- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 20. 1. Kläger T ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3406 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines Erbes Alte Signatur: Wismar S 417 (W S n. 417) Laufzeit: (1785) 19.01.1785-29.01.1785 Fallbeschreibung: Die Kl. fordern die Auszahlung ihres Anteils am Wulffschen Testament, den sie von Maria Dorothea Baumann geerbt haben, einer schwachsinnigen Frau, die unter Vormundschaft Tiedemanns gestanden hatte. Aufgrund des 1784 geschlossenen Vergleichs mit den direkten Erben der M.D. Baumann (Nr. 3405) erbitten die Kl. ein Mandat an die Bekl. zur Auszahlung dieser Gelder und erhalten es am 28.01.1785. Prozessbeilagen: (7) Quittung des Dr. med. Bernhard Dietrich Franz Steinecke und seiner Frau Anna Sophia, geb. Junge, über empfangene Rechte und Gelder von Antoni 1785; Auszug aus dem Wulfschen Testament (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1785 Kläger: (2) Witwe und Erben des Johann Tiedemann, Kaufmann und Gewürzhändler in Wismar Beklagter: Christian Fabricius, Ratsherr und August Johann Hahn, Kaufmann zu Wismar, als Verwalter des Wulffschen Testaments Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Johann David Lembke (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3406 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3537 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar T 91 (W T n. 91) Laufzeit: (1784) 08.06.1784-12.06.1784 Fallbeschreibung: Seit 31.12.1783 fordert der Kl. eine Geldsumme von 2.673 Mk. 11 s Hamburger Banco zurück, zu deren Sicherheit der Bekl. ihm am 29.04.1782 sowohl eine generelle Hypothek als auch 1/4 Part des Schiffes "Das goldene Lamm" verschrieben hat. Zahlungstermin war der 24.07.1782, danach war der Kl. berechtigt, den Besitz des Bekl. überall zu beschlagnahmen und zu verkaufen. Im Dezember 1783 hat der Kl. nach mehrfachen Versuchen, sein Geld auf gütlichem Wege zu erhalten, einen Prozeß vor dem Wismarer Ratsgericht angestrengt und darum gebeten, das Schiff zu beschlagnahmen. Doch Ratsgericht und der Bekl. verschleppen den Prozeß, so daß sich der Kl. gezwungen sieht, die Beschlagnahme des Schiffes oder die Stellung einer anderen Sicherheit zu beantragen. Da der Rat dies abschlägt, appelliert der Kl. an das Tribunal, fordert die Befriedigung seiner Ansprüche und ein Festhalten des Schiffes. Das Tribunal schlägt den Antrag am 12.06.1784 ab. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.06.1784; von Notar Friedrich Christoph Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 05.06.1784 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783-1784 2. Tribunal 1784 Kläger: (2) Hieronymus Mathias Till, Kaufmann in Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Caspar Gabriel Heinrich Jordan, Ratsherr in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3537 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0765 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar E 60c (W E n. 60c) Laufzeit: (1783-1785) 01.11.1785-05.04.1786 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 01.11. um Fristsetzung an Kl. zum Einreichen von dessen Beschwerden gegen ein Ratsurteil fordert das Tribunal Kl. am 04.11. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen einzureichen. Am 18.11. erbittet Kl. Fristverlängerung, da er auf einen Vergleich hofft und erhält diese am 19.11. für 14 Tage. Am 01.12. und 23.12. erbittet Kl. wegen Krankheit seines Anwalts bzw. Hoffnung auf Vergleich erneut Fristverlängerung und erhält diese am 02. und 27.12.1785. Am 20.01.1786 berichtet Kl., daß er vom Bekl. am 19.11.1784 aufgefordert worden sei, ihm Schulden in Höhe von 2295 Mk. 11 s Hamburger Banco zu bezahlen. Kl. seinerseits hat Forderungen an Bekl. aus einer Fracht von 24 Last Weizen und 20 Last Roggen, die er im Juni 1783 nach London geschickt hat und deren Zahlung an Bekl. erfolgen sollte. Da der Londoner Kaufmann sein Getreide zu einem sehr schlechten Preis verkauft, macht Kl. dieses Geschäft rückgängig und teilt dies Bekl. mit. Da dieser nicht handelt, entsteht der fragliche Schaden, dessen Bezahlung Bekl. von Kl. vor dem Ratsgericht fordert, das Kl. entsprechend verurteilt, weshalb der an das Tribunal appelliert und den Fall ausführlich aus seiner Sicht darstellt. Am 25.01. ergänzt Kl. seinen Schriftsatz Das Tribunal weist ihn am 04.04.1786 wegen Unerheblichkeit der Beschwerden" ab und zurück an das Ratsgericht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 12.10.1785; Schreiben Philipp Wilhelm Sengebuschs an Johann Friedrich Nölting vom 31.10.1785 und dessen Antwort (o.D.); von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 21.10.1785; Schreiben Sengebuschs an Dr. Koch vom 29.11.1785; ärztliches Attest des B. Steinecke für Dr. Koch vom 30.11.1785; Schreiben der Firma Thomas und Joseph Harris zu London an