-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  26.: 1. Kläger Z
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 26. 1. Kläger Z
37 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3918
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Beinträchtigungen der Pfarrprivilegien: Seit Antritt seines Amtes im Jahre 1746 hat der Bekl. versucht, die Privilegien der Kirche von Neukloster zu beschneiden. So wurden Gräben auf dem Kirchenacker angelegt, vom Kirchenacker wurde Land an den Amtsacker gegeben, auf dem Kirchenacker wurde ein Weg angelegt, die Mistfuhren und andere Dienste werden ihm verweigert, so daß er das Tribunal bittet, ihn durch den Procurator Domaniorum in seinen Gerechtigkeiten zu schützen und den Bekl. entsprechend anzuweisen. Am 14.10. ergänzt der Kl. seinen Schriftsatz um weitere Beschwerden wegen des Ellernholzes, das er zum Zaunbau benötigt. Das Tribunal beauftragt den Kl. am 25.10. damit, Kommissare zu benennen, die die Probleme vor Ort in Augenschein nehmen und eine Lösung suchen. Am 14.11. schlägt der Kl. Assessor Möller und Amtmann Hennings auf Poel als Kommissare vor. Am 21.11. bittet der Kl. statt Möllers den Protonotar Stemwede zum Assessor zu bestellen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 22.11.1757 und bestellt die Männer zu Kommissaren. Am 13.02.1758 antwortet der Bekl. auf die Beschwerden des Kl.s, weist sie überwiegend als "grundlos" zurück und rechtfertigt sein Vorgehen, da er in die Rechte seiner Vorgänger, der Gebrüder von Plessen, eingetreten ist. Daraufhin fordert das Tribunal am 22.02.1758 eine Reaktion des Kl.s und setzt die Arbeit der Kommission bis dahin aus. Weiteres erhellt nicht.
Alte Signatur: Wismar Z 26 (W Z 1 n. 26)
Laufzeit: (1637-1757) 12.10.1757-24.02.1758
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Bestallung für einen nicht genannten Pastor, Schwerin, am 27.03.1637; Anweisung Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg an Johann Stürcke, Hauptmann zu Neukloster wegen des Pastors Caspar Bussingius vom 23.10.1642; Auszug aus der von Magnus Gabriel de la Gardie in Stockholm ausgestellten Bestallung für Caspar Bussingius vom 05.10.1653; Tribunalsmandat vom 28.04.1664; Auszug aus Kommissionsbescheiden vom 20.07.1664 und 25.05.1745; von Notar Gottlieb Wilhelm Blanckenberg bestätigter Auszüge aus dem Kirchenvisitationsprotokoll von Neukloster vom 22.-24.07.1748, dem Kommissionsprotokoll vom 26.-18.09., 31.10., 01. und 02.11.1753, der Relation des Kommissars zur Vermessung des Amtes Neukloster vom 02.11.1753 sowie aus dem Kommissionsprotokoll vom 27.10.-07.11.1744
Instanzenzug: 1. Tribunal 1757-1758
Kläger: (2) W. Zastrow, Pastor zu Neukloster
Beklagter: Kammerherr von Langen als Pächter des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3918


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3915
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Pfarrgerechtigkeit
Alte Signatur: Wismar Z 22 (W Z 1 n. 22)
Laufzeit: (1653-1755) 07.06.1755-22.01.1757,
