-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
78 Gerichtsakten «   21   -   30   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2266
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Behandlung von Gesellen
Alte Signatur: Wismar N 12 (W N 1 n. 12)
Laufzeit: (1687) 24.12.1687-07.06.1688
Fallbeschreibung: Im Jahre 1684 hatte Ernst Hein, Meister der Nagelschmiede in Sonderburg, den aus Hamburg entlaufenen Gesellen Hans Edler eingestellt. Sein Hamburger Meister Jürgen Zimmermann schickte den Gesellen Hans Jürgen Wetling zu Hein und forderte ihn auf, Edler zu entlassen und nach Hamburg zurückzuschicken. Hein folgte dem nicht. Kl. benachrichtigen darüber die Bekl. und fordern sie zu gemeinsamem Vorgehen auf, dem diese auch bis 1686 folgen. Erst danach verweigern sie sich gemeinsamem Vorgehen und erkennen die Maßnahmen der Kl. nicht an. 1687 verklagen die Bekl. die Wismarer Nagelschmiede vor dem Gewett, da diese angeblich die Hamburger Gesellen bevorzugen würden. Das Gewett urteilt, die Lübecker hätten sich nach altem Gebrauch und geltenden Reichsabschieden deshalb nach Hamburg zu wenden. Die Bekl. appellieren deshalb an das Wismarer Ratsgericht, das entscheidet, daß alle Nagelschmiedegesellen gleich zu behandeln seien, bis der Streit unter ihnen verglichen sei. Dagegen appellieren die Kl., unterstützt vom Hamburger Rat, nachdem sie sich zweimal an das Wismarer Ratsgericht gewandt haben, an das Tribunal und bitten, das Urteil des Gewetts wieder in Kraft zu setzen. Das Tribunal lehnt die Appellation, weil selbige so wenig ratione formalium als gestalten umbständen nach begründet" am 17.02.1688 ab.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus "Handwercks Gebrauch und Gerechtigkeit; Protokoll vor dem Wismarer Gewett vom 28.07.1687; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 30.09.1687; Schreiben des Rates zu Wismar an den Rat zu Hamburg vom 20.09.1687; Ratsgerichtsurteil vom 27.08.1687; Intercessional des Hamburger Rates an Wismarer Rat vom 27.09.1687; Schreiben der Kl. an Hamburger Rat vom 26.09.1687
Instanzenzug: 1. Gewett 1687 2. Ratsgericht 1687 3. Tribunal 1687-1688
Kläger: (2) sämtliche Älterleute und Meister des Amtes der Nagelschmiede zu Hamburg
Beklagter: Amt der Nagelschmiede zu Lübeck (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2266


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2267
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Handwerksgebräuche
Alte Signatur: Wismar N 13 (W N 1 n. 13)
Laufzeit: (1707-1708) 21.07.1708-08.08.1708
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 21.07. um Fristverkürzung für Kl. zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil, fordert das Tribunal Kl. am 23.07. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Am 30.07. erklären Kl., Bekl. hätten sich an das Gewett gewandt, da sie sich durch Kl. wegen des Gesellentreibens beschwert fühlen. Dieses ist seit anderthalb Jahrhunderten durch Reichsabschiede verboten, weshalb die Rathkes bitten, die Wismarer Nagelschmiede daran zu erinnern, ihnen ihre Unkosten zu erstatten und den Nagelschmieden 20 Rtlr Strafe im Wiederholungsfall anzudrohen. Das Gewett folgt diesem Antrag, das Amt appelliert dagegen vor dem Ratsgericht, wird aber abgewiesen, weshalb es sich an das Tribunal wendet, daß die Appellation am 07.08.1708 nicht annimmt und somit das Gewettsurteil bestätigt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an das Amt der Nagelschmiede zu Wismar vom 21.05.1708; Ratsgerichtsurteil vom 24.05.1708; von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommene Appellation vom 02.06.1708; von Notar Franz Johann Lehmann bestätigter Brief der Bekl. an Jürgen Zimmermann, Meister der Nagelschmiede in Wismar vom 15.12.1707
Instanzenzug: 1. Gewett 1708 2. Ratsgericht 1708 3. Tribunal 1708
Kläger: (2) Amt der Nagelschmiede in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Rathke sen. und jun., Bürger und Nagelschmiede zu Flensburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2267


