- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3629 Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar W 7 (W W 1 n. 7) Laufzeit: (1661) 12.12.1661-08.12.1662; 03.05.1664 Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, seinen Stiefsohn bei Androhung einer Geldstrafe zu einem bestimmten Termin vorzuladen, damit das Erbe seines Vaters unter die Berechtigten geteilt werden kann. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat mit Strafandrohung von 50 Rtlr am 17.12. und läßt dem Bekl. 8tägige Frist. Am 28.12.1661 berichtet der Bekl., daß ihn das Mandat erst am 21.12. erreicht habe und er es wegen der Feiertage nicht befolgen konnte und erbittet Fristverlängerung, die ihm am 08.01.1662 um weitere 8 Tage gewährt wird. Am 12.02. bittet der Kl. um erneutes Mandat an den Bekl. zur umgehenden Erbteilung bei Strafandrohung von 100 Rtlr und erhält dieses am selben Tag mit 8tägiger Fristsetzung. Am 14.02. entschuldigt sich der Bekl., daß es nicht an ihm liegen würde, sondern der Kl. häufig auf Reisen oder krank sei und bittet, ihn mit der Strafe zu verschonen. Am 21.02. erklärt der Bekl. einen Terminvorschlag gemacht zu haben, der abgewiesen worden sei und bittet um 14 Tage Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält. Am 11.03. erbittet der Bekl. erneut Fristverlängerung, erhält aber keine Antwort. Am 22.07. berichtet der Bekl. über Streit bei Teilung der Gelder und fordert Beweise vom Kl., daß er gerechtfertigten Anspruch auf diese Gelder habe. Das Tribunal weist Wilcken am selben Tag dazu an. Am 25.07. bestreitet der Kl. den Anspruch des Bekl., beschuldigt den Bekl. der Prozeßverschleppung und bittet um Anberaumung eines Vergleichstermins. Das Tribunal setzt am 26.09. den 17.10. zum Vorbescheid an und lädt die Parteien vor. Am 16.10. entschuldigt der Bekl. sein Ausbleiben und bittet, den Kl. vor Durchführung des Termins zur Vorlage von Beweisen aufzufordern. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 17.10. mit. Am 26.11. bittet der Kl. erneut um Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am selben Tag auf den 12.12. ansetzt. Am 03.05.1664 bitten die Kl. erneut um Anberaumung eines Vorbescheides, um die 1662 vereinbarte Teilung des väterlichen Erbes des Bekl. endlich zu vollziehen. Prozessbeilagen: (7) Tribunalsmandat vom 07.05.1661; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 21.05. und 21.12.1661; Bericht Havemanns über Gespräche mit Bekl. vom 19.11. und 30.12.1661 sowie 07.02.1662; Berichte des Notars Johannes Röding über Gespräche mit Dr. Ranitz vom 11.12.1661 und mit Bekl. vom 02. und 28.12.1661 sowie vom 13.02.1662; Aussage Daniel Blumenthals vom 28.12.1661; Erklärung Rödings vom 20.02.1662 Instanzenzug: 1. Tribunal 1661 Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken für sich und seine Ehefrau Beklagter: Caspar Schwartzkopf, Stiefsohn bzw. Sohn der Kl.
