-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.05.: 1. Kläger E
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.05. 1. Kläger E

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0029
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Mühlenpacht
Alte Signatur: 290/6
Laufzeit: (1687-1699) 04.09.1699-04.10.1706
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 04.09. und 09.10. um Fristverlängerung zum Einbringen seines Schriftsatzes und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 05.09. und 10.10. trägt Kl. am 10.11. seine Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vor. Die Parteien streiten sich um Mühlenpächte in Maltzien auf Rügen. Der verstorbene Bruder des Kl.s, Balthasar Adam von Barnekow, hatte die Mühle aufgebaut und zahlreiche Verbesserungen daran vorgenommen. Finanziert hatte er dies mit Geld, das ihm Köhn von Kahlden geliehen hatte und das über die Mühlenpacht zurückgezahlt werden sollte. Über die Verteilung dieser Pacht ist vor 15 Jahren ein Streit entbrannt, in dem dem Kl. vom Hofgericht nur 139 fl. 29s Kapital zugestanden werden, dieser aber 810 fl. 15s für sich beansprucht. Kl. erklärt, daß sich sein Bruder mit den Bekl. im Jahre 1687 darauf geeinigt hatte, daß seine 2/5 an der Mühle 632 fl. wert seien und fordert zudem die Bezahlung der Verbesserungen an der Mühle seitdem ersetzt zu bekommen. Das Tribunal fordert am 23.03.1700 die Akten der Vorinstanz an, die am 05.07. eingehen. Auf Antrag des Kl.s wird am 09.07. der 01.09. zur Eröffnung der Akten angesetzt. Am 04.09.1700 macht der Kl. auf mehrere Fehler in der Rechnung des Hofgerichtes aufmerksam und legt seine Gegenrechnung vor, am 07.02.1701 bittet er um Prozeßbeschleunigung. Am 01.03. fordert das Tribunal die Bekl. auf, dem Kl. keines weges behinderlich zu fallen" und ihm den abgenommenen Roggen gegen Stellung von Kaution zurückzugeben und weist den Müller auf der Maltziener Mühle entsprechend an. Am 12.04. stellt der Kl. die Kaution, am 14.04. erklären die Bekl., sie hätten die Forderungen des Kl.s bereits befriedigt und belegen dies mit eigenen Rechnungen, um deren Berücksichtigung sie bitten. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.04. zur Erwiderung auf, die am 04.07. eingeht und in der Kl. die gegnerische Rechnung zurückweist und auf seinen Forderungen besteht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 09.07. zur Antwort auf. Am 20.08. bittet der Kl., den Bekl. und dem Müller von Maltzien alle Veränderungen an der Mühle zu untersagen, da ansonsten die Beweise für die von ihm und seinem Bruder vorgenommenen Meliorationen zerstört werden und erreicht am 24.09. ein entsprechendes Mandat. Am 18.10. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 21.10. erhalten, am 24.11.1702 bitten die Bekl., den Schilderungen des Kl.s "keinen Glauben beyzulegen", da dieser bereits komplett bezahlt sei. Am 10.07. und 23.10.1703 sowie am 07.04.1704, 28.04. und 20.10.1705 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 22.01.1706 berichtigt das Tribunal die Berechnungsgrundlage und fordert den Kl. demenstprechend zur Bezahlung von 52 fl 6s aus der Mühlenpacht an Bekl. auf, dem Müller von Maltzien wird aufgetragen, die Pacht fortan an die Bekl. zu bezahlen. Am 01.02. ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 05.03. erhält. Am 22.03. bittet der Kl. um eine Kommission an den außerordentlichen Referendar am Hofgericht Caspar von Corswant um Besichtigung der Mühle und der Rechnungen über vorgenommene Verbesserungen. Das Tribunal erteilt den Auftrag am 24.03. Am 02.10. bitten die Bekl. den Protonotar am Hofgericht Chrysand Friedrich von Magdeburg mit zu der Kommission zu verordnen und erwirken am 04.10.1706 einen entsprechenden Auftrag an ihn. Der Ausgang der Kommission und damit des Falles erhellen nicht.