- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 17. 1. Kläger Q ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0423 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Zahlung des Honorars Alte Signatur: Wismar B 273 (W B 7 n. 273) Laufzeit: 12.09.1754-03.10.1754 Fallbeschreibung: Beide Parteien hatten den Oberstleutnant von Bassewitz in dessen Prozeß Nr. 0422 vertreten, Kl. hat bisher aber kein Honorar dafür erhalten und fordert Bezahlung vom Bekl., da es die Aufgabe des Anwalts ist, das Honorar von der Prozeßpartei einzutreiben. Kl. erbittet ein entsprechendes Mandat an Bekl., die ausstehenden 9 Rtlr 1 s binnen 3 Tagen bei Androhung der Vollstreckung an ihn zu bezahlen. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.09. auf, das Honorar binnen 3 Wochen zu bezahlen. Am 30.09. wehrt sich Bekl. gegen das Mandat und bittet, es direkt an Bassewitz zu richten, der ihn auch noch nicht bezahlt hat. Das Tribunal fordert Kl. am 02.10.1754 zur Antwort auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Prokuraturrechnung vom 06.09.1754 Instanzenzug: 1. Tribunal 1754 Kläger: (2) Dr. Johann Theodor Quistorp, Prokurator am Tribunal Beklagter: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0423 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2669 Prozessgegenstand: Intercessionales Auseinandersetzung um Abgabenzahlung Alte Signatur: Wismar Q 3 (W Q 1 n. 3) Laufzeit: 21.02.1752-11.03.1752 Fallbeschreibung: Kl. hat die Tochter des Lübecker Kaufmanns Andreas Petersen geheiratet. Als der Vater seiner Tochter die Aussteuer mit nach Wismar gab, wurde er vom Lübecker Rat aufgefordert, von diesen Gütern den Zehnt zu bezahlen. Kl. hatte sich aber zuvor mündlich mit Bekl. darauf geeinigt, daß Petersen nur zahlen müsse, wenn er wegen der Aussteuer Steuerreduzierungen erbitten würde. Obwohl er dies nicht getan und die Höhe des Brautschatzes nicht angegeben hat, hat der Lübecker Rat diesen auf 1.000 Rtlr geschätzt und Petersen deshalb zur Zahlung von 100 Rtlr veranlaßt. Kl. erbittet vom Tribunal ein Schreiben an den Lübecker Rat, seinem Schwiegervater keinen Zehnt zu dessen Lebzeiten abzufordern und die Bekl. darauf hinzuweisen, daß seine Frau als Angehörige eines Tribunalsangestellten ohnehin steuerfrei sei. Das Tribunal setzt das erbetene Schreiben an den Lübecker Rat am 25.02. auf. Bekl. erwidern am 08.03. darauf, daß nach alten Stadtrechten jeder Bürger, der aus Lübeck wegzieht, den Zehnt auf seine ausgeführten Güter erlegen müsse und verteidigen ihr Vorgehen. Das Tribunal setzt Kl. am 11.03.1752 davon in Kenntnis. Instanzenzug: 1. Tribunal 1752 Kläger: (2) Dr. Theodor Johann Quistorp, Prokurator am Tribunal Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Lübeck
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2669 |
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