-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3595
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Unterhaltsgeld
Alte Signatur: Wismar V 52 (W V I n. 52)
Laufzeit: (1749-1750) 24.02.1750-04.03.1750
Fallbeschreibung: Die Kl. haben sich mit dem Bekl. nach dessen Konkurs darauf verglichen, ihm pro Tag 1 Rtlr Unterhaltsgeld zu bezahlen, die der Bekl. zurückzuzahlen versprach. Als das gesamte Ausmaß seines Konkurses offenbar (148.000 Rtlr Schulden, 20.000 Rtlr Vermögen) und den Kl.n verdeutlicht wird, daß sie von ihren Forderungen maximal 18% zurückerhalten könnten, beschließen diese, die Zahlung der Unterhaltsgelder einzustellen und beantragen dies vor dem Ratsgericht. Da sie den Bekl. verdächtigen, Vermögen beiseite gebracht zu haben, verlangen sie zudem den Personalarrest für ihn. Der Rat verurteilt sie jedoch zur Weiterzahlung des vereinbarten Geldes und lehnt die Inhaftierung des Bekl. ab, wogegen sie vor dem Tribunal querulieren. Dieses lehnt den Antrag am 03.03.1750 ohne Angabe von Gründen ab.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kl. an den Wismarer Rat vom 22.07.1749, 14. und 19.01., 12.02.1750; Ratsgerichtsurteile vom 16. und 21.01., 16.02.1750
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1750 2. Tribunal 1750
Kläger: (2) Major v. Walsleben, J.W. Schultz, N N v. Schuckmann, Oberstleutnant v. Dachenhausen, Rittmeister v. Bülow, N N v. Bibow, N N Stieber, N N v. Halberstadt, Gottlieb Crull, J.D. Krüger, P. Tasch zu Dreveskirchen, Nicolaus Stier, Eva Susanna Linnemann, N N v. Bassevitz, N N v. Bülow, Jürgen Stein, Johann Wolterstorff, N N v. Linstow, Hartwig Schultz, Adam Bucht, P. Fersen, Hartwig Schröder, Johann Rieckhoff, Claus Schröder, Hinrich Nicolaus Soltow, Verwalter Weichler, Andreas Gottlieb Lehmann, N N v. Strahlendorff, Johann Chr. Fecht, Landrat v. Negendanck, Benefizialerben des Kanzleidirektors Tielke, N N v. Wickede, Kanzleirat v. Faber und N N v. Vietinghoff als Gläubiger des Johann Caspar Velthusen, ehemaliger Ratsherr zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Caspar Velthusen, ehemaliger Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3595


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0411
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Einhaltung eines Vertrages
Alte Signatur: Wismar B 265 (W B 7 n. 265)
Laufzeit: (1749) 17.01.1750-31.10.1750
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s um Fristverlängerung vom 17.01.1750 und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 20.01. bittet Kl. am 18.02., seinen Schriftsatz trotz Fristversäumnis durch seinen Anwalt anzunehmen, wird aber am 12.05. aus formalen Gründen abgewiesen. Am 23.06. erbittet Kl. Fristverlängerung für die Einreichung seines Rechtsmittels und erhält diese am 24.06., am 14.07. trägt Kl. seine
ova narrata" vor, die am 30.10. abgewiesen werden. Bei der Appellation geht es um den Kauf eines Achtels im Schiff "Die Einigkeit" durch den Kaufmann Johann Caspar Velthusen, den Kl. bald darauf erneut an Franz Kindt verkauft hat und somit nicht in der Lage ist, ihn Velthusen zu überlassen. Da Bekl. wegen Auslieferung des Schiffsteils vor Rat klagen und Kl. in zwei Instanzen zur Auslieferung verurteilt wird, appelliert Kl. an das Tribunal, wird dort aber in zwei Instanzen abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 11.07., 02. und 15.09., 07. und 16.10.1749; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 17.10.1749; Schreiben der Bekl. an Ratsgericht vom 11.07. und 02.09.1749
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Ratsgericht 1749 3. Tribunal 1750 4. Tribunal 1750
Kläger: (2) Franz Ludwig Barckey, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Vormünder der Velthusenschen Güter (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0411


