- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3848 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Wegnahme von Schuhen und Leder Alte Signatur: Wismar W 197 (W W 5 n. 197) Laufzeit: (1620-1754) 19.02.1754-19.01.1756 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 19.02. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 20.02. legen die Kl. ihren Schriftsatz vor. Darin beichten sie, daß Abgeordnete der Schuster dem Altflicker Warnecke die Schuhe, die dieser für seine Frau angefertigt hatte und das dazugehörige Leder abgenommen haben. Der Kl. beschwert sich darüber beim Gewett, da er als Altflicker berechtigt ist, für seine Familie neue Schuhe herzustellen. Die Bekl. behaupten, die Altflicker müßten das in diesem Falle vorher anmelden. Das Gewett bestätigt die Auffassung der Bekl., weshalb die Kl. an das Ratsgericht appellieren, das das Urteil des Gewetts bestätigt. Die Kl. querulieren daher an das Tribunal, erinnern an ihre alten, seit 1620 verbrieften Rechte und erbitten deren Schutz. Das Tribunal lehnt den Antrag am 11.06.1754 ab. Am 22.07. kündigen die Kl. an, das Rechtsmittel des Einbringens neuer Fakten einlegen zu wollen, erbitten dafür aber zunächst und am 30.08. Fristverlängerung, die sie am 23.07. und 31.08. erhalten. Am 10.10. erklären die Kl., daß die Bekl. bisher nie auf der Anzeige, das die Kl. neue Schuhe anfertigen, bestanden haben und dieses Recht daher verloren haben. Das Tribunal weist den Rat am 13.12.1754 an, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 14.04.1755 bitten die Kl. um Fristverlängerung, da der Rat die Akten noch nicht bereitgestellt hat und erhalten diese am 18.04. Am selben Tag erneuert das Tribunal sein Mandat an den Rat. Am 07.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 03.07. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 11.07. auf den 12.07. ansetzt. Am 20.10.1755 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1756 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, am 02.03.1756 sendet es die Akten an das Ratsgericht zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 09.01.1754; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 17.01.1754; Gewettsprotokolle vom ??.??.1739, ??.??.1742, ??.??.1745, 13.07.1753; "Der Altläpper Beliebung de 1620" (prinzipielle Einigung zwischen den Ämtern der Schuster, Pantoffelmacher und Altflicker, was wer anfertigen dürfe); Rolle der Altflicker vom 21.04.1723; Ratsgerichtsprotokolle vom 12.05.1714 und 03.04.1728; Tribunalsurteil vom 08.11.1715; Auszug aus der Rolle der Schuhmacher vom 24.07.1750; 2 Erklärungen des Gerichtssekretärs Rüdewaldt vom 08.10.1754; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 07.07.1755 und der Bekl. für Dr. Quistorp vom 09.09.1755; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.03.1756 Instanzenzug: 1. Gewett 1753 2. Ratsgericht 1753-1754 3. Tribunal 1756 Kläger: (2) Jochim Michel Warnecke und das Amt der Altflicker zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Schuster zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3848 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3637 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar W 14 (W W 1 n. 14) Laufzeit: (1629-1660) 19.02.1661-13.01.1663 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 19.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 19.02. trägt der Kl. am 28.03. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Im Jahre 1629 hatte der Wismarer Bürger Jürgen Maaß mit Zustimmung seiner Ehefrau Eva Grapenitz ein Testament errichtet und war kurz darauf verstorben. In dem Testament hatte er seiner Nichte Eva Maaß, Ehefrau des Kl.s, sein Haus in Wismar und 4 Morgen Acker als Heiratsgut vererbt. Diese Güter hatte der Kl. zur Hochzeit, am 26.05.1631, erhalten. Auf dieses Heiratsgut erheben die Bekl. Anspruch, da ihnen bei einem späteren Geschäft das gesamte Erbe des Jürgen Maaß von seiner Witwe verpfändet worden ist. Obwohl die Juristenfakultät Rostock sich der Argumentation des Kl.s anschließt und davon ausgeht, daß der Kl. bereits das Erbe angetreten habe, bevor dieses verpfändet wurde, folgt das Ratsgericht der Argumentation der Juristenfakultät