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2268
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzungen um bauliche Veränderungen
Alte Signatur: Wismar N 14 (W N 1 n. 14)
Laufzeit: (1707-1708) 24.01.1709-25.04.1709
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 24.01., 08. und 22.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 29.01., 11. und 25.02. legt Kl. am 01.03. seinen Schriftsatz vor und erklärt, er habe auf seinem Grundstück einen Schweinekoben eingerichtet, Bekl. eine Wasserleitung, die durch den Hof und Garten des Kl.s geht, verlegt. Da das Wasser die Mauer seines Hauses angreift, fühlt Nedder sich dadurch beschwert und verstopft die Leitung. Das Ratsgericht erlegt ihm nach Klage von Brömse am 16.01. bei Strafe von 10 Rtlr auf, das Wasser ungehindert abfließen zu lassen. Am 21.03. urteilt das Ratsgericht, daß Nedder seinen Schweinekoben, Brömse die Wasserleitung behalten darf. Nedder verschließt die Wasserleitung trotzdem und ergreift restitutio in integrum gegen das Ratsgerichtsurteil, diese wird ihm jedoch abgeschlagen und die angedrohte Geldstrafe vollstreckt. Dagegen appelliert Kl. vor dem Tribunal, das am 22.03. vom Ratsgericht die Akten der Vorinstanz zur Einsicht anfordert und Bekl., der sich gegen die Appellation in einem undatierten Schriftsatz gewehrt hatte, verspricht, seine Einwände zu berücksichtigen. Am 12.04. gehen die Akten der Vorinstanz ein, am selben Tag erbittet Bekl. ihre Eröffnung, die das Tribunal am 13.04. auf denselben Tag ansetzt und am 23.04.1709 das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellationen vom 25.10. und 10.12.1708; Ratsgerichtsurteile vom 11.10.1707, 21.03., 17.10. und 03.12.1708; Ratsgerichtsprotokoll vom 05.09.1707; von Notar Johannes Schade aufgenommene Befragung der Zeugen Christian Runge und Ehefrau, Moritz Krumher und Peter Niebuhr vom 06.09.1707; von Notar Josias Matras aufgenommene Befragung der Zeugen Bastian Walter, Jochim Möller und Johann Tonnies vom 09.09.1707; von Notar Matras aufgenommene Protokolle der Befragung des Stadtkommandanten Reinhold Schmidt und des Bürgers David Mohr vom 10. und 11.09.1707
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1707-1708 2. Ratsgericht 1708 3. Tribunal 1709
Kläger: (2) Jürgen Nedder, Bürger zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Friedrich Brömse, Bürger und Mehlverkäufer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P), ab 22.02.1709: Dr. Joachim Evers (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2268


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2272
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung einer Wasserrinne
Alte Signatur: Wismar N 14 (W N 1 n. 14)
Laufzeit: (1712) 19.10.1712-09.12.1712
Fallbeschreibung: Kl. appelliert vor dem Tribunal gegen ein Ratsgerichtsurteil, das ihm zwar zugesteht, das Wasser von seinem Grundstück durch eine Rinne über das Grundstück Nedders abzuleiten, ihn aber verpflichtet, dieses Wasser vorher zu reinigen. Da er seinen Schriftsatz wegen fehlender Beweisstücke noch nicht einreichen kann, bittet er um 6 Wochen Verlängerung, die ihm das Tribunal am 08.11.1712 gewährt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 13.07.1712; von Notar Johann Conrad Zimmermann aufgenommene Appellation vom 19.07.1712
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1712 2. Tribunal 1712
Kläger: (2) Friedrich Brömse, Bürger und Mehlverkäufer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jürgen Nedder, Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2272


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2273
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um hohe Abgaben durch Einquartierung
Alte Signatur: Wismar N 15 (W N 1 n. 15)
Laufzeit: 27.06.1711-27.07.1711
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich darüber, daß die Einwohner des Amtes Neukloster durch die Einquartierung des Marschallschen Dragonerregiments immens beschwert würden und damit nicht in der Lage seien, die Pacht zu bezahlen. Kl. bittet darum, das Amt künftig mit solchen außerordentlichen Lasten zu verschonen. Das Tribunal schreibt Bekl. in diesem Sinne am selben Tag. Bekl. antwortet am 21.07., er habe vorher keine Beschwerden wegen übermäßiger Lasten erhalten und könne auch nicht versprechen, Neukloster im Krieg mit Einquartierung zu verschonen, da man auf Poel sogar die Bauern, die Lübeck gehörten, an den Kosten beteiligen müsse. Das Tribunal schreibt am 27.07.1711 in diesem Sinne an den Kl.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Christian August, Fürstbischof von Lübeck und Administrator von Holstein in Vormundschaft seines Vetters Carl Friedrich, Erbprinz zu Norwegen als Pächter des Amtes Neukloster
Beklagter: Generalmajor Martin von Schultz, Vizegouverneur von Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2273