Fallbeschreibung: Bis 1734 waren die Bewohner der Kritzower, Hornstorfer und Müggenburg in die Kirche zu Hornstorf, die unter mecklenburgischer Hoheit steht, eingepfarrt, seitdem hat das Geistliche Ministerium zu Wismar die Bewohner der 3 Burgen den Gemeinden von St. Marien und St. Nikolai zugeordnet. Der Pfarrer von Hornstorf beschwert sich deshalb beim herzoglichen Konsistorium zu Rostock, welches an das Wismarer Konsistorium schreibt und Änderungen fordert, aber nicht beachtet wird. Der Kl. fordert, daß die Pfarrgerechtigkeit über die Bewohner der drei Burgen vor dem Rostocker Konsistorium verhandelt werden muß. Der Kl. erläutert, daß die Bewohner der 3 Burgen seit Generationen in Hornstorf begraben liegen und zum Erhalt der Kirche beigetragen haben, beweist, daß die Burgen immer zur Kirche gehört haben und bittet, diese Zuordnung wieder vorzunehmen und dem Pastor Höfisch den seit 1734 entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 13.06.1754 zum Bericht auf. Am 07.01.1755 bitten die Kl. um Eröffnung der am 01.07. eingegangenen erstinstanzlichen Akten, die das Tribunal am 11.07. auf den 14.07. ansetzt. Am 20.10.1755 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1756 fordert das Tribunal die Stellungnahme der Bekl. Am 26.06. beschwert sich der Kl., daß die Bekl. noch keine Antwort vorgelegt hätten, am 29.06. erneuert das Tribunal seine Aufforderung an die Bekl. Am 21.09. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 22.09. erhalten, am 08.11. legen sie ihren Gegenbericht vor, erklären, daß die Bürger der Burgen das Wismarer Bürgerrecht genießen und ziehen sich auf das vom Tribunal vertretene jus episcopale zurück, weshalb sie die Entscheidung dem Tribunal anheimstellen. Das Tribunal fordert den Kl. am 10.11.1756 zur Antwort auf, die erst am 14.10.1758 eingeht und in der sich der Kl. noch einmal gegen das Verfahren am Konsistorium verwahrt, in dem ihm keine Möglichkeit gegeben worden war, sich zu der Anweisung an die Eingepfarrten Bewohner der Burgen hinlänglich zu äußern. Der Kl. besteht auf der Zuordnung der Bewohner der Burgen nach Hornstorf. Das Tribunal fordert die Bekl. am 16.10.1758 zur abschließenden Stellungnahme auf. Am 17.10.1761 bittet der Nachfolger Zanders im Amt um Anweisung an die Bekl., ihre Erwiderung vorzulegen, das Tribunal fordert die Bekl. am 24.10. entsprechend auf. Diese bitten am 05.12. um Fristverlängerung, die sie am selben Tag erhalten. Der Kl., der am 11.12. darauf verweist, daß die Bekl. noch nicht geantwortet haben, wird am 12.12.1761 auf die genehmigte Verlängerung hingewiesen. Am 02.01.1767 bittet der Kl., den Bekl. wegen Ungehorsams die Möglichkeit einer abschließenden Erklärung zu verweigern und den Fall zu entscheiden. Am 09.01. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 19.01., 04.05., 06.07. und 19.10.1767 sowie am 18.01.1768 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1768 hebt das Tribunal das Urteil des Konsistoriums auf, verweist die Bürger der Wismarer Burgen an die Hornstorfer Kirche, befreit aber gleichzeitig die Wismarer Kirchen von allen Schadensersatzanforderungen der Hornstorfer für die Jahre 1734-1768. Am 24.01.1769 bittet der Kl. um Erklärung des Urteils hinsichtlich des Schadensersatzes für Meßkorn, Opfergeld, Metwürste und Eier als "Fixa" der Pfarreinkünfte für die Zeit seit 1734. Diese Forderungen sind von den Bekl. ausgesetzt worden und werden jetzt vom Kl. nachgefordert. Das Tribunal erkennt die Forderungen am 21.02.1769 grundsätzlich an und fordert die Bewohner der Burgen auf, "sich fordersamst mit vorgedachtem Prediger zu vereinbaren".