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 24.03., 13.06. und 30.08.1699; vom Greifswalder Notar Christian Polemann aufgenommene Appellation vom 20.06.1699; vom Greifswalder Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 02.09.1699; Auszug aus einer Punktation vom 28.06.1687; Berechnung des Hofgerichts über Ausstände (o.D.); von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 08. und 10.04.1700; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Anthon vom 05.07.1700 und für Dr. von Bremen vom 12.01.1706; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; Kautionserklärung des Kl.s vom 20.03.1701; Prozeßakte des Pommerschen Hofgerichts in Sachen Köne von Kahlden contra den Müller zu Maltzin, später Philipp Erhard Barnekow in pcto der Maltzinschen Mühlenrechnung 15.04.1696-23.03.1700 (207 Blatt)
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1696-1699 2. Greifswalder Hofgericht 1699 3. Tribunal 1699-1706 4. Tribunal 1706
Kläger: (2) Philipp Erhard von Barnekow (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Köhne und Erich Ernst, Vettern von Kahlden (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 28.04.1705: Dr. Adam von Bremen (P) Bekl.: Lic. Christian Michaelis (A), Dr. Jochim Hinrich Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0029


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0286
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Rückgabe einer Kaution
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 462
Laufzeit: (1754) 24.03.1757-28.05.1757
Fallbeschreibung: Der Kl. hat für den Bruder des Bekl. Christian Hinrich gebürgt, diese Bürgschaft sollte aber nach geschlossenem Vergleich zwischen den Brüdern vom Bekl. zu Petri 1755 an den Kl. ausgeliefert werden. da das bisher nicht geschehen ist, bittet der Kl. um ein Mandat an den Kl., ihm die Bürgschaftserklärung zurückzugeben. Das Tribunal erläßt dieses Mandat am 26.03.1757 cum clausula. Am 12.05. bittet der Bekl. um Auslieferung der Bürgschaftserklärungen des Kl.s und anderer Bürgen, da auch die Nebenprozesse endlich mit Vergleichen beendet worden sind. Am 13.05. entscheidet das Tribunal, zunächst den gemeinsamen Anwalt der Frankenthalschen Gläubiger zu befragen, ob er mit der Rückgabe der Kautionserklärungen einverstanden sei. Am 26.05. beweist der Bekl., daß er dem Mandat gefolgt ist, das Tribunal nimmt dies am 27.05.1757 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Erklärung des Bekl. vom 25.06.1754; Auszug aus dem Vergleich zwischen dem Bekl. und Ehrenfried Hinrich Richter vom 03.05.1757; von Notar C. Steffen ausgestellte Übergabequittung für ein TRibunalsmandat vom 21.05.1757
Instanzenzug: 1. Tribunal 1757
Kläger: (2) Friedrich Evert von Kahlden auf Daschow
Beklagter: Caspar Christoph von Gagern auf Frankenthal
Anwälte: Kl.: Dr. David Gottlieb Ike (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Johann Schlichtkrull (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0286


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0301
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Steuern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 472
Laufzeit: (1616-1758) 13.12.1759-19.10.1761
Fallbeschreibung: Der Kl. bezieht sich auf das Urteil des Tribunals in Nr. 0300 und bittet darum, die Bekl. zur Rückzahlung zuviel geleisteter Einquartierung aufzufordern, da er als außerordentlicher Professor nicht zu diesen Lasten herangezogen werden könne. Er legt eine Rechnung der von ihm ungerechtfertigt eingezogenen Steuern vor und bittet um deren Rückzahlung. Am 15.12.1759 fordert das Tribunal die Bekl. auf, sich mit dem Kl. gütlich zu einigen. Am 17.01.1760 bestreiten die Bekl. die Ansprüche des Kl.s darauf, sein Haus nur als Viertel-Erbe besteuern zu lassen, da es bisher als volles Erbe angesehen worden ist und bitten die Klage zurückzuweisen. Das Tribunal fordert den Kl. am 19.01. zur Antwort auf, die am 18.02. eingeht und in der der Kl. auf seinen Forderungen besteht und sie mit dem Gebrauch in den letzten Jahrzehnten beweist, der auf dem Vertrag zwischen Stadt und Universität beruht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 20.02. zur Antwort auf. Am 25.02. legt der Kl. Beweise für durch die Einquartierung entstandene Schäden vor und bittet diese mit in Betracht zu ziehen. Am 22.04. beschwert sich der Kl. darüber, daß die Bekl. nicht geantwortet haben und bittet, die Beweisaufnahme zu beenden und ein Urteil zu sprechen. Das Tribunal lehnt dies am 23.04. ab und setzt den Bekl. erneut einen Termin, am 12.05. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 14.05. erhalten. Am 19.06. verteidigen die Bekl. ausführlich ihr Vorgehen und bitten, sie dabei zu unterstützen. Gleichzeitig bitten sie um Entscheidung wegen der Einquartierungskosten, die sie nach dem Tribunalsurteil vom 05.09.1758 nicht wie gewohnt auf den Kl. umlegen konnten. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am selben Tag, nimmt am 07.07. aber trotzdem noch die Stellungnahme des Kl.s an. Am 20.10.1760 setzt das Tribunal den Hofgerichtsassessor von Boltenstern als Kommissar ein, um die Parteien entweder miteinander zu vergleichen oder ein Tribunalsurteil vorzubereiten. Am 17.07.1761 reicht der Kl. das Kommissionsprotokoll Boltensterns ein und erbittet nach gescheitertem Vergleichsversuch ein Urteil. Am 18.07. setzt das Tribunal den 27.07. dazu an, am 19.10.1761 verurteilt das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung von 90 Rtlr Einquartierungskosten für die Jahre 1757/1758, teilt dem Kl. aber mit, er habe künftig die Zahlungen zu leisten, die das Tribunal in Fall Nr. 0303 festlegen werde.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid des Greifswalder Rates vom 28.01.1758; Aufstellung über Einquartierungskosten des Kl.s (199 Rtlr 42 s); Auszug aus dem Greifswalder Stadtkataster, Steinbecker Straße 1616-1717; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 08.02.1760; Steuerzettel der Greifswalder Steuerkammer für das Haus der Witwe des Konsistorialpedells Alexander Bohm vom 26.01. und 02.02.1757; vom Greifswalder Notar Hinrich Christoph Bohm ausgestellte Bestätigung über die Steuerveranlagung des von Essenschen Hauses in der Steinbecker Straße als Viertelerbe zwischen 1728 und 1740 vom 11.02.1760; von Notar H.C. Bohm angefertigtes Protokoll über Besichtigung der Schäden am haus des Kl.s vom 18.02.1760; Bestätigung der Einquartierungskosten des Kl.s durch F. Nürenberg, H.C. Bohm, G. Diederichs, J.C. Jordan und J.G. Hausmann vom 18.02.1760; Prozeßvollmacht des Kl.s für Palthen vom 01.03.1760; von Dr. Hertzberg unterschriebene Empfangsbescheinigungen für Tribunalsmandate vom 21. und 28.02.1760; Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 28.01.1758; Auszug aus dem Greifswalder Steuerregister von 1736; Supplik der Kl an die Bekl. vom 02.12.1710; Aufstellung der Einquartierungskosten im Hause von Essen für 1757 und 1758 (166 Rtlr 42 s); Auszug aus der Relation des Ratsherrn Lasius vom 02.10.1759; Auszug aus der Relation des Bürgermeisters von Balthasar vom 29.11.1759; Bescheid der Vorpommerschen Landesregierung vom 19.08.1757; Schreiben der Landesregierung an Generalmajor Baron von Lübecker vom 19.08.1757; Kommissionsbericht Boltensterns vom 03.04.1761; Einquartierungskosten des Kl.s 1757/1758 (158 Rtlr 42 s); Schreiben der Bekl. an von Boltenstern vom 18.06. und 03.07.1761 mit dessen Antworten vom 18.06. und 04.07.1761; Schreiben des Kl.s an von Boltenstern vom 23. und 27.06.1761 mit dessen Antworten vom 23. und 27.06.1761
Instanzenzug: 1. Tribunal 1759-1761
Kläger: (2) Emanuel Christoph von Essen, Prof. jur. und Syndikus der Universität
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Greifswald
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0301


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0404
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Steuern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 532
Laufzeit: (1692-1708) 09.04.1708-17.10.1710