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0671
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar D 43 (W D 1 n. 43)
Laufzeit: (1749) 15.01.1750-24.01.1750
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. um Verkürzung der Frist für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts auf 8 Tage, fordert das Tribunal Kl. am 17.01. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Auf dessen Bitte vom 21.01. um Verlängerung der Appellationsfrist genehmigt das Tribunal am 23.01.1750 weitere 4 Wochen. Weiteres erhellt nicht, es geht um die Bezahlung einer Schuld von 1.000 Rtlr, die Bekl. dem Kl. sowie Georg Beeck, Pächter auf Rathckenhof, im Jahre 1746 geliehen hatte.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Chistoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 23.12.1749; Ratsgerichtsurteil vom 17.12.1749
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Ratsgericht 1749 3. Tribunal 1750
Kläger: (2) Georg Hartwig Deutsch, Gastwirt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Dietrich Vorwerk, Kaufmann zu Lübeck (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0671


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3593
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 51 (W V I n. 51)
Laufzeit: (1749) 23.06.1749-12.07.1749
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Verkürzung der Frist für den Kl. zum Einreichen seines Schriftsatzes vom 23.06.1749 und erteiltem Mandat des Tribunals an den Kl., binnen 8 Tagen seinen Fall vorzutragen, legt dieser am 02.07. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Kl. hat Weine aus Bordeux gekauft und mit drei Wechseln bezahlen wollen, von denen einer geplatzt ist. Der Weinhändler verweigert daraufhin jeden weiteren Zahlungsaufschub und läßt den dem Kl. gehörenden Sechstelpart in der Fregatte "Die Stadt Wismar", die sich gerade in Bourdeaux befindet, beschlagnahmen. Der Schiffer schließt einen Bodmereibrief über 2.950 Livres ab und darf daraufhin mit seinem Schiff auslaufen. Als er in Hamburg ankommt, legte der Weinhändler dort auf das Schiff Arrest. Die Reeder forderten daraufhin vor dem Ratsgericht vom Kl., das Geld an Weinhändler zu bezahlen, damit das Schiff weiterfahren könne. Das Ratsgericht verurteilt den Kl. dazu, dafür zu sorgen, daß der Arrest sofort gelöst wird oder stellen den Reedern frei, sein Sechstelpart zu verkaufen. Dagegen appelliert der Kl. vor dem Tribunal. Dieses trägt dem Rat am 11.07.1749 auf, den Gläubigern des Kl.s Kopien des Vorgangs zur Verfügung zu stellen und die vom Kl. erbetene Beschlagnahme der Frachtgelder "in anderweitige Erwegung" zu ziehen.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Franz Kindt zu Wismar vom 17.06.1749; Schreiben der Bekl. an Wismarer Rat vom 20. und 31.05.1749; 2 Ratsgerichtsurteile vom 02.06.1749; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.06.1749
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Tribunal 1749
Kläger: (2) Johann Caspar Velthusen, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Landrat von Oertzen, Hans Kahl, Franz Kind, Jochim Ludwig Kahl, N N Karthaus als Reeder der Fregatte "Die Stadt Wismar" (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3593


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3589
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 49 (W V I n. 49)
Laufzeit: (1747) 11.01.1748-31.05.1748
Fallbeschreibung: Der Kl. hat beim Bekl. im Jahre 1742 Hering bester Qualität bestellt. Von der Lieferung waren 13,5 Tonnen aber bereits bei ihrer Ankunft verdorben und mußten aus dem Verkehr gezogen werden. Der Kl. hat ein Qualitätszeugnis vom vereidigten Heringswracker Linow anfertigen lassen, den Bekl. zur Rücknahme aufgefordert und vom Gewett nach anderthalb Jahren die Erlaubnis erhalten, den Hering vergraben zu lassen. Kurz darauf wird er vom Bekl. wegen Bezahlung des Herings vor dem Rat verklagt, der den Kl. in zwei Instanzen zur Bezahlung verurteilt und von ihm bessere Beweise für die mindere Qualität des Herings verlangt. Der Kl. appelliert daraufhin an das Tribunal und fordert Beweise vom Bekl. für die angeblich gute Qualität des Fisches und Berichtigung des Urteils. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses ohne Angabe von Gründen am 09.02.1748 ab. Daraufhin trägt der Kl. am 21.03. neue Gründe für seine Appellation vor, diese werden jedoch am 24.05.1748 wegen Unerheblichkeit zurückgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 04.10.1747; vom Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 12.10.1747; Articuli probatoriales für die Zeugen Caspar Fröhlich, Hans Jürgen Hancke und Jürgen Matthias Lahtz
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1747 2. Ratsgericht 1747 3. Tribunal 1748 4. Tribunal 1748
Kläger: (2) Erich Voigt, Brauer und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Carl von der Fehr aus Bergen in Norwegen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3589