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Wismarer Konsistoriums an das Rostocker Konsistorium vom 17.03.1734; Aufstellung über die Bewohner der Müggenburg., Hornstorfer und Kritzower Burg mit Alter (1755); Auszug aus dem Kirchenvisitationsprotokoll von Hornstorf von 1653; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 18.07.1755; Erklärung des Ratssekretärs Kindler vom 01.11.1756; Vollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 20.01.1757; Aufschlüsselung über feste Einnahmen der Hornstorfer Pfarrer aus den 3 Burgen vom 16.07.1768; Ratsgerichtsprotokoll vom 16.07.1768; Supplik des Burgmannes Hansen zu Kritzowburg und des Burgmannes Heitmann zu Hornstorfer Burg an das Ratsgericht vom 06.09.1768; Ratsgerichtsurteil vom 10.09.1768
Instanzenzug: 1. Tribunal 1755-1769
Kläger: (2) Dr. Johann Peter Zander, herzoglich-mecklenburgischer Kirchenprokurator zu Güstrow, namens der Pfarre zu Hornstorf, seit 17.10.1761 D.M. Neumann, Kirchenvisitationsrat als Nachfolger Zanders
Beklagter: Samuel Grapengiesser, Pastor zu St. Nikolai und Ehrenreich Christoph Koch, Pastor an St. Marien zu Wismar, beide Assessoren am Konsistorium, als Vertreter der Ministerien zu St. Marien und St. Nikolai zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Peter Zander (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 1761: D.M. Neumann (A) Bekl.: Victor Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3915


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3900
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Reparatur einer verfallenen Mauer
Alte Signatur: Wismar Z 3 (W Z 1 n. 3)
Laufzeit: (1657-1659) 17.12.1659-14.05.1660
Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß eine das Grundstück zum Neuen Haus" der Papagoyenkompanie abgrenzende Mauer auf sein Grundstück gestürzt ist, Diebe auf seinen Hof gedrungen sind und von der baulichen Situation Gefahr ausgeht. Die Bekl. hätten auf sein Bitten hin nicht reagiert, weshalb er um Berufung einer Kommission bittet, die die Situation in Augenschein nehmen und Maßnahmen vorschlagen soll. Das Tribunal fordert die Bekl. am selben Tag auf, binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten. Am 11.01.1660 lehnen die Bekl. es ab, die Mauer zu reparieren, da sie "in bedrängter Zeit" nicht über die Mittel dazu verfügen und der Kl. sein Haus nur gemietet habe. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am selben Tag mit, der am 14.02. seine Forderung erneuert und mit seinem Vorkaufsrecht begründet. Das Tribunal fordert die Bekl. am 19.02. auf, binnen 14 Tagen die Reparatur der Mauer zu veranlassen oder zu gewärtigen, daß eine Kommission eingesetzt werde, die die Situation begutachte. Am 08.03. beklagt sich der Kl., daß die Bekl. dem Mandat nicht gefolgt seien und erbittet die Einsetzung der Kommission. Am 14.03. weisen die Bekl. alle Forderungen des Kl.s erneut zurück und bitten, sie von der Kl. zu entbinden. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.03. zur Antwort auf, der am 30.03. auf seiner Forderung besteht. Daraufhin fordert das Tribunal vom Bekl. am selben Tag eine abschließende Erklärung, die am 14.04. eingeht und in der Bekl. auf die Stellungnahme der Vorsteher des neuen Hauses verweisen, die erklären, die Mauer nicht allein aufbauen zu können. Am 14.04.1660 fordert das Tribunal den Rat auf, Kommissare zur Besichtigung des Hauses zu bestellen und eine gütliche Einigung zu versuchen, so daß der Kl. "zu beschweren keine Ursach" habe.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 23.07. und 17.08.1659; Mietvertrag zwischen Carl Emanuel Wrangel und Kl. vom 25.04.1657; Schreiben des Hermann von Fersen zu Rohlstorf an Kl. vom 24.03.1659; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.02.1659; Aufriß der fraglichen Häuser mit Kennzeichnung der eingestürzten Mauer; Kaufvertrag über das Haus zwischen Hermann von Fersen und Hedwig von Buchwaldt, Witwe Carl Emanuel von Wrangels vom 20.04.1658; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch über Eigentum an dem besagten Haus vom 28.10.1658; Schreiben der Vorsteher des Neuen Hauses an Bekl. vom 07.04.1660; Auszug aus der Supplik des Kl.s an den Rat vom 22.07.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Kläger: (2) Dr. Joachim Zander, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3900