Fallbeschreibung: Die Kl.in ist von einer von der Landesregierung verordneten Kommission zum Steuerwesen" angewiesen worden, 309 Rtlr 36 s für ihr Haus nachzuzahlen. Bürgermeister Schlichtkrull, den sie als Anwalt beauftragt, versäumt es, restitutio in integrum einzulegen, so daß das Urteil rechtskräftig wird. Sie appelliert daher an das Tribunal und teilt mit, daß ihr verstorbener Mann gegen Bezahlung von 12 Rtlr / Jahr von allen Steuern befreit gewesen sei und das auch für sie gelten müsse, da sie nach dem Tode ihres Mannes keine Nahrung getrieben habe. Außerdem habe sie Forderungen an die Stadt, die die geforderten Steuern weit übertreffen und um deren Berücksichtigung sie ebenso bittet wie um die Gewährung der vereinbarten Rate von 12 Rtlr / Jahr. Das Tribunal fordert am 04.01.1709 die Akten der Vorinstanz an. Am 16.02., 09.07. und 21.10.1709 sowie am 20.01.1710 bittet die Kl.in um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, die sie am 19.04., 12.07. und 25.10.1709 sowie am 24.01.1710 erhält. Am 05.05. bittet die Kl.in um Eröffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 09.05. auf den 16.05. ansetzt und durchführt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Mandate der Kommission an die Kl.in vom 28.11.1702, 15.04.1705, 11.03. und 28.09.1706; Aufstellung über Forderungen an die Kl. 1692-1703; Mandate der Landesregierung vom 20.12.1706, 16.02. und 07.12.1707; vom Greifswalder Notar Peter Corswant aufgenommene Appellation vom 19.01.1708; Obligationen des Greifswalder Rates über 300 fl. für Caspar Hoyer vom 07.08.1675 und über 200 fl. vom 29.08.1675; von Tribunalsbote Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 05. und 11.02.1709; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 25.04.1710
Instanzenzug: 1. Kommission der Landesregierung 1702-1706 2. Landesregierung 1706 3. Landesregierung 1706-1707 4. Tribunal 1708-
Kläger: (2) Catharina Engelbrechten, Witwe des Landrates Caspar Hoyer (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Anwalt der Greifswalder Bürgerschaft (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Hermann Christoph Engelbrecht (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0404


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0438
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Unterstützungen aus der Majoratskasse
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 554
Laufzeit: (1733-1772) 26.11.1772-24.03.1773
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 26.11.1772 und 11.01.1773 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 28.11.1772 und 13.01.1773 legt der Kl. am 25.01. seinen Schriftsatz vor. Zuvor hatte die Landesregierung am 18.01. dem Tribunal erklärt, daß es "der Appellation nicht nachgeben könne" und darum gebeten, sie abzuweisen. Am 25.01. erklärt der Kl., Generalleutnant Baron von Trautvetter habe zur Verwaltung seines Erbes ein Majorat geformt, von dem Mitgliedern der Familie in Notfällen ausgeholfen werden dürfe. Der Bekl. hatte 1771 einen Antrag auf Bezahlung zu Saatgetreide gestellt, den Notfall aber nicht erwiesen, so daß der Kl. den Zuschuß verweigert hatte. Daraufhin hatte sich der Bekl. an die Landesregierung gewandt, die eine Kommission zur Untersuchung eingesetzt hatte. Diese kommt nach rechtswidrigem Verfahren zu dem Schluß, daß der Bekl. aus dem Majorat unterstützt werden müsse. Diese Unterstützung soll für zwei Jahre rückwirkend gewährt, Zinsen gezahlt werden, so daß das Majorat per Bescheid der Landesregierung mit 3.594 Rtlr belastet werden soll. Dagegen wendet sich der Kl. und argumentiert mit den Bestimmungen, die der Erblasser getroffen hat und die solche Bezahlungen verbieten, weshalb er darum bittet, den Bescheid der Landesregierung aufzuheben. Das Tribunal lehnt dies "bewandten Umständen nach" am 05.02.1773 ab. Am 18.03. bittet der Kl. um Fristverlängerung, um seinen Fall mittels des Rechtsmittels der "novorum narratorum" erneut vorzutragen. Das Tribunal lehnt dies am 24.03.1733 ab.