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2274
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Aufteilung des Erbes
Alte Signatur: Wismar N 16 (W N 1 n. 16)
Laufzeit: (1696-1713) 15.09.1713-22.09.1713
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 15.09. um Fristverkürzung für Kl.in zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl.in am 16.09. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Kl.in folgt dem am 19.09. und berichtet, daß nach dem Tode Nemitz dessen Testament eröffnet worden sei, in dem Nemitz verfügt, seine Frau solle zunächst alle Schulden bezahlen, danach angeben, was übrig ist und dieses mit den Stiefkindern zu gleichen Teilen unter sich aufteilen. Die Bekl. fordern, daß Kl.in die Richtigkeit des Inventars, das sie anfertigen soll, mit einem Eid bekräftigen muß. Nachdem Kl.in dies getan hat, fordern die Bekl. eine Aufstellung über ihr Heiratsgut und sämtliche Geschenke, die sie von ihrem Mann in der Ehe erhalten hat. Da das Ratsgericht diese Forderung anerkennt, das Haus versiegeln und alle Dinge darin aufnehmen will, und Kl.in zur schleunigen Befolgung auffordert, appelliert Kl.in an das Tribunal, da das Ratsgerichtsurteil dem Testament ihres Mannes widerspricht und sie glaubt, nicht dazu verurteilt werden zu können, Heiratsgut und Geschenke anzugeben. Das Tribunal lehnt die Annahme der Appellation am 22.09.1713 ab und fordert Kl.in auf, bei Erstellung des Inventars sofort das Heiratsgut anzugeben und aus der Masse zu entnehmen. Am selben Tag verweist es die Bekl., die die Appellation für "frivol" erklärt haben, auf das Urteil.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 12.09.1713; Ratsgerichtsurteile vom 15.08. und 07.09.1713; Testament Nemitz vom 03.05.1713; Inventar des Nemitzschen Hauses am 18.03.1696; Aufstellung über die Hinterlassenschaft Nemitz
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713
Kläger: (2) Maria Brandes, Witwe des Wismarer Weinhändlers Christoph Nemitz (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: sämtliche Kinder Nemitz aus erster Ehe zu Lübeck bzw. Bützow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Dietrich Stemwede (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2274


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2275
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe eines Dokuments
Alte Signatur: Wismar N 16 (W N 1 n. 16)
Laufzeit: 16.12.1713-18.12.1713
Fallbeschreibung: Kl.in hatte im September 1713 zur Rechtfertigung ihrer Appellation (Nr. 2274) eine Aufstellung des Inventars bei ihrer Hochzeit im Jahre 1696 beigelegt und erbittet eine Kopie von diesem, um es als Beweisstück für die Teilung des Erbes nutzen zu können. Das Tribunal gewährt die Kopie am 18.12.1713.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1713
Kläger: (2) Maria Brandes, Witwe des Weinhändlers Christoph Nemitz zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2275


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2276
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 17 (W N 1 n. 17)
Laufzeit: (1718-1722) 06.10.1722-19.10.1722
Fallbeschreibung: Nachdem Kapitän Schneider verstorben war, haben die Vormünder von dessen unmündigen Kindern, Michael Plagmann und Bekl., den jüngsten Sohn bei Kl. in die Lehre gegeben und ihm versprochen, ihm für die ausstehenden 9 Monate Lehrzeit 16 Rtlr zu bezahlen. Nachdem der Junge ausgelernt hat, verweigern die Vormünder die Bezahlung, werden aber von Kl. vor dem Ratsgericht verklagt, das Vormünder zur Zahlung verurteilt. Auf die Appellation der Vormünder vor dem Ratsgericht verurteilt sie dieses zur Bezahlung binnen 14 Tagen aus den Gütern ihres Mündels, falls diese nicht ausreichten, aus den eigenen Gütern. Kl. wird immer wieder vertröstet und verlängert die Zahlungsfristen, da das Mündel mittellos ist, verliert aber 1722 die Geduld und bittet Tribunal um ein Fürschreiben an den Rat, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Das Tribunal lehnt den Antrag ohne Angabe von Gründen am 09.10.1722 ab.
Prozessbeilagen: (7) Versprechen Plagmanns und Meinckes an Kl. zur Übernahme der Lehrkosten vom 16.09.1718; Ratsgerichtsurteile vom 14.02.1720; Ratsgerichtsprotokolle vom 12.06.1720, 19.07.1721 und 16.09.1722
Instanzenzug: 1. Tribunal 1722
Kläger: (2) Isaac Neumann, Barbier in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christian Meincke, ehemaliger Vormund der unmündigen Kinder des Kapitän Schneider (Bekl. in 1. Instanz)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2276


