-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3894
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung einer Entschädigung
Alte Signatur: Wismar W 239b (W W n. 239b)
Laufzeit: 27.09.1784-29.09.1784
Fallbeschreibung: Die tätliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien war damit verglichen worden, daß der Bekl. die Bezahlung von 20 Rtlr angeboten hatte. Da er diese noch nicht bezahlt hat, bittet die Kl.in um ein entsprechendes Mandat, das sie am 29.09.1784 mit 8tägiger Zahlungsfrist erhält.(5) 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Catharina Wieck, Aufkäuferin zu Kirchdorf auf der Insel Poel
Beklagter: Christoph Jörns, Amtmann zu Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3894


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3893
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Rückgabe von Schlüsseln
Alte Signatur: Wismar W 239b (W W n. 239b)
Laufzeit: (1784) 17.06.1784-19.07.1784
Fallbeschreibung: Der Bekl. hat der Kl.in ohne Grund die Schlüssel zu ihrer Haustür weggenommen, so daß sie nicht mehr an ihre Sachen gelangt. Sie bittet um ein Mandat zur sofortigen Rückgabe ihrer Schlüssel und erreicht am 18.06. ein Mandat mit Androhung von 30 Rtlr Strafe an den Bekl., ihr sofort die Schlüssel zurückzugeben. Am 26.06. berichtet der Bekl., daß er der Kl.in die von ihr benötigten Sachen herausgegeben, die Schlüssel aber behalten habe und verweist auf seinen späteren, ausführlichen Schriftsatz. Am 10.07. bezichtigt die Kl.in den Bekl. der Lüge, erklärt, sie habe keine Kleidungsstücke erhalten, Schriever sei nicht in Kirchdorf bei ihr gewesen und bittet, den Bekl. binnen 24 Stunden bei Strafe zur Rückgabe der Schlüssel aufzufordern. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 13.07. und fordert den Bekl. auf, die Schlüssel binnen 3 Tagen zurückzugeben und sich binnen 8 Tagen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 17.07. beschwert sich die Kl.in, daß Jörns noch nicht geantwortet habe und erbittet erneute Aufforderung an ihn wegen der Antwort und der Rückgabe der Schlüssel binnen 12 Stunden. Am selben Tag erklärt der Bekl., er habe durch Wegnahme der Schlüssel vermeiden wolle, daß die Kl.in aus dem Amt fliehe, dessen sie bereits vor 17 Jahren rechtskräftig als Zauberin verwiesen worden sei. Das Tribunal bestätigt sein Mandat am 19.07. und fordert den Bekl. bei Androhung von 20 Rtlr Strafe zur Rückgabe der Schlüssel auf.
Prozessbeilagen: (7) Aussage des Amtsschreibers David Schriever vom 09.06.1784; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 14.07.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Catharina Wieck, Aufkäuferin zu Kirchdorf auf der Insel Poel
Beklagter: Christoph Jörns, Amtmann zu Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3893


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3892
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Real- und Verbalinjurien
Alte Signatur: Wismar W 239b (W W n. 239b)
Laufzeit: (1784) 07.06.1784-28.09.1784
