-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W
194 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3627
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Erbforderungen
Alte Signatur: Wismar W 7 (W W 1 n. 7)
Laufzeit: 26.07.1660-17.09.1660
Fallbeschreibung: Der Bekl. fordert von den Kl.n seinen Anteil am Erbe seines Vaters und der noch lebenden Mutter und verunglimpft beide in der Stadt, weil sie ihm nur das väterliche Erbe auszahlen wollen. Die Kl. erbitten daher eine Ladung an den Bekl., um ihm vom Gericht ewiges Stillschweigen auferlegen zu lassen. Das Tribunal erläßt die gewünschte Ladung am 27.07. auf den 14.09., will an diesem Tag aber zunächst einen Vergleich zwischen den Parteien versuchen. Am 13.09. bittet der Bekl. um Terminverschiebung wegen der im Land liegenden kaiserlichen Völcker" und damit verbundener unsicherer Wege. Am 14.09. verschiebt das Tribunal den Termin auf den 02.10.1660.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Bekl. an Pastor Brandt mit Forderungen an Kl. (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken für sich und seine Ehefrau
Beklagter: Caspar Schwartzkopf, Stiefsohn bzw. Sohn der Kl.

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3627


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3629
Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar W 7 (W W 1 n. 7)
Laufzeit: (1661) 12.12.1661-08.12.1662; 03.05.1664
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, seinen Stiefsohn bei Androhung einer Geldstrafe zu einem bestimmten Termin vorzuladen, damit das Erbe seines Vaters unter die Berechtigten geteilt werden kann. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat mit Strafandrohung von 50 Rtlr am 17.12. und läßt dem Bekl. 8tägige Frist. Am 28.12.1661 berichtet der Bekl., daß ihn das Mandat erst am 21.12. erreicht habe und er es wegen der Feiertage nicht befolgen konnte und erbittet Fristverlängerung, die ihm am 08.01.1662 um weitere 8 Tage gewährt wird. Am 12.02. bittet der Kl. um erneutes Mandat an den Bekl. zur umgehenden Erbteilung bei Strafandrohung von 100 Rtlr und erhält dieses am selben Tag mit 8tägiger Fristsetzung. Am 14.02. entschuldigt sich der Bekl., daß es nicht an ihm liegen würde, sondern der Kl. häufig auf Reisen oder krank sei und bittet, ihn mit der Strafe zu verschonen. Am 21.02. erklärt der Bekl. einen Terminvorschlag gemacht zu haben, der abgewiesen worden sei und bittet um 14 Tage Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält. Am 11.03. erbittet der Bekl. erneut Fristverlängerung, erhält aber keine Antwort. Am 22.07. berichtet der Bekl. über Streit bei Teilung der Gelder und fordert Beweise vom Kl., daß er gerechtfertigten Anspruch auf diese Gelder habe. Das Tribunal weist Wilcken am selben Tag dazu an. Am 25.07. bestreitet der Kl. den Anspruch des Bekl., beschuldigt den Bekl. der Prozeßverschleppung und bittet um Anberaumung eines Vergleichstermins. Das Tribunal setzt am 26.09. den 17.10. zum Vorbescheid an und lädt die Parteien vor. Am 16.10. entschuldigt der Bekl. sein Ausbleiben und bittet, den Kl. vor Durchführung des Termins zur Vorlage von Beweisen aufzufordern. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 17.10. mit. Am 26.11. bittet der Kl. erneut um Ansetzung eines Vorbescheides, den das Tribunal am selben Tag auf den 12.12. ansetzt. Am 03.05.1664 bitten die Kl. erneut um Anberaumung eines Vorbescheides, um die 1662 vereinbarte Teilung des väterlichen Erbes des Bekl. endlich zu vollziehen.
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsmandat vom 07.05.1661; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 21.05. und 21.12.1661; Bericht Havemanns über Gespräche mit Bekl. vom 19.11. und 30.12.1661 sowie 07.02.1662; Berichte des Notars Johannes Röding über Gespräche mit Dr. Ranitz vom 11.12.1661 und mit Bekl. vom 02. und 28.12.1661 sowie vom 13.02.1662; Aussage Daniel Blumenthals vom 28.12.1661; Erklärung Rödings vom 20.02.1662
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken für sich und seine Ehefrau
Beklagter: Caspar Schwartzkopf, Stiefsohn bzw. Sohn der Kl.