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0697
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Anwaltshonorar
Alte Signatur: Wismar E 5 (W E I n. 5)
Laufzeit: 28.03.1660-18.05.1660
Fallbeschreibung: Bekl. hat dem Kl. bei Übernahme seines Mandates pauschal 100 Mk. lüb. Honorar versprochen Als Kl. dieses bei der Gegenpartei Petrus Voigt (Prozeß Nr. 0695) geltend gemacht hat, ist er wegen überhöhter Honorarforderung zu Strafzahlung verurteilt worden (Nr. 0696), um deren Erlaß er bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 30.03. auf, sich dazu zu äußern. Am 12.04. leugnet Bekl. sein Versprechen, gibt aber zu, Kl. im Verlauf des Prozesses 100 Mk. als Prämie für erfolgreichen Prozeß versprochen zu haben. Das Tribunal fordert Zander am selben Tag zur Erwiderung auf, die am 09.05. eingeht und in der Kl. auf seiner Bezahlung besteht. Nach Aufforderung des Gerichts vom 10.05. bittet Bekl. am 18.05.1660 um Festsetzung des Honorars durch das Tribunal, dessen Urteil nicht überliefert ist.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über erfolgte Zahlungen des Bekl. (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Kläger: (2) Dr. Joachim Zander, Advokat und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Nikolaus Eickhof, Uhrmacher zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0697


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3901
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar Z 4 (W Z 1 n. 4)
Laufzeit: 20.02.1661-24.09.1661
Fallbeschreibung: Beim Tode Zanders hatte dieser noch umfangreiche Forderungen über 1.560 Rtlr 11 s an 67 ehemalige bzw. aktuelle Mandanten. Die Kl.in bittet um entsprechende Mandate an die ehemaligen Mandanten und zudem um Aufforderungen an alle Anwälte des Tribunals, die Prozesse der ehemaligen Mandanten ihres Mannes nicht weiterzuführen, bevor diese ihre Schulden nicht bezahlt haben. Das Tribunal weist die Prokuratoren am 05.03.1661 entsprechend an. Am 11.09. beschwert sich die Kl.in, daß in 7 Fällen weiter vor dem Tribunal verhandelt wird, obwohl die ehemaligen Mandanten ihres Mannes noch nicht ihre Schulden bezahlt haben und bittet um Erneuerung des Mandates, die sie am 17.09.1661 erhält.
Prozessbeilagen: (7) nach Anfangsbuchstaben der Kl. geordnete Aufstellung über ehemalige Mandanten des Dr. Zander, die das Honorar bzw. die Prozeßkosten nicht bezahlt hatten
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Catharina Klinckow, Witwe des Dr. Joachim Zander
Beklagter: 67 ehemalige Mandanten des Dr. Zander sowie Dr. Caspar Wilcke, Dr. Hinrich Schabbelt, Dr. Henning Christoph Gerdes und Dr. Ambrosius Petersen als Prokuratoren am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3901


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3902
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden: Küchmeister Rauburg hat vielen Einwohnern Poels mit kleinen Krediten ausgeholfen, hat das Geld aber bisher nicht zurückerhalten können. Deshalb bittet die Kl.in das Tribunal um seine Hilfe, vor allem gegen Claus Westing, der vor 29 Jahren3 fl. geborgt hatte und diese jetzt mit Zinsen und Erstattung der Unkosten zurückzahlen soll. Das Tribunal fordert dem Amtmann von Poel, Hans Burmeister, am 21.09. auf, der Kl.in zu ihrem Recht zu verhelfen. Am ??.09. erklärt Westing, dem Rauburg und seiner Witwe nichts mehr schuldig zu sein, sondern das Geld bereits bezahlt zu haben. Er belegt dies mit einer Bestätigung des Bauernmeisters Schwartze und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal teilt der Kl.in dies am 21.10.1661 in Kopie mit, weiteres erhellt nicht.