Fallbeschreibung: C. Wieck berichtet, daß ihre Tochter Anna Maria Held monatelang mit ihrem Bräutigam Friedrich Grabow in der Schmiede zu Kirchdorf gelebt und auf ihre Hochzeit gewartet habe, bis Grabow diese Verlobung auflöste. C. Wieck stellt den Bäcker Severin und dessen Frau zur Rede, da sie meint, die beiden hätten ihren Anteil an der Auflösung der Verlobung. Der Bekl. kommt vorbeigeritten und schlägt C. Wieck mit der Peitsche, begleitet sie in ihr Haus, fesselt beide Kl.innen und schlägt sie brutal zusammen. C. Wieck schleppt sich in der Stadt zum Arzt und berichtet ihrem Anwalt von dem Vorfall, der den Schriftsatz aufsetzt und strengste Bestrafung für den Bekl. fordert, "den die Natur doch nicht deswegen mit riesenmässigen Gliedmaassen begabt hat, um unschuldige und wehrlose Geschöpfe zu Schanden zu prügeln". Die Kl.innen bitten um Schadensersatz in Höhe von 200 Rtlr, Vollstreckung einer bei ähnlichen Vorfällen von der Verwaltung der Herrschaft Wismar mehrfach angedrohten Strafe von 50 Rtlr sowie Kostenersatz. Das Teibunal fordert den Bekl. am 11.06. zur Antwort auf. Am 14.07. äußert sich der Kl. zu den Vorwürfen, beschuldigt die Kl.innen der Verleumdung und fordert von ihnen, da sie "Vagabundinnen" sind, zunächst eine gerichtliche Kaution. Er erklärt, daß er C. Wieck mehrfach ihre "betrügerische Aufkäufferey" verboten habe, im konkreten Fall einen Tumult unter den zusammengelaufenen Kirchdorfern vermeiden wolle und die Kl.innen deshalb zur Ruhe aufgefordert habe. Erst als diese ihn beschimpft haben, habe er sie geschlagen. Er belegt seine Aussage mit Zeugenaussagen und bittet um Entbindung von der Klage und Verweisung der Kl.innen aus dem Land. Das Tribunal teilt die Erwiderung am 19.07. den Kl.innen mit und fordert die Parteien bei Androhung einer Geldstrafe auf, sich am 10.09. zu einem Gütetermin am Tribunal einzufinden. Am 30.08. trägt die Kl.in ihre Einwände gegen den Schriftsatz des Bekl. vor und fordert, die Zeugen bei dem Gütertermin unter Eid aussagen zu lassen. Am 10.09. bietet der Bekl., "um allen weiteren Verdruß zu vermeiden" die Zahlung von 20 Rtlr an, die von der Kl.in akzeptiert werden. Am 28.09.1784 bestätigt das Tribunal diesen Vergleich.
Prozessbeilagen: (7) ärztliches Attest des Ch. J. Weber, Chirurg vom 05.06.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Zeugenaussage der Musketiere Samuel Friedrich Uhr und Lorenz Gretschmann vom 08.07.1784; von Notar M.C.A. Hermes aufgenommene Zeugenaussage von Anna Elisabeth Severin, Carl Hinrich Steinhagen, Maria Dorothea Brockmann, Georg Christoph Brumbie, Friedrich Grabow und Anna Margaretha Buch vom 26.06.1784; Protokoll der Güteverhandlung vom 10.09.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Catharina Wieck, Aufkäuferin zu Kirchdorf auf der Insel Poel für sich und namens ihrer Tochter Maria Held
Beklagter: Christoph Jörns, Amtmann zu Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3892


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3891
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um gewaltsamen Abbruch und Abtransport eines Stalles
Alte Signatur: Wismar W 239 (W W n. 239)
Laufzeit: (1784) 27.10.1784-02.11.1784
Fallbeschreibung: Während der Kl. mit seinen Bedienten im Gottesdienst war, haben die Bekl. einen seiner Ställe abgebaut und abtransportiert. Der Kl. bittet darum, die Bekl. bei schwerer körperlicher Strafe aufzufordern, den Stall binnen 3 Tagen wieder aufzubauen und den Tagelohn der Bekl. bis zu einem Gerichtsurteil zu beschlagnahmen. Das Amtsgericht Poel läßt den Bekl. 8 Tage für den Wiederaufbau Zeit und fordert sie bei Androhung "schwerster unfehlbar zu gewärtigender Ahndung" auf, weitere Gewalttätigkeiten zu unterlassen und binnen 8 Tagen ihre Gegenvorstellungen vorzutragen. Der Kl. appelliert dagegen, da ihm der Termin zu lang, die Strafe zu mild erscheint, das Tribunal lehnt den Antrag am 02.11.1784 ab.
