-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V
55 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2239
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo poenale Auseinandersetzung um Bezahlung einer Entschädigung
Alte Signatur: Wismar M 169 (W M n. 169)
Laufzeit: (1783) 29.08.1783-29.11.1783
Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte die Parteien am 17.06.1783 darauf verglichen, daß Bekl. dem Kl. Geld wegen der widerrechtlichen Veräußerung von Amtssilber und seiner daraus entstandenen Prozeßkosten bis Johannis bezahlen sollten. Da dies nicht geschehen ist, bittet Kl. das Tribunal um Hilfe bei der Eintreibung des Geldes innerhalb von 48 Stunden. Das Tribunal erläßt am 05.09.1783 ein entsprechendes Mandat und setzt eine Frist von 14 Tagen. Strempel antwortet am 09.09., daß er den Vergleich so verstanden habe, daß Michaelis der 1. Zahlungstermin sein solle und bittet, Kl. in die verursachten Kosten zu verurteilen. Das Tribunal bestätigt am 16.09. zwar die Sichtweise des Bekl., ermahnt aber ihn und alle anderen künftig zur pünktlichen Bezahlung. Am 11.10. wendet sich Kl. erneut an das Tribunal, da das Geld immer noch nicht eingezahlt wurde und erbittet erneut ein Mandat. Das Tribunal weist die Bekl. am 22.10. zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen bei Androhung der Vollstreckung an. Die Bekl. geben am 04.11. an, bereits 35 Rtlr an Kl. bar ausgezahlt zu haben, der Rest sei in der Kasse vorhanden und könne von ihm entnommen werden. Am 29.11.1783 weist das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung der Restsummen, Kl. zur Entnahme des Geldes und "ein für allemal zur Ruhe" an.
Prozessbeilagen: (7) Quittungen Vollmers über empfangene Zahlung von Bernittschen Erben (17.06.1783), Strempel (05.10.1783), Zander (30.07.1783), Bernit (05.10.1783), Matthies (05.10.1783)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Kläger: (2) Christian Hinrich Vollmer, Maurermeister zu Wismar
Beklagter: Maurermeister Strempel, Erben des Maurermeisters Bernitt, Maurermeister Zander und Jacob Bernitt sowie der Altgeselle Matthies zu Wismar
Anwälte: Kl.: J.W. Fürchtnicht (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2239


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2238
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung des Erbes
Alte Signatur: Wismar M 169 (W M n. 169)
Laufzeit: 09.12.1782-01.02.1783
Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich darüber, daß Bekl. mit der Aufteilung des Erbes seines Prozeßgegners Bernitt (Nr. 2236) begonnen haben, ohne den Ausgang des noch schwebenden Prozesses abzuwarten und bittet das Tribunal sie anzuweisen, damit innezuhalten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.12.1782 zur Erwiderung auf. Da diese nicht reagieren, erneuert Kl. am 23.01.1783 seine Bitte. Das Tribunal fordert die Kl. am 28.01. erneut zur Stellungnahme auf. Die Bekl. folgen dem am 31.01. und erklären, sie stünden für ihren verstorbenen Erblasser ein, das solle dem Kl. genügen. Das Tribunal teilt dies dem Kl. am 01.02.1783 in Kopie mit.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1782-1783
Kläger: (2) Christian Hinrich Vollmer, Maurermeister zu Wismar
Beklagter: Erben des verstorbenen Maurermeisters Johann Michael Bernitt zu Wismar
Anwälte: Kl.: J.W. Fürchtnicht (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2238


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2237
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Kopien
Alte Signatur: Wismar M 169 (W M n. 169)
Laufzeit: 16.02.1782-01.03.1782
Fallbeschreibung: Kl. wartet seit mehreren Monaten darauf, daß der Rat die Akten im Fall Nr. 2236 an das Tribunal zur Prüfung schickt. Obwohl die Bekl. die Appellation eingereicht haben, tun sie doch nichts für deren Fortgang, so daß er das Tribunal um ein erneutes Mandat gebeten hat, das dem Rat eine letzte Frist zur Akteneinsendung setzt. Die Bekl. wollen sich an den Kosten dieses Mandats von 3 Rtlr 28 s nicht beteiligen, Kl. bittet, Bekl. dazu zu verurteilen. Das Tribunal moderiert die Kosten auf 2 Rtlr 32 s und erläßt am 01.03.1782 das Mandat an Bekl. sub poena executionis.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1782
Kläger: (2) Christian Hinrich Vollmer, Maurermeister zu Wismar
Beklagter: Johann Michael Bernitt und Friedrich Strempel, Älteste des Maureramtes zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2237