Prozessbeilagen: (7) Bescheide der Vorpommerschen Landesregierung vom 21.02., 14.04., 17.08., 14.10. und 08.12.1772 sowie vom 03.01.1773; von Notar Christoph Gabriel Erichson aufgenommene Appellation vom 21.08.1772; Mandat der Landesregierung an den Kl. vom 05.10.1772; Testament des Johann Reinholdt von Trautvetter vom 30.06.1733;
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1771-1772 2. Tribunal 1772
Kläger: (2) Johann Theodor von Essen, Bürgerworthalter in Greifswald, als verordneter Kurator des Hohendorfer Majorats (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Major und Ritter Baron Reinhold Wilhelm von Klot, genannt Trautvetter (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Theodor von Essen (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0438


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0439
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Entlassung aus dem Amt
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 554
Laufzeit: (1772-1773) 28.01.1773-24.03.1773
Fallbeschreibung: Der Kl. ist wegen angeblicher gesundheitlicher Probleme von der Landesregierung seines Amtes als Kurator enthoben und zur Ablieferung aller relevanter Papiere bei 50 Rtlr Strafe aufgefordert worden. Außerdem hat sie ihm die Appellation an das Tribunal untersagt. Dagegen appelliert er an das Tribunal, weist auf den Zusammenhang mit Fall Nr. 0438 hin, in dem er sich gegen die Anträge des Majors Reinhold Wilhelm von Klot und die Entscheidungen einer Regierungskommission gewehrt hatte und bittet um Aufhebung der Regierungsbescheide. Das Tribunal lehnt dies am 05.02.1773 ab. Am 18.03. bittet der Kl. um Fristverlängerung, um das Problem neu vorzutragen und erhält diese am 24.03.1773. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Vorpommerschen Landesregierung vom 05. und 14.10.1772 und 13. und 25.01.1773; von Notar Christoph Gabriel Erichson aufgenommene Appellationen vom 20.10.1772 und 22.01.1773
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1772 2. Tribunal 1773
Kläger: (2) Johann Theodor von Essen, Bürgerworthalter in Greifswald, als verordneter Kurator des Hohendorfer Majorats (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Vorpommersche Landesregierung
Anwälte: Kl.: Johann Theodor von Essen (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0439


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0490
Prozessgegenstand: Mandatum de arrestatorium Auseinandersetzung um den Vorrang von Forderungen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 583
Laufzeit: (1643-1709) 05.09.1709-14.09.1711
Fallbeschreibung: Herman Kempe hat sich beim Vater der Kl.in, dem Stralsunder Bürgermeister Hermann Engelbrechten zwischen 1665 und 1675 705 fl. sowie Saatgerste geborgt und hat ihm als Sicherheit seine gesamte Habe verschrieben. Der Kl.in wurde diese Forderung als Teil der Mitgift überschrieben, ihre Versuche, sie bei der Witwe Kempes einzutreiben, blieben erfolglos. Als sie davon hört, daß diese von Hofgerichtsdirektor Boltenstern 500 fl. erhalten soll, belegt sie dieses Geld beim Hofgericht mit einer Beschlagnahme als Anzahlung auf die 1.446 fl., die ihr zustehen. Sie hat aber erfahren müssen, daß der Sohn der Witwe Kempe sich mit Tribunalssekretär Gerdes darauf verglichen hat, diesem die 500 fl. auszuzahlen. Die Kl.in behauptet, die älteren Rechte an dem Geld zu haben, bittet um Anweisung an Boltenstern, das Geld an sie auszuzahlen und legt eine Bürgschaft bei für eventuelle Forderungen Gerdes. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.09. zur Erwiderung auf. Am 30.09. bezeichnet der Bekl. die Schuld als verjährt und fordert weitere Beweise für die Forderung der Kl.in. Das Tribunal fordert die Kl.in am 01.10. entsprechend auf, diese bittet am 23.10. um ein Mandatum de solvendo an Boltenstern zur Auszahlung ihrer Forderung. Das Tribunal fordert den Bekl. am 29.10. zur abschließenden Erklärung auf. Am 30.11. beschwert sich der Bekl., daß die Kl.in noch nicht auf seinen Schriftsatz vom 30.09. geantwortet habe und erbittet ein Urteil. Am 03.12.1709 fordert das Tribunal die Kl.in zur Antwort binnen 6 Wochen auf, am 30.01.1710 bittet der Bekl. um Beendigung der Beweisaufnahme, da die Kl.in immer noch nicht geantwortet hat. Am 03.02. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 04.02. legt die Kl.in neue Beweise für ihre Forderung vor, woraufhin das Tribunal am 12.02. wieder in die Beweisaufnahme eintritt und den Bekl. zur Stellungnahme auffordert. Am 11.03. besteht der Bekl. auf der Zurückweisung der Forderung, am 14.03. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme erneut. Am 21.10.1710 und 20.01.1711 bitten die Parteien um Prozeßbescheunigung, am 20.04. fordert das Tribunal beide Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 29.05.1711 legt der Bekl. das Original des Vergleichs mit Maria Jantzen und Johann Niclaus Kempe vor, am 12.06. legt die Kl.in die Zustimmung ihres Litiskurators Olthoff zu dem Prozeß vor. Das Tribunal fordert den Bekl. am 16.06. zur Erwiderung auf, die am 11.09. ausführlich eingeht. Am 14.09.1711 teilt das Tribunal der Kl.in diesen Schriftsatz mit und fordert zur Stellungnahme auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsmandate vom 02.08.1701, 08.07.1702, 07.07.1705 und 29.06.1709; Kautionserklärung der Kl.in vom 29.08.1709; Schreiben des A. Baltzer an den Bekl. vom 24.11.1708; von Dr. Gerdes ausgestellte Empfangsquittung für ein Tribunalsmandat vom 14.12.1709; Brief des Bekl. an die Kl.in vom 04.01.1708; Brief der Kl.in an Bekl. vom 28.04.1709; Prozeßvollmacht der Klin vom 30.04.1710; Erklärung J.L. Olthoffs vom 02.06.1711; Abrechnungen Johann Kempes über ausstehende Zahlungen an Herman Engelbrecht vom 16.05.1665, 07.05.1667 und 05.01.1675; Auszug aus dem zwischen Vizepräsident Mevius und Melchior Parow geschlossenen Pachtvertrag über Bartelshagen vom 19.09.1643; Schreiben Johann Kempes an die Witwe Datenbergs vom 20.11.1654; Schreiben Johann Kempes an Achatz Datenberg vom 20.12.1654; von Notar Conrad Stern ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.07.1702; Supplik des Bekl. an das Hofgericht (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1709
Kläger: (2) Catharina Engelbrecht, Witwe des Landrates Caspar Hoyer
Beklagter: Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal
Anwälte: Kl.: N N Diekmann (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0490


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0492
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um zwei Höfe in Dumsevitz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 586
Laufzeit: 1741-1745
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 08.10. und 19.11.1745 sowie vom 12.01.1746 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 09.10. und 20.11.1745 sowie vom 15.03.1746, verbunden mit einer Strafe von 3 Rtlr wegen Verspätung, legt der Kl. am 12.01.1746 seinen Schriftsatz vor. Der Kl. hat durch den Kapitän von Normann zu Züssow erfahren, daß Franz Christoph von Bohlen zwei Höfe in Dumsevitz verpfänden oder verkaufen wolle, aber bereits mit dem Bekl. verhandelt habe. Diese Verhandlungen sind soweit gediehen, daß sich beide Seiten 4 Wochen bedenkzeit eingeräumt haben. Der Kl. schließt mit Bohlen einen Vertrag für den Fall, daß der Vertrag mit dem Bekl. nicht zustanden komme. Er bietet für die beiden Höfe 200 Rtlr, erfährt aber, daß Bohlen sie dem Bekl. für 400 Rtlr nach Ablauf der Bedenkzeit überlassen habe und macht nun seine Rechte an den Höfen vor dem Hofgericht geltend. Das Hofgericht verurteilt von Bohlen, den Vertrag mit dem Kl. zu vollziehen, dieser ergreift zwar restitutio in integrum dagegen, wird aber abschlägig beschieden. In der Zwischenzeit erreicht der Kl., daß das Hofgericht erklärt, die dem Bekl. reservierten, aber in 3 Jahren nicht genutzten Beweismöglichkeiten seien verfallen. Dagegen ergreift der Bekl. restitutio in integrum und erreicht, daß er binnen 3 Wochen Beweise für sein Näherecht an dem Gut vortragen darf. Dagegen queruliert der Kl. an das Tribunal und erklärt, der Bekl. habe mehr als 3 Jahre Zeit gehabt, seine Beweise vorzulegen und habe dies nicht getan, weshalb das Hofgerichtsurteil kassiert werden müsse. Das Tribunal lehnt die Querulation am 05.03.1746 ab.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 02. und 23.06.1742, 10.04., 30.06. und 28.08.1745; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 07.09.1745; Vertrag zwischen Franz Christoph von Bohlen und Friedrich Evert von Kahlden über 2 Hufen in Dumsevitz vom 05.07.1741; Vertrag zwischen dem Bekl. und Bohlen vom 03.07.1741; Pfandvertrag und Übertragung des Lehensrechts zwischen dem Bekl. und Bohlen vom 10.07.1741; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 07.08.1745; von Notar Andreas Busse aufgenommene Zeugenbefragung des Christoph Heinrich von Normann zu Züssow vom 06.11.1745
