- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 15. 1. Kläger O ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3024 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vorrang bei Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 147 (W S 5 n. 147) Laufzeit: 06.10.1704-09.07.1707 Fallbeschreibung: Kl. und Bekl. streiten um den Vorrang ihrer Ansprüche an die Witwe des Assessors Schleusing, Kl. bittet das Tribunal um die Übersendung von Abschriften verschiedener Dokumente an Bekl., um seine Ansprüche zu beweisen und durchzusetzen, daß die Zinsen aus einer Obligation der Witwe Friedensschildt fortan an ihn bezahlt werden. Am 28.10. teilt das Tribunal dem Bekl. dies mit. Am 18.12.1704 besteht Bekl. auf seinen Ansprüchen und bittet darum, das Geld nicht an Kl. auszuzahlen. Das Tribunal fordert Kl. am 27.01.1705 zur Antwort auf. Am 01.05. weist Kl. die Einwände des Bekl. zurück und besteht darauf, die Obligation der Witwe Friedenschildt zu beanspruchen. Das Tribunal fordert Bekl. am 02.05. zur Erwiderung auf und erhält diese am 09.07., in der Bekl. erneut seinen Standpunkt verteidigt. Das Tribunal teilt Kl. dies am 14.07.1705 mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 05.07.1706 urteilt das Tribunal, daß die Ansprüche des Kl.s denen des Bekl. vorzuziehen seien, verweist beide aber auf die Entscheidung des Falles des Bekl. vs. die Witwe Schleusing. Am 04.09.1706 ergreift Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und besteht auf dem Vorrang seiner Forderungen. Am 08.07.1707 bestätigt das Tribunal sein Urteil von 1705. Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1706 2. Tribunal 1706-1707 Kläger: (2) Johannes Oldenburg, Assessor am Tribunal Beklagter: Generalmajor (ab 1706 Generalleutnant) Carl Leopold Müller von der Lühne zu Stettin Anwälte: Bekl.: Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3024 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3022 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 147 (W S 5 n. 147) Laufzeit: (1695) 10.06.1704-28.10.1704 Fallbeschreibung: Kl. macht geltend, daß er Schleusing im Jahre 1695 200 Rtlr geliehen und bisher erst 50 Rtlr zurückerhalten hat. Er bittet um ein Mandat an Bekl., ihm binnen 6 Wochen das restliche Geld samt Zinsen zurückzuzahlen und um ein Mandat an die Witwe Friedensschildt, die Zinsen aus der Schleusingschen Obligation künftig an ihn zu bezahlen. Das Tribunal erläßt die gewünschten Mandate am 13.06.1704, am 01.09. verwehrt Witwe Friedensschildt die Zahlung an Oldenburg, das Tribunal teilt Kl. dies am 05.09. mit. Am 10.09. besteht dieser auf dem Vorrang seiner Forderungen, das Tribunal weist Witwe Friedensschildt am 16.09. an, an niemanden Zinsen auszuzahlen, sondern diese bis zur Entscheidung des Tribunals bei sich stehen zu lassen. Am 06.10. beschwert sich Kl., daß er bisher kein Geld von Bekl. erhalten erhalten habe, bittet, ihn binnen 6 Wochen auszuzahlen und erhält am 28.10.1704 ein entsprechendes Mandat. Prozessbeilagen: (7) Obligation des Christian Adam Schleusing vom 17.04.1695; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom ??.06.1704 Instanzenzug: 1. Tribunal 1704 Kläger: (2) Dr. Johannes Oldenburg, Assessor am Tribunal Beklagter: Catharina Sybilla Marsmann, Witwe des Assessors Schleusing Anwälte: Bekl.: Dr. David Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3022 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2722 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Beleidigungen Alte Signatur: Wismar R 39 (W R 2 n. 39) Laufzeit: 05.10.1693-07.10.1693 Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Beleidigungen Robes, die dieser in seiner Appellation gegen die Witwe Meincke und Johann