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3610
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Einrichtung einer Lotterie
Alte Signatur: Wismar V 60 (W V n. 60)
Laufzeit: (1769-1770) 06.07.1770-07.07.1770
Fallbeschreibung: Die Kl. haben von der schwedischen Krone das Privileg erhalten, eine Zahlenlotterie einzurichten und legen dem Tribunal einen Sicherungsschein über 150.000 Rtlr vor, den sie zu deponieren bitten. Das Tribunal nimmt den Versicherungsschein am 07.07.1770 entgegen. Am 02.03.1771 erbitten die Bekl. Nachricht von dem Vorgang und erhalten diese am 08.03., am 03.05. weisen die Bekl. darauf hin, daß der Versicherer nicht in den schwedischen Territorien und unter der Gerichtsbarkeit der schwedischen Krone angesessen, die Versicherung damit ungültig sei und die Anzeigen der Kl. in den Zeitungen geändert werden müßten. Das Tribunal weist die Kl. am 07.07.1770 entsprechend dazu an.
Prozessbeilagen: (7) Sicherungsschein über 150.000 Rtlr von Heinrich XI. Reuß, Graf und Herr von Plauen vom 25.06.1770; Privileg Adolf Friedrichs von Schweden für Zahlenlotterie vom 18.12.1769
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770
Kläger: (2) Hauptmann Baron Friedrich von Vegesack und August Galland, Kaufmann aus Berlin als Betreiber der kgl. Schwedischen Zahlenlotterie zu Stralsund
Beklagter: schwedisch-pommersche Landstände
Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3610


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3604
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Vermietung des Kompaniehauses
Alte Signatur: Wismar V 57 ( W V n. 57)
Laufzeit: (1765) 18.10.1765-05.03.1766
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 18.10. um Fristsetzung zum Einreichen der Appellation weist das Tribunal den Kl. am 19.10. an, binnen 8 Tagen seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vorzutragen. Am 28.10. trägt der Kl. vor, daß das Ratsgericht ihn angewiesen hat, das von ihm gemietete Haus der Schifferkompanie binnen 8 Tagen zu räumen, da es an den Meistbietenden weitervermietet werden soll. Er bittet darum, es beim alten Brauch zu belassen, daß der Mietvertrag zwischen Michaelis und Michaelis läuft, ihn vorerst in dem Haus wohnen zu lassen, im Winter das höchste Gebot zu erfragen und das Haus dann ab Michaelis 1766 neu zu vermieten. Am 20.11. lädt das Tribunal die Parteien auf den 26.11 vor. Am 25.11. erbittet der Kl. Verschiebung des Termins, da von seinen Freunden viele noch auf See sind, das Tribunal bestätigt den Termin am selben Tag und urteilt am 26.11., der Kl. habe das Haus bis zum 10.12. zu räumen und Kompanie solle versammelt werden, um über neuen Mieter zu beraten. Am 02.12. teilt Kl. mit, er könne wegen seines hohen Alters und mangels Alternativen das Haus nicht räumen, sein eigenes Wohnhaus sei erst zu Neujahr beziehbar, weshalb er um Fristverlängerung bittet. Das Tribunal fordert den Bekl. am 03.12. zur Stellungnahme auf. Am 10.12. lehnen die Bekl. dies ab und bestehen auf der Vollstreckung des Urteils, am 13.12. läßt das Tribunal dem Kl. bis zum Jahresende Zeit mit dem Auszug und droht ihm ansonsten die Räumung an. Am 13.01.1766 meldet der Kl. Vollzug und bittet um Ansetzung eines neuen Termins durch das Tribunal wegen Vermietung des Hauses. Dieses setzt am 31.01. den 07.02. als Verhandlungstermin an. Am 05.02. geht eine erneute Stellungnahme der Bekl. ein, die dem Kl. am 06.02. mitgeteilt wird. Am 19.02. bitten die Bekl., den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen, am 05.03.1766 legt das Tribunal fest, daß Oberältester Vogelsang das Kompaniehaus mietfrei bis zu seinem Tode bewohnen, es danach wieder an den meistbietenden vermietet, die Prozeßkosten aus der Kompaniekasse bezahlt werden sollen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.10.1765; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 07.10.1765 und Befragung der Schifferältesten Beckenström, Haase und Vogelsang vom 09.10.1765; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 01.12.1765
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765-1766
Kläger: (2) Johann Vanselow, Schiffer zu Wismar, ältestes Mitglied der Schifferkompanie (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann J. Vogelsang, Peter Beckenström, Hans Jürgen Hasse, Johann H. Stapelfeldt und Christian Rüdiger Neuenkirchen als Älteste der Schifferkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3604