Alte Signatur: Wismar Z 5 (W Z 1 n. 5)
Laufzeit: 21.09.1664-21.10.1664
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Bestätigung des Bauernmeisters Claus Schwartze über erfolgte Bezahlung Westings vom 24.09.1664
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Maria Juliana von Ziegenhorn, Witwe des Küchmeisters auf Poel N N Rauburg
Beklagter: einige Einwohner auf Poel, vor allem Claus Westing zu Neuendorf

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3902


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3456
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Abgrenzung der Amtsbereiche
Alte Signatur: Wismar T 30 (W T 1 n. 30)
Laufzeit: (1669-1741) 01.05.1741-13.09.1741
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um Erklärung eines Urteils von 1691, das die Amtsbereiche zwischen Tischlern und Zimmerleuten abgrenzt, da die Bekl. ihnen aufgrund des seinerzeitigen Urteils die Arbeit streitig machen. Das Tribunal teilt am 30.05.1741 mit, daß das Urteil von 1669 nicht auf die konkreten Umstände des Jahres 1741 angewendet werden kann und bestärken die Kl. in ihrer Sicht. Am 13.07. erbitten die Bekl. Erteilung von Kopien und Fristverlängerung und erhalten diese am 14.07. Am 29.08.1741 legen sie restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil ein und bitten darum, sie in ihren alten Freiheiten zu schützen, aus denen sie ansonsten von den Kl.n gedrängt werden. Am 13.09.1741 bestätigt das Tribunal sein Urteil vom 30.05.1741.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 22.03.1741; Auszug aus den Rollen der Zimmerleute vom 04.11.1693 und 21.07.1669; Gewettsprotokolle vom 19.09.1721, 29.10.1723, 19.04.1724, 13.01.1741; Schreiben des Zimmermannsamtes an das Gewett vom 19.09.1721; Liste der Vergehen der Zimmerleute vom 19.09.1721; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 13.09.1741
Instanzenzug: 1. Tribunal 1741 2. Tribunal 1741
Kläger: (2) Älteste und Meister des Amtes der Zimmerleute zu Wismar
Beklagter: Marten Witt, Christopher Maus, Jochim Peter Dabers und Johann Gottfried Fuchs namens der Ältesten und Meister des Amtes der Tischler zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Hinrich Lüers (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3456


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3903
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar Z 7 (W Z 1 n. 7)
Laufzeit: (1681-1690) 26.07.1690-04.03.1693
Fallbeschreibung: Jacob Zube, angestellt in der Wismarer Lizentkammer, hat am 08.03.1681 sein Testament errichtet, in dem er den Bekl. über alles, was sie bisher bekommen hatten, 200 Mk. lüb. vererbt, den Rest seines Vermögens aber den Kl.n zugesprochen hat. Die Bekl. haben dieses Erbe angenommen und erst nach dem Tod der zweiten Frau Zubes neue Ansprüche geltend gemacht. Sie bitten das Ratsgericht, das väterliche Testament für nichtig zu erklären und verlangen die Vorlage eines Erbinventars. Das Ratsgericht verurteilt die Kl. entsprechend zur Vorlage eines solchen Inventars, wogegen sie vor dem Tribunal querulieren und darauf verweisen, daß die Bekl. das Erbe zunächst angetreten und nun nicht das Recht zu nachträglichen Forderungen aufgrund eines Erbinventars hätten und bitten, das Ratsgerichtsurteil zu korrigieren. Am 28.07. bitten die Bekl. um schnelle Entscheidung in dem Fall, am 07.11.1690 fordert das Tribunal das Ratsgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 19.01.1661 bitten Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.01. auf den 10.02.1691 ansetzt. Am 23.01.1693 hebt das Tribunal die Beschlagnahme auf das Erbe auf und stellt es den Bekl. frei, besser als bisher ihre Ansprüche auf das Erbe zu beweisen. Am 12.03.1693 erklären die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil einlegen zu wollen, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 04.03.1693 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 30.06.1690; Ratsgerichtsurteil vom 25.06.1690; Auszug aus dem Testament des Jacob Zube vom 08.03.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 25.11.1690; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. v. Bremen vom 19.01.1691 und der Kl. für Dr. Oldenburg vom 17.01.1691
