-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 -
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2282
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar N 19 (W N 1 n. 19)
Laufzeit: 17.05.1726-30.10.1726
Fallbeschreibung: Brüning ist von zwei Zeugen zugetragen worden, daß Neumann ihn beleidigt habe und verklagt diesen daher vor dem Rat. Neumann hat gegen das Urteil des Niedergerichts, einen Reinigungseid abzulegen, vor dem Ratsgericht und, nachdem dieses das Urteil der Erstinstanz bestätigt hat, vor dem Tribunal appelliert. Am 29.10.1726 setzt das Tribunal einen Termin zum gütlichen Vergleich auf den 15.11. an, der Ausgang der Sache erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Niedergericht 1726 2. Ratsgericht 1726 3. Tribunal 1726
Kläger: (2) Isaac Neumann, Barbier zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Brüning, Ratsherr zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: J.D. Stemwede (A); Dr. Joachim Evers (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2282


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2284
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Wegnahme von Land
Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21)
Laufzeit: 22.05.1727-24.05.1727
Fallbeschreibung: Bauern von Nevern bewirtschaften 6,5 Hufen, vier volle und zwei halbe Bauern besitzen 5 Hufen sowie eine sogenannte wüste Hufe zu gleichen Teilen, die restliche halbe Hufe teilen sich zwei Kossäten, ein weiterer Kossät hat keinen eigenen Acker. Die wüste Hufe ist ihnen ebenso wie eine Weide bereits zu fürstlichen Zeiten zur Nutzung zugesprochen worden, für beides zahlen sie Abgaben. Der Bekl. hat ihnen jüngst mit Zustimmung der Kgl. Kommission verboten, Weide und wüste Hufe zu nutzen und ihnen dafür die Pacht von diesen Stücken erlassen. Stattdessen soll der landlose Kossät eine 1/4 Hufe erhalten. Die Kl. beschweren sich darüber, da sie ohne die fragliche Weide ihr Vieh nicht durchfüttern können und ihre Bauernstellen räumen müßten. Damit könnten sie auch nicht mehr die Dienste leisten, die Bekl. in den vergangenen Jahren erhöht hat. Von der Kgl. Kommission ist ihnen diese Veränderung nicht mitgeteilt worden, die Kommission des Jahres 1697 hat sie in ihrem Besitz gegen den Zugriff des Amtmannes verteidigt, deshalb bitten sie das Tribunal um Hilfe bei der Wahrung ihres Besitzstandes. Ein Aktenvermerk weist auf ein nicht beiliegendes Protokoll vom 23. und 24.05.1727 hin.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727
Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2284


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2285
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Wegnahme von Land
Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21)
Laufzeit: (1697-1727) 22.10.1727-11.11.1727
Fallbeschreibung: Kl. haben sich wegen der Wegnahme von Land, das ihnen bisher als Acker und Weide diente, durch den Pfandinhaber von Neukloster, den Geheimen Rat von Plessen, bei der Pommerschen Kammer beschwert. Diese hat ihnen jedoch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens Plessens bestätigt, der im Einklang mit den Vorgaben der Kgl. Kommission gehandelt hat. Die Kammer befiehlt den Kl.n, sich jeder weiteren Beschwerde zu enthalten. Die Bauern bringen in ihrer Appellation vor, der Acker sei nach dem 30jährigen Krieg neu unter ihnen verteilt, die fraglichen Stücke ihnen zur Nutzung überlassen worden. Dies sei bei der Landesvermessung von 1697 bestätigt worden, weshalb die Kl. bitten, sie in ihren alten Rechten zu beschützen. Am 11.11.1727 beschließt das Tribunal, in diesem Sinne ein Rescriptum juxta conclusum an die Pommersche Kammer zu richten, fertigt dieses lt. Notiz aber nicht aus.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 22.07.1727; Schreiben der Pommerschen Kammer vom 15.07.1727; Auszüge aus der schwedischen Landesvermessung in Schwedisch und Deutsch über das Dorf Nevern von 1697
Instanzenzug: 1. Kgl. Pommersche Kammer 1727 2. Tribunal 1727
Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning ( A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2285


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2286
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Wegnahme von Land
Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21)
Laufzeit: 18.06.1728
Fallbeschreibung: Kl.n ist die Nutzung ihrer früheren gemeinsamen Weide, einer wüsten Hufe und weiterer Flächen, die sie bisher seit Jahrzehnten gemeinsam genutzt hatten, untersagt worden. Sie bitten darum, die Neue Koppel weiterhin gemeinsam nutzen zu dürfen und bringen Zeugenaussagen bei, wie wichtig die Nutzung dieser Koppel für sie in den vergangenen Dürrejahren gewesen sei. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Zeugenaussagen Friedrich Kahls aus Sellin, sowie Johann Engelckes und Franz Winters aus Tollow vom 27.03.1728
Instanzenzug: 1. Tribunal 1728
Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2286