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Poeler Amtsgericht vom 22.10.1784; Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 23.10.1784; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 27.10.1784
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1784 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Johann Gabriel Wegener, Pächter zu Neuhof auf Poel, Lübschen Anteils (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Eckelberg, N N Halffkath, Hans Jochim Freyer und N N Ziems, Drescher auf Poel, kgl. schwedischen Anteils (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3891


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3890
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden und Verteilung einer Konkursmasse
Alte Signatur: Wismar W 238b (W W n. 238b)
Laufzeit: (1784) 23.07.1784-31.07.1784
Fallbeschreibung: Der Kl. hat erhebliche Forderungen an die Konkursmasse des Ratsherrn Jordan und queruliert daher gegen ein Ratsgerichtsurteil, das für den Bekl. eine Verpfändung der Habe Jordans zuläßt, da diese Maßnahme die Konkursmasse erheblich reduziert. Der Kl. hatte zunächst vor dem Ratsgericht um Aufhebung der Verpfändung gebeten, war dort aber abgewiesen worden. Der Kl. wehrt sich vor dem Tribunal dagegen, daß Jordan ihm und den anderen Gläubigern die Versprechung gegeben hat, innerhalb von 12 Wochen neuen Kredit in Lissabon und bei seinen verbliebenen Freunden zu suchen, dem Bekl. in dieser Zeit aber vom Ratsgericht Sonderrechte eingeräumt werden, um seine Ansprüche auf Kosten der Konkursmasse zu sichern und bittet, dieses Ratsgerichtsurteil aufzuheben. Das Tribunal lehnt den Antrag am 30.07.1784 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 08. (2x) und 16.07.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 10.07.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Jochim Nicolaus Waack, Schiffer und Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Friedrich Altvater, Kaufmann zu Rostock (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3890


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3888
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Beschlagnahme
Alte Signatur: Wismar W 238 (W W n. 238)
Laufzeit: (1780-1784) 16.04.1784-28.08.1784
Fallbeschreibung: Der Kl. hat mit dem verstorbenen Ehemann der Bekl. neun Jahre lang die Galiasse "Frau Katharina" als Schiffer und Besitzer zu gleichen Teilen geführt. Das Schiff erlitt 1781 vor Estland Schiffbruch, die Versicherungssumme betrug 5.675 Rtlr 7 s, von der die Bekl. die Hälfte erhalten, von dem Anteil des Kl.s aber 300 Rtlr mit Beschlag legen lassen hat, über dessen Motive sie den Kl. nicht unterrichtet. Der Kl. bittet daher das Ratsgericht um Lösung der Beschlagnahme und Auszahlung des Geldes binnen 24 Stunden. Das Ratsgericht löst den Arrest jedoch nicht, sondern fordert die Bekl. zur Erwiderung auf. Dagegen queruliert der Kl. vor dem Tribunal und bittet um Auszahlung seines Geldes nebst Zinsen für die Dauer der Beschlagnahme. Nach Bitte des Kl.s vom 23.06. um Prozeßbeschleunigung fordert das Tribunal den Rat am 26.06. zur sofortigen Freigabe des Geldes auf. Am 25.08. bittet der Kl., ihm auch die Kosten und den Schadensersatz zu bewilligen, um den er in seinem Schriftsatz gebeten hatte und spezifiziert diese. Das Tribunal prüft am 27.08.1784 die Kosten und moderiert sie auf 9 Rtlr 16 s.
