für den entstandenen Schaden, alle Unkosten und die Tribunalsinstanz zu ersetzen. Am 28.11. ergreifen die Bekl. dagegen restitutio in integrum und machen geltend, sie hätten ihre Ansprüche gegen den Vater des Kl.s nicht anders durchsetzen können, da dieser sofort nach dem Nordischen Krieg nach Schweden und Livland verschwunden und dort verstorben sei, sie aber seiner nicht habhaft werden konnten. Am 23.01.1746 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 16.04.1736 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Michael Mehl zu Stralsund aufgenommene Appellation vom 20.12.1734; Ratsgerichtsurteile vom 24.02., 14.07. und 15.12.1734; Prozeßvollmacht des Kl.s für Gerdes vom 18.09.1733 (sic); Rationes decidendi des Ratsgerichts, Schreiben Andreas Steffens über den Inhalt der Koffer vom 28.11.1735
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1734 2. Tribunal 1735 3. Tribunal 1735-1736
Kläger: (2) Regierungsrat E. M. von Nolcken (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Carsten Rohde (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2302


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2298
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Braugerechtigkeit
Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28)
Laufzeit: 31.07.1732-23.09.1732
Fallbeschreibung: Kl. befinden sich einem schwebenden Verfahren mit Bekl. wegen neuer Lasten (Nr. 2297) und bitten, für die Zeit der Ernte, wie früher üblich, ihr Erntebier brauen zu dürfen. Außerdem bitten sie darum, daß den Einwohnern von Perniek ihr vom Bekl. beschlagnahmtes Braugerät zurückgegeben werde. Das Tribunal erläßt am 02.08. ein entsprechendes Mandat an den Bekl., ohne damit bereits in der Hauptsache entschieden zu haben. Am 19.08. beschweren sich die Pernieker Bauern, daß ihnen ihr Braugerät noch nicht zurückgegeben worden sei und bitten um ein Strafmandat an den Bekl. zur Durchsetzung des Mandates. Das Tribunal erläßt am 20.08. ein entsprechendes Mandat und droht für den Verweigerungsfall 200 Rtlr fiskalischer Strafe an. Am 01.09. beschweren sich die Kl. erneut darüber, daß ihr Braugerät immer noch nicht ausgeliefert wurde und erbitten ein erneutes Mandat bei verschärfter Strafandrohung. Dieses wird vom Tribunal am 05.09. erlassen, die Strafe wird auf 400 Rtlr erhöht. Auch diesem Befehl folgt Bekl. nicht, weshalb sich die Kl. am 15.09. erneut an das Tribunal wenden und um Durchsetzung des Mandates bitten. Das Tribunal beauftragt am 23.09.1732 den Kanzlisten Lehmann, das beschlagnahmte Braugerät mit Hilfe "der zur execution Euch mitgegebenen Mannschaft wegzunehmen" und den Kl. auszuliefern.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsboten Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabebescheinigungen für Tribunalsmandate vom 08. und 20.08. sowie 06.09.1732
Instanzenzug: 1. Tribunal 1732
Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2298


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2316
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 38 (W N 1 n. 38)
Laufzeit: (1732) 08.10.1766-12.11.1766
Fallbeschreibung: Kl. sind vom Bekl. entgegen aller Gewohnheit und ihren Privilegien dazu aufgefordert worden, in dessen Scheune Roggen zu dreschen, einigen von ihnen, die sich geweigert haben, hat er je einen Soldaten zur Vollstreckung ins Haus gelegt. Kl. bitten, dem Bekl. bei Strafandrohung von 200 Rtlr zu befehlen, sie in Ruhe zu lassen und die Exekution aufzuheben. Das Tribunal trägt dem Bekl. am 09.10. auf, die Exekution aufzuheben, sich binnen 14 Tagen zu der Klage zu äußern und die Kl. bis dahin in Ruhe zu lassen. Bekl. verteidigt sich am 25.10., er habe nur die Amtseinlieger zum Dreschen aufgefordert, was ihm, wie er belegt, zusteht. Das Tribunal entbindet Bekl. daraufhin am 12.11.1766 von der Klage und verurteilt Kl. zur Kostenübernahme des Prozesses.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommenes Verhör des Schließers Haucke vom 18.10.1766; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Neukloster vom 08.05.1732; von Notar Lehmann aufgenommene Zeugenaussagen der Drescher Kruse und Lange vom 18.10.1766
Instanzenzug: 1. Tribunal 1766
Kläger: (2) sämtliche Vor- und Müggenburger Freileute zu Neukloster
Beklagter: Kammerherr Johann Carl von Langen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2316


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2297
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Lasten
Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28)
Laufzeit: (1732) 28.07.1732
Fallbeschreibung: Gründend auf eine Verordnung des pommerschen Generalgouverneurs von Meyerfeldt hat Bekl. die Kl. angewiesen, Erntebier vom Amt zu kaufen Vollbauern 5 Tonnen, Halbbauern 3 Tonnen und Viertelhufner 1 Tonne. Das widerspricht den bisherigen Freiheiten der Kl., selbst Schwachbier brauen zu dürfen. Im Jahre 1728 hatte eine Tribunalskommission die Parteien dahingehend miteinander verglichen, daß die Kl. zwar zu Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen eine festgesetzte Menge Bier vom Amt kaufen müßten, darüber hinaus aber selbst brauen dürften. Die Forderung, eine bestimmte Menge Erntebier zu kaufen, widerstreitet dem Gebrauch in Mecklenburg und ihren alten Privilegien, weshalb Kl. das Tribunal bitten, ein Reskript an den Bekl. zu erlassen, diese Neuerung aufzuheben. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Grafen Johann August Meyerfeldt aus Stockholm an Bekl. aus dem Jahr 1732; Aufstellung über den Bier- und Branntweinverbrauch in den 6 Krügen des Amtes Neukloster; Antwort von Plessens auf die Beschwerden der Kl. vom 17.07.1732
Instanzenzug: 1. Tribunal 1732
Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2297
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