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2287
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Einräumung einer halben Koppel
Alte Signatur: Wismar N 21 (W N 1 n. 21)
Laufzeit: 13.05.1729-22.06.1729
Fallbeschreibung: Im Jahre 1728 hat eine Kommission die Situation in Nevern besichtigt und die Beschwerden der Bauern für wesentlich befunden. Sie hatte dem Bekl. aufgetragen, den Kl.n zumindest die Hälfte der fraglichen Koppel abzutreten, bis eine andere Lösung für eine Entschädigung der Bauern mit etwa 50 Morgen gefunden werde. Da die Kl. dieses Weideland bis zum Zeitpunkt der Klage nicht erhalten haben, bitten sie das Tribunal um ein entsprechendes Mandat an den Bekl., es ihnen einzuräumen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 17.05. Bekl. wendet am 27.05. dagegen ein, daß die Holländerei zu Neuhof zugrunde gehen würde ohne diese Weide. Außerdem habe die Pommersche Kammer angeordnet, einen Halbbauern nach Lübberstorf umzusetzen und damit das Problem des fehlenden Landes zu lösen. Das Tribunal fordert Bekl. am 28.05. auf, den Bescheid der Pommerschen Kammer beizubringen und läßt, nachdem dies am 18.06. durch Bekl. geschehen ist, den Bauern am 21.06.1729 14 Tage Zeit, um sich zur Verlegung des Halbbauern zu äußern.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Pommerschen Kammer vom 11.06.1729
Instanzenzug: 1. Tribunal 1729
Kläger: (2) sämtliche Bauern des Dorfes Nevern
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A), Victor Dahlmann (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2287


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2288
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 21a (W N 1 n. 21a)
Laufzeit: (1698-1703) 12.01.1704-21.07.1704
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 12.01. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 19.01. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 07.02. erklärt Kl., er schulde dem Bekl. 50 Rtlr und sei 1698 vom Ratsgericht rechtskräftig zu deren Rückzahlung verurteilt worden. Da Kl. nicht in der Lage war zu bezahlen, haben sich die Parteien auf Erlegung der Zinsen geeinigt. Ende des Jahres 1704 hat Bekl. Kl. aber erneut auf Rückzahlung der Schuld verklagt und vom Rat erneut ein entsprechendes Mandat erhalten. Kl. erbittet wegen seiner Armut vom Tribunal, das Geld in zwei Raten zurückzahlen zu dürfen, 20 Rtlr zu Johannis, die anderen 30 Rtlr zu Martini 1705. Das Tribunal lehnt den Antrag am 18.07.1704 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 19.10.1698, 17.11. und 08.12.1703; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 22.12.1703
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1698-1703 2. Tribunal 1704
Kläger: (2) Hinrich Nüchtern, Schuster in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Mau, Schiffer in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2288


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2289
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um gewaltsam eingeforderte Dienste
Alte Signatur: Wismar N 22 (W N 1 n. 22)
Laufzeit: 08.07.1727
Fallbeschreibung: Geheimer Rat von Plessen als Pfandträger des Amtes Neukloster will die Kl. mit Gewalt zwingen, auf seinem Gut Cambs zu dienen. Kl. haben ihre Dienste bisher willig und gegen Bezahlung geleistet, weigern sich aber, ohne Bezahlung auch in Mecklenburg zu dienen und bitten das Tribunal um ein Mandat an die Bekl., sie mit der Vollstreckung zu verschonen. Das Tribunal reagiert am selben Tag mit dem gewünschten Mandat.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727
Kläger: (2) Einlieger in Nevern und Perniek im Amt Neukloster
Beklagter: Beamte des Amtes Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2289