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1741-1742 2. Pommersches Hofgericht 1742-1745 3. Tribunal 1745-1746
Kläger: (2) Friedrich Evert von Kahlden zu Schoritz (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Leutnant Christian Baltzer von Kahlden zu Zicker (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0492


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0493
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Überlassung zweier Höfe
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 586
Laufzeit: (1741-1747) 21.02.1747-10.07.1748 (1748)
Fallbeschreibung: Nachdem die erste Querulation des Kl.s gegen ein Hofgerichtsurteil vom Tribunal abgelehnt worden war, beschwert sich der Kl. nun über ein vom Hofgericht gesprochenes Urteil, nachdem dieses die Beweise des Bekl. für das Näherrecht geprüft und als ausreichend befunden hatte. Der Kl. bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Vertrages, da Bohlen mit ihm ebenfalls verhandelt und ihm die Höfe versprochen habe, weshalb er um Aufhebung der Urteile bittet. Er besteht zudem darauf, daß der Bekl. mit Bohlen bei Nachverhandlungen andere Bedingungen vereinbart habe als in dem angeblich zwei Tage vor ihm geschlossenen Vertrag. Das Tribunal fordert am 03.05.1747 die Akten des Hofgerichts an. Am 23.10. bittet der Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Akten, den das Tribunal am 27.10. auf den 31.10.1747 ansetzt. Am 22.01. und 29.04.1748 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1748 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts. Am 03.09.1748 sendet das Tribunal die Akten an das Hofgericht zurück
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteil vom 17.01.1747; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 21.01.1747; Schreiben des C.A. v. Normann an den Hofgerichtsreferendar Michaelis vom 14.07.1741; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 09.02.1748; von Tribunalsboten Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittung für eine Ladung vom 25.06.1748 und für Hofgerichtsakten vom 18.12.1748
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1741-1742 2. Pommersches Hofgericht 1742-1747 3. Tribunal 1747-1748
Kläger: (2) Friedrich Evert von Kahlden zu Schoritz (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Leutnant Christian Baltzer von Kahlden zu Zicker (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0493


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0525
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Siggermow
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 593
Laufzeit: (1663-1754) 13.02.1755-07.07.1760
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 13.02., 03.04. und 15.04. um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Zustimmung des Tribunals vom 15.02., 05.04. und 16.04. legen die Kl am 13.05. ihren Schriftsatz vor. Der Bekl. hat sich vor dem Pommerschen Hofgericht gemeldet, er sei der nächste Lehnsberechtigte zum Gut Siggermow, müsse als solcher vor den Gläubigern berücksichtigt werden und ist dementsprechend vom Hofgericht gegen Erlegung der landesüblichen Prästation" zur Übertragung zugelassen worden. Dagegen appellieren die Kl an das Tribunal, da der Bekl. nicht erwiesen habe, daß er der "nächste Lehnsvetter" sei und außerdem Mitglieder der Familie das Lehen an die Witwe Krassows übertragen haben. Das Tribunal fordert daraufhin am 05.09. die Akten des Hofgerichts an. Am 20.10. und 30.12.1755 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die er am 24.10. und 31.12.1755 erhält. Am 03.05.1756 bittet der Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 07.05. auf den 10.05. ansetzt. Am 05.