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3603
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Räumung des Kompaniehauses
Alte Signatur: Wismar V 57 (W V n. 57)
Laufzeit: (1765) 07.09.1765-24.09.1765
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Fristsetzung zum Einbringen der Appellation vom 07.09. fordert das Tribunal den Kl. am 10.09. auf, binnen 4 Tagen seine Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts vorzutragen. Am 14.09. reicht der Kl. seinen Schriftsatz ein. Er hat das Haus der Schifferkompanie seit Michaelis 1757 für 30 Rtlr 24 s / Jahr für zweimal 4 Jahre gemietet. Am 18.02. sollte über den künftigen Mieter entschieden werden, stattdessen schlagen die Bekl. vor, den jeweiligen Oberältesten mietfrei in dem Haus wohnen zu lassen und lassen dies durch die Mehrheit der Kompanie beschließen. Der Kl. appelliert dagegen, da die Hausmiete die einzige Einnahmequelle der Kompanie darstellt und diese nicht leichtfertig aufgegeben werden dürfe. Das Tribunal fordert den Rat am 23.09.1765 zur Vermittlung eines Vergleichs zwischen den Parteien auf.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll der Versammlung der Schifferkompanie vom 18.02.1765; Ratsgerichtsurteile vom 20. und 22.07.1765; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 29.07.1765; Schreiben des Kl.s an Rat (o.D.); Mitteilung des Notars Ernst August Leich wegen Kündigung des Mietvertrages für Kl. vom 01.03.1765
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765
Kläger: (2) Johann Vanselow, Schiffer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Älteste der Schifferkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3603


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3601
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 54b (W V I n. 54b)
Laufzeit: (1755-1759) 29.12.1759-23.02.1760
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 29.12.1759 um 6wöchige Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 31.12.1759 trägt der Kl. am 07.02.1760 seine Einwände gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Er hatte Kind und Warendorf zum Betrieb der Strumpffabrik 3317 holländische Gulden vorgeschossen, die er zurückfordert, als er vom Konkurs der Fabrik erfährt. Er wird vom Ratsgericht jedoch zunächst auf die öffentliche Ansage des Konkurses vertröstet, um seine Ansprüche anzumelden. Der Kl. ergreift dagegen restitutio in integrum, wird aber auch in der zweiten Instanz vor dem Ratsgericht auf die Verkündung des allgemeinen Konkurses vertröstet. Deshalb appelliert er an das Tribunal und bittet um vorrangige Berücksichtigung seiner Forderungen und Anweisung an die Bekl., die Schulden an ihn zurückzuzahlen. Das Tribunal weist den Rat am 22.02.1760 an, die "Gravamina von selbst zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 13.09. und 19.11.1759; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 28.11.1759; 2 Schreiben des Kl.s an Wismarer Rat (o.D.); Abrechnung des Kl.s mit Bekl. vom 21.08.1759; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 21.08.1759; Tribunalsurteil in Sachen des Lissaboner Kaufmanns Christoph Dietrich Tonnies vs. Kaufmann Hinrich Gabriel Gröning in pcto debiti modo relaxandi arresti vom 12.12.1755
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1759 2. Ratsgericht 1759 3. Tribunal 1759-1760
Kläger: (2) Wilhelm Huysinga van Vliet zu Amsterdam (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Franz Kind sowie Witwe und Erben des Gabriel Christian Wahrendorf als Interessenten der Strumpf- und Wollfabrik des Johann Wilhelm Schultz (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3601