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3629


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0103
Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar B 15 (W B 1 n. 1)
Laufzeit: 13.03.1661-19.06.1661
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. in dessen Prozeß gegen Hans Brandstätter bzw. dessen Schwiegermutter vor dem Rat und dem Tribunal anwaltlich vertreten, dafür aber bisher erst 4 Rtlr Honorar erhalten. Er bittet das Tribunal um ein Mandat wegen Zahlung des restlichen Honorars an Bekl. und erhält dieses am 19.03. Am 10.06. beschwert sich Kl., daß Bekl. noch nicht gezahlt habe und erbittet ein verschärftes Mandat mit Vollstreckungsandrohung gegen ihn, das er am 12.06.1661 erhält.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 23.03.1661; Aufstellung über die Anwaltskosten 1659-1661
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal, Prokurator und Advokat am Tribunal
Beklagter: "(3) Heinrich Bohnsack, Hutmacher und Bürger zu Wismar "
Anwälte: "(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) "

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0103


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3631
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um Wiederbebauung einer wüsten Stätte
Alte Signatur: Wismar W 8 (W W 1 n. 8)
Laufzeit: 19.03.1661-23.03.1661
Fallbeschreibung: Der Kl. will das Haus seines Vaters und Großvaters, das durch den Krieg ruiniert worden und wüst gefallen ist, wieder aufbauen, wird daran aber durch den Bekl. behindert, der das zu der Bauernstelle gehörende Land bereits an Asmus Lembcke zu Malchow gegeben hat. Der Kl. bittet, ihn in seinen alten Rechten zu schützen und ihm den Wiederaufbau zu gestatten und erreicht am 20.03.1661 ein entsprechendes Mandat.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Christian Weitendorf, Bauer in Fehrdorf auf Poel
Beklagter: Jochim Schwartz, Bauernmeister auf Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3631


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3628
Prozessgegenstand: Mandatum emigrationis Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses
Alte Signatur: Wismar W 7 (W W 1 n. 7)
Laufzeit: 07.05.1661-17.05.1661
Fallbeschreibung: Die Parteien sind am 02.10.1660 vom Tribunal miteinander verglichen worden. Der Kl. hatte seinem Stiefsohn sein Erbe ausgezahlt, dieser hatte versprochen, bis Ostern aus dem von ihm bewohnten Haus auszuziehen. Da er dies bisher nicht getan hat, erbittet der Kl. die Hilfe des Tribunals. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am selben Tag mit 14 tägiger Frist.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken für sich und seine Ehefrau
Beklagter: Caspar Schwartzkopf, Stiefsohn bzw. Sohn der Kl.

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3628


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3635
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar W 12 (W W 1 n. 12)
Laufzeit: 29.08.1661-27.03.1663
Fallbeschreibung: Der Bekl. hat den Kl. während einer Besprechung in der Bürgermeisterstube beleidigt, als er sagte, daß der Anwalt, der den Schriftsatz für Rittmeister Troppe verfaßt habe, ein "Calumniant" sei. Der Kl. bittet, den Bekl. zur Bezahlung von 1.000 Rtlr zu verurteilen und ihm ewiges Stillschweigen aufzuerlegen. Das Tribunal lädt den Bekl. am 03.09. vor und erlegt ihm auf, sich zu rechtfertigen. Am 07.09. bittet der Kl. um Befragung seiner beiden Zeugen, des Bürgermeister Joachim Rathcke und des Syndikus Hermann Werner, durch eine Kommission aus den Assessoren Schlüter und Dreyer, um die Beweise zu sichern. Das Tribunal fordert den Bekl. am 13.09. auf, sich binnen 14 Tagen zu der Klage zu äußern. Am 07.10. weist der Bekl. die Beschuldigung zurück und bittet, keine Kommission einzusetzen, am 08.10. fordert das Tribunal den Kl. zur Erwiderung auf. Am 21.10. fordert der Bekl. die Stellung einer Kaution vom Kl., das Tribunal fordert den Kl. am 23.10.1661 zu einer Entgegnung auf. Am 09.01. und 14.04.1662 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 10.01. und 18.04. erhält. Am 21.05. bittet der Kl. darum, die Forderung nach Stellung einer Kaution und die Gegenklage (Nr. 3636) zurückzuweisen. Am 06.10.1662 bittet der Kl. um Urteil des Tribunals, um seine Ehre wiederherzustellen, am 04.02.1663 fordert das Tribunal den Bekl. auf, sich binnen 6 Wochen abschließend zu äußern. Am 24.03. besteht der Bekl. auf der Stellung der Kaution und erbittet Urteil in der Sache. Das Tribunal schließt am 27.03.1663 die Beweisaufnahme und verspricht ein Urteil, das aber nicht überliefert ist.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661-1663
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal
Beklagter: Dr. Hinrich Schabbelt, Bürgermeister zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3635