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3596
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 53 (W V I n. 53)
Laufzeit: (1746-1750) 29.08.1750- 04.09.1752
Fallbeschreibung: Der Kl. hat dem Bekl. und dem früheren Gastwirt Georg Hartwig Deutsch im Jahre 1746 1.000 Rtlr für ein Jahr geliehen. Da das Geld bis zum Jahr 1749 nicht zurückgezahlt worden ist, verklagt der Kl. seine Schuldner vor dem Ratsgericht. Dort präsentiert der Bekl. ein Schreiben von Deutsch, daß dieser die Schuld allein tragen wolle, trotzdem verurteilt das Ratsgericht beide Schuldner zur Bezahlung. Dagegen ergreifen sie restitutio in integrum, das Ratsgericht überträgt die alleinige Bezahlung der Schuld auf Deutsch, der mittlerweile geflohen ist. Dagegen apelliert der Kl. vor dem Tribunal, verweist auf seinen Schuldschein und fordert die Bezahlung durch den Bekl. Am 01.09. reicht der Kl. ein Ratsgerichtsprotokoll nach, am 24.11.1750 fordert das Tribunal den Rat zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 26.04. erbittet der Kl. Aufschub beim Einreichen der Akten 1. Instanz und erhält sie am 30.04., am 14.06.stellt der Bekl. die Fristüberschreitung fest und bittet darum, die Appellation damit fallenzulassen und den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen. Am 22.06. wehrt sich der Kl. gegen diese Vorwürfe und bittet um Fortsetzung des Prozesses. Am 01.07. gehen die Akten ein, am 05.07. erbittet der Kl. einen Termin für die Eröffnung der Ratsgerichtsakten und erhält diesen am 12.07., am 18.10.1751 bitten Parteien um Beschleunigung des Prozesses, am 24.01.1752 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil teilweise auf und verurteilt den Bekl. zur Bezahlung der halben Schuld samt Zinsen. Am 28.02. ergreift der Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet am 06.03. und 15.04. Verlängerung der Frist zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 07.03. erhält. Am 22.04. reicht er seine Beschwerden gegen das Tribunalsurteil ein und bezieht sich auf seinen Vertrag mit Deutsch auf alleinige Übernahme der Schulden. Am 03.07. lädt das Tribunal die Parteien zu Vergleichsverhandlungen auf den 01.09. vor. Am 02.09.1752 bestätigt das Tribunal nach vergeblichem Vergleich sein Urteil vom 24.01. und sendet die Akten an den Rat zurück. Am 04.09.1752 erbittet der Kl. Auskunft über die Güter des Bekl., um seine Ansprüche beim Rat geltend machen zu können und erhält diese am selben Tag.
Prozessbeilagen: (7) Obligation von Bekl. und Georg Hartwig Deutsch vom 01.05.1746; Ratsgerichtsurteile vom 17.09.1749 und 17.06.1750; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 25.06.1750; Erklärung Deutschs vom 07.10.1747; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 02.12.1747 und 05.06.1748; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 08.01.1748, 30.11.1747; Ratsgerichtsprotokoll vom 12.02.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.12.1750, 02.09.1752; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 04.12.1750 und des Bekl. vom 17.03.1751, Bescheid des Ratsgerichts vom 15.06.1751, Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Ratsgericht 1749-1750 3. Tribunal 1750-1752 4. Tribunal 1752
Kläger: (2) Dietrich Vorwerk, Kaufmann in Lübeck (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Georg Beeck, Pächter zu Ratckenhof (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 28.02.1752: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3596