Prozessbeilagen: (7) Abrechnung der Lübecker Versicherung über Schadensregulierung des Schiffes "Frau Catharina" vom 30.03.1782; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Gesprächsnotiz mit Bekl. vom 31.03.1784; Abrechnung über Versicherung zwischen dem 28.10.1780 und 07.01.1783; Gewettsurteil vom 29.09.1783; Supplik des Kl.s an das Ratsgericht (o.D.); Ratsgerichtsurteil vom 13.04.1784; von Notar F.C.G. Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.04.1784; Abrechnung über Honorar des klägerischen Anwalts (12 Rtlr 8 s)
Instanzenzug: 1. Gewett 1783 2. Ratsgericht 1783-1784 3. Tribunal 1784
Kläger: (2) Anton David Weyer, Schiffer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Schiffers Bützow zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3888


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3886
Prozessgegenstand: Mandatum de emigrand Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses
Alte Signatur: Wismar W 237 (W W n. 237)
Laufzeit: (1784) 03.04.1784-19.04.1784
Fallbeschreibung: Der Kl. hat das Haus des Bekl. in einer Zwangsversteigerung ersteigert, sich aber bereiterklärt, den Bekl. bis Ostern darin wohnen zu lassen. Als Kl. das baufällige Haus besichtigt, um die Reparatur zu planen, wird er vom Bekl. handgreiflich daraus verwiesen. Er bittet das Tribunal, den Bekl. binnen 24 Stunden zur Räumung aufzufordern. Das Tribunal verweist den Kl. am 19.04.1784 an das Ratsgericht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 22.03.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) N N Wehrhagen, Bäcker zu Wismar
Beklagter: Johann Caspar Falck, Goldschmied zu Wismar
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3886


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3885
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schiffsreparaturen, Arbeitslöhnen und Versicherung
Alte Signatur: Wismar W 236 (W W n. 236)
Laufzeit: (1777-1783) 14.11.1783-16.02.1784
Fallbeschreibung: Im Jahre 1781 mußte der Kl. mit seinem ihm zur Hälfte gehörenden, durch schweren Sturm beschädtigten Schiff "Christina Maria" auf seiner Reise von Petersburg nach Oostende in Wismar einen Nothalt einlegen, um das Schiff reparieren zu lassen. Der Bekl. als Mitrheeder leiht dem Kl. Geld zur Reparatur und Bezahlung der Mannschaft auf 10% Zinsen, ebenso tut das Ratsherr Jordan. Weiteres Geld nimmt der Kl. in seinem Namen auf und setzt es für die schnelle Reparatur des Schiffes ein. Um das reparierte Schiff zu versichern und sich vor weiterem Schaden zu schützen, stellt der Kl. einen Bodmereybrief über 3.377 Rtlr 21 s für Ratsherrn Jordan aus, in dem dieser alle Kosten übernimmt. Der Kl. und Jordan übernehmen je 1.288 Rtlr 21 s an Kosten für Ausrüstung und Bezahlung des Schiffsvolkes, der Kl. verspricht Jordan, ihn aus dem Geld, das er von seinen Mitrheedern und Befrachtern erhalten wird, zu bezahlen. Der Kl. bittet den Bekl., seine Bodmereygelder nicht separat zu versichern, sondern darauf zu vertrauen, daß der Kl. eine Versicherung dafür abschließt. Der Bekl. vertraut aber nicht darauf, sondern schließt selbst eine Versicherung auf seine Bodmereygelder bei Ratsherr Jordan ab. Diese widerruft er, nachdem der Kl. in See gestochen ist und versichert stattdessen seine Frachtgelder. Der Kl. erleidet bald darauf vor der holländischen Küste Schiffbruch, Schiff und Ladung gehen verloren. Der Kl hofft nun auf seine bei Jordan abgeschlossene Versicherung, muß aber erfahren, daß der Bekl. diese gekündigt und umgewandelt hat. Der Kl. verklagt daher den Bekl. vor dem Ratsgericht auf Schadensersatz, muß aber erleben, daß dieser die Hälfte des Ertrages des Bodmereybriefes verlangt und darauf vom Rat Beschlag legen läßt. Nachdem der Kl. an das Tribunal appelliert hat, gesteht das Ratsgericht ihm die Hälfte der Versicherungsgelder zu und der Kl. zieht seine Appellation zurück. Da das Ratsgericht dem