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3639
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar W 16 (W W 1 n. 16)
Laufzeit: 18.04.1662-19.04.1662
Fallbeschreibung: Der Kl. hatte dem Bekl. in dessen Prozeß vs. die Erben des Heinrich Böse als Prokurator gedient und hat bisher sein Honorar nur teilweise erhalten, weshalb er ein Mandat des Tribunals erbittet und dieses am selben Tag erhält.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßkostenaufstellung des Kl.s im Prozeß des Bekl. gegen die Erben Heinrich Böses d.Ä. (21 Rtlr 39 s, davon 11 Rtlr 18 s bereits bezahlt
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal
Beklagter: Heinrich von Gerstenberg, Quartiermeister

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3639


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2871
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Rückgabe einer Uhr
Alte Signatur: Wismar S 10 (W S 1 n. 10)
Laufzeit: 24.07.1662-06.08.1662
Fallbeschreibung: Kl. hatte mit Bekl. mehrere Jahre um den rechtmäßigen Besitz an einer Uhr gestritten (Nr. 2870) und diese zu Beginn der Auseinandersetzungen in die Tribunalskanzlei zur Aufbewahrung gegeben. Nachdem das Endurteil in der Sache am 29.10.1660 gesprochen wurde, reicht er 4 fl. bei der Kanzlei ein und bittet um Rückgabe seiner Uhr und ein Mandat an die Bekl., das Geld abzuholen. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal
Beklagter: Erben des Dr. Johann Siebrandt

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2871


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3643
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um Bezahlung der Pacht
Alte Signatur: Wismar W 19 (W W 1 n. 19)
Laufzeit: 13.09.1663-04.07.1664 (1681)
Fallbeschreibung: Die Kl. hatten ihre durch den Krieg ruinierten Katen wieder aufgebaut und ihre Äcker, nachdem sie sich Saatgut geborgt hatten, wieder bestellt. Sie hatten gehofft, daß der Bekl. nicht die gesamte Pacht von ihnen fordern würde, sehen sich aber darin getäuscht, da der Bekl. sie mit Vollstreckung belegt und bitten daher das Tribunal um Minderung der Pacht und sofortige Abnahme der militärischen Vollstreckung. Das Tribunal erläßt am 14.09. ein entsprechendes Mandat. Am 18.09. verteidigt der Bekl. sein Vorgehen und bittet um Rücknahme des Mandats, da Weitendorf bei Einrichtung seiner Bauernstelle sich verpflichtet hatte, alle Abgaben pünktlich zu erlegen und er Steinhagen nur einen Soldaten ins Haus gelegt habe, damit der sein Korn nicht heimlich beiseite schaffen könne, bevor er die üblichen Steuern gezahlt habe. Das Tribunal erteilt den Kl.n. davon am 25.09. Kopie, am 24.11. widersprechen die Kl. der Darstellung des Bekl. und bitten um Aufrechterhaltung des Mandates. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 25.11.1663 mit. Am 03.02.1664 verteidigt der Bekl. erneut ausführlich sein Vorgehen und bittet um Aufhebung des Mandates. Am 04.07.1664 fordert das Tribunal die Kl. auf, ihre Pächte im vollen Umfang zu leisten, den Bekl. jedoch, die militärische Vollstreckung zu unterlassen.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll des Amtmanns Junge von 1681 über Verpachtung der Weitendorfschen Stelle nach dessen Tod
Instanzenzug: 1. Tribunal 1663-1664
Kläger: (2) Christian Weitendorf und Heinrich Steinhagen, Bauern auf Poel
Beklagter: Hans Burmeister, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3643


