- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3593 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar V 51 (W V I n. 51) Laufzeit: (1749) 23.06.1749-12.07.1749 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Verkürzung der Frist für den Kl. zum Einreichen seines Schriftsatzes vom 23.06.1749 und erteiltem Mandat des Tribunals an den Kl., binnen 8 Tagen seinen Fall vorzutragen, legt dieser am 02.07. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Kl. hat Weine aus Bordeux gekauft und mit drei Wechseln bezahlen wollen, von denen einer geplatzt ist. Der Weinhändler verweigert daraufhin jeden weiteren Zahlungsaufschub und läßt den dem Kl. gehörenden Sechstelpart in der Fregatte "Die Stadt Wismar", die sich gerade in Bourdeaux befindet, beschlagnahmen. Der Schiffer schließt einen Bodmereibrief über 2.950 Livres ab und darf daraufhin mit seinem Schiff auslaufen. Als er in Hamburg ankommt, legte der Weinhändler dort auf das Schiff Arrest. Die Reeder forderten daraufhin vor dem Ratsgericht vom Kl., das Geld an Weinhändler zu bezahlen, damit das Schiff weiterfahren könne. Das Ratsgericht verurteilt den Kl. dazu, dafür zu sorgen, daß der Arrest sofort gelöst wird oder stellen den Reedern frei, sein Sechstelpart zu verkaufen. Dagegen appelliert der Kl. vor dem Tribunal. Dieses trägt dem Rat am 11.07.1749 auf, den Gläubigern des Kl.s Kopien des Vorgangs zur Verfügung zu stellen und die vom Kl. erbetene Beschlagnahme der Frachtgelder "in anderweitige Erwegung" zu ziehen. Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Franz Kindt zu Wismar vom 17.06.1749; Schreiben der Bekl. an Wismarer Rat vom 20. und 31.05.1749; 2 Ratsgerichtsurteile vom 02.06.1749; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.06.1749 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Tribunal 1749 Kläger: (2) Johann Caspar Velthusen, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Landrat von Oertzen, Hans Kahl, Franz Kind, Jochim Ludwig Kahl, N N Karthaus als Reeder der Fregatte "Die Stadt Wismar" (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3593 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3592 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar V 50 (W V I n. 50) Laufzeit: (1745-1752) 05.07.1752-05.03.1753; 26.09.1754- Fallbeschreibung: Beide Parteien hatten sich im Jahre 1750 auf die Bezahlung der Schulden der Bekl. in bestimmten Raten geeinigt, die Bekl. hat aber seit 1751 nicht mehr bezahlt, weshalb die Kl. um ein entsprechendes Mandat an sie bitten, das sie am 07.07. erhalten. Am 04.12.erbitten sie ein Mandat mit Vollstreckungsbefehl, da das erste nicht befolgt worden ist und erhalten es am 08.12.1752. Am 26.09.1754 erbitten die Kl. erneut einen Vollstreckungsbescheid gegen die Bekl., da diese außer der ersten Rate nichts bezahlt hat. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 08.10. an den Kanzlisten Lehmann. Am 11.10. bietet die Bekl. an, die Forderung auf ihr Haus ins Stadtbuch eintragen zu lassen. Das Tribunal fordert die Kl. am 12.10.1754 auf, sich dazu zu erklären. Diese lehnen das Angebot am 24.10.1757 ab, woraufhin das Tribunal die Bekl. am 02.11. entsprechend zur Zahlung anweist. Am 26.10.1758 fordern die Kl. erneut die Zahlung, das Tribunal droht der Bekl. die Vollstreckung an, falls sie binnen sechs Wochen ihre Schulden nicht bezahlt. Am 15.12. erbitten die Kl. Umsetzung des Mandates und erhalten am 19.12.1758 entsprechenden Bescheid. Am 13. und 15.01.1759 versiegelt der Tribunalspedell das Haus der Bekl. und fordert diese zur Bezahlung auf, am 20.01. erbittet sie 6wöchige Fristverlängerung, wird am 22.01. aber abgewiesen. Am 24.01. wird ihr Besitz inventarisiert und abtransportiert, am 01.02. bitten die Kl. um Aussetzung der öffentlichen Versteigerung wegen des Krieges und erhalten am 03.02. einen entsprechenden Bescheid. Am 27.08. erbitten die Kl. Durchführung der Auktion, am 04.09. beauftragt das Tribunal den Pedellen entsprechend. Am 18.09. bietet die Bekl. an, eine Obligation der Familie Velthusen über 71 Rtlr, die sie geschenkt bekommen hat, an die Kl. auszuliefern, wenn diese ihr ihre Sachen zurückgeben. Das Tribunal verweist sie damit am 21.09. an die Kl. Diese zeigen am 12.02.1760 das Auktionsergebnis an und bestehen auf Bezahlung ihrer Restschuld durch den Verkauf des Hauses. Das Tribunal teilt dies der Bekl. am 13.02.1760 mit. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten vom 05.07., 04.12.1752, 26.09.1754, 24.10.1757, 26.10. und 15..12.1758; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 08.07.1752, 04.11.1757, 31.10.1758; von Tribunalspedell Wulff aufgenommenes Protokoll über die Versiegelung des Hauses der Bekl. vom 13. und 15.01.1759; Protokoll über Inventarisierung der Habe der Bekl. vom 24.01.1759; Schenkung der Catharina Maria Klockmann vom 07.05.1759; Obligation Johann Caspar Velthusens für Müller Klockmann vom 29.09.1745; Auktionsprotokoll vom 11.10.1759 Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1760 Kläger: (2) Velthusensche Kuratoren Beklagter: Christine Louise Schneider zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: seit 11.10.1754: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P), seit 18.09.1759: Dr. Theodor Johann Quistorp