Gießen, die auf dem Buchstaben der Verschreibung beharrt und das gesamte verschriebene Erbe für die Bekl. fordert und weist die Bekl. in Haus und Acker des Kl.s ein. Der Kl. appelliert dagegen und bittet darum, das Heiratsgut seiner Ehefrau aus dem Erbe herauszunehmen und das Ratsgerichtsurteil entsprechend zu korrigieren. Das Tribunal fordert am 03.04. die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht an. Diese werden am 16.05. vom Kl. vorgelegt, am 17.05. fordert das Tribunal den Beweis vom Kl., daß er die Bekl. über die Appellation informiert habe und erhält diesen am 05.06. Daraufhin setzt es am 10.06. den 21.06. zur Eröffnung der Akten an und entbindet den Kl. am 21.10.1661 von den Forderungen der Bekl. bezüglich des an ihn übertragenen Eigentums des Jürgen Maaß. Am 11.11.1661 bitten die Bekl. um Deklaration des Urteils, am 27.01.1662 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 11.11. fordert Kampen Befriedigung seiner Forderungen aus dem Gold und Silber, das Eva Grapenitz geerbt hatte und das Werner nach ihrem Tod erhalten hat und verlangt zunächst ein beeidigtes Inventar aller vom Kl. geerbten Schmuckstücke. Das Tribunal weist den Kl. am 12.11. zur Erwiderung an, der am ? (Datum verblichen) diese Forderung zurückweist. Das Tribunal schließt am 13.01.1663 die Beweisaufnahme und kündigt Urteil an, das nicht erhalten ist. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 03.12.1660; von Notar Johannes Balthasar aufgenommene Appellation vom 05.12.1660; Auszug aus dem Testament des Jürgen Maaß vom 14.12.1629; Auszug aus der Verschreibung der Eva Grapenitz von Pfingsten 1637; Rechtsbelehrungen der Juristenfakultät Rostock vom 13.07.1660 und der Juristenfakultät Gießen vom 03.12.1660; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für ein Tribunalsmandat vom 22.04.1661 und des "königlichen Cammer bott" Daniel Umbach vom 30.05.1661; Bestätigung des Hamburger Rates über Information des Petrus van Kampen vom 15.05.1661; Auszüge aus Schriftsätzen Werners vor dem Ratsgericht vom 06.05.1657, 17.01. und 16.06.1660; Verschreibung des Vormundes der Eva Grapenitz vom 07.09.1638; Suppliken des Kls. an Wismarer Ratsgericht vom 29.04.1659 und 04.02.1660 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1657-1661 2. Tribunal 1661-1663 Kläger: (2) Hermann Werner, Syndikus, seit 1662 Bürgermeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Gebrüder Rump zu Hamburg bzw. Lic. Petrus van Kampen zu Hamburg (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Lucas Langerman (A), Dr. Hinrich Schabbel (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3637 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2847 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar S 2 (W S 1 n. 2) Laufzeit: (1653-1655) 11.07.1656-12.06.1657 Fallbeschreibung: Am 11.07.1656 wird David Mevius darüber informiert, daß Kl. gegen Bekl. Schuldforderungen geltend gemacht hat und aufgefordert, die Gelder aus der von der Familie Schwarzkopf an ihn verkauften Mühle solange in Beschlag zu nehmen, bis Willbrandt von den Bekl. befriedigt worden sei. Eine Antwort Mevius erhellt nicht. Am 08.05.1657 wendet sich Kl. an das Tribunal und bittet darum, Mevius anzuweisen, ihm die 1.000 fl., die Bekl. ihm schulden, aus dem Kaufpreis der Mühle anzuweisen. Dagegen wehren sich Bekl. am 09.06. und bitten, den Arrest für unwirksam zu erklären, da er zu spät angelegt worden sei. Das Tribunal teilt die Erwiderung am 12.06.1656 Kl. mit und verspricht baldiges Urteil. Dieses ist jedoch nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) Urteil des Rostock Ratsgerichts vom 08.12.1655; von Notar Gottfried Reichardt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat an den Wismarer Rat vom 11.10.1653 Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657 Kläger: (2) Johann Willbrandt, Ratsherr zu Rostock Beklagter: Erben des Jochim Schwarzkopf Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Wilcken