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2277
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Aufhebung eines Vertrages
Alte Signatur: Wismar N 18 (W N 1 n. 18)
Laufzeit: (1725) 24.05.1725
Fallbeschreibung: Bekl. hat mit dem Müller Bartholomeus Hudemann einen Vertrag über die Pachtung der Amtsmühle geschlossen, obwohl Kl. ihn gebeten hatten, den Pachtvertrag des jetzigen Müllers zu verlängern, da sie mit Hudemann, der zuvor die Mühle gepachtet hatte, nicht zufrieden waren. Auf ihr Schreiben an Plessen erwidert dieser, der Vertrag mit Hudemann sei rechtskräftig und empfiehlt Kl.n, sich an das Tribunal zu wenden und zu fragen, ob der Vertrag wegen der Beschwerden gegen Hudemann aufgehoben werden könne. Die Kl. bitten das Tribunal darum, dem Bekl. zu befehlen, den Vertrag aufzulösen oder dem Tribunal einen Bericht vorzulegen, auf den hin dieses die Gültigkeit des Vertrages beurteilen kann. Eine Antwort des Tribunals ergeht nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben L. Beckers in Vollmacht des Bekl. an Kl. vom 11.05.1725; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 23.05.1725
Instanzenzug: 1. Amtsgericht von Neukloster 1725 2. Tribunal 1725
Kläger: (2) sämtliche Schulzen und Untertanen des Amtes Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2277


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2279
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Amtsführung
Alte Signatur: Wismar N 18 (W N 1 n. 18)
Laufzeit: (1721-1725) 05.06.1725-12.10.1725
Fallbeschreibung: Kl. haben sich vor dem Amtsgericht Neukloster über den Müller Hudemann beschwert, mehrere Zeugen vorgeschlagen, die sein Fehlverhalten belegen können und um Kopien aus Akten gebeten, die sie ebenfalls als Beweis verwenden wollen. Da die Verhöre noch nicht geführt und die Kopien aus den Akten noch nicht abgeschrieben werden konnten, Kl. aber beides dem Tribunal vorlegen wollen, bitten sie das Tribunal um Fristverlängerung zur Einreichung der Protokolle und erhalten diese am 05.06. Am 08.06. legen sie ihre Beweise vor und werden zu einem Vorbescheid auf den 12.06. vorgeladen ( Protokoll fehlt). Am 04.08.1725 bittet Bekl., ihm die Beschwerden der Kl. gegen ihn in Kopie vorzulegen, wird vom Tribunal aber an das Ratsgericht verwiesen. Am 28.09. legt er Beweise vor, daß er sich mit den Bekl. verglichen habe und bittet um seine Einsetzung in die Mühle. Ungeachtet der zahlreichen Beweise erhält Hudemann die Mühle nicht. Details dazu sind in einem Protokoll vom 12.10.1725 geregelt, das der Akte nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kl. an Geheimen Rat von Plessen vom 30.05.1725; von Notar Johann Friedrich Köpke im Neuklosteraner Amtsgericht aufgenommene Zeugenaussagen des Schulzen von Nevern, Jacob Hacker, des Hausmannes in Nakenstorf Jürgen Lange, des Hauswirts in Groß Thessin Zacharias Wilhelm und des Hauswirtes in Züsow Jürgen Röhl vom 01. und des Hausmannes in Reinstorf Hans Ring vom 06.06.1725; Auszug aus den Protokollen des Neuklosteraner Amtsgerichts vom 24., 26. und 30.10.1721, 28.06. und 05.07.1725; von Notar Michael Siberus aufgenommene Zeugenbefragungen des Schulzen Caspar Remann, der Hausleute Johann Hack und Peter Thomsen aus Lübberstorf, der Hausleute Hinrich und Jacob Teckentin, Peter Thomsen und Hans Nentmann aus Lürsdorf, des Schulzen Detlef Wilcke, des Halbbauern Zacharias Wilhelm, des Krügers Friedrich Lange, des Hausmanns Hans Techentin aus Groß Zirn, des Schulzen Jacob Danckward, der Hausleute Hans Fischer und Jochim Kruse aus Neu Babitz, des Schulzen Joachim Meves aus Reinstorf, des Krügers Andreas Pfahl und des Schäfers Christoph Nickels aus Neukloster, des Schulzen Hinrich Lange, der Hausleute Hans Schlotte und Ernst Lange aus Nackenstorf vom 27.07.1725; Atteste des Joachim Millies aus Groß Tessin vom 22.07.1725, des Verwalters auf Pinnowhof Christopher Pätzen vom 27.07.1725, des Arrhendators auf Teplitz vom 27.07.1725, des Pächters von Klein Warin Christian Nicolaus Heydemann vom 28.07.1725
Instanzenzug: 1. Tribunal 1725
Kläger: (2) sämtliche Schulzen und Untertanen des Amtes Neukloster
Beklagter: Bartholomeus Hudemann, Müller zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2279
78 Gerichtsakten «   21   -   30   »