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3592 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3590 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar V 50 (W V I n. 50) Laufzeit: (1716-1749) 09.05.1749-15.09.1750 Fallbeschreibung: Johann Rudolf Lauterbrunn hat 1737 100 Rtlr von den Erben des Ratsherrn Johann Jürgen Velthusen empfangen und als Sicherheit für die Rückzahlung sein Haus verpfändet, in dem die Bekl. jetzt wohnt. Da der Kl. sein Geld seit langem zurückfordert, es aber nicht erhalten kann, bittet er das Tribunal, die Bekl. zur Räumung des Hauses binnen 3 Wochen oder zur Bezahlung der 100 Rtlr nebst Zinsen und Unkosten aufzufordern. Das Tribunal lädt die Bekl. am 13.05. auf den 03.06. vor, um die Verträge und Quittungen anzuerkennen. Am 02.06. bittet sie um Terminverschiebung, erhält diese am 03.06. auf den 20.06. und erkennt die Siegel ihres Stiefvaters an. Am 20.06. fordert sie weitere Beweise für die Berechtigung der Forderung des Kl.s und gibt an, Lauterbrunn habe das Haus unrechtmäßig verpfändet, da es mit dem Geld der Mutter gekauft worden sei. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.06. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Am 20.08. melden sich Johann Ernst Karthaus und Christian Friedrich Fabricius als Kuratoren der Velthusenschen Güter, weisen die Behauptungen der Bekl. zurück und fordern bessere Beweise. Das Tribunal fordert die Bekl. am 21.08. und 25.10. zur Stellungnahme auf, die am 10.12. eingeht und in der die Bekl. auf ihrer Sicht besteht. Am 11.12.1749 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 19.01. und 13.04.1750 bitten Parteien um Beschleunigung der Sache. Am 06.07. setzt das Tribunal den 15.09.1750 zum gütlichen Vergleich an und vermittelt an diesem Tag die Ratenzahlung der auf 250 Mk. herabgesetzten Schuld. Prozessbeilagen: (7) Obligation des Kammerschreibers Johann Rudolph Lauterbrunn vom 23.02.1737; Kaufvertrag zwischen den Vormündern der Kinder des Kapitäns Schneider und J. R. Lauterbrunn über ein Haus in der Böttcherstraße vom 08.07.1716; Quittung über die Bezahlung des Kaufpreises vom 15.11.1716; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Zeugenbefragung des Hinrich Meyer und dessen Frau Catharina Maria vom 29.05.1749; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Zeugenbefragung der Elisabeth Kähler vom 09.06.1749; Schreiben des J.R. Lauterbrunn an seine Ehefrau vom 14.05.1716; Obligation von J. R. und Agnes Dorothea Lauterbrunn für General Kraag vom 01.07.1716; Einquartierungsbescheide für Lauterbrunn vom ??.04., ??.06., 12.09. und 06.08.1716; Schuldverschreibung Lauterbrunns für die Witwe Andreas Steffens vom 24.07.1733; Schreiben des N N von Blücher an Lauterbrunn vom 21.12.1737; Auskunft des Kämmereischreibers Joachim Christoph Eschert vom 07.08.1749; Prozeßvollmachten der Velthusenschen Kuratoren vom 02.09.1749 und der Bekl. vom 31.12.1749 Instanzenzug: 1. Tribunal 1749-1750 Kläger: (2) Johann Caspar Velthusen, Ratsherr zu Wismar Beklagter: Christine Louisa Schneider zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3590 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3585 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Rückgabe persönlichen Eigentums Alte Signatur: Wismar V 46 (W V I n. 46) Laufzeit: (1745) 04.09.1745-25.04.1746 (1746) Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 04. und 25.09. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 07. und 27.09., legt der Kl. am 16.10. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Nachdem seine Mutter ihre Zahlungsunfähigkit erklärt hatte, wird ihr Haus versiegelt. In diesem Haus befindet sich aber auch die persönliche Habe des Kl.s gegen den niemand Ansprüche erhoben hat. Er bittet daher den Rat, ihm neben seiner Kleidung und seinem Reitzeug seine andere Habe auszuhändigen, wird aber im Gegenzug aufgefordert zu beweisen, daß die von ihm geforderten Sachen ihm wirklich gehörten. Als er dagegen restitutio in integrum vor dem Ratsgericht einlegt, wird das Urteil bestätigt, weshalb er sich an das Tribunal wendet und dort queruliert und auf Herausgabe seiner Habe klagt. Das Tribunal fordert den Rat am 07.12. auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzusenden. Diese gehen am 30.12.1745 ein, , am 24.01.1746 erbitten die Parteien die Prüfung der Akten, am 28.01. setzt das Tribunal den 01.02. dazu an. Am 25.04.1746 bestätigt das Gericht das Ratsgerichtsurteil und sendet die Akten am 07.06.1746 an dieses zurück Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 26.05. und 24.07.1745; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.07.1745; Schreiben der Bekl. an den Wismarer Rat vom 26.05.1745; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 22.01.1746; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabebestätigung für ein Tribunalsmandat vom 15.06.1746 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Ratsgericht 1745 3. Tribunal 1745-1746 Kläger: (2) Leutnant Dietrich Joachim von Vietinghoff (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: die Gläubiger seiner Mutter, der Witwe des Oberst Vietinghoff (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3585 |
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