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1693 3. Tribunal 1693
Kläger: (2) Philipp und Jochim, Gebrüder Zube (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Rathke Jochimsohn und Jochim Schade als Vormünder der Kinder aus erster Ehe des Martin Holweg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johannes Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. N N Zinck (A), Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3903


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3904
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Schadensersatz: Nach Bitten des Kl.s vom 15.03. und 24.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 16.03. und 27.04. legt der Kl. am 08.06. seinen Schriftsatz vor. Im Jahre 1695 ist er vom Bekl. wegen "Verwahrlosung eines Bohts Sects und Vaßes Spanischen Weines" vor dem Gewett verklagt worden. Sein Postknecht habe sich mit Wein aus Lübeck auf dem Weg nach Wismar betrunken, sei mit dem Wagen umgestürzt und habe damit den Sekt verdorben. Das Gericht weist den Bekl. zur Vorlage von Beweisen an, wogegen dieser restitutio in integrum ergreift und als das Gewett sein Urteil bestätigt an das Ratsgericht appelliert, wo er mit Zeugenaussagen beweist, daß die Weine in vollen, unbeschädigten Fässern auf den Postwagen gesetzt worden seien. Daraufhin wird der Kl. vom Ratsgericht in zwei Instanzen zur Leistung von Schadensersatz verurteilt und appelliert gegen dieses Ratsgerichtsurteil. Er zweifelt die Aussagen der Lübecker Zeugen an und beschuldigt den seit Hamburg mitreisenden Küper, der so betrunken war, daß ihm das Faß vom Wagen gefallen ist, für den entstandenen Verlust. Das Tribunal fordert am 02.11. die Akten der Vorinstanz an, die am 26.11.1697 eingehen und um deren Eröffnung der Kl. am selben Tag bittet. Am 31.03.1698 und o.D. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1698 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 25.11. ergreift der Kl. Rechtsmittel gegen das Urteil, bittet aber zunächst und am 07.01.1699 um Fristverlängerung, die er am 26.11.1698 erhält. Am 09.01.1699 beharrt er auf der Unschuld seines Knechtes und der Schuld des aus Hamburg mitgereisten Küpers, bittet um erneutes Zeugenverhör Weitendorfs und Buchenhauers, das Tribunal nimmt dies am 10.01. zur Entscheidung an. Am 24.04. und 15.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.10. wird der Bekl. zur Erwiderung aufgefordert. Am 30.11. bietet der Kl. den geforderten Eid wegen seiner Bedürftigkeit an, das Tribunal setzt am 05.12. den 12.12.1699 zur Eidesleistung an und nimmt diesen ab. Am 14.03.1700 antwortet der Bekl. und weist die Anklage des Kl.s zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 16.03. zur Erwiderung auf, die am 17.05. eingeht und in der dieser seine Forderungen bekräftigt und den Beweis fordert, daß der Sekt durch das Umfallen des Wagens verdorben sei. Das Tribunal fordert am 18.05. die Antwort des Bekl., die am 21.08. eingeht und in der der Bekl. seine Argumente wiederholt. Am 01.09.1700 schließt das Tribunal die Akten, am 24.01.1701 lädt das Gericht die Parteien auf den 18.02. zu einem Vergleich vor, dessen Ausgang nicht erhellt. Am 04.01.1703 werden die Akten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Alte Signatur: Wismar Z 11 (W Z 1 n. 11)
Laufzeit: (1683-1696) 15.03.1697-27.01.1701 (1703)