Schröder (Nr. 2721) ausgestoßen hat, vor allem darüber, daß Bekl. die Sache so darstellt, als hätte Kl. ihn dazu gezwungen, sein Haus unter Wert an die Witwe Meincke und Schröder zu verkaufen. Er stellt den Sachverhalt aus seiner Sicht dar und bittet, den Bekl. wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe, die für barmherzige Zwecke gespendet werden soll, zu verurteilen. Das Tribunal nimmt die Klage am 06.10.1693 zu den Akten und verspricht, sie beim Endurteil zu berücksichtigen. Instanzenzug: 1. Tribunal 1693 Kläger: (2) Dr. Johann Oldenburg, Bürgermeister in Wismar Beklagter: Jürgen Robe, Hutmacher in Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2722 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2626 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Sicherstellung eines Nachlasses Alte Signatur: Wismar P 179 (W P n. 179) Laufzeit: (1768) 25.07.1769-20.10.1769 Fallbeschreibung: Kl. autorisiert Bekl. zur Sicherstellung des Nachlasses seines Vaters, Moritz Ulrich, Graf und Herr zu Putbus, der am 25.07.1769 verstorben ist. Protonotar Sander, die Bekl, Haushofmeister Scharpenberg und Pedell Wulf versiegeln am 25.07. das Wohnhaus des Verstorbenen am Markt. Am 18.08. bittet Brünslow um die Entsiegelung und Inventarisierung des Hauses. Das Tribunal trägt ihm am selben Tag auf, den Konsens der Miterben in Dänemark, Sachsen und Pommern einzuholen und läßt, nachdem dies erfolgt ist, am 12.09. die Entsiegelung durch Protonotar Sander vornehmen. Das dabei gefundene Testament wird den Kl.n am 13.09. übergeben. Am 20.10.1769 wird ein Inventar des Hauses durch Bevollmächtigte der Erben aufgenommen. Prozessbeilagen: (7) Verzeichnis der unversiegelten Mobilien im Hause des Grafen zu Putbus vom 30.07.1769; Protocollum resignationis vom 12.09.1769; Testamentsentwurf vom ??.11.1768; Vollmacht des Kl.s für Bekl. zur Entsiegelung des Hauses; Vollmachten von Anselm Carl zu Putbus zu Einsiedelsburg vom 16.09.1769, Juliane Wilhelmina, verehelichte Gräfin Bose zu Dresden vom 23.09.1769, Moritz Ulrich zu Waldenbuch in Württemberg vom 20.09.1769, Ferdinand (o.O., o.D.), W.G. und E.A.H., Herren zu Putbus in Stralsund vom 07.10.1769 Instanzenzug: 1. Tribunal 1769 Kläger: (2) Malte Friedrich, Hof- und Erblandmarschall, Graf zu Putbus, für sich und im Namen seiner Geschwister Beklagter: Landrentmeister Carl Friedrich Brünslow, Ehrenreich Christian Koch, Senior des Geistlichen Ministeriums zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2626 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2376 Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um neue Dienste Alte Signatur: Wismar O 32 (W O 2 n. 32) Laufzeit: (1721-1749) 16.08.1749-16.01.1751 Fallbeschreibung: Kl. besitzt seit 1735 den Oertzenhof auf Poel. Bisher sind von ihm und seinen beiden Vorgängern keine Dienste an den Poeler Amtshof gefordert worden, seit Ostern 1749 sind vom Amt aber mehrere Bauernhöfe gekauft oder gelegt worden und auch von der Pächterin seines Hofes, dem Frln. von Hein, werden seitdem anstelle des Dienstkorns wirkliche Dienste gefordert. Kl. hat dagegen beim Amtmann Müller protestiert, mußte aber erfahren, daß dieser zwischenzeitlich bei Frl. v. Hein die Gegenleistung für die Dienste gepfändet hat und wendet sich daher an das Tribunal mit der Bitte, ihn in seinem Besitz zu schützen. Das Tribunal trägt dem aktuellen Pächter des Amtes, von Graevenitz, am 07.11. auf, sich binnen 3 Wochen zu den Vorwürfen zu äußern. Graevenitz gibt am 04.12. an, daß Kl. nur den Hof und dessen Gebäude, nicht aber das dazugehörige Land besitzen würde und einer der Vorbesitzer als Amtsschreiber für sich die Umwandlung realer Dienste in Geld erreicht habe. Diese könne aber nicht auf andere übertragen werden, weshalb Kl. die geforderten Dienste zu leisten hat. Das Tribunal fordert Kl. am 05.12.1749 zur Erwiderung auf, am 12.01.1750 bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 14.01. auf 3 Wochen erhält. Am 22.06.1750 weist Kl. die Argumente des Bekl. zurück. Das Tribunal fordert am 24.06. Stellungnnahme des Bekl., der am 15.10. seine Meinung bekräftigt. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 17.10., am 19.10.1750 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 12.01.1751 informiert Kl. darüber, daß Parteien einen gütlichen Vergleich anstreben und bittet, mit der Urteilsverkündung zu warten. Das Tribunal setzt den Termin am 15.01.1751 aus, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Befehl des Amtmanns Müller für einen Musketier zur Vollstreckung der Dienste vom Oertzenhof vom 29.07.1749; Bestätigung des Kaufvertrags über den Schwarzen Hof durch Tribunalspräsident Moritz Ulrich von Putbus vom 04.07.1735; Kaufvertrag zwischen Detlef Göttsche und Hinrich Icke über den Schwarzen Hof vom 27.01.1735; Aufstellung über auf dem Hof lastende Dienste; Auszug aus dem Licitations- und Liquidationsprotokoll wegen des Schwarzen Hofes auf Poel vom 28.02.1726 (2x); Ratsgerichtsprotokoll vom 06.05.1727; von Notar Stephan Raiser aufgenommenes Inventar des Schwarzen Hofes vom 07.11.1721, bestätigt durch Notar Jochim Christoph Lehmann am 02.12.1749; Brief des Vizepräsidenten am Tribunal Samuel von Palthen an Amtmann Müller vom 27.03.1749 Instanzenzug: 1. Tribunal 1749-1751 Kläger: (2) Helmut Friedrich von Oertzen auf Roggau, mecklenburgischer Landrat Beklagter: N N v. Graevenitz als Pächter des kgl. Amtes Poel und der Amtmann Müller Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 12.01.1751: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P), seit 15.10.1750: Johann Franz von Palthen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2376 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2375 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Arrest auf Untertanen und Wagen Alte Signatur: Wismar O 31 (W O 2 n. 31) Laufzeit: (1749) 22.01.1749-08.07.1750 Fallbeschreibung: Bekl. haben mehrere Untertanen des Kl.s samt Pferden und Wagen auf deren Weg von Schwerin nach Roggau bei Lübow festgehalten, da sie die Zahlung eines neuen Zolls bei Lübow verweigert haben. Kl. hat Bekl. angeboten, die beschlagnahmten Pferde und Wagen gegen eine von ihm gestellte Kaution auszulösen, dies wurde aber abgeschlagen, die Kaution wurde vom Rat auf 30 Rtlr und die Kosten für die Beschlagnahme festgelegt, was Kl. als zu hoch ablehnt. Deshalb wendet er sich an das Tribunal und bittet um eine Anweisung an Bekl., Pferde und Wagen binnen 2 Tagen gegen angemessene Kaution freizugeben und ihm Kosten und Schäden zu ersetzen. Das Tribunal weist die Bekl. am 24.01.1749 an, sofort Pferde und Wagen freizugeben. Kl. appelliert nach Bitte vom 26.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes in der Hauptsache und erhaltener Genehmigung des Tribunals vom 27.02. am 09.04. gegen das Urteil des Ratsgerichts, da seine Wagen auf öffentlicher Landstraße gegen jedes Reichsgesetz gepfändet wurden, der Zoll ungewöhnlich ist und ihm vom Ratsgericht jedes Rechtsmittel verweigert wurde. Das Tribunal fordert am 02.05. vom Ratsgericht die Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Diese gehen am 25.06. ein, am 07.07. bittet Kl. um Eröffnung, die vom Tribunal am 11.07. auf den 15.07. angesetzt wird. Am 20.10.1749 und 19.01.1750 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04.1750 verurteilt das Tribunal die Bekl. zu Ersatz von Schaden und Kosten, da die Beschlagnahme unrechtmäßig war. Am 25.05. kündigen die Bekl. an, über Rechtsmittel gegen dieses Urteil nachzudenken und erbitten 6wöchige Fristverlängerung. Diese erhalten sie am selben Tag ebenso wie eine am 06.07.1750 erneut erbetene Fristverlängerung bis zum Ende der Gerichtsferien. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15. und 18.01.1749; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 16.01.1749; Schreiben Oertzens an Rat zu Wismar vom 15.01.1749; von Notar Ernst Friedrich Babst aufgenommene Zeugenbefragung der Knechte des Kl.s, Jasper Bannies, Jochim Bothe, Jochim Köster und Jochim Burmeister in Neubukow vom 27.01.1749; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten der Bekl. für A.C. Gröning vom 01.09.1749 und für Dr. Ungnade vom 07.04.1750 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Tribunal 1749-1750 3. Tribunal 1750 Kläger: (2) Helmut Friedrich von Oertzen auf Roggau, mecklenburgischer Landrat (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P), seit 07.04.1750: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2375 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2374 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar O 30 (W O 1 n. 30) Laufzeit: (1748) 16.10.1748-28.03.1749 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 16.10. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und Zurückweisung der Appellation als "frivol" setzt das Tribunal Kl. am 19.10. eine 14tägige Frist zur Vorlage seines Schriftsatzes. Am 02.11. schildert Kl., daß er im Jahre 1739 aus dem Konkurs des Caspar Jochim Wulff dessen Haus für 1.061 Mk. lüb. gekauft hat. Er mußte aber erhebliche Mittel aufwenden, da dieses baufällig war. Er hat sich für diese Arbeiten und für den Bau zweier angrenzender Wohnbuden Geld von den Geistlichen Hebungen geliehen und insgesamt 2.700 Mk. investiert. Das Kapital der Stiftungen ist mit 900 Mk. in dem Haus versichert. Da sich neben ihm und einem bereits in Wismar wohnenden Uhrmacher vier weitere Meister in der Stadt niedergelassen haben, hat er nicht die erhoffte Arbeit finden und die Zinsen nicht pünktlich bezahlen können. Deshalb haben die Stiftungen beim Rat geklagt, den Konkurs Oldenburgs herbeigeführt und die Verteilung der Masse erreicht. Da bei der Schätzung seines Hauses nicht die Verbesserungen durch Reparatur und Neubau berechnet wurden, fühlt Kl. sich benachteiligt und appelliert an das Tribunal. Er fordert eine faire Taxierung seines Hauses, verspricht die Bezahlung des ausstehenden Geldes binnen dreier Monate, beschuldigt Blumenthal, sein Haus für wenig Geld zu eigenem Zweck erwerben zu wollen und beruft sich auf die Anweisungen der Kgl. Kommission von 1722 und 1725 zum Schutz Wismarer Bürger. Das Tribunal lehnt am 02.03.1749 die Annahme der Appellation wegen "Unförmlichkeit des Libelli als Unerheblichkeit der Causalien" ab und verurteilt Treffner zu 4 Rtlr Strafe, da er "sich der Advokatur bei diesem hohen Gericht angemaßet". Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 26.09.1748 (2x); Prioritätsurteil des Ratsgerichts vom 18.09.1748 (2x); Ratsgerichtsprotokoll vom 07.02.1748; Bescheinigung der Gläubiger Hieronymus Christ. Ungnade, Johann Jürgen Nedder und Carl Friedrich Pälicke vom 10.09. und 01.11.1748 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Tribunal 1748-1749 Kläger: (2) Jochim Hinrich Oldenburg, Uhrmacher in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Daniel Blumenthal und Christoph Coth als Provisoren des Gotteshauses zum Heiligen Geist und der Almosentafel zu St. Nikolai (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Philipp Treffner (A) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2374 |
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