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3592
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 50 (W V I n. 50)
Laufzeit: (1745-1752) 05.07.1752-05.03.1753; 26.09.1754-
Fallbeschreibung: Beide Parteien hatten sich im Jahre 1750 auf die Bezahlung der Schulden der Bekl. in bestimmten Raten geeinigt, die Bekl. hat aber seit 1751 nicht mehr bezahlt, weshalb die Kl. um ein entsprechendes Mandat an sie bitten, das sie am 07.07. erhalten. Am 04.12.erbitten sie ein Mandat mit Vollstreckungsbefehl, da das erste nicht befolgt worden ist und erhalten es am 08.12.1752. Am 26.09.1754 erbitten die Kl. erneut einen Vollstreckungsbescheid gegen die Bekl., da diese außer der ersten Rate nichts bezahlt hat. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 08.10. an den Kanzlisten Lehmann. Am 11.10. bietet die Bekl. an, die Forderung auf ihr Haus ins Stadtbuch eintragen zu lassen. Das Tribunal fordert die Kl. am 12.10.1754 auf, sich dazu zu erklären. Diese lehnen das Angebot am 24.10.1757 ab, woraufhin das Tribunal die Bekl. am 02.11. entsprechend zur Zahlung anweist. Am 26.10.1758 fordern die Kl. erneut die Zahlung, das Tribunal droht der Bekl. die Vollstreckung an, falls sie binnen sechs Wochen ihre Schulden nicht bezahlt. Am 15.12. erbitten die Kl. Umsetzung des Mandates und erhalten am 19.12.1758 entsprechenden Bescheid. Am 13. und 15.01.1759 versiegelt der Tribunalspedell das Haus der Bekl. und fordert diese zur Bezahlung auf, am 20.01. erbittet sie 6wöchige Fristverlängerung, wird am 22.01. aber abgewiesen. Am 24.01. wird ihr Besitz inventarisiert und abtransportiert, am 01.02. bitten die Kl. um Aussetzung der öffentlichen Versteigerung wegen des Krieges und erhalten am 03.02. einen entsprechenden Bescheid. Am 27.08. erbitten die Kl. Durchführung der Auktion, am 04.09. beauftragt das Tribunal den Pedellen entsprechend. Am 18.09. bietet die Bekl. an, eine Obligation der Familie Velthusen über 71 Rtlr, die sie geschenkt bekommen hat, an die Kl. auszuliefern, wenn diese ihr ihre Sachen zurückgeben. Das Tribunal verweist sie damit am 21.09. an die Kl. Diese zeigen am 12.02.1760 das Auktionsergebnis an und bestehen auf Bezahlung ihrer Restschuld durch den Verkauf des Hauses. Das Tribunal teilt dies der Bekl. am 13.02.1760 mit.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten vom 05.07., 04.12.1752, 26.09.1754, 24.10.1757, 26.10. und 15..12.1758; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 08.07.1752, 04.11.1757, 31.10.1758; von Tribunalspedell Wulff aufgenommenes Protokoll über die Versiegelung des Hauses der Bekl. vom 13. und 15.01.1759; Protokoll über Inventarisierung der Habe der Bekl. vom 24.01.1759; Schenkung der Catharina Maria Klockmann vom 07.05.1759; Obligation Johann Caspar Velthusens für Müller Klockmann vom 29.09.1745; Auktionsprotokoll vom 11.10.1759
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1760
Kläger: (2) Velthusensche Kuratoren
Beklagter: Christine Louise Schneider zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: seit 11.10.1754: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P), seit 18.09.1759: Dr. Theodor Johann Quistorp

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3592


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3586
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Festnahme
Alte Signatur: Wismar V 47 (W V I n. 47)
Laufzeit: (1745) 20.12.1745-18.05.1748
Fallbeschreibung: Der Kl. ist in Wismar auf Bitte des Rostocker Weinschenken Kravel, der noch 100 fl. von ihm zu fordern hat, von der Stadtwache im Namen des Wismarer Rates festgenommen worden und queruliert gegen diese Festnahme vor dem Tribunal, da er als mecklenburgischer Adliger nicht unter Wismarer Jurisdiktion stehe. Am 20.12.1745 erbittet der Rostocker Rat die Unterstützung des Tribunals bei der Befriedigung der Forderungen seines Bürgers Kravel. Das Tribunal erläßt am 01.02.1746 ein Schreiben an den Wismarer Rat, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 14.02. ein, am 25.04. wird auf Antrag des Kl.s der 03.05. zur Eröffnung der Akten angesetzt, am 04.07. und 17.10.1746 sowie am 23.01.1747 bitten die Parteien um Beschleunigung des Verfahrens. Am 17.04.1747 erklärt das Tribunal das Vorgehen des Rates für rechtmäßig und gibt die Akten der Vorinstanz an den Rat zum Vollzug seines Urteils zurück. Am 29.05.1747 ergreift der Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 31.05. erhält. Seine Bitte vom 10.07. wegen weiterer Fristverlängerung wird am 12.07.1747 abgelehnt.
Prozessbeilagen: (7) Bürgschaft Christian Ludwig Hundts für Kl. vom 17.12.1745; Schreiben des Kl.s an den Wismarer Rat vom 17.12.1745; Ratsgerichtsurteil vom 17.12.1745; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.12.1745; Schreiben Kravels an den Rostocker Rat vom 19.12.1745; Rationes decidendi des Wismarer Ratsgerichts; Erklärung der Margaretha Catharina v. Vietinghoff geb. v. Preen vom 08.01.1746; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. C.C. Gröning vom 01.02.1746, Kravels und des Rates für Dr. A.C. Gröning vom 11.05.1746 bzw. 30.01.1747
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Tribunal 1745-1747 3. Tribunal 1747-1748
Kläger: (2) Carl Leopold von Vietinghoff, mecklenburgischer Oberkammerjunker (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie der Weinschenk Joachim Kravel jun. aus Rostock (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3586