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1756 lädt das Tribunal die Parteien zu einem Gütetermin auf den 16.11. vor. Am 01.11. sagt der Bekl. diesen Termin ab, da er nicht mit Geld entschädigt werden wolle, sondern "umb dieses alte Stamm Lehen der Lanckeschen Familie aus frembden Händen zu retten." Das Tribunal akzeptiert das und urteilt am 16.11.1756, daß der Bekl. nur Rechte an zwei Bauernhöfen in Siggermow nachweisen könne und spircht das Gut daher den Kl.n zu. Am 23.11. kündigt der Bekl. restitutio in integrum an, bittet aber zunächst um Einsichtnahme seines Anwaltes in die Akten erster Instanz, die am 24.11. und nach Spezifizierung vom 26.11. am 27.11. gewährt wird. Nach Bitte um Mitteilung der Appellationsschrift vom 04.12. erhält der Bekl. diese am 06.12. Am 27.12.1756, 07.02. und 21.03.1757 beantragt er Fristverlängerungen zum Einreichen seines Schriftsatzes, die ihm am 29.12.1756, 08.02. und 22.03. gewährt werden. Am 28.03. legt er seinen Schriftsatz vor und versucht darin, die alten Ansprüche auf Siggermow zu beweisen und das Recht der Kl. nur auf einen gegebenen Kredit zu beschränken. Am 25.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07. fordert das Tribunal die Kl. zur Stellungnahme auf. Am 11.10. beschwert sich der Bekl., daß dies bisher nicht erfolgt sei und bittet um Erneuerung des Mandates, das am 12.10. ergeht. Am 22.11. bestehen die Kl. auf ihren Forderungen, das Tribunal teilt dies am 24.11.1757 dem Bekl. mit und fordert ihn zur Erwiderung auf. Diese geht am 03.07.1758 ein, der Bekl. bestärkt seine Argumente. Am Tribunal fordert die Bekl. am 04.07. zur abschließenden Erklärung auf, am 23.10. beschwert sich der Bekl., daß diese bisher nicht eingegangen sei. Das Tribunal setzt den Kl.n am 24.10. eine weitere 6wöchige Frist und verlängern diese nach Bitte der Kl. vom 04.12. am 05.012.1758. Am 12.02.1759 beschwert sich der Bekl. erneut über die nicht eingereichte Antwort., das Tribunal setzt den Kl.n am 17.02. eine weitere Frist. Am 18.06. bitten die Kl., das bisherige Urteil zu bestätigen. Am 10.07. und 23.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.11.1759 erkennt das Tribunal die Beweise des Bekl. an, daß die Kl. nicht nur 2 Bauernhöfe in Siggermow sondern das gesamte Gut an die von der Lancken abgetreten hätten und fordert die Kl. zur Überlassung Siggermows an den Bekl. auf. Am 14.12.1759 legen die Kl. dagegen Rechtsmittel ein, bitten aber zunächst und am 25.01.1760 um Fristverlängerung, die sie am 15.12.1759 und 26.01.1760 erhalten. Am 06.03. legen die Kl. ihren Schriftsatz vor und bitten um die Bestätigung des ersten Tribunalsurteils. Am 21.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 07.07.1760 bestätigt das Tribunal das Urteil vom 06.11.1759
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 09.11.1754; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 18.11.1754; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 11. und 12.10.1755; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hertzberg vom 06.12.1755 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 23.05.1757; Ladung des Pommerschen Hofgerichts an die Kl. vom 29.11.1755; Rationes decidendi des Hofgerichts; Schreiben des Melchior Krassow, Sohn des Melchior d.Ä. Krassow, Henning Gutzlaff Krassow, Sohn des Christopher Krassow, Hans Ernst Krassow, Sohn des Christian, Melchior Krassow d.J., Sohn Anthon Krassows und Hans Eggert Krassow, Sohn des Marten Krassow an die Pommersche Landesregierung vom 26.01.1673; Kanzleivermerke vom 05.04.1673 und 09.07.1663; Memorial Bogislaw Christophs von der Lancken vom 27.06.1663; Kaufvertrag zwischen Hans Eggert Krassow zu Schweikvitz und Bogislaw Christoph von der Lancken zu Lancken und Dumsevitz über 2 Bauernhöfe zu Siggermow vom 23.03.1663; Memorial des B.Chr. v.d. Lancken vom 29.06.1663; Aufstellung über die von der Lanckenschen Lehen auf Rügen 1666
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1754 2. Tribunal 1755-1756 3. Tribunal 1756-1759 4. Tribunal 1759-
Kläger: (2) Carl von Elver zu Preetz und G.W. von Krassow zu Schweikvitz als Vormünder der Witwe des Rittmeisters von Krassow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Leutnant Raven Henning von der Lancken zu Borchtitz und Vorwerk (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 1757 Christian Breitsprecher (A) Bekl.: Adam Fabricius (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0525