Kl. vom 31.10.1783 (niederländisch) Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785-1786 Kläger: (2) David Erdtmann, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Hieronymus Matthias Till, Kaufmann zu Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0765 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3405 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar S 417 (W S n. 417) Laufzeit: (1783) 12.08.1783-21.12.1784 Fallbeschreibung: Tiedemann hat mit Maria Dorothea Baumann mit Beistand des Ratsherrn Briesemann am 14.07.1775 einen contractus vitalitus abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde von Syndikus Dahlmann sowie einem Notar geprüft und wird unter Aufsicht des Rates seither beachtet. Der Bekl. als Ehemann der Tochter der Halbschwester von M.D. Baumann hat den Vertrag 1783 angefochten, woraufhin das Ratsgericht den Vertrag für ungültig erklärt und den Kl. aufgefordert hat, das Erbe an den Bekl. auszuzahlen. Dagegen ergreifen die Kl. restitutio in integrum und erbitten die Verschickung der Akten an eine Juristenfakultät. Da dies nicht genehmigt wird und der Bekl. stattdessen zur Stellungnahme aufgefordert wird, appellieren die Kl. an das Tribunal und erbitten Aufforderung an das Ratsgericht, die Akten an eine Juristenfakultät zu verschicken. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 10.02.1784 auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzusenden. Am 17.03. erbitten die Kl. Prozeßbeschleunigung und verschärfte Aufforderung an den Rat wegen Einsendung der Akten und erhalten diese am 19.03. Am 26.03. gehen die Akten ein, am 16.04. werden sie geprüft. Nach Bitten um Prozeßbeschleunigung vom 26.04. und 05.07. lädt das Tribunal die Parteien am 18.10.1784 auf den 02.11. zu einer Schlichtung ein. Bei diesem Termin fordert der Bekl. den Acker, die Grabstelle der Baumann und 500 Rtlr aus ihrem Vermögen, die Kl. nehmen dies zur Diskussion an. Am 15.11. bieten sie neben Acker und Grabstelle 300 Rtlr, stellen aber weitere Bedingungen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 20.11. zur Antwort auf. Dieser lehnt das Angebot am 30.11. ab und bittet um ein Urteil. Daraufhin setzt das Tribunal am 07.12. erneut einen Schlichtungstermin auf den 17.12.1784 an, bei dem der Bekl. neben allem anderen 450 Rtlr erhält. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 21.05.1783, 24.07.1783; Restitutionsklage der Kl. vor Ratsgericht vom 24.07.1783; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 07.08.1783; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Lembke vom 23.02.1784; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug der Protokolle vor dem Tribunal vom 02.11. und 17.12.1784 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1781-1783 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783-1784 Kläger: (2) Witwe und Erben des Johann Tiedemann, Kaufmann und Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Hofmedicus Dr. med. Bernhard Dietrich Franz Steinecke namens seiner Ehefrau Anna Sophia, geb. Junge (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3405 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3536 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verletzung der Zunftprivilegien Alte Signatur: Wismar T 90 (W T n. 90) Laufzeit: (1779-1781) 05.12.1781-15.10.1782 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. um Befristung des Termins zum Einreichen der Appellation vom 05.12. fordert das Tribunal die Kl. am 07.12. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen einzureichen. Am 14.12. erbitten die Kl. Fristverlängerung und erhalten diese am selben Tag für 14 Tage. Am 28.12. legen sie ihre Gründe für die Appellation gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Sohn der Bekl. ist Tischlergeselle in einer benachbarten Stadt. Zu Ostern 1778 hat er während eines Besuchs bei seiner Mutter einen Tisch gebaut. Als die Kl. davon erfahren, beantragen sie beim Gewett, den Tisch und das Werkzeug beschlagnahmen zu dürfen und erhalten die Erlaubnis. Die Bekl. wendet sich an das Gewett und fordert den Tisch zurück, da ihr Sohn diesen nur bei ihr untergestellt habe. Später behauptet sie, der Tisch sei ein Geschenk ihres Sohnes. Das Gewett weist die Spolienklage der Bekl zurück, läßt ihr aber weitere Beweise offen. Dagegen ergreifen die Kl. restitutio in integrum. Als das Gewett sein Urteil bestätigt, appellieren die Kl. an den Rat. Dieser setzt das erste Gewettsurteil wieder in Kraft. Die Bekl. ergreift dagegen restitutio in integrum und wird zu einem Eid verurteilt, daß ihr Sohn ihr den Tisch habe schenken wollen. Nachdem die Bekl. diesen Eid geschworen hat, verurteilt das Ratsgericht die Kl. dazu, den Tisch herauszugeben und der Bekl. die Prozeßkosten zu bezahlen. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal. Das Tribunal fordert den Rat am 26.02. auf, die Beschwerden von selbst zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 15.04. und 08.07. bitten die Parteien um Beschleunigung der Sache. Am 01.07. hebt der Rat die Kosten gegeinander auf. Die Kl. wenden sich daraufhin am 28.08. an das Tribunal und erbitten eine Anweisung an die Bekl., ihnen ihre Gerichtskosten zu bezahlen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 15.10.1782 ab. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 13.10.1779, 31.01., 04.07., 31.08. und 21.11.1781, 01. und 17.07.1782; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 27.11.1781, Gewettsprotokolle vom 08.01.1779, 21.01. und 14.07.1780 Instanzenzug: 1. Gewett 1778-1779 2. Gewett 1779 3. Ratsgericht 1779 4. Ratsgericht 1780-1781 5. Tribunal 1781-1782 Kläger: (2) Amt der Tischler zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe des Franz Joachim Wagner (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3536 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3530 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um zu leistenden Eid Alte Signatur: Wismar T 88 (W T n. 88) Laufzeit: (1779) 01.10.1779-04.04.1780 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 01.10.1779 um Befristung der Appellation ergeht am 02.10. das Mandat des Tribunals an den Kl., seinen Schriftsatz binnen 8 Tagen einzureichen. Am 11.10. legt der Kl. seinen Schriftsatz vor und bittet, ihn von der vom Rat geforderten Eidesleistung für seinen Ziehsohn Friedrich Thurow, der zunächst einen Heuer-Vertrag mit dem Bekl. abgeschlossen, diesen dann aber gekündigt hat, zu entbinden. Der Bekl. läßt Thurow per Gewettsbeschluß an sich und seine Reise nach Stockholm binden, er bietet Kaution für Freilassung seines Stiefsohnes und dessen Recht auf anderweitigen Heuervertrag an. Das Gewett folgt dem letzten Antrag, weshalb der Kl. an das Ratsgericht appelliert, das das Gewettsurteil bestätigt, weshalb sich der Kl. an das Tribunal wendet. Dieses verweist den Kl. am 04.04.1780 auf das in der Hauptsache ergangene Urteil. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 23., 27. und 30.09., 01.10.1779; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 01.10.1779 Instanzenzug: 1. Gewett 1779 2. Ratsgericht 1779 3. Ratsgericht 1779 4. Tribunal 1779-1780 Kläger: (2) Johann Ludwig Trillhoff, Böter zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Mathias Schmidt, Schifferältester zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Andreas Johann Theodor Quistorp (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3530 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3531 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um nicht erfüllten Vertrag Alte Signatur: Wismar T 88 (W T n. 88) Laufzeit: (1779) 15.11.1779-04.04.1780 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 15.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und gewährter Erlaubnis des Tribunals vom 16.11. bittet Bekl. am 08.12. um schleunige Entscheidung des Falles, die ihm vom Tribunal am selben Tag versprochen wird. Am 27.12.1779 und 06.01.1780 erbittet Kl. eine erneute Fristverlängerung, die ihm am 28.12.1779 bis nach den Gerichtsferien gewährt wird. Am 12.01.1780 legt Kl. seine Beschwerden gegen das Ratsgerichtsurteil vor. Das Findelkind Friedrich Thurow, dessen sich Kl. 1775 angenommen hat, hatte einen Vertrag mit Bekl. abgeschlossen und diente diesem als Schiffsjunge. Bei der ersten Bezahlung stellte sich aber heraus, daß Bekl. nur 6 statt 7s / Tag zahlte und für mehrere Tage keinen Lohn auszahlen wollte. Daher heuert Thurow bei Schiffer Möller an, wird aber durch Bekl. vom Stadtsoldaten festgenommen und für mehrere Tage in die Türkenkammer gesetzt. Kl. bietet die Stellung einer Kaution für seinen Ziehsohn an, um ihn aus dem Arrest zu lösen. Das Gewett bewilligt dies, Bekl. appelliert aber dagegen an das Ratsgericht. Dieses trägt Kl. auf zu beweisen, daß Bekl. es Thurow freigestellt habe, den Dienst zu wechseln, wenn er irgendwo mehr Geld erhalten könne. Dagegen ergreift Kl. restitutio in integrum, wird aber abgewiesen und appelliert an das Tribunal, um den ausstehenden Lohn für seinen Ziehsohn und Schadensersatz für die unrechtmäßige Haft zu fordern. Das Tribunal lehnt die Beschwerde am 04.04.1780 wegen Unerheblichkeit ab und verwarnt Anwalt des Kl.s wegen des "abusus remedii". Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 04.10.1779; Ratsgerichtsurteil vom 27.09.1779 Instanzenzug: 1. Gewett 1779 2. Ratsgericht 1779 3. Ratsgericht 1779 4. Tribunal 1779-1780 Kläger: (2) Johann Ludwig Trillhoff, Böter zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Mathias Schmidt, Schifferältester zu Wismar Anwälte: Kl.: Andreas Johann Theodor Quistorp (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3531 |
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