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 17.12.1696; Ratsgerichtsurteil vom 09.12.1696; von Notar Erich Schilling aufgenommene Zeugenaussagen von Johann Weitendorf und Hans Hinrich Buchenhauer vom 11. und 12.05.1697 sowie von Hans Jürgen Großkunst vom 20.11.1697; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1697; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 01.12.1697 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 09.01.1700; Articuli Probatoriales für Johann Weitendorf und Hans Hinrich Buchenhauer; Auszug aus dem Vergleich, den das Tribunal zwischen den Räten zu Wismar und Lübeck wegen der Postfahrten zwischen beiden Städten getroffen hatte, vom 10.07.1683; Auszug aus dem Schreiben des I. Münch an seinen Sohn Johann Anselm Münch, früherer Küper des Bekl.; Kostenabrechnung des Johann Anselm Münch über eine Reise für Bekl. zum Einkauf von Weinen in Moosbach vom 22.02.1695 (152 fl. 35 s); Formula Juramenti für Kl. mit Protokoll der Eidesleistung vom 12.12.1699; Obligation des Johann Anselm Wunsch vom 07.05.1695; von Notar Christian Koch aufgenommene Aussage des Fuhrmanns Martin Loke vom 06.03.1700
Instanzenzug: 1. Gewett 1695 2. Gewett 1695 3. Ratsgericht 1696 4. Ratsgericht 1696 5. Tribunal 1697-1698 6. Tribunal 1698
Kläger: (2) Joachim Zube (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Daniel Wolff (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P), seit 14.03.1700: Christian Michaelis (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 21.08.1700: Dr. Jochim Hinrich Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3904


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3906
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Kauf eines Hauses
Alte Signatur: Wismar Z 13 (W Z 1 n. 13)
Laufzeit: (1701) 13.05.1701-02.12.1701
Fallbeschreibung: Die Parteien setzen sich wegen Kauf des Hauses der verstorbenen Ehefrau des Kl.s auseinander. Bei einem Termin vor dem Ratsgericht hatten die Bekl. 750 Rtlr geboten, vom Ratsgericht war der Kl. augefordert worden, 800 Rtlr für das Haus zu bezahlen. Daraufhin hat der Kl. einen Käufer für das Haus gesucht und in dem Schuster Peter Winckelmann gefunden. Ladendorf verhindert den Kauf jedoch, da er für seine Mündel 300 Rtlr fordert, woraufhin Winckelmann vom Kauf zurücktritt. Auf Bitte der Bekl. wird der Kl. vom Ratsgericht aufgefordert, mit dem Haus alles im status quo zu belassen, bis sich die Parteien völlig darüber verglichen haben. Der Kl. bittet das Tribunal um Prüfung der Akten der Vorinstanz und Anberaumung eines Vorbescheides, bei dem der Fall möglichst rasch entschieden werden soll. Das Tribunal fordert den Anwalt des Kl.s am 12.07. zur Vorlage eines ordentlichen Antrags auf. Dieser geht am 25.07. ein, das Tribunal erneuert seine Forderung nach einem ordentlichen Schriftsatz am darauffolgenden Tag. Am 23.08. bitten die Bekl. um schnelle Entscheidung der Sache, da das Haus ihren Mündeln zustehe und die Zuschreibung durch die Klage des Kl.s nur verzögert werde. Die Bekl. bitten daher, den Kl. zur Vorlage eines ordentlichen Schriftsatzes binnen 8 Tagen aufzufordern, das Tribunal setzt dem Kl. am 24.08. eine 14tägige Frist. Am 30.08. legt der Kl. erneut einen Schriftsatz vor, das Tribunal eröffnet den Prozeß nicht, sondern verweist ihn am 02.12.1701 an das Ratsgericht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Befragung der Zeugen Baltzer Jäger und Jochim Reimers sowie Appellation vom 10.05.1701; Ratsgerichtsurteil vom 27.04.1701; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Gesprächsnotizen mit Hinrich Ladendorf vom 20.12.1700 und 12.04.1701
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1701 2. Tribunal 1701
Kläger: (2) Christian Zinke, Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Ladendorf und Johann Jahn als Vormünder des Jeremias Haare (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3906
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