Bekl. im weiteren Prozeßverlauf die andere Hälfte der Gelder zugesteht und den Kl. zur Verzinsung mit 5 % seit dem Zwischenurteil am 05.02.1783 auffordert, queruliert der Kl. an das Tribunal und erklärt, daß der Bekl. aus eigenem Antrieb seine Versicherung gekündigt habe und deshalb nicht an den Erträgen teilhaben könne. Am 25.11. ergänzt der Kl. seinen Schriftsatz um weitere Argumente. Daraufhin fordert das Tribunal den Ratsherrn Jordan am 02.12. auf, binnen 8 Tagen 1.807 Rtlr als strittige Hälfte der Versicherungsgelder bei der Tribunalskanzlei einzuzahlen. Am selben Tag gehen die Entscheidungsgründe des Ratsgerichts ein, am 10.12. erklärt der Kl., daß Jordan nicht über genügend Geld verfüge, um es in der Kanzlei zu deponieren, ihm aber eine entsprechende Schuldverschreibung über diese Summe reichen würde. Am 31.12.1783 bittet der Kl. um eine beglaubigte Kopie des Bodmereybriefes und erhält diese am 02.01.1784. Am 09.01.1784 bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1784 lädt das Tribunal die Parteien auf den 06.02. zu einem Gütetermin vor, am 16.02.1784 bestätigt es den vermittelten Vergleich.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Amsterdamer Firma Fireaux Grand & Comp. an Kl. vom 23.10.1781 und 23.02.1782; von Ratsherr Jordan übernommene Kosten der Ausrüstung des Schiffes (688 Rtlr 45 s); von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Zeugenbefragung des Schiffsbaumeisters Nehlsen und der Ältesten der Schiffszimmerleute Hinrich Christian Gühlstorf und Johann Jochim Schroeder vom 03.04.1783; Bestätigung des Notars Nölting vom 14.04.1783; Bodmereybrief des Kl.s vom 15.07.1782; Versicherungsschein C.G.H. Jordans für Kl. vom 23.07.1782; Rechnungen für Reparatur des Schiffes Chrisrtiana Maria vom 18.11.1781-23.07.1782 (1.288 Rtlr); Versprechen des Kl.s für Bekl. über hälftige Teilung von allem, was er für Schiffsvolk, Feuerung und Kostgeld on den Rheedern und Befrachtern erhalten würde vom 12.06.1782; Versicherung C.G.H. Jordans für Bekl. über 750 Rtlr Hamburger Banco vom 31.10.1783; Schreiben des Dan. Jacobi zu Lübeck an Kl. vom 20.07.1783; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.02.1783; Kaufvertrag zwischen den Parteien über ein Sechstel am Schiff Christiana Maria vom 27.02.1777; Ratsgerichtsurteile vom 15. und 29.10.1783; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 23.10.1783; Rechtsgutachten der Wismarer Schifferkompanie vom 29.01.1783; Stellungnahme des "Dispacheurs" Johann Andreas Engelbrecht zu Bremen zu dem Fall vom 28.06.1783; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Wegener vom 14.11.1783 und des Bekl. für Dr. Lembke vom 12.01.1784; Aussage des J.P.M. Jordan vom 16.11.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Extractus Protocolli der Tribunalssitzungen vom 06. und 07.02.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1784
Kläger: (2) Jochim Nicolaus Waack, Bürger und Schiffer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Detloff Schultz, Schiffer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3885


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3884
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar W 234b (W W n. 234b)
Laufzeit: (1783) 12.08.1783-24.01.1784, 04.07.1785-23.09.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 12.