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2290
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 23 (W N 1 n. 23)
Laufzeit: (1725-1728) 13.02.1728-08.05.1728
Fallbeschreibung: Als Bekl. 1715 das Amt in Besitz nahm, gab er jedem Dorf ein Reglement, in dem die Dienste nach dem bisherigen Gebrauch geregelt waren. In der vergangenen Ernte hat Bekl. auch Fuhr- und Spanndienste von Kl.n gefordert, die daraufhin forderten, sie zu Vollbauern zu machen und andernfalls den Dienst verweigern wollten. Daraufhin geschah nichts bis Anfang Februar, als Bekl. Spanndienste von Kl.n forderte und ihnen auf ihre Weigerung hin einen Korporal zur Vollstreckung ins Haus legte. Da dies eine neue Last ist, die sie nicht tragen können, bitten die Kl. das Tribunal, den Bekl. aufzufordern, es bei den bisherigen Diensten zu belassen und die Exekution wieder abzuziehen. Das Tribunal erläßt am selben Tag Schreiben an den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern und an den Leutnant Hysing, die Exekution abzuziehen. Am 19.03. klagen die Bauern, sie würden vom Bekl. nicht mehr zu den Diensten gefordert, sondern sollten diese bar bezahlen und bitten das Tribunal, dies zu unterbinden. Das Gericht folgt dem Antrag am selben Tag und sendet Reskript an Bekl. Dieser gibt am 23.03. an, er folge nur den Anweisungen der Kgl. Kommission, der Fall gehöre in die Kompetenz der Kammer und sei nicht vom Tribunal zu entscheiden, außerdem hätten die Bauern ihm zu gehorchen und würden durch günstige Mandate des Tribunals aufgehetzt, dies nicht zu tun. Bekl. bittet, ihn bei seinen Rechten als Pfandinhaber zu schützen, da er sonst außer Stande wäre, des Königs Dienste und Interesse beim Amte weiter zu befordern." Das Tribunal setzt am 24.03. einen Vorbescheid auf den 13.04. an und lädt die Parteien dazu ein. Am 09.04. beschwert sich Bekl. über die Renitenz der Neuklosteraner Bauern, die durch Rechtsprechung des Tribunals befördert werde und bittet, seine Autorität als Pfandinhaber nicht weiter zu untergraben. Das Tribunal teilt dies am 10.04. den Kl.n mit. Der Vergleichsversuch am 13.04. scheitert, am 05.05. erbittet Bekl. Urteil. Das Tribunal nimmt dies am 07.05.1728 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid über eingelegte Exekution vom 12.02.1728; "Extract aus dem Anschlag und Ertrag der Neuklosterschen Dorffschaften nach der Revidir- und Untersuchung de Anno 1725"
Instanzenzug: 1. Tribunal 1728
Kläger: (2) Hinrich Kruse und Hinrich Haker, zwei Halbbauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2290


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2292
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Injurien
Alte Signatur: Wismar N 24 (W N 1 n. 24)
Laufzeit: (1728) 18.05.1728-14.06.1728
Fallbeschreibung: Das Ratsgericht hat in einem Injurienprozeß der beiden Parteien am 11.02.1728 entschieden, die Kl. mögen einen ordentlichen Prokurator bestellen und die erforderliche Kaution erlegen. Dagegen reichen Kl. am 18.02. die Appellation ein, versäumen aber den Termin zur Einreichung der Appellationsschrift und erbitten am 18.05. 6wöchige Fristverlängerung. Diese wird ihnen am 22.05. vom Tribunal, da Kl. keine Gründe für das Versäumnis angegeben haben, nicht gewährt. Am 07.06. erneuern Kl. ihre Bitte und begründen die Versäumnis mit der Arbeitsbelastung ihres Anwalts. Das Tribunal schlägt das Gesuch am 11.06.1728 erneut ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 11.02.1728; von Notar Georg August Pladecius aufgenommene Appellation vom 18.02.1728
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1728 2. Tribunal 1728
Kläger: (2) Amtsgericht zu Neukloster (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Ehefrau des Nikolaus Anthon Hertzberg (Bekl. in1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2292


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2293
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beschlagnahme
Alte Signatur: Wismar N 26 (W N 1 n. 26)
Laufzeit: (1730) 19.02.1731-23.02.1731
Fallbeschreibung: Bekl. haben vom Vater des Kl.s, Oberst von Nolcken, die Bezahlung von Schulden in Höhe von 29 Rtlr zu fordern und haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen, Beschlag auf einen Koffer legen lassen, den der Oberst bei Andreas Steffen in Wismar untergestellt hatte. Das Ratsgericht fordert Kl. auf, die Ansprüche der Bekl. zu befriedigen, damit der Beschlag aufgehoben werden könne. Kl. will gegen dieses Urteil an das Tribunal appellieren, braucht aber noch Beweise seines Vaters und bittet um dreimonatige Fristverlängerung. Das Tribunal lehnt diesen Antrag am 23.02.1731 ab, da die Frist zum Einbringen der Appellation bereits abgelaufen war.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg August Pladecius aufgenommene Appellation vom 11.11.1730; Ratsgerichtsurteil vom 10.11.1730
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1730 2. Tribunal 1731
Kläger: (2) Regierungsrat von Nolcken (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Carsten Rohde zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Viktor Dahlmann (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2293
78 Gerichtsakten «   31   -   40   »