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3585
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Rückgabe persönlichen Eigentums
Alte Signatur: Wismar V 46 (W V I n. 46)
Laufzeit: (1745) 04.09.1745-25.04.1746 (1746)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 04. und 25.09. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 07. und 27.09., legt der Kl. am 16.10. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Nachdem seine Mutter ihre Zahlungsunfähigkit erklärt hatte, wird ihr Haus versiegelt. In diesem Haus befindet sich aber auch die persönliche Habe des Kl.s gegen den niemand Ansprüche erhoben hat. Er bittet daher den Rat, ihm neben seiner Kleidung und seinem Reitzeug seine andere Habe auszuhändigen, wird aber im Gegenzug aufgefordert zu beweisen, daß die von ihm geforderten Sachen ihm wirklich gehörten. Als er dagegen restitutio in integrum vor dem Ratsgericht einlegt, wird das Urteil bestätigt, weshalb er sich an das Tribunal wendet und dort queruliert und auf Herausgabe seiner Habe klagt. Das Tribunal fordert den Rat am 07.12. auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzusenden. Diese gehen am 30.12.1745 ein, , am 24.01.1746 erbitten die Parteien die Prüfung der Akten, am 28.01. setzt das Tribunal den 01.02. dazu an. Am 25.04.1746 bestätigt das Gericht das Ratsgerichtsurteil und sendet die Akten am 07.06.1746 an dieses zurück
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 26.05. und 24.07.1745; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.07.1745; Schreiben der Bekl. an den Wismarer Rat vom 26.05.1745; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 22.01.1746; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabebestätigung für ein Tribunalsmandat vom 15.06.1746
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1745 2. Ratsgericht 1745 3. Tribunal 1745-1746
Kläger: (2) Leutnant Dietrich Joachim von Vietinghoff (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: die Gläubiger seiner Mutter, der Witwe des Oberst Vietinghoff (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3585


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1943
Prozessgegenstand: Interventionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar L 77 (W L 2 n. 77)
Laufzeit: (1741) 04.05.1742-18.05.1742
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. bereits einmal wegen dessen Schulden verklagt, sich aber auf dessen Bitten zu einem Vergleich verstanden, in dem Bekl. ihm alle Einkünfte aus dem Amt Neukloster versprochen hatte, bis die Forderungen von 6.400 Rtlr des Kl.s befriedigt wären. Umso verwunderter ist Kl., als er davon hört, daß Bekl. dem Rostocker Kaufmann Langen diese Einkünfte versprochen hat, macht seine ältere Forderung geltend und fordert zunächst deren Befriedigung. Das Tribunal fordert Kaufmann Langen, mit dem sich Bekl. verglichen hat, am 08.05.1742 zur Erwiderung auf. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Obligation Plessens über 4.000 Rtlr für Prof. Johann Diedrich Evers zu Hamburg vom 02.02.1741; Anweisung Plessens an Amtsschreiber Buchstein und Buchhalter Botjenter über Auszahlung von Amtseinkünften an Prof. Evers vom 02.02.1741; Quittung über Übernahme der Zahlung von 2.105 Rtlr Kapital und Zinsen und 17 Rtlr 33 s Unkosten durch J.C. Velthusen namens Plessens an die Erben Evers vom 17.11.1741; Obligation Plessens für Velthusen über 2.122 Rtlr 22 s vom 18.11.1741
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742
Kläger: (2) Johann Caspar Velthusen, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Oberst Burghard Hartwig von Plessen zu Müsselmow, Greven und Groß Voigtshagen, Mit-Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Hinrich Luers (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1943
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