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2847 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3619 Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar W 2 (W 1 n. 2) Laufzeit: (1655) 23.02.1657-11.09.1658 Fallbeschreibung: Der Kl. ist vom Bekl. vor der Justizkanzlei Schwerin wegen Rückzahlung von Schulden widerrechtlich angeklagt worden, die er bei Ehefrau und Schwager des Bekl. haben soll; auf ihm gehörendes Kapital, das er im Gut Mechelsdorf angelegt hat, ist vom Bekl. Beschlag gelegt worden. Der Kl. fühlt sich dadurch diffamiert und bittet das Tribunal, Beweise vom Bekl. zu fordern oder diesem ein ewiges Stillschweigen aufzuerlegen. Das Tribunal erläßt die erbetene Citatio am 27.02. und ein Subsidial an den Herzog von Mecklenburg, den Arrest auf die Güter des Kl.s aufzuheben. Am 06.05. erklärt die Justizkanzlei, der Bekl. wolle sich nicht vor dem Tribunal auf den Prozeß einlassen und bitte, den Kl. an die Justizkanzlei zu verweisen. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 08.05. mit. Am 01.06. lehnt der Kl. es ab, den Prozeß vor fremden Gerichten zu führen und bittet, ihn vor das Tribunal zu fordern. Das Tribunal erläßt am 02.06. eine erneute "Citatio cum comminatione perpetui silentii". Am 14.06. sendet Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg die Rechtfertigung der Schweriner Justizkanzlei ein. Am 01.06. beschuldigt der Kl. den Bekl. der "falsa narrata", weist die Ladung der Justizkanzlei erneut zurück und erbittet erneute Ladung an den Bekl., die er am 13.07. erhält. Am 13.10. bittet der Kl., dem Bekl. ein ewiges Stillschweigen aufzuerlegen, da er auch der 3. Ladung nicht gefolgt ist, zudem bittet er um ein Subsidial an den Herzog von Mecklenburg, den Arrest auf sein Kapital aufzuheben. Das Tribunal schreibt am 21.11.1657 entsprechend an den Herzog von Mecklenburg, der am 01.09.1657 (sic) Mandate an die von der Lühes zu Mechelsdorf und den Bekl. erläßt, das Geld des Kl.s freizugeben. Am 02.09.1658 beschwert sich der Kl., daß sein Geld immer noch nicht freigegeben worden sei und erbittet erneute Subsidiales und den Ersatz der Gerichtskosten, am 06.09.1658 erläßt das Tribunal eine erneute Ladung. Prozessbeilagen: (7) Supplik des Bekl. an Schweriner Justizkanzlei vom 21.12.1655; Anweisung der Schweriner Justizkanzlei an Catharina Moltzahn, Ehefrau des Vicke von der Lühe und deren Sohn Otto von der Lühe auf Mechelsdorf vom 21.12.1655; Schreiben des Bekl. an Justizkanzlei vom 04.05.1657; Ladung der Schweriner Justizkanzlei an Kl. vom 13.05.1657; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg vom 13.06.1657; von Daniel Umbach, königlicher Kammerbodt, ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.08.1657; von Notar Georg Bruse ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 12.02.1658 Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660 Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal Beklagter: Dr. Heinrich Bilderbeck, Advokat zu Schwerin
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3619 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0690 Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Rückgabe abgenommener Kühe Alte Signatur: Wismar E 1 (W E 1 n. 1) Laufzeit: 22.09.1656-10.10.1657 (20. Jahrhundert) Fallbeschreibung: Kl.n sind vom Bekl. Kühe abgenommen worden, da sie sich geweigert haben, ungewöhnliche Dienste zu leisten. Die Kühe sollen sie nur gegen Lieferung von Hafer zurückerhalten. Kl. wehren sich dagegen vor dem Tribunal und erbitten ein Mandat an Bekl., der ihm sein Vorgehen verbietet. Das Tribunal erläßt das Mandat am 24.09. und fordert Bericht von Bekl. Am 18.11.1656 erbitten Kl. erneut Mandat an Bekl., da dieser ihre alten Rechte weiter mißachtet und erhalten es am selben Tag mit der Androhung, eine Untersuchungskommission einzusetzen. Am 23.01.1757 rechtfertigt Bekl. sein Vorgehen ausführlich und bittet, Kl. zum Respekt gegen ihre Obrigkeit anzuweisen. Das Tribunal informiert Kl. am 29.01. von der Erwiderung. Am 20.05. überreichen Kl. ihre generellen Beschwerden gegen Bekl. und bitten, sie in ihren alten Rechten zu schützen. Am 27.05. ergeht ein entsprechendes Reskript an Bekl., am 07.09. und 10.10.1657 beschweren sich Kl., daß Bekl. dem Reskript keine Folge leistet und die Dienste mit militärischer Gewalt durchsetzt. Reaktionen des Tribunals darauf sind nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Daniel Umbach ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.10.1659; von Notar Christoph Schantz aufgenommenes Verhör von Hans Ham, Hans Evers und Marcus Law zu Golwitz, Claus und Marcus Bannet, Hans Schwarz zu Vorwerk, Drewes Evers, Asmus Lembke und Hermann Bannet zu Malchow vom 05.01.1657; von Vogt Heinrich Westphal, Einlieger Andreas Lindner, Müller Jochim Preen, Schmied Jacob Jordan sowie den Bauern Heinrich Hünermöder zu Niendorf und Peter Evers zu Malchow bezeugte "Beschwerungs Puncte und Beweis ARTICUL" der Kl.; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.06.1657; hand- und maschinenschriftliche Zusammenfassungen des Falls aus dem 20. Jh. Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657 Kläger: (2) sämtliche Bauern der Dörfer Fährdorf, Malchow, Vorwerk und Golwitz auf Poel Beklagter: Graf Anthon von Steinberg Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0690 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 3624 Prozessgegenstand: Citationis edictalis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar W 5 (W W 1 n. 5) Laufzeit: 06.09.1658-01.02.1659 Fallbeschreibung: Die Kl. hatten einen starken Handel mit Dänemark, der durch den Krieg eingebrochen ist. Ihre Gläubiger fordern Bezahlung der gegebenen Kredite und wollen kein weiteres Geld vorstrecken. Die Kl. erbitten daher königlichen Schutz und eine Ladung an alle eventuellen Gläubiger in Hamburg, Lübeck und Rostock, damit diese ihre Forderungen binnen 2 Monaten glaubhaft machen und sich mit ihnen vergleichen sollen. Das Tribunal beauftragt am 07.09. die Assessoren Dreyer und Schlüter, nähere Informationen über die Kl. einzuziehen. Dazu werden die Kl. am 08.09. vorgeladen und befragt. Am 09.09. bitten die Kl., einen Eid auf ihre Kaution schwören zu dürfen und die Bekl. vorzuladen. Am 10.09. beschließt das Tribunal, keine Proklama an die Räte der benannten Städte zu versenden, sondern Einzelladungen an die Gläubiger der Kl. Die Kl. liefern dazu am 11.09. ihre Handelsbücher in der Tribunalskanzlei ab. Am 13.09. bitten die Kl., ihren Gläubigern Einsicht in ihre Handelsbücher zu gewähren, um daraus Vergleichsvorschläge erarbeiten zu können. Das Tribunal genehmigt dies am selben Tag, am 16.09. präsentieren die Kl. die Namen ihrer Gläubiger, woraufhin das Tribunal die Ladungen an die Gläubiger erläßt. Am 07.10. wehrt sich der Lübecker Rat dagegen, daß seine Bürger von flüchtigen Schuldnern vor das Tribunal geladen werden. Das Tribunal fordert die Kl. am 08.10. zur Erklärung auf. Am 11.10. bittet der Lübecker Seidenhändler Caspar Sandhagen darum, ihm das Schreiben des Lübecker Rates mitzuteilen und erhält das erbetene am 15.10. Am 22.10. beziehen sich die Kl. auf die Reichspoliceyordnung mit ihrem Anliegen und bitten, die Citatio aufrechtzuerhalten. Am 11.12. teilen die Kl. mit, daß sie sich mit den meisten Gläubigern in Lübeck verglichen hätten, mit weiteren in Verhandlungen stehen und bitten um wenige Tage Aufschub. Am 18.12. bitten die Kl. die wenigen Gläubiger, die der Einigung bisher nicht zugestimmt haben, vorzuladen und zur Einigung zu bewegen. Das Tribunal sendet am 14.01.1659 ein entsprechendes Schreiben an den Lübecker Rat und bittet um Mitteilung an die Gläubiger. Am 27.01. bitten die Kl. um Herausgabe ihrer in der Tribunalskanzlei deponierten Kaufmannsbücher und erhalten diese am 01.02.1659. Prozessbeilagen: (7) Protokoll der Befragung der Kl. im Tribunal vom 08.09.1658; Auszug aus den Handelsbüchern der Kl. zu Schuldnern und Gläubigern vom 13.09.1658, Bilanz über die Bücher vom 15.09.1658; Liste mit Namen der Gläubiger aus Lübeck, Hamburg, reichsweit, aus Kopenhagen und Amsterdam; von den Lübecker Notaren Johann Hesse und Georg Petri aufgenommener Vergleich zwischen Kl.n und 35 Gläubigern vom 25.11.1658; Quittung Guntermanns über Empfang seiner Kaufmannsbücher vom 01.02.1659; Geleitsbrief des Lübecker Rates für Kl. vom 14.01.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1659 Kläger: (2) Johann Werrieder und Johann Guntermann, Kaufmann zu Lübeck und Stiefsohn Werrieders Beklagter: Gläubiger der Kl. Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3624 |
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