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3629 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3635 Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar W 12 (W W 1 n. 12) Laufzeit: 29.08.1661-27.03.1663 Fallbeschreibung: Der Bekl. hat den Kl. während einer Besprechung in der Bürgermeisterstube beleidigt, als er sagte, daß der Anwalt, der den Schriftsatz für Rittmeister Troppe verfaßt habe, ein "Calumniant" sei. Der Kl. bittet, den Bekl. zur Bezahlung von 1.000 Rtlr zu verurteilen und ihm ewiges Stillschweigen aufzuerlegen. Das Tribunal lädt den Bekl. am 03.09. vor und erlegt ihm auf, sich zu rechtfertigen. Am 07.09. bittet der Kl. um Befragung seiner beiden Zeugen, des Bürgermeister Joachim Rathcke und des Syndikus Hermann Werner, durch eine Kommission aus den Assessoren Schlüter und Dreyer, um die Beweise zu sichern. Das Tribunal fordert den Bekl. am 13.09. auf, sich binnen 14 Tagen zu der Klage zu äußern. Am 07.10. weist der Bekl. die Beschuldigung zurück und bittet, keine Kommission einzusetzen, am 08.10. fordert das Tribunal den Kl. zur Erwiderung auf. Am 21.10. fordert der Bekl. die Stellung einer Kaution vom Kl., das Tribunal fordert den Kl. am 23.10.1661 zu einer Entgegnung auf. Am 09.01. und 14.04.1662 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 10.01. und 18.04. erhält. Am 21.05. bittet der Kl. darum, die Forderung nach Stellung einer Kaution und die Gegenklage (Nr. 3636) zurückzuweisen. Am 06.10.1662 bittet der Kl. um Urteil des Tribunals, um seine Ehre wiederherzustellen, am 04.02.1663 fordert das Tribunal den Bekl. auf, sich binnen 6 Wochen abschließend zu äußern. Am 24.03. besteht der Bekl. auf der Stellung der Kaution und erbittet Urteil in der Sache. Das Tribunal schließt am 27.03.1663 die Beweisaufnahme und verspricht ein Urteil, das aber nicht überliefert ist. Instanzenzug: 1. Tribunal 1661-1663 Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal Beklagter: Dr. Hinrich Schabbelt, Bürgermeister zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3635 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3643 Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um Bezahlung der Pacht Alte Signatur: Wismar W 19 (W W 1 n. 19) Laufzeit: 13.09.1663-04.07.1664 (1681) Fallbeschreibung: Die Kl. hatten ihre durch den Krieg ruinierten Katen wieder aufgebaut und ihre Äcker, nachdem sie sich Saatgut geborgt hatten, wieder bestellt. Sie hatten gehofft, daß der Bekl. nicht die gesamte Pacht von ihnen fordern würde, sehen sich aber darin getäuscht, da der Bekl. sie mit Vollstreckung belegt und bitten daher das Tribunal um Minderung der Pacht und sofortige Abnahme der militärischen Vollstreckung. Das Tribunal erläßt am 14.09. ein entsprechendes Mandat. Am 18.09. verteidigt der Bekl. sein Vorgehen und bittet um Rücknahme des Mandats, da Weitendorf bei Einrichtung seiner Bauernstelle sich verpflichtet hatte, alle Abgaben pünktlich zu erlegen und er Steinhagen nur einen Soldaten ins Haus gelegt habe, damit der sein Korn nicht heimlich beiseite schaffen könne, bevor er die üblichen Steuern gezahlt habe. Das Tribunal erteilt den Kl.n. davon am 25.09. Kopie, am 24.11. widersprechen die Kl. der Darstellung des Bekl. und bitten um Aufrechterhaltung des Mandates. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 25.11.1663 mit. Am 03.02.1664 verteidigt der Bekl. erneut ausführlich sein Vorgehen und bittet um Aufhebung des Mandates. Am 04.07.1664 fordert das Tribunal die Kl. auf, ihre Pächte im vollen Umfang zu leisten, den Bekl. jedoch, die militärische Vollstreckung zu unterlassen. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll des Amtmanns Junge von 1681 über Verpachtung der Weitendorfschen Stelle nach dessen Tod Instanzenzug: 1. Tribunal 1663-1664 Kläger: (2) Christian Weitendorf und Heinrich Steinhagen, Bauern auf Poel Beklagter: Hans Burmeister, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3643 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3654 Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Rückgabe geraubter Güter und Schadensersatz Alte Signatur: Wismar W 32 (W W 1 n. 32) Laufzeit: (1667) 21.12.1667-02.12.1668 (20. Jahrhundert) Fallbeschreibung: Die Kl. sind vom Winter vor Poel überrascht worden und wollten dort mit Zustimmung des Bekl. überwintern. Als sie ihre Güter und Sachen jedoch aus dem Schiff bringen wollten, wurden sie vom Bekl. mit mehreren Männern angegriffen und beraubt. Die Kl. erbitten ein Mandat zur Rückgabe ihrer Güter und erhalten es am selben Tag mit Androhung von 200 Rtlr Strafe. Am 23.12. bitten die Kl. um Durchsetzung des Mandats, am selben Tag fordert das Tribunal Beweise für die Weigerung des Bekl., dem Mandat zu folgen, die die Kl. am 24.12. nachreichen. Am selben Tag kommt der Bekl. mit seinem Gegenbericht ein, in dem er auf seinem Recht auf Strandgut beharrt, als das er das manövrierunfähige, eingefrorene Schiff betrachtet und bittet, das Mandat zurückzunehmen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 24.12. auf, die beschlagnahmten Güter nach Wismar in Verwahrung zu bringen, am 27.12. lädt das Tribunal den Bekl. auf den 30.12. 08 00 auf das Tribunal vor. Am 30.12.1667 geht ein Fürschreiben des Rostocker Rates im Namen der Frau des Kl.s ein, den Kl.n umgehend zu ihrem Recht zu verhelfen. Am selben Tag hört das Tribunal beide Parteien an, erlegt dem Bekl. am 02.01.1668 auf, die weggebrachten Güter auf das Schiff zurückzubringen und sich binnen 14 Tagen zum Schadensersatz der Kl. zu äußern. Am 04.01.1668 kündigt der Bekl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen, erbittet aber zunächst das Protokoll des Vorbescheides. Am 16.01. legt der Bekl. seinen ausführlichen Schriftsatz vor, besteht auf seinem Strandrecht und bittet um Vernehmung von Zeugen, um dies zu beweisen. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.01. zur Antwort auf, die am 07.03. eingeht und in der Kl. auf Schadens- und Kostenersatz bestehen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 09.03. zur abschließenden Stellungnahme auf, am 07.04. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 13.04. erhält. Am 18.05. besteht der Bekl. erneut auf seinem Recht, daß er auf ausdrücklichen Befehl des Grafen von Steinberg ausübt. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag, am 19.10.1668 verurteilt es den Bekl. zu Schadensersatz, den die Kl. vorher zu spezifizieren und zu beschwören haben und erlegt ihm eine fiskalische Strafe von 50 Rtlr auf. Am 30.11. ergreift der Bekl. dagegen restitutio in integrum, die vom Tribunal am 01.12.1668 ad acta genommen wird. In einem undatierten Schreiben führt der Kl. die Kosten auf und bittet um deren Ersatz sowie um Rückgabe der noch fehlenden Güter. Eine Antwort des Tribunals ist nicht erhalten. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Joachim Krüger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.12.1667; Berichte des Notars Andreas Victor über Strandung des Schiffes und sein Gespräch mit Bekl. vom 22.12.1667; Schreiben des Rostocker Rates an Tribunal vom 28.12.1667; Schreiben der Engel Quistorp, Ehefrau Joachim Wegeners an den Rostocker Rat vom 28.12.1667; Protokoll der Tribunalssitzung vom 30.12.1667; Zollzettel der Kopenhagener Zollbude vom 26.11.1667; Unkostenrechnung des Kl.s (o.D.); Aufstellung der Sachen, die im Tribunal deponiert wurden vom 27.12.1667; Quittung Joachim Wegeners, Kaufmann zu Rostock, Catrin Hartwichs, Paul Gottings, Schusterknecht, Johann Buddikes, Tischlergeselle und Lorenz Carstens, Rotgießergeselle über Empfang ihrer Laden vom 04.01.1668; Quittung Joachim Joers für empfangene Sachen vom 08.01.1668; Articuli Probatoriales des Bekl. vom 16.01.1668; Schreiben des Grafen Anthon von Steinberg an Bekl. vom 22.02.1668; Kostenaufstellung der Kl. (o.D.), hand- und maschinenschriftliche Zusammenfassungen des Falles (20. Jahrhundert) Instanzenzug: 1. Tribunal 1667-1668 2. Tribunal 1668 3. Tribunal 1668 Kläger: (2) Joachim Wegener, Kaufmann zu Rostock, Jochim Joers, Schiffer zu Rostock und die gesamte Mannschaft ihres Schiffes Beklagter: Georg Paul Hannolt, gräflich steinbergscher Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Lic. Johann Thurmann (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3654 |
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