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3654
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Rückgabe geraubter Güter und Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar W 32 (W W 1 n. 32)
Laufzeit: (1667) 21.12.1667-02.12.1668 (20. Jahrhundert)
Fallbeschreibung: Die Kl. sind vom Winter vor Poel überrascht worden und wollten dort mit Zustimmung des Bekl. überwintern. Als sie ihre Güter und Sachen jedoch aus dem Schiff bringen wollten, wurden sie vom Bekl. mit mehreren Männern angegriffen und beraubt. Die Kl. erbitten ein Mandat zur Rückgabe ihrer Güter und erhalten es am selben Tag mit Androhung von 200 Rtlr Strafe. Am 23.12. bitten die Kl. um Durchsetzung des Mandats, am selben Tag fordert das Tribunal Beweise für die Weigerung des Bekl., dem Mandat zu folgen, die die Kl. am 24.12. nachreichen. Am selben Tag kommt der Bekl. mit seinem Gegenbericht ein, in dem er auf seinem Recht auf Strandgut beharrt, als das er das manövrierunfähige, eingefrorene Schiff betrachtet und bittet, das Mandat zurückzunehmen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 24.12. auf, die beschlagnahmten Güter nach Wismar in Verwahrung zu bringen, am 27.12. lädt das Tribunal den Bekl. auf den 30.12. 08 00 auf das Tribunal vor. Am 30.12.1667 geht ein Fürschreiben des Rostocker Rates im Namen der Frau des Kl.s ein, den Kl.n umgehend zu ihrem Recht zu verhelfen. Am selben Tag hört das Tribunal beide Parteien an, erlegt dem Bekl. am 02.01.1668 auf, die weggebrachten Güter auf das Schiff zurückzubringen und sich binnen 14 Tagen zum Schadensersatz der Kl. zu äußern. Am 04.01.1668 kündigt der Bekl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen, erbittet aber zunächst das Protokoll des Vorbescheides. Am 16.01. legt der Bekl. seinen ausführlichen Schriftsatz vor, besteht auf seinem Strandrecht und bittet um Vernehmung von Zeugen, um dies zu beweisen. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.01. zur Antwort auf, die am 07.03. eingeht und in der Kl. auf Schadens- und Kostenersatz bestehen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 09.03. zur abschließenden Stellungnahme auf, am 07.04. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 13.04. erhält. Am 18.05. besteht der Bekl. erneut auf seinem Recht, daß er auf ausdrücklichen Befehl des Grafen von Steinberg ausübt. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag, am 19.10.1668 verurteilt es den Bekl. zu Schadensersatz, den die Kl. vorher zu spezifizieren und zu beschwören haben und erlegt ihm eine fiskalische Strafe von 50 Rtlr auf. Am 30.11. ergreift der Bekl. dagegen restitutio in integrum, die vom Tribunal am 01.12.1668 ad acta genommen wird. In einem undatierten Schreiben führt der Kl. die Kosten auf und bittet um deren Ersatz sowie um Rückgabe der noch fehlenden Güter. Eine Antwort des Tribunals ist nicht erhalten.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Joachim Krüger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.12.1667; Berichte des Notars Andreas Victor über Strandung des Schiffes und sein Gespräch mit Bekl. vom 22.12.1667; Schreiben des Rostocker Rates an Tribunal vom 28.12.1667; Schreiben der Engel Quistorp, Ehefrau Joachim Wegeners an den Rostocker Rat vom 28.12.1667; Protokoll der Tribunalssitzung vom 30.12.1667; Zollzettel der Kopenhagener Zollbude vom 26.11.1667; Unkostenrechnung des Kl.s (o.D.); Aufstellung der Sachen, die im Tribunal deponiert wurden vom 27.12.1667; Quittung Joachim Wegeners, Kaufmann zu Rostock, Catrin Hartwichs, Paul Gottings, Schusterknecht, Johann Buddikes, Tischlergeselle und Lorenz Carstens, Rotgießergeselle über Empfang ihrer Laden vom 04.01.1668; Quittung Joachim Joers für empfangene Sachen vom 08.01.1668; Articuli Probatoriales des Bekl. vom 16.01.1668; Schreiben des Grafen Anthon von Steinberg an Bekl. vom 22.02.1668; Kostenaufstellung der Kl. (o.D.), hand- und maschinenschriftliche Zusammenfassungen des Falles (20. Jahrhundert)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1667-1668 2. Tribunal 1668 3. Tribunal 1668
Kläger: (2) Joachim Wegener, Kaufmann zu Rostock, Jochim Joers, Schiffer zu Rostock und die gesamte Mannschaft ihres Schiffes
Beklagter: Georg Paul Hannolt, gräflich steinbergscher Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Lic. Johann Thurmann (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3654
194 Gerichtsakten «   11   -   20   »