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 13.08. legen die Kl. am 23.09. ihren Schriftsatz vor. Sie erklären, daß sie mit anderen Kaufleuten für den Auktionator Lorenz Jürgen Ahrens gebürgt haben, der nicht in der Lage war, Auktionsgelder im Wert von 492 Rtlr 37 s auszuzahlen. Ahrens verpfändet seinen Gläubigern mit Wissen und Konsens seiner Söhne und in Vollmacht seiner Tochter seine gesamte Habe. Als der Auktionator am 16.07.1773 stirbt, erhalten die Bürgen aus seinem Erbe zunächst 54 Rtlr 22 s bzw. 51 Rtlr 36 s mit Wissen und Zustimmung des Bekl., jedoch gegen den Willen des Apothekers Peter Hinrich Ahrens. Da aus dem Erbe nichts zu erwarten ist, gehen die Kl. im Jahre 1782 einen Vergleich ein, in dem sie auf der Bezahlung von 30 Rtlr 4 s nebst Zinsen bestehen, auf alle weitere Forderungen verzichten. Als dieser Vergleich vom Ratsgericht bestätigt werden soll, fordert dieses von Kl.n die Einlieferung der Originalverschreibung. Die Kl. querulieren dagegen, da diese Bürgschaft bereits von den Bekl. anerkannt worden und damit nicht strittig sei und bitten um Auszahlung der vereinbarten Summe. Das Tribunal fordert am 24.09.1784 die Akten der Vorinstanz an, am 18.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am selben Tag eingegangenen Akten, die das Tribunal am 22.10. auf den 25.10.1783 ansetzt. Am 24.01.1784 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07.1785 lädt das Tribunal die Parteien zu Güteverhandlungen auf den 02.09. ein. In Vorbereitung darauf präsentieren die Kl. am 25.08. ihre berichtigten Forderungen (Wriede und Ahrenstorff je 34 Rtlr 18 s an Kapital und 20 Rtlr 37 s an Zinsen, den Erben Wachenhusens 34 Rtlr 23 s an Kapital und 20 Rtlr 40 s an Zinsen). Am 09.09. verspricht der Bekl., den Kl.n die vereinbarten 30 Rtlr pro Person zu Anthoni 1786 auszuzahlen. Das Tribunal fordert am 10.09. eine Stellungnahme von den Kl.n binnen 8 Tagen dazu. Diese geht am 17.09. ein und bestätigt den Vergleich, am 23.09.1785 bestätigt das Tribunal den Vergleich
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 02.07.1783; von Notar Friedrich Christian Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 10.07.1783; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 20.11.1783 und der Kl. für Dr. Koch vom 28.08.1784; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783 3. Tribunal 1785
Kläger: (2) Johann Andreas Wriede, Johann Friedrich Ahrenstorff und die Erben des Carl Friedrich Wachenhusen, alle Kaufleute zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Caspar Ahrens, Gewürzhändler und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Quistorp (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3884


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3883
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bevorzugung im Konkurs
Alte Signatur: Wismar W 234 (W W n. 234)
Laufzeit: (1783) 05.04.1783-20.10.1783
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 05.04. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 08.04. legen die Bekl. am 12.05. ein Gesuch vor, den Kl.n maximal 8 Tage Aufschub zu gewähren, um restitutio in integrum gegen ein nicht beiliegendes Tribunalsurteil einzulegen. Das Tribunal fordert die Kl. am 14.05. entsprechend dazu auf, die am 05.06. dagegen argumentieren, daß die Bekl. vorrangig vor ihnen befriedigt werden und bitten, sie weiter unter den Gläubigern mit Schuldverschreibungen einzureihen. Am 07.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.10.1783 verweist das Tribunal die Parteien auf das am selben Tag ergangene Urteil in dem Fall der Firma Klefecker und Paschen vs. den gemeinsamen Anwalt des Wahrendorfschen Konkurses.
Prozessbeilagen: (7) Prioritätsurteil des Ratsgerichts vom 22.02.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 27.02.1783; Protokoll über Auseinandersetzung in der Wahrendorfschen Konkurssache vom 22.03.1783; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hasse vom 14.10.1783
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783 3. Tribunal 1783
Kläger: (2) chirographische, im Prioritätsurteil nach Nr. VII gesetzte Gläubiger des Wahrendorfschen Konkurses
Beklagter: Handlungshaus Franz Klefecker & Paschen in Hamburg
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P) Bekl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P), seit 16.10.1783: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3883
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