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1123
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 126 (W G 4 n. 126)
Laufzeit: (1750) 28.04.1751-16.10.1751
Fallbeschreibung: Bekl. schuldet Kl. 186 Rtlr 36 s aus einem Wechsel und gelieferten Waren, verweigert aber die Bezahlung. Kl. erbittet daher ein Mandat, das er am 04.05. cum clausula erhält. Am 04.06. beschwert Kl. sich, daß Zahlung noch nicht erfolgt ist, bittet um erneutes Mandat mit 8tägiger Zahlungsfrist und Vollstreckungsandrohung und erhält es am 07.06. Am 14.10. reicht Kl. eine Rechnung über 89 Rtlr 34s nach, für die Ehefrau des Bekl. bei ihm für die Beerdigung ihrer Mutter eingekauft hat und bittet um Bezahlung aus Mitteln der Bekl., die er am 16.10.1751 erhält.
Prozessbeilagen: (7) Wechsel des Bekl. vom 14.03.1750 und 14.08.1750; Aufstellung über Waren, die Kl. Bekl. geliefert hat; von Tribunalsbote G. Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.05.1751; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 19.05.1751; Liste der Einkäufe der Ehefrau des Bekl. bei Kl. vom 15.08.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Peter Velthusen, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Leutnant Carl Wolter zu Graevenitz, ehemaliger Amtshauptmann auf Poel und dessen Ehefrau
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Herzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1123


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3600
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 54 (W V I n. 54)
Laufzeit: (1750) 25.01.1751-16.04.1751
Fallbeschreibung: Velthusen hatte zu Trinitatis 1744 dem Dr. Schomer 100 Rtlr geliehen, die er bisher nicht zurückerhalten hat. Die Kl. bitten um ein Mandat an den Bekl. zur Zahlung der Summe inkl. Zinsen und Kosten binnen 3 Wochen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 29.01. zur Erwiderung binnen 3 Wochen auf. Am 19.02. meldet sich die Mutter der Bekl. und bittet wegen Krankheit der Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 23.02. erhält. Am 05.04.1751 fordert die Bekl. die Vorlage der Originalverschreibung und verspricht, sich danach zur Sache zu äußern. Das Tribunal gibt die Forderung am 10.04.1751 an die Kl. weiter, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Ein- und Auszahlungen bei Bekl. vom 24.02.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) N N Karthaus und N N Fabricius als Kuratoren des früheren Ratsherrn Johann Caspar Velthusen zu Wismar
Beklagter: Witwe des Dr. Schomer zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. N N Berner (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3600


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3594
Prozessgegenstand: Intercessionales Auseinandersetzung um Freigabe eines Schiffes
Alte Signatur: Wismar V 51 (W V I n. 51)
Laufzeit: 01.09.1749-04.10.1749
Fallbeschreibung: Die Kl. haben dafür gesorgt, daß der Sechstelpart des Ratsherrn Johann Caspar Velthusen an der Fregatte "Die Stadt Wismar" in Wismar versteigert worden ist und haben dem Weinhändler Cheauveau, der das Schiff in Hamburg mit Arrest belegt hat, die Barzahlung von 1.500 Rtlr angeboten. Der Hamburger Rat stellt Cheauveau die Annahme frei, dieser läßt sich wochenlang mit seiner Entscheidung Zeit, so daß Schiff und Geld ungenutzt in Hamburg liegen. Die Kl. erbitten ein Fürschreiben des Tribunals an den Hamburger Rat um schnelle Entscheidung des Falles und erhalten ein entsprechendes Schreiben am 02.09.1749. Am 26.09. geht die Antwort des Hamburger Rates ein, die das Tribunal den Kl.n am 03.10.1749 mitteilt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Caspar David Müllers an Hamburger Rat vom 15.09.1749; Frachtrechnung für das Schiff "Die Stadt Wismar"
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749
Kläger: (2) Velthusensche Kuratoren
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Hamburg
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3594
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